Gemäß § 23 der Ersatzbaustoffverordnung ist die zuständige Behörde verpflichtet, alle angezeigten Verwendungen von Ersatzbaustoffen in einem Kataster zu erfassen. Im Kataster sind die Angaben der Vor- und Abschlussanzeige aufzunehmen. Solange jedoch keine Möglichkeit besteht, ein elektronisches Kataster zu führen, ist die zuständige Behörde verpflichtet, die angezeigten Verwendungen mineralischer Ersatzbaustoffe aufzubewahren. Die Daten sollen in das Kataster eingepflegt werden, sobald dies zur Verfügung steht. Es soll ein Softwaretool zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen entwickelt werden. Die Daten der elektronisch übermittelten Vor- und Abschlussanzeige sollen direkt in das Kataster aufgenommen werden können. Zur Vereinheitlichung des bundesweiten Vollzugs dieser Regelung wird das BMU ein einheitliches Softwaretool entwickeln lassen, welches den Ländern zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird und von diesen dezentral genutzt werden kann.
Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten Straßenabschnitte in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden.
Einstellung Fremdüberwachung Nach § 13 Abs. 3 und 4 ErsatzbaustoffV ist die Einstellung und Wiederaufnahme der Fremdüberwachung einer Aufbereitungsanlage auf der Internetseite der zuständigen Behörde bekanntzugeben. Gemäß RdErl. des MWU vom 21.04.2023 - 44.67025-1/3/5344/2023-EBVEinfEr – werden die eingegangenen Meldungen der zuständigen Behörden durch das Landesamt für Umweltschutz zusammengefasst und die in Frage kommenden Aufbereitungsanlagen aus Sachsen-Anhalt an dieser Stelle veröffentlicht. Hinweis: Derzeitig wurde bei keiner Aufbereitungsanlage die Fremdüberwachung eingestellt.
Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.
Zur Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) führte das Forschungskonsortium im Auftrag des Umweltbundesamtes ein sog. Planspiel durch. An vier Tagen befassten sich mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter der von der ErsatzbaustoffV betroffenen Unternehmen, Behörden und Verbände mit Fallgestaltungen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) anfallen und eingesetzt werden könnten. Mit den Erkenntnissen versucht das Forschungskonsortium folgende Fragen zu beantworten: Wie verändert sich die Entsorgung bzw. der Einsatz der MEB im Tiefbau? Welche Hemmnisse stehen dem Einsatz von MEB entgegen? Welche Lösungsansätze sind geeignet, um den Einsatz der MEB zu stärken? Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus dem Planspiel zusammen und schließt mit Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber, die ErsatzbaustoffV im Form einer schnellen Novelle anzupassen.
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete mit gesonderter Schutzbedürftigkeit sollen als weitere Layer berücksichtigt und zugeschaltet werden). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Zur Evaluierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) führte das Forschungskonsortium im Auftrag des Umweltbundesamtes ein sog. Planspiel durch. An vier Tagen befassten sich mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter der von der ErsatzbaustoffV betroffenen Unternehmen, Behörden und Verbände mit Fallgestaltungen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) anfallen und eingesetzt werden könnten. Mit den Erkenntnissen versucht das Forschungskonsortium folgende Fragen zu beantworten: Wie verändert sich die Entsorgung bzw. der Einsatz der MEB im Tiefbau? Welche Hemmnisse stehen dem Einsatz von MEB entgegen? Welche Lösungsansätze sind geeignet, um den Einsatz der MEB zu stärken? Der Bericht fasst die Erkenntnisse aus dem Planspiel zusammen und schließt mit Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber, die ErsatzbaustoffV im Form einer schnellen Novelle anzupassen. Veröffentlicht in Texte | 140/2025.
Es werden Interaktionen zwischen AMP (arbuskulären Mykorrhizapilzen) und Mikroben an Tomate in Hinblick auf die biologische Bekämpfung des Gallennematoden Meloidogyne incognita untersucht. Angestrebt ist (erste Phase), 1-3 Jahr): 1. Isolation und Identifikation von AMP, PHPR (plant health promoting rhizobacteria) und MHB (mycorrhiza helper bacteria) mit biocontrolFähigkeiten. 2. Unterscheidung von Interaktionen in und außerhalb der Wurzel. 3. Auffindung von Synergismen zwischen AMP und anderen Mikroben. 4. Prüfung möglicher Antagonismen. 5.Aufklärung von Wirkungsmechanismen der biologischen Bekämpfung bei Einzel- oder Koinokulation. 6. Erster Nachweis der Effizienz der kombinierten Inokula unter Feldbedingungen in Thailand. In der zweiten Phase (Jahr 4-6) wollen wir formulierte Inokula für Feldversuche in Thailand entwickeln. Ziele werden sein: 1. Adaptation der biocontrol-Organismen in lokale Systeme. 2. Untersuchung von Interaktionen mit anderen Krankheiten z.B. der bakteriellen Welke. 3. Integration der biologischen Bekämpfung in Produktionssystemen in Thailand. 4. Prüfung verschiedener Applikationstechniken. Diese Aspekte werden in Zusammenarbeit mit thailändischen Partnern bearbeitet.
Die Ersatzbaustoffverordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft. Die Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich die Anforderungen an die Herstellung und die Verwendung von mineralsichen Ersatzbaustoffen. Auf Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entiwcklungen sollen die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüft werden. Dies soll insbesondere durch eine Bestandsaufnahme der Verwertungswege mineralischer Abfälle, einer Evaluierung der Werteregelungen des Fachkonzepts der Ersatzbaustoffverordnung, die tatsächliche Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der in bautechnischen Normen und Regelwerken festgelegten geeigneten Bauweisen sowie regionaler Verfügbarkeiten und Märkte, die Entwicklung der Deponiemengen der in den Regelungsbereich der Verordnung fallenden mineralischen Abfälle, die Wiederverwendugnspotentiale der Ersatzbaustoffe mit höheren Schadstoffgesamtgehalten im second life sowie die Ableitung von Indikatoren und Parametern, um die zukünftige Entwicklung des Recyclings und der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in einem fortlaufenden Monitoring zu verfolgen, umfassen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 98 |
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|---|---|
| Ereignis | 1 |
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| Boden | 99 |
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