Die zu erwartenden Industrieansiedlungen und der Aufbau des High-Tech Parks (HTP) Sachsen-Anhalt werden zu einem deutlich größeren Verkehrsaufkommen rund um das Areal südwestlich der Landeshauptstadt führen. „Um diesen enormen Zuwachs aufnehmen zu können, muss die Infrastruktur für den motorisierten Individual- und Güterverkehr, den Fuß- und Radverkehr sowie nicht zuletzt für den öffentlichen Personennahverkehr ausgebaut werden“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg bei der Vorstellung des „Integrierten Verkehrskonzeptes“. „Die Prognosen der Gutachter bestätigen unsere Erwartungen, dass es bereits während der Bauphase, also vor der eigentlichen Betriebsaufnahme, deutliche Zuwächse durch den Baustellenverkehr geben wird, was die bestehende Infrastruktur schon stärker beansprucht“, erläuterte die Ministerin. „Spätestens dann, wenn die Pendlerströme einsetzen, wäre das jetzt vorhandene Straßennetz überfordert“, fügte sie hinzu. Um einer Überlastung des Straßennetzes im Umfeld des HTP vorzubeugen, empfehlen die Experten konkrete Maßnahmen, wie den vierstreifigen Ausbau der Landesstraße (L) 50 zwischen der A 14-Anschlussstelle Wanzleben und der Kreuzung mit der Kreisstraße (K) 1163 bei Schleibnitz. Sie bestätigen damit die Notwendigkeit der bereits laufenden Arbeiten an der L 50. Darüber hinaus werden neun neue Knotenpunkte (Straßenkreuzungen) an der Bundesstraße (B) 81, der L 50 und der K 1163 gebaut, um den HTP leistungsfähig anzuschließen. An der B 81 wird in Höhe der Bielefelder Straße eine neue Anschlussstelle eingerichtet. Außerdem empfehlen die Gutachter hier ein Verkehrsmanagementsystem , um punktuelle Überlastungen abzufangen. Auch für die A 14 sollte aus Sicht der Experten eine Stauwarnanlage installiert werden. Hinzu kommt ein großer Bedarf an gut ausgebauten und sicheren Radwegen sowie einem erweiterten Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Den Gutachtern zufolge sind insgesamt rund 20 Kilometer neue Radwegstrecken erforderlich, um den HTP mit den umliegenden Kommunen Magdeburg, Sülzetal und Wanzleben zu verbinden. Auch auf dem Areal des HTP selbst sind straßenbegleitende Radwege vorgesehen. Die ÖPNV-Anbindung umfasst Buslinien unter anderem nach Magdeburg, Sülzetal oder Wanzleben sowie On-Demand-Verkehre in den Landkreis Börde und den Salzlandkreis. Langfristig müssen die Pendelverkehre mit der leistungsstarken Eisenbahn von Magdeburg in den HTP befördert werden. Dafür schlagen die Gutachter ein S-Bahnsystem vor, das mit einer Eisenbahnstichstrecke bis direkt in den HTP reichen kann. Eine Direktverbindung zwischen Magdeburg Hauptbahnhof und dem HTP mit der S-Bahn und der Transport von Gütern auf der Schiene ist dann in unmittelbarer Nähe zu den Unternehmen möglich. „Unser Ziel ist ein ÖPNV-Anteil von bis zu 25 Prozent am gesamten Pendelverkehr“, sagte Lydia Hüskens. Dadurch würden weniger Parkplätze gebraucht, die Umwelt entlastet und die Menschen sparten Geld. „Damit aber Pendlerinnen und Pendler den täglichen Weg zur Arbeit mit Bahn und Bus zurücklegen, brauchen wir nun mal ein attraktives Angebot“, betonte die Ministerin. Die Gutachter schätzen, dass die Unternehmen im HTP langfristig mehr als 8.000 Parkplätze auf ihren Grundstücken vorhalten müssten. Dabei wurden auch innovative Konzepte, wie zum Beispiel eine Seil- und Magnetschwebebahn oder autonome Shuttlebusse, mitgedacht. Für die Umsetzung solcher Systeme, um das Stadtgebiet Magdeburgs mit dem HTP zu verbinden, spricht das Konzept keine Empfehlungen aus, da Kosten und baulicher Aufwand als zu hoch eingeschätzt werden. Ein autonomes Busshuttlesystem kann künftig durchaus eine wichtige Rolle für die ÖPNV -Erschließung spielen. Davon ausgehend, dass auf der Fläche eine Fabrik mit rollendem Schichtsystem wächst und punktuell sehr hohe Belastungen für die Infrastruktur entstehen, empfiehlt das Gutachten unter anderem die Einrichtung eines übergeordneten Mobilitätsmanagements um Überlastungen abzufangen. „Mobilität bedeutet Freiheit. Zur Freiheit gehört auch eine echte Auswahl des Verkehrsmittels. Wir wollen, dass die Menschen in unserem Sachsen-Anhalt alle Formen der Mobilität frei wählen können. Dafür braucht es gut ausgebaute Infrastrukturen: sichere Radwege genauso wie gute Angebote des öffentlichen Nahverkehrs und natürlich leistungsfähige Straßenanbindungen. Daran arbeiten wir. Jeden Tag. Der integrierte Ansatz des vorliegenden Verkehrskonzeptes für den HTP ist ein gelebtes Beispiel dafür“, hob Lydia Hüskens abschließend hervor. Zu Ihrer Information: Die Notwendigkeit des „Integrierten Verkehrskonzeptes“ ergab sich aus der beabsichtigten Ansiedlung des Chipherstellers Intel in Magdeburg. Die Dresdner Niederlassung der PTV-Group aus Karlsruhe wurde beauftragt, das Konzept zu erstellen. Zum Download des Mobilitätskonzeptes Die Kosten dafür belaufen sich auf 460.000 Euro. Untersucht wurde die optimale Verkehrsanbindung des HTP unter Berücksichtigung aller Verkehrsmittel. In der Studie wurden verschiedene Planfälle der möglichen Verkehrsanbindung betrachtet, verglichen und bewertet. Es galt nicht nur die Aspekte des unmittelbaren Pendler- und Wirtschaftsverkehrs, sondern auch erwartbare Veränderungen wie Zuzüge, Abwanderungen in das Umland und veränderte Verkehrsströme zu berücksichtigen. Dabei wurden alle Fortbewegungs- bzw. Transportarten (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, PKW und Güterverkehr) gleichberechtigt betrachtet und daraus die erforderlichen Maßnahmen für alle Verkehrsträger abgeleitet. Einen zusätzlichen Baustein für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes bildet die Demografiestudie, die vom CIMA-Institut für Regionalwirtschaft aus Hannover erarbeitet wurde. Darin wurden die Auswirkungen der Industrieansiedlung im HTP bei Magdeburg auf die Bevölkerungs- und Landesentwicklung untersucht. Die Studie ist im Demografieportal des Landes veröffentlicht www.demografie.sachsen-anhalt.de . Das vorliegende Konzept ist flexibel . Es stellt sicher, dass die zunächst zu schaffenden Grundstrukturen und Maßnahmen zum Zeitpunkt der Umsetzung an die erwarteten Personenzahlen und Schichtsysteme angepasst werden können. Für das Land Sachsen-Anhalt heißt das, die nächsten Schritte, insbesondere die Planung der Stichstrecke für den Schienenverkehr, unmittelbar anzugehen. Die bauliche Realisierung würde dann schrittweise erfolgen, je nach Planungs- und Genehmigungsfortschritten. In das Gutachten flossen die Ergebnisse der vorgelagerten Demografiestudie, allgemeine Trends und bereits bekannte planerische Entwicklungen, wie bereits geplante Baumaßnahmen und der Deutschlandtakt, ein. Im nächsten Schritt werden Untersuchungen zu möglichen S-Bahn-Konzepten in der Region Magdeburg durchgeführt und der Ausbaubedarf der Straßen- und Schieneninfrastruktur ermittelt. Neben der Abstimmung zu den Umsetzungsplanungen laufen parallel die Abstimmungen zu den Zuständigkeiten und der Finanzierung. Kosten: Straße : Mittelfristig fallen Investitionskosten in Höhe von etwa 34 Millionen Euro an; für die langfristigen Maßnahmen noch einmal 11 Millionen Euro. Die vorgeschlagenen ÖPNV-Konzepte werden mittelfristig jährlich rund 8 Millionen Euro kosten; langfristig 21 Millionen Euro. Der ÖPNV-Investitionsbedarf für Fahrzeuge und Haltestellen beläuft sich mittelfristig auf etwa 20 Millionen Euro; langfristig (für ÖPNV und Eisenbahn) auf rund 216 Millionen Euro. Die Kosten der S-Bahn-Stichstrecke werden in einer gesonderten Machbarkeitsstudie erarbeitet. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
§ 5 Zuständigkeiten (1) Im Bereich der Eisenbahnen des Bundes, Magnetschwebebahnen, im Luftverkehr sowie auf dem Gebiet der See- und Binnenschifffahrt auf Bundeswasserstraßen einschließlich der bundeseigenen Häfen obliegt die Wahrnehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz und nach den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften dem Bund in bundeseigener Verwaltung. Unberührt bleiben die Zuständigkeiten für die Hafenaufsicht (Hafenpolizei) in den nicht vom Bund betriebenen Stromhäfen an Bundeswasserstraßen. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften zuständigen Behörden und Stellen zu bestimmen, soweit es sich um den Bereich der bundeseigenen Verwaltung handelt. Wenn und soweit der Zweck des Gesetzes durch das Verwaltungshandeln der Länder nicht erreicht werden kann, kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Bundesamt für Logistik und Mobilität, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Eisenbahn-Bundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Robert-Koch-Institut, das Umweltbundesamt und das Wehrwissenschaftliche Institut für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe auch für den Bereich für zuständig erklären, in dem die Länder dieses Gesetz und die auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften auszuführen hätten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann ferner durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Industrie- und Handelskammern für die Durchführung, Überwachung und Anerkennung der Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von am Gefahrguttransport beteiligten Personen, für die Erteilung von Bescheinigungen sowie für die Anerkennung von Lehrgängen, Lehrgangsveranstaltern und Lehrkräften zuständig sind und insoweit Einzelheiten durch Satzungen regeln sowie Sachverständige und sachkundige Personen für Prüfungen, Überwachungen und Bescheinigungen hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter zuständig sind. Die in Satz 3 Nummer 2 Genannten unterliegen der Aufsicht der Länder und dürfen im Bereich eines Landes nur tätig werden, wenn sie dazu von der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle entsprechend ermächtigt worden sind. (3) Soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen oder Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften auf die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten Bezug nehmen, gilt für die Bestimmung dieser Behörden durch Rechtsverordnung Absatz 2 entsprechend. (4) (weggefallen) (5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass der Vollzug dieses Gesetzes und der auf diesem Gesetz gestützten Rechtsverordnungen in Fällen, in denen gefährliche Güter durch die Bundeswehr, in ihrem Auftrag hoheitlich tätige zivile Unternehmen, ausländische Streitkräfte, den Bundesnachrichtendienst oder die Bundespolizei befördert werden, Bundesbehörden obliegt, soweit dies Gründe der Verteidigung, sicherheitspolitische Interessen oder die Aufgaben der Bundespolizei erfordern. Stand: 09. März 2023
Der Deutsche Bundestag verabschiedet Verkehrswegeprojekte Deutsche Einheit und andere Großprojekte, um die Neuen Bundesländer an eine Infrastruktur nach westlichen Standard anzuschließen. Neben Verkehrsanbindungen von Straße, Schiene und Wasserwegen beinhalten die Projektplanungen auch den Transrapid und den Ausbau der "Bundeswasserstraße".
135 968 Berliner Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten die Forderungen der Volksinitiative des BUND gegen den Transrapid Hamburg-Berlin. 122 910 Unterschriften waren gültig, die Volksinitiative erfolgreich. Die Strecke Berlin-Hamburg wird nun auch politisch abgelehnt (nicht gebaut).
Das Projekt "Die Auswirkungen von Hochgeschwindigkeitsverkehr auf die Erreichbarkeit der Regionen in Deutschland - dargestellt am Beispiel der Magnetschwebebahn" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Fachgebiet Produktionswirtschaft und Logistik.Konzepte eines Liniennetzes in Deutschland.
Das Projekt "Planfaelle zur Auswirkung der Transrapidstrecke Berlin-Hamburg auf den Bahn-Gueterverkehr" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: BVU Beratergruppe Verkehr und Umwelt GmbH.
Das Projekt "Weiterfuehrende Untersuchungen zur Spezifikation der Anlagen und Geraete fuer die zentrale Versuchsanlage fuer Verkehrstechniken in Donauried" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Brown, Boveri und Cie Mannheim.Dieses Vorhaben ist Teil eines Sammelvorhabens der Gesellschaft fuer bahntechnische Innovationen. Es handelt sich um die 2. Fortsetzung der 1971 begonnenen Arbeiten. Bislang wurden Insgesamt 3323000 dm im Rahmen der Vorhaben NT319A-H und NTO41A-H bewilligt. Gesamtaufgabenstellung des Sammelvorhabens: 1.2. Erweiterte Angaben zur Spezifizierung der EDS Fahrwege, 1.3. Anordnung der fahrwegseitigen Energieuebertragungskomponenten, 1.4. Netzbedingungen bei der 6 kV Gleichstromversorgung, 1.6. Unterlagen fuer Versuchsfeld fuer Antrieb und Energieuebertragung, 1.7. Empfehlungen zur Ergaenzung der Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung fuer Magnetschwebebahn, 1.8. Erweiterte Angaben zur Spezifizierung des EMS Fahrweges und des Versuchszentrums, 2.1. Einbau von RS Oberbauvarianten in die Versuchsanlage, 2.2. Beschreibung der Aufgaben des kleinen RS Versuchsringes, 2.3. Symmetrierung der Einphasenlast bei Anschluss des RS Systems an 50 Hz Landesnetz, 2.4. Untersuchungen der EBO auf Anwendbarkeit beim Versuchsbetrieb, 3.1. Angaben fuer den Bau des NT Weichenversuchsfeldes und der RS und NT Schnellfahrweichen, 3.2. Spezifizierung neuer Geraete fuer die Messwerterfassung, 3.3. Automatische Pruefsysteme fuer NT Anteil.
Das Projekt "Untersuchung zur Uebertragbarkeit des Schienenbonus auf den Transrapid, Literaturstudie zur Uebertragbarkeit des Schienenbonus auf den Transrapid" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: ZEUS GmbH für angewandte Psychologie Umwelt- und Sozialforschung.In dem Vorhaben wird untersucht, ob eine wirkungsmaessige Gleichstellung des Transrapid (Magnetschwebebahn) mit der konventionellen Eisenbahn vorgenommen werden kann. An Hand von Literaturauswertungen wird der Frage nachgegangen, ob der Transrapid - wie die konventionelle Eisenbahn - im Vergleich zum Strassenlaerm bei gleicher Laermbelastung zu geringerer Belaestigungswirkung fuehrt.
Das Projekt "Moegliche Wirkungen der Transrapid-Strecke Berlin-Hamburg fuer die regionaloekonomische Entwicklung unter Beruecksichtigung moeglicher externer Effekte" wird/wurde ausgeführt durch: Gesamthochschule Kassel, Lehrstuhl für Technikwirkungs- und Innovationsforschung.Bestandsaufnahme: Magnetschwebe-Technologie, empirische Studien zur Auswirkung von Verkehrssystemen, TFA, Presse-Analyse, Oekonomische Situation in Hamburg, Berlin, Schwerin und Umgebung. - Ermittlung der geplanten regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen. - Entwicklung eines Interviewleitfadens, Expertengespraeche, Auswertung. - Analyse moeglicher Wirkungen (oekonomisch, oekologisch) einer Hochgeschwindigkeitsstrecke Transrapid.
Das Projekt "Untersuchung zur Uebertragbarkeit des Schienenbonus auf den Transrapid" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Mathematik.Die Laestigkeit der Vorbeifahrt eines Transrapids soll mit der eines anderen Verkehrsmittels verglichen werden. Fuer den Schienenverkehr wurde in der 16. BImSchV ein Bonus von 5 dB(A) gegenueber jedem anderen Geraeusch eingefuehrt. Nach dieser Verordnung darf der Laermmittelungspegel von Schienenverkehr um 5 dB(A) hoeher sein als der von Strassen- oder Luftverkehrslaerm, bevor Laermschutzmassnahmen eingeleitet werden muessen. Wenn die Laestigkeit einer Transrapidvorbeifahrt mit der Laestigkeit eines Strassen- oder Luftfahrzeuges uebereinstimmt, so gelten fuer den Transrapid die gleichen Grenzwerte fuer den Laerm wie fuer den Strassen- und Luftverkehrslaerm. Es ergibt sich aus der bisherigen Untersuchung: Ein Vergleich der Begriffe wie 'Pegelanstieg' und 'Pausenstruktur' des Transrapid mit Strassen-, Luft- oder Schienenverkehr ergibt, dass bei der Vorbeifahrt eines Transrapid zum Teil Geraeusche wie bei der Vorbeifahrt von Luft- oder Schienenfahrzeugen auftreten. Daher kann der Schienenbonus nicht auf den Transrapid uebertragen werden. Juristisch bedeutet dieses Ergebnis, dass fuer den Transrapid die gleichen Laermgrenzwerte gelten wie fuer den Strassen- oder Luftverkehr.
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Bund | 17 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 13 |
Gesetzestext | 1 |
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