Der Viewer für Flurstücke und Bodenrichtwerte ist ein webbasiertes Geoinformationssystem (WebGIS) zu Auskunftszwecken. Die Anwendung unterstützt die Beauskunftung aus dem Liegenschaftskataster und zu den Bodenrichtwerten. Damit stehen gemeinsam Bodenrichtwerte und Daten aus dem Liegenschaftskataster in einer zentralen Anwendung zur Verfügung. Es können Flurstücke und Bodenrichtwerte angezeigt sowie kostenlos selbstständig Auszüge in unterschiedlichen Maßstäben und Formaten erstellt und als PDF heruntergeladen werden. Die Auswahl erfolgt über Auswahl des Flurstückes oder Auswahl in der Karte. Es kann nach Flurstücken gesucht, Strecken und Flächen gemessen oder aktuelle sowie historische Bodenrichtwerte analysiert werden. Das Thema Liegenschaftskataster in dieser Anwendung umfasst Flurstücke und Gebäude sowie Gemarkungs- und Flurgrenzen. Über einen Klick in die Karte auf ein Flurstück erhält man zusätzliche Informationen wie Lage und Fläche. Als Produktauswahl steht zur Verfügung Liegenschaftskarte farbig oder s/w, Liegenschaftskarte mit Orthophoto, Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung farbig oder s/w, jeweils in unterschiedlichen Maßstäben und Formaten. Das Thema Bodenrichtwerte in dieser Anwendung löst den bisherigen Geodatendienst „Bodenrichtwerte“ ab und dient als landesspezifisches Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-ST). Damit haben Bürgerinnen und Bürger, Immobilienwirtschaft, Unternehmen und Verwaltung einen deutlich einfacheren Zugang zu aktuellen Marktdaten. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt ermittelt und flächendeckend bereitgestellt. Sie sorgen für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, unterstützen die Verkehrswertermittlung und dienen auch steuerlichen Bewertungen. Nutzerinnen und Nutzer können gezielt nach Bodenrichtwerten suchen und diese nach verschiedenen Kriterien filtern, historische Bodenrichtwerte ab 2006 einsehen und Entwicklungen im Zeitverlauf analysieren sowie selbstständig Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte in unterschiedlichen Maßstäben und Formaten erstellen. Dabei stehen Bodenrichtwerte Bauland und Bodenrichtwerte Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung. Über einen Klick in die Karte auf eine Bodenrichtwertzone erhält man weitere Angaben zu den beschreibenden Merkmalen sowie ggf. Hinweise auf PDF-Dokumente mit Umrechnungskoeffizienten.
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2024 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln 8,9 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li> <li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Grüner Knopf (Bekleidung) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>2024 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 8,9 % in den erfassten Produktgruppen. Damit entwickelt sich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entgegen der Zielrichtung. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von energieeffizienten Pkw zu tun. Nach dem Höchststand im Jahr 2021 sank der Marktanteil von A+-Pkw in den Folgejahren. 2024 wurde das neue Pkw-CO2-Label mit neuen Anforderungen eingeführt, das eine direkte Vergleichbarkeit mit den Jahren davor verhindert. Pkw mit dem besten Label (A) hatten 2024 einen Marktanteil von 15,7 %. Bei Biolebensmitteln hat sich in den letzten 5 Jahren wenig getan (6 bis 7 % Marktanteil). Bei den Haushaltsgroßgeräten sind seit der Einführung der neuen Effizienzkategorien wieder teilweise deutliche Verschiebungen hin zu effizienteren Kategorien zu erkennen. Bei den Hygienepapieren sind die Marktanteile bei Privathaushalten in den letzten 10 Jahren um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 6,7 % gesunken. </p> <p>Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich: 79,5 % der verkauften Waschmaschinen waren 2024 bereits mit der höchsten Effizienzkategorie A ausgezeichnet. Kühlschränke, Gefriergeräte und Geschirrspüler kommen an diese Größenordnung nur heran, wenn man die Kategorien A-D zusammenrechnet. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten ist hohe Energieeffizienz hingegen weiterhin ein Nischenthema.</p> <p>Um das Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitstrategie</a> von 34 % Marktanteil bis 2030 erreichen zu können, sollte die sehr geringe Nachfrage nach umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten neu belebt werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> nicht verzerren.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11321"><strong>"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p> </p><p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p><p> Marktanteile „grüner“ Produkte: noch ein weiter Weg zum Ziel <p>Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln lag 2024 bei 8,9 % (siehe Abb. „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet“). Die Marktanteile der einzelnen Produktkategorien werden jeweils nach Umsätzen gewichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Marktanteil bis 2030 auf 34 % zu erhöhen (<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>).</p> <p>Ein Diagramm zeigt die Marktanteile von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln. Der Anteil stieg von 2012 bis 2021 von 3,6 % auf 13,1 %, fiel danach aber auf 8,9 % im Jahr 2024. Ziel 2030 sind 34 % Marktanteil.</p> <strong> Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet </strong> <p>* Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher (Gute Kategorien der Energieverbrauchskennzeichnung); Lebensmittel (Bio-Siegel); Bekleidung (Grüner Knopf); Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel (Blauer Engel)<br>** Ab 2020 zusätzlich mit der Kategorie Bekleidung <br>*** Überarbeitetes Pkw-CO2-Label<br>**** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Bundesregierung</p> Quelle: <p>Umweltbundesamtes 2026</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (285,07 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (38,37 kB)</a></li> </ul> </p><p> Nachfrage nach gelabelten Produkten in Milliardenhöhe <p>Die Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, die im <a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> enthalten sind, lagen 2024 bei rund 41,0 Mrd. Euro (siehe Abb. „Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln“). Veränderungen in einzelnen Vergabegrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung sowie die Neukonzeption des Pkw-Label schränken die Vergleichbarkeit mit früheren Werten ab 2021 (bei Kühl-/Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Leuchtmitteln) bzw. ab 2024 (bei Pkw) ein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-15.png"> </a> <strong> Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln </strong> Quelle: Berechnungen des Umweltbundesamtes 2024 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (143,46 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (86,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Marktdaten nach Konsumfeldern: Von der Nische bis zum Massenmarkt <p>Neben staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln gibt es viele weitere Produkte oder Indikatoren eines nachhaltigen Konsums in den unterschiedlichen Konsumfeldern.</p> <ul> <li><strong>Marktdaten Wohnen</strong>. Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31906"><em>Mehr zu Marktdaten Wohnen...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung.</strong> Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908"><em>Mehr zu Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Mobilität.</strong> Die Ausgaben privater Haushalte für Verkehr fließen vor allem ins eigene Auto. Nur etwa jedes fünfte neue Auto ist ein Elektroauto. Der globale Autobestand stieg um weitere rund 30 Millionen Pkw an. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><em>Mehr zur Mobilität...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Ernährung.</strong> Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31916"><em>Mehr zu Marktdaten Ernährung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Sonstige Konsumgüter.</strong> Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31917"><em>Mehr zu Marktdaten Sonstige Konsumgüter...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Finanzen.</strong> Nachhaltige Geldanlagen, freiwillige Kompensationszahlungen und Spenden erleichtern und ermöglichen die Finanzierung von Projekten zum Umwelt-, Natur- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Sie sind deshalb ein wichtiger zusätzlicher Beitrag der privaten Haushalte für einen Wandel hin zu klimaneutralen und umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweisen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31918"><em>Mehr zu Marktdaten Finanzen...</em></a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die immer weiter ansteigende Anzahl neuartiger Lasten (beispielsweise Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen), aber auch weiterer dezentraler Erzeuger (beispielsweise Photovoltaikanlagen), führen zu einer deutlich veränderten Versorgungsaufgabe in deutschen Verteilungsnetzen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und Potenziale zur Kostensenkung aufzudecken, werden von den Netzbetreibern regelmäßig Zielnetzplanungen durchgeführt. Durch die Verwendung von spannungsebenenübergreifenden Analysen der Verteilungsnetze könnten technische und wirtschaftliche Synergien identifiziert und unnötige Investitionsmaßnahmen vermieden werden. Zu diesem Zweck wird im Rahmen des Forschungsvorhabens des Konsortiums, bestehend aus der Bergischen Universität Wuppertal, der IAV GmbH, sowie den assoziierten Partnern, eine softwaregestützte Methodik entwickelt, die eine spannungsebenenübergreifende Zielnetzplanung ermöglicht, bei der sowohl konventionelle als auch innovative Betriebsmittel und Planungsmethoden berücksichtigt werden. Die neue Methodik ermöglicht es, die gemeinsame Planung von Mittel- und Niederspannungsnetzen für unterschiedliche Entwicklungsszenarien automatisiert vorzunehmen. Zusätzlich werden Geostruktur- und Marktdaten verwendet, um eine präzise Abschätzung für zukünftige Standorte von neuartigen Lasten und Einspeisern zu ermitteln, zur Positionierung von Einzelstrangreglern oder zur Ermittlung neuer Kabeltrassen unter Berücksichtigung von geeigneten Untergründen. Die Ergebnisse der neuen Methode werden plausibilisiert, indem sie auf mehrere reale Mittel- und Niederspannungsnetze angewendet wird.
<p> <p>Neben dem Straßenverkehr gibt es auch in anderen mobilen Sektoren großes Potenzial zur Elektrifizierung: Mobile Maschinen und Geräte wie Bau- und Landmaschinen, Zweiräder oder Sportboote verursachen rund 3 Prozent der Treibhausgas-Emissionen der EU. Das entspricht etwa dem zivilen Luftverkehr. Das UBA hat Empfehlungen für eine Dekarbonisierung für diesen Bereich erarbeitet.</p> </p><p>Neben dem Straßenverkehr gibt es auch in anderen mobilen Sektoren großes Potenzial zur Elektrifizierung: Mobile Maschinen und Geräte wie Bau- und Landmaschinen, Zweiräder oder Sportboote verursachen rund 3 Prozent der Treibhausgas-Emissionen der EU. Das entspricht etwa dem zivilen Luftverkehr. Das UBA hat Empfehlungen für eine Dekarbonisierung für diesen Bereich erarbeitet.</p><p> <p>Der Abschlussbericht des Vorhabens <em>„</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/enrmm"><em>Regulatorische Möglichkeiten für eine umfassende Elektrifizierung von mobilen Maschinen und Geräten, Sportbooten sowie Zweirädern (eNRMM)</em></a><em>“</em>, der im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, analysiert erstmals systematisch bis zum Jahr 2050 die Elektrifizierungspotenziale dieser Sektoren. Er zeigt Potentiale zur Energieeinsparung auf und liefert konkrete Handlungsoptionen zur Regulierung der Emissionen für diesen Bereiche für die EU-Politik. In der Europäischen Union (EU) gibt es bislang kaum Regelungen zur Minderung der Treibhausgasemissionen, die Baumaschinen, Landmaschinen, Garten- und Forstgeräte, Sportboote sowie motorisierte Zweiräder gezielt adressieren.</p> <p><strong>Emissionen trotz erschwerter Einsatzbedingungen mehr als halbieren</strong> </p> <p>Gerade bei Bau- und Landmaschinen mit großen und besonders leistungsstarken Motoren stehen einer schnellen Elektrifizierung oft extreme Anforderungen in der Nutzung entgegen – etwa der intensive Dauerbetrieb im ländlichen Raum fernab von Netzanschlüssen. Bei Maschinen mit kleineren und mittleren Motoren und vielen Zweirädern, sieht die Studie hohe Potentiale zur Elektrifizierung. Die Studie belegt damit: Unter optimaler Ausnutzung der technischen Potenziale batterieelektrischer Antriebe lassen sich die EU-weiten CO₂-Emissionen von Bau- und Landmaschinen bis 2050 <strong>um mehr als die Hälfte reduzieren</strong>. Zur Realisierung dieser Minderungen muss nicht auf knappe Mengen alternativer Kraftstoffe gesetzt werden.</p> <p><strong>Konkrete Handlungsempfehlungen für die EU-Politik:</strong></p> <ul> <li><strong>Kurzfristige Regulierung (Abgasvorschriften nutzen): </strong></li> </ul> <p>Die bestehenden Abgasvorschriften der Stufe V für mobile Maschinen und Geräte in der EU sollten weiterentwickelt werden. Verschärfte Grenzwerte beispielsweise für Partikel und Stickoxide in Kombination mit flexiblen Anreizmechanismen würden nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern zusätzliche Anreize für eine frühzeitige Elektrifizierung schaffen. Begrenzte Ausnahmen von den verschärften Grenzwerten bei gleichzeitigem Verkauf von emissionsfreien elektrischen Maschinen sind hier geeignet.</p> <ul> <li><strong>Grundlagen für langfristige Vorgaben schaffen:</strong> </li> </ul> <p>Verbindliche Mindest-Marktanteile für emissionsfreie Maschinen zählen zu den wirksamsten politischen Maßnahmen. Aufgrund der Heterogenität innerhalb der mobilen Maschinen und Geräte wird dieser nicht für alle Bereiche empfohlen, sondern eine Schwerpunktsetzung auf Kategorien mit hohen CO2-Emissionen empfohlen. Voraussetzung hierfür sind jedoch verlässliche Marktdaten (Verkaufszahlen) und ein harmonisiertes europäisches Zulassungssystem, das für viele Bau- und Landmaschinen bislang noch fehlt. </p> <ul> <li><strong>Nachfrageseitige Anreize und Infrastruktur stärken</strong>: <br>Unter anderem durch Vorgaben für die öffentliche Beschaffung, weiterentwickelte Umweltzonen und Förderprogramme kann die Nachfrage nach elektrischen Antrieben gestärkt werden. Flankierend sind Investitionen in Infrastruktur, Stromversorgung und Markttransparenz erforderlich.</li> </ul> <p>Die Ergebnisse liefern eine wissenschaftliche Grundlage für die Weiterentwicklung der europäischen Regulierung und zeigen auf, wie Treibhausgasemissionen von Bau- und Landmaschinen, Sportbooten und Zweirädern künftig wirksam reduziert werden können.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Abfallrechtliche Marktüberwachung heißt aus Sicht von Privathaushalten: Behörden überprüfen Produkte und Angebote am Markt – online wie im Laden – und greifen ein, bevor oder nachdem nicht konforme Produkte Sie als Verbraucherin oder Verbraucher erreichen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Produkte erhältlich sind, die gesetzliche Anforderungen erfüllen und keine Risiken für Ihre Gesundheit, die Umwelt oder die Sicherheit verursachen. Zu den geprüften Produktgruppen zählen u. a. Fahrzeuge (und deren Bauteile), Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkus, Verpackungen sowie bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Geprüft werden dabei vor allem Stoffverbote und -grenzwerte (z. B. für Schwermetalle oder gefährliche Substanzen), Kennzeichnungsanforderungen sowie Verbote für das Inverkehrbringen nicht regelkonformer Produkte. Ziel ist es, schädliche Stoffe aus dem Wertstoff- und Abfallkreislauf fernzuhalten (z. B. Schwermetalle aus Elektroschrott oder Batterien), hochwertiges Recycling zu fördern und gleichzeitig fairen Wettbewerb sowie das Vertrauen in Produkte im EU-Binnenmarkt zu stärken. In Deutschland liegt die abfallrechtliche Marktüberwachung grundsätzlich bei den Ländern. Die länderübergreifende Abstimmung erfolgt in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), insbesondere im Ausschuss für Produktverantwortung (APV). Operativ unterstützt wird die Koordination durch die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung (SMÜ) – eine gemeinsame Einrichtung der Bundesländer (gegründet von BLAC und LAGA), die Marktüberwachungsaktionen der Länder koordiniert, den Erfahrungsaustausch unterstützt, Fortbildungen organisiert und als nationaler Koordinator für EU-Enforcement-Projekte fungiert. Die Überwachung folgt einem risikobasierten Ansatz: Hinweise aus Safety Gate (früher RAPEX), dem Marktüberwachungssystem ICSMS, Zollinformationen, frühere Auffälligkeiten, Marktdaten sowie Beschwerden und Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern fließen ein und bestimmen, welche Produkte oder Anbieter vorrangig kontrolliert werden. Als Verbraucherin oder Verbraucher können Sie unsichere oder regelwidrige Produkte über ICSMS melden – die Meldung wird dann an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher sichtbar wird die Marktüberwachung vor allem, wenn Produkte zurückgerufen oder aus dem Verkauf genommen werden, Online-Angebote entfernt werden oder Behörden öffentlich informieren. Produktwarnungen bei ernstem Risiko werden im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX) veröffentlicht, das für alle öffentlich einsehbar ist. Nationale Kontaktstelle in Deutschland ist die BAuA. Das System ICSMS dient primär dem Behördenaustausch; bestimmte Informationen sind dort öffentlich zugänglich, soweit sie von den Behörden freigegeben wurden. Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG / ElektroStoffV „RoHS”): Das sind z. B. Smartphones, Laptops, Haushaltsgeräte, LED-Lampen oder elektronisches Spielzeug. Behörden prüfen hier vor allem, ob in den Geräten bestimmte gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Cadmium, Flammschutzmittel, Weichmacher) die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Außerdem wird kontrolliert, ob wichtige Unterlagen wie die EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation vorhanden sind und ob das Produkt korrekt gekennzeichnet ist – dazu gehören die CE-Kennzeichnung, Herstellerangaben (Name/Adresse) sowie das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, das auf die Rückgabepflicht hinweist. Auch im Online-Handel gilt: Angebote, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sind, werden wirksam überwacht. Batterien und Akkus (VO (EU) 2023/1542 / BattDG): Dazu gehören Gerätebatterien (z. B. AA/AAA-Batterien, Knopfzellen, Akkus in Smartphones oder Laptops), Fahrzeugbatterien und Akkus in E-Bikes oder Elektroautos. Kontrolliert werden vor allem Stoffbeschränkungen (z. B. Grenzwerte für Blei in Gerätebatterien), Kennzeichnungsvorschriften sowie korrekte Produkt- und Herstellerinformationen. Zu den Pflichtangaben gehören das Symbol „durchgestrichene Mülltonne”, die CE-Kennzeichnung, Kapazitätsangaben (bei wiederaufladbaren Batterien) sowie Hinweissymbole für bestimmte Schwermetalle (Hg/Cd/Pb), wenn die entsprechenden Schwellenwerte überschritten sind. Verpackungen (VO (EU) 2025/40 / VerpackDG): Das sind z. B. Kartons, Folien, Becher, Dosen, Flaschen oder Tragetaschen – also Verpackungen, die beim Einkauf und Konsum anfallen. Behörden prüfen u. a. grundlegende Anforderungen an Verpackungen (z. B. Minimierung von Volumen und Gewicht), Schwermetallgrenzwerte für Verpackungen und ihre Bestandteile (maximal 100 mg/kg als Summe von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom) sowie PFAS-Grenzwerte speziell für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (gilt ab 12. August 2026). Verboten sind außerdem bestimmte leichte Kunststofftragetaschen. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff (PET) gelten nach der EU-Verpackungsverordnung (VO (EU) 2025/40) gestaffelte Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil (d. h. wie viel Recyclingkunststoff enthalten sein muss). Fahrzeuge / Altfahrzeuge (AltfahrzeugV): Gemeint sind Fahrzeuge und ihre Bauteile, die irgendwann als Altfahrzeug verwertet werden müssen. Behörden prüfen hier vor allem, ob Stoffverbote für bestimmte Schwermetalle (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom) in Werkstoffen und Bauteilen eingehalten werden, und ob Bauteile und Werkstoffe nach festgelegten Normen gekennzeichnet sind – z. B. damit Kunststoffe und andere Materialien beim Recycling eindeutig identifiziert werden können. Außerdem sind Fahrzeughersteller verpflichtet, Demontageinformationen bereitzustellen, damit Verwertungsbetriebe Fahrzeuge fachgerecht zerlegen, Schadstoffe entfernen und Materialien recyceln können. Bestimmte Einwegkunststoffprodukte (EWKVerbotsV / EWKKennzV): Das betrifft ausgewählte Einwegprodukte aus Kunststoff, die besonders häufig in der Umwelt landen – zum Beispiel Einwegbesteck, Einwegteller, Trinkhalme, Wattestäbchen und To-go-Becher. Aus Verbrauchersicht geht es vor allem um zwei Dinge: Verbote (bestimmte Produkte dürfen schlicht nicht mehr hergestellt oder verkauft werden) und Pflichtkennzeichnungen auf bestimmten Produkten, die Verbraucherinnen und Verbraucher über Entsorgungshinweise und Umweltauswirkungen informieren sollen. Für bestimmte Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff gelten zusätzlich konkrete Produktanforderungen (z. B. fest angebrachte Deckel/Verschlüsse), die zeitlich gestaffelt in Kraft treten. Das wichtigste EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ist „Safety Gate“ (EU Schnellwarnsystem), über das Informationen zu Maßnahmen gegen gefährliche Produkte schnell zwischen Behörden ausgetauscht werden. Im Safety Gate Portal finden Sie öffentliche Informationen zu Maßnahmen wie Rücknahmen oder Rückrufen. Erfasst werden sowohl behördliche Maßnahmen als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern. Für einen schnellen Einstieg zu aktuellen Meldungen gibt es die „Warnmeldungen-Übersicht“: Safety Gate: EU-Portal für Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten ICSMS ist ein internetgestütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung technischer Produkte und unterstützt auch dabei, je nach Anliegen die zuständige Behörde zu finden. ICSMS besteht aus einem geschützten Bereich für Behörden/EU Institutionen und einem öffentlichen Bereich, den auch Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen können. Im öffentlichen Teil erhalten Sie offizielle Informationen zu gefährlichen Produkten und können unsichere oder gefährliche Produkte direkt – auch anonym – an die zuständigen Behörden melden. ICSMS: Informationssystem für Behörden, Wirtschaft und Verbraucher Abfallrechtliche Marktüberwachung Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher Weitere Informationen
<p> <p>Nachhaltige Geldanlagen, freiwillige Kompensationszahlungen und Spenden erleichtern und ermöglichen die Finanzierung von Projekten zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Sie sind deshalb ein wichtiger zusätzlicher Beitrag der privaten Haushalte für einen Wandel hin zu klimaneutralen und umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweisen.</p> </p><p>Nachhaltige Geldanlagen, freiwillige Kompensationszahlungen und Spenden erleichtern und ermöglichen die Finanzierung von Projekten zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Sie sind deshalb ein wichtiger zusätzlicher Beitrag der privaten Haushalte für einen Wandel hin zu klimaneutralen und umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweisen.</p><p> „Grüne“ bzw. nachhaltige Geldanlagen <p>Das Anlagevolumen von nachhaltigen Investmentfonds hat sich in Deutschland von 2014 bis 2024 verzehnfacht. Es betrug rund 550 Milliarden Euro im Jahr 2024. Der Marktanteil betrug 12,4 % (siehe Abb. „Anlagevolumen und Marktanteil von Investmentfonds mit Umwelt- und Sozialkriterien“). Hinzu kommen 118 Milliarden Euro nachhaltig verwaltete Eigenanlagen und Kundeneinlagen von Spezialbanken mit Nachhaltigkeitsfokus. Nicht erfasst sind hier Investitionen in die energetische Sanierung von Eigenheimen oder in privat installierte Solaranlagen.</p> <p>Die Daten werden jährlich vom Forum für nachhaltige Geldanlagen (<a href="https://www.forum-ng.org/de/">FNG</a>) durch Abfrage bei Finanzinstituten erhoben. Als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/98485">nachhaltige Geldanlagen</a> bezeichnet FNG „nachhaltige Produkte und Anlagevehikel, die ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Kriterien) explizit in ihren Anlagebedingungen berücksichtigen“ (<a href="https://www.forum-ng.org/de/markt/fng-marktbericht">FNG 2022</a>). Zu beachten ist, dass diese Definition keine Aussagen über das ökologische oder soziale Anspruchsniveau der entsprechenden Anlagen zulässt. Die Marktdaten liefern demnach nur eine erste Orientierung für das Volumen nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland. Angaben zum Marktanteil beziehen sich auf das Volumen aller Fonds in Deutschland gemäß der Daten des Bundesverbands Investment und Asset Management (<a href="https://www.bvi.de/service/publikationen/">BVI</a>).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_geldanlagen_2025-07-03.png"> </a> <strong> Anlagevolumina und Marktanteil von Anlageprodukten mit Umwelt- und Sozialnutzen </strong> Quelle: Forum nachhaltige Geldanlagen (FNG) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_geldanlagen_2025-07-03.pdf">Diagramm als PDF (344,92 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_geldanlagen_2025-07-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (111,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> Freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen <p>Das Volumen der freiwilligen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16787">Kompensationszahlungen für Treibhausgasemissionen</a> hat sich in Deutschland zwischen 2012 und 2020 von rund 3,3 Mio. Tonnen (t) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kohlendioxid-aequivalente">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (CO2e) auf rund 43,6 Mio. t CO2e mehr als verzehnfacht (siehe Abb. „Freiwillige CO2-Kompensationszahlungen in Deutschland“). Das ist das Ergebnis verschiedener Anbieterbefragungen im Auftrag des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-des-deutschen-marktes-zur-freiwilligen">UBA 2010</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">UBA 2015</a>, <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf">UBA 2018</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">UBA 2022</a>). Allerdings hatten nur ein Teil der Anbieter von Dienstleistungen zur freiwilligen Kompensation an den jeweiligen Befragungen teilgenommen, so dass es sich bei den Daten nur um grobe Schätzungen des Marktvolumens handelt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_kompensationszahlungen_2022-06-23.png"> </a> <strong> Freiwillige CO₂-Kompensationszahlungen in Deutschland </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_kompensationszahlungen_2022-06-23.pdf">Diagramm als PDF (50,47 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_kompensationszahlungen_2022-06-23.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (110,64 kB)</a></li> </ul> </p><p> Spenden und Kompensationszahlungen <p>Die Ausgaben von privaten Haushalten für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/112619">Spenden für Umwelt- und Naturschutz</a> schwankte seit 2010 zwischen 108 Millionen Euro (2012) und 193 Millionen Euro (2022). Der Anteil am gesamten Spendenaufkommen privater Haushalte lag zwischen 2,1 % (2015) und 3,7 % (2011). Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 3,3 % (siehe Abb. „Spenden für Natur- und Umweltschutz in Deutschland“). Die Daten werden über ein Panel von deutschen Privatpersonen ab 10 Jahren monatlich erfasst (<a href="https://www.spendenrat.de/reports/bilanz-des-helfens/">Deutscher Spendenrat</a>). Nicht enthalten sind u.a. Spenden an politische Parteien, Spenden von Unternehmen und Organisationen sowie Großspenden über 2.500 Euro.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_umweltspenden_2025-07-03.png"> </a> <strong> Spenden für Natur- und Umweltschutz in Deutschland </strong> Quelle: Deutscher Spendenrat e.V. Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_umweltspenden_2025-07-03.pdf">Diagramm als PDF (157,96 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_umweltspenden_2025-07-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (111,62 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
EU stellt rund 10 Millionen Euro zur Verfügung, um Winzerinnen und Winzer aus Rheinhessen zu entlasten Mitte September wird der Startschuss für das Antragsverfahren zur Krisendestillation fallen. Damit sich interessierte Betriebe frühzeitig auf die Antragstellung und die Durchführung der Destillation vorbereiten können, stehen alle notwendigen Informationen ab sofort auf der Internetseite des MLWUF zur Verfügung. Die Krisendestillation soll dazu beitragen, das bestehende Überangebot auf dem rheinhessischen Fassweinmarkt abzubauen. Die EU-Kommission hatte Mitte Juli die bestehende Krise anerkannt und Rheinland-Pfalz für die Entlastung des Weinmarktes 10,325 Mio. Euro aus der EU-Agrarreserve zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln kann die Destillation von bis zu 17,5 Millionen Liter Wein unterstützt werden. Das sorgt für Marktentlastung und gleichzeitig schafft es bei den teilnehmenden Betrieben die dringend benötigte Liquidität. Um allen interessierten Betrieben die Teilnahme am Programm zu ermöglichen, wurden die geschätzte Anzahl der Anträge und Weinmenge im Schulterschluss mit den Branchenvertretern auf Grundlage der vorliegenden Marktdaten so genau wie möglich geschätzt. Gefördert wird die Destillation von Rot- und Roséweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) aus Rheinhessen. Zugelassen sind Weine des Jahrgangs 2025 und älter. Für die Durchführung der Maßnahme ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel in Bernkastel-Kues als zuständige Bewilligungsbehörde verantwortlich. In einem ersten Schritt zeigen die Unternehmen beim DLR Mosel die Weinmenge, die sie destillieren möchten, an. Nach der Antragsfrist am 15.10.2026 wird das DLR Mosel die Anträge so schnell wie möglich bescheiden. Für Weine, die vor Erhalt dieses Bescheids destilliert werden, ist ein Anspruch auf Unterstützung ausgeschlossen. Sobald die Weine destilliert wurden, kann im zweiten Schritt der Antrag auf Auszahlung des Unterstützungsbetrages gestellt werden. Bei der Krisendestillation wird Wein, der wegen der rückläufigen Nachfrage keine Abnehmer findet, zu Industriealkohol verarbeitet. Rheinland-Pfalz hat die Krisendestillation auf Wunsch des Weinbauverbandes Rheinhessen beantragt, andere Weinbauregionen in Rheinland-Pfalz hatten sich aus verschiedenen Gründen dagegen ausgesprochen Insgesamt ist die Lage im europäischen Weinsektor angespannt. Auch in Frankreich wird in diesem Jahr wieder die Krisendestillation angeboten, um überschüssige Weine vom Markt zu nehmen. Rheinland-Pfalz wird die Krisendestillation mit weiteren Maßnahmen flankieren. Neben Marketingaktivitäten zur Förderung des Absatzes zählen dazu auch die geplante Rodungsprämie und die Rotationsbrache, um das Produktionspotential an die geänderten Konsumgewohnheiten der Verbraucher anzupassen. Mit einem umfassenden Beratungsangebot unterstützt Rheinland-Pfalz seine Weinbaubetriebe auch in der derzeit schwierigen Situation. Das Merkblatt und weitere Informationen zur Krisendestillation sind auf der Homepage des MLWUF und auf der Internetseite des DLR Mosel veröffentlicht. Das Antragsformular folgt, sobald die nationalen Rechtsgrundlagen veröffentlicht und somit in Kraft getreten sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 68 |
| Land | 5 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 45 |
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| License | Count |
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| Geschlossen | 29 |
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|---|---|
| Archiv | 7 |
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|---|---|
| Boden | 53 |
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