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Abschnitt A - Verzeichnis der Lotsgelder

Abschnitt A - Verzeichnis der Lotsgelder 1. Beratungsgeld Das Beratungsgeld für die Fahrtstreckenlotsung beträgt 1.1 auf der Ems im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Emden-Reede und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 100 vom Hundert Papenburg-Schleuse und Emden-Reede 85 vom Hundert Papenburg-Schleuse und Leer-Schleuse 55 vom Hundert Leer-Schleuse und Emden-Reede 55 vom Hundert Emden-Reede und der Binnenrandzelbake 55 vom Hundert der Binnenrandzelbake und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 55 vom Hundert Borkum-Hafen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 85 vom Hundert und im Verkehr auf den Fahrtstrecken von Emden-Reede nach Delfzijl oder Eemshaven 85 vom Hundert Borkum-Hafen nach Eemshaven oder Delfzijl 85 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 1; Die Lotsabgabe für die Fahrtstrecke beträgt 1.2 auf der Unterweser im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven 100 vom Hundert Bremen und Elsfleth 52 vom Hundert Elsfleth und Brake 100 vom Hundert Brake und Nordenham 100 vom Hundert Elsfleth und Brake 80 vom Hundert Elsfleth und Nordenham 100 vom Hundert Elsfleth und Bremerhaven 100 vom Hundert Brake und Nordenham 80 vom Hundert Brake und Bremerhaven 100 vom Hundert Nordenham und Bremerhaven 80 vom Hundert der Reede von Blexen und Bremerhaven 25 vom Hundert Bremerhaven und der Reede von Bremerhaven 25 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 2; 1.3 auf der Außenweser im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" oder der "Schlüsseltonne" 100 vom Hundert der Reede von Blexen und Bremerhaven 25 vom Hundert der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne" im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Streckenlotsung von oder nach Bremerhaven 20 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 3; 1.4 auf der Jade im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" 100 vom Hundert bei Lotsungen - unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss einer Fahrtstreckenlotsung - von oder nach den Pieranlagen sowie zwischen den Ankerplätzen und den Pieranlagen 39 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 4; 1.5 auf der Elbe im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Hamburg und Brunsbüttel 100 vom Hundert Hamburg und dem Elbehafen Brunsbüttel 115 vom Hundert Wedel und Brunsbüttel 115 vom Hundert Hamburg und der Kaianlage vor Bützfleth/Stade 90 vom Hundert der Kaianlage vor Bützfleth/Stade und Brunsbüttel 100 vom Hundert Brunsbüttel und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 100 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 115 vom Hundert Brunsbüttel und Cuxhaven 65 vom Hundert Cuxhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 85 vom Hundert den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals und den Reeden vor Brunsbüttel 50 vom Hundert den Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals und dem Elbehafen Brunsbüttel 70 vom Hundert Hamburg und der Este 50 vom Hundert Hamburg und Wedel 70 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und Cuxhaven 80 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und Wedel 130 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und der Kaianlage vor Bützfleth/Stade 115 vom Hundert Brunsbüttel und dem Ruthenstrom 120 vom Hundert Hamburg und dem Ruthestrom 110 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 5; 1.6 auf dem Nord-Ostsee-Kanal im Verkehr auf der Fahrtstrecke von der Zufahrt der Eingangsschleuse bis zur Endschleuse 100 vom Hundert auf der Fahrtstrecke von der Lotsenstation Rüsterbergen bis zur Schleuse in Kiel-Holtenau und umgekehrt 60 vom Hundert auf Teilen der Fahrtstrecke für jede angefangene Fahrtstrecke von zehn Kilometern 12 vom Hundert und, wenn nur eine Fahrtstrecke durchfahren und eine in dieser liegende Endschleuse benutzt wird, 25 vom Hundert und, wenn nur eine Teilstrecke im Binnenhafen von Brunsbüttel durchfahren und keine Endschleuse benutzt wird, 15 vom Hundert höchstens 100 vom Hundert bei Lotsungen - unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss einer Fahrtstreckenlotsung - von oder nach dem Hafen Brunsbüttel-Ostermoor sowie auf dem Obereidersee zusätzlich 15 vom Hundert bei Lotsungen - unmittelbar vor Antritt oder nach Abschluss eine Fahrtstreckenlotsung - von oder nach dem Ölhafen Brunsbüttel zusätzlich 15 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 1; 1.7 auf der Kieler Förde im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen den Schleusen oder den Reeden in Kiel-Holtenau, Heikendorf und der Lotsenstation auf dem Leuchtturm Kiel, wenn der Leuchtturm Friedrichsort passiert wird 100 vom Hundert der Leuchtturm Friedrichsort nicht passiert wird 40 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 2; 1.8 auf der Trave im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen den Lübecker Stadthäfen und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 100 vom Hundert den Kaianlagen von Lübeck-Siems, Lübeck-Schlutup, Lübeck-Herrenwyk und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht den Lübecker Stadthäfen und den Kaianlagen von Lübeck-Siems, Lübeck-Schlutup und Lübeck-Herrenwyk 70 vom Hundert den Kaianlagen von Lübeck-Travemünde und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 70 vom Hundert den Liegeplätzen der Kaianlagen Lübeck-Siems., Lübeck-Schlutup und Lübeck-Herrenwyk untereinander unter Benutzung der Bundeswasserstraße Trave 40 vom Hundert den Liegeplätzen innerhalb der Lübecker Stadthäfen und Lübeck-Travemünde unter der Benutzung der Bundeswasserstraße Trave 40 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 3; 1.9 auf der Flensburger Förde im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Flensburg und der Tonne "Flensburger Förde" 100 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 4; 1.10 auf den Fahrtstrecken zwischen der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" und der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "GW/TG" 15 vom Hunder der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" und der Lotsenversetzposition bei dem Feuerschiff " GB " oder im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" 12 vom Hundert der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" und der Lotsenversetzposition bei der Tonne "E 3" 8 vom Hundert des Höchstbetrages nach Abschnitt B Teil I; 1.11 auf der Wismarer Bucht (Lotsbezirk Wismar) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Wismar und dem "Offentief" oder der Tonne "Wismar" 100 vom Hundert Wismar und Innenreede sowie Innenreede und dem "Offentief" oder der Tonne "Wismar" 50 vom Hundert der Tonne "Wismar" und Außenreede 25 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 1; 1.12 in der Mecklenburger Bucht vor Rostock-Warnemünde (Lotsbezirk Rostock) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Seehafen Rostock und den seewärtigen Versetzpositionen 100 vom Hundert Warnemünde und den seewärtigen Versetzpositionen 90 vom Hundert Stadthafen Rostock und den seewärtigen Versetzpositionen 130 vom Hundert der Reede und den seewärtigen Versetzpositionen 50 vom Hundert Rostocker Fracht- und Fischereihafen und den seewärtigen Versetzpositionen 115 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 2; 1.13 auf den Gewässern um Rügen (Lotsbezirk Stralsund) und im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Stralsund-Seehafen-Nord und der Tonne "Gellen" 100 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Süd und der Tonne "Gellen" 110 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Nord und der Osteinfahrt bei den Tonnen "Landtief B" oder "Osttief 2" 150 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Süd und der Osteinfahrt bei den Tonnen "Landtief B" oder "Osttief 2" 140 vom Hundert alle übrigen Fahrtstrecken im Lotsbezirk Stralsund 100 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 3. 1.14 Das Beratungsgeld für Fahrzeuge, die auf den Seelotsrevieren von einem Liegeplatz zu einem anderen Liegeplatz verholt werden, richtet sich nach Abschnitt B Teil IV Nummer 1. 1.15 Werden auf den Seelotsrevieren während der Fahrtstreckenlotsung oder während des Verholens Tätigkeiten des Seelotsen für Ankern, Funkbeschickung, Kompensieren, Probefahrtmanöver (Ankererprobung, Drehkreisfahrten) oder für Meilenfahrten notwendig, so ist ein zusätzliches Beratungsgeld nach Abschnitt B Teil IV Nummer 2 zu entrichten; dies gilt nicht für den Nord-Ostsee-Kanal. 1.16 Auf dem Nord-Ostsee-Kanal ist das zusätzliche Beratungsgeld nach Abschnitt B Teil IV Nummer 2 für Fahrzeuge zu entrichten, die ankern müssen oder während der Fahrtstreckenlotsung festmachen, um zu bunkern oder um Proviant oder Ausrüstung zu übernehmen. Dies gilt auch für das Baggern oder den Güterumschlag während der Fahrtstreckenlotsung. 1.17 Baustellenfahrzeuge, die für Baustellen des Bundes tätig sind und zwischen den äußeren Zufahrtsgrenzen der Schleusen Brunsbüttel und Kiel-Holtenau fahren, zahlen für die Bordanwesenheit des Seelotsen pro angefangener Stunde ein Beratungsgeld nach Abschnitt B Teil IV Nummer 8. 2. Wartegeld 2.1 Ein Wartegeld wird nach Abschnitt B Teil IV Nummer 3 erhoben, wenn 2.1.1 der Seelotse zum vereinbarten Zeitpunkt an Bord gekommen ist oder am vereinbarten Ort bereitsteht, sich der Antritt oder die Fortsetzung der Fahrt aber um mehr als eine Stunde verzögert, für jede weitere angefangene Stunde Wartezeit; 2.1.2 der angeforderte Seelotse nicht an Bord genommen oder wieder entlassen wird, ohne seine Tätigkeit ausgeführt zu haben, für jede angefangene Stunde seiner Abwesenheit von der Einsatzstation; 2.1.3 sich die Anwesenheit des Seelotsen an Bord des Fahrzeuges dadurch verlängert, dass das Fahrzeug während der Lotsung baggert, ankert oder festmacht, für jede angefangene Stunde Wartezeit; dies gilt nicht für revierbedingte Wartezeiten in den Weichen des Nord-Ostsee-Kanals von weniger als zwei Stunden; 2.1.4 der Seelotse in einem Hafen außerhalb des Reviers an Bord geht, seine Tätigkeit aber erst nach Erreichen des Reviers ausübt, für die Zeit vom Verlassen seiner Einsatzstation bis zum Beginn seiner Tätigkeit für jede angefangene Stunde; 2.1.5 der Seelotse nach Beendigung seiner Lotstätigkeit auf Wunsch der Schiffsführung an Bord bleibt oder nicht ausgeholt werden kann und er die Beratung nicht gegen Entgelt fortsetzt, bis zu seiner Rückkehr zur Einsatzstation für jede angefangene Stunde. Fallen bei einer Lotsung mehrere Wartezeiten an, so ist das Wartegeld für die Summe aller Wartezeiten zu berechnen. 3. Auslagen Als Auslage sind zu erstatten 3.1 im Falle des Tatbestandes nach Abschnitt 2.1.2 für den vergeblichen Weg der Betrag nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 4; 3.2 im Falle des Tatbestandes nach Abschnittsnummer 2.1.4 oder 2.1.5 für 24 Stunden ein Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 5; 3..2.1 bei freier Verpflegung und angemessener Unterkunft an Bord jedoch ein ermäßigtes Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 6; 3.3 ein Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 5, wenn der Seelotse für Lotsungen nach Abschnittsnummer 1.10 Buchstabe a bei der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "GW/TG" mit dem Hubschrauber versetzt oder ausgeholt wird, der angeforderte Seelotse am Standort des Hubschraubers oder bei der Lotsenversetzposition bereitsteht und aus nicht revierbedingten Gründen nicht an oder von Bord gebracht werden kann; 3.4 ein Tagegeld nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 5, wenn der Seelotse für Lotsungen nach Abschnittsnummer 1.10 Buchstabe b bei dem Feuerschiff GB oder bei den Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" versetzt oder ausgeholt wird, oder der angeforderte Seelotse am Standort des Lotsenversetzmittels oder bei der Lotsenversetzposition bereitsteht und aus nicht revierbedingten Gründen nicht an oder von Bord gebracht werden kann; 3.5 ein geldlicher Ausgleich nach dem Abschnitt B Teil IV Nummer 7, wenn die Schiffsführung nicht in der Lage ist, den Seelotsen im Bedarfsfall angemessen unterzubringen; 3.6 die notwendigen, tatsächlich entstandenen Fahrtkosten für den Weg zwischen der Wohnung und der Einsatzstation und der Einsatzstation und dem Fahrzeug. Die Wahl des Verkehrsmittels richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen einer möglichst zügigen und termingerechten Besetzung des Fahrzeugs. Werden für den Weg zwischen der Einsatzstation und dem Fahrzeug öffentliche Verkehrsmittel benutzt, so sind die Fahrtkosten der 1. Klasse und die Flugkosten der Economy- oder Business-Klasse erstattungsfähig. Für die Höhe der Fahrtauslagen ist die jeweils verkehrsgünstigste Strecke zugrunde zu legen. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann die Art des Verkehrsmittels und die Höhe durch Richtlinien festlegen. Stand: 01. Januar 2023

BONUS BLUE BALTIC: ECOMAP - Fernerkundung, Kartierung und Monitoring küstennaher Schlüsselhabitate der Ostsee, Vorhaben: BENTHOS - Detektion benthischer Organismen mit akustischen und optischen Methoden

Das Projekt "BONUS BLUE BALTIC: ECOMAP - Fernerkundung, Kartierung und Monitoring küstennaher Schlüsselhabitate der Ostsee, Vorhaben: BENTHOS - Detektion benthischer Organismen mit akustischen und optischen Methoden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Ostseeforschung.Das Ziel des Projektes ist die verbesserte Detektion benthischer Makrofauna mit akustischen und optischen Methoden der Fernerkundung. Die systematische Durchführung von Messkampagnen unter Verwendung schiffsbasierter und stationärer Messsysteme (Lander) in Verbindung mit biologischer Probennahme erlaubt die Quantifizierung des - gegenwärtig unbekannten - Einflusses unterschiedlicher Makrofauna auf die Meeresbodenrauigkeit im mm-Bereich und auf die akustische Streuung unter Berücksichtigung von Frequenz und Einfallswinkel. Die Kombination mit Laborexperimenten und akustischen Modellierungen ermöglicht die optimierte Auswertung von Fernerkundungsdaten und die Durchführung eines quantitatives Monitorings einfacher biologischer Parameter (z.B. Belegungsdichten). Die ausgewählten Testgebiete in der Ostsee sind von Arenicola Marina, Laonome kroyeri and Euchone papillosa (Mecklenburger Bucht) sowie Mytilus edulis (Fehmarn Belt) dominiert. Die Feldkampagnen werden über den Jahresgang durchgeführt um die natürlichen Dynamik von Fernerkundungsdaten auf Grund von events und Lebenszyklen zu bestimmen. Die schiffsgestützten Arbeiten, Länderexperimente und akustische Modellierungen sollen von einem Doktoranden am IOW durchgeführt werden. Die Auswertung des biologischen Ground-Truthing erfolgt durch einen PostDoc am IOW. Die Arbeitsschritte umfassen: Monat 1-15: Bestimmung des Einflusses von benthischer Makrofauna auf akustisches Streuverhalten und Meeresbodenrauigkeit. Monat 5-18: Bestimmung der Sichtbarkeit von grabender Makrofauna in sehr hochfrequenter 3D-Seismik. Monat 14-25: Herausarbeiten der saisonalen Dynamik von Meeresbodenrauigkeit und akustischer Streuung, beeinflusst von events (Stürme) und Lebenszyklen der ausgewählten Organismen durch regelmäßig ausgeführte Messkampagnen. Monat 19-36: Datensynthese zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Darstellung der Möglichkeiten und Grenzen des Monitorings von benthischen Organismen durch Fernerkundung.

Abschnitt A - Verzeichnis der Lotsabgaben

Abschnitt A - Verzeichnis der Lotsabgaben 1. Lotsabgaben für Fahrtstrecken Die Lotsabgabe für die Fahrtstrecke beträgt 1.1 auf der Ems im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Emden-Reede und Borkum oder der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "Westerems" 100 vom Hundert Papenburg-Schleuse und Emden-Reede 10 vom Hundert Papenburg-Schleuse und Leer-Schleuse 5 vom Hundert Leer-Schleuse und Emden-Reede 5 vom Hundert Emden-Reede und der Binnenrandzelbake 50 vom Hundert der Binnenrandzelbake und der Außenstation des Lotsenschiffes bei Leuchttonne "Westerems" 50 vom Hundert Borkum-Hafen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei Leuchttonne "Westerems" 55 vom Hundert und im Verkehr auf den Fahrtstrecken von Emden-Reede nach Delfzijl oder Eemshaven 55 vom Hundert Borkum-Hafen nach Eemshaven oder Delfzijl 55 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 1; 1.2 auf der Weser im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Bremen und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" oder der "Schlüsseltonne" 100 vom Hundert Bremen und Elsfleth 15 vom Hundert Elsfleth und Brake 5 vom Hundert Brake und Nordenham 10 vom Hundert Nordenham und Bremerhaven 5 vom Hundert Bremerhaven oder der Reede von Blexen und den Ankerplätzen bei Hoheweg 35 vom Hundert den Ankerplätzen bei Hoheweg und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" oder der "Schlüsseltonne" 30 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 2; 1.3 auf der Jade im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Leuchttonne "3/Jade 2" 100 vom Hundert der inneren Grenze des Seelotsreviers und Schillig-Reede 50 vom Hundert Schillig-Reede und der äußeren Grenze des Seelotsreviers 50 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 3; 1.4 auf der Elbe im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Hamburg und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 100 vom Hundert Hamburg und der Kaianlage vor Bützfleth/Stade 20 vom Hundert der Kaianlage vor Bützfleth/Stade und Brunsbüttel 20 vom Hundert Brunsbüttel und Cuxhaven 20 vom Hundert Cuxhaven und der Außenstation des Lotsenschiffes bei der Tonne "Elbe" 40 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und Wedel 40 vom Hundert dem Elbehafen Brunsbüttel und der Kaianlage vor Bützfleth/Stade 20 vom Hundert Brunsbüttel und dem Ruthenstrom 20 vom Hundert Hamburg und dem Ruthenstrom 20 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil I Spalte 4; 1.5 auf dem Nord-Ostsee-Kanal im Verkehr auf der Fahrtstrecke von der Zufahrt der Eingangsschleuse bis zur Endschleuse 100 vom Hundert auf Teilen der Fahrtstrecke für jede angefangene Fahrtstrecke von zehn Kilometern 10 vom Hundert mindestens jedoch 20 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 1; 1.6 auf der Kieler Förde im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen den Schleusen oder den Reeden in Kiel-Holtenau, Heikendorf und der Lotsenstation auf dem Leuchtturm Kiel, wenn der Leuchtturm Friedrichsort passiert wird 100 vom Hundert der Leuchtturm Friedrichsort nicht passiert wird 40 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 2; 1.7 auf der Trave im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen den Lübecker Stadthäfen und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 100 vom Hundert den Kaianlagen von Lübeck-Siems, Lübeck-Schlutup, Lübeck-Herrenwyk und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 90 vom Hundert den Lübecker Stadthäfen und den Kaianlagen von Lübeck-Siems, Lübeck-Slutup und Lübeck-Herrenwyk 50 vom Hundert den Kaianlagen von Lübeck-Travemünde und der Leuchttonne "Trave" in der Lübecker Bucht 25 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt A Teil II Spalte 3; 1.8 auf der Flensburger Förde im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Flensburg und der Tonne "Flensburger Förde" 100 vom Hundert Flensburg und der Grenze des Seelotsreviers auf der Fahrt nach den dänischen Häfen an der Flensburger Förde ohne Annahme eines Seelotsen 65 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil II Spalte 4; 1.9 in der Wismarer Bucht (Lotsbezirk Wismar) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Wismar und dem "Offentief" oder der Tonne "Wismar" 100 vom Hundert Wismar und Innenreede sowie Innenreede und dem "Offentief" oder der Tonne "Wismar" 50 vom Hundert der Tonne "Wismar" und Außenreede 25 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 1; 1.10 in der Mecklenburger Bucht vor Rostock-Warnemünde (Lotsbezirk Rostock) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Seehafen Rostock und den seewärtigen Versetzpositionen 100 vom Hundert Warnemünde und den seewärtigen Versetzpositionen 90 vom Hundert Stadthafen Rostock und den seewärtigen Versetzpositionen 130 vom Hundert der Reede und den seewärtigen Versetzpositionen 50 vom Hundert Rostocker Fracht- und Fischereihafen und den seewärtigen Versetzpositionen 115 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 2; 1.11 auf den Gewässern um Rügen (Lotsbezirk Stralsund) im Verkehr auf den Fahrtstrecken zwischen Stralsund-Seehafen-Nord und der Tonne "Gellen" 100 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Süd und der Tonne "Gellen" 100 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Nord und der Osteinfahrt bei den Tonnen "Landtief B" oder "Osttief 2" 150 vom Hundert Stralsund-Seehafen-Süd und der Osteinfahrt bei den Tonnen "Landtief B" oder "Osttief 2" 150 vom Hundert alle übrigen Fahrtstrecken im Lotsbezirk Stralsund 100 vom Hundert des Betrages nach Abschnitt B Teil III Spalte 3. 2. Zusätzliche Lotsabgaben in besonderen Fällen Die Lotsabgabe beträgt 2.1 für Fahrzeuge, die eingehend oder ein- und ausgehend zur Annahme von Seelotsen verpflichtet sind oder ohne Annahmepflicht Seelotsenberatung in Anspruch nehmen, im Verkehr auf Fahrtstrecken zwischen den Außenstationen der Lotsenschiffe bei der Leuchttonne "Westerems" und der Lotsenversetzposition bei der Leuchttonne "GW/ TG " 50 vom Hundert der Leuchttonne "3/Jade2" und den Lotsenversetzpositionen bei dem Feuerschiff "GB" oder im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" 50 vom Hundert der "Tonne Elbe" und der Lotsenversetzstation bei der Tonne "E3" 50 vom Hundert des Höchstbetrages nach Abschnitt B Teil I; dies gilt nicht, wenn sich der Lotse bereits vor Beginn der Lotsung an Bord befindet oder nach der Lotsung an Bord verbleibt; 2.2 für Fahrzeuge, wenn das Lotsenversetzmittel aus nicht revierbedingten Gründen vergeblich eingesetzt wird bei den Lotsenversetzpositionen Leuchttonne "Westerems" oder Leuchttonne "GW/TG" 50 vom Hundert Leuchttonne "3/Jade2" oder im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" 50 vom Hundert Tonne "Elbe" oder Tonne "E3" 50 vom Hundert des Höchstbetrages nach Abschnitt B Teil I; 2.3 wenn der Seelotse bei den Außenstationen der Lotsenschiffe durch Hubschrauber versetzt oder ausgeholt wird, weil eine andere Versetzungsart nicht möglich ist, bei Leuchttonne "Westerems" 50 vom Hundert Leuchttonne "3/Jade2" 50 vom Hundert Tonne "Elbe" 50 vom Hundert des Höchstbetrages nach Abschnitt B Teil I; 2.4 wenn der Seelotse auf Wunsch der Schiffsführung durch Hubschrauber versetzt oder ausgeholt wird, obwohl eine Versetzung durch ein Schiff hätte erfolgen können bei den Lotsenversetzpositionen Leuchttonne "Westerems" oder Leuchttonne "GW/TG" 100 vom Hundert Leuchttonne "3/Jade2" oder im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" 100 vom Hundert Tonne "Elbe" oder Tonne "E3" 100 vom Hundert des Höchstbetrages nach Abschnitt B Teil I. Stand: 01. Januar 2020

Thorium-234 basierte Residenzzeitberechnung des bodennahen partikulären Materials in der Mecklenburger Bucht.

Das Projekt "Thorium-234 basierte Residenzzeitberechnung des bodennahen partikulären Materials in der Mecklenburger Bucht." wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Fachbereich Biowissenschaften, Institut für Aquatische Ökologie, Lehrstuhl Meeresbiologie.Der Austausch von Partikeln zwischen Wasser und Sediment ist ein wesentlicher Teil des Stoffkreislaufes zwischen Pelagial und Benthal. Ein ständiger Austausch findet so zwischen der bodennahen Trübezone (BTZ) und dem bioturbat durchmischtem Sediment statt, der z.B. in der Tiefsee im Bereich von wenigen Tagen liegen kann (Resuspensionsschleife). Ziel dieses Antrages ist, mit Hilfe des 234Thorium/238Uran Gleichgewichts Residenzzeiten der Partikel im Wasser, in der BTZ und im Sediment der Mecklenburger Bucht zu ermitteln. Um diesen in der Tiefsee bereits erprobten Ansatz auf Flachwasserverhältnisse übertragen zu können, sollen einige für diese Situation spezifischen Randbedingen, nämlich die Adsorption von Thorium an Partikel mit höherem mineralischen Anteil und relativ frischer organischer Substanz (Alginin, Fucoidan und Chondroitin) untersucht werden (Kooperation mit Prof Carol Arnosti, Chapal Hill). Des Weiteren sollen in Strömungskanaluntersuchungen die Auswirkungen der bodennahen erhöhten Turbulenzen und Scherungen auf das Adsorptionsverhalten von Thorium analysiert werden. In den im zweiten Jahr vorgesehenen Felduntersuchungen soll mit Hilfe der Residenzzeiten eine Bilanz des partikulären Kohlenstoffs auf einem Transekt vom sandigen Flachwasser zum siltigen tieferen Sediment hin erstellt. Zusätzlich soll berechnet werden, wie lange sich POC in den verschiedenen Sedimenttypen und den anderen Kompartimenten der Resuspensionsschleife aufhält.

SINCOS II: Sinking Coasts - Geosphere, Climate and Anthroposphere of the Holocene Southern Baltic Sea (angegliedert), Entwicklung der Wirbeltierfauna und die damit im Zusammenhang stehenden Umweltveränderungen im Holozän im südwstlichen Ostseegebiet mit besonderer Beobachtung der Mecklenburger Bucht

Das Projekt "SINCOS II: Sinking Coasts - Geosphere, Climate and Anthroposphere of the Holocene Southern Baltic Sea (angegliedert), Entwicklung der Wirbeltierfauna und die damit im Zusammenhang stehenden Umweltveränderungen im Holozän im südwstlichen Ostseegebiet mit besonderer Beobachtung der Mecklenburger Bucht" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf, Archäologisches Landesmuseum.Ziel ist es, Kenntnisse über die Wirbeltierfauna und deren Wandel im Holozän insbesondere in der Mecklenburger Bucht zu erlangen. Ein Schwerpunkt dabei betrifft die Auswirkungen der Littorina-Transgression, in deren Verlauf - etwas zwischen 6700 und 6400 calBC - dieses Gebiet unter marinen Einfluss geriet. Die vor allen auf heute submarinen steinzeitlichen Siedlungsplätzen gefundenen Tierknochen bewerten nach Artenzusammensetzung und Artenhäufigkeit den klimatischen Wandel mit seinen Auswirkungen auf Vegetation und Landschaft.

GISEB: GIS-Raum/Zeit Modelle der Sedimentverteilung in der Ostsee als Funktion wechselnder Milieuparameter

Das Projekt "GISEB: GIS-Raum/Zeit Modelle der Sedimentverteilung in der Ostsee als Funktion wechselnder Milieuparameter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Ostseeforschung.Ziel ist die Bilanzierung von Sedimentanhäufungen für verschiedene Ostseebecken zwischen der Mecklenburger Bucht und dem Golf von Finnland. Zum einen liegt das Augenmerk auf der Auflösung verschiedener zeitlicher Skalen in Hinblick auf die Sedimentakkumulation und zum anderen auf der Trennung von natürlichen (Klima) und anthropogenen Einflüssen (Nähr- und Schadstoffe) beim Eintrag sowie den Folgen der Nutzung des marinen Ökosystems durch den Menschen. Es soll ein Geowissenschaftliches Informationssystem (GIS) erstellt werden, das potentielle Nutzer des Ostseeraums in die Lage versetzt bessere Abschätzungen über zukünftige Veränderungen, die als Folge der Nutzung auftreten können, zu machen.

Untersuchungen der Folgen von Eingriffen in die Lebensraeume der Kieler und Mecklenburger Bucht

Das Projekt "Untersuchungen der Folgen von Eingriffen in die Lebensraeume der Kieler und Mecklenburger Bucht" wird/wurde gefördert durch: Minister für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kiel, Institut für Meereskunde.

Messnetz Nord-/Ostsee - 3. Teilziel Station Arkona-Becken - 4. Teilziel Station Mecklenburger Bucht

Das Projekt "Messnetz Nord-/Ostsee - 3. Teilziel Station Arkona-Becken - 4. Teilziel Station Mecklenburger Bucht" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.Da der Bau des Geraetetraegers auf unbestimmte Zeit verschoben werden musste, konnte das Teilprojektziel 'Mecklenburger Bucht' in der Laufzeit des Projektes nicht mehr erreicht werden und wurde deshalb aufgegeben. Damit ist das Projekt Ende 1998 insgesamt abgeschlossen. Die Teilprojekte 'Darsser Schwelle' und .'Oder Bank' sind abgeschlossen. Die Stationen befinden sich im operationellen Betrieb. Im Teilprojekt 'Arkona Becken' wurde 1995 die Messausruestung beschafft und 1996 erfolgte der Bau des Geraetetraegers in Gestalt eines neuartigen Halbtauchers. Die Neuartigkeit der Konstruktion erforderte 1997 einige Nachbesserungen, bis schliesslich der GL sein Zertifikat erteilen konnte. Die Station befindet sich in der Endausruestungsphase. Die Ausbringung wird voraussichtlich Ende 1998 erfolgen .Mit dem Abschluss des Grundaufbaus des Messnetzteils vor der Kueste Mecklenburg-Vorpommerns ist die Ueberwachung der physikalischen Parameter in dem erforderlichen Umfang gesichert. Dabei ist von besonderer Bedeutung, die Erfassung des Einstroms von Nordseewasser in das Arkona Becken als Beitrag zur Beschreibung des Guetezustandes in diesem Meeresbereich.

Massenfluss von organischem Kohlenstoff, Naehrsalzen und Spurenelementen zwischen Sediment und Wasser der Mecklenburger Bucht - Teilprojekt C: Scavening aus der BTZ

Das Projekt "Massenfluss von organischem Kohlenstoff, Naehrsalzen und Spurenelementen zwischen Sediment und Wasser der Mecklenburger Bucht - Teilprojekt C: Scavening aus der BTZ" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Hamburg-Harburg, Arbeitsbereich 1-03 Umweltschutztechnik.

Verbundvorhaben: Massenfluss von organischem Kohlenstoff, Naehrsalzen und Spurenelementen zwischen Sediment und Wasser der Mecklenburger Bucht - Teilprojekt B

Das Projekt "Verbundvorhaben: Massenfluss von organischem Kohlenstoff, Naehrsalzen und Spurenelementen zwischen Sediment und Wasser der Mecklenburger Bucht - Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kiel, GEOMAR Forschungszentrum für marine Geowissenschaften.

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