a) Im Zuge des sich seit Dez. 2019 ausbreitenden SARS-CoV-2-Virus steht auch die Abfallwirtschaft vor großen Herausforderungen. Abfälle infizierter Personen können kontaminiert sein und ein Risiko darstellen. Dies betrifft sowohl Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitswesens als auch aus privaten Haushalten, in denen Verdachtsfälle oder bestätigt Infizierte leben. Insbesondere für Abfälle aus privaten Haushalten stellen sich immer wieder Fragen zum richtigen Umgang bei der Entsorgung. Auch in der jüngeren Vergangenheit gab es immer wieder Infektionsereignisse (z.B. SARS, MERS, EHEC und Ebola), die durch die Möglichkeit der Schmierinfektion auch Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft hatten. Im Rahmen des Vorhabens soll dargestellt werden, welche Maßnahmen durch Politik, Verwaltung sowie öffentlich-rechtliche und private Entsorger in Zeiten der o.g. Ereignisse konkret ergriffen wurden, um das Infektionsrisiko durch kontaminierten Abfall auf ein Minimum zu senken. Hierbei sind neben Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch Vorkehrungen im Bereich Logistik, Aufbereitung und Behandlung der Abfälle sowie Aspekte der Daseinsvorsorge und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zu betrachten. Die Analyse soll auch die europäische Ebene einschließen, d.h.es sollen auch Beispiele aus anderen Staaten betrachtet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen vor dem Hintergrund des Vorsorgeprinzips eine Grundlage schaffen für die Erarbeitung einer Strategie, um für zukünftige Infektionsereignisse einen bestmöglichen Umgang für mögliche kontaminierte Abfälle zu gewährleisten. b) Das Vorhaben soll darlegen, welche Auswirkungen die Infektionsereignisse SARS-CoV-2, SARS, MERS, EHEC und Ebola auf den Umgang mit Abfällen über die gesamte Entsorgungskette hatten. Es sind Maßnahmen von Politik, Verwaltung sowie der Entsorgungswirtschaft aus Deutschland und anderen europäischen Staaten mit vergleichbarem Entsorgungsstandard zusammenzutragen und zu bewerten.
Hinweise zur Abfallentsorgung in
Zusammenhang mit der Corona-Krise
Kurzübersicht der Inhalte
Hinweise für Quarantäne-Haushalte ...................................................................................... 2
Hinweise zur Abfalleinstufung und Entsorgungshinweise ...................................................... 3
Relevante Abfallschlüssel .................................................................................................. 3
Abfalleinstufung in Test- und Impfzentren, sowie vergleichbarer Einrichtungen ................. 4
Einstufung von Abfällen welche aus Impfstoffen oder Schnelltest hervorgehen ................. 4
Impfstoffe: ...................................................................................................................... 4
Schnelltests: ................................................................................................................... 5
Allgemeine Empfehlungen zur Entsorgung von Impfstoffen und Schnelltests in
Gesundheitseinrichtungen: ................................................................................................ 5
Einstufung von Abfällen von Schutzkleidung und Putzmitteln ............................................ 6
Allgemeine Regelungen ..................................................................................................... 6
Hinweise zur Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Corona-Krise
Hinweise für Quarantäne-Haushalte
Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in
häuslicher Quarantäne leben, werden die folgenden Maßnahmen empfohlen:
Restabfälle, die kontaminiert sein können, sollen in stabilen, möglichst reißfesten
Abfallsäcken gesammelt werden und in der Restabfalltonne entsorgt werden. Ein
Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern ist möglichst zu vermeiden.
Die Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
Insbesondere zum Schutz von Beschäftigten der Entsorgungswirtschaft ist bei der
Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) darauf zu achten, dass
mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder
Säcke gegeben werden
(begrenztes Überleben der Viren auf Oberflächen nach FAQ des Bundesinstitut für
Risikobewertung zum Übertragungspotenzial des Corona-Virus über Lebensmittel und
Gegenstände
(https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und
_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html). Sofern dies aus bestimmten
Gründen nicht möglich sein sollte, sollten diese Abfälle über den Restabfall entsorgt
werden.
Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den
Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt
aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Version vom 26.03.2021, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt
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Hinweise zur Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Corona-Krise
Hinweise zur Abfalleinstufung und Entsorgungshinweise
Relevante Abfallschlüssel
Typische Abfälle im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion sind auf der Grundlage
der LAGA-M18 (https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html), die auch in
den Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts aufgegriffen sind
(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html ), wie folgt
einzustufen:
Abfallschlüssel 18 01 01 „spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)“, die in
Form von gebrauchten spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten wie Kanülen,
Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Stich-, Schnitt- und
Kratzverletzungen vorliegen können.
Abfallschlüssel 18 01 04 „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus
infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B.
Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)“ für Abfälle mit
infektiösen Verunreinigungen (Sekrete, Exkrete) aus Einrichtungen des
Gesundheitswesens, die nur in sporadischen Einzelfällen entsprechend infizierte oder
erkrankte Patienten behandeln, z.B. Hausarztpraxen, Test- und Impfzentren;
o
Entsorgungshinweis: Die Entsorgung der Abfälle soll in reißfesten,
feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen erfolgen. Aus
hygienischen Gründen soll vorzugsweise die Doppelsack-Methode (der erste
Sack wird fest verknotet und in einen zweiten Sack gesteckt) verwendet
werden, aber auch die Verwendung dickwandiger Müllsacke ist möglich.
Abfallschlüssel 18 01 03* „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektions-
präventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden“ für Abfälle mit infektiösen
Verunreinigungen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die entsprechend
infizierte oder erkrankte Patienten schwerpunktmäßig z.B. in Isolierstationen der
Krankenhäuser behandeln.
Abfallschlüssel 20 03 01 „gemischte Siedlungsabfälle“ für Abfälle, die in privaten
Haushalten z.B. im Zuge von Quarantänemaßnahmen für infizierte oder erkrankte
Patienten anfallen und als Restabfall zu entsorgen sind.
Version vom 26.03.2021, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt
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