Das Geoportal Hamburg ist das zentrale Kartenportal der Stadt Hamburg. Es enthält alle verfügbaren Geodaten der Hamburger Verwaltung in der stets aktuellen Version. Die Daten werden hierbei durch die einzelnen Fachbehörden gepflegt und über die Urban Data Platform, der zentralen Datendrehscheibe der Stadt veröffentlicht. Es stehen so mehr als 500 Datensätze verschiedener Kategorien zur Verfügung sowie zahlreiche Werkzeuge zum Suchen, Zeichnen, Messen oder Drucken. Die technische Basis des Geoportals ist die Opensource-Software „Masterportal“ die vom Landesbetreib Geoinformation und Vermessung entwickelt und von zahlreichen anderen Städten und Kommunen genutzt und in Zusammenarbeit gepflegt und weiterentwickelt wird.
Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete mit gesonderter Schutzbedürftigkeit sollen als weitere Layer berücksichtigt und zugeschaltet werden). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.
Web Feature Service (WFS) Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) zum Thema Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
In Nordrhein-Westfalen fallen jedes Jahr bis zu 50 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an – überwiegend Bauschutt, Bodenmaterial und Straßenaufbruch. Auch industrielle Nebenprodukte wie Schlacken aus der Stahlproduktion tragen erheblich zu diesem Aufkommen bei. Viele dieser Materialien lassen sich recyceln und so erneut im Bau verwenden. Das schont natürliche Ressourcen wie Kies, Sand und Naturstein, die nur begrenzt verfügbar sind. Je mehr mineralische Abfälle hochwertig aufbereitet werden, desto stärker trägt dies zum Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Um die Qualität von Ersatzbaustoffen transparent zu machen, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) ein neues Online-Portal gestartet: https://gueteueberwachungmeb.abfall-nrw.de/ Das Portal informiert Nutzerinnen und Nutzer über gütegesicherte Ersatzbaustoffe im Land. Es richtet sich an öffentliche und private Bauherren, Tiefbauunternehmen sowie an Behörden. Die Plattform bietet: In Nordrhein-Westfalen sind mehr als 300 Anlagen für die Aufbereitung mineralischer Abfälle zugelassen. Sie ermöglichen die ortsnahe Herstellung von Ersatzbaustoffen und reduzieren damit Transportwege und Emissionen. Zugleich stärken sie die Kreislaufwirtschaft. Mit dem neuen Online-Portal stellt das LANUK transparent und aktuell Informationen zur Verfügbarkeit von Ersatzbaustoffen bereit und unterstützt damit nachhaltiges Bauen. Das neue Onlineangebot ersetzt die seit 2015 geltende Veröffentlichungsvereinbarung der obersten Straßenbaubehörde zur Baustoffüberwachung. Die bereitgestellten Testate verknüpfen bautechnische Vorgaben des Straßen- und Erdbaus mit den umweltrechtlichen Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Diese gilt seit August 2023 und schafft erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Herstellung und Einsatz gütegesicherter Ersatzbaustoffe. zurück
Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu Kostensteigerungen und zu Verzögerungen bei der Wiederverwendung von Böden bzw. Aushub, zu Auswirkungen für Baumaßnahmen sowie zur Vorschrift über das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Ersatzbaustoffe
Die Ersatzbaustoffverordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft. Die Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich die Anforderungen an die Herstellung und die Verwendung von mineralsichen Ersatzbaustoffen. Auf Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entiwcklungen sollen die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüft werden. Dies soll insbesondere durch eine Bestandsaufnahme der Verwertungswege mineralischer Abfälle, einer Evaluierung der Werteregelungen des Fachkonzepts der Ersatzbaustoffverordnung, die tatsächliche Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der in bautechnischen Normen und Regelwerken festgelegten geeigneten Bauweisen sowie regionaler Verfügbarkeiten und Märkte, die Entwicklung der Deponiemengen der in den Regelungsbereich der Verordnung fallenden mineralischen Abfälle, die Wiederverwendugnspotentiale der Ersatzbaustoffe mit höheren Schadstoffgesamtgehalten im second life sowie die Ableitung von Indikatoren und Parametern, um die zukünftige Entwicklung des Recyclings und der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in einem fortlaufenden Monitoring zu verfolgen, umfassen.
Die Neumann-Gruppe steht u. a. für Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und eine saubere Umwelt. Als Bestandteil der Neumann-Gruppe, betreibt die Neumann Transport und Sandgruben GmbH & Co. KG (nachfolgend NTS oder Antragstellerin genannt) am Gewerbestandort „Reesener Triftweg“, bereits seit 2022 ein Baustofflager für güteüberwachte Recyclingbaustoffe (Az.: 71-ge-2021-70591). Die s. g. Zuschlagstoffe bezieht sie von der lokal angrenzenden Mitteldeutsche Schlacken Union GmbH & Co. KG (nachfolgend MDSU), ebenfalls ein Unternehmen der Neumann-Gruppe. Um sich weiter im Sektor Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu etablieren, plant die NTS ein weiteres Baustofflager am Gewerbestandort „Reesener Triftweg“ für gewaschene Fertigschlacke (Zuschlagstoff-ZS) mit der Körnung 2/32 mm und ein Schlacke-Sand-Gemisch (Mineralgemisch-MG) mit der Körnung 0/32 mm von der MDSU. Die Herstellung des Schlacke-Sand-Gemisches 0/32, d. h. die Zugabe von güteüberwachtem Natursand (Sandtagebau Reesen) mittels Radlader, ist ebenfalls auf der Lagerfläche vorgesehen. Sowohl die Fertigschlacke als auch das Schlacke-Sand-Gemisch sind als Ersatzbaustoff der Materialklasse HMVA-2 nach Ersatzbaustoffverordnung klassifiziert und können, aus umwelttechnischer Sicht, gem. Anlage 2, Tabelle 27 der Ersatzbaustoffverordnung eingesetzt werden. Nach § 7 Ersatzbaustoffverordnung werden beide Materialen quartalsweise durch den Fremdprüfer KM GmbH (Ingenieurbüro und Prüfinstitut für Straßenbau- und Umwelttechnik) güte-überwacht. Ebenso wird der Natursand 0/2 mm einmal jährlich güteüberwacht. Für die Errichtung des Baustofflagers wird zuerst der anstehende Oberboden (< 0,3 m; Angabe gem. Flächennutzungsplan) abgetragen. Anschließend wird lagenweise güteüberwachtes Schlacke-Sand-Gemisch 0/32 profilgerecht aufgebracht und verdichtet. In den oberen ca. 0,3 m mit Zement eingebracht, sodass eine hydraulisch gebundene Tragschicht (hgT) entsteht. Zum Schutz wird eine Schutzschicht aus Schlacke-Sand-Gemisch (ca. 0,5 m) aufgetragen. Die einzusetzenden Mengen ergeben sich aus der Ausführungsplanung und werden im Zuge der Baumaßnahme (Umsetzung) erfasst, dokumentiert und der zuständigen Behörde gemeldet. Die Gesamtlagerfläche umfasst ca. 15.000 m² (ca. 100 m x 150 m; L x B) und die Gesamtkapazität des Baustofflagers beläuft sich auf 200.000 t. Es ist vorgesehen, dass entweder bis zu 200.000 t Fertigschlacke 2/32 oder bis zu 200.000 t Schlacke-Sand-Gemisch 0/32 gelagert werden. Werden beide zugleich gelagert, wird die Lagermenge in ihrer Gesamtheit die 200.000 t nicht überschreiten. Geplant ist eine Aufhaldung der Einsatzstoffe mit einer maximalen Höhe von bis zu 9 m bzw. 10,20 m über Geländeoberkante (GOK). Weiterhin ist eine Betriebszeit des Baustofflagers von Montag bis Samstag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geplant.
Die Firma SERO Lausitz GmbH, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, beantragt die wesentliche Änderung einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Sekundär-Rohstoff-Zentrum - SRZ) durch Erweiterung der Betriebsfläche zur zeitweiligen Lagerung von Ersatzbaustoffen auf den Grundstücken in 03052 Cottbus OT Dissenchen, Flur 12, Flurstück 46, Flur 15, Flurstück 33 und Flur 16, Flurstück 156. Es handelt sich dabei um die Änderung einer Anlage der Nummer 8.11.1.1GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben, für dessen Änderung nach § 1 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen war. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Änderungsvorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 7 |
| Land | 36 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 15 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 34 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 29 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 26 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 43 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 93 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 4 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 33 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 44 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 71 |
| Lebewesen und Lebensräume | 67 |
| Luft | 36 |
| Mensch und Umwelt | 94 |
| Wasser | 40 |
| Weitere | 92 |