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Naturraum Geest und Marsch Hamburg

Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete mit gesonderter Schutzbedürftigkeit sollen als weitere Layer berücksichtigt und zugeschaltet werden). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

WFS Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg

Web Feature Service (WFS) Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Einbau Ersatzbaustoffe Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Einbau Ersatzbaustoffe

Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen: Karte zur Beurteilung der Einbaufähigkeit von Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der Grundwasserflurabstände, Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete und Naturschutzgebiete. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Ressortforschungsplan 2023, Wissenschaftliches Monitoring zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung tritt am 01.08.2023 in Kraft. Die Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich die Anforderungen an die Herstellung und die Verwendung von mineralsichen Ersatzbaustoffen. Auf Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entiwcklungen sollen die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüft werden. Dies soll insbesondere durch eine Bestandsaufnahme der Verwertungswege mineralischer Abfälle, einer Evaluierung der Werteregelungen des Fachkonzepts der Ersatzbaustoffverordnung, die tatsächliche Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Berücksichtigung der in bautechnischen Normen und Regelwerken festgelegten geeigneten Bauweisen sowie regionaler Verfügbarkeiten und Märkte, die Entwicklung der Deponiemengen der in den Regelungsbereich der Verordnung fallenden mineralischen Abfälle, die Wiederverwendugnspotentiale der Ersatzbaustoffe mit höheren Schadstoffgesamtgehalten im second life sowie die Ableitung von Indikatoren und Parametern, um die zukünftige Entwicklung des Recyclings und der Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe in einem fortlaufenden Monitoring zu verfolgen, umfassen.

REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen

Gemäß § 23 der Ersatzbaustoffverordnung ist die zuständige Behörde verpflichtet, alle angezeigten Verwendungen von Ersatzbaustoffen in einem Kataster zu erfassen. Im Kataster sind die Angaben der Vor- und Abschlussanzeige aufzunehmen. Solange jedoch keine Möglichkeit besteht, ein elektronisches Kataster zu führen, ist die zuständige Behörde verpflichtet, die angezeigten Verwendungen mineralischer Ersatzbaustoffe aufzubewahren. Die Daten sollen in das Kataster eingepflegt werden, sobald dies zur Verfügung steht. Es soll ein Softwaretool zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen entwickelt werden. Die Daten der elektronisch übermittelten Vor- und Abschlussanzeige sollen direkt in das Kataster aufgenommen werden können. Zur Vereinheitlichung des bundesweiten Vollzugs dieser Regelung wird das BMU ein einheitliches Softwaretool entwickeln lassen, welches den Ländern zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird und von diesen dezentral genutzt werden kann.

Mineralische Ersatzbaustoffe Mineralische Abfälle Ersatzbaustoffverordnung Güteüberwachung Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe LAGA-Vollzugshinweise Leitfaden Mineralische Abfälle Zuständige Behörden

Mineralische Abfälle bestehen hauptsächlich aus mineralischen Bestandteilen wie Stein, Sand oder Lehm und enthalten einen geringen Anteil an organischen Stoffen. Sie entstehen in der Regel bei Sanierungs-, Abbruch- und Neubauprojekten und fallen daher in die Kategorie der sogenannten Bau- und Abbruchabfälle. Darüber hinaus werden auch industrielle und prozessbedingte Abfälle wie Asche (aus der Hausmüllverbrennung) und Schlacke (aus Stahlwerken) zu den mineralischen Abfällen gezählt. Die Rückführung dieser Abfälle als sekundäre Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf birgt ein beträchtliches Potenzial für den Schutz von Ressourcen. Mit der "Ersatzbaustoffverordnung" (kurz: ErsatzbaustoffV) Erstmals werden einheitliche Anforderungen an die Herstellung und Verwendung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken geregelt. Ein zentraler Begriff in dieser Verordnung ist der "mineralische Ersatzbaustoff". Dieser bezeichnet einen Baustoff, der entweder aus mineralischen Abfällen hergestellt wird oder als Nebenprodukt anfällt und für den Einsatz in technischen Bauwerken geeignet und vorgesehen ist. Die Verordnung unterscheidet verschiedene Materialarten und -klassen z.B. Recyclingbaustoffe (RC), Hausmüllverbrennungsaschen und Rückstände aus industriellen Prozessen (wie Hochofen- und Stahlwerksschlacke oder Flugaschen aus Verbrennungsprozessen). Einige mineralische Ersatzbaustoffe werden zusätzlich anhand umweltrelevanter Parameter in Materialklassen,  beispielsweise RC-1, RC-2, RC-3, unterteilt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung bestimmte Anforderungen für den Einsatz der mineralischen Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken festlegt. Daneben gelten bautechnische Anforderungen oder Eigenschaften  aus den einschlägigen Normen oder Richtlinien für das jeweilige Bauwerk. Bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Güteüberwachung der Aufbereitungsanlage. Diese besteht aus dem Eignungsnachweis (EgN), der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) und der Fremdüberwachung (FÜ). Vor der regelmäßigen Güteüberwachung muss zunächst ein Eignungsnachweis (EgN) erbracht werden. Der EgN beinhaltet eine Erstprüfung und eine Betriebsbeurteilung. Die Erstprüfung umfasst die erstmalige analytische Untersuchung des hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffes. Bei der Betriebsbeurteilung erfolgt eine Überprüfung der technischen Anlagenkomponenten, der Betriebsorganisation und der personellen Ausstattung der Aufbereitungsanlage. Mit dem Eignungsnachweis wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für die Herstellung eines bestimmten mineralischen Ersatzbaustoffes erfüllt sind. Die Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) wird vom Betreiber der Aufbereitungsanlage gemäß festgelegter Prüfintervalle durchgeführt, um die Qualität der hergestellten mineralischen Ersatzbaustoffe zu überprüfen. Dabei werden Proben entnommen und anhand spezifischer Parameter analysiert. Die Fremdüberwachung (FÜ) wird von einer externen Stelle durchgeführt, die auch die Probenahme vor Ort durchführt. Bei Aufbereitungsanlagen, in denen Recycling-Baustoffe hergestellt werden, müssen bei jeder zweiten Fremdüberwachung zusätzliche Materialwertuntersuchungen durchgeführt werden. Im Rahmen der Fremdüberwachung erfolgt auch eine Bewertung der Werkseigenen Produktionskontrolle. Am Ende der Fremdüberwachung wird ein Prüfzeugnis ausgestellt. Die Prüfungen im Rahmen des Eignungsnachweises (EgN) und der Fremdüberwachung (FÜ) dürfen nur von sogenannten „ Überwachungsstellen “ durchgeführt werden. Dies sind entweder Anerkannte Prüfstellen, die nach RAP Stra 15 für die Fachgebiete D ( Gesteinskörnungen ) oder I ( Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel und für den Erdbau ) anerkannt oder gemäß DIN EN ISO DIN EN ISO 17065 „ Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren “ zertifiziert sind. Die erforderlichen Aufgaben der Überwachungsstellen werden durch RAP-Stra-Prüfstellen durchgeführt. Die Listen anerkannter Prüfstellen, die bundesweit tätig werden können, sind auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) veröffentlicht. Dort ist auch eine Liste der in Sachsen-Anhalt anerkannten Rap Stra Prüfstellen abrufbar. Die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen hängen von der Einbauweise, den Materialeigenschaften und den Eigenschaften der Grundwasser-Deckschicht ab. Die spezifischen Anforderungen ergeben sich aus den Anlagen und Einbautabellen der ErsatzbaustoffV. Im Grundsatz steht der Schutz des Grundwassers im Fokus. Dies bedeutet, dass je nach hydrologischer Situation (Abstand des Wassers zum Grundwasser, Wasserschutzgebiete) und geologischer Beschaffenheit (Bodenart) bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe verwendet werden dürfen. Ein wesentlicher Faktor für die Bewertung der hydrologischen Situation ist der Abstand des Grundwassers zum mineralischen Ersatzbaustoff, auch als grundwasserfreie Sickerstrecke bezeichnet. Der einzuhaltende Grundwasserabstand hängt von der Materialqualität ab und wird als "günstig" oder "ungünstig" eingestuft. Zusätzlich wird ein Sicherheitszuschlag von 0,50 Metern berücksichtigt. Die geologische Situation wird anhand der Bodenart bestimmt, die unterhalb des Einsatzes des jeweiligen mineralischen Ersatzbaustoffs vorhanden ist. Die Unterteilung erfolgt in Sand, Lehm, Schluff und Ton. Die hydrologischen und geologischen Eigenschaften werden als Grundwasser-Deckschicht zusammengefasst und bilden somit ein entscheidendes Kriterium für die Zulässigkeit der Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen. Für jede Materialart und Materialklasse sind entsprechend der Grundwasser-Deckschicht bestimmte Einbauweisen zugelassen. Die entsprechenden zugelassenen Einbauweisen sind in den Einbautabellen festgelegt. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat einen Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht, der Hinweise und Informationen zur ErsatzbaustoffV enthält. Dieses Dokument richtet sich sowohl an Behörden als auch an Anwender und bietet zusätzliche Informationen zum Anwendungsbereich und zu Begriffsbestimmungen. Es werden auch allgemeine Anforderungen an die Güteüberwachung erläutert und Fragen zur Probenahme und Analytik beantwortet. Das Dokument kann auf den Seiten der LAGA abgerufen werden: FAQ ErsatzbaustoffV Der " Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt " ist ein umfassender Leitfaden aus verschiedenen Modulen und Richtlinien für den nachhaltigen Umgang mit mineralischen Abfällen. Der Leitfaden ist eine gemeinsame Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, der Umweltvereinigung Mitteldeutsches Kompetenznetzwerk Kreislaufwirtschaft e.V., der Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt und des Bauindustrieverbands Ost e.V.. Bisher hat der Leitfaden die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt festgelegt. Mit der Einführung der ErsatzbaustoffV werden nun bundesweit einheitliche Vorschriften in Form einer Rechtsverordnung für die Herstellung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken festgelegt. Dies bedeutet, dass die Module "Regelungen für stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (RsVminA)" und "Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe in technischen Bauwerken (E RC ST)" grundsätzlich keine Anwendung mehr finden. Allerdings können mineralische Abfälle auf Grundlage der RsVminA weiterhin eingestuft und verwendet werden, basierend auf Übergangsvorschriften oder bestehenden Altzulassungen. Die genaue Vorgehensweise sollte jedoch mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Mit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung sind neue analytische Anforderungen zur Bewertung mineralischer Abfälle für den Einsatz in technischen Bauwerken zu erfüllen. Aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte und insbesondere zur Einschätzung unterschiedlicher Untersuchungsergebnisse wurden Vergleichsuntersuchungen durchgeführt. Das neueste Modul „ Vergleichsuntersuchungen auf Grundlage der RsVminA und ErsatzbaustoffV “ untersucht die sich verändernden Materialeinstufungen für ausgewählte Ersatzbaustoffe. Dokumente des Leitfadens: Vergleichsuntersuchungen auf der Grundlage der RsVminA und ErsatzbaustoffV (pdf 3 MB) Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen (pdf 3 MB) Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung von Ausbauasphalt (WVB Asphalt) Anregungen zum Leitfaden können an die Kontaktadresse recyclingbaustoff(at)mwu.sachsen-anhalt.de gesendet werden. In Sachsen-Anhalt sind die Abfallbehörden die zuständigen Vollzugsbehörden und Ansprechpartner für die Umsetzung der ErsatzbaustoffV. Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Abfallbehörde zuständig. Für Aufbereitungsanlagen, die der Verfahrensart G gemäß 4. BImSchV zuzuordnen sind, ist das Landesverwaltungsamt als obere Abfallbehörde zuständig.

Förderung Förderung des Strukturwandels Forschungsförderung zum Einsatz von Ersatzbaustoffen Umweltinnovationsprogramm des Bundes Deutsche Bundesstiftung Umwelt Projekte der Abfallentsorgung im Kommunalen Klimaschutz EU-Programm LIFE Umwelt und Klimapolitik Interreg - Förderung europäischer territorialer Zusammenarbeit

Im sachsen-anhaltischen Braunkohlerevier werden zur Bewältigung des Strukturwandels unter anderem Projekte im Förderbereich Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung unterstützt. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf der Grundlage der Förderrichtlinie vom 2.12.2021. Im Förderprogramm " Ressourceneffizienz Sachsen-Anhalt für KMU " stehen rd. 20 Mio € zur Verfügung. Investitionsbank Sachsen-Anhalt Domplatz 12, 39104 Magdeburg E-Mail: info(at)ib-lsa.de Beratung im Förderberatungszentrum der Investitionsbank Kostenlose Hotline 0800/56 007 57. Mineralische Abfälle und insbesondere Bauabfälle sind der mengenmäßig größte Abfallstrom. Im Rahmen des Forschungsprojekts „Verbesserung der Nachhaltigkeit sowie Stärkung der urbanen grünen Infrastruktur durch Einsatz von Ersatzbaustoffen in Kunststoff-Bewehrten-Erde-Konstruktionen – Recycle KBE“ wurde von der Hochschule Magdeburg-Stendal die Machbarkeit des Einsatzes von Ersatzbaustoffen in bautechnischen Lösungen untersucht. Ziel ist, Primärrohstoffe in Bauwerken durch sekundäre Materialien wie Schlacken, Recyclingbeton oder Gleisschotter auszutauschen und ihre bautechnische Eignung zu testen. Auch Begrünungsversuche wurden durchgeführt und verschiedene Arten von Pflanzenbewuchs hinsichtlich ihrer klimaverbessernden Wirkung erprobt. Ergebnisse des Projekts, das aus Landesmitteln unterstützt wurde, können hier eingesehen werden. Projektförderungen der DBU u.a. zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei der Gestaltung von Konsumgütern oder im Baubereich sowie für Ressourceneffizienz: Informationen sind hier zu finden. Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Initiative "Kommunaler Klimaschutz" auch Projekte der Abfallentsorgung. Nach der Kommunalrichtlinie sind u.a.zuwendungsfähig: Potenzialstudien für Siedlungsabfalldeponien (einschließlich angemessener Ausgaben für Untersuchungen am Deponiekörper), aber auch investive Maßnahmen zur verbesserten Erfassung und Optimierung der Verwertung von Garten-, Grün- und Bioabfällen sowie zur Reduktion von Treibhaus-Gasemissionen in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Es sind auch Technologien zur optimierten Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien förderfähig. Höhere Förderquoten gelten für Projekte einer erfolgreichen Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren. Schwerpunkt Umwelt und Ressourceneffizienz auch für Maßnahmen der Abfall- und Kreislaufwirtschaft Ausschreibungen Umsetzungsbeispiele (in englisch) Beratungsangebot der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) u.a. für Innovationen in eine klimaneutrale und kreislauforientierte Wirtschaft weiterlesen oder Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit z.B. für regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft EU-CCRI-Initiative zur Unterstützung von Städten und Regionen bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft auf lokaler Ebene

Informationen zu ausgewählten Abfallarten Mineralische Abfälle Textilabfälle POP-haltige Abfälle Verpackungsabfälle Bioabfälle Lebensmittelabfälle Abfälle aus Behandlungsanlagen Elektroaltgeräte Altmedikamente

Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Auswertung nach § 3a AbfKlärV" dargestellt.

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