Das Vorhaben umfasst die Zusammenführung und Bereitstellung von Fachinformationen zu Waldmoor-Standorten, die Erarbeitung von Optimalvarianten der Moorrevitalisierung für verschiedene Kategorien sich überlagernder Schutzfunktionen in Mooren bzw. deren Einzugsgebieten(Steckbriefe insbesondere Planungs- und Genehmigungsprozess), die Etablierung eines vegetationsökologischen Monitorings sowie die Bewertung der erzielbaren Ökosystemdienstleistungen durch Moorrevitalisierung. Als Bewertungsansatz insbesondere für Treibhausgase wird der für Tieflandsmoore existierende GEST-Ansatz für Wald-Moorstandorte in Mittelgebirgsregionen angepasst. Das zusammengeführte Moorwissen wird in 10 Moorkörpern im Landeswald der Modellregion Westerzgebirge umgesetzt. Das heißt, es werden hier konkrete Maßnahmen zur Moorrevitalisierung geplant, umgesetzt und dokumentiert. Dieser ganzheitliche Ansatz wird als Beispiel zur Übertragung auf andere Waldeigentumsarten oder andere Mittelgebirgsregionen in Deutschland bzw. Mitteleuropa entwickelt (Modellvorhaben).
Als sozial-ökologische Transformation wird der Prozess bezeichnet, der unser Handeln und Wirtschaften wieder in die Bahnen der planetaren Belastungsgrenzen zurückführen will, ohne die sich dabei stellenden sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu ignorieren. Ein wichtiges Handlungsfeld einer sozial-ökologischen Transformation sind der Naturschutz und die Erhaltung der Biodiversität. Längst ist klar, dass es dafür nicht nur eines leistungsfähigen Naturschutzfachrechts bedarf, sondern darüber hinaus der Integration des Biodiversitätsschutzanliegens in verschiedene Landnutzungssektoren, wie die Land- und Forstwirtschaft, das Siedlungswesen und die Wasserbewirtschaftung. Auch mit Blick auf den Klimaschutz ist mittlerweile anerkannt, dass er nicht nur Energie und Verkehr betrifft, sondern als sog. "natürlicher Klimaschutz" auch eine landnutzungsbezogene Dimension hat. Der Beitrag untersucht, inwieweit die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes bereiten. Dabei werden insbesondere die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die Rahmenbedingungen des natürlichen Klimaschutzes analysiert. Am Beispiel der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden wird danach gefragt, ob die bestehenden Rechts- und Politikinstrumente ausreichend darauf abgestimmt sind, komplexe Renaturierungsziele erreichen zu können.