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Projekt zur CHEmisch-PHysikalischen Reduzierung der ReibungsENergie Phase II, Teilvorhaben: Supraschmierung in den E-Motoren und Sekundärtriebskomponenten von E-Mobilitätsantriebssystemen

Das übergeordnete Ziel von CHEPHREN ist die konsequente Erschließung ultra- und supra-niedriger Reibungszustände in verschiedensten mechanischen Systemen auf Basis von übergreifenden tribologischen Lösungsansätzen. Das Vorhaben zielt darauf ab, Ansätze zur Supraschmierung direkt in Anwendungen zu übertragen, indem alle bisherigen Beschränkungen (z.B. Maskierungseffekt im Motoröl) überwunden werden. Um dieses Gesamtziel zu erreichen, wird ein umfassender Ansatz gewählt, basierend auf den Aspekten (1) Materialentwicklung mit Beschichtungen und neuen Grundwerkstoffe insbes. Kunststoffe, (2) Weiterentwicklung von Schmierstoffen zur Supraschmierung, (3) Betrachtung der für die jeweilige Anwendung geeigneten Tribokonzepte und deren Auslegung sowie (4) Erarbeitung von experimentellen und theoretischen Grundlagen aller o.g. Entwicklungslinien.

Vorhaben zur Analyse und Optimierung des tribologisches Verhaltens beim Einsatz von Methanolkraftstoffen - Tribologischer Einfluss von Methanolkraftstoffen

Entwicklung eines Wasserstoffbrennverfahrens in Industriemotoren zur Dekarbonisierung von BHKW, Teilvorhaben: Grundlagenforschung zur Wasserstoff-Direkteinblasung in der motorischen Anwendung

Projekt zur CHEmisch-PHysikalischen Reduzierung der ReibungsENergie Phase II, Teilvorhaben: Abstimmung von Systemkomponenten zur Reduzierung der Reibungsenergie keramischer Wälzlager

Das Ziel des Verbundprojektes CHEPHREN ist die ist die Erschließung ultra- und supraniedriger Reibungszustände in verschiedensten mechanischen Systemen auf Basis von übergreifenden tribologischen Lösungsansätzen. CHEPHREN hat das Ziel, die Ansätze zur Supraschmierung direkt in Anwendungen zu übertragen, indem bisherige Beschränkungen (z.B. den Maskierungseffekt im Motoröl) überwunden werden. Die Ansätze basieren auf folgenden Superlubricity- (SL-) Mechanismen: - Grenzreibung: Festschmierstoff-SL, vorwiegend MoS2-basierend - Grenz-/Mischreibung: SL von ta-C mit Polyol-/Fettsäure-basierten Fluiden - (Elasto-)Hydrodynamik: wasserbasierte (EHL-)Fluide Innerhalb dieses Teilvorhabens werden die genannten Ansätze für das tribologische System Wälzlager mit Schwerpunkt auf Wälzlagern mit keramischen Komponenten untersucht. Die Untersuchungen erfolgen unter Einbeziehung verschiedener Werkstoffkombinationen wie hochlegierten Wälzlagerstählen für Lagerringe und Hochleistungskunststoffen für Käfige. Die verschiedenen Werkstoffkombinationen werden systematisch tribolgisch charakterisiert. Anhand der Ergebnisse aus der Charakterisierung werden erfolgversprechende Varianten in Hinsicht auf die Erreichung der Projektziele identifiziert und in einen Gesamtversuchsträger übertragen und untersucht.

Verbrennung von gasförmigem Brennstoff aus reinem Wasserstoff in stationären Verbrennungsmotoren zur dezentralen Stromerzeugung (Verbrennung von Wasserstoff in Verbrennungsmotoren), Teilvorhaben: Nutzung von reinem Wasserstoff in einem Hochleistungs-Gasmotor

WD 8 - 119/18 Herkunft von Feinstaub und Stickoxiden

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Herkunft von Feinstaub und Stickoxiden Herkunft Feinstaub: „Die Feinstaubquellen sind teils natürlichen, überwiegend aber anthropogenen Ursprungs. Natür- liche Quellen sind beispielsweise Vulkanausbrüche, Waldbrände, Meeresgischt und Vegetation. Zu den anthropogenen Quellen zählen Verbrennungsprozesse in Motoren und Kraftwerken, Hei- zungsanlagen, Industrieanlagen sowie Verbrennung von Biomasse und Holz. Auch landwirt- schaftliche Aktivitäten wie Ernte, Mäharbeiten oder Düngung sind Quellen von Feinstaub. Von den o.g. Quellen sind der Verkehr (Dieselruß, Reifen- und Bremsenabrieb) und jüngst die Holz- feuerungen (Kamin) Hauptursachen der Feinstaubbelastung.“ „Auch Pilzsporen oder Pflanzen- 1 fragmente zählen zum Feinstaub.“ 2 Die Belastung unserer Atemluft ist im Wesentlichen durch Verbrennungsprozesse dominiert, vor allem durch Kfz-Verkehr und Tabakrauch. „In der Natur gibt es keine scharfen Abgrenzungen der Fraktionen. Denn aus den Nanopartikeln, die durch Nukleation [Keimbildung] und Kondensation aus der Gasphase oder bei Verbrennungsvorgängen und chemischen Reaktionen entstehen, koa- gulieren die Feinstäube. Grobstäube (> 2,5 µm) in unserer Atemluft entstehen eher durch mecha- nische Zerkleinerung, Erosion, Aufwirbelung und Windverfrachtung von Erdkrustenbestandtei- len, Sedimentstaub, Seesalz, Pollen, Pilzsporen etc. Der Massenanteil des Ultrafeinstaubs in un- serer Atemluft beträgt nur etwa 0,7 %, macht aber ca. 73 % der Teilchenzahl aus. Die Lebenszeit der meisten UF-Teilchen beträgt nur Minuten, während sie nach ihrer Akkumulation zu Fein- staub eine Lebenszeit von Wochen haben. Etwa 61 % der Partikelmasse und 27 % der Partikel- zahl findet sich im Bereich zwischen 100 und 500 nm. Je kleiner ein Teilchen, desto größer ist der Anteil der Oberflächenmoleküle an seiner Gesamtmolekülzahl. Diese Oberflächenmoleküle 1 Deutscher Wetterdienst (DWD) (2015). Broschüre „Feinstaubmessung in Kurorten“, https://www.dwd.de/SharedDocs/broschueren/DE/medizin/broschuere_feinstaub.pdf?__blob=publication- File&v=2 2 Meier, Chr. Neue Züricher Zeitung (NZZ) (2013). „Dreckige Luft als Gesundheitsrisiko“, https://www.nzz.ch/wissen/wissenschaft/dreckige-luft-als-gesundheitsrisiko-1.18143918 WD 8 - 3000 - 119/18 (8.11.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. 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Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Herkunft von Feinstaub und Stickoxiden können am leichtesten mit Zellmembranen und anderen biologischen Strukturen in Kontakt tre- ten.“3 Herkunft Stickoxide: Stickoxid ist ein farbloses, unbrennbares und geruchloses Gas. Seine Lebensdauer ist ver- gleichsweise gering. In Luft bildet es mit Sauerstoff Stickstoffdioxid, in wässriger Umgebung oxidiert es zu Nitrit (NO2 ) und Nitrat (NO3 ). Nitrataerosole (= kleine Tröpfchen) sind Be- - - standteile der Feinstaubbelastung. Stickoxide entstehen beim Verbrennen von Kohle, Öl, Gas, Holz, Abfällen oder in Verbrennungs- motoren. NO und NO2 sind giftige Gase. Bei den chemischen Reaktionen entsteht zuerst meist Stickstoffmonoxid (NO). Dieses verbindet sich an der Luft schnell mit weiteren Sauerstoffatomen zu Stickstoffdioxid (NO2). In der Natur kommen Stickoxide wie NO oder NO2 nur in winzigen 4 Mengen vor. Definition für Stickoxide NOx, NOy und NOz: NOy = NOz + NOx NOx = NO + NO2 NOz = HNO3 + HONO + 2N2O5 + HO2NO2 + PAN + NO3 + organische Nitrate – ohne NH3. Zur NOy-Familie gehören Stickstoffverbindungen, deren Oxidationszahl größer als 2 ist. *** 3 Neuberger, M. (2007). „Umweltepidemiologie und Toxikologie von Nanopartikeln (Ultrafeinstaub) und Fein- staub“, Gazsó A., Greßler S., Schiemer F. (eds) Nano. Springer, Vienna Umweltbundesamt (UBA) (2013). „Aus welchen Quellen stammt Feinstaub?“ https://www.umweltbundes- amt.de/service/uba-fragen/aus-welchen-quellen-stammt-feinstaub 4 Radio Berlin Brandenburg (rbb) (2017). „Stickoxid - das Gift in den Straßen“ https://www.rbb24.de/poli- tik/thema/2017/abgasalarm/beitraege/faq-stickoxide-quellen-grenzwerte-auswirkungen.html Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Projekt zur CHEmisch-PHysikalischen Reduzierung der ReibungsENergie

Projekt zur CHEmisch-PHysikalischen Reduzierung der ReibungsENergie, Teilvorhaben Abstimmung von Systemkomponenten für reibungsreduzierte keramische Wälzlager

Projekt zur CHEmisch-PHysikalischen Reduzierung der ReibungsENergie, Teilvorhaben: Supraschmierung in den E-Motoren und Sekundärtriebskomponenten von E-Mobilitätsantriebssystemen

028.Ä0.00/23 wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort 16766 Kremmen

Die Firma KTW agrar GmbH & Co. KG, Groß Ziethener Weg 3 in 16766 Kremmen beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Kremmen, Flur 10, Flurstück 442 eine Biogasanlage wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden Biogasanlage in Kremmen werden im Wesentlichen die unbefristete Erhöhung der Rohgasproduktion von 2,212 Mio. Nm³/a auf 3,702 Mio. Nm³/a, die Ausrüstung des BHKW 3 mit einem SCR-System sowie die Errichtung und der Betrieb einer Notfackel beantragt. Auch die Inputstoffe sollen sich in Art, Menge und Zusammensetzung ändern. Die störfallrelevante Biogasmenge bleibt mit 26.662 kg bestehen. Das Transportaufkommen wird sich nicht erhöhen, da sich die tägliche Menge der zugeführten Stoffe nur unwesentlich ändert. Es werden energiereichere Stoffe in der Biogasanlage eingesetzt und somit mehr Rohbiogas erzeugt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.2.1 A sowie der Nummer 1.2.2.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind die Veränderung von Bodeneigenschaften durch Austausch, Abtrag, Umlagern o. Verdichten, Verlust und Versiegelung des gewachsenen Bodens sowie ggf. Nährstoffeinträge. Da die Änderung im zentralen Teil der Biogasanlage stattfindet und dieser bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind Veränderungen des Wasserhaushaltes durch Bodenversiegelung und –verdichtung. Geplant ist im bestimmungsgemäßen Betrieb keine Gewässerbenutzung. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt wie zuvor über Versickerung. Wassergefährdenden Stoffe wie z. B. Motoröle können im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht ins Grundwasser gelangen (doppelwandige Lagerung und Aufstellung des Containers als Ölwanne). Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Das SPA-Gebiet SPA DE 7019 „Rhin-Havelluch“, das NSG „Kremmener Luch“ sowie das LSG „Nauen-Brieselang-Krämer“ befinden sich mit deutlich mehr als 1.000 m Abstand in ausreichend großer Entfernung. Beeinträchtigungen der Lebensräume und Habitate geschützter Arten sind daher auszuschließen. Zusätzliche lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, da die 3 BHKW flexibel deutlich länger betrieben werden sollen als zuvor. Sie werden jedoch zu keinem Zeitpunkt alle zugleich betrieben. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach der Änderung nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Zusätzliche betriebsbedingte Geruchsemissionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut den Ausführungen zu Geruchsimmissionen des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023, zuletzt geändert am 11.12.2023, ergeben die Berechnungen für das Vorhaben eine Einhaltung der Immissionswerte sowie eine Unterschreitung der Irrelevanz. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Gerüche sind daher nicht zu erwarten. Zusätzliche betriebsbedingte Ammoniak- und Stickstoffdepositionen durch den Betrieb der geänderten Biogasanlage sind möglich. Laut der Ammoniak- und Stickstoffdepositionsprognose des Ingenieurbüros ECO-CERT vom 13.06.2023 werden diese aber keine erheblichen Auswirkungen haben. Die Untersuchung der Ammoniakkonzentration und Stickstoffdeposition ergab ebenfalls eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben. Die in der Anlage 3 des Gutachtens dargestellten Isolinien bis zum Erreichen der irrelevanten Belastung von 0,3 kg N/ha*a zeigen, dass sich dieser Bereich ausschließlich auf dem Betriebsgelände befindet. Hier befinden sich keine geschützten Biotope. Somit können erhebliche Beeinträchtigungen empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

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