Der Bundesrat stimmte am 6. November 2015 einer Verornung zu, dass das Trinkwasser künftig umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht wird. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November 2015 in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen z. B. aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.
Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.
Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.
Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.
Eine zuverlässige Bestimmung natürlicher Radionuklide im Trinkwasser ist erforderlich, um die Regelungen der Europäischen Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung in Bezug auf radioaktivitätsbezogene Parameter zu erfüllen. Maßnahmen für die Qualitätssicherung bei der Bestimmung von Aktivitätskonzentrationen radioaktiver Stoffe im Trinkwasser zu ergreifen, gehört nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) zu den Aufgaben des Bundes. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt dementsprechend Ringversuche und Vergleichsmessungen durch. Ziel des aktuellen Ringversuches war es, analytische Probleme aufzuzeigen, die Teilnehmer bei der Verbesserung der Qualität ihrer analytischen Ergebnisse zu unterstützen und die Diskussion und den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Messung natürlicher Radioaktivität zu fördern. Die Ergebnisse der Arbeit „Ringversuch zur Bestimmung von Radon-222, Radium-226, Radium-228, Uran-238, Uran-234 und der Gesamt-8-Aktivität in Trinkwasser – Ringversuch 4/2012“ werden in dem vorliegenden, zusammenfassenden Bericht vorgestellt. 42 Labore nahmen am diesjährigen Ringversuch teil und übermittelten ihre Messergebnisse. Die statistische Auswertung zeigte, dass 89 % der übermittelten analytischen Daten die Beurteilungskriterien des Leistungstests erfüllten und als akzeptable Ergebnisse einzuschätzen waren.
In der Strahlenschutzverordnung vom Juli 2001 werden natürliche Radionuklide in den Strahlenschutz einbezogen. Zur Klärung der mit der Exposition durch natürliche Radioaktivität aufgetretenen Fragen ist es erforderlich, die relevanten Expositionspfade zu definieren und zu quantifizieren. Die Bestimmung von Ausscheidungsraten der langlebigen Tochter-Nuklide der 238U-Zerfalls-Reihe bei Personen der Bevölkerung und an NORM-Arbeitsplätzen (Naturaly Occurring Radioactive Materials) in verschiedenen Regionen Deutschlands soll dazu einen Beitrag leisten. Im Ergebnis dieser Studie wurden Werte für Ausscheidungsraten in Urin- und Stuhlproben sowie die spezifische Aktivität in Haarproben ermittelt. Eine Kohorte von insgesamt 104 Personen konnte in fünf Regionen Deutschlands zur Mitarbeit gewonnen werden (Wendland, Harz, Erzgebirge/Vogtland, Bayern/Franken und südlicher Schwarzwald). Zur Beurteilung von Arbeitsfeldern wurden Mitarbeiter aus Wasserwerken, aus der Erdgasgewinnung, aus Schaubergwerken und aus Heilbädern als Probanden ausgewählt. Aus den gleichen Regionen wurden Personen aus der Bevölkerung in die Studie einbezogen. Die Gesamtergebnisse sowie die Ergebnisse für die Beschäftigten und "allgemeine Bevölkerung" sind in der Übersichtstabelle ohne Differenzierung nach Arbeitsfeldern und Regionen zusammengefasst.
Seit 1958 werden die von den amtlichen Messstellen gemessenen Werte der Radioaktivität in der menschlichen Umwelt in Form von Vierteljahresberichten, seit 1968 in Jahresberichten veröffentlicht. Dieser Bericht enthält neben den Ergebnissen der Überwachung der Umweltradioaktivität Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung durch verschiedene Quellen und behandelt u. a. folgende Themen: -Quellen natürlicher und zivilisatorisch veränderter natürlicher Radioaktivität, Radon in Gebäuden, Radioaktive Stoffe in Baumaterialien und Industrieprodukten, Kernwaffenversuche, die Folgen der Reaktorunfälle in Tschernobyl und Fukushima, kerntechnische Anlagen, berufliche Tätigkeit, -medizinische Anwendung, Umgang mit radioaktiven Stoffen in Forschung und Technik, radioaktive Abfälle, Strahlenunfälle und besondere Vorkommnisse. Darüber hinaus werden seit 2001 auch Informationen über die nichtionisierende Strahlung (NIS) und Forschungsprojekte in diesem Bereich veröffentlicht. - Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 ist teilweise am 1. Oktober 2017, überwiegend aber am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten. Wo nichts anderes vermerkt ist, bezieht sich der Bericht auf die im Jahr 2018 überwiegend geltende Gesetzeslage. - Dieser Bericht ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil „Bericht“ werden die aktuellen Daten wiedergegeben und bewertet. Detaillierte Tabellen und Werte befinden sich hierzu im Teil „Tabellen“. Zudem werden allgemeine Angaben, eine Einführung in die jeweilige Thematik sowie ausführliche Hintergrundinformationen im Teil „Grundlagen“ dargestellt.
Seit 1958 werden die von den amtlichen Messstellen gemessenen Werte der Radioaktivität in der menschlichen Umwelt in Form von Vierteljahresberichten, seit 1968 in Jahresberichten veröffentlicht. Dieser Bericht enthält neben den Ergebnissen der Überwachung der Umweltradioaktivität Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung durch verschiedene Quellen und behandelt u. a. folgende Themen: Quellen natürlicher und zivilisatorisch veränderter natürlicher Radioaktivität, Radon in Gebäuden,Radioaktive Stoffe in Baumaterialien und Industrieprodukten, Kernwaffenversuche, die Folgen der Reaktorunfälle in Tschernobyl und Fukushima, kerntechnische Anlagen, berufliche Tätigkeit, medizinische Anwendung, Umgang mit radioaktiven Stoffen in Forschung und Technik, radioaktive Abfälle, Bedeutsame Vorkommnisse. Darüber hinaus werden seit 2001 auch Informationen über die nichtionisierende Strahlung - hierzu gehören elektrische und magnetische Felder, elektromagnetische Felder sowie optische Strahlung - und Forschungsprojekte in diesem Bereich veröffentlicht. Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 ist am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten und dient deshalb diesem Bericht als Grundlage. Zum gleichen Zeitpunkt ist die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft getreten. Wo auf die vorher gültige Strahlenschutzverordnung Bezug genommen wird, ist sie als StrlSchV 2001 gekennzeichnet. Dieser Bericht ist in drei Teile gegliedert. Im ersten Teil „Bericht“ werden die aktuellen Daten wiedergegeben und bewertet. Allgemeine Angaben, eine Einführung in die jeweilige Thematik sowie ausführliche Hintergrundinformationen werden im Teil „Grundlagen“ dargestellt. Detaillierte Tabellen und Werte aus dem aktuellen Berichtsjahr befinden sich hierzu im letzten Teil „Tabellen“.
Aufgrund ihrer geologischen Entstehung enthalten alle zur Herstellung von Baumaterialien verwendeten Rohstoffe einen bestimmten Anteil an natürlicher Radioaktivität, insbesondere an Kalium-40 und den Radionukliden der Uran-238- und der Thorium-232-Zerfallsreihe. Diese Radionuklide führen beim Aufenthalt in Gebäuden zu einer Strahlenexposition des Menschen. Um die Höhe der möglichen Strahlenexposition aus Baumaterialien abschätzen und ggf. begrenzen zu können, ist die Kenntnis der Gehalte an Radionukliden in den unterschiedlichen Baumaterialien und des aus ihnen in die Gebäude freigesetzten Radons erforderlich. Mit den hier vorgestellten Untersuchungen sollte eine repräsentative Bestandsaufnahme durchgeführt werden mit dem Ziel, eine fachliche Grundlage für Diskussionen im internationalen Maßstab im Zusammenhang mit der Umsetzung der künftigen europäischen Vorgaben wie auch für Entscheidungen über die nationale Ausgestaltung künftiger Regelungen zur natürlichen Radioaktivität von Baumaterialien zu schaffen. Der Bericht enthält auch eine ausführliche Darstellung der nationalen und internationalen rechtlichen Situation und der Normung bezüglich natürlicher Radioaktivität in Baustoffen sowie einen Bewertungsvorschlag des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Seit 1958 werden die von den amtlichen Messstellen gemessenen Werte der Radioaktivität in der menschlichen Umwelt in Form von Vierteljahresberichten, seit 1968 in Jahresberichten veröffentlicht. Dieser Bericht enthält neben den Ergebnissen der Überwachung der Umweltradioaktivität Angaben über die Strahlenexposition der Bevölkerung durch verschiedene Quellen und behandelt u. a. folgende Themen: Quellen natürlicher und zivilisatorisch veränderter natürlicher Radioaktivität, Radon in Gebäuden, Radioaktive Stoffe in Baumaterialien und Industrieprodukten, Kernwaffenversuche, die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl, kerntechnische Anlagen, berufliche Tätigkeit, medizinische Anwendung, Umgang mit radioaktiven Stoffen in Forschung und Technik, radioaktive Abfälle, Strahlenunfälle und besondere Vorkommnisse. / In Folge des Erdbebens und des darauf folgenden Tsunamis im Nordosten Japans wurde am 11. März 2011 auch das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi erheblich beschädigt. Dabei wurden radioaktive Stoffe freigesetzt, die in kleinsten Spuren noch in Deutschland nachgewiesen wurden. 2013 waren in Deutschland wie schon in der zweiten Jahreshälfte 2011 keine erhöhten Radionuklidaktivitäten mehr nachweisbar. In einem gesonderten Kapitel wird hierüber berichtet.
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