In addition to the EU ETS 1, a separate emissions trading system (EU ETS 2) is to be created within the scope of the Effort Sharing Regulation (ESR) for the consumption of fossil fuels in buildings, road transport and additional sectors. This EU-ETS 2 is to start in 2027 and is designed as an upstream system analogous to the German national emissions trading system (nEHS). Veröffentlicht in Fact Sheet.
Ambitious CO2 pricing via emissions trading is a key lever for achieving the statutory climate targets in the building and transport sectors. This makes climate protection measures economical, ensures target achievement through a binding upper limit on emissions and helps to keep the economic costs of climate protection low. However, it must be ensured that no social hardship arises. This study by the German Environment Agency ( UBA ) shows how this is possible. In essence, the UBA proposes redistributing the income from national emissions trading to the citizens via a climate bonus and supplementary support programs for vulnerable households. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Das Gutachten untersucht den Einfluss des CO2 -Preises auf die Nachfrage nach Biomasse . Das nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) steht dabei im Fokus der Untersuchung. Es hat zum Ziel, für definierte Fallbeispiele zu beurteilen, wann einen Energieträgerwechsel aus dem Zusammenspiel des CO2-Preises des nEHS und den Kostenstrukturen für Biomassebrennstoffen resultieren kann. Zu diesem Zweck wird für Fallbeispiele die Kostenstruktur für den Betrieb mit fossilen Brenn- oder Kraftstoffen sowie für deren Umstellung auf biomasse-basierte Energieträger aufgestellt und der Einfluss der CO₂-Bepreisung nach dem nEHS untersucht. Im Gutachten wird einen CO2-Preis bestimmt, der ein Kostengleichgewicht zwischen beiden Optionen schafft. Es prüft auch verschiedene Optionen für die Emissionsbemessung, einschließlich Null-Emissionen, realen Emissionen und RED II-Emissionen. Abschließend wird die Auswirkung der dynamischen Energiepreisentwicklung auf die spezifischen Brennstoffkosten analysiert. Veröffentlicht in Texte | 95/2023.
CO2-Preis für Emissionen aus Wärme und Verkehr – Verkauf der Zertifikate soll im Oktober 2021 starten Die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig hat am 15. März 2021 den Zuschlag für die Veräußerung von Emissionszertifikaten im nationalen Emissionshandel (nEHS) für Brennstoffe erhalten. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte diesen Auftrag als zuständige Stelle für den Vollzug des nEHS europaweit ausgeschrieben. Das Mandat der EEX umfasst den Verkauf der Emissionszertifikate während der gesamten Festpreisphase bis einschließlich 2025. Die Energiebörse wird jetzt unmittelbar mit den Vorbereitungen zur Durchführung des Verkaufs beginnen. Der erste Verkaufstermin ist für Oktober 2021 geplant. Die Zulassung zum Kauf an der EEX ist voraussichtlich ab September möglich. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe. UBA -Präsident Dirk Messner: „Die neue CO 2 -Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ist eine der zentralen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Der Zuschlag an die EEX ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung dieses Instruments. Jetzt bekommen auch dort die CO 2 -Emissionen einen Preis.“ Teilnehmer des nEHS sind die sogenannten Inverkehrbringer von Brennstoffen, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft. Die Teilnehmer müssen erstmals bis zum 31.07.2022 über ihre Emissionen des Jahres 2021 berichten sowie zum 30.09.2022 im Emissionshandelsregister der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zertifikate für das Berichtsjahr 2021 abgeben und diese vorher an der EEX erwerben. Der Festpreis für ein Zertifikat und damit für eine Tonne CO 2 startet in diesem Jahr mit 25 Euro und wird schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die Rahmenbedingungen für den Verkauf hatte die Bundesregierung im Dezember 2020 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) festgelegt. Das Konzept für den Verkauf setzt dabei weitgehend auf bereits vorhandene Marktinfrastrukturen. „Damit gehen wir einen effizienten, sicheren und kostengünstigen Weg und setzen Maßstäbe für das 2026 anschließende Versteigerungsverfahren“, sagt Jürgen Landgrebe, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. An mindestens zwei Terminen pro Woche werden zwischen Oktober und Dezember 2021 Emissionszertifikate des Jahres 2021 zum Erwerb angeboten. Ein Kalender, der sämtliche Verkaufstermine für das laufende Jahr enthält, wird mindestens sechs Wochen vor Start des Verkaufs durch die EEX veröffentlicht. Während der einzelnen Verkaufstermine steht den Teilnehmern ein Zeitfenster von mindestens sechs Stunden zur Übermittlung der Kaufaufträge zur Verfügung. Eine Begrenzung der Kaufmengen pro Teilnehmer zum geltenden Festpreis für Emissionszertifikate des Jahres 2021 (25 Euro) ist in den Verkaufsterminen nicht vorgesehen. Im Folgejahr ist der Kauf von 2021er Zertifikaten jedoch auf zehn Prozent der im Jahr 2021 erworbenen Menge begrenzt. Termine des Verkaufskalenders von Emissionszertifikaten des Jahres 2022, sowie Termine zum begrenzten Nachkauf von Emissionszertifikaten des Jahres 2021, werden rechtzeitig zum Jahresende durch die EEX bekanntgegeben. Pro erworbenem Emissionszertifikat fällt ein Transaktionsentgelt in Höhe eines halben Cents (0,0049 EUR bzw. 0,0058 EUR einschließlich MWSt) an. Es wird keine fixen Entgelte oder Gebühren geben. Inverkehrbringer und andere nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zulassungsberechtigte Personen können voraussichtlich ab September 2021 einen Zulassungsantrag bei der EEX stellen. Die Zulassungsbedingungen wird die EEX rechtzeitig und transparent auf ihrer Website veröffentlichen. Neben der direkten Teilnahme am Verkauf besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Emissionszertifikate über einen anderen zugelassenen Teilnehmer (Vermittler oder „Intermediär“) zu erwerben. Eine Zulassung an der Verkaufsplattform ist damit nicht verpflichtend. Kosten für die Zulassung an der EEX zum Erwerb der Emissionszertifikate des nEHS fallen nicht an. Weitere Einzelheiten zum Verkauf und zur Zulassung werden den Teilnehmern im Laufe der zweiten Jahreshälfte zur Verfügung gestellt.
Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim Klimaschutz geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der Bruttostromerzeugung Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
In Ergänzung zum EU-ETS 1 soll ein separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) innerhalb des Anwendungsbereichs der Effort Sharing Regulation (ESR) für den Verbrauch fossiler Energien im Bereich Gebäude, Straßenverkehr sowie in zusätzlichen Sektoren geschaffen werden. Dieser EU-ETS 2 soll im Jahr 2027 starten und ist analog zum deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) als Upstream System ausgestaltet. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Eine ambitionierte CO2 -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein maßgeblicher Hebel zum Erreichen der gesetzlichen Klimaziele im Gebäude- und Verkehrsbereich. Dies macht Klimaschutzmaßnahmen wirtschaftlich, sichert durch eine verbindliche Emissionsobergrenze die Zielerreichung ab und hilft, die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimaschutzes niedrig zu halten. Allerdings muss sichergestellt werden, dass dabei keine sozialen Härten entstehen. Wie dies möglich ist, zeigt die vorliegende Studie des Umweltbundesamts ( UBA ). Im Kern schlägt das UBA die Rückverteilung der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel an die Bürgerinnen und Bürger über eine Klimaprämie und ergänzende Förderprogramme für vulnerabel Haushalte vor. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Dieses Kurzpapier erläutert die Vorgehensweise zur Erstellung der Endenergiepreise im Rahmen der Treibhausgas -Projektionen am Beispiel aus dem Jahr 2024. Es wird zunächst erklärt, wie Preisaufschläge durch Zwischenhändler sowie die Margen ermittelt werden. Zudem wird dargestellt, wie die Belastung unterschiedlicher Endverbrauchergruppen durch den CO 2 -Preis des nationalen Emissionshandels und des späteren EU-ETS2 erfolgt. Abschließend werden weitere Annahmen erläutert. Anhand des Projektionsberichts 2024 werden anschließend die spezifischen Maßnahmen und deren Umsetzung mit Auswirkungen auf die Endverbraucherpreise beschrieben. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Der vorliegende Bericht dient als maßgebliche Grundlage für den zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung nach § 23 des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2024. Der Bericht gliedert sich in drei Berichtsteile. Kapitel 1 führt in die Funktionsweise und die rechtliche Verankerung des nEHS ein. Außerdem wird die Zielsetzung, die Struktur und der Inhalt des Berichts beschrieben. Kapitel 2 befasst sich mit der Entwicklung der für das BEHG relevanten fossilen Energieträgerpreise seit 2010 in den Sektoren Wärme und Verkehr. Dabei wird analysiert, welchen Einfluss die 2021 eingeführte CO2 -Bepreisung im Rahmen des nEHS auf die Entwicklung der entsprechenden Endverbraucherpreise hat. In Kapitel 3 wird die Treibhausgasminderungswirkung des BEHG in vier Sensitivitäten abgeschätzt und mit der Wirkung im Projektionsbericht 2024 verglichen. Veröffentlicht in Climate Change | 59/2024.
Warum gibt es den Europäischen Emissionshandel und wie funktioniert er? Was ist der Unterschied zum nationalen Emissionshandel in Deutschland? Und welche weiteren Instrumente gibt es, um unser Klima zu schützen? Das erläutern die Unterrichtsmaterialen des Umweltbundesamtes für die Klassenstufen 9 und 10. In der PDF-Datei enthalten ist: Die Folien und die weiteren Anhänge finden Sie zusätzlich jeweils noch einmal als separate PDF-Datei zum Ausdrucken. Veröffentlicht in Unterrichtmaterial.
Origin | Count |
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Bund | 87 |
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