In dem Papier wird untersucht, wie die Preiskorridorphase des nEHS im Jahr 2026 umgesetzt werden kann. Es werden Vorschläge zum zeitlichen Ablauf der Auktions-, Verkaufs- und Nachkaufphase für das Berichtsjahr 2026 gemacht und darauf eingegangen, wie ein Preisaufschlag in der Verkauf- und Nachkaufphase ausgestaltet werden kann, um eine effiziente Preisbildung in den Auktionen zu begünstigen. Das Auktionsdesign sollte sich am bestehenden Design des EU-ETS 1 orientieren. Trotzdem können unter den speziellen Rahmenbedingungen der Preiskorridorphase im nEHS im Jahr 2026 grundsätzlich spürbare Risiken in Bezug auf eine effiziente Preisbildung am Primärmarkt nicht ausgeschlossen werden. Veröffentlicht in Climate Change | 49/2025.
Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der Evaluierung gemäß § 26 Abs. 3 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zusammen. Die Evaluierung umfasst eine Prozessanalyse und eine Strukturanalyse, ob und inwiefern der Anstieg des Preises für Emissionszertifikate nach § 10 des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) zu Arbeitsplatzverlagerungen in den einzelnen Sektoren führt sowie eine Überprüfung des Bedarfs zur Fortentwicklung des Beihilfesystems. Dafür wird zunächst ein Carbon-Leakage- Indikator für die Sektoren des verarbeitenden Gewerbes anhand von geeigneten Daten berechnet und eine aktualisierte Positivliste erstellt. Weiterhin wird anhand der deskriptiven Analyse volkwirtschaftlicher Kennzahlen untersucht, ob Carbon Leakage seit Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu beobachten ist. In einer weiterführenden Analyse wird zudem überprüft, wie effektiv und effizient die BECV wirkt. Veröffentlicht in Climate Change | 35/2025.
Der nationale Emissionshandel (nEHS) in Deutschland wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt und erfasst seit 2021 die Emissionen aus in Verkehr gebrachten fossilen Brennstoffen. Im Rahmen des Fit For 55 Pakets der EU-Kommission soll durch die Novellierung der Emissionshandels-Richtlinie bis 2027 ein zweiter europäischer Emissionshandel (EU-ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr sowie Industrie- und Energieanlagen außerhalb des EU-ETS 1 eingeführt werden. Trotz Überschneidungen zwischen dem bestehenden nEHS und dem bevorstehenden EU-ETS2 ist davon auszugehen, dass der eingeschränkte Anwendungsbereich im EU-ETS 2 Herausforderungen für die Überwachung und Berichterstattung von Emissionen und einen entsprechenden Mehraufwand für die verantwortlichen Unternehmen und die vollziehende Behörde mit sich bringen kann. Ziel des Forschungsprojektes ist es daher, das UBA beim Übergang des nEHS in den EU-ETS 2 sowie bei verschiedenen Umsetzungsfragen des EU-ETS 2 mit wissenschaftlicher Expertise flexibel zu unterstützen. Kernanliegen ist dabei die Sicherstellung einer rechtsicheren und vollzugstechnisch sinnvollen Umsetzung des EU-ETS 2, die Angleichung beider Vollzüge sowie die Klärung von rechtlichen und vollzugsvereinfachenden Möglichkeiten in der Zeit des parallelen Vollzugs der beiden Systeme. Gegenstand des Projekts sind Arbeitsaufträge zu unterschiedlichen vollzugsrelevanten Fragestellungen, die je nach Themenschwerpunkt aus ökonomischer oder juristischer Perspektive betrachtet werden müssen. Diese Arbeitsaufträge können z.B. mehrere ad-hoc Stellungnahmen, rechtsgutachterliche Kurzauswertungen oder ökonomische oder vollzugstechnische Analysen zu verschiedenen Bereichen der EU-ETS 2 Einführung in Deutschland enthalten.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Im Jahr 2023 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 69,5 Milliarden Euro.</li><li>Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,6 %.</li><li>Die aufkommensstärksten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.</p><p>Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im Jahr 2023 beliefen sich die<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern</a>auf 69,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 36,8 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,5 Mrd. Euro).</p><p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %.</p><p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom).</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a> und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-13-005">(Eurostat 2013)</a>. Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Destatis 2025</a>).</p><p><strong>Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umweltbezogene-steuern-gebuehren">"Umweltbezogene Steuern und Gebühren"</a>.</strong></p>
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! 20 Jahre ist es nun her, dass das Klimaschutz-Instrument „Emissionshandel“ in der Europäischen Union eingeführt wurde. Seitdem haben sich die Treibhausgasemissionen der am Emissionshandel teilnehmen Anlagen in Deutschland und der EU etwa halbiert. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Klimaschutzinstrumente müssen jedoch auch so gestaltet werden, dass alle Teile der Bevölkerung beim Klimaschutz mitgenommen werden und niemand überlastet wird. Dass und wie dies geht, stellen wir Ihnen in unseren Eckpunkten für eine sozial gerechte Umwelt- und Klimapolitik vor. Außerdem erfahren Sie unter anderem, welche Bedeutung die GreenTech-Branche für die deutsche Wirtschaft hat, wie es um die Grundwasserneubildung in Deutschland steht und anhand welcher Kriterien der ökologische Fußabdruck von Lebensmitteln ermittelt werden sollte. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 20 Jahre EU-Emissionshandel: Deutsche Emissionen seit Einführung fast halbiert Der Emissionshandel setzt Anreize, mehr in die Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu investieren. Quelle: Erik Schumann / Fotolia.com Es ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann: Seit Einführung des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) vor 20 Jahren hat sich der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bei den am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen in Deutschland um etwa 47 Prozent reduziert. Im Durchschnitt aller EU-Mitgliedsstaaten fiel der Rückgang mit 51 Prozent sogar noch stärker aus. Der EU-ETS 1 umfasst die klimaschädlichen Emissionen der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft, des innereuropäischen Luftverkehrs sowie seit 2024 des Seeverkehrs. Für sie gibt es eine jährliche EU-weite Obergrenze an Treibhausgasemissionen. Die Unternehmen bekommen teilweise eine begrenzte, stetig sinkende Menge an Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt. Grundsätzlich werden die Berechtigungen aber versteigert. Stößt ein Unternehmen weniger Treibhausgase aus, kann es die überschüssigen Emissionsberechtigungen an andere Teilnehmer verkaufen. In der Regel reichen die kostenlosen Zuteilungen aber nicht aus. Dann muss das Unternehmen weitere Emissionsberechtigungen von anderen Teilnehmern oder an der zuständigen Auktionsplattform hinzukaufen. So bildet sich ein Marktpreis für Treibhausgasemissionen, der einen Anreiz setzt, diese Emissionen zu verringern. Außerdem werden Erlöse generiert, die vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung fließen. So werden etwa Förderprogramme finanziert, um Wirtschaft und Verbraucher*innen beim Wandel hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu unterstützen. Damit die EU klimaneutral wird, müssen die Emissionen jedoch nicht nur im Anwendungsbereich des EU-ETS 1, sondern in allen Bereichen sinken. Ein nächster Schritt auf diesem Weg: Bis zum Jahr 2027 wird schrittweise ein zusätzliches EU-Emissionshandelssystem eingeführt, der sogenannte EU-ETS 2. Dieser gilt für Brennstoffe im Verkehr und zum Beheizen von Gebäuden sowie für kleine Industrieanlagen. Der EU-ETS 2 wird in Deutschland den bereits im Jahr 2021 für diese Bereiche eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) ablösen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Emissionshandel hat sich seit seiner Einführung Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Deutschland und Europa entwickelt.“ Das UBA ist mit seiner Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland zuständig und berät die Politik in Fragen der Evaluierung und Weiterentwicklung. E-Autos und Wärmepumpen: Umweltbundesamt fordert sozial gestaffelte Prämien für den Klimaschutz Kaufprämien für kleine E-Autos, Sanierungshilfe für alte Gebäude: Das Umweltbundesamt drängt auf gezielte Klimainvestitionen. Alles soll möglichst sozial gerecht und ökologisch wirksam sein. Es berichten unter anderem der Spiegel und die Frankfurter Rundschau zu den Vorschlägen des UBA. Hitzewelle: Klimaneutralität bei Städteplanung mitdenken Phoenix-Tagesgespräch mit UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner zur aktuellen Hitzewelle in Deutschland und möglichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Ewig giftig – Die Wahrheit über PFAS Politik und chemische Industrie wissen es schon lange: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen kurz PFAS sind giftig und halten sich in unserer Umwelt überdurchschnittlich lange. Sie verbleiben in unseren Körpern und sorgen dort für Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes und Krebs. Wozu brauchen wir PFAS unbedingt und warum lassen wir uns langsam vergiften? HR-Podcast "Der Tag", unter anderem mit UBA-Fachexpertin Dr. Marike Kolossa-Gehring (ab Minute 17:30). Agrarbranche kritisiert Umweltbundesamt: Bauern reden Zahl der Pestizide klein Landwirte und Chemieindustrie klagen, wegen Bedenken des Umweltbundesamts seien zu wenige Wirkstoffe erlaubt. Wie sehen die Zahlen wirklich aus? Artikel in der TAZ. UBA-Zahl des Monats Juni 2025 Quelle: Umweltbundesamt
<p>Die deutschen Treibhausgasminderungsziele sind im Bundes-Klimaschutzgesetzes (Stand August 2024) festgelegt. Die Emissionen sollen bis 2030 um mind. 65 % und bis 2040 um mind. 88 % gesenkt werden (gegenüber 1990). Bis zum Jahr 2045 hat Deutschland das Ziel Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.</p><p>Internationale Vereinbarungen weisen den Weg</p><p>Leitbild und Maßstab für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind die Vereinbarungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimarahmenkonvention">Klimarahmenkonvention</a>“). Für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2012–2020) hatte sich die Europäische Union verpflichtet, ihre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu verringern. Gemeinsam mit den EU-Staaten hat Deutschland zu dieser Verpflichtung beigetragen (siehe<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele">„Europäische Energie- und Klimaziele“</a>).</p><p>Um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Übereinkommens von Paris zu erfüllen, hat die Europäische Union mit dem neuen EU-Klimagesetz ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % ggü. 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) im Frühjahr 2021 verschärft und gesetzlich festgelegt. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Rat bereits der neue (vorläufige) „national festgelegte Beitrag“ (National Determined Contribution, NDC) an das UNFCC-Sekretariat übermittelt. Das am 14.07.2021 vorgelegte „Fit-for-55-Paket“ ist der Vorschlag der EU-Kommission (KOM), die bisherigen Vorgaben an die neuen, schärferen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>-Zielsetzungen anzupassen. Mit den Novellierungen klimarechtlich relevanter Vorgaben der EU wurde es unter anderem erforderlich, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Änderungen erfährt.</p><p>Nationale Treibhausgasminderungsziele und deren Umsetzung</p><p>Grundsätzlich ist zwischen unverbindlichen politischen Zielen und rechtlich verbindlichen Zielen zu unterscheiden. Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 finden sich entsprechend der Koalitionsvereinbarung<strong>unverbindliche Treibhausgasminderungsziele</strong>von 40 % für das Jahr 2020 und 55 % für das Jahr 2030 (jeweils gegenüber 1990).</p><p>Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das<a href="https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf">Aktionsprogramm Klimaschutz 2020</a>verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzbericht-2022-2130484">Klimaschutzberichten</a>überprüft.</p><p>Die Bundesregierung hat in Ergänzung zum<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie/klimaschutzplan-2050.html">Klimaschutzplan 2050</a>im September 2019 das<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/massnahmenprogramm-klima-1679498">Klimaschutzprogramm 2030,</a>mit sektorspezifischen und übergreifenden Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030, vorgelegt.</p><p>Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 Euro. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.</p><p>Das Bundes- Klimaschutzgesetz</p><p>Ein<a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s3905.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3905.pdf%27%5D__1630660761869">Beschluss</a>des Bundesverfassungsgerichtes führte zur ersten Änderung des Bundes-<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2021/10/14-neues-klimaschutzgesetz.html">Klimaschutzgesetzes</a>(veröffentlicht am 18.08.21). Der verschärfte Zielpfad für die Minderung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen ggü. 1990 ist dort wie folgt festgelegt: bis 2030 um mindestens 65 %, bis 2040 um mindestens 88 %, bis 2045 Erreichung von Netto-Treibhausgasneutralität und nach 2050 sollen negative Treibhausgas-Emissionen erzielt werden. Zudem wurden verbindliche THG Minderungsziele für die KSG Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie der Sektor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>), die sogenannten Sektorziele, eingeführt.</p><p>Der LULUCF Sektor wurde mit dem KSG 2021 verstärkt hervorgehoben. Sein Senkenbeitrag soll mindestens minus 25 Mio. t <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Kohlendioxid-quivalente#alphabar">Kohlendioxid-Äquivalente</a> (CO2-Äq) bis 2030, minus 35 Mio. t CO2-Äq bis 2040 und minus 40 Mio. t CO2-Äq bis 2045 betragen. Der LULUCF-Sektor ist der einzige, der eine Senke darstellen kann und damit zukünftig nicht vermeidbare Restemissionen insbesondere aus der Landwirtschaft, der Abfallwirtschaft und der Industrie kompensieren kann. Außerdem wurden jährliche Minderungsziele für die Gesamtemissionen für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt (s. Anlage 3 KSG).</p><p>Im Jahr 2024 wurde das KSG erneut angepasst und erfuhr damit die zweite Änderung innerhalb einer kurzen Zeit. Die Sektorziele blieben erhalten, ihre Relevanz für die Ermittlung von sektorspezifischen Sofortmaßnahmen wurde jedoch gestrichen. Entscheidend dafür, ob Maßnahmen notwendig werden, ist fortan die Ermittlung einer aggregierten Jahresemissionsgesamtmenge über alle KSG Sektoren hinweg (siehe Anlage 2a KSG). Diese Gesamtmenge basiert auf den addierten KSG-Zielen in den Jahren 2021-2030. Liegt die Jahresemissionsgesamtmenge der Projektionen in zwei aufeinander folgenden Jahren über der im KSG festgelegten Zielmarke, muss die Regierung noch im selben Jahr der Verfehlung Maßnahmen beschließen, welche die Emissionen wieder auf den Zielpfad bringen.</p><p>Neu hinzugekommen sind mit der Novelle in Paragraf 3b des KSG erstmals die Verpflichtung einen Beitrag von technischen Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045 zu entwickeln. Diese Ziele sollen auf Basis einer Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen erfolgen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWK#alphabar">BMWK</a> hat dazu bereits<a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/240226-eckpunkte-negativemissionen.pdf">Eckpunkte</a>veröffentlicht. Damit spiegelt die Bundesregierung die Entwicklungen in der EU, in der ebenfalls mit dem Net-Zero Industrie Act sowie der Industrial Carbon Management Strategie Ziele und Strategien für technische Senken implementiert wurden. Die im KSG 2021 verfassten Minderungsziele des LULUCF Sektors blieben durch diese Anpassung jedoch unberührt.</p><p>Das umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a> der Emissionsdaten wird weitergeführt und somit kontinuierlich überprüft, ob die nationalen Klimaschutzziele eingehalten werden. Die Minderungswirkung je Sektor wird weiterhin berechnet und bewertet. Eine wichtige Rolle spielen dabei die jährlich nach KSG vom Umweltbundesamt herausgegebenen Projektionsdaten.</p><p>Projektionsdaten 2025</p><p>Das Umweltbundesamt hat auf Basis der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Projektionen 2025, den Emissionsdaten 2024 und den Inventaren der Jahre 2021 bis 2023 für die Jahre 2021 bis 2030 insgesamt eine Übererfüllung gegenüber der Jahresemissionsgesamtmenge von 81 Mio. t CO2-Äq. in der gesamten Zeitreihe entsprechend der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2024 ermittelt und am 14. März 2025<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt">veröffentlicht</a>. Die Modellierungsarbeiten dazu begannen im November 2024 und wurden im Februar 2025 beendet. Sehr kurzfristige Entwicklungen, wie bspw. die Ankündigung von Sondervermögen konnten daher für die Projektionsdaten 2025 nicht berücksichtig werden.</p><p>Für die gesamten Treibhausgas-Emissionen (ohne <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft) wird im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 63 % projiziert. Damit ist das Ziel von 65% Minderung in 2030 noch erreichbar. Bis 2040 hingegen befindet sich Deutschland nur auf einem Pfad von einer Minderung von 80 % und verfehlt damit das Ziel für 2040 von 88%. Das Gesamtziel der THG Neutralität in 2045 droht damit weiter verfehlt zu werden.</p><p>Die Abbildung zeigt die Emissionsentwicklung für die Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes und ab 2025 die Projektionsdaten 2025 bis zum Zieljahr 2030. Dabei sei angemerkt, dass die besonders hohen Emissionsrückgänge in 2020 gegenüber 2019 zu einem Drittel auf die Folgen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zurückzuführen sind.</p><p>Die Projektionsdaten 2025 wurden zusammen mit den untenstehenden begleitenden Materialien am 14. März 2025 veröffentlich. Weitere Materialien, wie beispielsweise der Projektionsbericht 2025 inklusive des MWMS, wurden Mitte Juni 2025 veröffentlicht.</p><p><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/1478."><i></i>EU-Berichterstattungstabellen (gemäß EU Governance-Verordnung 2018/1999)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datentabelle-zu-den-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i>Datentabelle zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 (ehemals Kernindikatoren)</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&df%5Bds%5D=dc-release&df%5Bid%5D=DF_CROSS_PROJECTION_REPORT_CORE_INDICATORS_25&df%5Bag%5D=UBA&df%5Bvs%5D=1.0&av=true&dq=.....&pd=2025%2C&to%5BTIME_PERIOD%5D=false&pg=0&vw=ov"><i></i>Datentabelle zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 (ehemals Kernindikatoren) [Data Cube]</a><a href="https://datacube.uba.de/vis?lc=de&df%5Bds%5D=dc-release&df%5Bid%5D=DF_CROSS_PROJECTION_REPORT_BASIC&df%5Bag%5D=UBA&df%5Bvs%5D=1.0&av=true&dq=....&pd=2025%2C&to%5BTIME_PERIOD%5D=false&pg=0"><i></i>Rahmendaten 2023, 2024 und 2025 [Data Cube]</a><a href="https://thg-projektionen2025-daten-modell-dokumentation-788cd5.usercontent.opencode.de/"><i></i>Daten- und Modelldokumentation 2025</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2025 – Ergebnisse kompakt</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/endverbrauchspreise-der-energietraeger-fuer-die"><i></i>Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zentrale-sektorbezogene-annahmen-fuer-die"><i></i>Zentrale sektorbezogene Annahmen für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/instrumente-fuer-die-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i>Instrumente für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-die-treibhausgas-projektionen-2025"><i></i>Rahmendaten für die Treibhausgas-Projektionen 2025</a></p><p>Laut Projektionsdaten könnte die sektorübergreifend kumulierte Jahresemissionsgesamtmenge für den Zeitraum 2021 bis 2030 um 47 Mio. Tonnen Treibhausgase übererfüllt werden und die deutschen Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (ESR) könnten um 126 Mio. Tonnen Treibhausgase verfehlt werden.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-ergebnisse-kompakt"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/technischer-anhang-der-treibhausgas-projektionen"><i></i>Technischer Anhang der Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland (Projektionsbericht 2024)</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Rahmendaten</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland-0"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland - Instrumente</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-oekonomische-folgenabschaetzung-0"><i></i>Sozio-ökonomische Folgenabschätzung zum Projektionsbericht 2024</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2024-fuer-deutschland-1"><i></i>Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/projektionen-2024_kernindikatoren_20240624_uba_v2.xlsx">Datenanhang mit Kernindikatoren zum Projektionsbericht 2024</a></p><p>Im Projektionsbericht 2023 wurde im MMS eine kumulierte Zielverfehlung bis 2030 von 331 Mio. Tonnen Treibhausgasen und im MWMS von 194 Mio. Tonnen Treibhausgase projiziert.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2023-fuer-deutschland"><i></i>Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datenanhang-kernindikatoren-projektionsbericht-2023"><i></i>Datenanhang mit Kernindikatoren zum Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/rahmendaten-fuer-den-projektionsbericht-2023"><i></i>Rahmendaten für den Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/instrumente-im-mms-mwms-fuer-den-projektionsbericht"><i></i>Instrumente im MMS und MWMS für den Projektionsbericht 2023</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-oekonomische-folgenabschaetzung"><i></i>Sozio-ökonomische Folgenschätzung</a></p><p>Im Projektionsbericht 2021 wurde im Szenario MMS eine Treibhausgasminderung um 49,3 % bis 2030 gegenüber 1990 projiziert.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2021-politikszenarien-x"><i></i>Projektionsbericht 2021 (Politikszenarien X)</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/113"><i></i>THG-Projektionen aller EU-Mitgliedstaaten</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/112"><i></i>Politiken und Maßnahmen aller EU-Mitgliedstaaten</a><a href="https://reportnet.europa.eu/public/dataflow/111"><i></i>Nationale Systeme für Politiken und Maßnahmen sowie Projektionen aller EU-Mitgliedstaaten</a></p><p>Im Projektionsbericht 2019 wurde im Szenario MMS eine Treibhausgasminderung um 41,7 % bis 2030 gegenüber 1990 projiziert.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2019-politikszenarien-ix"><i></i>Projektionsbericht 2019 (Politikszenarien IX)</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/abschaetzung-der-treibhausgasminderungswirkung-des"><i></i>Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung</a><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/projektionsbericht-2019-fuer-deutschland"><i></i>Projektionsbericht 2019 für Deutschland – Zusammenfassung in der Struktur des Klimaschutzplans</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/projektionsbericht-2017-politikszenarien-viii"><i></i>Projektionsbericht 2017 (Politikszenarien VIII)</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-der-methodischen-grundlagen-erstellung"><i></i>Verbesserung der methodischen Grundlagen und Erstellung eines Treibhausgasemissionsszenarios als Grundlage für den Projektionsbericht 2017 im Rahmen des EU-Treibhausgasmonitorings („Politikszenarien VIII“)</a></p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/politikszenarien-fuer-den-klimaschutz-vii"><i></i>Projektionsbericht 2015 (Politikszenarien VII)</a></p>
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) erfasst ab 2021 die Emissionen aus den in Verkehr gebrachten fossilen Brenn- und Kraftstoffen (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Neben den Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Emissionen von Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) sind die Emissionen aus fossilen Kraftstoffen im Verkehrsbereich umfasst. Dies gilt jedoch nicht für den Luftverkehr. Teilnehmer am nEHS sind die Inverkehrbringer bzw. Lieferanten der einbezogenen Brenn- und Kraftstoffe und damit nicht die direkten Emittenten. Die gesetzliche Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Gemäß § 23 BEHG legt die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. November 2022 sowie bis zum 30. November 2024 einen Bericht zur Evaluierung des BEHG vor (danach alle vier Jahre), der insbesondere folgende Sachverhalte abdeckt: - Stand der Implementierung des BEHG, -Wirksamkeit des nEHS, - Auswirkungen der CO2-Preise (Festpreise und Preiskorridore) sowie, -Vorschläge zur Fortentwicklung des nEHS Das Umweltbundesamt unterstützt das BMU bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des nEHS und insbesondere bei der Erstellung des o.g. Berichts. Das Vorhaben soll UBA/DEHSt als zuständige Stelle sowie BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen und Fragestellungen mit ökonomischem Schwerpunkt bearbeiten. Die Projektlaufzeit ermöglicht eine Heranziehung für die beiden ersten Berichte.
In dem Papier wird untersucht, wie die Preiskorridorphase des nEHS im Jahr 2026 umgesetzt werden kann. Es werden Vorschläge zum zeitlichen Ablauf der Auktions-, Verkaufs- und Nachkaufphase für das Berichtsjahr 2026 gemacht und darauf eingegangen, wie ein Preisaufschlag in der Verkauf- und Nachkaufphase ausgestaltet werden kann, um eine effiziente Preisbildung in den Auktionen zu begünstigen. Das Auktionsdesign sollte sich am bestehenden Design des EU-ETS 1 orientieren. Trotzdem können unter den speziellen Rahmenbedingungen der Preiskorridorphase im nEHS im Jahr 2026 grundsätzlich spürbare Risiken in Bezug auf eine effiziente Preisbildung am Primärmarkt nicht ausgeschlossen werden.
Dieser Bericht fasst die Ergebnisse der Evaluierung gemäß § 26 Abs. 3 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zusammen. Die Evaluierung umfasst eine Prozessanalyse und eine Strukturanalyse, ob und inwiefern der Anstieg des Preises für Emissionszertifikate nach § 10 des Brennstoffemissionshandels-gesetzes (BEHG) zu Arbeitsplatzverlagerungen in den einzelnen Sektoren führt sowie eine Überprüfung des Bedarfs zur Fortentwicklung des Beihilfesystems. Dafür wird zunächst ein Carbon-Leakage-Indikator für die Sektoren des verarbeitenden Gewerbes anhand von geeigneten Daten berechnet und eine aktualisierte Positivliste erstellt. Weiterhin wird anhand der deskriptiven Analyse volkwirtschaftlicher Kennzahlen untersucht, ob Carbon Leakage seit Einführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) zu beobachten ist. In einer weiterführenden Analyse wird zudem überprüft, wie effektiv und effizient die BECV wirkt.
According to the approval under state aid law of the Carbon Leakage Ordinance of the Fuel Emission Trading Act (BECV) by the European Commission (State Aid SA.63191 (2023/N)), a comprehensive evaluation of the regulation is required by 2028. The aim of this evaluation is to examine the effectiveness of the BECV in terms of avoiding carbon leakage while maintaining competitiveness, promoting investment in energy efficiency and climate protection measures, and achieving these objectives in a cost-effective manner.The underlying progress report, which was submitted to the Commission in 2024 as requested in the aforementioned authorization, develops the conceptual and methodological foundations for this evaluation presenting a robust empirical research design.
Origin | Count |
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Bund | 82 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 11 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 53 |
unbekannt | 18 |
License | Count |
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geschlossen | 71 |
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Language | Count |
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Deutsch | 83 |
Englisch | 22 |
Resource type | Count |
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Dokument | 42 |
Keine | 29 |
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Topic | Count |
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Boden | 54 |
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