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EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten

Am 14. Dezember 2016 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“. Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.

Potenziale zur Minderung der Ammoniakemissionen in der deutschen Landwirtschaft

Die Ergebnisse des F&E-Vorhabens belegen, dass die Ammoniakreduktionsverpflichtungen der ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ (EU) 2016/2284 grundsätzlich mit technischen Verfahren gemäß europäischem Stand der Technik eingehalten werden können. Für die Jahre nach 2020 werden zusätzliche Maßnahmen über die gegenwärtige Politik hinaus erforderlich. Der Bericht zeigt in mehreren Szenarien alternative Maßnahmenkombinationen auf, mit denen die Abstimmung des nationalen Luftreinhalteprogrammes aus 2019 innerhalb der Bundesregierung unterstützt werden konnte. Ein Teil dieser Maßnahmen wurde mit der Düngeverordnung (2020) zwischenzeitlich bereits umgesetzt. Weiterhin relevant sind Maßnahmen im Stall und bei der Fütterung, die z. B. mit der Umsetzung des ⁠ TA Luft ⁠-Entwurfs verbunden sind. Veröffentlicht in Texte | 221/2020.

Aktualisierung des deutschen Inventars für NMVOC-Emissionen aus der Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltiger Produkte für die Berichtsjahre 2019, 2020 und 2021

Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen, außer Methan, aus der Herstellung und Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten werden als Summenwert im deutschen Emissionsinventar geführt und berichtet (⁠ NMVOC ⁠ – non-methane volatile organic compounds). Im Vorhaben wurden die NMVOC-Emissionen aus der Herstellung und Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf Basis aktueller Statistiken berechnet. Zusätzlich wurden die Projektionen der NMVOC-Emissionen für die Jahre 2025, 2030 und 2035 aktualisiert berechnet. Diese Projektionen wurden für die Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogrammes in 2023 verwendet. Veröffentlicht in Texte | 99/2023.

Beispielhafte Modellierung der NO2-, PM10- und PM2.5-Konzentrationen in 2030 an einer verkehrsnahen Messstation auf Basis der Szenarien des nationalen Luftreinhalteprogrammes

Simulationen der zukünftigen bodennahen Konzentrationen von Luftschadstoffen in (2x2) km² horizontaler Auflösung sind in der Lage, die Entwicklung ländlicher und städtischer Hintergrundkonzentrationen vorherzusagen. An verkehrsnahen Stationen bestimmen eine Reihe weiterer lokaler Einflussfaktoren die bodennahen Konzentrationen. Solche lokalen „Hot-Spot“-Konzentrationen können in deutschlandweiten Simulationen nicht vorhergesagt werden. Im Bericht wird eine Methode dargestellt, um aus den simulierten Hintergrundkonzentrationen im Jahr 2030 in den Szenarien des nationalen Luftreinhalteprogrammes und den projizierten lokalen Emissionsveränderungen an der jeweiligen Station, die Belastung an verkehrsnahen Messstationen zu berechnen. Für fünf verkehrsnahe Messstationen wurden die Konzentrationen für NO 2 , PM 10 und PM 2.5 in 2030 berechnet, die durch die Maßnahmen des nationalen Luftreinhalteprogrammes erreicht werden können. Veröffentlicht in Texte | 162/2021.

Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen

Zur Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen der ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ (EU) 2016/2284 ab 2030 sind weitere Emissionsminderungen notwendig. Im Verkehrssektor stehen dabei insbesondere Stickstoffoxide und Partikelemissionen im Fokus. Das Projekt bewertet die erwartete Entwicklung in einem aktualisierten Trend-⁠ Szenario ⁠ bis 2040 auf Basis der Minderungspotenziale bereits umgesetzter Maßnahmen. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig. In zwei Paketen schlägt das Vorhaben einerseits Maßnahmen zur Einhaltung der Reduktionsverpflichtungen vor und bewertet andererseits ein umfängliches Paket weiterer Minderungsoptionen im Verkehr. Das Projekt lieferte im Verkehrssektor die Grundlagen für die Erstellung des Entwurfs des nationalen Luftreinhalteprogrammes in 2023 durch das Umweltbundesamt. Veröffentlicht in Texte | 110/2023.

Inhaltliche Vorbereitung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Die Zusammenhänge zwischen Luftschadstoffemissionen aus verschiedenen natürlichen und anthropogenen Quellen und der Schadstoffbelastung der uns umgebenden Luft sowie die Vielzahl der Einflussfaktoren, die dabei eine Rolle spielen, sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Maßnahmen zur Emissionsminderung werden daher oft nicht rational entsprechend ihrer Wirksamkeit zur Verbesserung der Luftqualität und der damit verbundenen Minderung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beurteilt und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Für die Politikberatung sowie zur umfassenden Information der Öffentlichkeit ist es notwendig, die Auswirkungen von Emissionsminderungsmaßnahmen auf die Verbesserung der Luftqualität und die Verminderung der Belastung von Mensch und Umwelt verständlich und anschaulich aufzubereiten. Der vorliegende Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse der wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, deren allgemeinverständliche Vereinfachung sowie deren zielgruppenspezifischen Kommunikation für ausgewählte Luftreinhaltemaßnahmen. Den Bewertungen dieser Maßnahmen vorangestellt sind allgemeine und maßnahmenübergreifende Hinweise zur wissenschaftlichen Wirkungsbewertung, zur allgemeinverständlichen Übersetzung von Wirkungsbewertungen sowie zu den allgemeinen Anforderungen an eine erfolgreiche Kommunikation. Zudem finden sich maßnahmenübergreifende und quellgruppenspezifische Hinweise zur Wirkungsbewertung, zur sachgemäßen Vereinfachung und zur Kommunikation für die Quellgruppenbereiche “Landwirtschaft”, “Verkehr” und „Stationäre Feuerungen“. Veröffentlicht in Texte | 155/2024.

Potenziale zur Minderung der Ammoniakemissionen in der deutschen Landwirtschaft

Durch die neue NEC-Richtlinie (EU) 2016/2284 verpflichtet sich Deutschland, die nationalen Emissionen von NH3 ab 2020 um 5 % und ab 2030 um 29 % gegenüber 2005 zu senken, mit einem linearen Reduktionspfad zwischen 2020 und 2030. In vorliegendem Bericht werden Maßnahmen und Szenarien zur NH3-Emissionsminderung in der Landwirtschaft beschrieben und bewertet sowie deren Auswirkungen auf weitere Luftschadstoffe (TSP, PM10, PM2,5 und NMVOC) und die Netto-Stickstoffzufuhr in den Boden quantifiziert. Die Methodik für die Berechnungen basiert auf dem Report für Methoden und Daten (RMD) - Berichterstattung 2018 (Haenel et. al. 2018) für den landwirtschaftlichen Teil des Nationalen Emissionsinventars. Die Wirkungen der Maßnahmen und Szenarien werden jeweils gegenüber den Emissionen in einem Basisszenario für die Jahre 2020, 2025 und 2030 und gegenüber dem Referenzjahr der NEC-Richtlinie 2005 ausgewiesen. Dargestellt werden 40 Maßnahmen, die alle Abschnitte der landwirtschaftlichen Produktion betreffen wie bspw. Wirtschaftsdüngerausbringung, -lagerung und Ausbringung von synthetischen N-Düngern. Die maximale NH3-Minderungswirkung einzelner Maßnahmen liegt bei rund -13 % gegenüber 2005; die Umsetzung einer einzelnen Maßnahme ist somit nicht ausreichend für die Minderungssziele in 2030. Deshalb werden fünf verschiedene (als NEC-Compliance-Szenarien bezeichnete) Maßnahmenbündel entwickelt und berechnet, mit denen die Minderungssziele ab 2030 erreicht werden können. Außerdem werden die Emissionen der Jahre 2020, 2025 und 2030 berechnet, die sich im Basisszenario ergeben. Zudem wird ein Szenario untersucht, das die Maßnahmen des TA Luft-Entwurfs bündelt. Diese Emissionsmengen des Basiszenarios sind auch Bezugspunkt für die Bewertung der Minderungswirkung von Maßnahmen und Szenarien. Um das NH3-Minderungssziel 2020 zu erreichen, sind die Maßnahmen des Basisszenarios ausreichend. Für die Zeit danach sind zusätzliche Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel erforderlich, um die NH3-Minderungssziele zu erreichen. Quelle: Forschungsbericht

Beispielhafte Modellierung der NO2-, PM10- und PM2.5-Konzentrationen in 2030 an einer verkehrsnahen Messstation auf Basis der Szenarien des nationalen Luftreinhalteprogrammes

Das Vorhaben hat die mit EURAD für das Jahr 2015 in (2x2) km2 horizontaler Auflösung si-mulierten Hintergrundkonzentrationen mit gemessenen Konzentrationen an urbanen Hinter-grundstationen und verkehrsnahen Messstationen in fünf Gitterzellen zeitlich aufgelöst und im Jahresmittel verglichen. Außerdem wurde ein Vergleich zu durchgeführten mikroskaligen Mo-dellierungen der NO2-, PM10- und PM2.5-Konzentrationaten für zwei Messstationen für das Jahr 2015 (in bereits analysierten Gitterzellen) vorgenommen. In einem zweiten Schritt wurden für das WM- und das WAM-Szenario des nationalen Luftreinhalteprogrammes der Bundesrepublik Deutschland vom 22.05.20191 mikroskalige Modellierungen für das Jahr 2030 für die Zeppelinstraße in Potsdam durchgeführt. Dabei wurden die vorliegenden simulierten Hintergrundkonzentrationen des EURAD-CTM verwendet. Darüber hinaus wurde die zusätzliche lokale Emissionsminderung der nationalen Maßnahmen abgeschätzt. Abschließend wurden die Deltas der Konzentrationen zwischen jeweiligem Hintergrunddaten-satz und den analysierten weiteren Datenquellen für 2015 sowie der mikroskaligen Modellie-rung für das Jahr 2030 verglichen. Das vorliegende Gutachten gibt eine Einschätzung, ob Korrelationen vorliegen und wie sich die Belastung in 2030 an allen verkehrsnahen Messstationen aus dem Datensatz der simulieren Hintergrundkonzentrationen mittels eines einfachen Ansatzes abschätzen lässt. Quelle: Forschungsberichte

Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen

Zur Vorbereitung der Erstellung des aktuellen nationalen Luftreinhalteprogrammes wurde ein Projekt mit dem Titel "Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen" durchgeführt. In diesem Rahmen wurden für den Sektor "Verkehr" drei Szenarien entwickelt: Das Szenario "mit Maßnahmen" (englisch: With Measures Scenario, WM), das alle bereits beschlossenen Luftreinhalte- und Klimaschutzmaßnahmen enthält, das Szenario "mit zusätzlichen Maßnahmen" (With Additional Measures Scenario, WAM), das zusätzliche Maßnahmen umfasst, mit deren Hilfe die Emissionsreduktionsverpflichtungen der neuen NEC-Richtlinie eingehalten werden sollen, sowie das "optionale Szenario", das mögliche weitere Minderungspotenziale aufzeigen soll. Das WM-Szenario wurde aufbauend auf dem TREMOD Trend Szenario (Version 6.21) entwickelt. Im Rahmen des Projekts wurden die Emissionsfaktoren des aktuellen HBEFA 4.2 implementiert. Das WM-Szenario enthält die aktuelle Abgasgesetzgebung für Straßenfahrzeuge, Bahn, Binnenschiffe und Luftfahrt, Maßnahmen aus dem nationalen Klimaschutzprogramm sowie eigene Annahmen zur Entwicklung bis 2040. Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden über das WM-Szenario hinausgehende Maßnahmen zur Emissionsminderung recherchiert, auf dieser Basis wurden das WAM-Szenario (WM plus "Einführung Euro 7", "Förderung Elektromobilität" und "Anpassung Lkw-Maut") und das optionale Szenario (WAM plus Geschwindigkeitsbeschränkungen, Stärkung Umweltverbund, City-Logistik, ökonomische Instrumente sowie Maßnahmen im Bereich Binnenschifffahrt, Flug- und Schienenverkehr) definiert. Für alle drei Szenarien wurden für den Verkehr Emissionen der Luftschadstoffe NOX, SO2, NMVOC, NH3 und PM2.5 in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 berechnet. Quelle: Forschungsbericht

NECD policies and measures database ver. 3, Dec. 2024 (Tabular data)

This database contains policies and measures (PaMs) reported by EU Member States following European Commission Implementing Decision (EU) 2018/1522 of 11 October 2018 laying down a common format for national air pollution control programmes under Directive (EU) 2016/2284 of the European Parliament and of the Council on the reduction of national emissions of certain atmospheric pollutants. This database will be updated on a quarterly basis. It is important to note that the database only contains latest data that has been reported by Member States using the PAM-tool: https://webforms.eionet.europa.eu/. The completeness and accuracy of the data depends on the quality of reporting by each country. Release years: 2019 v1: Belgium, Croatia, Cyprus, Denmark, Germany, Italy, Portugal,Slovenia, Spain, Sweden 2020 v1: Czechia, Hungary, Latvia, Luxembourg, Malta, Slovakia 2021 v1: Greece, Ireland 2022 v1: Lithuania 2023 v1: Estonia, Romania, France, Ireland, Cyprus, Luxembourg, Poland 2024 v1: Austria, Spain, Sweden 2024 v2: Cyprus, Germany, Ireland, Lithuania, Slovenia 2024 v3: Austria, Cyrus, Germany, Ireland, Lithuania, Slovenia, Sweden

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