Zur ökologischen Charakterisierung und Abgrenzung von Landschaften läßt sich Deutschland in naturräumliche Einheiten, d. h. in nach dem Gesamtcharakter ihrer Landesnatur abgegrenzte Regionen gliedern. Berücksichtigt werden die natürlichen Gegebenheiten einer Landschaft wie Oberflächengestalt, Böden, Gesteinsaufbau, Gewässer und Klima. Der menschliche Einfluss auf die Landschaft spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Einheiten sind durch eine spezifische Ausstattung mit Standort- und biotischen Potentialen (Flora, Fauna, Vegetation) sowie durch den Bestand an Landschaftsstrukturen, Biotopen und Arten gekennzeichnet. Die Abgrenzung der naturräumlichen Haupteinheiten und der naturräumlichen Gruppen der Haupteinheiten basiert auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithüsen et al. (1953-1962). Meynen, E., , Schmithüsen, J., Gellert, J., Neef, E. Müller-Miny, H. & Schultze, J. H. (Hrsg.) (1953- 962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Bd. 1-9. - Remagen, Bad Godesberg (Bundesanstalt für Landeskunde u. Raumforschung, Selbstverlag).
WFS Downloaddienst der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands stellt die Einteilung der naturräumlichen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, die Einteilung in Naturräume und Großlandschaften nach Ssymank sowie die Einteilung in Biogeographische Regionen zur Verfügng. Die Abgrenzungen der naturräumlichen Haupteinheiten und Gruppen der Haupteinheiten basieren auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithuesen et al. (1953-1962). Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet.
WMS Kartendienst der Naturräumlichen Gliederung Deutschlands stellt die Einteilung der naturräumlichen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, die Einteilung in Naturräume und Großlandschaften nach Ssymank sowie die Einteilung in Biogeographische Regionen zur Verfügng. Die Abgrenzungen der naturräumlichen Haupteinheiten und Gruppen der Haupteinheiten basieren auf der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmithuesen et al. (1953-1962). Die Abgrenzung der Naturräume wurde auf Grundlage der Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung nach Meynen, Schmidthüsen et al. (1953-1962) und der Landschaftsgliederung des Instituts für angewandte Geodäsie (Karte der BRD 1:1000000 - Landschaften, 1979) erarbeitet.
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Als "naturräumliche Einheit" bzw. als "Naturraum" wird im geographischen Sinne ein "nach dem Gesamtcharakter seiner Landesnatur abgegrenzter Erdraum" verstanden. Zur Ausweisung werden Faktoren wie Relief, Vegetation, Gewässer, Geologie und Klima herangezogen. Die "Geographische Landesaufnahme 1:200 000 Naturräumliche Gliederung Deutschlands" des Bundesamtes für Landeskunde und Raumforschung wurde für Baden-Württemberg 1991 abgeschlossen.
Die Kartenanwendung der Naturräume in Deutschland stellt die Einteilung der naturräumlichen Gliederung nach Meynen & Schmithüsen, die Einteilung in Naturräume und Großlandschaften nach Ssymank sowie die Einteilung in Biogeographische Regionen dar.
Das Klima, der Boden und die naturräumliche Gliederung bilden die Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von landwirtschaftlichen Gebieten hinsichtlich ihrer Produktionsfaktoren und Ertragsfähigkeit. Das Material enthält Darstellungen der Standortfaktoren, gegliedert nach landwirtschaftlichen Vergleichsgebieten und Gemeinden aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Für den Freistaat Sachsen werden die Einflüsse von Boden, Klima und Höhenlage auf Regionen bezogen dargestellt. Diese Regionen sollen "Landwirtschaftliche Vergleichsgebiete" sein, die auf der Grundlage von vergleichbaren Standortvoraussetzungen für die landwirtschaftliche Erzeugung basieren. Die Einteilung Sachsens in insgesamt zwölf landwirtschaftliche Vergleichsgebiete erfolgte in Anlehnung an die naturräumliche Gliederung Deutschlands. Des weiteren wurden auch meteorologische Daten auf der Basis langjähriger Mittel und die Ergebnisse der Reichsbodenschätzung, sowie die Hangneigungsklassen, Untersuchungen zur verfügbaren Feldkapazität und phänologische Daten bei der Einteilung berücksichtigt. Ausgewählte Angaben zur Entwicklung der Struktur der landwirtschaftlichen Unternehmen lassen im Hinblick auf das Zusammenwirken von Standortfaktoren und Faktorausstattungen weitere Aussagen im Sinne von Synergieeffekten innerhalb und zwischen den Regionen für eine differenzierte Betrachtung der wirtschaftlichen Tätigkeit erkennen.
Auftraggeber: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg Projekttitel: Auftragnehmer: Gewässerentwicklungskonzept „Aller“ Vertrags-Nr. 17/N/0618/MD Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Parsevalstraße 2 99092 Erfurt Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Parsevalstraße 2 D-99092 Erfurt Telefon (03 61) 22 49-100 Telefax (03 61) 22 49-111 Mai 2019 GC/BL/WJ/201728420 - II - Inhaltsverzeichnis 0 1 2 3 4 5 Zusammenfassung Veranlassung und Zielstellung Gebietsübersicht 2.1 Abgrenzung 2.2 Naturraum [18] 2.2.1 Geologie und Boden 2.2.2 Klima 2.2.3 Relief 2.2.4 Wasserhaushalt 2.2.5 Vegetation 2.3 Relevante Nutzungen 2.3.1 Siedlungen & Verkehr 2.3.2 Landwirtschaft 2.3.3 Forstwirtschaft 2.3.4 Tourismus & Freizeit 2.3.5 Fischereiwirtschaft 2.3.6 Wasserrechte 2.4 Vorhandene Schutzkategorien 2.4.1 Naturschutz und Landschaftsschutzgebiete 2.4.2 Natura 2000 Gebiete 2.4.3 Hochwasserschutzgebiete 2.4.4 Denkmalschutz Gewässercharakteristik 3.1 Hydrologische Kennzahlen 3.2 Wasserwirtschaft 3.2.1 Historisch 3.2.2 Aktuell 20 3.3 Aktueller Gewässerzustand Leitbild und Entwicklungsziele 4.1 Leitbild 4.1.1 Grundlagen 4.1.2 Fließgewässer-Leitbild 4.1.3 Flussauen-Leitbild 4.2 Entwicklungsziele 4.2.1 Grundsätzliches und überregionale Ziele 4.2.2 Wasserhaushalt 4.2.3 Gewässerstruktur 4.2.4 Ökologische Durchgängigkeit 4.2.5 Lebensräume, Flora und Fauna Maßnahmenplanung 5.1 Vorliegende Planungen 5.1.1 Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalt [18] 5.1.2 Fließgewässerprogramm Sachsen-Anhalt [12] 5.1.3 HW-konzeption / HW-Managementplan Seite 1 2 4 4 6 6 8 8 8 8 9 9 9 10 10 11 12 12 12 15 17 18 19 19 20 20 21 37 37 37 37 40 42 42 44 44 45 46 46 46 47 48 48 - III - 6 7 5.1.4 Planungen der Landkreise 5.1.5 Projektbezogene Planungen, Gutachten etc. 5.2 Methodik 5.2.1 Grundlagenkonzepte 5.2.2 Maßnahmenkomplex I 5.2.3 Maßnahmenkomplex II 5.2.4 Handlungsempfehlungen 5.2.5 Auswahlkriterien für prioritäre Maßnahmen 5.2.6 Abstimmungsprozess 5.3 Maßnahmen 5.3.1 Aller 5.3.2 Angerborngraben 5.3.3 Beekgraben Bartensleben 5.3.4 Belgenriethe 5.3.5 Bruchgraben 5.3.6 Gehringsdorfer Aller 5.3.7 Graben vom Nievoldhagen 5.3.8 Große Renne 5.3.9 Hauptgraben Bischofswald 5.3.10 Johannisteichgraben 5.3.11 Krummbek 5.3.12 Landgraben Gehrendorf 5.3.13 Mühlenaller Oebisfelde 5.3.14 Riole 5.3.15 Sägemühlenbach 5.3.16 Schölecke 5.3.17 Schönekenriethe 5.3.18 Spelke 5.3.19 Spetze Ausblick Literaturverzeichnis 49 49 54 54 58 62 66 67 68 69 72 73 73 74 74 75 76 76 77 78 79 80 80 81 81 82 83 83 84 85 87 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Abb. 11: Übersichtskarte GEK Aller Lage der Naturraumeinheit D 31 „Weser-Aller-Tiefland“ aus Naturräumliche Gliederung Deutschlands (BfN 2008, nach Ssymank 1994) [21] Ausschnitt der geologischen Karte für das Untersuchungsgebiet [22] Ausschnitt aus den Bodenlandschaften Sachsen-Anhalts für das Untersuchungsgebiet [22] Nährstoffbelastung des Bruchgrabens bei Fl.-km 4+200 Erlebbarkeit der Aller in Weferlingen. Quelle: BCE Erlebbarkeit der Spetze in Flechtingen. Quelle: BCE Lage der NSG und LSG im Projektgebiet Lage der FFH-Gebiete im Projektgebiet Festgesetzes Überschwemmungsgebiet „Aller“ im Projektgebiet Historischer Kartenausschnitt, Aller und Schölecke bei Siestedt zwischen 1842 und 1852 4 6 7 7 10 11 11 13 16 18 20
Hier finden Sie Bekanntmachungen zu folgenden Themen: AMPHIBIEN Gutachten zum Landesmonitoring des Laubfrosches ( Hyla arborea ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024 Landesmonitoring des Moorfrosches ( Rana arvalis ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024 FISCHE Bundesmonitoring 2024 des Schlammpeitzgers ( Misgurnus fossilis ; Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie) in Hessen KÄFER Laufkäfer-Monitoring im Grünland und in Feuchtwiesen in Hessen 2023/2024 LIBELLEN Bundesstichproben- und Landesmonitoring 2024 der Große Moosjungfer ( Leucorrhinia pectoralis ); Art des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie in Hessen REPTILIEN Gutachten zum Bundes- und Landesmonitoring der Mauereidechse ( Podarcis muralis ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024-2025 SÄUGETIERE Erfolgskontrolle 2023-2025 zu Schutzmaßnahmen für den Feldhamster ( Cricetus cricetus ) in Hessen (Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie) Defizitraumkartierung in ausgewählten Kern- und Altvor-kommen des Feldhamsters ( Cricetus cricetus ; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen 2024-2025 Landesmonitoring 2022-2025 zur Verbreitung der Haselmaus ( Muscardinus avellanarius ) in Hessen (Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie) Datenverdichtung für die Nymphenfledermaus ( Myotis alcathoe ); Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen 2024 KI gestützte in situ Erfassung von Fledermäusen (Chiroptera, Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie)) im VSG „Hauberge bei Haiger“ 2024 Fortsetzung des AHK Windkraftsensible Fledermausarten mit Folgeaufträgen für Bechsteinfledermaus und Kleinabendsegler ggf. Mopsfledermaus SCHMETTERLINGE Bundes- und Landesmonitoring 2024 des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia ; Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie) in Hessen Bundesmonitoring 2024 des Blauschillernden Feuerfalters ( Lycaena helle ; Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in Hessen WEITERE INSEKTEN Wildbienen und Wespen Monitoring in Siedlungen in Hessen 2024 Tagfalter- und Widderchen-Monitoring auf der Landschaftsebene in Hessen 2023/2024 Lang- und Kurzfühlerschrecken im Grünland und in Flachland- und Berg-Mähwiesen in Hessen 2024/2025 Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) Aktuelle Informationen und Karten für Landwirtinnen und Landwirte, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer und sonstige Interessierte zur Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) finden Sie im Download-Bereich auf den Seiten zur HLBK . Bundesstichprobenmonitoring von FFH-Lebensraumtypen in Hessen – 2022/2023 Das landesweite Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen dient der Datenbereitstellung als Beitrag zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auf Bundesebene. Die Erhebungen tragen dazu bei, Veränderungen des Erhaltungszustands von FFH-Lebensraumtypen zu erkennen, Gefährdungen und Beeinträchtigungen zu erkennen und Auswirkungen von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf den Erhaltungszustand von FFH-Lebensraumtypen zu beurteilen. Die Ergebnisse der Gutachten gehen in den Bericht an die EU im Jahr 2025 ein. Das hessische Bundesstichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen gliedert sich in sieben Lose: „Felsen“, „Gewässer“, „Grünland und Moore“, „Magerrasen“, „Sand“, „Wälder“ und „Höhlen“. Die Stichprobenflächen der losspezifischen Lebensraumtypen sind über Hessen verteilt und werden von den Gutachterinnen und Gutachtern erfasst und bewertet. Untersuchungsraum Bundesstichprobenmonitoring FFH-Lebensraumtypen Amphibien: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Moorfrosch, Wechselkröte Fische: Schlammpeitzger Invasive Tier- und Pflanzenarten Käfer: Eremit Krebse: Steinkrebs Libellen: Helm-Azurjungfer, Große Moosjungfer Mollusken: Bachmuschel Pflanzen, Moose, Bärlappe: Frauenschuh, Sand-Silberscharte, Grünes Besenmoos, Kugelhornmoos, Bärlappe, Verantwortungsarten Reptilien: Äskulapnatter, Kreuzotter Säugetiere: Feldhamster, Luchs, Mopsfledermaus Schmetterlinge: Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Skabiosen-Scheckenfalter Vögel: Rebhuhn, Grauammer, Haubenlerche, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Raubwürger, Wiesenlimikolen (Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Uferschnepfe), Seltene Rallen (Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Steinschmätzer, Bienenfresser, Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Bienenfresser, Schleiereule, Turteltaube, Wiedehopf, Streuobst-Charakterarten (Gartenrotschwanz, Wendehals, Steinkauz), Zwergsumpfhuhn), Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Die Notwendigkeit, unser menschliches Handeln auf die natürlichen Grundlagen und die naturgegebenen Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Umwelt auszurichten, ist für uns alle zu einer Lebens- wenn nicht Überlebensfrage geworden. Raumordnung, Landesplanung und Umweltschutz vollziehen sich damit nicht mehr nur in kultur- und wirtschaftsräumlichen Kategorien, sondern zunehmend in ökologisch-naturräumlichen. Erhebungen und Planungen auf der Basis überkommener oder durch Gebietsreformen komplex zusammengefasster Verwaltungseinheiten sowie wirtschaftsgeographischer Standortsgliederung bedürfen des Bezuges auf den Naturraum als dem Flächenbegriff unserer besiedelbaren, benutzbaren, gestaltbaren und nur bis zu einem gewissen Grade auch belastbaren Umwelt. Der Durchführung und kartenmäßigen Darstellung der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (Karte zum Handbuch der naturräumlichen Gliederung im Maßstab 1 : 1 000 000 herausgegeben von E. Meynen und J. Schmithüsen) folgte eine systematisch gelenkte "geographische Landesaufnahme" im Maßstab 1 : 200 000 durch die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung und von ihr örtlich und blattweise beauftragte Bearbeiter. Diese geographische Landesaufnahme liegt seit 1971 für Hessen flächendeckend vor. Ziel meiner Mitarbeit an dieser geographischen Landesaufnahme war es, für das Verwaltungsgebiet des Landes Hessen eine vollständige und detaillierte Übersicht der Naturräume für Zwecke der Umweltforschung und Umweltplanung zu gewinnen. Als Ergebnis dieser Bemühung wurden erstmals 1974 in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt eine Karte der naturräumlichen Gliederung Hessens auf der Basis vorliegender Karten der geographischen Landesaufnahme gefertigt und die Naturräume Hessens in den so genannten Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung kurz erläutert. Die nunmehr notwendig gewordene Neuauflage von Textbuch und Karte hat dies beibehalten. Zusammen mit der kürzlich erschienenen maßstabgleichen "Standortkarte der Vegetation in Hessen", bearbeitet von 0. Klausing und A. Weiß (Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 33, Wiesbaden 1986), und mit der ebenfalls im gleichen Maßstab neu erschienenen "Gewässergütekarte - Biologischer Gewässerzustand in Hessen", in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt bearbeitet von W. Klös (herausgegeben vom Hessischen Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit, Wiesbaden 1987), verfügt Hessen nunmehr über eine in sich geschlossene ökologisch-naturräumliche Bestandsaufnahme des Landes. Diese drei Karten sind daher als in einem ökologisch übergreifenden Zusammenhang stehend zu sehen und zu benutzen. Die Neuauflage der vorliegenden Broschüre besorgte in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Herr Albrecht Weiß. Ihm gilt mein besonderer Dank. Darüber hinaus danke ich allen Kollegen und Mitarbeitern, die seinerzeit und jetzt erneut zum Zustandekommen von Text und Karte beigetragen haben. Verfasser: Dr. Otto Klausing, Wiesbaden 1988. Karte Naturräume Hessens 1: 200 000 Dokumentation der Naturräume Naturschutzdaten basieren zu einem großen Teil auf den Arbeiten vieler im ehrenamtlichen Naturschutz tätigen Spezialisten. Das Land Hessen, vertreten durch das HLNUG, und die hessischen Naturschutzverbände und –vereine kooperieren daher bei der landesweiten Erfassung von Tier- und Pflanzenarten. Kooperationspartner des Landes Hessen sind: Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) Hessen e. V. http://www.aho-hessen.de/ Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e. V. (BUND Hessen) https://www.bund-hessen.de/ Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) http://www.bvnh.de/ Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hessen e. V. https://hessen.nabu.de/ Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) http://www.agar-hessen.de/ Faunistische Landesarbeitsgemeinschaft Hessen e. V. (FLAGH) http://www.flagh.de/ Hessischer Tauchsportverband e. V. (HTSV) https://www.htsv.org/ Tel.: 0641-200095 58 Fax: 0641-200095 60 Dezernat Arten Dezernat Lebensräume Vogelschutzwarte
Als Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt ist das Ausbringen von gebietseigenen Gehölzen in der freien Natur nach § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nur noch im Rahmen ihrer Vorkommensgebiete (VKG) möglich. Das Ausbringen der Gehölze und des Saatguts außerhalb des entsprechenden Vorkommensgebiets ist seit dem 1. März 2020 genehmigungspflichtig durch die untere Naturschutzbehörde. Als Hilfe zur Gesetzesausgestaltung und -umsetzung veröffentlichte das Bundesumweltministerium 2012 einen „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Dieser definiert unter anderem die Begriffe „freie Natur“ und „Gebietseigenheit“. Was heißt „Gebietseigenheit“? Als gebietseigen werden Pflanzen beziehungsweise Sippen bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielen Generationsfolgen vermehrt haben und bei denen eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art in anderen Naturräumen anzunehmen ist. Was heißt „Gebietseigenheit“? Eine wild lebende Pflanzenart ist dann gebietsfremd, wenn sie in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt (vgl. § 40 Abs. 1 BNatSchG ). Die Definition des Begriffs „gebietsfremde Art“ zieht daher nicht das Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland als Referenzraum heran, sondern nur einen Teil Deutschlands, das betreffende „Gebiet“. Daher kann ein Exemplar einer in Deutschland heimischen Art in einem konkreten Gebiet gleichwohl gebietsfremd sein. Was heißt „freie Natur“? Der Genehmigungsvorbehalt des § 40 BNatSchG gilt nur für das Ausbringen in der „freien Natur“. Das Ausbringen von Gehölzen gebietsfremder Arten im innerstädtischen und innerörtlichen Bereich sowie in Splittersiedlungen, Gebäuden zugeordneten Gärten und Wochenendhausgebieten im Außenbereich (sogenannter besiedelter Bereich) sowie Sportanlagen unterliegt nicht der Genehmigungspflicht. Generell von der Genehmigungspflicht befreit ist der Anbau in der Land- und Forstwirtschaft. Was heißt „freie Natur“? Abweichend sind außerdem Sonderstandorte, auf denen die Funktionssicherung Vorrang hat, sowie der Anbau von Obstgehölzen zum Zweck der Sortenerhaltung oder der Erhaltung traditioneller Kulturlandschaften zu betrachten. Der Begriff der „freien Natur“ ist auch nicht nach den baurechtlichen Maßstäben des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) , sondern nach Sinn und Zweck der naturschutzrechtlichen Norm zu bestimmen. Demnach sind unter freier Natur zum Beispiel nicht die Wohn- oder Ziergärten im baurechtlichen Außenbereich zu zählen. Allerdings können auch Böschungen entlang von Straßen in diesem Sinne der freien Natur zuzurechnen sein. Vorkommensgebiete Auf Grundlage der bestehenden naturräumlichen Gliederungen wurde eine Einteilung Deutschlands in sechs Vorkommensgebiete (VKG) vorgenommen. Diese dient als Basis für die Produktion und Ausbringung gebietseigener Gehölze. Die Karte der Vorkommensgebiete gibt es Vorkommensgebiete Für forstliche Zwecke und forstliche Baumarten gelten teilweise andere Bestimmungen und Grenzen. Forstliche Zwecke Forstliche Zwecke Herkunftsgebiete Nicht forstwirtschaftliche Zwecke Herkunftsgebiete Forstbäume maximal sechs Herkunftsgebiete alle anderen Arten Vorkommensgebieten Die Zuordnung der Herkunftsgebiete der forstlichen Baumarten zu den Vorkommensgebieten der gebietseigenen Gehölzen in Niedersachsen ergibt sich aus der Umschlüsselungstabelle für Niedersachsen (PDF zum Download) . Abb. 1: Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze gelten u. a. für alle nicht forstlichen Baum- und Straucharten, die in der freien Natur ausgebracht werden sollen, s. a. Abb. 2. Abb. 2: Für forstliche Baumarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten gelten die Vorkommensgebiete (s. Abb. 1). Beispiel: Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) Abb. 3: Für forstliche Baumarten mit max. sechs Herkunftsgebieten gelten diese Herkunftsgebiete. Beispiel: Vogel-Kirsche (Prunus avium) Gehölzliste Gehölzliste Innerhalb der Vorkommensgebiete definieren die einzelnen Bundesländer gebietseigene Gehölze und erstellen landesinterne Listen. Unter „Gebietseigenen Gehölzen“ werden vorrangig Arten gefasst, die nicht unter das Forstvermehrungsgutgesetz fallen. Die gebietsheimischen Baum- und Straucharten, die für Niedersachsen eine Relevanz besitzen, sind in einer Gehölzliste (PDF zum Download) aufgeführt und den entsprechenden Vorkommensgebieten zugeordnet. In einigen Regionen, z.B. auf den ostfriesischen Inseln und entlang der Küste, können auch regional begrenzt verbreitete Gehölze oder solche mit speziellen Standortansprüchen bei Pflanzmaßnahmen von Bedeutung sein, welche in der Gehölzliste nicht aufgeführt sind. In diesem Fall sollten Fachleute der Naturschutzverwaltung zur Beratung hinzugezogen werden.
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