Die Umweltorganisation Greenpeace hat Blumen und Zierpflanzen aus Gartencentern, Bau- und Supermärkten getestet. Für die Studie wurden in zehn europäischen Ländern 86 Proben von 35 Pflanzenarten genommen, darunter Hornveilchen, Vergissmeinnicht und Lavendel. In 79 Prozent der untersuchten Pflanzen steckten Stoffe, die Bienen gefährlich werden können. Die Laboranalysen ergaben, dass 98 Prozent der Blumen Rückstände von Pestiziden aufweisen. Die Studie stellt fest, dass sich daraus nicht ableiten lässt, wie stark Bienen durch diese Blumen belastet werden. Aber sie kommt zum Schluss, dass knapp die Hälfte der Proben Rückstände aus der Gruppe der umstrittenen Neonicotinoide – drei davon auch bekannt als Bienenkiller - enthalten: Das Gift Imidacloprid fand sich in 43 Prozent, Thiametoxam in 8 Prozent und Clothianidin in 7 Prozent der Blumen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete am 21. Juli 2015 zum Schutz vor massenhaftem Bienensterben eine Eilverordnung, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde, verbietet. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden ist in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Mit der Eilverordnung soll der Import derart behandeltes Saatgut aus anderen Ländern verhindert werden. Die Eilverordnung trat am 22. Juli 2015 in Kraft.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unterzeichnete eine Verordnung mit der Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub geschützt werden , der bei der Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide entstehen kann. Die Verordnung entspricht der Eilverordnung des Ministers aus dem Sommer 2015 und verschärft die EU-Regeln langfristig. Die Verordnung zur Anwendung von Saatgut wurde notwendig, weil die befristete Eilverordnung aus dem Juli 2015 ausgelaufen war. Wie die Eilverordnung verbietet die neue Verordnung ausnahmslos Handel und Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit in Deutschland nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt wurde. Die Saatgutbehandlung mit diesen Insektiziden war in Deutschland bei Wintergetreide bereits unzulässig; die neue Verordnung verhindert dauerhaft, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut nach Deutschland verbracht und ausgesät wird.
Greenpeace Deutschland veröffentlichte am 27. Juli 2016 eine Liste von 209 Pestiziden, die Mensch und Umwelt besonders schaden. Die in der Lebensmittelproduktion zugelassenen Chemikalien können unter anderem Krebs auslösen, die Fruchtbarkeit beeinflussen oder neurotoxisch wirken, schreibt Greenpeace. Für „Die schwarze Liste der Pestizide“ hat ein unabhängiger Pestizidexperte im Auftrag der Umweltschutzorganisation alle in der EU zugelassenen 520 Pflanzenschutzmittel überprüft. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU-weites Verbot der gefährlichsten Pestizide einzusetzen. In der Greenpeace-Studie schneiden 209 Wirkstoffe besonders schlecht ab: Die bienengefährdenden Neonicotinoide stehen ebenso auf der Liste wie das umstrittene Herbizid Glyphosat. Zudem listet die Studie beispielsweise auch das sehr giftige Insektizid Abamectin und die beiden chronisch toxischen Fungizide Boscalid und Cyprodinil.
Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich. Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen. Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft. Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität , einbeziehen zu können. Veröffentlicht in Texte | 57/2016.
m Kleingewässermonitoring 2018/2019 wurde eine umfangreiche Datenbasis zum Belastungszustand kleiner Fließgewässer in der deutschen Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) geschaffen. Mit den hier dargestellten vertieften Analysen der Daten wurden die treibenden Faktoren für die Einträge von PSM in Gewässer, die Effektivität von Risikominderungsmaßnahmen sowie die Toxizität von Pestiziden allein und in Kombination im Gewässer untersucht. Es zeigte sich, dass Gewässerrandstreifen den PSM-Eintrag insbesondere für gering mobile Stoffe effektiv mindern können und, dass auch nur zeitweise wasserführende Gräben den PSM-Eintrag erhöhen. Die große Anzahl an zeitgleich gefundenen PSM-Wirkstoffen in den Gewässerproben verdeutlicht das zusätzliche Risiko durch PSM-Mischungen, was die Risikobewertung im Zulassungsverfahren von PSM bislang nicht berücksichtigt. Ein weiteres Gewässermonitoring in 2021 ergänzt die Daten des Kleingewässermonitorings. Es bildet Trends der inzwischen im Feldanbau verbotenen Neonicotinoide ab und zeigt die Bedeutung der als Ersatzstoff zunehmend verwendeten Pyrethroide. Eine erste Auswertung von Anwendungsdaten aus den Einflusskorridoren der Messstellen zeigt darüber hinaus die Abhängigkeit der in den Gewässern gefundenen Belastungen vom PSM-Einsatz. Diese Auswertungen unterstreichen das Potential und die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von PSM-Anwendungsdaten für die Identifikation von Expositionstreibern und für die Überprüfung von Expositionsmodellen und Risikomanagement. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen für ein angepasstes Monitoringkonzept gegeben. Quelle: Forschungsbericht
Im Zuge der sich verbessernden umweltanalytischen Detektionsmethoden und des gesteigerten Einsatzes von chemischen Substanzen in Industrie, Landwirtschaft und in Haushalten werden immer mehr bisher noch unbekannte organische Spurenstoffe in Fließgewässern detektiert. Da von diesen Spurenstoffen potentiell eine Gefahr für die aquatische Umwelt ausgehen könnte, ist es notwendig, die Stoffe zu charakterisieren und ihr Umweltgefährdungspotential abzuschätzen. Zu diesem Zweck wurden in der vorliegenden Studie »Priorisierung und Risikobewertung von Spurenstoffen mit potentieller Relevanz für nordrheinwestfälische Gewässer« Methoden zur Früherkennung potentieller Umweltschadstoffe untersucht. Die unter dem Begriff »Priorisierungsverfahren« zusammengefassten Methoden, die anhand der stofflichen Eigenschaften die Gewässerrelevanz eines Stoffes abschätzen können, wurden an drei ausgewählten Teststoffen Diclofenac, Carbamazepin und Iopromid, für die bereits eine vollständige Risikobewertung in der Fachliteratur vorlag, geprüft. Anschließend wurden die Verfahren für die Priorisierung von drei bisher wenig charakterisierten Stoffgruppen der Statine, Bisphosphonate und Neonicotinoide eingesetzt.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Phase 1wurden in der Phase 2 des Forschungsprojektes weitergehende Arbeiten zur Konkretisierung von quellenorientierten Maßnahmen zur Emissionsminderung von Mikroschadstoffen aus dem Bereich Importtextilien, Arzneistoffe und ausgewählten Bioziden, zur Relevanzbewertung der Stoffe derEU-Watch-List für Deutschland, zur deutschlandweiten Modellierung von Stoffeinträgen und zugehörigen Emissionsminderungsmaßnahmen, zur Aktualisierung und Erweiterung der Kosten- und Effizienzdaten einer 4. Reinigungsstufe auf kommunalen Kläranlagen, zur Kostenträgerschaft sowie zum volkswirtschaftlichen Nutzen der Emissionsminderungsmaßnahmen durchgeführt.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Lock- und Schreckstoffe (Attraktanzien & Repellentien) werden gezielt gegen Organismen eingesetzt und gelangen auch in die aquatische Umwelt, wo sie Verhaltensänderungen auslösen können. Sie gehören zu den vom Menschen gemachten Chemikalien, die Wasserorganismen so beeinflussen können, dass sie ihre Umgebung anders wahrnehmen. Man spricht in diesem Fall vom Infochemikalien-Effekt. Viele über ihren Geruch wirkenden Stoffe, wie das auf unserer Haut anzuwendende Mückenmittel DEET(Diethyltoluamid), werden bereits in unseren Oberflächengewässern nachgewiesen und ziehen dort möglicherweise Infochemikalien-Effekte nach sich.Am Beispiel von Humanarzneimitteln wie dem Tranquilizer Oxazepam konnte gezeigt werden, dass Stoffe unterhalb der Toxizitätsschwelle zum Beispiel das Schwarmverhalten von Flußbarschen verändern. Auch Neonicotinoide, die in geringen Konzentrationen (unterhalb der Toxizitätsschwelle) kurzzeitig in Fließgewässer eingetragen werden, können dort eine aktive, massenhafte Drift von Wasserorganismen auslösen und damit einen nachteiligen Einfluss auf lokale Populationen ausüben. Repellentien werden in der praktischen Anwendung vor allem gegen Blut saugende Gliederfüßer wie Stechmücken, Bremsen oder Zecken eingesetzt. Künstliche Repellentien gegen Gliederfüßer sind beispielsweise Diethyltoluamid (DEET), Icaridin (Picaridin) oder IR3535 (Ethylbutylacetylaminopropionat, EBAAP). Auch bei bestimmungsgemäßem Einsatz könnten von Repellentien bisher nicht beachtete Wirkungen auf Nicht-Zielorganismen ausgehen.Um Stoffe mit solchen Effekten aufzuspüren, sind daher neue Teststrategien zu entwickeln und geeignete Testsysteme im Labormaßstab zu etablieren. Das hier durchgeführte Vorhaben leistet dabei einen wichtigen Beitrag, in dem es Testsysteme für ökotoxikologische Fragestellungen anpasst und auf ihre Eignung prüft.Die Ergebnisse des Vorhabens sind für die Umweltbewertung von bioziden Wirkstoffen von großem Interesse. Bisher wurden nur akute und langfristige Effekte auf Nicht-Zielorganismen bewertet, weil das EU-Bewertungs¬konzept für Biozide und Chemikalien keine Bewertung repellenter Wirkungen vorsieht (Bewertungslücke). Bei den drei Repellentien wurden hier keine nachteiligen Umweltwirkungen im Verhalten der Testorganismen und unter den hier eingesetzten Testbedingungen ausgelöst. Dies ist zum Beispiel für den repellenten Wirkstoff DEET wichtig, der aktuell in vielen Haushaltsprodukten enthalten ist. Damit stehen nun erste Testsysteme zur Verfügung, um derartige Wirkungen künftig zuerkennen und gegebenenfalls bei der Bewertung, insbesondere bei Wirkungen auf das Schutzgut Biodiversität, einbeziehen zu können.
UBA begrüßt Verbot von Neonikotinoiden im Freiland Drei besonders wirksame Insektizide dürfen nicht mehr im Freiland eingesetzt werden, dafür haben die EU-Staaten am 27.04.2018 in Brüssel gestimmt. Das UBA begrüßt die Entscheidung. Die Gefahr der Wirkstoffe für die Artenvielfalt wurde bereits im Februar von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt. Der Einsatz der Insektizide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam als Granulat und Saatgut-Beizmittel schädigt bei einer Anwendung im Freiland Hummeln und Wildbienen. Das bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Risikobewertung vom 28.02.2018. Auch die Anwendungen bei Zuckerrübe und Wintergetreide wurden als schädlich eingestuft. Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie werden unter anderem dafür eingesetzt, als Beizmittel Saatgut vor dem Befall von Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden. Aufgrund der ungewöhnlich hohen Giftigkeit der Wirkstoffe für Insekten und andere Gliedertiere drohen besonders schwerwiegende und nachhaltige Schäden am Naturhaushalt. Dies liegt auch daran, dass diese Stoffe in der Umwelt lange verweilen und sich in Pflanzen, Boden und Wasser weit ausbreiten. Bereits 2013 wurden einige Saatgutanwendungen in der EU verboten, zum Beispiel für Mais, Getreide und Raps. Anfang 2017 hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag zum Verbot der Freilandanwendung der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam zur Diskussion vorgelegt. Im April 2018 haben die EU-Staaten dem Vorschlag zugestimmt. Das UBA begrüßt das Freilandverbot, insbesondere vor dem Hintergrund des in Deutschland nachgewiesenen Insektensterbens. Es gibt zahlreiche Studien, die darauf hinweisen, dass diese Wirkstoffe einen Anteil daran haben.
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