Im Kleingewässermonitoring 2018/2019 wurde eine umfangreiche Datenbasis zum Belastungszustand kleiner Fließgewässer in der deutschen Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) geschaffen. Mit den hier dargestellten vertieften Analysen der Daten wurden die treibenden Faktoren für die Einträge von PSM in Gewässer, die Effektivität von Risikominderungsmaßnahmen sowie die Toxizität von Pestiziden allein und in Kombination im Gewässer untersucht. Es zeigte sich, dass Gewässerrandstreifen den PSM-Eintrag insbesondere für gering mobile Stoffe effektiv mindern können und, dass auch nur zeitweise wasserführende Gräben den PSM-Eintrag erhöhen. Die große Anzahl an zeitgleich gefundenen PSM-Wirkstoffen in den Gewässerproben verdeutlicht das zusätzliche Risiko durch PSM-Mischungen, was die Risikobewertung im Zulassungsverfahren von PSM bislang nicht berücksichtigt. Ein weiteres Gewässermonitoring in 2021 ergänzt die Daten des Kleingewässermonitorings. Es bildet Trends der inzwischen im Feldanbau verbotenen Neonicotinoide ab und zeigt die Bedeutung der als Ersatzstoff zunehmend verwendeten Pyrethroide. Eine erste Auswertung von Anwendungsdaten aus den Einflusskorridoren der Messstellen zeigt darüber hinaus die Abhängigkeit der in den Gewässern gefundenen Belastungen vom PSM-Einsatz. Diese Auswertungen unterstreichen das Potential und die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von PSM-Anwendungsdaten für die Identifikation von Expositionstreibern und für die Überprüfung von Expositionsmodellen und Risikomanagement. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen für ein angepasstes Monitoringkonzept gegeben. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Entwicklung praxisrelevanter Risikominderungsmaßnahmen und einer guten fachlichen Anwendung für Stallinsektizide (PT18) und Stalldesinfektionsmittel (PT03) für den Umweltbereich" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ramboll Deutschland GmbH.Der Einsatz von Stallinsektiziden und Mitteln zur Stalldesinfektion ist notwendig, um den Keimdruck und damit die Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs von Krankheiten und Tierseuchen in Ställen möglichst gering zu halten. Sie ist entsprechend gesetzlich vorgeschrieben. Bei den eingesetzten Substanzen handelt es sich i.d.R. jedoch um potente Biozide wie z.B. Neonicotinoide, Pyrethroide oder auch Carbamate, die nicht nur Effekte an den Schadorganismen im Stall (krankheitsübertragende Arthropoden, pathogene Mikroorganismen) hervorrufen, sondern auch sog. Nicht-Zielorganismen in der Umwelt schädigen können, wenn sie in die Umwelt ausgebracht werden. Dies kann zum einen im Rahmen der Anwendung erfolgen (Abdrift, falsche Anwendung) und ist abhängig von der Bauart (offen vs. geschlossen) und der Belegung des Stalls mit Tieren (aus- vs. eingestallt). Zum anderen kann ein Eintrag in die Umwelt auch nachfolgend durch die Ausbringung von behandelter oder mit Reststoffen kontaminierter Gülle auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, über Abwässer direkt in Oberflächengewässer bzw. indirekt in Kanalisation und Kläranlage und somit in den Vorfluter bzw. bei Klärschlammausbringung auf den Boden erfolgen. Um das Risiko für die Umwelt und darin lebenden Organismen gering zu halten, ist eine adäquate Anwendung der entsprechenden Produkte und Einhaltung strikter Risikominderungsmaßnahmen notwendig. Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten z.B. bei den Nagetierbekämpfungsmitteln und Erfahrungsberichte aus der Viehhaltung haben gezeigt, dass dies nur bedingt der Fall ist. Zudem hat sich gezeigt, dass vielen Anwendern der Unterschied zwischen Reinigung und Desinfektion sowie Entwesung/Schädlingsbekämpfung nicht bekannt ist. Daher sollen im Rahmen des Vorhabens, nach der Analyse der bisherigen Praxis, adäquate Risikominderungsmaßnahmen (RMM) und eine gute fachliche Praxis (GfP) zur Anwendung von Stallinsektiziden und Stalldesinfektionsmitteln erarbeitet werden. Ziel ist dabei die langfristige Etablierung eines ganzheitlichen Hygienemanagements im Stall, das neben Reinigung und Desinfektion auch die Entwesung inkl. Präventionsmaßnahmen enthält. Die entwickelten RMMs und GfP sollen anschließend auf EU-Ebene abgestimmt werden und dann in allen Mitgliedsstaaten Anwendung finden, um ein einheitliches Schutzniveau in Europa zu gewährleisten.
Das Projekt "Abschätzung des Befallsrisikos von Vergilbungsviren der Zuckerrübe - Vorausschauende Entwicklung von Kontrollstrategien unter Berücksichtigung der Neonikotinoid und Insektizidresistenz Problematik des Insektenvektors NYC, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut DSMZ - Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH.Die ökonomisch bedeutenden, Blattlaus übertragbaren Vergilbungsviren der Zuckerrübe werden seit Mitte der 1990er Jahren durch Saatgutbeizungen mit Insektiziden aus der Gruppe der Neonikotinoide kontrolliert. Die systemisch wirkenden Präparate verhindern eine Besiedlung mit Virusvektoren und damit eine Ausbreitung im Bestand hocheffektiv. Die aktuellen Entwicklungen zur Bewertung von Neonikotinoiden bezüglich der Bienentoxizität, dem Auftreten und Nebenwirkungen in der Umwelt, bis hin zur EU Durchführungsverordnung zum Verbot von neonikotinoiden Wirkstoffen in Saatgutbeizungen verschiedener Kulturen soll zum Anlass genommen werden, das Befalls- und Ertragsrisiko von Vergilbungsviren in Zuckerrüben erstmals detailliert abzubilden und zu bewerten. Unterstützt wird diese Notwendigkeit durch die Entwicklung von Insektizidresistenzen des wichtigsten Virusvektors Myzus persicae. Die zu erhebenden Daten stellen die Grundlagen für die vorausschauende Entwicklung von alternativen Kontrollmaßnahmen dar und sollen die Züchtungsunternehmen bei der Entscheidungsfindung für aufwändige Resistenzselektions- und Resistenzzüchtungsprogramme unterstützen. Zur Erreichung dieses Ziels sind verschiedene Forschungsaktivitäten erforderlich. Dazu gehört die Durchführung von Feldversuchen ohne Insektizidapplikation zur Abschätzung des Befallsrisikos. Monitoringaktivitäten sollen Informationen zur geografischen Verbreitung der Virusspezies liefern. Für eine züchterische Resistenzselektion ist es erforderlich, eine differentielle Diagnostik zu etablieren. Weiterhin müssen Selektionskriterien etabliert werden. Zu diesem Zweck muss die Blattlausübertragung der einzelnen Spezies für Biotests nutzbar gemacht werden und die Gewebe spezifische Virusvermehrung in Zuckerrübe studiert werden. Die Bestimmung des Einflusses der einzelnen Viren in Einzel- und Mischinfektionen auf Ertrag und Qualität unter praktischen Feldbedingungen, soll eine bessere Abschätzung des Ertragsrisikos ermöglichen.
Das Projekt "Abschätzung des Befallsrisikos von Vergilbungsviren der Zuckerrübe - Vorausschauende Entwicklung von Kontrollstrategien unter Berücksichtigung der Neonikotinoid und Insektizidresistenz Problematik des Insektenvektors NYC, Teilprojekt 1" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verein der Zuckerindustrie e.V., Institut für Zuckerrübenforschung.Die ökonomisch bedeutenden, Blattlaus übertragbaren Vergilbungsviren der Zuckerrübe werden seit Mitte der 1990er Jahren durch Saatgutbeizungen mit Insektiziden aus der Gruppe der Neonikotinoide kontrolliert. Die systemisch wirkenden Präparate verhindern eine Besiedlung mit Virusvektoren und damit eine Ausbreitung im Bestand hocheffektiv. Die aktuellen Entwicklungen zur Bewertung von Neonikotinoiden bezüglich der Bienentoxizität, dem Auftreten und Nebenwirkungen in der Umwelt, bis hin zur EU Durchführungsverordnung zum Verbot von neonikotinoiden Wirkstoffen in Saatgutbeizungen verschiedener Kulturen soll zum Anlass genommen werden, das Befalls- und Ertragsrisiko von Vergilbungsviren in Zuckerrüben erstmals detailliert abzubilden und zu bewerten. Unterstützt wird diese Notwendigkeit durch die Entwicklung von Insektizidresistenzen des wichtigsten Virusvektors Myzus persicae. Die zu erhebenden Daten stellen die Grundlagen für die vorausschauende Entwicklung von alternativen Kontrollmaßnahmen dar und sollen die Züchtungsunternehmen bei der Entscheidungsfindung für aufwändige Resistenzselektions- und Resistenzzüchtungsprogramme unterstützen. Zur Erreichung dieses Ziels sind verschiedene Forschungsaktivitäten erforderlich. Dazu gehört die Durchführung von Feldversuchen ohne Insektizidapplikation zur Abschätzung des Befallsrisikos. Monitoringaktivitäten sollen Informationen zur geografischen Verbreitung der Virusspezies liefern. Für eine züchterische Resistenzselektion ist es erforderlich, eine differentielle Diagnostik zu etablieren. Weiterhin müssen Selektionskriterien etabliert werden. Zu diesem Zweck muss die Blattlausübertragung der einzelnen Spezies für Biotests nutzbar gemacht werden und die Gewebe spezifische Virusvermehrung in Zuckerrübe studiert werden. Die Bestimmung des Einflusses der einzelnen Viren in Einzel- und Mischinfektionen auf Ertrag und Qualität unter praktischen Feldbedingungen, soll eine bessere Abschätzung des Ertragsrisikos ermöglichen.
Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie zum zweiten Mal seit 2015 angepasst. Diese Liste enthält Chemikalien, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und soll die Risikobewertung und das -management für neue prioritäre Stoffe unterstützen. Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen der chemischen Analytik sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Sie wurde erstmalig 2015 verabschiedet und muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben. In den vergangenen Monaten hat die EU-Kommission die Beobachtungsliste basierend auf den Arbeiten des Joint Research Centre überarbeitet. Für die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte Makrolid-Antibiotika lief 2019 der Überwachungszeitraum von maximal vier Jahren aus. Die nun vorliegenden Messungen für diese Stoffe werden für die Priorisierungsverfahren der WRRL genutzt. In die Beobachtungsliste werden dafür die Antibiotika Sulfamethoxazol und Trimethoprim, das Antidepressivum Venlafaxin und sein Metabolit O-Desmethylvenlafaxin, eine Gruppe von Azolen bestehend aus den Arzneimitteln Clotrimazol, Fluconazol und Miconazol und sieben Pestiziden (Imizalil, Ipconazol, Metconazol, Penconazol, Prochloraz, Tebuconazol, Tetraconazol) aufgenommen. Die Fungizide Famoxadon und Dimoxystrobin werden ebenfalls auf die Beobachtungsliste gesetzt. Das Insektizid Metaflumizon und die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin verbleiben auf der Beobachtungsliste, weil sie noch keine vier Jahre beobachtet werden und noch nicht ausreichend Daten vorliegen. Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1161 der Kommission aktualisiert. Innerhalb der nächsten sechs Monate starten die Bundesländer die Überwachung dieser Stoffe an 24 repräsentativen Messtellen und berichten jährlich über das UBA die Daten an das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (EIONET).
Das Projekt "Wissenschaft für eine innovative und nachhaltige Zukunft Afrikas: Die Auswirkungen von Neonikotinoid-Pestiziden auf Ökosystemleistungen in Afrika" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V..
Das Projekt "Einfluss von Neonikotinoiden auf trophische Beziehungen und Ökosystemfunktionen in Fließgewässern" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Institut für Umweltwissenschaften.Der Rückgang der Biodiversität kann zur Verringerung von entscheidenden Ökosystemfunktionen wie dem Blattabbau führen. In welchem Ausmaß Schadstoffe die Beziehung zwischen Diversität und Ökosystemfunktionen in Süßwasser-Ökosystemen beeinflussen, ist weitgehend unbekannt. Neonicotinoide stellen eine relativ neue Gruppe von systemischen Insektiziden dar, die in die Pflanzen aufgenommen werden. Das entsprechende Pflanzenmaterial kann in angrenzende Fließgewässer gelangen und könnte dort nachteilige Auswirkungen auf den Abbau organischen Materials durch Insekten-Zersetzer haben. In dem vorliegenden Projekt werden wir die Effekte der Neonicotinoide auf die Beziehung zwischen Ressourcendiversität und Blattabbau beleuchten sowie kumulative Effekte und die Fortpflanzung von Effekten entlang der Nahrungskette untersuchen. Im ersten Teil des Projektes werden mögliche kumulative sublethale Effekte von wiederholten Imidacloprid-Expositionen auf sechs Insekten-Zersetzer in Mikrokosmen mit natürlichem Bachwasser untersucht. Anschließend wird die Toxikodynamik für zwei Arten genauer untersucht, um ein mechanistisches Verständnis der physiologischen Prozesse zu erlangen. Im zweiten Teil werden die Effekte von Imidacloprid aus Blattmaterial und Ressourcen-Diversität auf die Blattabbaurate bestimmt. Dieses Experiment wird im Freiland in drei naturbelassenen Gewässern durchgeführt. Im letzten Teil des Projektes werden wir untersuchen, ob Neonicotinoide aus Laubstreu Effekte in der Nahrungskette haben können. Dies wird in Freiland- und Laborexperimenten untersucht, wo Räuber Zersetzerarten prädieren, welche mit Imidacloprid-kontaminierten Blättern gefüttert wurden. Darüber hinaus wird eine Sammlerart mit feinpartikulärer organischer Substanz gefüttert, die von Zersetzern stammt, die sich von kontaminierten Blättern ernährt haben. Insgesamt wird dieses Forschungsprojekt beträchtlich zum mechanistischen Verständnis der Effekte von systemischen Insektiziden auf Zersetzer-Populationen, Nahrungsbeziehungen und die Beziehung von Ressourcen-Diversität und einer Ökosystemfunktion beitragen.
Das Projekt "Neonicotinoide in Ackerböden und deren Wirkungen auf bodenlebende Insekten" wird/wurde gefördert durch: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie.Ziel des Projektes war, Erkenntnisse über das aktuelle Insektizidinventar von Ackerböden, das Anreicherungsverhalten und Wirkungen auf terrestrische Nichtzielorganismen am Beispiel von Ameisen zu gewinnen. Neben der Gruppe der Neonicotinoide sollten zudem als Vertreter einer weiteren ökotoxikologisch relevanten Pflanzenschutzmittelgruppe die Pyrethroide betrachtet werden.
Das Projekt "Entwicklung von Methoden zur Bekämpfung des Hopfen-Erdflohs Psylliodes attenuatus im Ökologischen Hopfenbau" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Pflanzenbau - Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer praxistauglichen Methode für den Öko-Hopfenbau, mit der eine effektive Reduzierung und damit Kontrolle des Hopfen-Erdflohs in der Sonderkultur ermöglicht wird. Darüber hinaus würde die Entwicklung einer derartigen Bekämpfungsmethode auch für den konventionellen Hopfenbau eminent wichtig sein wird, da hier die Erdflohkontrolle derzeit de facto ausschließlich über den Einsatz des Neonicotinoids Thiamethoxam (‚Actara') im Gießverfahren erfolgt, das 2011 bis 2014 jeweils mit kurzfristiger Notzulassung nach Artikel 53 der EU-Verordnung 1107/2009 gestattet war. Das einzige andere zugelassene Insektizid zur Erdflohbekämpfung, Lambda-Cyhalothrin (‚Karate Zeon') im Sprühverfahren, ist nicht besonders effektiv, so dass bei dem erwarteten Wegfall von Actara im Hopfenbau zukünftig kein wirksames Insektizid zur Verfügung stehen wird, obwohl sich die Befallssituation in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert hat. Die mit dem Projekt erhoffte Identifikation eines Lockstoffes (idealerweise eines Pheromones) für P. attenuatus wäre weltweit einzigartig, bis dato gibt es hierzu noch keine Forschungsarbeit, geschweige denn Ergebnisse. Auch die zu prüfenden mechanischen Kontrollmethoden (Gesteinsmehl, Fangpflanzen-Methode, Klebefallen etc.) sind bislang im deutschen Hopfenbau noch nicht wissenschaftlich auf ihre Effektivität geprüft worden.
Die EU-Kommission hat die Beobachtungsliste zur EU-Wasserrahmenrichtlinie aktualisiert. Diese Liste enthält Stoffe, deren Überwachung schwierig ist oder verstärkt werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie in Gewässern an repräsentativen Probenahmestellen messen. Das Messprogramm dient der EU-weiten Datensammlung und unterstützt die Risikobewertung zur Ermittlung neuer prioritärer Stoffe. Die Beobachtungsliste definiert ein EU-weites Messprogramm für Stoffe in der aquatischen Umwelt, für die keine ausreichenden Daten aus der Gewässerüberwachung vorliegen. Ausgewählt werden Stoffe, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten verwendet werden, in die Gewässer gelangen können und für die es Probleme bei der Überwachung gibt, z.B. weil die Bestimmungsgrenzen sehr niedrig sind. Die Beobachtungsliste enthält maximal 14 Stoffe oder Stoffgruppen zusammen mit Angaben zur Überwachungsmatrix (z.B. Wasser oder Sediment), zu Analysemethoden und Nachweisgrenzen. Sie muss alle 2 Jahre aktualisiert werden. Ein Stoff darf maximal 4 Jahre auf der Liste verbleiben. Im vergangenen Jahr hat die EU-Kommission die Daten zur ersten Beobachtungsliste ausgewertet. Diese erste Auswertung zeigt, dass mit der Beobachtungliste sehr zielgerichtet EU-weit Daten zu Konzentrationen von bisher selten in den Gewässern der EU überwachten Stoffen ermittelt werden können. Auf der ersten Liste fanden sich die hormonell wirksamen Chemikalien 17-alpha-Ethinylöstradiol (EE2), 17-beta-Östradiol (E2) und Östron (E1), die Pflanzenschutzmittel Methiocarb und Neonicotinoide sowie bestimmte („Makrolid-„) Antibiotika. Diese Stoffe finden sich auch auf der zweiten Beobachtungsliste. Für die Pflanzenschutzmittel Triallat und Oxadiazon, das in Verbraucherprodukten eingesetzte Antioxidans 2,6-Ditert-butyl-4-methylphenol, den in Sonnencremes eingesetzten UV-Filter 2-Ethylhexyl-4-methoxycinnamat und das Schmerzmittel Diclofenac liegen ausreichend Überwachungsdaten für das Priorisierungsverfahren der WRRL vor. Sie werden ersetzt durch das Insektizid Metaflumizon sowie die Antibiotika Amoxicillin und Ciprofloxacin. Die Beobachtungsliste wurde mit Durchführungsbeschluss (EU) 2018/840 der Kommission aktualisiert.
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