Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.
Auflistungen der beim BfS gemäß § 36 Abs. 1 StrlSchG registrierten Ethik-Kommissionen Vor Erteilung einer Genehmigung und/ oder vor Beginn einer anzeigebedürftigen Strahlenanwendung (bis zum 30.06.2025) muss die zustimmende Stellungnahme einer beim BfS registrierten Ethikkommission vorliegen. In einer Übersicht hat das BfS alle Ethikkommissionen aufgeführt, die berechtigt sind, im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung Stellungnahmen nach § 36 Absatz 2 StrlSchG abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl). Bereits nach RöV oder StrlSchV registrierte Ethik-Kommissionen gelten auch als nach StrlSchG registriert ( § 205 Absatz 4 StrlSchG ). Ab dem 01.07.2025 ist keine Registrierung der Ethik-Kommissionen beim BfS mehr erforderlich. Es genügt, dass die Ethik-Kommission, die eine Bewertung nach dem Strahlenschutzgesetz durchführt, die erforderliche Fachkenntnis im Strahlenschutz aufweist (§ 36 StrlSchG). Registrierte Ethik-Kommissionen Voraussetzungen für die Registrierung sind gemäß § 36 Absatz 1 StrlSchG : Sitz im Geltungsbereich des StrlSchG Unabhängigkeit Interdisziplinäre Besetzung Bildung nach Landesrecht Fachkompetenz der Mitglieder (medizinische Sachverständige und nichtmedizinische Mitglieder) Mündliche Beratung mit mindestens fünf Mitgliedern Veröffentlichte Verfahrensordnung mit folgendem Inhalt: Mitglieder der Ethik-Kommission Verfahrensregelungen Anschrift der Ethik-Kommission Teilen Sie bitte Änderungen der personellen Zusammensetzung der Ethik-Kommission, der Verfahrensordnung und der Anschrift mit. Hinweis zum Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadressen) werden im Rahmen der Bearbeitung der Verfahren durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet und bis zum Eintritt der strahlenschutzrechtlichen Verjährung aufbewahrt. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter ww.bfs.de. Übersicht der registrierten Ethik-Kommissionen Nachfolgende Ethik-Kommissionen sind berechtigt, Stellungnahmen im Rahmen der genehmigungs- / anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung abzugeben (sortiert nach aufsteigender Postleitzahl): Registrierte Ethik-Kommissionen Postleitzahlengebiet 0 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission bei der Sächsischen Landesärztekammer Schützenhöhe 16 01099 Dresden x x Ethik-Kommission an der TU Dresden Fetscherstraße 74 01307 Dresden x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstraße 12 03044 Cottbus x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Liebigstraße 18 04103 Leipzig x x Ethik-Kommission der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Am Kirchtor 9 06108 Halle x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle - Wittenberg Magdeburger Straße 16 06112 Halle (Saale) x x Ethik-Kommission des Landes Sachsen-Anhalt Kühnauer Straße 70 06846 Dessau-Roßlau x x Ethik-Kommission der Friedrich-Schiller-Universität Jena Bachstraße 18 07743 Jena x x Ethik-Kommission der Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33 07751 Jena x x Postleitzahlengebiet 1 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission der Charité - Universitätsmedizin Berlin Campus Charité Mitte, Charitéplatz 1 10117 Berlin x x Ethik-Kommission des Landes Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Institut für Pharmakologie Felix-Hausdorff-Str. 3 17487 Greifswald x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock St.-Georg-Str. 108 18055 Rostock x x Postleitzahlengebiet 2 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b 22083 Hamburg x x Ethik-Kommission der Universität zu Lübeck Ratzeburger Allee 160, Haus 70 23562 Lübeck x x Ethikkommission bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12 23795 Bad Segeberg x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Schwanenweg 20 24105 Kiel x x Medizinische Ethikkommission der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstrasse 140, Gebäude V04 26129 Oldenburg x x Postleitzahlengebiet 3 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Ärztekammer Niedersachsen Karl-Wiechert-Allee 18-22 30625 Hannover x x Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Str. 1 30625 Hannover x x Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum Sitz Ostwestfalen Georgstr. 11 32545 Bad Oeynhausen x x Kommission für Ethik in der ärztlichen Forschung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg Baldingerstraße / Postfach 2360 35033 Marburg x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen Med. Lehrzentrum „Alte Chirurgie“ Klinikstraße 29 35392 Gießen x x Ethik-Kommission der Universitätsmedizin Göttingen Von-Siebold-Straße 3 37075 Göttingen x x Ethik-Kommission der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R. Leipziger Str. 44 39120 Magdeburg x x Postleitzahlengebiet 4 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Moorenstraße 5 40225 Düsseldorf x x Ethikkommission der Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Sitz Bochum Gesundheitscampus 33 44801 Bochum x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen Robert-Koch-Str. 9-11 45147 Essen x x Ethik-Kommission Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster x x Postleitzahlengebiet 5 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln Gebäude 5 Kerpener Str. 62 50937 Köln x x Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen MIT 2, Wendlingweg 2 52074 Aachen x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Gebäude 74 / 4. OG Venusberg-Campus 1 53105 Bonn x x Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Mittlere Bleiche 40 55116 Mainz x x Ethik-Kommission der Universität Witten/Herdecke e.V. Alfred-Herrhausen-Str. 50 58448 Witten x x Postleitzahlengebiet 6 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Hessen Hanauer Landstraße 152 60314 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität Haus 1 Theodor-Stern-Kai 7 60590 Frankfurt am Main x x Ethik-Kommission bei der Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistraße 4 66111 Saarbrücken x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Mannheim (Ethik-Kommission II der Universität Heidelberg) Haus 42 (ZMF), Ebene 3 Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim x x Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg (Ethikkommission I der Universität Heidelberg) Alte Glockengießerei 11/1 69115 Heidelberg x x Postleitzahlengebiet 7 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg Liebknechtstraße 33 70597 Stuttgart x x Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Tübingen Gartenstr. 47 72074 Tübingen x x Ethik-Kommission der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Engelberger Str. 21 79106 Freiburg x x Postleitzahlengebiet 8 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethikkommission bei der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Pettenkoferstr. 8a 80336 München x x Ethik-Kommission der Technischen Universität München Ismaninger Straße 22 81675 München x x Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16 81677 München x x Ethik-Kommission der Universität Ulm Helmholtzstraße 20 (Oberer Eselsberg) 89081 Ulm x x Postleitzahlengebiet 9 - Ethik-Kommission Registrierung gemäß § 92 StrlSchV Registrierung gemäß § 28g RöV Ethik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg Krankenhausstraße 12 91054 Erlangen x x Ethikkommission bei der Universität Regensburg Universität Regensburg 93042 Regensburg x x Medizinische Ethikkommission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Josef-Schneider-Str. 4, C 15 97080 Würzburg x x Stand: 25.03.2025
Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e. V. hat am 25.10.2023 gemäß § 4 BImSchG die Erteilung einer Neugenehmigung für das Betriebsgrundstück Küferstraße 1 in 47877 Willich, Gemarkung Willich, Flur 14, Flurstück 1226 beantragt. Der Antrag ist am 06.11.2023 eingegangen und wurde zuletzt am 28.03.2024 ergänzt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Lagertanks für die Bevorratung von Flüssiggas.
Motivation und Vorgehen: Als zunächst noch lokal verankerte Initiative adressiert die Erlebniswelt Mobilität Aachen zentrale Themenfelder im Schwerpunktbereich gesellschaftlicher und technologischer Aspekte neuartiger Mobilitätskonzepte. Die angestrebten Ziele im Rahmen der Initiative gewinnen insbesondere vor dem Hintergrund des nordrhein-westfälischen Koalitionsvertrages (Zeitrahmen: 2017-2022) und in Anbetracht der momentanen gesellschaftlichen und politischen Diskussionen zum Problemfeld der innerstädtischen Luftqualität und Verkehrsverdichtung in Aachen eine besondere Bedeutung. Die Erlebniswelt Mobilität Aachen geht dabei mit dem Ziel einer technologieübergreifenden Demonstrations-, Erprobungs- und Integrationsplattform für Bürger, Stadt und Projektpartner als Leuchtturmprojekt voran. Forschungsziele: Elektromobilität, Luftreinhaltung und Klimaschutz: In der Erlebniswelt Mobilität Aachen werden konkrete Konzepte aus der Zukunft der Elektromobilität im Individualverkehr und im ÖPNV durch gezielte Darstellung in einem Demonstrations- und Erprobungsbetrieb erfahrbar gestaltet. Unterstützende Technologien für die Verbreitung und Durchsetzung der Elektromobilität, wie beispielsweise das Spektrum der Ladetechniken und deren Integration in die Stadt und den persönlichen Alltag der Bürger, werden dabei im Themenfeld neuer Antriebssysteme begleitend betrachtet. Zusätzlich werden in mehreren Ladeinfrastruktur-Workshops mit internen und externen Partnern aus Forschung, Industrie und öffentlichen Institutionen die Perspektiven der Technologie und flächendeckenden Bereitstellung dieser Ladetechniken in den Mittelpunkt gerückt. Neben der direkten Demonstration und Erprobung der betrachteten Techniken im Stadtgebiet wird unterstützend auch auf physische Orte der Begegnung gesetzt. Im Rahmen dessen ist ein Popup-Store im Innenstadtkern der Stadt Aachen geplant. Hier soll den Bürgern Hintergrundinformationen gegeben und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger angeboten werden. Neben dieser physischen Anlaufstelle wird zudem eine digitale Plattform geschaffen um beispielsweise auch soziale Medien als Kommunikationsinstrument zu nutzen. Digitalisierung, Mobilitätszugang und Intermodalität: Im Verlauf der Erlebniswelt Mobilität Aachen sollen zunächst Daten zum lokalen Mobilitätsverhalten und zur Verkehrsführung in Aachen mit der Unterstützung verschiedener Partner erhoben werden. Infrastruktur, Vernetzung und Automatisiertes Fahren: In der Erlebniswelt Mobilität Aachen sind in einem offenen Konzept unter der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel gleichermaßen der Individualverkehr und der ÖPNV verankert und adressiert. (Text gekürzt)
Aktenzeichen: BASE21102/10#0901 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz Geothermiebohrung in Münster, Gemarkung Hiltrup Die Stadt Münster hat mit Schreiben vom 24.03.2021 (Aktenzeichen: 67.30.0339/EW/1474) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrunge in Münster, Gemarkung Hiltrup (Flur 13, Flurstück 2210) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrungsteufe von 140 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst von Nordrhein Westfahlen kommt in seiner dem Schreiben der Stadt Münster beigefügten Stellungnahme vom 23.03.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich die Vorhabenstandorte innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiets mit der Kennung IG_ID 204_02IG_T_f_kro. Nach Aussage des GD NRW sei das Vorhaben zulassungsfähig, da aufgrund der geringen Eindringtiefe der beantragten Bohrungen gegenüber der Gesamtmächtigkeit der Tonsteinformation eine erhebliche Schädigung von Gesteinsschichten, die ggf. einen langfristigen Schutz darunterliegender Schichten bewirken können oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere wirken können, hier nicht zu erwarten sei. Zudem seien am Vorhabenstandort weder stratiforme Steinsalzformationen noch Salzformationen in steiler Lagerung vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen der Stadt Münster, des GD NRW sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für oben genanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 12.04.2021 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Studie zu Wechselbeziehungen zwischen NRW-Umweltindikatoren und den Planetaren Belastungsgrenzen (wissenschaftlich fundiertes Essay mit ergänzendem Abschlussbericht zu Methodik, Datenquellen, Ergebnissen usw.): - Aufarbeitung und Darstellung des Konzepts der Planetaren Belastungsgrenzen einschließlich der Relevanz für die Umweltpolitik auf subnationaler Ebene, des Bezugs zur Diskussion um Wohlfahrt im Anthropozän und der Bedeutung für nachhaltige Entwicklung (UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Weiterentwicklung der Industriegesellschaften). - Kritische Auseinandersetzung mit Ansätzen zur Herstellung von Wechselbeziehungen zwischen ausgesuchten NRW-Umweltindikatoren und deren Ziele und den Dimensionen der Planetaren Belastungsgrenzen, angelehnt an bisherige Studien für andere Länder, explizite Herstellung von Zugängen zur 'Übersetzung' der Umweltanalyse NRWs und der planetaren Erdsystemanalyse. - Vertiefung ausgewählter Sektoren (Fokus auf Klimawandel, Biochemische Flüsse, Landnutzungswandel, Intaktheit der Biosphäre) anhand verschiedener Schemata für die Aggregation von geeignetem bestehendem Datenmaterial für NRW, unterstützt durch Referat Referat VII-2 'Umweltberichterstattung, Umweltinformationssysteme, OPEN.NRW, Bürgerbeteiligung' Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Generierung, Visualisierung und Diskussion eines Regionalisierten Planetare- Grenzen-Radars für NRW anhand der Synthese der o.g. Aufgaben, insbesondere der bestehenden Literatur zum Downscaling verschiedener Grenzen auf Landesebene und die Anwendung unter Einbezug der landesinternen und landesexternen Beiträge bzw. Footprints auf verschiedenen Skalen; Schlussfolgerungen.
Seit dem 1. Januar 2005 hat der städtische Verkehr wegen des Inkrafttretens neuer Grenzwerte für Partikel eine große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Weiterer Handlungsbedarf wird sich durch die Umgebungslärmrichtlinie und die 2010 in Kraft tretenden NO2-Grenzwerte ergeben. Nach Meinung internationaler Wissenschaftler/innen und der Weltgesundheitsorganisation sind Luftschadstoff- und Lärmbelastungen derzeit das gravierendste Umwelt- und Gesundheitsproblem in den europäischen Ballungsräumen. Der motorisierte Straßenverkehr ist als Hauptverursacher für die Belastungen anzusehen. Verkehrsbezogene Maßnahmen sind der Schlüssel zur Einhaltung der Grenzwerte. Die Entwicklung eines umwelt- und gesundheitsverträglicheren Stadtverkehrs bedeutet, eine dauerhafte Verbesserung der Luftqualität und darüberhinaus eine Reduzierung von Lärm sowie eine Verbesserung der Standortqualität in den Ballungsräumen anzustreben. Das Wuppertal Institut hat vor dem Hintergrund der geltenden Reglungen die Situation zur Feinstaubbelastung in den Ballungsräumen in NRW aufbereitet und die daraufhin ergriffenen Maßnahmen analysiert. Die Maßnahmen wurden auf der Grundlage des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit des Landes NRW (APUG NRW) einer ersten Bewertung bezüglich ihrer Wirksamkeit unterzogen. Den Abschluss der Studie bilden weitergehende Handlungsempfehlungen zur Verbesserung von Luft- und Stadtqualität. Die Arbeiten des APUG NRW zeigen die Wirkungszusammenhänge von Maßnahmen im Verkehr zur Reduzierung der Belastungen durch Luftschadstoffen und Lärm auf. Über die Wirkungsabschätzung verkehrlicher Maßnahmen hinaus erfolgte eine Einschätzung zu deren räumlicher und zeitlicher Wirksamkeit sowie zu möglichen Sekundär- und Synergieeffekten. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus diesen Szenarienberechnungen wurden die Auswirkungen auf die Gesundheit abgeschätzt. Die Studie zeigt, dass aufgrund der aktuellen Beurteilungslage in zwölf Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Aktionspläne vorbereitet werden bzw. bereits in Kraft sind, um die Feinstaubbelastung kurzfristig zu senken. Darüber hinaus werden acht Luftreinhaltepläne aufgestellt, deren Maßnahmen sich gegen zu hohe Partikel- und NO2-Belastungen vor allem in Innenstädten richten. Die darin festgelegten Maßnahmen sollen eine langfristige Einhaltung der Grenzwerte sicher stellen. Maßnahmenschwerpunkte in den Plänen liegen im Bereich der technischen Optimierung von Fahrzeugen, der Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrslenkung bzw. Umverteilung des Straßenverkehrs. In diesem Maßnahmenbereich finden sich insbesondere Lenkungsmaßnahmen für den Lkw-Verkehr. Allerdings sind gerade auch dort Sekundäreffekte in Form von Verdrängungen des Verkehrs auf andere Straßen zu erwarten. Damit Entlastungen durch technische Verbesserungen nicht durch den Anstieg der Verkehrsmenge überkompensiert werden kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass auch Strategien zur Reduzierung der Verkehrsmenge motorisierter Verkehrsmittel Etc.
Ziel des Projektes war die Erarbeitung eines Qualitätshandbuchs mit einheitlichen Standards zur Qualitätssicherung bei Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen. Als Grundlage wurden ausführliche Interviews mit 38 Städten und Gemeinden in NRW und 2 Städten in Hessen geführt und 214 Dichtheitsnachweise in verschiedenen Kommunen Nordrhein-Westfalens hinsichtlich ihrer Qualität ausgewertet. In den Interviews zeigten sich Unterschiede und Unsicherheiten bezüglich der möglichen Vorgaben zur Prüfmethode, zur Dokumentation und zur Vorlagepflicht sowie eine unterschiedliche Interpretation des Umgang mit Regenwasserleitungen im Mischsystem. Unsicherheiten bestehen auch bei der Kalkulation des Personalbedarfs und bei der Festlegung des Umfangs einer Prüfung von eingereichten Dichtheitsnachweisen. Bei der durchgeführten Qualitätsprüfung der Dichtheitsnachweise anhand eines erarbeiteten Bewertungskataloges stellte sich die Qualität der Prüfungen insgesamt als ausreichend bis zufrieden stellend dar, wobei die optischen Inspektionen etwas besser abschnitten. Verbesserungspotential besteht bei der Schadensansprache und bei der Art und Tiefe der Dokumentation der Prüfungen. Dies betrifft vor allem die Dokumentation untersuchter und auch nicht untersuchter Leitungsstränge und die digitale Aufzeichnung des Messverlaufs bei Prüfungen mit Wasser oder Luft. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der geprüften Dichtheitsnachweise werden technische Anforderungen an die Durchführung der Dichtheitsprüfung und an den Umfang und den Inhalt der im Rahmen der Dichtheitsprüfung zu erstellenden Unterlagen definiert. Darüber hinaus werden Kriterien für die Wahl der Prüfmethode anhand der Schutzziele Umwelt- und Gesundheitsschutz, Schutz der öffentlichen Abwasseranlage und Eigentumsschutz aufgezeigt. Eine Verbesserung der Qualität lässt sich vor allem durch eine systematische Kontrolle der Unterlagen durch die Kommunen erreichen. Für die verschiedenen Prüfumfänge wird der Bearbeitungsaufwand abgeschätzt, wobei über eine Kombination einer einfachen Plausibilitätsprüfung mit einer detaillierten inhaltlichen Prüfung, die stichprobenartig, aber systematisch durchgeführt wird, der Aufwand erheblich reduziert werden kann. Die Ergebnisse der Überprüfung sollten mit den Sachkundigen diskutiert und für eine weitere Nutzung standardisiert dokumentiert werden. Auf dieser Basis können auch Schulungsschwerpunkte ermittelt und Nichtempfehlungen oder Ausschlüsse ausgesprochen werden. Eine weitere Option sind Zusammenschlüsse.
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Bund | 39 |
Land | 1 |
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Förderprogramm | 24 |
Taxon | 12 |
Text | 2 |
Umweltprüfung | 1 |
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