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Audits im Zuge der Evaluation der Brustkrebsmortalität im deutschen Mammographie-Screening-Programm - Vorhaben 3619S42460

Seit 2009 wird flächendeckend in Deutschland ein organisiertes, qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm angeboten. Ziele des deutschen Mammographie-Screening-Programms sind die Früherkennung von Brustkrebs auf höchstem Qualitätsniveau und die Reduktion der Brustkrebsmortalität. Um die langfristige Wirkung des deutschen Mammographie-Screening-Programms auf die Brustkrebsmortalität in der Zielbevölkerung in Deutschland zu evaluieren, wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein Forschungsvorhaben an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster vergeben („Mortalitätsevaluation“). Das Institut für Epidemiologie und Sozialmedizin hat hierbei die fachliche Leitung übernommen („Generalunternehmer“) und bedient sich einiger Unterauftragnehmer. Zur Vorbereitung der Hauptstudie wurde von 2012 bis 2016 eine zweistufige Machbarkeitsstudie (UFOPLAN-Vorhaben 3610S40002 und 3614S40002) durchgeführt. Aufgrund der positiven Ergebnisse der Machbarkeitsstudien wurde die Fortführung des Vorhabens im Rahmen einer Hauptstudie beschlossen. Die Vorhaben zur Mortalitätsevaluation werden gemeinsam vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Kooperationsgemeinschaft Mammographie (KoopG) finanziert. BMU, BMG und KoopG bilden mit Vertretern weiterer Behörden/Einrichtungen das „Steuerungsgremium“. Dieses schafft die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Abwicklung der sich ergänzenden Vorhaben zur Mortalitätsevaluation des deutschen Mammographie-Screening-Programms, und es legt Konzeption und Inhalt dieser Evaluation fest. Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt das Steuerungsgremium bei der Konzeption und der Gestaltung von Inhalt und Zielsetzung der Forschungsvorhaben. Er berät das Steuerungsgremium bei der Projektbegleitung und bewertet die Projektfortschritte und die Studienergebnisse. Details zur Mortalitätsevaluation sind dem Abschlussbericht zu den Machbarkeitsstudien zu entnehmen. Für das bessere Verständnis des hier vorliegenden Berichtes werden die wesentlichsten Inhalte und Begriffe kurz erläutert: Nach den vorliegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde ein Verfahren zur Erhebung, Zusammenführung, Anonymisierung, Speicherung und Weitergabe der Daten entwickelt. Dabei umfasst der angestrebte Datenfluss die Extraktion und Transformation der benötigten Informationen von den unterschiedlichen Datenhaltern (DH), den Transfer der Daten über einen Pseudonymisierungsdienst (PSD) hin zu einer datenzusammenführenden Stelle (DZS), das Verfahren der Zusammenführung sowie die Aufbewahrung der Daten für die Dauer des Vorhabens, die Anonymisierung und Bereitstellung des Datenbestands für die am BfS angesiedelte Evaluierende Stelle (ES) und die Verfahren zur Weitergabe von Auszügen dieses anonymisierten Datenbestands an Forschungsnehmer (FN). Im sogenannten „bevölkerungsbasierten Ansatz“, der in der Region NRW realisiert wird, sind das Landeskrebsregister (LKR) NRW und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Nordrhein sowie Westfalen-Lippe die Datenhalter. Die Daten werden in einer registerbasierten DZS (rDZS) zusammengeführt. Im sogenannten „kassenbasierten Ansatz“ sind sechs, teilweise überregional agierende Krankenkassen die Datenhalter. Informationen zur Todesursache sind in den Krankenkassendaten nicht enthalten. Daher werden diese Informationen aus einem Abgleich mit einzelnen Krebsregistern sowie alternativ mit Hilfe eines Algorithmus gewonnen. Die Daten werden in einer kassenbasierten DZS (kDZS) zusammengeführt. Zur Sicherstellung der Qualität der Mortalitätsevaluation sollen in den Hauptstudien I und II Daten-, Prozess- und Auswertungsaudits durchgeführt werden, u.a. um eine hohe nationale und internationale Akzeptanz zu erreichen. Zur Qualitätssicherung der Hauptstudie I wurden im Rahmen dieses Vorhabens zwei Audits zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom Institut für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE) des Universitätsklinikums Essen durchgeführt. Ziel der Hauptstudie I war, dass die von der Universität Münster in der Machbarkeitsphase technisch-organisatorisch entwickelten Datenmodelle in einen Routinebetrieb überführt werden, so dass eine kontinuierliche Datensammlung und -haltung erfolgen kann. Kernelemente der Daten- und Prozessaudits sind die Datenhaltung, die Datenflüsse, die Einschätzung der Qualität der Rohdaten und die Umsetzung des Datenschutzes. Datenauswertungen in der Hauptstudie I sollten nur in dem Maße erfolgen, wie sie für die Gewährleistung valider Datensätze erforderlich sind. Die Auswertungen zur Brustkrebsmortalität sind Bestandteil der Hauptstudie II und nicht Bestandteil dieser Audits.

Antrag des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e. V. auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG

Der Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e. V. hat am 25.10.2023 gemäß § 4 BImSchG die Erteilung einer Neugenehmigung für das Betriebsgrundstück Küferstraße 1 in 47877 Willich, Gemarkung Willich, Flur 14, Flurstück 1226 beantragt. Der Antrag ist am 06.11.2023 eingegangen und wurde zuletzt am 28.03.2024 ergänzt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von zwei Lagertanks für die Bevorratung von Flüssiggas.

Tierarzt/ Tierärztin

Berufsanerkennung Tierärztinnen und Tierärzte Approbation, vorübergehende Berufserlaubnis Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin/Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Für eine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen erteilt diese das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Informationen zur tierärztlichen Approbation und Berufserlaubnis für Antragsteller aus EU-Staaten und der Schweiz Informationen zur tierärztlichen Approbation und Berufserlaubnis für Antragsteller aus NICHT-EU-Staaten Die jeweiligen Antragsunterlagen finden Sie rechts im Downloadbereich. Gerne können Sie Ihre Antragsunterlagen per Email an die unten genannte E-Mailadresse senden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: 02361/305-1493 vetapp(at)lanuv.nrw.de Informationen zur Dienstleistungserbringung in Deutschland (lediglich vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit von Tierärzten die in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind) Gemäß §13 Abs. 4 der Bundestierärzteordnung (BTÄO) sind für die Entgegennahme der Meldungen nach §11a Abs. 2 der BTÄO die Tierärztekammern zuständig. Tierärztekammer Westfalen-Lippe Meyerbeerstr. 21 48163 Münster info(at)tieraerztekammer-wl.de Tierärztekammer Nordrhein St. Töniser Straße 15 47906 Kempen info(at)tk-nr.de

Nialus varians (Duftschmid, 1805) Aphodius varians Duftschmid, 1805 Blatthornkäfer Vom Aussterben bedroht

Rückgangsursachen unbekannt. Art mit weiter Verbreitung von Südeuropa bis Mittelasien, im nördlichen Mitteleuropa vielleicht nur temporär. Früher jedoch lokal in verschiedenen Landesteilen vertreten, neuere Funde nach 1950 in Bayern, Württemberg, Nordrhein, Brandenburg und Sachsen, aktuell nur noch in Nordrhein: Meckenheim 2003 ( Junker & Köhler 2005) und Bayern: Rosenheim, Bad Endorf 2016 (Fuchs mdl. 2019).

Gyrinus urinator Illiger, 1807 Wasserbewohnende Käfer Kein etablierter Nachweis

Einzelne Angaben zu Fundorten bei Horion (1941). Nach Köhler & Klausnitzer (1998b) mit Bezug auf Koch (1978) für die Region Nordrhein angeführt. Die Bodenständigkeit der Art wurde schon von Horion (1941) als zweifelhaft angesehen und ist bis heute nicht gesichert.

Labarrus lividus (Olivier, 1789) Aphodius lividus (Olivier, 1789) Blatthornkäfer Ausgestorben oder verschollen

Südliche Art der Magerrasen, mittlerweile Kosmopolit. Aus Deutschland nur alte bis sehr alte Nachweise bzw. Angaben, nach Literaturlage im 19. Jahrhundert sehr lückig, aber weiter verbreitet. In Nordrhein noch mehrfach bei Düsseldorf 1925 und 1927, wobei Koch (1968) eine temporäre Ansiedlung vermutet. Letzte Meldung aus Brandenburg: Lebus 1944, kein Beleg ( Rößner 2012), die Angabe in Bleich et al. (2020) für Brandenburg nach 1950 bezieht sich wahrscheinlich auf das Erscheinungsjahr der lokalen Roten Liste ( Schulze 1992).

Chilothorax paykulli (Bedel, 1908) Aphodius paykulli Bedel, 1908 Blatthornkäfer Ungefährdet

In vielen Regionen aktuell vorhanden, lokal jedoch fehlend (z.B. Südbayern, Rheinland). Nur ältere Funde in Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein, Weser-Ems und Brandenburg. Meist häufige Winterart, bevorzugt halboffene Landschaften, geht aber auch ins Offenland und in Wälder.

Onthophagus semicornis (Panzer, 1798) Blatthornkäfer Gefährdet

Das Areal reicht vom Osten her nur bis zu den östlichen und südlichen Bundesländern, bisher nicht im atlantisch beeinflussten Nordwesten von Deutschland. Fest etabliert in Brandenburg und Sachsen ( Rößner 2012), scheint hier häufiger zu werden ( Hillert 1998, Esser 2011). Aktuelle Nachweise aus Nord-Bayern: Stockstadt am Main 2009 (Hofmann mdl. 2019), ebd. 2014 (Berger mdl. 2019), Erlangen 1997, 2006 (det. Schaffrath) und Süd-Bayern: Heroldingen 2007 (Fuchs mdl. 2020), Brandenburg und Berlin: z.B. Biesdorf 2001-2004 ( Esser & Kielhorn 2005), Berlin-Marzahn 2003, Berlin-Tegel 2006 ( Esser 2011), Potsdam 2007 ( Rößner 2012), Garsedow 2018 (Esser mdl. 2020), Sachsen-Anhalt: z.B. Havelberg 2003, Iserbegka 2009 ( Rößner 2012), Woltersdorf 2011 ( Bäse 2013a, Bäse mdl. 2019), und Sachsen: Boxberg 2011 (Lorenz mdl. 2019), Neu Krauscha 2019 (Liebscher mdl. 2020). Aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern Nachweise aus der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts, aber keine aktuellen Meldungen mehr, daher weder Zunahme noch Arealerweiterung erkennbar. Trockenheit liebendes Steppentier der offenen bis halboffenen Landschaften auf Sandböden, Ruderalfluren, oft in und an Kaninchenbauen, auch im Kot von anderen Tieren, meist kleinen Säugern.

Esymus merdarius (Fabricius, 1775) Aphodius merdarius (Fabricius, 1775) Blatthornkäfer Vom Aussterben bedroht

Die einst häufige, weit verbreitete und in früheren Roten Listen ( Geiser 1984, 1998) nicht als gefährdet aufgenommene Art ist heute vom Aussterben bedroht. Nach Bellmann (mdl. 2008) auch kurzfristig stark abnehmend. Ehemals in fast allen Regionen vorhanden, aber sehr lokal. Aktuell aus Bayern: Karsbach, Hohhafter Berg 2012 und Nordrhein: Drover Heide bei Kreuzau 2010-2011 gemeldet ( Meyer & Meye r 2011), letzter Fund: Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach 2019, leg. Berger, det. Schaffrath, vid. Rößner. In Ostdeutschland letztmals 1976 aufgefunden ( Rößner 2012). Offenlandart ohne besondere ökologische Ansprüche

Trox perlatus (Goeze, 1777) Erdkäfer Blatthornkäfer Vorwarnliste

Gefährdung durch Verlust der Habitate und der Nahrungsgrundlage (trockene tierische Reste). Von Südwesteuropa einstrahlende Art, nur in dort angrenzenden Regionen anzutreffen, aktuell Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Rheinland stellenweise häufiger (Köhler mdl. 2008). Ältere Meldungen auch aus Nordrhein, eine alte aus Bayern: Ingolstadt 1901 ( Jungwirth 2005). An Wärmestandorten, aber nicht nur im Offenland.

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