Rüdel, Heinz; Lepper, Peter; Steinhanses, Jürgen; Schröter-Kermani, Christa Environmental Science & Technology 37 (2003), 9, 1731-1738 In archived samples from the German Environmental Specimen Bank, organotin compounds including tributyltin (TBT) and triphenyltin (TPT) as well as their degradation products were quantified. Biota samples from North Sea and Baltic Sea areas were analyzed by gas chromatography/atomic emission detection-coupling after extraction and Grignard or ethylborate derivatization. TBT and TPT were detected in nearly all samples. A decrease of TPT contamination was observed in bladder wrack, common mussels, and eelpout muscle tissues in the period 1985-1999. In this period, TPT concentrations in North Sea mussels decreased from 98 to 7 ng/g (as organotin cation concentration in wet tissue). Concentrations of TBT remained relatively constant with 17 ± 3 ng/g for mussels from a site with nearby marine traffic and 8 ± 2 ng/g for a more remote area. The results reflect that TBT is still used an a biocide in antifouling paints whereas the use of TPT as a co-toxicant in such preparations had been ceased in the 1980s. The fact that the use of TBT in antifouling paints was banned in 1991 for small boats within the European Community seems not to have resulted in a decrease of TBT levels in marine biota. doi: 10.1021/es026059i
Rüdel, Heinz; Steinhanses, Jürgen; Müller, Josef; Schröter-Kermani, Christa Umweltwiss. Schadst. Forsch. 21 (2009), 3, 282-291 Organozinnverbindungen werden als Biozide, Kunststoffadditive und Katalysatoren eingesetzt. Bezüglich der Umweltrelevanz am wichtigsten sind Tributylzinn- (TBT) und Triphenylzinnverbindungen (TPT), die bei Einträgen in Gewässer über eine hohe Toxizität verfügen und endokrine Wirkungen in Muscheln und Schnecken auslösen können. TBT wurde hauptsächlich als Antifouling-Wirkstoff in Schiffsanstrichmitteln eingesetzt. Diese Anwendung ist seit 1989 in Deutschland für Schiffe mit weniger als 25 m Länge untersagt. Seit 2003 ist in der Europäischen Union (EU) eine Richtlinie in Kraft, die die Anwendung von organozinnbasierten Antifouling-Anstrichen generell verbietet. Die hier vorgestellten Untersuchungen sollten überprüfen, ob die erlassenen Verbote zu einer Reduktion der Einträge in die marine Umwelt geführt haben. Für die Untersuchung wurden tiefgefrorene Homogenatproben von Miesmuscheln (Mytilus edulis) und Muskulatur von Aalmuttern (Zoarces viviparus) aus Nord- und Ostsee aus dem Archiv der Umweltprobenbank verwendet. Die Organozinnverbindungen wurden aus den biologischen Proben mit n-Hexan extrahiert und anschließend mit Natriumtetraethylborat derivatisiert. Nach kapillargaschromatografischer Trennung wurden die Derivate mit einem Atomemissionsdetektor quantifiziert. Zusammen mit einer früheren Untersuchung (Rüdel et al. 2003) umfassten die Zeitreihen Miesmuschel- und Fischmuskulaturproben der Jahre 1985 bis 2006. Die Daten zeigen, dass die TBT-Gehalte bis Ende der 1990er-Jahre unverändert blieben (z. B. in Miesmuscheln aus dem Jadebusen/Nordsee: 17 ± 3 ng/g Frischgewicht, FG). Offensichtlich zeigte das seit 1989 in Deutschland geltende Verbot der TBT-Anwendung bei kleinen Schiffen in dieser Meeresregion keine Wirkung, da hier der Verkehr mit großen Schiffen dominiert. Der weitere Verlauf der Zeitreihen belegt jedoch, dass die TBT-Konzentrationen in Miesmuscheln und Aalmuttern nach 2003, als die EU-Richtlinie zum generellen Verbot der Organozinnverbindungen in Kraft trat, signifikant abnehmen. 2004 und 2005 wurden in den Muscheln aus dem Jadebusen nur noch TBT-Gehalte von 14 bzw. 6 ng/g FG gefunden. In Aalmuttern aus derselben Region sanken die Gehalte an TBT zwischen Ende der 1990er-Jahre und 2006 auf ca. 30 % des Ausgangswertes. Auch für TPT, das zeitweise ebenfalls als Antifouling-Wirkstoff eingesetzt wurde, sind deutliche Abnahmen in Muscheln und Fischen zu beobachten. Der statistisch signifikante Rückgang der OZV-Belastungen in den untersuchten Nordseeregionen wird durch Messungen in Muscheln und Fischen von einem küstennahen Ostseestandort bestätigt. Insgesamt belegen die Untersuchungen den Erfolg der regulatorischer Maßnahmen zur Minderung der Einträge von Organozinnverbindungen in die aquatische Umwelt. Trotz der Reduktion zeigen die Gewebekonzentrationen aber auch, dass OZV nach wie vor Relevanz als marine Schadstoffe haben. Eine Umrechnung der Gewebekonzentrationen auf Wasserkonzentrationen ergibt, dass diese noch über der im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Umweltqualitätsnorm von 0,2 ng/l liegen. Auch von OSPAR publizierte Bewertungskriterien (Environmental Assessment Criteria, EAC; 2,4 ng/g FG) werden aktuell noch überschritten. Insofern sind schädliche Wirkungen auf marine Organismen durch TBT nicht auszuschließen. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, ob die abnehmenden Trends andauern. Hierzu sollte eine empfindlichere Methode wie z. B. speziesspezifische Isotopenverdünnungsanalytik verwendet werden, um niedrigere Bestimmungsgrenzen zu erreichen und die inzwischen abgesunkenen Konzentrationen mit ausreichender Sicherheit quantifizieren zu können. doi: 10.1007/s12302-009-0039-3
<p>In Oldenburg existieren derzeit vier Carsharing-Anbieter, die sukzessive auf den Markt gekommen sind.<br /> Im Jahre 1992 startete cambio Oldenburg das Carsharing-Angebot als „StadtTeilAuto“-Verein. Im April 2003 entwickelte sich daraus cambio Oldenburg („StadtTeilAuto Oldenburg cambio GmbH“). Zu dieser Zeit existierten 11 Fahrzeuge, die durch 199 Fahrberechtigte genutzt wurden. Seit Oktober 2004 kooperiert cambio Oldenburg mit der VWG (Verkehr und Wasser GmbH Oldenburg).<br /> Zweiter Anbieter in Oldenburg war „flinkster“ (Carsharing der Deutschen Bahn). Seit 2004 stehen am Oldenburger Hauptbahnhof Süd beziehungsweise ZOB insgesamt zwei Carsharing-Fahrzeuge von „flinkster“ bereit. Die Anzahl der Fahrberechtigten von „flinkster/ DB Connect“ liegt leider nicht für Oldenburg vor. Deutschlandweit waren es aggregiert in 2023 rund 256.000.<br /> Der dritte Anbieter ist seit März 2014 das Oldenburger Autohaus Munderloh. Im Dezember 2023 hat Munderloh acht Fahrzeuge von „Ford Carsharing“ an sieben Stationen in Oldenburg auf den Markt gebracht. Die Anzahl der Fahrberechtigten von Ford Carsharing liegt nicht vor. Besonderheit ist, dass das Carsharing von Ford Munderloh im DB-Verbund angeboten wird.<br /> Anfang 2023 kam mit der Firma Braasch all to drive GmbH in Kooperation mit der Firma EWE GO GmbH, ein vierter Carsharing-Anbieter auf den Oldenburger Carsharing-Markt. Dieser Anbieter setzt von Beginn an auf batterieelektrische Fahrzeuge. Der Anbieter cambio Oldenburg verfügt aktuell über zehn batterieelektrische Fahrzeuge in seiner Flotte.</p> <p>Die Stadt Oldenburg fördert den Ausbau der Carsharing-Systeme als sinnvolle Alternative zum eigenen Autobesitz. Carsharing unterstützt städtische Zielsetzungen der Mobilitäts- und Umweltpolitik, hierfür werden jährlich finanzielle Mittel des städtischen Haushalts für Carsharing-Projekte zur Verfügung gestellt.</p> <p>Die Standorte der Carsharing-Stationen können über den <a href="https://gis4ol.oldenburg.de/Verkehrsinformationen/index.html?level=13&layers=7,-0,-1,-2,-3,-8">interaktiven Stadtplan »</a> eingesehen werden.</p>
Die Karten zeigen jeweils am schnellsten erreichbare Verkehrsinfrastrukturen unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Zu diesen gehören 676 Bahnhöfe, 55 Fernbahnhöfe und 29.615 Haltestellenbereiche. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster in Minuten abgebildet. Ferner wird für die Haltestellen in der Metropolregion Hamburg (MRH) die Anzahl der Linien angegeben, die die Haltestelle bedient, sowie die Anzahl an Abfahrten an einem Sonntag und einem Montag. Auch wird die Anzahl der im Umkreis von Haltstellen vorhandenen Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen angegeben. Auf Basis von P&R-Anlagen wird überdies die Anzahl erreichbarer Arbeitsplätze, Freizeiteinrichtungen und Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln angegeben. Bemerkungen: Zu den Fernbahnhöfen zählen alle Bahnhöfe, mit mindestens einer täglichen Abfahrt im Schienenfernverkehr. Den Bahnhöfen sind U-Bahn Haltestellen zugeordnet. Berechnung der Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 9 Uhr und 12 Uhr (Hbf. Hamburg 6 Uhr bis 8 Uhr, Ankunft im Büro bis spätestens 9 Uhr) berücksichtigt. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 12 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten. Angaben zu den Werten: Wenn den Haltestellen und P&R-Stationen die nächstgelegenen Einwohner und Arbeitsplätze zugeordnet werden bedeutet dies, dass angegeben wird, für wie viele Personen bzw. Arbeitsplätze die jeweilige Haltestelle bzw. P&R-Station die am nächsten gelegene ist. Der Wert ‚999‘ ist ein Platzhalter und bedeutet, dass keine Verbindung unter Berücksichtigung der Suchkriterien gefunden wurde. Der Wert ‚111‘ ist ein Platzhalter im ÖPNV und bedeutet, dass die schnellste Verbindung eine Fußstrecke ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rasterzelle sowie die Zieleinrichtung der gleichen Haltestelle zugeordnet sind. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Flughafen: TUHH (2019) Bahnhöfe und Haltestellen: Generiert aus den Fahrplandaten (s. Fahrplandaten) P&R: Hamburger Verkehrsverbund (HVV 2019)
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf (Saarland), Ortsteil Kleinblittersdorf:Bebauungsplan "OBV Werbeanlagen Kleinblittersdorf" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Kleinblittersdorf
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Kleinblittersdorf Ortsteil Rilchingen-Hanweiler (Saarland):Bebauungsplan "OBV Werbeanlagen Rilchingen-Hanweiler" der Gemeinde Kleinblittersdorf, Ortsteil Rilchingen-Hanweiler
Zum 20. Februar 2015 treten drei neue Ökodesign-Regelungen der Europäischen Kommission in Kraft, durch die der Verbraucher beim Kochen Energie und Geld sparen soll. Die Regelungen betreffen mit Strom oder Gas betriebene Haushaltsbacköfen, mit Strom oder Gas betriebene Kochfelder und Dunstabzugshauben. Sie bezwecken unter anderem eine höhere Energieeffizienz, transparentere Verbraucherinformationen sowie eine optimale funktionale Leistungsfähigkeit bei Dunstabzugshauben und einen möglichst geringen Verbrauch im Energiesparmodus. Die Regelungen gelten nicht für Produkte, die bereits im Handel sind, sondern nur für solche, die neu in Verkehr gebracht werden. Es wird erwartet, dass durch die drei Ökodesign-Maßnahmen die CO2-Emissionen von 2020 an um 1 Mio. Tonnen jährlich zurückgehen und die EU jährlich fast 5 Mio. Barrel Öl weniger einführen muss. Alle Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsmaßnahmen zusammen sollen Schätzungen zufolge so viel Energie einsparen wie Italiens jährlicher Primärenergieverbrauch.
Am 30. Juni 2015 gab China offiziell seine nationalen Klimaziele (INDC) für den internationalen Verhandlungsprozess für das Weltklimaabkommen bekannt. Dem Dokument zufolge sollen die Treibhausgas-Emissionen China bis 2030 um 60 bis 65 Prozent sinken – im Vergleich zu 2005. Zudem will China den Anteil der fossilen Rohstoffe am Primärenergieverbrauch bis 2030 um ein Fünftel senken.
„Haus 2019“ in Berlin erhält Auszeichnung für nachhaltiges Bauen Noch klingt der Name nach Zukunft: Das „Haus 2019“ – doch schon heute erfüllt das Bürogebäude des Umweltbundesamtes (UBA) die Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie für das Jahr 2019. Auf der Bau 2015 in München überreichte daher der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold, heute die Zertifizierungsurkunde für das neue Bürogebäude des UBA in Berlin-Marienfelde. „Das ‚Haus 2019‘ ist das erste Bundesgebäude, das mit den anspruchsvollen Vorgaben des ‚Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude‘ (BNB) von Beginn an geplant und bewertet wurde“, so Florian Pronold bei der Übergabe der Urkunde. „Darauf können wir zu Recht stolz sein, und ich danke allen Projektbeteiligten für Ihr besonderes Engagement.“ Der gesamte Rohbau, einschließlich der Fassade, ist aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz gefertigt. Zudem versorgt sich das Gebäude komplett selbst mit Energie. „Mit dem ‚Haus 2019‘ setzen wir nicht nur ein Zeichen für vorbildliches, nachhaltiges Bauen, sondern zeigen auch beispielhaft, wie Null-Energie-Gebäude künftig geplant und gebaut werden können“, betonte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Ein neues, hochwertiges Bürogebäude errichten und dennoch die natürlichen Ressourcen schonen – dieser Spagat ist dem Umweltbundesamt mit seinem neuem Bürogebäude „Haus 2019“ in Berlin-Marienfelde gelungen. Mit dem Gebäude wird durchgängig eine nachhaltige Bauweise verwirklicht: So versorgt sich das Gebäude durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und einer Grundwasser-Wärmepumpe komplett selbst mit Energie. Zudem wurde im ersten Jahr sogar ein Energieüberschuss festgestellt. Der Weg dorthin war eine besondere Herausforderung. Die Planungen für das Projekt waren ausgesprochen umfangreich, denn der gesamte Lebenszyklus des Gebäudes einschließlich aller Kosten musste berücksichtigt werden. Dabei spielten zum einen die Gebäudequalitäten eine Rolle, zum anderen aber auch der Wärme- und Schallschutz, der Primärenergieverbrauch und die Flächeneffizienz. Hinzu kamen weitere Kriterien, die berücksichtigt werden sollten: Die Nutzung durch die Angestellten, die Umweltverträglichkeit und die Instandhaltung des Gebäudes. Nun forschen dort 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UBA zu allen Fragen rund um das Thema Wasser. Als erstes Gebäude des Bundes wurde das „Haus 2019“ nach dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ (BNB) geplant und bewertet. Der Erfolg dieses Projektes war nur durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verwirklichen. Maria Krautzberger: „Unser besonderer Dank gilt dem Architekten Herrn Braun (Büro BKL) und dem Haustechnik-Ingenieur Herrn Nienaber (Schimmel Ingenieure) sowie allen Partnern im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und dem zugehörigen Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).“ Durch diese erfolgreiche Zusammenarbeit entstand ein Gebäude, welches durch seine besondere ökologische Bauweise als Vorbild für zukünftige Bürogebäude des Bundes dienen soll.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Deutschland erreicht sein Kyoto-Ziel Der Gesamtausstoß aller Treibhausgase in Deutschland ist im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr um fast 12 Millionen Tonnen gesunken; das ist ein Rückgang um 1,2 Prozent. Die Gesamtemissionen liegen bei 945 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten - und damit im Zielkorridor des Kyoto-Protokolls: Danach muss Deutschland seine jährlichen Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21 Prozent mindern (bezogen auf das Basisjahr 1990). Nach den jetzt vorliegenden Nahzeit-Prognosen des Umweltbundesamtes (UBA) hat Deutschland im Jahr 2008 bereits im ersten Jahr dieses Zielkorridors seine Verpflichtungen erfüllt und 23,3 Prozent Minderung erreicht. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Selbst wenn man unterstellt, dass vermutlich 1 bis 2 Prozentpunkte dieses Rückgangs der Wirtschaftskrise geschuldet sind, so belegen die neuen Zahlen doch, dass unsere Klimaschutzpolitik greift. Deutschland ist Vorreiter beim Klimaschutz und hat die Kyoto-Ziele bereits drei Jahre vor der Ziellinie erreicht. Um die nun bis 2020 notwendigen Minderungen zu erreichen, müssen wir den bewährten Kurs mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz fortsetzen und verstetigen.” Den größten Anteil am deutlichen Rückgang haben die Kohlendioxid-Emissionen: Sie sanken um 9,4 Millionen Tonnen (minus 1,1 Prozent). CO 2 trug 2008 etwa mit 88 Prozent zur deutschen Treibhausgasbilanz bei. „Grund für die geringeren CO 2 -Emissionen ist vor allem die gesunkene Nachfrage nach Stein- und Braunkohle. Gleichzeitig kamen vermehrt emissionsärmere Energieträger - wie Erdgas und zunehmend erneuerbare Energien - zum Einsatz”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Er rief gleichzeitig dazu auf, mit dem Klimaschutz auch in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise nicht nachzulassen: „Wir sollten uns auf dem Erreichten nicht ausruhen: Gerade jetzt sollten wir uns fit für die Zukunft machen - und auf Techniken setzen, die die Klimagasemissionen weiter senken”, so Troge. Beachtlich ist, dass die CO 2 -Emissionen um 1,1 Prozent sanken, obwohl der Primärenergiever-brauch 2008 in Deutschland um etwa 1 Prozent stieg. Ursache ist ein starker Entkopplungstrend: Während mehr flüssige Brennstoffe - vor allem leichtes Heizöl - eingesetzt wurden, gab es vor allem gegen Jahresende deutliche Absatzrückgänge bei den übrigen Brennstoffen - wie Steinkohle und Braunkohle. Letztere verursachen höhere Treibhausgasemissionen. Unternehmen und Privathaushalte setzten Erdgas ein, um Strom zu erzeugen und Räume zu beheizen. Kohle spielte hingegen im Kraftwerkssektor und in der Eisen- und Stahlindustrie eine abnehmende Rolle: Der Einsatz von Steinkohle sank um rund 7 Prozent und der von Braunkohle um etwa 3,5 Prozent gegenüber 2007. Die CO 2 -Emissionen folgten diesem Trend: Zuwachs bei den Mineralölen 12,7 Millionen Tonnen, Rückgänge bei Erdgas (minus 1,8 Millionen Tonnen), bei Steinkohlen (minus 11,9 Millionen Tonnen) und bei Braunkohlen (minus 6,5 Millionen Tonnen CO 2 ). Der weitere Ausbau erneuerbarer Energieträger sorgte ebenfalls für Entlastung an der Klimafront. Sie ersetzen immer mehr klimaschädliche, fossile Energieträger. Erneuerbare Energien decken nun 7,4 Prozent des gesamten Primärenergieverbrauchs. Das ist ein Plus gegenüber 2007 von 7,3 Prozent. Die Gesamtemissionen an Methan blieben 2008 insgesamt unverändert. Die Abfallbehandlung senkte ihre Emissionen um fünf Prozent. In der Tierhaltung stiegen dagegen die Methanemissionen weiter an. Beim Lachgas - es entsteht vor allem in der Landwirtschaft und der chemischen Industrie - sanken die Emissionen gegenüber 2007 um fünf Prozent. Dies geht auf Minderungsanstrengungen in der chemischen Industrie zurück. Die Emissionen der fluorierten Klimagase, also Perfluorkohlenstoffe ( PFC ), Hexafluorkohlenstoffe (HFC) sowie Schwefelhexafluorid, entwickelten sich unterschiedlich: Bei PFC gab es weitere Emissionsminderungen - vor allem in der Aluminium- und Halbleitererzeugung - und damit einen erneuten Rückgang um 5,3 Prozent. Gestiegen sind dagegen die HFC-Emissionen (plus 4,5 Prozent) wegen des verstärkten Einsatzes in der Kälteerzeugung. Die Emissionen von Schwefelhexafluorid, einem Gas, das man zur Isolierung nutzt, stiegen - allerdings von einem ausgesprochen geringen Niveau - um 2,8 Prozent. Der Anstieg geht vor allem auf die zunehmende Entsorgung alter Schallschutzfenster zurück. Unsachgemäß entsorgt, kann das Glas brechen und Isoliergas unkontrolliert austreten. Die Berechnungen des UBA basieren auf Angaben der Veröffentlichungen zum „Energieverbrauch in Deutschland 2008” der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen und zum „Bruttoinlandsprodukt 2008 für Deutschland” des Statistischen Bundesamtes sowie Verbandsinformationen und Expertenschätzungen. Das UBA ermittelte die Emissionen mit Hilfe vereinfachter Berechnungsverfahren. Aussagen zu den CO 2 -Emissionen der verschiedenen Emittentengruppen sind voraussichtlich erst nach Veröffentlichung detaillierter Angaben zum Energieverbrauch Mitte dieses Jahres möglich. Die detaillierten Ergebnisse der Treibhausgasemissionen werden erst Anfang 2010 veröffentlicht.
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