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Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung im Alpenraum

Während der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention (2015-2016) lag ein Schwerpunkt der Aktivitäten in der verbesserten Umsetzung des Bodenschutzprotokolls der Alpenkonvention (BodP). Dafür wurde das Büro LAND-PLAN (Ebersberg) beauftragt, um einfach anwendbare Methoden zu entwickeln und zu testen, womit Kommunen den Schutz ihrer Böden in der Planung besser verankern können. Als Zielgruppe wurden Entscheidungsträger in der Verwaltung und der Politik und deren Planer festgelegt. In Oberösterreich, Tirol und Bayern wurden Workshops unter Einbindung der Bodenfunktionsbewertung und der Erarbeitung eines „Gesamtwertes“ durchgeführt. Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen und Möglichkeiten zu deren Festsetzung in der Raum- und ⁠ Umweltplanung ⁠ wurden erarbeitet. Die Publikation berichtet über diese Arbeiten und stellt die Methoden sowie die Best Practice-Beispiele bereit. Veröffentlicht in Texte | 220/2020.

Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung im Alpenraum

Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) erarbeitete das Büro LAND-PLAN, Ebersberg bei München in Zusammenarbeit mit REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg und dem Planungsbüro LÄNGST & VOERKELIUS, Landshut im Rahmen einer transnationalen Kooperation einfach anwendbare Methoden, mit deren Hilfe Kommunen im Alpenraum in die Lage versetzt werden, den Schutz ihrer Böden im Sinne des Bodenschutzprotokolls (BodP) in der Alpenkonvention in die örtliche Raumplanung fest zu verankern (Projektlaufzeit: Juni 2018 - Oktober 2020). Ausgehend von den Bemühungen des BMU, im Rahmen der deutschen Präsidentschaft in der Alpenkonvention von 2015 bis 2016, die Umsetzung des BodP voranzubringen, wurde als zentrales Projektziel die methodische Umsetzung von knowledge transfer und capacity building im Themenkreis "Vorsorgender Bodenschutz / Erhalt und Wiederherstellung der Bodenfunktionen" in den Kommunen formuliert. Dafür wurden Workshops für Oberösterreich, Tirol und die Stadt Sonthofen (Bayern) mit verschiedenen Formaten konzipiert und durchgeführt und die Bodenfunktionsbewertung als wesentlich identifiziert. Ein abgeleiteter, zusammenfassender Wert und eine Anleitung, wie dieser in die Planung einfließen kann, erwiesen sich als notwendig. Darüber hinaus wurden auf Wunsch der Piloträume konkrete Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen (Maßnahmenkatalog) und Möglichkeiten zu deren Festsetzung im B-Plan (Bebauungsplan) aufgezeigt. Die Publikation berichtet über die durchgeführten Arbeiten in den Piloträumen und stellt die verwendeten bzw. erarbeiteten Methoden sowie die Best Practice-Beispiele zur Verfügung. Quelle: Publikation

Fa. Wacker Chemie AG - bE für Erhöhung Grundwasserentnahme aus Brunnen KI/1 Fl.Nr. 2166 Gmkg. Burghausen

Die Fa. Wacker Chemie AG benötigt für diverse Prozesse aufbereitetes Wasser mit definierter Qualität. Bis zum Jahr 2015 wurde hierfür fast ausschließlich Wasser aus dem Mühlbach in Überackern, Oberösterreich, verwendet. Da das Rohwasser aus dem Mühlbach seit dem Jahr 2006 zunehmend Belastungen bestimmter TOC-Fraktionen aufweist, wurde der Unternehmerin auf Antrag mit dem Bescheid vom 20.0ß5.2015 in der Fassung vom 12.10.2016 eine bis 31.12.2021 befristete beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, gnzjährig bis zu 1,3 Mio. m³/a und bis zu maximal 300 m³/h Grundwasser aus dem Brunnen KI/1 zu fördern, um die notwendige Wasserqualität für die anschließende Reinstwassergewinnung sicherstellen zu können. Um auch künftig die Wasserqualitätsanforderungen der Siltronic AG zu erfüllen, setzt die Unternehmerin ein Projekt zur Optimierung der VE-Anlage LP96 um. Die großtechnische Umsetzung der Anlagenerweiterung sill spätestens Ende 2021 in Betrieb gehen. Für die weiterhin auftretenden Belastungsphasen mit nicht näher charakterisierbaren Stoffen aus der LMW-Fraktion im Mühlbach verbleibt zur Sicherstellung der Qualitätsanforerungen im Reinstwasser des Weiteren nur die Alternative des stifenweisen Zumischens von Brunnenasser. Die Fa. Wacker Chemie AG beantragte deshalb mit Schreiben vom 08.07.2021 unter Vorlage entsprechender Unterlagen erneut die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG, Art. 15 Abs. 1 BayWG für die Dauer von 20 Jahren zur Förderung von Grundwasser aus dem Brunnen KI/1 für die Fälle, in denen die Qualität im Reinstwasser ohne Zumischung von Brunnenwasser auch durch die erweiterte VE-Anlage nicht gewährleistet werden kann, nachdem die bisherige Erlaubnis mit Ablauf des 31.12.2021 endet. Der Benutzungsumfang sill dem bisher erlaubten Umfang entsprechen.

Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber)

Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber) BASE-Forschungsprojekt Themenfeld: Beteiligung Status: abgeschlossen Finanzierung: BASE-Forschungsbudget Projektbeschreibung Projektdaten Förderkennzeichen 4719F00101 Ausführende Stelle Unabhängiges Institut für Umweltfragen UfU e.V., Berlin Unterauftragnehmer Öko-Institut e.V. Institut für angewandte Ökologie, Freiburg Projektzeitraum 07.2020 - 07.2022 Bewilligte Summe 450.000 € Art der Finanzierung BASE-Forschungsbudget Das Standortauswahlgesetz ( StandAG ) regelt die Verfahrensschritte für die Suche und Auswahl eines Standorts für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) beaufsichtigt die Standortsuche und ist für die Beteiligung der Öffentlichkeit zuständig. Es schafft die Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür, wie die Bürgerinnen und Bürger in die Standortsuche einbezogen werden. Über formelle und informelle Beteiligungsverfahren sind die Bürgerinnen und Bürger auch Mitgestaltende des Verfahrens. Das Standortauswahlverfahren findet in verschiedenen Phasen statt: Festlegung von Teilgebieten und geeigneten Standortregionen , oberirdische Erkundung und Identifizierung geeigneter Standorte, unterirdische Erkundung geeigneter Standorte und Standortentscheidung. Deutschland ist das europäische Land mit den meisten Nachbarstaaten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige der definierten Teilgebiete, Standortregionen und möglichen Standorte in unmittelbarer Nähe einer oder mehrerer Landesgrenzen liegen. Bei der Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle macht „Betroffenheit“ jedoch nicht an den Landesgrenzen halt. Die Öffentlichkeit aus den Nachbarländern muss daher in die Beteiligungsprozesse einbezogen werden. Um auch die Öffentlichkeit der Nachbarländer adäquat in die Beteiligungsprozesse einzubinden, müssen einerseits rechtliche Anforderungen an grenzüberschreitende Beteiligungsprozesse analysiert werden. Andererseits müssen auch sozio-kulturelle Erwartungen und Praktiken untersucht werden, um diese in zukünftigen Beteiligungskonzepten berücksichtigen zu können. Ziel des Forschungsvorhabens HErüber war es, spezifische Herausforderungen herauszuarbeiten. Das Vorhaben ging dabei in folgenden drei Schritten vor: Zunächst wurden in einer Literaturauswertung die rechtlichen Vorgaben und der Wissensstand bezüglich der Praxis grenzüberschreitender Beteiligung aus politikwissenschaftlicher Sicht analysiert. Anhand von Tiefenfallstudien wurde untersucht, wie die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei anderen Planungs- bzw. Infrastrukturvorhaben ablief. Es wurde ausgewertet, welche Erkenntnisse sich für das Endlagersuchverfahren in Deutschland ableiten lassen. Im letzten Schritt wurden Erwartungen an grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung aus Sicht von an Deutschland angrenzenden Regionen untersucht. Dies erfolgte anhand von Fallstudien. Die Auswahl der Fallregionen orientierte sich dabei nicht an den aktuell stattfindenden Untersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens. Es galt vielmehr, eine möglichst große Vielfalt an räumlich-geografischen Kontexten über die bundesweite Teilgebietsfläche zu erfassen. Ergebnisse Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die Standortsuche in den meisten untersuchten Regionen aktuell nicht bekannt ist. Eine Sensibilität für das Thema der Endlagerung ist aber zukünftig zu erwarten. Das wird in der Kommunikation mit den Nachbarstaaten und betroffenen Regionen zu beachten sein. Auch verdeutlicht die Forschungsarbeit, wie wichtig es ist, Sprachbarrieren mit Dolmetsch-Angeboten und Übersetzungen von Dokumenten zu überwinden. Darüber hinaus haben Regionen jenseits der Grenze eigene Erfahrungen mit dem Thema Kernenergie und Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben. Auch kulturelle Erwartungen etwa an die Beteiligung bei Planungsverfahren variieren. Für eine gelingende grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung wird es wichtig sein, die spezifischen kulturellen und regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Ergebnisse liefern zudem Einblicke in Spezifika vor Ort, für die die verantwortlichen Akteure wie das BASE sensibilisiert sein sollten. Hierbei handelt es sich beispielsweise um: die Kenntnis der politischen und verwaltungsbezogenen Ämter in Nachbarstaaten, die jeweils gewachsenen Akteurskonstellationen, die bei der regionalen Ansprache und Information einbezogen werden können. Das Vorhaben zeigt ebenso auf, dass grenzüberschreitende Beteiligung Spannungsverhältnisse hervorrufen kann. So zeigen die Forschungsergebnisse auf der einen Seite durchaus unterschiedliche Beteiligungserwartungen und -bedarfe in den Grenzregionen auf. Auf der anderen Seite darf jedoch das gesetzlich verankerte Gebot des gleichwertigen Einbezugs der Nachbarstaaten nicht beeinträchtigt werden. Zudem unterstreichen die Ergebnisse, dass lokale Akteure in benachbarten Grenzregionen ein großes Interesse daran haben, möglichst frühzeitig informiert zu werden. Allerdings entspricht dies nicht den formal etablierten Abläufen, die zunächst vorrangig eine Information der nationalstaatlichen Ebene vorsehen. Hier gilt es einen guten Weg zu finden. Dieser sollte einerseits Flexibilität und direkte Ansprache der betroffenen Regionen ermöglichen. Andererseits sollte er aber den formalen Anforderungen gerecht werden und eine gleichwertige Beteiligung über das gesamte Verfahren hinweg sicherstellen. Fall- und Regionalstudien Neben dem Abschlussbericht gingen aus dem Projekt folgende Teilstudien zu Beispielen aus der Praxis und Bedarfen vor Ort hervor: Fallstudien zu Planungs- und Infrastrukturvorhaben mit grenzüberschreitender Beteiligung Fallstudie Errichtung weiterer Blöcke im Kernkraftwerk Dukovany (Tschechien) (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm) Praxisbeispiel geologische Tiefenlager Schweiz (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Fallstudie Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (PDF, 5MB, barrierefrei⁄barrierearm) Regionalstudien zu Erwartungshaltungen an grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung aus Sicht von an Deutschland angrenzenden Regionen Methodik der Regionalstudien und Ergebnisse der Medienresonanzanalyse (PDF, 6MB, barrierefrei⁄barrierearm) Regionalstudie Grenzregion Syddanmark (DK) (PDF, 560KB, barrierefrei⁄barrierearm) Regionalstudie Grenzregion Powiat Zgorzelecki (PL) und Liberecký Kraj (CZ) (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Regionalstudie Grenzregion Niederbayern (D) / Oberösterreich (AU)  (PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm) Regionalstudie Grenzregion Südlicher Oberrhein (D) / Elsass: Haut-Rhin und Bas-Rhin (FR)  (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm) Regionalstudie Grenzregion Overijssel (NL)  (PDF, 685KB, barrierefrei⁄barrierearm) Kontakt E-Mail monika.arzberger@base.bund.de Abschlussbericht Fachlicher Abschlussbericht Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 4MB, barrierefrei⁄barrierearm)

Regionalstudie Grenzregion Niederbayern (D) / Oberösterreich (AU)

Regionalstudie Grenzregion Niederbayern (D) / Oberösterreich (AU) Herausforderungen und Erfolgsfaktoren bei grenzüberschreitender Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren (HErüber) FKZ 4719F00101 Herunterladen PDF, 2MB, barrierefrei⁄barrierearm

Anisoplia austriaca (Herbst, 1783) Blatthornkäfer Kein etablierter Nachweis

Pontisch-pannonische, ostmediterrane Art, die nordwestlich bis zum Balkan, in die Slowakei, nach Mähren und in das pannonische Österreich einstrahlt. Anfangs des 19. Jahrhunderts donauaufwärts Vorstöße bis nach Oberösterreich: „um Linz herum auf Kornähren sehr gemein“ (Duftschmid 1805, als Melolontha floricola), daher glaubhafte alte Meldungen aus dem äußersten Südosten Deutschlands: Passau ca. 1830–40 (Kittel 1879; Horion 1957, 1958), jedoch keine Belege. Anisoplia austriaca wird deshalb nicht zum etablierten Artenbestand in Deutschland gerechnet.

Cribraria stellifera Nowotny & H. Neubert Schleimpilze Daten unzureichend

Die Art wurde anhand von Material aus Oberösterreich beschrieben. Aus Deutschland liegt eine Aufsammlung aus dem Nordschwarzwald (Neubert et al. 1993: 108) vor.

Lepidoderma peyerimhoffii (Maire & Pinoy) H. Neubert, Nowotny & K. Baumann = Diderma nivale (Meyl.) Nowotny, H. Neubert & K. Baumann; = Diderma peyerimhoffii (Maire & Pinoy) H. Neubert, Nowotny & K. Baumann; = Diderma trevelyani var. nivale Meyl. Schleimpilze Ungefährdet

Ein erster Nachweis durch Poelt (1956); nach Funden aus Oberösterreich war die Art auch für die deutschen Alpen öfter zu erwarten und wurde aus den Bayerischen Alpen durch Kuhnt (2008) tatsächlich als relativ häufig angegeben.

Onthophagus gibbulus (Pallas, 1781) Blatthornkäfer Kein etablierter Nachweis

Eine Nachsuche in Bayern könnte erfolgreich sein, da die nächsten Vorkommen aus Oberösterreich, Vorarlberg, Kärnten und Tirol bekannt sind, ebenso aus der benachbarten Schweiz. Weitere Verbreitung: Norditalien, Ungarn, Tschechien, Polen, Finnland, Südschweden, Russland bis nach Ostasien. Nach Horion (1958) in Ingolstadt/Bayern noch ca. 1910 nachgewiesen. Gangloff (1991) bezeichnet die Art als „irrtümlich“ für das Elsass. Die Art ist bisher kein etablierter Bestandteil der Fauna Deutschlands.

Cribraria filiformis Nowotny & H. Neubert Schleimpilze Daten unzureichend

Beschrieben aus Oberösterreich, Funde durch Gottschalk bei Görlitz (Neubert et al. 1993: 77).

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