Die Dissertation untersucht die rechtliche Bedeutung der sogenannten Bodenschutzklausel des Paragraph 1 Abs.5 S.3 BauGB. Der Verfasser interpretiert die Bestimmung als Optimierungsgebot mit der Folge, dass Freiflaechen nur im unbedingt erforderlichen Mass fuer bauliche Nutzungen zur Verfuegung gestellt werden duerfen.
Die Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bedeutet die Festschreibung des Niedrigenergiehaus-Standards für Gebäude und damit die Absenkung des Heizenergiebedarfs von Gebäuden um etwa 30 Prozent gegenüber der vorher gültigen Wärmeschutzverordnung (WSVO 95). Die für Niedrigstenergiegebäude einzuhaltenden Kennwerte für den Jahres-Heizwärmebedarf unterschreiten mit 30 bis 15 kWh/m2a die nach der EnEV geforderten Grenzwerte um weitere 40 bis 60 Prozent. Ein verbesserter Wärmeschutz allein ist zum Erreichen der angestrebten Kennwerte nicht ausreichend. Der Einsatz energetisch effizienter, optimal aufeinander abgestimmter und regenerative Energien nutzender Anlagentechnik ist erforderlich. Zielsetzung des Projektes ist daher die Entwicklung von Kompaktheizzentralen für Niedrigstenergiegebäude mit einem Jahres-Heizwärmebedarf von maximal 30 kWh/m2a für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung sowie deren prototypische Umsetzung. Auf der Basis von Messdaten aus Feld- und Laborversuchen sollen mathematische Modelle möglicher Anlagenkomponenten entwickelt bzw. angepasst werden. Durch Variation der wesentlichen Modellparameter werden optimal auf die Lastfälle abgestimmte Anlagenkonfigurationen mit Hilfe von Systemsimulationen bestimmt. Die Ergebnisse der Anlagensimulation fließen in die Fertigung der Prototypen ein, die hinsichtlich ihres Aufbaus den abgeleiteten Anlagenkonfigurationen entsprechen. In Laborversuchen sollen die Funktionalität der Konfigurationen nachgewiesen und die erarbeiteten Regelungskonzepte erprobt werden. Abschließend erfolgt die Entwicklung einer Kleinserie von Geräten, deren Praxistauglichkeit im Rahmen eines einjährigen Feldversuchs nachgewiesen werden soll. Ergebnis des Projektes sollen marktfähige und hinsichtlich des Betriebsverhaltens optimierte Anlagen sein, die wirkungsvoll zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Emissionen im Wohnungsbau beitragen.
Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines planungsunterstuetzenden Instruments fuer die staedtische Fuhrparkdisposition. Fuer die neuen Herausforderungen in der dispositiven Abfallwirtschaft (zunehmende Anzahl getrennt zu sammelnder Muellfraktionen, Aufsplitterung von Entsorgungsgebieten durch das neue Kreislauf- und Abfallwirtschaftsgesetz, notwendige Neuplanung von Abfuhrbezirken und Touren usw.) werden erstmalig auf der Basis von detaillierten innerstaedtischen Strassennetzen Optimierungs- und Entscheidungsmodelle entwickelt.
The output from the optimum reservoir operation is affected by the variations in inflow, amount of sediment trapped, variation in demand due to efficiency of water use for one or more purposes, evaporation losses and the optimisation techniques used to reach the solution. The performance and usefulness of the Swarm Intelligence optimisation output in operation rules derivation are investigated. An optimisation model for the operation of a multiple-purpose multiple-reservoir system will be developed. The applicability of the model by considering a case study of the Blue Nile System in Sudan shall be tested. The literature review of the work done previously showed that the optimisation techniques used in modelling reservoir systems do not represent the system realistically. Therefore the Swarm Intelligence techniques which represent the system better will be used. The literature review also showed that general operation rules are needed more than the optimum computed releases corresponding to specify streamflow sequences. Therefore different linear and non-linear regression models will be tried to derive operation rules using optimisation results. The hypotheses formulated in this study formed the basis for the development of the simulation and optimisation model. The hypotheses will be tested using the case study data from the Blue Nile System, Sudan. data from the same system will be also used to verify the applicability of the model.
Schwere Chemieunfälle wie die von Bhopal und Mexico City haben beim europäischen Gesetzgeber das Bewusstsein reifen lassen, dass das bestehende Instrumentarium nicht ausreichend ist, um die Bevölkerung vor den Gefahren zu schützen, die von gefährlichen Anlagen ausgehen. Der Rat der Europäischen Union erließ deshalb 1996 die 'Seveso II-Richtlinie (96/82/EG), deren Artikel 12 die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in 'ihrer Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung die Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen Berücksichtigung findet und zwischen gefährlichen Industrieanlagen und Wohn- und anderen schützenswerten Gebieten ein ausreichender Abstand gewahrt bleibt. In Deutschland wurde diese Forderung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Oktober 1998 umgesetzt: Der Gesetzgeber erweiterte dazu Paragraph 50 S.1 BImSchG, der bisher lediglich eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes bei der Gesamt- und Fachplanung sicherstellen sollte, um die durch schwere Unfälle hervorgerufenen Auswirkungen. Die recht abstrakte und unübersichtliche Norm ist äußerst vielschichtig: Als Grundsatznorm beansprucht sie Geltung für sämtliche Bereiche der Gesamt- und Fachplanung, darüber hinaus für die Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben. Sie normiert den Grundsatz der Trennung unverträglicher Nutzungen, der nach herrschender Meinung als Optimierungsgebot im Wege der Abwägung bei der Planung soweit wie möglich beachtet werden soll. Der deutsche Gesetzgeber ging davon aus, den Anforderungen des Art. 12 der Richtlinie 96/82/EG durch die Ergänzung von Paragraph 50 S.1 BImSchG genügen zu können. Dies stößt in der Literatur auf Kritik: Es wird vorgebracht, dass Art. 12 nur unzureichend umgesetzt sei. Ebenso ist fraglich, ob die bisherige Deutung und Auslegung von Paragraph 50 S.1 BImSchG auch nach der Änderung unverändert Gültigkeit beanspruchen kann oder ob nicht vielmehr die Norm im Bezug auf den Störfallschutz in europarechtskonformer Auslegung anders gelesen und angewendet werden muss. Des Weiteren stellen sich Fragen nach dem Rechtsschutz für Betroffene und dementsprechend nach der gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung. Das Projekt soll Paragraph 50 S.1 BImSchG in das System des europäischen und deutschen Störfallrechts einordnen und die aufgeworfenen Fragen beantworten.
A) Problemstellung: Sowohl die EG Richtlinie 2000/14/EG als auch 32. BImSchV sind seit geraumer Zeit in Kraft. Sie bestimmen die im Freien betriebenen Maschinen und Geräte; die entweder (nur) mit ihrem Emissionswert zu kennzeichnen sind oder die einen gerätespezifischen Emissionswert einhalten müssen. Seit einiger Zeit wird bereits an einer Fortschreibung der 2000/14 /EG gearbeitet. Ziel dieser Arbeiten in der EG-Kommission ist es, Probleme bei den jeweiligen Messverfahren in praktischer aber auch in messtechnischer Hinsicht im Rahmen der Richtlinie zu beseitigen. Daneben sollen aber auch die Vorschriften um bislang nicht einbezogene mobile Geräte und Maschinen erweitert werden. Auch wird in Erwägung gezogen, verschiedene Geräte nun nach Artikel 12 der 2000/14/EG mit einem Lärmemissionsgrenzwert zu versehen. B) Handlungsbedarf: Zur Ausfüllung und Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV müssen die Umsetzung der rechtlichen Regelung, die Möglichkeiten der Fortschreibung (Grenzwertverschärfung, Grenzwertsetzung) und die Verbesserung der Anforderungen (besser angepasste Messverfahren) erarbeitet werden. Die Bundesregierung muss national und europäisch stichhaltige Ergebnisse vorlegen, um die Rechtsetzung weiter zu verbessern. C) Ziel des Vorhabens: Für die 32. BImSchV soll das Vorhaben Aufschluss darüber geben, inwieweit die Geräte ordnungsgemäß gekennzeichnet und der auf den Geräten zu deklarierende garantierte Schalleistungspegel der Realität entspricht; die Ergebnisse sollen im Rahmen der Marktüberwachung verwendet werden. Des weiteren sollen Möglichkeiten im Vorhaben erarbeitet werden, mit denen der Aspekt von 'Nutzervorteilen für lärmarme Geräte' besser zum Greifen kommt. Die erarbeiteten Ergebnisse und Lösungen sollen als Grundlage für eine Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV dienen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 79 |
Land | 1 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 79 |
License | Count |
---|---|
offen | 79 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 73 |
Englisch | 9 |
Resource type | Count |
---|---|
Keine | 45 |
Webseite | 34 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 53 |
Lebewesen & Lebensräume | 65 |
Luft | 34 |
Mensch & Umwelt | 79 |
Wasser | 38 |
Weitere | 79 |