The output from the optimum reservoir operation is affected by the variations in inflow, amount of sediment trapped, variation in demand due to efficiency of water use for one or more purposes, evaporation losses and the optimisation techniques used to reach the solution. The performance and usefulness of the Swarm Intelligence optimisation output in operation rules derivation are investigated. An optimisation model for the operation of a multiple-purpose multiple-reservoir system will be developed. The applicability of the model by considering a case study of the Blue Nile System in Sudan shall be tested. The literature review of the work done previously showed that the optimisation techniques used in modelling reservoir systems do not represent the system realistically. Therefore the Swarm Intelligence techniques which represent the system better will be used. The literature review also showed that general operation rules are needed more than the optimum computed releases corresponding to specify streamflow sequences. Therefore different linear and non-linear regression models will be tried to derive operation rules using optimisation results. The hypotheses formulated in this study formed the basis for the development of the simulation and optimisation model. The hypotheses will be tested using the case study data from the Blue Nile System, Sudan. data from the same system will be also used to verify the applicability of the model.
Schwere Chemieunfälle wie die von Bhopal und Mexico City haben beim europäischen Gesetzgeber das Bewusstsein reifen lassen, dass das bestehende Instrumentarium nicht ausreichend ist, um die Bevölkerung vor den Gefahren zu schützen, die von gefährlichen Anlagen ausgehen. Der Rat der Europäischen Union erließ deshalb 1996 die 'Seveso II-Richtlinie (96/82/EG), deren Artikel 12 die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in 'ihrer Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung die Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen Berücksichtigung findet und zwischen gefährlichen Industrieanlagen und Wohn- und anderen schützenswerten Gebieten ein ausreichender Abstand gewahrt bleibt. In Deutschland wurde diese Forderung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Oktober 1998 umgesetzt: Der Gesetzgeber erweiterte dazu Paragraph 50 S.1 BImSchG, der bisher lediglich eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes bei der Gesamt- und Fachplanung sicherstellen sollte, um die durch schwere Unfälle hervorgerufenen Auswirkungen. Die recht abstrakte und unübersichtliche Norm ist äußerst vielschichtig: Als Grundsatznorm beansprucht sie Geltung für sämtliche Bereiche der Gesamt- und Fachplanung, darüber hinaus für die Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben. Sie normiert den Grundsatz der Trennung unverträglicher Nutzungen, der nach herrschender Meinung als Optimierungsgebot im Wege der Abwägung bei der Planung soweit wie möglich beachtet werden soll. Der deutsche Gesetzgeber ging davon aus, den Anforderungen des Art. 12 der Richtlinie 96/82/EG durch die Ergänzung von Paragraph 50 S.1 BImSchG genügen zu können. Dies stößt in der Literatur auf Kritik: Es wird vorgebracht, dass Art. 12 nur unzureichend umgesetzt sei. Ebenso ist fraglich, ob die bisherige Deutung und Auslegung von Paragraph 50 S.1 BImSchG auch nach der Änderung unverändert Gültigkeit beanspruchen kann oder ob nicht vielmehr die Norm im Bezug auf den Störfallschutz in europarechtskonformer Auslegung anders gelesen und angewendet werden muss. Des Weiteren stellen sich Fragen nach dem Rechtsschutz für Betroffene und dementsprechend nach der gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung. Das Projekt soll Paragraph 50 S.1 BImSchG in das System des europäischen und deutschen Störfallrechts einordnen und die aufgeworfenen Fragen beantworten.
A) Problemstellung: Sowohl die EG Richtlinie 2000/14/EG als auch 32. BImSchV sind seit geraumer Zeit in Kraft. Sie bestimmen die im Freien betriebenen Maschinen und Geräte; die entweder (nur) mit ihrem Emissionswert zu kennzeichnen sind oder die einen gerätespezifischen Emissionswert einhalten müssen. Seit einiger Zeit wird bereits an einer Fortschreibung der 2000/14 /EG gearbeitet. Ziel dieser Arbeiten in der EG-Kommission ist es, Probleme bei den jeweiligen Messverfahren in praktischer aber auch in messtechnischer Hinsicht im Rahmen der Richtlinie zu beseitigen. Daneben sollen aber auch die Vorschriften um bislang nicht einbezogene mobile Geräte und Maschinen erweitert werden. Auch wird in Erwägung gezogen, verschiedene Geräte nun nach Artikel 12 der 2000/14/EG mit einem Lärmemissionsgrenzwert zu versehen. B) Handlungsbedarf: Zur Ausfüllung und Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV müssen die Umsetzung der rechtlichen Regelung, die Möglichkeiten der Fortschreibung (Grenzwertverschärfung, Grenzwertsetzung) und die Verbesserung der Anforderungen (besser angepasste Messverfahren) erarbeitet werden. Die Bundesregierung muss national und europäisch stichhaltige Ergebnisse vorlegen, um die Rechtsetzung weiter zu verbessern. C) Ziel des Vorhabens: Für die 32. BImSchV soll das Vorhaben Aufschluss darüber geben, inwieweit die Geräte ordnungsgemäß gekennzeichnet und der auf den Geräten zu deklarierende garantierte Schalleistungspegel der Realität entspricht; die Ergebnisse sollen im Rahmen der Marktüberwachung verwendet werden. Des weiteren sollen Möglichkeiten im Vorhaben erarbeitet werden, mit denen der Aspekt von 'Nutzervorteilen für lärmarme Geräte' besser zum Greifen kommt. Die erarbeiteten Ergebnisse und Lösungen sollen als Grundlage für eine Fortschreibung der Richtlinie 2000/14/EG und der 32. BImSchV dienen.
Mit dem folgenden Projekt soll die Hybridisierung zweier Raubmöwen (Südpolarskua Catharacta maccormicki, Braune Skua Catharacta antarctica lonnbergi) im Bereich der antarktischen Halbinsel untersucht werden. Langjährige Daten zur Reproduktion der Skuas in zwei Populationen auf King-George Island bieten eine gute Datenbasis für das geplante Projekt. Um jedes Tier einer Art zuordnen zu können bzw. als Hybrid zu identifizieren, wird mit Hilfe der molekular-genetischen AFLP-Methode erstmals eine eindeutige Referenz geschaffen. Die objektive genetische Einordnung der Individuen ermöglicht auch eine kritische (Neu)Analyse von bereits vorhandenen Daten. Die Ergebnisse werden Aufschluss darüber geben ob Haldane's rule (unisexuelle Sterilität) in Skuas zutrifft. Mit Hilfe des reproduktiven Outputs der Paare und der Populationsentwicklung lässt sich entscheiden welche Hypothese die Hybridzone am besten erklärt. Da das Wissen über die Partnerwahl eine wichtige Säule zum Verständnis von Hybridisierung ist, sollen mögliche Mechanismen untersucht werden. Neben der Morphometrie ist die Stimme ein Ansatzpunkt als mögliches Zeichen der Artzugehörigkeit. Außerdem soll ihr Potential als ehrliches Signal für Eigenschaften des Senders, welches bei der Partnerwahl genutzt werden kann, offengelegt werden. Das Projekt verknüpft Gebiete der klassischen Ökologie mit neusten molekular-genetischen Arbeitsmethoden und wird als erste Arbeit Langzeitdaten zur Hybridisierung mit Untersuchungen zur Partnerwahl in einer langlebigen Vogelart verbinden.
Effiziente Produktentwicklung fuer Elastomere benoetigt die Kenntnis der Alterungsmechanismen, die durch chemische und mechanische Pruefungen untersucht werden. Bauteile koennen dann im Labor in kurzen Pruefzeiten gezielt gealtert und ihr Langzeitverhalten untersucht werden. Die Kenntnis einer multiaxialen Schadenshypothese ist Grundvoraussetzung, um von Lebensdauerdaten an einfachen Pruefkoerpern auf reale Bauteile schliessen zu koennen. Der Konstruktionsprozess kann dann durch FEM-Simulationen auf eine hoehere Lebensdauer optimiert werden. Fuer die chemische Untersuchung des Stadiums des Alterungsprozesses wird die Chemolumineszenzanalyse eingesetzt, um den Zerfall von Alterungsschutzmitteln zu messen. Die mechanische Charakterisierung erfolgt durch Messungen von Relaxation und Weiterreissfestigkeit. Die Modellierung der Alterungsmechanismen wird in einer implementierbaren Form fuer FEM-Simulationen erfolgen. Die erhaltenen Modelle werden durch FEM-Simulationen an realen Bauteilen verifiziert. Dies fuehrt zu einer Werkstoffoptimierung und zu neuen, verbesserten Produkten auf dem Markt, die infolge der hoeheren Lebensdauer zu Ausfallreduzierung und Abfallvermeidung beitragen.
Im Rahmen des F und E Vorhabens sollen herkoemmliche Verfahren aus der konventionellen Baumschulwirtschaft durch biologische Verfahren ersetzt werden. Hierfuer sollen Verfahren, die in anderen Bereichen des Oeko-Landbaus bereits gaengig sind (Obstbau, Gemuesebau, Ackerbau), fuer den Baumschulbereich uebernommen und angepasst werden. Hierzu sollen Verfahrensvergleiche auf verschiedenen Standorten erfolgen, deren Effekte durch die wissenschaftliche Betreuung dokumentiert werden. Abschliessend werden die besten Strategien zu einem Gesamtkonzept fuer die Kulturfuehrung in Obstbaumschulen zusammengefuehrt, das den Anforderungen des oekologischen Landbaus entspricht. Ziel des Projektes ist ein standortgerechtes Konzept zur Kulturfuehrung, das eine wirtschaftliche Erzeugung von marktgerechter Pflanzware im oekologischen Anbau ermoeglicht. Dadurch soll die Bereitstellung von Pflanzware fuer den oekologischen Obstbau gefoerdert und so die Einhaltung der Vorschriften der EWG-Richtlinie 2092/91 erleichtert werden.
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Bund | 79 |
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