Mit dem folgenden Projekt soll die Hybridisierung zweier Raubmöwen (Südpolarskua Catharacta maccormicki, Braune Skua Catharacta antarctica lonnbergi) im Bereich der antarktischen Halbinsel untersucht werden. Langjährige Daten zur Reproduktion der Skuas in zwei Populationen auf King-George Island bieten eine gute Datenbasis für das geplante Projekt. Um jedes Tier einer Art zuordnen zu können bzw. als Hybrid zu identifizieren, wird mit Hilfe der molekular-genetischen AFLP-Methode erstmals eine eindeutige Referenz geschaffen. Die objektive genetische Einordnung der Individuen ermöglicht auch eine kritische (Neu)Analyse von bereits vorhandenen Daten. Die Ergebnisse werden Aufschluss darüber geben ob Haldane's rule (unisexuelle Sterilität) in Skuas zutrifft. Mit Hilfe des reproduktiven Outputs der Paare und der Populationsentwicklung lässt sich entscheiden welche Hypothese die Hybridzone am besten erklärt. Da das Wissen über die Partnerwahl eine wichtige Säule zum Verständnis von Hybridisierung ist, sollen mögliche Mechanismen untersucht werden. Neben der Morphometrie ist die Stimme ein Ansatzpunkt als mögliches Zeichen der Artzugehörigkeit. Außerdem soll ihr Potential als ehrliches Signal für Eigenschaften des Senders, welches bei der Partnerwahl genutzt werden kann, offengelegt werden. Das Projekt verknüpft Gebiete der klassischen Ökologie mit neusten molekular-genetischen Arbeitsmethoden und wird als erste Arbeit Langzeitdaten zur Hybridisierung mit Untersuchungen zur Partnerwahl in einer langlebigen Vogelart verbinden.
Medicalprodukte stellen eine der vielfaeltigsten und umfangreichsten Produktgruppen im Krankenhaus dar (von der Spritze bis zum Herzkatheter) und sind darueber hinaus von grosser wirtschaftlicher Bedeutung (medizinischer Bedarf macht rund 50 Prozent an den Sachkosten der Krankenhaeuser aus). Der Einsatz dieser Produkte fuehrt zu Umweltbelastungen in Form von Ressourcenverbrauch, Abfall, Abwasser oder Emissionen. Eine Produktentscheidung, die zu einer Vermeidung von Umweltbelastungen fuehrt, z.B. durch die Wahl eines Produktes mit hoher Funktionalitaet und Umweltvertraeglichkeit, ggf. in Verbindung mit einer Einschraenkung der Produktvielfalt oder einer Verbrauchsreduzierung, kann ausschliesslich in Zusammenarbeit mit Vertretern aus Medizin und Pflege, weiteren Fachexperten sowie unter Beruecksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Krankenhauses getroffen werden. Hier setzt das Instrument zur Beruecksichtigung des Umweltaspektes im Einkaufsprozess der Krankenhaeuser an. Die Bewertung der Umweltvertraeglichkeit von Produkten ist ein aeusserst komplexer Vorgang. Um den Umweltbeauftragten diese Beurteilung fuer die Gruppe der Medicalprodukte zu ermoeglichen, hat der LBK Hamburg bereits vor einiger Zeit in einem Pilotprojekt eine Hilfe zur Bewertung der Umweltvertraeglichkeit entwickelt. Eine konkrete Umweltentlastung - bei Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, der Produktqualitaet und -funktionalitaet sowie einem wirtschaftlichen Produkteinsatz - laesst sich erzielen, wenn die vorhandenen Instrumente und Verfahren von moeglichst vielen Beteiligten eingesetzt, d.h. auf breiter Ebene mit einer umfassenden, auch oekologischen, Produktbewertung begonnen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Die Initiierung dieses Prozesses ist Gegenstand des Projektes 'Bundesweite Kooperation zur oekologischen Produktbewertung'. Ziel des Vorhabens ist es, - den Umweltaspekt in die Einkaufsentscheidung der Krankenhaeuser zu integrieren, - die bereits vorhandenen Instrumente und Bewertungshilfen zur Beurteilung von Medicalprodukten in der Praxis anzuwenden und - aus den konkreten Bewertungsergebnissen allgemeingueltige Produktanforderungen zu formulieren, um diese zukuenftigen Auswahlentscheidungen (z.B. im Rahmen von Ausschreibungen) zugrunde legen zu koennen. Es wird eine bundesweite Beteiligung von rund 250 Krankenhaeusern angestrebt.
Die Dissertation untersucht die rechtliche Bedeutung der sogenannten Bodenschutzklausel des Paragraph 1 Abs.5 S.3 BauGB. Der Verfasser interpretiert die Bestimmung als Optimierungsgebot mit der Folge, dass Freiflaechen nur im unbedingt erforderlichen Mass fuer bauliche Nutzungen zur Verfuegung gestellt werden duerfen.
The output from the optimum reservoir operation is affected by the variations in inflow, amount of sediment trapped, variation in demand due to efficiency of water use for one or more purposes, evaporation losses and the optimisation techniques used to reach the solution. The performance and usefulness of the Swarm Intelligence optimisation output in operation rules derivation are investigated. An optimisation model for the operation of a multiple-purpose multiple-reservoir system will be developed. The applicability of the model by considering a case study of the Blue Nile System in Sudan shall be tested. The literature review of the work done previously showed that the optimisation techniques used in modelling reservoir systems do not represent the system realistically. Therefore the Swarm Intelligence techniques which represent the system better will be used. The literature review also showed that general operation rules are needed more than the optimum computed releases corresponding to specify streamflow sequences. Therefore different linear and non-linear regression models will be tried to derive operation rules using optimisation results. The hypotheses formulated in this study formed the basis for the development of the simulation and optimisation model. The hypotheses will be tested using the case study data from the Blue Nile System, Sudan. data from the same system will be also used to verify the applicability of the model.
Schwere Chemieunfälle wie die von Bhopal und Mexico City haben beim europäischen Gesetzgeber das Bewusstsein reifen lassen, dass das bestehende Instrumentarium nicht ausreichend ist, um die Bevölkerung vor den Gefahren zu schützen, die von gefährlichen Anlagen ausgehen. Der Rat der Europäischen Union erließ deshalb 1996 die 'Seveso II-Richtlinie (96/82/EG), deren Artikel 12 die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass in 'ihrer Politik der Flächenausweisung oder Flächennutzung die Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen Berücksichtigung findet und zwischen gefährlichen Industrieanlagen und Wohn- und anderen schützenswerten Gebieten ein ausreichender Abstand gewahrt bleibt. In Deutschland wurde diese Forderung durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 19. Oktober 1998 umgesetzt: Der Gesetzgeber erweiterte dazu Paragraph 50 S.1 BImSchG, der bisher lediglich eine frühzeitige Berücksichtigung der Belange des Immissionsschutzes bei der Gesamt- und Fachplanung sicherstellen sollte, um die durch schwere Unfälle hervorgerufenen Auswirkungen. Die recht abstrakte und unübersichtliche Norm ist äußerst vielschichtig: Als Grundsatznorm beansprucht sie Geltung für sämtliche Bereiche der Gesamt- und Fachplanung, darüber hinaus für die Zulassung raumbedeutsamer Vorhaben. Sie normiert den Grundsatz der Trennung unverträglicher Nutzungen, der nach herrschender Meinung als Optimierungsgebot im Wege der Abwägung bei der Planung soweit wie möglich beachtet werden soll. Der deutsche Gesetzgeber ging davon aus, den Anforderungen des Art. 12 der Richtlinie 96/82/EG durch die Ergänzung von Paragraph 50 S.1 BImSchG genügen zu können. Dies stößt in der Literatur auf Kritik: Es wird vorgebracht, dass Art. 12 nur unzureichend umgesetzt sei. Ebenso ist fraglich, ob die bisherige Deutung und Auslegung von Paragraph 50 S.1 BImSchG auch nach der Änderung unverändert Gültigkeit beanspruchen kann oder ob nicht vielmehr die Norm im Bezug auf den Störfallschutz in europarechtskonformer Auslegung anders gelesen und angewendet werden muss. Des Weiteren stellen sich Fragen nach dem Rechtsschutz für Betroffene und dementsprechend nach der gerichtlichen Kontrolle der Verwaltung. Das Projekt soll Paragraph 50 S.1 BImSchG in das System des europäischen und deutschen Störfallrechts einordnen und die aufgeworfenen Fragen beantworten.