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Überwachung und Kontrolle

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen

Minister Sven Schulze: „Mit neuen Technologien bringen wir unser Sachsen-Anhalt weiter auf Kurs.“

Innovationsmotor Künstliche Intelligenz (KI) Magdeburg. Sachsen-Anhalt setzt auf Künstliche Intelligenz (KI) als Innovationsmotor für die weitere positive Entwicklung des Landes. Das hat Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze heute im Landtag betont. „KI steigert die Effizienz, optimiert Prozesse und sichert die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Für uns ist wichtig, dass wir die Chancen, die KI bietet, aktiv nutzen und unser Sachsen-Anhalt damit weiter auf Kurs bringen.“ KI-Strategie als Teil der Regionalen Innovationsstrategie 2021–2027 Sachsen-Anhalt hat früh auf den AI Act der EU reagiert und setzt auf wirtschaftsfreundliche und technologieoffene Regelungen. Seit Oktober 2023 verfolgt Sachsen-Anhalt eine umfassende KI-Strategie, die in die Regionale Innovationsstrategie 2021–2027 integriert ist. „Damit sichern wir unsere Anschlussfähigkeit an die nationale KI-Strategie des Bundes,“ erklärt Minister Sven Schulze. „Unser Ziel ist es, die digitale Transformation erfolgreich voranzutreiben, Sachsen-Anhalt als Innovationsstandort weiter zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands auszubauen.“ KI in der Landwirtschaft: Precision Farming als Vorreiter „In Sachsen-Anhalts Landwirtschaft kommen KI-basierte Technologien bereits erfolgreich zum Einsatz. Doch gerade hier zeigt sich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit den schnellen technischen Entwicklungen nicht Schritt halten können“, betonte Minister Sven Schulze. Beim sogenannten Precision Farming würden beispielsweise Roboter eingesetzt, die gezielt und individuell Pflanzenschutzmittel oder Dünger auf einzelne Pflanzen aufbringen. „Das erhöht nicht nur die Effizienz, sondern schont auch die Umwelt“, erklärte Minister Sven Schulze. Dennoch stünde das aktuelle Pflanzenschutzrecht einer flächendeckenden Nutzung dieser zukunftsweisen-den Technologie im Weg. „Um diese Innovationsbremse zu lösen“, so Schulze weiter, „haben wir im Wirtschaftsministerium eine Projektgruppe eingerichtet. Gemeinsam mit zwei Unternehmen aus Sachsen-Anhalt und der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) wollen wir die notwendigen technischen und rechtlichen Anpassungen erarbeiten.“ Fazit und Ausblick – Sachsen-Anhalt bleibt am Puls der Zeit „Künstliche Intelligenz bietet enorme Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts,“ resümierte Minister Sven Schulze. „Wir müssen bewusst und aktiv an der digitalen Transformation teilnehmen, um den nächsten Schritt in eine Zukunft mit KI zu unternehmen. Mein Haus wird diesen Prozess weiterhin eng begleiten und sich für wirtschafts-freundliche Regelungen einsetzen“, so Minister Sven Schulze weiter. „Diese Herausforderungen packen wir an – damit unser Sachsen-Anhalt weiter auf der Überholspur bleibt.“

Pflanzenschutzmittel in der Umwelt

Unsere Umwelt ist einer Vielzahl von menschengemachten Chemikalien ausgesetzt. Eine Sonderrolle nehmen dabei die Pflanzenschutzmittel ein. Diese werden zwar zum Schutz der Kulturpflanzen eingesetzt, haben jedoch schädliche Auswirkungen auf weitere Pflanzen und Tiere. Keine andere Stoffgruppe wird so gezielt und in so großem Umfang offen in die Umwelt ausgebracht. Zugelassene Pflanzenschutzmittel Das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ auf den Markt kommen, die auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Die Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Umweltbundesamt. Im Jahr 2022 waren 1.000 Pflanzenschutzmittel mit 1.849 Handelsnamen zugelassen. Pflanzenschutzmittel sind jedoch Stoffgemische und enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe, aber auch Beistoffe. Die Zahl eingesetzter Wirkstoffe in den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist seit 2000 annähernd konstant. In 2022 wurden insgesamt 281 Wirkstoffe eingesetzt. (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel Systematisch erfasste Zahlen zu den tatsächlich ausgebrachten Pflanzenschutzmitteln gibt es bisher nicht. Die Größenordnung lässt sich aber zumindest ansatzweise aus den Verkaufszahlen der ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ ableiten: Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft liegt in den letzten Jahrzehnten mehr oder weniger unverändert bei etwa 30.000 Tonnen (t) Wirkstoff pro Jahr, Tendenz in den letzten Jahren wieder leicht steigend (ohne Berücksichtigung der im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Insbesondere der Verkauf problematischer Wirkstoffe steigt jedoch (siehe auch Einsatz problematischer Pflanzenschutzmittel gestiegen ). (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“). ___ * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz Aus den Verkaufszahlen der ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ kann jedoch nicht unmittelbar auf deren Verbrauch geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie der standörtlichen Bedingungen zum Teil erheblich variieren. Außerdem werden die Präparate unter Umständen über mehrere Jahre hinweg gelagert. Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln werden bisher nur stichprobenartig und in unregelmäßigen Abständen durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI, früher Biologische Bundesanstalt) erfasst. Daraus ergibt sich für die deutsche Landwirtschaft ein durchschnittlicher jährlicher Einsatz von 7,3 Kilogramm (kg) Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,4 kg Wirkstoff je Hektar Anbaufläche (Berechnung für 2021, bei ca. 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen laut Statistischem Bundesamt). Mit der Überarbeitung und Verabschiedung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ( SAIO-Verordnung, EU 2022/2379 ) müssen die Anwendungsdaten ab 2028 vollständig in digitaler Form systematisch erfasst und bestimmten Behörden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden. Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen im Grundwasser Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser. So werden Pflanzenschutzwirkstoffe und deren Abbauprodukte, relevante wie auch nicht relevante Metaboliten, immer noch häufig im Grundwasser gefunden. Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) für Wirkstoffe und relevante Metaboliten bei mindestens einem Wirkstoff (letzte vorliegende Daten) (siehe auch hier und Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“). Nicht relevante Metaboliten (nrM) wurden in den letzten Jahren zudem immer häufiger im Grundwasser gefunden. Sie haben per Definition eine pestizide (biologische) Aktivität unter 50 % des Wirkstoffs. Dennoch können sie sich aber schädlich auf Ökosysteme auswirken (siehe Nicht relevant? Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln als Risiko für das Grundwasser und Nicht relevante Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln ). Laut LAWA (2024) wurden an 72 % aller Grundwassermessstellen solche Metaboliten nachgewiesen (im vorherigen Berichtszeitraum 2013 bis 2016 war dies an ca. 58 %), teils in Konzentrationen oberhalb der gesundheitliche Orientierungswerte . Vor allem die nrM der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor weisen aufgrund ihrer relativ hohen Fundhäufigkeit eine große Bedeutung für das Grundwasser auf. Ebenso wurde der nrM Trifluoressigsäure (TFA) nahezu flächendeckend im Grundwasser in Deutschland nachgewiesen. Viele der bekannten Stoffe werden bisher dennoch nicht standardmäßig bestimmt und es gibt keine gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte. Die Entwicklung gibt Anlass, die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortzuführen. Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in oberirdischen Gewässern In Oberflächengewässern wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie systematisch erhoben. Kleine, unmittelbar an Felder angrenzende Gewässer wurden in Studien im Rahmen des sogenannten Kleingewässermonitorings untersucht. Ergebnisse zeigen, dass die tatsächliche ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠-Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung angenommen und als akzeptabel eingeschätzt. Insbesondere nach Regen werden Pflanzenschutzmittel in hohen Konzentrationen in angrenzende Bäche gespült. Dies führt zu kurzzeitigen Belastungsspitzen in den Gewässern, die Auswirkungen auf die Gewässerlebewesen haben . Unter Berücksichtigung dieser Belastungsspitzen wurden an über 60 % der untersuchten Gewässerabschnitte die regulatorisch akzeptablen Konzentrationen (⁠ RAK ⁠) von mindestens einem Pflanzenschutzwirkstoff zwischen April und Juli überschritten, an gut zwei Drittel der Standorte sogar von mehreren Stoffen (siehe Abb. „Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in kleinen Gewässern der Agrarlandschaft“). Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und ihrem Zulassungsverfahren sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft finden Sie im Artikel „Pflanzenschutzmittel“ auf unseren Themenseiten.

Pflanzenschutzmittelverwendung in der Landwirtschaft

Neben den erwünschten Wirkungen birgt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zahlreiche Risiken für die Umwelt einschließlich der biologischen Vielfalt. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln seit Jahren auf unverändert hohem Niveau stagniert, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab. Funde von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern In den letzten Jahren gingen die Funde von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser kontinuierlich zurück, wie die Abbildung „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten in oberflächennahen Grundwassermessstellen“ zeigt. Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) bei mindestens einem Wirkstoff (letzte vorliegende Daten). Der Rückgang der Grundwasserbelastungen ist dabei wesentlich auf abnehmende Fundhäufigkeiten von Atrazin, Desethylatrazin und einigen wenigen anderen Wirkstoffen sowie deren Metaboliten (Abbauprodukte) zurückzuführen, deren Anwendung bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten verboten ist (Gewässer in Deutschland) . Hier zeigt sich eine Verzögerung der ökologischen Prozesse, die die strenge Zulassung in Deutschland rechtfertigt. Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören neun PSM-Wirkstoffe, die im Berichtszeitraum Bestandteil von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind. Für Oberflächengewässer wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ systematisch erhoben. Da dazu nur größere Gewässer herangezogen werden, sind die Daten nicht dazu geeignet, um die Belastung der zahlreichen Kleingewässer in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln abzuschätzen . Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Das europäische und das deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ in Verkehr gebracht werden, die auf ihre Umweltauswirkungen geprüft wurden. Die Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch das Umweltbundesamt. Im Jahr 2022 waren 1.000 Mittel (ohne ruhende Zulassungen) mit 1.849 Handelsnamen zugelassen (Mittel können als „Vertriebserweiterungen“ unter mehreren Handelsnamen vertrieben werden). Die Zahl eingesetzter Wirkstoffe in den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ist seit 2000 (276 Wirkstoffe) annähernd konstant geblieben. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 281 Wirkstoffe eingesetzt (siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Absatz von Pflanzenschutzmitteln Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland lag zwischen 1995 und 2005 bei etwa 30.000 Tonnen (t) Wirkstoff (ohne Berücksichtigung der im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase, und mit Ausnahme des Jahres 1998). Seit 2006 liegt der Inlandsabsatz zwischen etwa 30.000 und 35.000 t Wirkstoff (ohne inerte Gase). Die Gruppe der ⁠ Herbizide ⁠ macht mit rund 50 % den größten Anteil an den abgegebenen Pflanzenschutzmitteln (ohne inerte Gase) aus (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“). Aus den Angaben über den Inlandsabsatz (Verkauf) von Pflanzenschutzmitteln kann allerdings nicht unmittelbar auf den Verbrauch je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie den standörtlichen Bedingungen zum Teil erheblich variieren und die Präparate unter Umständen auch über mehrere Jahre hinweg gelagert werden. Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln wurden bisher nur stichprobenartig und in unregelmäßigen Abständen durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI), früher Biologische Bundesanstalt erfasst. Nach Berechnungen des Umweltbundesamts ergibt sich für die deutsche Landwirtschaft ein durchschnittlicher jährlicher Einsatz von 7,3 Kilogramm (kg) Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,4 kg Wirkstoff je Hektar Anbaufläche (Berechnung für 2021, bei ca. 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen laut Statistischem Bundesamt). Mit der Überarbeitung und Verabschiedung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ( SAIO-Verordnung, EU 2022/2379 ) müssen die Anwendungsdaten ab 2028 vollständig in digitaler Form systematisch erfasst und bestimmten Behörden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden. Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln und ihrem Zulassungsverfahren sowie Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft finden Sie in den Artikeln „Pflanzenschutzmittel“ sowie „ Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft “ und „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“ sowie im Umweltatlas auf unseren Internetseiten. ___ * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz

Im

Stellenausschreibung Im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle Sachgebietsleitung (m/w/d) Pflanzenschutz unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Weißenfels oder Halle (Saale). Es wird darauf hingewie- sen, dass beabsichtigt ist, das ALFF Süd voraussichtlich Ende 2024 am Standort Weißenfels zu konzentrieren. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit seinem Hauptsitz in Weißen- fels und seiner Außenstelle in Halle (Saale) gehört als untere Landesbehörde zum Geschäfts- bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Für das Sachgebiet Pflanzenschutz (Sachgebiet 27) suchen wir eine Sachgebietsleitung (m/w/d). In dieser Funktion obliegen Ihnen folgende Aufgaben:          Leitung des Sachgebietes Pflanzenschutz mit der Verantwortung für die sachgerechte, zügige und wirtschaftliche Erledigung der Dienstgeschäfte einschließlich Anleitung der unterstellten Bediensteten Organisation, Leitung und Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Rechtsvor- schriften im Bereich des Pflanzenschutzes zur Überwachung des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach dem Pflanzenschutzgesetz Bearbeitung von Anzeigen und Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht Planung von Pflanzenschutzversuchen im Acker-, Obst- und Gemüsebau; Bearbeitung von Versuchsfragen, Boniturmethoden und Auswertung der Versuche Beratung und Schulung von Landwirtschafts-, Obst- und Gartenbaubetrieben im Pflan- zenschutz Erarbeitung von Konzeptionen, Berichten und Stellungnahmen im Rahmen des Fach- rechts Pflanzenschutz und der Pflanzengesundheit Organisation, Leitung und Durchführung von Kontrollen im Bereich der Pflanzengesund- heit bei Import/Export und Durchfuhren von Pflanzen und deren Produkten einschließ- lich Zertifizierung Leitung und Durchführung von Kontrollen im Bereich Pflanzenschutz zur Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen Unterstützung der Amts- und Abteilungsleitung bei ihren Aufgaben. Ihr Profil: Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder entsprechender Hochschulabschluss) in der Fachrichtung Landwirtschaft oder Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau oder Pflanzenschutz. Bewerber*innen (m/w/d) mit Führungserfahrung werden be- vorzugt berücksichtigt. Darüber hinaus können Sie eine mehrjährige Berufserfahrung im Pflanzenschutz, vorzugs- weise im amtlichen Pflanzenschutzdienst nachweisen. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis der Pflanzenschutzsachkunde bzw. die Bereit- schaft zum Erwerb dieser Sachkunde sowie der Führerschein der Klasse B (Nachweis als Ko- pie beifügen) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die Tätigkeit erfordert umfassende Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzen- schutz und Pflanzengesundheit. Die sichere Beherrschung der Standardsoftware wird voraus- gesetzt. Weiterhin sind gute mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache vergleichbar mindestens mit dem Niveau C1 erforderlich. Erwartet werden ferner Kommunikationsfähigkeit, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Verhandlungskompetenz. Was bieten wir Ihnen: ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet einen modernen Arbeitsplatz in einem engagierten Team Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen eine 40-Stunden-Woche; Teilzeitmöglichkeiten; flexible und familienfreundliche Arbeits- zeitregelung; Ausgleich von Mehrarbeitszeiten durch Freizeit sowie 30 Tage Urlaubsan- spruch pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen betriebliche Altersvorsorge und Betriebliches Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung ausreichend Parkmöglichkeiten an der Dienststelle in Weißenfels Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt (Entgeltgruppe 13) richten sich nach dem Ta- rifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt dementspre- chend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen nach der vor- genannten Entgeltgruppe. Schwerbehinderte Menschen oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Aufgrund der Zentralisierung von Aufgaben der allgemeinen Verwaltung bei den Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten werden Teile des Auswahlverfahrens durch das ALFF Altmark bearbeitet. Die Entscheidung liegt weiterhin im Bereich des ALFF Süd. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Michelmann (03931/633 328). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 28.05.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1135715). Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form ab. Diese werden nicht berücksichtigt und nicht zurückgeschickt. Beim Stellenportal für den öffentlichen Dienst Interamt.de können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den But- ton „Online bewerben“ anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Alle Bewerber*innen (m/w/d) werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzu- gehen, den Online-Bewerbungsbogen vollständig auszufüllen (ein Verweis auf die Anlagen ge- nügt nicht) und folgende Anlagen als pdf-Dokument hochzuladen: Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis und Urkunde über den Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Noten- übersicht) Arbeitszeugnisse, geforderte Nachweise (z.B. Praktika, Fort- und Weiterbildungsnach- weise) und sonstige Zertifikate Führerschein ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Bedienstete des Öffentlichen Dienstes) Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab Hinweis: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) und das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd) möchten Sie darüber infor- mieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutz- fragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und deren Wirkung auf umweltbezogene Schlüsselparameter

Die vorliegende Studie hat die Wirkungen der vorbeugenden und eingreifenden Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes auf Kennwerte der Biodiversität und der ökologischen Integrität in Agrarlandschaften untersucht. Zusätzlich ist der Effekt dieser Maßnahmen auf die Häufigkeit der Verwendung und der Menge chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel betrachtet worden. In einem Literaturreview sind mehr als 12 000 themenbezogene Publikationen gesichtet worden. Mehr als 150 Publikationen sind einer integrierten, gewichtenden Bewertung der ökologischen Vorzugswürdigkeit unterzogen worden. Die Analyse der Veröffentlichungen hat gezeigt, dass eine ökologisch wertvolle, regional-typische naturräumliche Ausstattung einer Agrarlandschaft entscheidend dazu beiträgt, den Schaderregerdruck und gleichzeitig die Umweltrisiken durch die reduzierte Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu verringern. Die Entwicklung spezifischer alternativer Bekämpfungsmaßnahmen stellt einen wichtigen Baustein auf dem Weg in eine nachhaltigere Landwirtschaft dar. Dies ist in hohem Maße auch von digitalen Entscheidungshilfesystemen und einer datengetriebenen Optimierung der Bestandsführung zu erwarten. Insbesondere im Bereich der Wirkung von digitalen Werkzeugen des Integrierten Pflanzenschutzes auf die ökologische Qualität von Agrarökosystemen fehlt es aktuell noch an einer adäquaten Auseinandersetzung in wissenschaftlichen Untersuchungen. Dies gilt auch für den kombinierten Einsatz von nicht-chemischen Maßnahmen, wie es im Konzept des Integrierten Pflanzenschutzes grundsätzlich verankert ist. Die ökologische Vorzugswürdigkeit dieser Kombinationswirkungen kann anhand der Studienlage bisher nicht ausreichend eingeschätzt werden. Mit einer niedrigschwelligen Vermittlung von Wissen um effiziente Maßnahmen, die auf die spezifische Situation eines landwirtschaftlichen Betriebes abgestimmt sind, sollte die Akzeptanz und der Einsatz dieser Maßnahmen in der landwirtschaftlichen-Praxis verbessert werden. Quelle: Forschungsbericht

Bäche in der Agrarlandschaft durch Pflanzenschutzmittel belastet

Pflanzenschutzmittel (PSM) werden nach Regen von landwirtschaftlichen Flächen in angrenzende Bäche gespült. Eine Studie liefert erstmals ein Bild der realen Belastung kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft: In über 80 Prozent der im Kleingewässermonitoring untersuchten Bäche wurden zu hohe PSM-Rückstände nachgewiesen. Diese Einträge schaden dort Insekten und Pflanzen. Mit der Pilotstudie „Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠-Rückständen“  (Kleingewässermonitoring) hat das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland jeweils im Frühjahr 2018 und 2019 Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Die Funde belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden. In jeder zweiten Wasserprobe wurden Stoffe in zu hohen Konzentrationen gefunden, das heißt, die im Zulassungsverfahren von PSM abgeleiteten maximal tolerierbaren Konzentrationen waren überschritten. Dabei waren 20 Wirkstoffe besonders auffällig und für über 90 Prozent der Überschreitungen verantwortlich. Anhand biologischer Untersuchung von beispielsweise Libellen, Köcherfliegen und anderen im Gewässer lebenden Insekten wurde außerdem gezeigt, dass sich auch die Lebensgemeinschaft im Wasser in vier von fünf untersuchten Bächen in einem nur mäßigen bis schlechten Zustand befindet. Dieser Realitätscheck macht deutlich, dass das mit der Zulassung von PSM angestrebte hohe Schutzniveau für kleine Gewässer verfehlt wird. Die meisten PSM sind nicht nur hoch giftig für die zu bekämpfenden Schädlinge, sondern auch für andere Tier- und Pflanzenarten. Somit ist die Anwendung zugelassener PSM grundsätzlich mit Risiken für die Umwelt verbunden. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt vorab geprüft. Auch ein vermeintlich strenges Zulassungsverfahren kann Einträge in und Auswirkungen auf Gewässer nicht immer verhindern. Vor allem die für den Naturhaushalt besonders bedeutsamen kleinen Gewässer im Einflussbereich landwirtschaftlich genutzter Flächen sind PSM-Einträgen durch ⁠ Abfluss ⁠ nach Regenereignissen oft stoßweise ausgesetzt. Aber die Funde aus dem Kleingewässermonitoring belegen, dass Rückstände von PSM regelmäßig in bedenklichen Mengen von landwirtschaftlich genutzten Flächen in die angrenzenden Gewässer gespült werden, die so in der Risikobewertung im Rahmen der Zulassung nicht vorhergesehen wurden und nicht hingenommen werden können. Außerdem waren unter den Funden auch solche Wirkstoffe aus PSM, für deren Verwendung schon verpflichtende Schutzmaßnahmen wie Mindestabstände zu Gewässern oder das Anlegen von ⁠ Gewässerrandstreifen ⁠ festgeschrieben sind, die genau solche Einträge verringern sollten. Dies zeigt, dass die bisher festgelegten Maßnahmen zum Schutz kleiner Fließgewässer nicht ausreichen. PSM, die besonders häufig gefundene Wirkstoffe enthalten, werden vom Umweltbundesamt nun dahingehend außerplanmäßig geprüft. Festgestellt werden soll, ob die bestehenden Altzulassungen auch vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Wirkstoff weiterhin die Zulassungskriterien erfüllen oder ob gegebenenfalls Anpassungen der bei der Anwendung zu befolgenden Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind. Neue Erkenntnisse sollten sich auch auf bestehende Altzulassungen auswirken und dafür erforderliche Risikominderungsmaßnahmen sollten dann auch zeitnah festgesetzt werden, um den in der Pilotstudie erkannten Belastungen gezielt entgegenzuwirken. Verzögerungen bei der turnusmäßigen Überprüfung von Wirkstoffgenehmigungen und Produktzulassungen müssen unbedingt vermieden werden, um die Kleingewässer vor offenkundigen negativen Auswirkungen zu schützen. Auch die Aktualisierung europäischer Bewertungsmethoden müsste zügig durch die EU angegangen werden. Zudem sollte die Effektivität von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer von den Mitgliedstaaten überprüft werden. Um den Einsatz von Pestiziden reduzieren zu können, braucht es Anwendungsdaten zur Art und Menge der PSM, die in den verschiedenen Zweigen der Landwirtschaft tatsächlich eingesetzt werden. Der Zugang zu realen PSM-Anwendungsdaten sollte für die Wissenschaft und Behörden im Rahmen einer Transparenzinitiative ermöglicht werden, denkbar wäre beispielsweise ein Bundesprogramm „Digitale Spritztagebücher“. Denn ohne konkrete Informationen, welche PSM im Umfeld der Messtellen angewendet worden sind, ist es kaum möglich zu überprüfen, ob die bei der Anwendung des Produktes einzuhaltenden Maßnahmen zur Minderung des Eintrages in Gewässer tatsächlich wirksam sind. Die in der Studie ermittelte systematische Belastung der Bäche in Deutschland zeigt außerdem, dass der Einsatz von PSM in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, bedarf daher eines ambitionierten Maßnahmenpaketes.

Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm

Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder, in Berlin vom Pflanzenschutzamt, überwacht wird. Um die Effizienz dieser Kontrollen zu erhöhen, haben die Länder im Jahre 2004 beschlossen, ihre Überwachungsprogramme untereinander abzustimmen und künftig nach einheitlichen Standards zu arbeiten. Unter der Geschäftsführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erarbeitet die AG PMK Empfehlungen für solche Kontrollstandards. Die AG PMK koordiniert außerdem die Kontrollen in den Bundesländern und berichtet über die Ergebnisse des einheitlichen Kontrollprogramms. Weitere Informationen auf den Internetseiten des BVL

Umweltrisiken durch Pestizid-Cocktails werden unterschätzt

Auf unseren Äckern werden oft mehrere Pestizide gleichzeitig oder nacheinander verwendet. Wie die einzelnen Mittel zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. Dort werden Mittel nur einzeln bewertet. Die Folge: Unerwünschte Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt bleiben oft unentdeckt. Laut einer neuen Studie für das UBA muss sich das rasch ändern. Zulassungssystem mit Lücken Als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ (PSM) werden landwirtschaftlich genutzte ⁠ Pestizide ⁠ bezeichnet. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt geprüft. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die Anwendung von PSM maßgeblich zum Schwund an Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft beiträgt. Mit ursächlich dafür sind „blinde Flecken“ im Zulassungsverfahren, also Faktoren, die bisher nicht erfasst werden. Eine dieser Lücken ist die gängige landwirtschaftliche Praxis, in der Anbausaison einer Kultur oft mehrere PSM gleichzeitig (als sogenannte Tankmischungen) und auch mehrmals nacheinander zu verwenden. In der Landwirtschaft wird das als Spritzfolge bezeichnet. Da in der Zulassung normalerweise nur Einzelprodukte (und nur sehr selten auch beantragte Tankmischungen) bewertet werden, kann das Gesamtrisiko durch typische Anwendungen zurzeit nicht erfasst werden. Eine neue Studie für das ⁠ UBA ⁠ hat nun untersucht, wie die Umweltrisiken in der Praxis von der ⁠ Prognose ⁠ im Zulassungsverfahren abweichen. Deutlich erhöhte Risiken durch Spritzfolgen und Tankmischungen Im Rahmen der Studie wurden fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von PSM in 12 verschiedenen Hauptkulturen ausgewertet. Ein Ergebnis: Sowohl die eingesetzten PSM-Klassen (Insektizide, Fungizide oder ⁠ Herbizide ⁠), als auch die Anzahl der Behandlungen unterscheiden sich zwischen den Kulturen stark. Mit durchschnittlich 20 Pflanzenschutzbehandlungen pro Saison werden Äpfel am intensivsten behandelt. Unter einer Behandlung versteht man die Anwendung eines, aber oft auch mehrerer PSM in einer Tankmischung an einem Tag. Tankmischungen sind dabei die Regel. Sie machten durchschnittlich 63 Prozent aller Behandlungen in den untersuchten Kulturen aus. Aus den zur Verfügung stehenden Anwendungsdaten wurden für eine genauere Analyse je zwei repräsentative Spritzfolgen aus dem Rapsanbau und aus dem Apfelanbau ausgewählt. Hierfür wurde jeweils das Gesamtrisiko für die Umwelt ermittelt, indem die Risiken der einzelnen eingesetzten PSM summiert wurden. Das Gesamtrisiko der PSM-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als die Wirkstoffanwendung mit dem höchsten Einzelrisiko der Spritzfolge. Ergänzend wurde in der Studie ein Vorhersagemodell (MITAS) entwickelt, welches bei der Prognose des Gesamtrisikos den Abbau der PSM-Wirkstoffe zwischen den Behandlungen berücksichtigen kann. Am Beispiel der Auswirkungen von PSM-Anwendungen auf Regenwurmpopulationen wurde mit dem Modell das Gesamtrisiko einer Spritzfolge im Apfelanbau über den Zeitraum eines Jahres ermittelt. Die Ergebnisse der Anwendung dieses Modells sagen Schäden an Regenwurmpopulationen voraus, die sogar bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Es deutet sich daher an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine PSM gespritzt werden, nicht erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden. Was tun? Diese erste umfassendere Betrachtung von Spritzfolgen und Tankmischungen zeigt, dass das Risiko typischer Anwendungsmuster deutlich höher ist, als in der Zulassungsprüfung für die einzelnen PSM vorhergesagt wird. Um das Risiko zu mindern, ist wichtig, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoanalyse im Zuge der Zulassungsprüfung zu beschreiben. Denn erst dann wird es möglich, die erkannten Risiken zu managen. Die EU-Bewertungsleitlinien müssten dazu überarbeitet werden. Sinnvoll ist dabei, vereinfachende Szenarien für die gemeinsame Verwendung von PSM in den verschiedenen Kulturen zu entwickeln, denn die Zahl möglicher Kombinationen von Mitteln in der landwirtschaftlichen Praxis ist sehr groß. Was die Landwirtinnen und Landwirte für die Risikominderung tun können, kann direkt bei der PSM-Zulassung durch Anwendungsbestimmungen festgelegt werden. Sinnvoll ist zudem eine bessere und intensivere Beratung schon bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Sinnvoll ist auch, durch ökologische Maßnahmen in der Agrarlandschaft die Widerstandsfähigkeit der Tier- und Pflanzenpopulationen gegen unerwünschte Pestizidauswirkungen zu stärken – so etwas war als „Refugialflächenansatz“ im Aktionsprogramm Insektenschutz von der Bundesregierung vorgesehen, wurde aber bislang nicht umgesetzt. Die in der Studie ermittelten Risiken zeigen außerdem, dass der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, sollte deshalb ambitioniert umgesetzt werden. Um die Risiken von Tankmischungen und Spritzfolgen überhaupt bewerten zu können, benötigen die zuständigen Behörden Zugang zu PSM-Anwendungsdaten. Die regulatorischen Voraussetzungen dafür müssen durch die zuständigen Ministerien in Deutschland erst geschaffen werden.

Potenziale anderer Rechtsbereiche zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie

Deutschland erreicht bisher die verschiedenen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht. Neben den fehlenden finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen ist hierfür, so die der Studie zugrundeliegende These, auch die fehlende Integration von Belangen des Gewässerschutzes in andere Rechtsbereiche jenseits des Wasserrechts ein Grund. Die Studie wurde in mehreren Phasen erstellt: Nach einem Screening verschiedener Rechtsbereiche und Rechtsnormen und deren Potenzial für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden Schwerpunktthemen für eine vertiefte Analyse ausgewählt. Die Schwerpunktthemen stammen aus dem Immissionsschutzrecht (Regulierung von Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken), dem Naturschutzrecht (Gewässerrenaturierung als naturschutzrechtlicher Eingriff und trotz der Verbote des speziellen Artenschutzes), dem Humanarzneimittelrecht (Gewässerschutz im Zulassungsverfahren für Humanarzneimittel verstärken), dem Pflanzenschutzrecht (Eintrag von Pflanzenschutzmittel in Gewässer reduzieren), dem Planungsrecht (Gewässerentwicklung in der Fachplanung sowie der Raumordnung und Bauleitplanung), dem Energierecht (Förderung von Wasserkraftwerken anhand gewässerökologischer Kriterien) sowie dem Agrarrecht (Defizite in der Struktur der Agrarförderung). Für einzelne dieser Schwerpunktthemen wurden Handlungsoptionen entwickelt und ausgearbeitet. Quelle: Forschungsbericht

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