Untersuchungsgegenstand dieses Projektes sind spieltheoretische Modellierungen eines Zustandekommens von internationalen Umweltabkommen. Hierbei geht es um die Untersuchung und Gestaltung von Koalitionsbildungsprozessen sowie deren spieltheoretischen Strategien, um Verhandlungsanreize zu schaffen. Es werden flexible Abkommensmechanismen im Rahmen von Koalitionsspielen untersucht und analysiert.
In der 'herkömmlichen' Handels- bzw. Umweltpolitik wird stets die Möglichkeit zu vollständiger Selbstbindung der Akteure bei politischen Entscheidungen vorausgesetzt. Worauf bauen jedoch diese Annahmen? Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass sich die Politik in vielen Bereichen nicht hundertprozentig an ihre eigenen Entscheidungen binden kann. Es wird untersucht, welchen Einfluss ein Mangel solcher Bindungsmechanismen auf die herkömmlichen Ansätze im Bereich der strategischen Handelspolitik mit und ohne Berücksichtigung des Umweltgedankens hat.
Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Optionen und Bausteinen für eine nationales Maßnahmenprogramm, welches die Einhaltung der neuen nationalen Stickstoffobergrenze sicherstellt. Das Programm soll Stickstoffminderungsmaßnahmen aus allen Verursacherbereichen umfassen. Neue und innovative Maßnahmenoptionen sind zu recherchieren. Dabei sind auch die positiven und negativen Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Programmatischen Aanpak Stikstoff gemacht wurden, einzubeziehen und auf Deutschland zu übertragen. Zu diesem Zweck müssen die Optionen für rechtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland geprüft werden. Daran anschließend soll ein Vorschlag für ein umsetzungsreifes, integriertes rechtliches System erarbeitet werden, mit dem alle Stickstoffemissionen erfasst, bewertet und gemindert werden können. Um ein möglichst effizientes Programm aufstellen zu können, sollte jede Maßnahme des Katalogs Bewertungen hinsichtlich verschiedener Kriterien, wie Minderungspotenzial, Kosten sowie politisch, juristische und technische Durchsetzbarkeit aufweisen. Da Stickstoff nicht an den Grenzen Halt macht, sollen auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stickstoffminderung im Ausland zu untersuchen. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, sollen für den Maßnahmenkatalog auch Informationen über regionale Umsetzbarkeit und Effektivität erarbeitet werden. Nicht zuletzt sind bekannte (und neue) Maßnahmen dringend vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Situation neu zu bewerten. Aktuelle Marktveränderungen wie zum Beispiel die Preisentwicklung bei Mineraldünger und Rohstoffen, wirken sich auf nahezu alle Maßnahmen aus und müssen in der (Neu-)Bewertung Berücksichtigung finden.
Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine ganze Reihe mehr oder minder ausformulierter Naturschutzkonzeptionen, u.a. bei den Naturschutzverbaenden (B.U.N.D., DNR, DBV etc.), beim Sachverstaendigenrat, in der Wissenschaft sowie im politischen Raum. Diese Konzeptionen sollen synoptisch zusammengestellt und systematisch analysiert werden. Daran anschliessend soll eine Abschaetzung bzw. Bewertung der Konzeptionen erfolgen im Hinblick auf: Konkretisierungsgrad, Umsetzbarkeit, Kosten der Umsetzung, raeumliche Folgen, Zielerfuellungsgrad der vollzogenen Naturschutzpolitik, Nutzungskonflikte, Bezuege zu anderen Umweltbereichen etc. Durch das Vorhaben soll die fachlich-politische Basis fuer die Naturschutzpolitik des BMU verbessert werden.
Untersuchung der Umweltpolitik in ausgewaehlten Entwicklungslaendern vor dem Hintergrund der Aktivitaeten unterschiedlicher Interessengruppen. Sowohl interne als externe Interessengruppen koennen je nach ihrem politischen Gewicht und den Besonderheiten jeweiliger politischer Institutionen die Umweltpolitik beeinflussen. Unter den Bedingungen weit verbreiteter rent-seeking-Aktivitaeten in Entwicklungslaendern und vor dem Hintergrund der bestehenden externen und internen Gruppenkonfigurationen setzt sich in diesen Laendern eine selektive Umweltschutzpolitik durch, die in erster Linie den Interessen externer Gruppen und denen der Politiker und der Buerokratie in den Entwicklungslaendern entspricht. Auf diese Weise wirkt eine international gefoerderte Umweltschutzpolitik oft einer dauerhaften und auf die Beseitigung der Armut gerichteten Entwicklung entgegen.
Auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) in Durban hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf verständigt, bis 2015 ein neues, umfassendes Klimaschutzabkommen zu verhandeln, das bis spätestens 2020 unter UNFCCC in Kraft treten soll. Die EU fordert, dass dieses Abkommen ein 'Spektrum von Minderungsverpflichtungen' für Industrie- und Schwellen- und Entwicklungsländer beinhalten soll. Zielstellung: Für ca. 15 Kernländer sind mögliche qualitative und quantitative Emissionsreduktionsziele für die Zeit 2020-2030 auf Basis von Indikatoren und unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten zu erarbeiten und auf ihre politische Durchsetzbarkeit zu prüfen. Methodik: Erhebung und Systematisierung der vorhandenen Daten (Minderungsangebote, Länderprofile); Ableitung möglicher qualitativer und quantitativer Emissionsreduktionsziele, Analyse und Einschätzung der politischen Realisierbarkeit. In dem Vorhaben sollen darüber hinaus die wichtigsten Konzepte zu Lastenteilungs- und Gerechtigkeitsaspekten in der internationalen Klimaschutzdiskussion gesammelt und analysiert werden. Dabei sollen sie auch auf ihre Vereinbarkeit mit der 2 C-Zielsetzung sowie auf ihre (politische) Durchsetzbarkeit auf internationaler Ebene hin ausgewertet werden. Mit Blick auf die Gestaltung eines neuen Abkommens bis 2015 sollen Vorschläge für die deutsche Verhandlungsführung auf EU- und UNFCCC-Ebene abgeleitet werden.
Die intern. Staatengemeinschaft hat sich mit den Beschlüssen auf dem UN-Klimagipfel in Durban darauf verständigt, bis 2015 ein umfassendes intern. Klimaschutzabkommen - wirksam ab 2020 - zu verabschieden. Allerdings sind für einen 2 Grad-konsistenten und ökonomisch verantwortbaren Entwicklungspfad bereits im Zeitraum bis 2020 sehr anspruchsvolle Emissionsreduktionen von Treibhausgasen in allen Staaten mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten erforderlich. Im Hinblick auf die kurzfristig - d.h. bis 2020 - notwendigen zusätzlichen Emissionsreduktionen, ist dagegen die ökologische Wirkung der auf dem Klimagipfel vereinbarten 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls nur als sehr begrenzt zu bewerten. Neueste Untersuchungen belegen aber, dass im Zeitraum bis 2020 weltweit ein Emissionsreduktionspotenzial von rund 17 Gt im Vergleich zur Referenzentwicklung besteht. In dieser Situation gilt es, machbare Wege zu zusätzlichen Klimaschutzanstrengungen vor dem anvisierten Inkrafttreten eines neuen Klimaabkommens aufzuzeigen. Dabei kann es sich um globale wie nationale Maßnahmen in ausgewählten Ländern (z. B. EU-MS, AUS, JPN, CHN, IND, MEX) handeln. - BMU vertritt D federführend in den internationalen Klimaschutzverhandlungen unter der UNFCCC und darüber hinaus in anderen Foren, wie z. B. OECD. Diese Verhandlungsstränge und darüber hinausgehende Foren erfordern eine fundierte Vorbereitung und Begleitung, um die notwendige politische Akzeptanz auf internationaler Ebene und die Breitenwirkung auf andere Ebenen sicherzustellen. - Dieses Vorhaben soll Instrumente/Initiativen einschl. solcher, die außerhalb des UNFCCC-Verhandlungsprozesses zu verorten sind, identifizieren und untersuchen, welche zur Steigerung der Klimaschutzanstrengungen hinsichtlich Effektivität und der politischen Durchsetzbarkeit besonders wirksam wären.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2007 das Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) der Bundesregierung verabschiedet, in dem Instrumente und Maßnahmen benannt werden, die zur entsprechenden Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen sollen. Das IEKP sieht eine regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstandes - beginnend mit dem Jahr 2010 - vor. Vorgelegt werden soll ein Bericht der Bundesregierung zum IEKP, der zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt ist. Der Bericht soll die Wirkung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sowohl in klimapolitischer als auch ökonomischer Hinsicht darstellen und, falls notwendig, neue Maßnahmen vorschlagen. Grundlage des Berichts der Bundesregierung sollen die Erhebungen unabhängiger Gutachter sein. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben, in dem neben der im Dezember 2007 zugesicherten Rechenschaftsablegung auch Potenziale und Maßnahmen identifiziert und analysiert werden.
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