In der 'herkömmlichen' Handels- bzw. Umweltpolitik wird stets die Möglichkeit zu vollständiger Selbstbindung der Akteure bei politischen Entscheidungen vorausgesetzt. Worauf bauen jedoch diese Annahmen? Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass sich die Politik in vielen Bereichen nicht hundertprozentig an ihre eigenen Entscheidungen binden kann. Es wird untersucht, welchen Einfluss ein Mangel solcher Bindungsmechanismen auf die herkömmlichen Ansätze im Bereich der strategischen Handelspolitik mit und ohne Berücksichtigung des Umweltgedankens hat.
Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Untersuchungsgegenstand dieses Projektes sind spieltheoretische Modellierungen eines Zustandekommens von internationalen Umweltabkommen. Hierbei geht es um die Untersuchung und Gestaltung von Koalitionsbildungsprozessen sowie deren spieltheoretischen Strategien, um Verhandlungsanreize zu schaffen. Es werden flexible Abkommensmechanismen im Rahmen von Koalitionsspielen untersucht und analysiert.
Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.
Ziel des Projekts ist die Entwicklung von Optionen und Bausteinen für eine nationales Maßnahmenprogramm, welches die Einhaltung der neuen nationalen Stickstoffobergrenze sicherstellt. Das Programm soll Stickstoffminderungsmaßnahmen aus allen Verursacherbereichen umfassen. Neue und innovative Maßnahmenoptionen sind zu recherchieren. Dabei sind auch die positiven und negativen Erfahrungen, die in den Niederlanden mit dem Programmatischen Aanpak Stikstoff gemacht wurden, einzubeziehen und auf Deutschland zu übertragen. Zu diesem Zweck müssen die Optionen für rechtliche Anknüpfungspunkte in Deutschland geprüft werden. Daran anschließend soll ein Vorschlag für ein umsetzungsreifes, integriertes rechtliches System erarbeitet werden, mit dem alle Stickstoffemissionen erfasst, bewertet und gemindert werden können. Um ein möglichst effizientes Programm aufstellen zu können, sollte jede Maßnahme des Katalogs Bewertungen hinsichtlich verschiedener Kriterien, wie Minderungspotenzial, Kosten sowie politisch, juristische und technische Durchsetzbarkeit aufweisen. Da Stickstoff nicht an den Grenzen Halt macht, sollen auch die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Stickstoffminderung im Ausland zu untersuchen. Da sich Emissionssituation und Sensitivität der Schutzgüter in Deutschland jeweils regional voneinander unterscheiden, sollen für den Maßnahmenkatalog auch Informationen über regionale Umsetzbarkeit und Effektivität erarbeitet werden. Nicht zuletzt sind bekannte (und neue) Maßnahmen dringend vor dem Hintergrund der geänderten geopolitischen Situation neu zu bewerten. Aktuelle Marktveränderungen wie zum Beispiel die Preisentwicklung bei Mineraldünger und Rohstoffen, wirken sich auf nahezu alle Maßnahmen aus und müssen in der (Neu-)Bewertung Berücksichtigung finden.
Ziele: Beitrag zum verbesserten Verstaendnis des politischen Prozesses der Gestaltung der Umwelt- und Ressourcenschutzpolitik in Entwicklungslaendern; Anwendung und Weiterentwicklung der Methoden der Neuen Politischen Oekonomie und der Neuen Institutionenoekonomie fuer diese Fragestellung anhand ausgewaehlter Fallbeispiele. Praxisbezug: Beitrag zur Ueberwindung von Zielkonflikten zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, sozialer Gerechtigkeit und oekologischer Nachhaltigkeit im Spannungsfeld Landwirtschaft - Natur- und Ressourcenschutz; Erarbeitung von Methoden der Beurteilung der politischen Durchsetzbarkeit naturschutz- und ressourcenschutzpolitischer Massnahmen fuer die Politikberatung. Ansatz: Untersuchung von potentiellen Interessengruppen und ihrer Organisations-, Artikultions- und Durchsetzungsfaehigkeit in Abhaengigkeit von: dem spezifischen Problem der Ressourcennutzung im untersuchten Fall; den oekonomischen Institutionen, die die Nutzung des untersuchten Ressourcensystems regeln; den sozio-kulturellen Faktoren (Anwendung des Konzept des Sozialkapitals); den politischen Institutionen und Akteuren (unter besonderer Beruecksichtigung von Dezentralisierung und Devolution). Vorgehensweise: Anwendung neo-klassischer oekonomischer Konzepte und ihrer Erweiterungen; Neue Politische Oekonomie; Neue Institutionenoekonomie; Ressourcenoekonomie. Methodischer Ansatz: Rational Choice; methodologischer Individualismus. Untersuchungsdesign: Trend, Zeitreihe.
Hauptziel ist die Klaerung der Frage, inwieweit das oeffentliche Beschaffungswesen zur Duchsetzung von Umweltrecht und Umweltschutz dienen kann. Anlass der Untersuchung war insbesondere die Novellierung des deutschen Vergaberechts. Das bis dahin dem Haushaltsrecht zugeordnete Rechtsgebiet der oeffentlichen Auftragsvergabe hat mit der sogenannten Kartellrechtlichen Loesung von 1999 Eingang in das GWB (Paragraph 97 ff.) gefunden. Die Neufassung war aufgrund europarechtlicher Vorgaben unumgaenglich. Die Untersuchung beschraenkt sich nicht auf die neugefassten Vorschriften. Die Vergabekoordinierungsrichtlinien, Artikel des GG, Vorschriften des EGV und die Verdingungsordnungen sind ebenfalls Untersuchungsgegenstand. Folgende Zwischenergebnisse lassen sich bereits formulieren: 1. Art. 20a GG laesst sich fuer die umweltfreundliche Beschaffung nicht instrumentalisieren. Die wesentlichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Vergaberechts sind einer Auslegung im Lichte von Art. 29a GG nicht zugaenglich. 2. Das deutsche Haushaltsrecht bietet weitreichende Moeglichkeiten zur Ausschreibung umweltfreundlicher Produkte. 3. Die Vorschriften fuer die Leistungsbeschreibung lassen die Beruecksichtigung von Umweltaspekten weitgehend zu. 4. Die Leistungsbeschreibung darf nicht verlangen, dass Produkte Umweltzeichen (Eco-Label) tragen.
1A) Unter 'globalen Umweltgütern' im Sinne dieses Forschungsvorhabens werden insbesondere der internationale Luftraum und die Hohe See verstanden, für die Verfügungsrechte nur unzureichend geregelt sind. Dabei besteht die Gefahr einer Übernutzung, weil die Nutzer nicht die volkswirtschaftlichen Kosten ihres Handelns tragen müssen. So stellt der grenzüberschreitende Flug- und Schiffsverkehr eine stetig wachsende Quelle von Treibhausgasen dar, unterliegt aber keinen quantitativen Reduktionsverpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll. Es wird daher - u.a. vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung globale Umweltveränderungen - die Einführung eines Nutzungsentgelts für den Flugverkehr und die Schifffahrt vorgeschlagen, dessen Aufkommen zweckgebunden für Klimaschutz- bzw. Meeres- und Küstenschutzprojekte verwendet werden soll. Ein Nutzungsentgelt dient erstens dem Schutz globaler Umweltgüter durch seine lenkende Wirkung auf das Verkehrsaufkommen, die verwendete Technik, etc. Zweitens trägt es durch die zweckgebundene Verwendung dem Finanzierungsbedarf im Umwelt- und Entwicklungssektor Rechnung. B) Für die verschiedenen diskutierten Maßnahmenvorschläge - zu nennen sind insbesondere die streckenbezogene Emissionsabgabe - fehlt es an rechtlich stimmigen Gesamtkonzepten. C) Im Rahmen des Vorhabens sind die rechtlichen Eckpunkte herauszuarbeiten und für bestimmte Maßnahmenvorschläge ein rechtliches Konzept zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf ihre Vereinbarkeit mit dem nationalen Finanzverfassungsrecht, dem Europarecht und internationalen Abkommen zu legen. Dazu ist es u.a. erforderlich, das Nutzungsentgelt rechtlich in das deutsche und europäische Abgabensystem einzuordnen und Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung aufzuzeigen. Hier sind vor allem die rechtlichen Möglichkeiten einer zweckgebundenen Verwendung des Aufkommens für internationale Umweltschutzprojekte, etwa über internationale Institutionen wie der GEF, zu untersuchen. Dabei soll die Praktikabilität eines Systems auf europäischer Ebene aufgezeigt werden, da eine europäische Regelung als Vorbild und Initiator für langfristig anzustrebende globale Regelungen dienen könnte.
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