Die akustische Umweltbelastung hat sich in den letzten Jahren unter anderem auch als Folge von steigendem Siedlungsdruck und der Energiewende verändert. Dauerhafte technische Geräusche von stationären Geräten und Anlagen führen zu neuen Umweltbedingungen. In der öffentlichen Diskussion stehen zunehmend Beeinträchtigungen von Anwohnern durch Anlagen und Geräte, die Infraschall emittieren. In vielen Fällen wird auf das als unzureichend erlebte Schutzniveau Bezug genommen und eine stärkere Begrenzung der Immissionen gefordert. In vorliegender Veröffentlichung wurde die Fragestellung untersucht, welche physischen oder psychischen Belastungen bei Probandinnen und Probanden durch die Exposition mit Infraschall hervorgerufen werden können. Hierzu wurde betrachtet, ob Infraschallimmissionen unter Laborbedingungen einerseits subjektiv als belästigend und unangenehm beurteilt werden und inwieweit sie andererseits messbare körperliche Akutreaktionen hervorrufen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Laboruntersuchung durchgeführt. Die Bearbeitung der Studie gliederte sich in die folgenden Aspekte: - Konzeption eines geeigneten Studiendesigns für eine Laboruntersuchung zu den physiologischen und psychologischen Akutwirkungen von Infraschall - Durchführung eines Pretests - Durchführung einer Laboruntersuchung Zur Beantwortung der Fragestellungen befasste sich ein interdisziplinäres Team mit aktuellen Forschungsergebnissen zu Infraschalleinwirkungen. Es wurde ein Studiendesign entwickelt und anhand einer Voruntersuchung getestet. Schließlich wurde eine Laboruntersuchung mit 44 Versuchspersonen durchgeführt, in der durch die Darbietung unterschiedlicher Infraschallgeräusche die physiologischen und psychologischen Auswirkungen von Infraschall untersucht wurden. Die Laboruntersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: - Infraschallimmissionen bei einem Schalldruckpegel zwischen 85 dB und 105 dB rufen keinekörperlichen Akutreaktionen hervor, dennoch werden Infraschallimmissionen an und oberhalb der Hörschwelle als belästigend und unangenehm beurteilt. Auch ruft Infraschall mitzeitlichen Schwankungen des Schallpegels eine höhere Belästigungswirkung hervor als einzeitlich konstantes Schallereignis. - Die in der Literatur und Normung aufgeführten frequenzabhängigen Wahrnehmungsschwellen im Infraschallbereich konnten bei der Untersuchung bestätigt werden. Nicht wahrnehmbare Infraschallimmissionen wurden nicht als belästigend bewertet. - Vorbelastete und nicht vorbelastete Versuchspersonen weisen keine signifikanten Unterschiede auf. (Vorbelastete Personen haben im Vorfeld bei Behörden tieffrequente oder Infraschallimmissionen im persönlichen Umfeld gemeldet, die durch spätere Schallmessungenbestätigt wurden.) Eine Sensibilisierung von Personen konnte aus diesem Untersuchungskonzept nicht nachgewiesen werden. - Es ist noch ungeklärt, ob körperliche Infraschallauswirkungen erst nach einer länger andauernden Exposition nachgewiesen werden können. Hierzu sind weiterführende - insbesondere epidemiologische - Untersuchungen erforderlich. Diese sind im Prinzip dann geeignet, eine Assoziation zwischen langandauernder Infraschallexposition und der Entstehung von Krankheiten zu untersuchen, wenn über einen längeren Zeitraum der Vergangenheit die tatsächliche und die von Betroffenen wahrgenommene Infraschallbelastung sicher bestimmt und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass mögliche resultierende Krankheiten andere Ursachen haben (beispielsweise Veränderungen im Herz-/Kreislaufsystem durch Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel). Insofern erscheint eine isolierte Betrachtung von Infraschallimmissionen im Rahmen einer epidemiologischen Studie praktisch nicht möglich; dies umso mehr, da für die dann notwendige Ermittlung der Infraschallbelastung bisher kein erprobtes Berechnungsverfahren vorliegt. Quelle: Forschungsbericht
Viele Personen sind heutzutage fortwährend Lärm ausgesetzt. Zuletzt hat die Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2014 erneut gezeigt, dass sich eine große Zahl von Menschen durch Lärm belästigt fühlt. Chronischer Lärm beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität und das subjektive Wohlbefinden auf vielen Ebenen, sondern auch das Herz-Kreislauf-System und stört den Schlaf. Im vorliegenden Text werden die körperlichen und psychischen Auswirkungen von Lärm dargestellt.Quelle: www.umweltbundesamt.de
Aufgrund des hohen Anteils an Grün- und Waldflächen in Berlin und im Umland sind dem Großteil der Berlinerinnen und Berliner und vielen der Kinder echte Naturerlebnisse noch nicht völlig fremd. Viele wissen sicher noch, wie man auf einen Baum klettert oder an einem Gewässer aus Holz, Steinen und Lehm einen Staudamm errichtet. In weniger “grünbegünstigten” Großstädten sieht das anders aus. Und selbstverständlich ist das auch für viele Berliner Kinder nicht. Im Rahmen der zunehmenden Technisierung der Gesellschaft erobern Spielekonsolen, Computer, Tablets und Smartphones immer größere Räume im Kinderzimmer. Vor einigen Jahrzehnten waren Kinder noch viel häufiger jeden Tag draußen zum Spielen – bei Wind und Wetter. Heutzutage spielen sehr viele nur noch zuhause. Da sogar Eltern vermehrt “Naturkontakte” als gefährlich einstufen, kann eine Naturentfremdung der Kinder nicht mehr sonderlich erstaunen. Soziologen sprechen von der “Verhäuslichung”. Dabei wurde in vielen Forschungsprojekten die positive Wirkung von Naturerfahrungen auf die physische und psychische Entwicklung von Kindern nachgewiesen. Der Kontakt zur Natur fördert die Persönlichkeits- und Sozialentwicklung, Kreativität, Konzentrationsfähigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit. Ebenso wichtig: Die Herausbildung eines eigenen Umweltbewusstseins. In vielen Städten sind naturnahe Räume jedoch fast vollständig verschwunden. Aus diesem Wissen entwickelte sich in den 1990er Jahren das Konzept der Naturerfahrungsräume (NER). Damit Kinder auch in Zukunft noch die Erfahrung machen können, einen Frosch zu beobachten, ein Bild aus Herbstlaub und Kastanien zu legen, einen Bogen aus Weidenruten oder eine eigene Höhle aus Holz im Wald zu bauen. Es lohnt sich: Wer den Spaß eines Schneckenrennens kennt oder die Freude der Oma über einen selbstgepflückten Wildblumenstrauß vom Wegesrand, hat wichtige Lebenserfahrungen gemacht. Städtische “Naturerfahrungsräume” sind i.d.R. mindestens einen Hektar große, “wilde” Freiräume, die Kinder und Jugendliche zum Spielen, Toben, Forschen und Erholen eigenständig aufsuchen können. Praktisch also, wenn sie im Wohnumfeld entstehen, so können sie fußläufig und schnell erreicht werden. Die Naturerfahrungsräume (NER) sind naturnah ohne Spielelemente und Infrastruktur gestaltet. Die Nutzung sollte den Kindern und Jugendlichen auch ohne pädagogische Aufsicht, Vorgaben oder Betreuung möglich sein. So bleibt beim “freien” Spiel genug Raum für Interaktionen mit der Natur und untereinander. Die Flächen werden weitgehend ihrer natürlichen Entwicklung überlassen. Entweder finden gar keine Eingriffe statt, oder es werden lediglich Teilbereiche (wie z. B. Lichtungen) durch Pflegemaßnahmen offen gehalten. Eine intensive Pflege ist aber nicht vorgesehen, um der Natur möglichst viel Raum zur eigendynamischen Entwicklung zu lassen. Für die Kinder sollen sie den Naturkontakt im urbanen Wohnumfeld garantieren. Darüber hinaus tragen Naturerfahrungsräume zur Aufwertung des Wohnumfeldes bei. Diese Steigerung der Lebensqualität für Familien mit Kindern wird sowohl auf sozialer als auch auf gesundheits- und naturschutzbezogener Ebene spürbar. Die Einrichtung und Unterhaltung von Naturerfahrungsräumen fördert die biologische Vielfalt im städtischen Raum. Durch das Zulassen natürlicher Prozesse und durch gezielte, extensive Pflegemaßnahmen lassen sich auf den Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien entwickeln, wie es in herkömmlichen Grünanlagen nicht möglich wäre. Dieses kann die Lebensraum- aber auch Artenvielfalt in der Stadt im erheblichen Maße steigern. Und was auch nicht vergessen werden darf: Naturverständnis und Umweltbewusstsein der heranwachsenden Generation bilden die sicherste Basis für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Zukunft. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung fanden die Naturerfahrungsräume sogar Eingang in das Bundesnaturschutzgesetz. Das Land Berlin setzt dessen Ziele auf Landesebene um. In den stark verdichteten Siedlungsgebieten Berlins sollen wohnungsnah Naturerfahrungsräume eingerichtet werden. In Kreuzberg entstanden die ersten Naturerfahrungsräume. Seit 2009 können Kinder auf einer Fläche von 3.500 m² im Park am Gleisdreieck, nördlich der Yorkstraße, spielen. Im Jahr 2014 kam das 7.000 m² große “Robinienwäldchen” in der Halleschen Straße / Ecke Möckernstraße dazu. Darüber hinaus gibt es in Berlin seit 2015 drei weitere Naturerfahrungsräume-Pilotflächen in den Bezirken Spandau, Pankow und Marzahn. Sie sind Referenzprojekte der “Strategie Stadtlandschaft” für die Umsetzung des Konzeptes der Naturerfahrungsräume in Berlin, insbesondere in sozial benachteiligten Wohnquartieren. Ihre Umsetzung wird im Rahmen eines Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens (“Naturerfahrungsräume in Großstädten am Beispiel Berlin”) aus Bundes- und Landesmitteln gefördert. Träger ist die Stiftung Naturschutz Berlin. Bei beiden Projekten arbeiten die Planer eng mit den Kindern aus umliegenden Schulen und Kindertagesstätten zusammen. Es werden Exkursionen vor Ort durchgeführt und Ideenworkshops veranstaltet. Die Kinder werden zu ihren Wünschen befragt und dürfen bei der Gestaltung der Fläche aktiv mitarbeiten. Der Naturerfahrungsraum auf dem westlichen Hang des Kienbergs wurde 2016 vorbereitet und ist eine der drei Pilotflächen des Referenzprojektes der Strategie Stadtlandschaft zur Entwicklung von Naturerfahrungsräumen in Berlin. Vorhabenträger für die Planung und Umsetzung des Naturerfahrungsraums auf dem Kienberg ist die Stiftung Naturschutz Berlin. Die Veranstalter der IGA Berlin 2017 haben hierfür eine etwa 1,6 ha große Fläche zur Verfügung gestellt und gewährleisten die Pflege für die nächsten 20 Jahre. Zusammen mit Kinden aus den umliegenden Kindertagesstätten und Schulen wurde der mit Lichtungen durchsetzte Wald konzipiert. Offen liegender Bauschutt wurde in großen Mengen entfernt, abgedeckt oder als Spielelemente integriert, Holzschnitt wurde in dichten Benjeshecken aufgestapelt. Der Naturerfahrungsraum am Kienberg bietet den Kindern neben Kletterbäumen und Räumen für Versteck- und Abenteuerspiele auch die Möglichkeit der Beschäftigung mit Naturmaterialien wie Ästen, Steinen und Sand – und natürlich Raum für Naturbeobachtungen. Weitere Informationen und das Programm finden Sie unter folgenden Links: Naturerfahrungsraum auf dem Kienberg Umweltbildungszentrum Kienbergpark Naturerfahrungsräume in Berlin
Geräusche sind in unserer technisierten und mobilen Gesellschaft allgegenwärtig und leider nicht grundsätzlich vermeidbar. Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet. Geräusche als Umweltproblem Aufgabe der Lärmbekämpfung ist es, das Ruhebedürfnis und Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit durch einen technisch und finanziell machbaren Schallschutz sicherzustellen. Daß dieser Ausgleich bislang noch nicht hergestellt wurde, kann an der Belästigung der Bevölkerung durch Lärm abgelesen werden. So fühlt sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. An zweiter Stelle steht die Störung durch Fluglärm, gefolgt von Schienenverkehrslärm, von Lärm aus Industrie und Gewerbe, von lauten Nachbarn und von lauten Sportarten. Belästigung der Bevölkerung durch Lärm in Prozent (Quelle Umweltbundesamt) Der Schutz der Menschen vor Geräuschen wird in der Bundesrepublik durch eine Vielzahl von Verordnungen und Einzelfallregelungen sichergestellt. Hier kann nur eine einführende Übersicht gegeben werden, daher ist es im Einzelfall angeraten, das zutreffende Regelwerk genau zu studieren. Neben den hier vorgestellten grundsätzlichen Vorgehensweisen können im Einzelfall jedoch auch Abweichungen bestehen. Lärmwirkung Die belästigende Wirkung von Lärm wird nur zu einem Drittel direkt durch die Lautstärke des Geräusches bestimmt, ein weiteres Drittel bestimmen soziologische Faktoren, während die auslösenden Faktoren für das letzte Drittel unbekannt sind. Vergleichsskala zur Wahrnehmung und Wirkung verschiedener Schallpegel Schallpegel (dB) Geräuschquelle Geräuschempfindung 20 bis 30 Uhrenticken, Blätterrauschen gerade hörbares Geräusch 40 bis 50 Unterhaltungssprache, ruhige Wohnstraße schwaches Geräusch 60 bis 70 laute Unterhaltung, Bürogeräusche, Pkw in 10m Abstand mäßiges Geräusch 80 bis 90 Straßenverkehrsgeräusch, lauter Fabriksaal starkes Geräusch 100 bis 110 Autohupe in 7m Abstand, Kesselschmiede sehr starkes Geräusch 120 bis 130 Presslufthammer in 1m Abstand, Düsentriebwerk ohrenbetäubendes Geräusch 140 bis 150 Nahbereich einer Explosion, Nahbereich eines Strahltriebwerks Schmerz Eine hohe andauernde Lärmbelastung führt im Extremfall zu Gehörschäden, aber auch Alltagslärm ohne extreme Lautstärke kann zu gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen, wie z.B.: Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration sowie der Lern- und Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung von Erholung und Entspannung. Längerfristige Lärmbelastungen führen zu Veränderungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Abschätzungen des Umweltbundesamtes zu der lärmbedingten Risikoerhöhung von Herz-Kreislauferkrankungen kommen zu dem Ergebnis, daß ca. 2% aller Herzinfakte dem Verkehrslärm zuzuschreiben sind. Dies bedeutet, daß in der Bundesrepublik jährlich etwa 1800 Menschen wegen lärmbedingter Stresserhöhung sterben. Beurteilung von Geräuschen Die Beeinträchtigung durch Lärm steigt mit der Lautstärke des unerwünschten Geräuschs an. Als wichtigster Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Geräuschen wird daher der durch ein Mikrofon gemessene Schalldruck angegeben. Durch Umrechnung des Schalldrucks in die logarithmische Dezibelskala wird daraus der Schalldruckpegel gebildet, der in Dezibel (dB) angegeben wird. Meist wird das Geräusch anhand der A-Kurve bewertet, diese liefert eine dem menschlichen Hörvermögen angepaßte Bewertung bei unterschiedlichen Tonhöhen. Der Schalldruckpegel wird dann in dB(A) angegeben. Erst diese Größe bietet eine angenäherte Übereinstimmung mit der menschlichen Wahrnehmung von Geräuschen. Eine Änderung des Schalldruckpegels um 3 dB(A) ist gerade wahrnehmbar, während eine Änderung um 10 dB(A) einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke entspricht. Da Geräusche in der Praxis häufig in der Lautstärke schwanken, wird zur Beurteilung der Mittelungspegel als zeitlicher Mittelwert des Pegels herangezogen. Bei tonhaltigen oder impulshaltigen Geräuschen wird die zusätzliche Lästigkeit durch "Strafzuschläge" berücksichtigt, auch die besondere Lästigkeit von Informationen z.B. beim Mithören von Lautsprecherdurchsagen kann nur über spezielle Zuschläge erfaßt werden. Die Summe aus Mittelungspegel und Zuschlägen ergibt den Beurteilungspegel, der mit den jeweiligen Grenz- bzw. Richtwerten verglichen wird. Spezielle Messverfahren Mit der alleinigen Messung des Schalldruckpegels in dB(A) kann man nicht allen Geräuschen gerecht werden. Viele Geräusche bewirken aufgrund ihrer besonderen Charakteristik eine zusätzliche Lästigkeit, die im Schalldruckpegel alleine keine Berücksichtigung findet. So kann bereits im Schallpegelmesser durch Bildung des Taktmaximalpegels die besondere Störwirkung von Impulsen berücksichtigt werden. Für andere Lästigkeiten existieren eine Reihe besonderer Meßverfahren, die z.T. spezielle Meßgeräte erfordern, so beispielsweise für Geräusche mit stark tieffrequenten Anteilen (DIN 45 680), mit deutlich hervortretenden Einzeltönen (DIN 45 681) oder für Schießgeräusche mit ihren besonders kurzen Impulsen (VDI 3745). Quellenbezogene Regelwerke Untersuchungen haben gezeigt, daß die Geräusche verschiedener Schallquellenarten (wie z.B. Gewerbe, Verkehr, Sport) bei gleichem Mittelungspegel nicht immer auch gleich belästigend wirken. Hinzu kommt eine aus unserem allgemeinen Erfahrungsschatz gespeiste Erwartungshaltung, die uns an einer belebten und vielfältig genutzten Einkaufsstraße höhere Schalldruckpegel erwarten und tolerieren läßt als z.B. in einem reinen Wohngebiet. Dies hat dazu geführt, daß die zulässigen Immissionsrichtwerte für Geräusche, die auf einen zu schützenden Ort einwirken dürfen, zunächst von der Art der verursachenden Quelle abhängig sind und dann noch zusätzlich nach der Gebietsnutzung des belasteten Gebietes gestaffelt werden. So haben die Geräusche von gewerblichen und industriellen Quellen in reinen Wohngebieten zur Tageszeit einen Immissionsrichtwert von 50 dB(A) einzuhalten, während einem dort neu zu bauenden Verkehrsweg ein Immissionsgrenzwert von 59 dB(A) zugestanden wird. Messung von Geräuschen Foto: LANUV Die Messung von Geräuschen erfolgt mit Schallpegelmessern. Diese Geräte bilden direkt den Mittelungspegel eines Geräusches und zeigen diesen in dB(A) an. Da sie den eichrechtlichen Vorschriften unterliegen, werden die Meßwerte mit hoher Genauigkeit gebildet. Die Messung von Geräuschen kann dabei sowohl am Immissionsort, auf den ein Geräusch einwirkt, als auch am Emissionsort erfolgen, wo das Geräusch entsteht. Die Messung am Immissionsort dient dabei zumeist der Überwachung auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte, während Messungen der Emission zur Kontrolle einzelner Aggregate und zur Planung von Lärmschutzmaßnahmen benötigt werden. Am Emissionsort werden zumeist keine Schalldruckpegel, sondern die Quellstärke kennzeichnende Schalleistungspegel bestimmt, die später eine einfachere Umrechnung auf Immissionspegel an verschiedenen Orten zulassen. Schalleistungspegel können auch unmittelbar für den Vergleich der Geräuschabstrahlung von Maschinen genutzt werden. Aufgrund von EU-Vorschriften müssen bei vielen Geräten und Maschinen zunehmend die abgestrahlten Schalleistungspegel angegeben werden, dies kann bei der Kaufentscheidung zur Auswahl leiser Geräte genutzt werden. Ein großer LKW strahlt typischerweise eine Schalleistung von 105 dB(A) ab, während für kleine Rasenmäher ein maximaler Schalleistungspegel von 96 dB(A) zulässig ist. Es ist immer von Vorteil, wenn ein leises Gerät erworben werden kann und damit die Lärmbekämpfung bereits an der Quelle erfolgt. Das leise Gerät bewirkt sowohl eine Entlastung bei der Benutzung (Arbeitsschutz) als auch der Nachbarschaft (Immissionsschutz), wogegen Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg wie z.B. die Abschirmung oder Kapselung der Quelle zumeist nur der Nachbarschaft zugute kommen. Obigen Rasenmäher wird man also nur annähernd halb so laut wie den LKW empfinden. Aber es gibt auch noch leisere und umweltfreundlichere Rasenmäher. Wird ein Gerät mit nur 86 dB(A) Schalleistung erworben, kann die empfundene Lautstärke nochmals halbiert werden. Und davon profitiert nicht nur, wer den Rasenmäher bedient, sondern auch die Nachbarschaft wird den Rasenmäher mit der um 10 dB(A) geringeren Schalleistung als nur halb so laut wahrnehmen. Berechnung von Geräuschen Oftmals können Geräusche nicht am eigentlich interessierenden Immissionsort gemessen werden. Will man Meßergebnisse von einem Ort auf einen anderen übertragen, so gestattet eine Reihe von Richtlinien (VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, DIN ISO 9613-2 E) die Berechnung der an anderen Orten auftretenden Geräusche unter Berücksichtigung von z.B. meteorologischen Effekten auf dem Ausbreitungsweg, von Abschirmungen durch Hindernisse oder der Abstrahlung von Halleninnengeräuschen ins Freie. Prognose von Geräuschen Bei der Neuplanung oder dem Umbau von Anlagen kann zunächst nur eine Geräuschimmissionsprognose der später zu erwartenden Geräusche vorgenommen werden. Hierbei werden Kenntnisse über die Schallabstrahlung vergleichbarer Anlagen und die zuvor genannten Berechnungsmodelle für die Schallausbreitung genutzt. Dadurch können spätere Konflikte frühzeitig erkannt und Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Beurteilung von Gesamtlärm Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, wobei unterschiedliche Lärmquellen häufig gleichzeitig einwirken. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich fast jeder zweite Deutsche von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Der Schutz vor Gesamtlärm ist jedoch bisher nicht zufriedenstellend geregelt. Um die fachliche Diskussion zum Thema Gesamtlärm in Deutschland weiter voranzubringen, hat das Umweltministerium NRW eine Studie beauftragt, die verschiedene Ansätze zur Gesamtlärmbeurteilung aufzeigt und gegenüberstellt. Schlussbericht Gesamtlärm Zuständigkeiten Die Aufgaben im Bereich Lärmschutz sind zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen aufgeteilt. Der Bund und auch die Länder legen in Rechtsvorschriften über Kriterien und Grenzwerte die Ziele des Lärmschutzes fest. Länder und Kommunen vollziehen diese Vorschriften dann im konkreten Fall.
Psychosoziale Folgen eines radiologischen Notfalls Jede Katastrophe bringt psychosoziale Belastungen von (betroffener) Bevölkerung und Einsatzkräften mit sich. Dies gilt gerade für radiologische Notfälle , da Strahlung und Unsicherheit im Umgang mit Strahlung besondere Angstauslöser sind. Je mehr über die mit radiologischen Notfällen verbundenen Ängste und Sorgen informiert wird und diese bei Entscheidungen für Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, desto besser können negative psychosoziale Folgen verringert werden. In Deutschland sollen die Planungen für die Notfallvorsorge darum auch psychosoziale Aspekte berücksichtigen. Jede Katastrophe bringt psychosoziale Belastungen von (betroffener) Bevölkerung und Einsatzkräften mit sich. Dies gilt gerade für radiologische Notfälle , da Strahlung sowie die Unsicherheit im Umgang damit besondere Angstauslöser sind. Psychosoziale Folgen meist größer als physische Folgen Untersuchungen zu den Kernkraftwerksunglücken Three Mile Island ( USA , 1979), Tschornobyl (Ukraine, 1986) und Fukushima (Japan, 2011) haben gezeigt, dass die größten Folgen der Reaktorunfälle für die Gesundheit der Betroffenen nicht in der physischen Beeinträchtigung durch das freigesetzte radioaktive Material bestanden, sondern vielmehr in den psychosozialen Konsequenzen der Ereignisse. Beobachtete Folgen der untersuchten Reaktorunfälle für die psychische Gesundheit waren schwere Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörung, stressbedingte Symptome und verschiedene körperliche Beschwerden wie etwa Übelkeit, Magenbeschwerden, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Appetitlosigkeit. Beobachtet wurden zudem übermäßiger Alkoholkonsum und erhöhte Selbstmordraten. Auch wenn solche Folgen häufiger vorkamen, je direkter Personen zum Beispiel durch Nähe zum Ort des radiologischen Unfalls oder ergriffene Schutzmaßnahmen betroffen waren, können sie grundsätzlich bei allen Menschen auftreten. Dass die Untersuchungen anhand von Kernkraftwerksunglücken stattfanden, bedeutet nicht, dass psychosoziale Konsequenzen nur bei Kernkraftwerksunfällen mit überregionalen Auswirkungen auftreten können. Die Angst vor radioaktivem Material und das mangelnde Wissen sowohl über Ausbreitung und Wirkung von Radioaktivität als auch über Schutzmöglichkeiten können Menschen auch bei nur lokal oder regional bedeutsamen radiologischen Unfällen verunsichern und zu ihrer psychischen Belastung beitragen. Selbst Vorkommnisse ohne relevante Freisetzung von radioaktivem Material führen zu Verunsicherung und tragen zur psychischen Belastung bei. Auslöser für psychosoziale Belastungen Nach dem Kernkraftwerksunfall in Fukushima 2011 konnten im Fukushima Health Management Survey die bereits vorhandenen Einblicke in psychosoziale Belastungsfaktoren radiologischer Notfälle vertieft werden. Sie lieferten wertvolle Erkenntnisse für das radiologische Notfallmanagement. Belastungsfaktoren sind für Betroffene demnach vor allem Strahlung als besonderer Angstauslöser, gedankliche Verbindung eines radiologischen Unfalls mit vergangenen Reaktorunfällen, geringes Wissen über die Ausbreitung und Wirkun g von Strahlung , Überschätzung des radiologischen Risikos, Sorge um die eigene Gesundheit und/oder um Angehörige, unsichere Informationslage zum aktuellen radiologischen Notfall , Schutzmaßnahmen wie Evakuierung und Umsiedlung samt ihrer Folgen durch veränderte Lebensumstände und -strukturen, Kritik an handelnden Behörden und zuständigen Stellen mit entsprechendem Vertrauensverlust, sowie Diskriminierung und Stigmatisierung – zum Beispiel, wenn Personen im Zusammenhang mit dem Notfall als "Opfer" oder "Evakuierte" stigmatisiert werden, oder wenn sie als "Verstrahlt" diskriminiert werden und Ängste auslösen, nachdem sie möglicherweise einer erhöhten Strahlung ausgesetzt waren. Deutschland: Notfallpläne berücksichtigen psychosoziale Aspekte Je mehr über die mit radiologischen Notfällen verbundenen Ängste und Sorgen informiert wird und diese bei Entscheidungen für Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden, desto besser können negative psychosoziale Folgen verringert werden. Für die Notfallvorsorge wurde in Deutschland ein Allgemeiner Notfallplan des Bundes entwickelt, der zusammen mit Notfallplänen der Länder alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen soll, bei möglichen radiologischen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Neben den radiologischen Kriterien werden darin auch psychosoziale Aspekte als nicht-radiologische Kriterien bei der Entscheidung für Schutzmaßnahmen berücksichtigt. Ein "Besonderer Notfallplan für kontaminierte Gebiete" soll diese Kriterien konkretisieren, und so helfen, auch den Schutz vor psychosozialen Folgen eines Notfalls in die Praxis umzusetzen. Über psychosoziale Folgen zu informieren und dazu beizutragen, sie zu verringern, ist für alle Akteure des Notfall- und Katastrophenschutzes auf Bund- und Länderebene wichtig. In den Bundesländern zählen hierzu auch die Einrichtungen des allgemeinen Katastrophenschutzes, die für das Notfallmanagement auf Bundesländerebene zuständig sind. Psychosoziale Folgen vermeiden oder besser bewältigen Notfallschützer*innen können die (betroffene) Bevölkerung und Einsatzkräfte dabei unterstützen, psychosoziale Effekte zu vermeiden bzw. zu bewältigen, indem sie Informationen über radiologische Notfälle und ihre möglichen Konsequenzen dauerhaft bereitstellen, im Falle eines Notfalls insbesondere in Gebieten, in denen größere Auswirkungen möglich sind, über psychosoziale Aspekte und Bewältigungsstrategien informieren, in der allgemeinmedizinischen Praxis dafür Aufmerksamkeit erzeugen, mit psychosozialen Einrichtungen zusammenarbeiten, mögliche Stigmatisierungen erkennen und ansprechen. Auch Bürger*innen können selbst aktiv werden und psychosoziale Belastungen durch radiologische Notfälle vermeiden bzw. besser bewältigen, indem sie sich bei seriösen Quellen über radiologische Fragen informieren: Die zuständigen öffentlichen Stellen sind neben dem Bundesamt für Strahlenschutz das Bundesumweltministerium und die zuständigen Gesundheits- bzw. Umweltschutzbehörden in den Bundesländern. aktuelle radiologische Messdaten einsehen: Das Bundesamt für Strahlenschutz ermittelt mithilfe eines bundesweiten Messnetzes kontinuierlich die äußere Strahlenbelastung. Die Messwerte können unter https://odlinfo.bfs.de online eingesehen werden. Wissenschaftliche Projekte zum Thema Im Jahr 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) mit "A framework for mental health and psychosocial support in radiological and nuclear emergencies" ("Rahmenkonzept für psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung bei radiologischen und nuklearen Notfällen", nur in Englisch verfügbar) Vorschläge gemacht, wie psychosozialen Belastungen bereits im Vorfeld eines möglichen radiologischen Notfalls, während eines akuten Notfalls und in der Nachunfallphase bestmöglich begegnet werden kann. Eine Unterarbeitsgruppe der OECD - NEA (Nuclear Energy Agency) konkretisiert diese Vorschläge aktuell und versieht sie mit praktischen Hilfestellungen: " Mental health and psychosocial impacts of radiological and nuclear emergencies: NEA’s Work to build a practical extension based on a new World Health Organization framework" ("Psychische Gesundheit und psychosoziale Auswirkungen von radiologischen und nuklearen Notfällen: Die Arbeit der NEA an einer praktischen Erweiterung auf der Grundlage eines neuen Rahmenkonzepts der Weltgesundheitsorganisation", nur in Englisch verfügbar). Konkret geht es zum Beispiel um effektive Krisenkommunikation, Aufgaben- und Rollenverteilung der Akteure in einem Notfall , Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen der psychischen Gesundheit und des Notfallschutzes, Ausbildung und Training im Bereich "Psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung" (Mental Health and Psychosocial Support - MHPSS), Kommunikation mit der betroffenen Bevölkerung und Berücksichtigung zentraler ethischer Werte. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 22.04.2024
Das Projekt "Numerische Simulation der Dynamik von Flüssigschlick (MudSim)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Wasserbau durchgeführt. Problemstellung und Ziel: In vielen Bereichen der Deutschen Küste führt eine zunehmende Verschlickung von Häfen, Hafenzufahrten und Teilabschnitten der Ästuare zu hohen Unterhaltungskosten. Besonders in strömungsberuhigten Zonen akkumuliert der Schlick und konsolidiert letztendlich. Diese konsolidierten Schlickschichten sind nur mit hohem Aufwand zu mobilisieren oder abzutragen. Fragestellungen des Suspensionstransports werden mit hydrodynamischen numerischen Modellverfahren untersucht. Die derzeitig etablierten und erprobten Modellverfahren sind jedoch kaum in der Lage die Dynamik von Flüssigschlick (fluid mud, hochkonzentrierte Schlicksuspension) zu simulieren. Dies begründet sich in den besonderen rheologischen Eigenschaften von Flüssigschlick. Das Fließverhalten von Flüssigschlick entspricht nicht einem Newtonschen Fluid, wie Klarwasser. Jedoch basieren die hydrodynamischen numerischen Modelle in der Regel auf diesem Ansatz. In diesem Forschungsprojekt soll daher ein bestehendes und bewährtes hydrodynamisches Modellverfahren für die Simulation von Flüssigschlick erweitert werden. Bedeutung für die WSV: Mit Hilfe des Verfahrens MudSim sollen zukünftig erforderliche Maßnahmen auch in ihrer Wirkung auf Schlicktransport und Schlickakkumulation untersucht werden können, um Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die Minimierung dieser Prozesse ausrichten zu können. Zudem sollen hiermit bestehende und zukünftige Managementstrategien zur Umlagerung und Unterbringung hoch konzentrierter Schlicksuspensionen und konsolidierter Schlicke verbessert werden. Untersuchungsmethoden: Grundlegend für die Entwicklung neuer Methoden zur numerischen Simulation von Flüssigschlick sind die Erforschung rheologischer Eigenschaften und die Bestimmung der charakterisierenden Parameter zur Beschreibung von Flüssigschlick. Einer der wichtigsten charakterisierenden Parameter für das Verhalten von Flüssigschlick ist der Feststoffgehalt, bzw. die dazu proportionale Dichte. Dieser Parameter wird für die numerische Modellierung genutzt, indem der Wasserkörper und die Schlicksuspension in Schichten gleicher Dichte unter Annahme einer stabilen Schichtung unterteilt werden. Diese Schichten gleicher Dichte, Isopyknen, bilden die vertikale Diskretisierung im Modell. Jeder Isopykne wird ein bestimmtes rheologisches Verhalten (Newtonsches, nicht-Newtonsches Fluid) zugeordnet. Der konzeptionelle isopyknische Modellansatz ist besonders für die Modellierung stark geschichteter Strömungen geeignet. Das isopyknische Modell ist um die entscheidenden Transportprozesse wie Deposition, Konsolidierung, Entrainment und Fluidisierung sowie um rheologische Ansätze für Schlicksuspensionen zu erweitern. Die Rheologie von Flüssigschlick wird über den Spannungstensor im Modell realisiert. Durch rheometrische Laboruntersuchurigen werden Zusammenhänge von Schubspannung und Scherrate sowie Viskosität und Scherrate in Abhängigkeit von der Suspensionskonzentration ermittelt. usw.
Das Projekt "Das Schlafverhalten unter Einwirkung von Strassengeraeuschen - Untersuchungen im Feld und im Labor" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Mainz, Institut für Arbeits- und Sozialmedizin durchgeführt. 1. 1. Fragebogenaktion: Bei 240 Probanden, die an verkehrsreichen Strassen wohnen, besteht ein enger Zusammenhang zwischen der Schlafqualitaet und der Laermbelaestigung. Die Beziehung wird durch das Lebensalter, die Gesundheit und die Laermempfindlichkeit moderiert. 2. Feldstudie: Bei 20 Probanden, deren Schlaf in der gewohnten Umgebung aufgezeichnet worden war, zeigte sich in/nach relativ lauten Naechten eine maessige Beeintraechtigung des Schlafablaufs, der subjektiven Beurteilung und der Leistung. Die Reaktion wird durch Geschlecht, Alter, Wohndauer und Experimentalsituation bestimmt. 3. Laborexperimentelle Studie: Der Schlaf von 36 Probanden wurde unter 4 Pegelstufen aufgezeichnet (41-62 dB(A)). Die subjektive Einschaetzung korrelierte mit der Belastung. Die REM-Dauer war in den 3 hoeheren Belastungsstufen vermindert, die Leistung nicht beeintraechtigt.
Das Projekt "Wirkung von Laerm auf schlafende Personen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Arbeitsphysiologie durchgeführt. Schaffung von physiologischen, psychologischen, soziologischen und oekonomischen Grundlagen fuer die Laermbekaempfung, insbesondere in der Rechtsetzung und der raumwirksamen Planung sowie in der Normen- und Richtlinienarbeit. Hier: Laermwirkungen auf den Schlaf von Nachtarbeitern - Untersuchungen ueber organisatorische Massnahmen zur Minderung der Folgen eines laermbedingten Schlafdefizites. Bau und Erprobung von zwei erweiterten automatischen Registriersystemen und deren Einsatz in schlafphysiologischen Felduntersuchungsreihen.
Das Projekt "Ozonwirkung auf den Menschen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität München, Institut für Medizinische Balneologie und Klimatologie durchgeführt. Experimentelle Ermittlung physiologischer und psychischer Wirkungen von Ozonkonzentrationen in der Groessenordnung des derzeitigen MAK-Werts; Ergebnisse von Bedeutung fuer Gewerbehygiene sowie Luftfahrtmedizin.
Das Projekt "Impulsschall und Stoerung - Feldmessungen und Frageboegen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Medizinisches Institut für Umwelthygiene durchgeführt. Objective: To determine if impulsive noises and traffic noise produce different psychological reactions by persons, exposed to these noise sources. General Information: Five CEC laboratories (from D, F, IRL, L) jointly carry out social surveys, questioning about 500 persons in each country living in the neighbourhood of impulsive noise sources (F.E. pile drivers, shooting ranges, shipyards, shunting yards ) and exposed also to traffic noise at different distances from sources. Noise levels are recorded for laboratory analysis and questionnaires completed for assessing psychological effects, due to environmental nuisances including noises. The reactions to impulsive noises are compared to those to traffic noise, the common yardstick. Noise records and questionnaires are established for comparing results corresponding to different impulsive noise sources and different regions. In parallel with this field studies, other research teams assess the annoyance rated by persons listening in laboratory to a variety of impulsive noise records, reproduced at fixed sound levels.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 161 |
Land | 2 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 158 |
Text | 1 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 5 |
offen | 158 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 163 |
Englisch | 25 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 1 |
Keine | 134 |
Webseite | 29 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 93 |
Lebewesen & Lebensräume | 163 |
Luft | 118 |
Mensch & Umwelt | 163 |
Wasser | 77 |
Weitere | 159 |