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Wasserbuch anlagenbezogen

Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. Hinweis: Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben ist der bisherige Dienst vorerst passwortgeschützt.

Machbarkeitsstudie zur Charakterisierung von Sedimentsystemen als Archive Flut-induzierten Schadstofftransports in sommerfeuchten subtropischen/ tropischen Flüssen und angrenzenden urbanen Bereichen

Hochwasserereignisse als Folge von Starkregen stellen generell ein Georisiko in Fließgewässersystemen dar. Die durch verschiedene Emissionsquellen (kommunale Abwässer, Industrieinleitungen, moderne Landwirtschaft) in die Flüsse eingetragene Schadstoffe mitsamt ihren (okö)toxikologsichen Effekten werden durch Hochwässer maßgeblich verteilt. Teilweise werden diese Belastungen, besonders als partikel-assoziierte Kontaminationen, in den Überflutungsflächen (z.B. Flussauen) abgelagert. Dadurch können sich hier unter geeigneten Bedingungen Sedimentarchive bilden, die die Belastungshistorie des Fließgewässersystem widerspiegeln. In Südost- und Südasien sind Oberflächengewässer bekanntermaßen häufig relativ stark belastet, dies gilt für die Wasserphase aber auch für das partikuläre Material. In diesen tropischen/sommerfeucht subtropischen Gebieten sind Flüsse stark durch Hochwässer betroffen, besonders auch durch den Monsun verursacht. Untersuchungen zur Rekonstruktion der Belastungshistorie in den korrespondierenden Sedimentarchiven der Überflutungsflächen sind hier aber bislang nicht erfolgt. Solche Untersuchungen müssen aber für eine erfolgreiche Durchführung einige Voraussetzungen erfüllen. Neben der Zugänglichkeit zu geeigneten Sedimentdepots müssen sedimentologische Charakterisierungen eine Eignung der Archive bestätigen. Weiterhin ist es wichtig, geeignete Indikatorsubstanzen (z.B. quellenspezifische lipophile, und umweltstabile Schadstoffe,) zu identifizieren. Daher ist diese Machbarkeitsstudie konzipiert worden, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erfassung der Belastungshistorie eines indischen Flusssystems (die Flüsse Cooum und Adyar) durch Analyse von geeignete Sedimentdepots auf Überflutungsflächen zu untersuchen.Im Wesentlichen sollen:(i) geeignete Sedimentdepots für eine Belastungsrekonstruktion identifiziert und beprobt werden.(ii) spezifische Kontaminanten erfasst werden, die geeignet sind als Indikatoren verschiedene Emissionsquellen zu reflektieren.

WMS Hochwasserrückhaltebecken Talsperre

Hochwasserrückhaltebecken sind Stauanlagen, deren Staubecken ganz oder teilweise dem vorübergehenden Rückhalt von Hochwasser dient (DIN 4048-1 1.3). Hierzu gehören auch Rückhalteräume im Nebenschluss z.B. am Rhein (IRP-Rückhalteräume). Talsperren sind Stauanlagen, die über den Querschnitt des Wasserlaufes hinaus den ganzen Talquerschnitt absperren. Sie bestehen i.d.R. aus der Hauptsperre (Absperrbauwerk mit Speicherbecken) und Vorsperren (Absperrbauwerke mit Staubecken oder Speicherbecken, DIN 4048-1 1.2). Maßstab: 1:25000

Zukunft für das Steinhuder Meer: Seeentwicklungsplan Teil 2 liegt vor

Region Hannover/Naturpark Steinhuder Meer. Weniger Phosphor im See, gezielte Entschlammung, bessere Daten zum Wasserhaushalt und konkrete Maßnahmen an Zuflüssen und Entwässerungssystemen: Der zweite Teil des Seeentwicklungsplans für das Steinhuder Meer liegt vor. Er wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL Leine-Weser), dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Region Hannover erarbeitet. Ziel ist es, den größten See Niedersachsens langfristig als Naturraum, Lebensraum und nutzbares Gewässer zu erhalten. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Seit 2019 arbeiten das Land und die Region in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen sowie Akteuren aus Naturschutz, Tourismus, Landwirtschaft, Schifffahrt, Fischerei und Wassersport daran, die Nutzungsansprüche an das Steinhuder Meer mit Natur- und Gewässerschutz, Klimawandel, Wasserrahmenrichtlinie und Schlammmanagement zusammenzuführen. Der erste Teil des Seeentwicklungsplans hatte 2022 vorhandene Gutachten, Studien und Daten zum Steinhuder Meer gebündelt. Der zweite Teil baut darauf auf und übersetzt die Grundlagen in konkrete Entwicklungsziele und Maßnahmen. Im Mittelpunkt stehen die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, der Umgang mit Schlamm, das Wasserstandsmanagement, Maßnahmen an Zuflüssen, bessere Datengrundlagen sowie Moor- und Feuchtgebietsentwicklung. Fachlich erstellt wurde der Plan durch das Institut biota. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Der Plan macht deutlich: Um die Zukunft des Steinhuder Meeres zu sichern, reichen einzelne Maßnahme nicht aus. Entschlammung bleibt notwendig, behandelt aber vor allem die Folgen der Belastung. Langfristig entscheidend ist, die Ursachen der Schlammneubildung zu verringern – vor allem die Einträge von Phosphor in den See. Für einen stabileren ökologischen Zustand wird ein Zielwert von maximal 50 Mikrogramm Phosphor pro Liter festgelegt. Das entspricht einer jährlichen Gesamtemission von rund 520 Kilogramm Phosphor. Die modellierten Einträge liegen mit rund 2.000 Kilogramm pro Jahr derzeit fast viermal so hoch. Zur Verringerung der Phosphor-Belastung benennt der Plan konkrete Ansatzpunkte: Am Winzlarer Grenzgraben, über den rund 25 Prozent des jährlichen Phosphor-Gesamteintrags in den See gelangen, soll nordwestlich des Südbachdükers eine offene Einstau-Aue entstehen. Am Großenheidorngraben ist ein schilfbewachsenes Rückhaltebecken vorgesehen. Am Hochmoorgraben sollen nährstoffreiche Abflüsse aus ehemaligen und teils noch aktiven Torfabbauflächen im Toten Moor zurückgehalten werden. Hinzu kommen Maßnahmen an der Oberflächenentwässerung aus Steinhude und Großenheidorn: Ein Retentionsbodenfilter ist bereits in Planung und soll 2028 fertiggestellt werden. Außerdem sollen besonders belastete Einleitstellen durch Messungen identifiziert und direkte Regenwassereinleitungen verringert werden. Auch eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens am Bruchdamm in Steinhude soll geprüft werden. Gezielte Entschlammung bleibt ebenfalls notwendig. Seit 1980 wurden im Durchschnitt jährlich rund 30.000 bis 40.000 Kubikmeter Schlamm entnommen. Die aktuelle mittlere jährliche Schlammneubildung wird auf rund 52.000 bis 64.000 Kubikmeter geschätzt. Solange die Neubildung nicht sinkt, soll sich die Entnahme an dieser Größenordnung orientieren und die Menge damit stabil halten. Der Schlamm soll dort entnommen werden, wo er Nutzung und Unterhaltung besonders beeinträchtigt. Die Bereiche sollen über Vorpeilungen bestimmt werden. Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Der Seeentwicklungsplan ist der Arbeitsrahmen für die kommenden Jahre. Er ersetzt keine später notwendigen Genehmigungen oder Einzelentscheidungen, dient aber als gemeinsamer fachlicher Fahrplan für die weiteren Schritte. Die prioritären Maßnahmen werden jetzt weiter vorbereitet, Zuständigkeiten geklärt, Fördermöglichkeiten geprüft und Planungen konkretisiert. Der Plan benennt für die einzelnen Maßnahmen jeweils Maßnahmenträger und Kooperationspartner. Die weitere Vorbereitung und Umsetzung erfolgt je nach Zuständigkeit durch ArL Leine-Weser, NLWKN, Region Hannover, Kommunen, Landkreise und weitere Fachpartner. Die Planungsgruppe aus ArL Leine-Weser, NLWKN und Region Hannover bleibt bestehen, begleitet den Prozess und stimmt die weiteren Schritte ab. Die Ergebnisse zeigen auch, dass für ein effektives Management des Wasserhaushalts bessere Daten benötigt werden – etwa zu Zuflüssen, Grundwasser, Wasserstand und möglichen Folgen des Klimawandels. Das NLWKN-Seen-Kompetenzzentrum soll diese Grundlagen gemeinsam mit weiteren Fachstellen verbessern. Der Plan beziffert den dafür notwendigen Aufwand auf rund 450.000 Euro, unter anderem für hydrologische Modelle, Grundwasserdaten und Abflussmessungen an den Zuflüssen. Die Ergebnisse sollen helfen, spätere Entscheidungen zum Wasserstandsmanagement und zur Steuerung des Sees fachlich belastbarer zu treffen. Auch die Entschlammung wird weiter fachlich begleitet. Nach Umsetzung mittelfristiger Maßnahmen soll die Schlammneubildungsrate gutachterlich überprüft werden. Zugleich sollen die verfügbaren Polderkapazitäten fortgeschrieben werden, damit die jährliche Logistik realistisch geplant werden kann. Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Die betroffenen Akteure rund um das Steinhuder Meer wurden Anfang des Jahres in die Erarbeitung des Plans einbezogen. Der Entwurf wurde vorgestellt, schriftliche Stellungnahmen wurden geprüft und vertiefende Fachgespräche geführt. Alle Rückmeldungen wurden aber fachlich geprüft und abgewogen. Ein konkretes Ergebnis der Beteiligung ist die erneute fachliche Überprüfung der Tiefensituation. 2019 war das Schlammvolumen im Steinhuder Meer auf rund 14,4 Millionen Kubikmeter geschätzt worden – bei einem Wasservolumen von etwa 40 Millionen Kubikmetern. Erste Zwischenergebnisse der Peilung 2026 zeigen, dass die räumliche Verteilung der Schlammauflagen und die Struktur der Deipen weitgehend unverändert geblieben sind. Zugleich gibt es weite Bereiche mit Zunahme der Schlammmächtigkeit, allerdings auch einige Bereiche mit geringerer Schlammmächtigkeit. Das unterstreicht, dass Sedimentumlagerungen im Steinhuder Meer ein dynamischer Prozess sind. Wo gibt es weitere Informationen? Beide Teile des Seeentwicklungsplan sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zustand des Steinhuder Meers sind unter www.hannover.de/entwicklung-steinhuder-meer veröffentlicht. Im Herbst wird der Seeentwicklungsplan zudem Thema der Naturpark-Konferenz des Naturparks Steinhuder Meer sein. Dort sollen zentrale Inhalte vorgestellt und die weitere Umsetzung mit Akteur*innen aus der Region diskutiert werden. Worum geht es im zweiten Teil des Seeentwicklungsplans? Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Maßnahmen? Wie wird mit dem Seeentwicklungsplan jetzt weitergearbeitet? Wie ist der Input der Akteure vor Ort eingeflossen? Wo gibt es weitere Informationen?

Hochwasser-Schutzeinrichtungen bei Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die Hochwasserschutzanalgen für die Teilbearbeitungsgebiete (TBG) Dreisam und Rhein-Wiese-Leopoldskanal. Die Daten stammen aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und sind lediglich ein Ausschnitt des Datensatzes, der dort für ganz Baden-Württemberg abrufbar ist.

Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bei Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die Standorte von Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren für die Teilbearbeitungsgebiete (TBG) Dreisam und Rhein-Wiese-Leopoldskanal. Die Daten stammen aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und sind lediglich ein Ausschnitt des Datensatzes, der dort für ganz Baden-Württemberg abrufbar ist.

Bilanzierung von Schadstoffen auf urbanen Flächen durch chemische und bildanalytische Methoden

In Deutschland wird in vielen Städten und Gemeinden das Regenwasser über eine Mischwasserkanalisation zusammen mit dem Abwasser der Haushalte/Kleinindustrien dem Klärwerk zugeführt. Bei Regenereignissen fallen so enorme zusätzliche Wasservolumina im Klärwerk an und müssen - um einen optimalen Betriebszustand beibehalten zu können - im Kanalnetz oder eigens dafür gebauten Rückhaltebecken zwischengespeichert werden. Ökonomischer und - unter dem Aspekt der Grundwasserneubildung - auch ökologischer wäre daher eine direkte Regenwasserversickerung in den Boden vor Ort. Infolge des zunehmenden Straßenverkehrs und anderer Immissionsquellen ist unser Regenwasser heutzutage jedoch nicht frei von Schadstoffen. Dies kann zu einer Belastung des Bodens und des Grundwassers bei der Regenwasserversickerung führen. Deshalb untersucht werden, inwieweit Dachmaterialien als Senke bzw. Quelle für Schadstoffe fungieren können. Bei der unvollständigen Verbrennung von fossilen Brennstoffen entstehen z.B. Verbindungen aus der Klasse der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Einige dieser Verbindungen sind krebserregend und werden frei oder an (Staub-)Partikel adsorbiert mit dem Niederschlag aus der Atmosphäre ausgewaschen. Deshalb wird innerhalb des Projektes die Konzentration der PAK im Regenwasser und den Dachabläufen unterschiedlicher Dachmaterialien (Tonziegel, Betondachsteine, Dachpappe, Titanzink, Kupfer, usw.) als Funktion der Jahreszeit und Regenintensität bestimmt. Gleichzeitig wird auch der Eintrag von Metallen in den Regenwasserabfluss der ausgewählten Dachmaterialen als eine mögliche Schadstoffquelle untersucht. Die Ergebnisse aus den Modelldachexperimenten werden mit Befunden realer Dachflächen verglichen. Eine Hochrechnung des Eintrages größerer Einzugsgebiete erfolgt durch die Ermittlung der Dachflächen und Materialien z.B. mittels Laserscanning und Hyperspektralaufnahmen.

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