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Retentionsflächen Überschwemmung BB

Der Datensatz beinhaltet Daten vom LBGR über die Retentionsflächen Überschwemmung Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.

Machbarkeitsstudie zur Charakterisierung von Sedimentsystemen als Archive Flut-induzierten Schadstofftransports in sommerfeuchten subtropischen/ tropischen Flüssen und angrenzenden urbanen Bereichen

Hochwasserereignisse als Folge von Starkregen stellen generell ein Georisiko in Fließgewässersystemen dar. Die durch verschiedene Emissionsquellen (kommunale Abwässer, Industrieinleitungen, moderne Landwirtschaft) in die Flüsse eingetragene Schadstoffe mitsamt ihren (okö)toxikologsichen Effekten werden durch Hochwässer maßgeblich verteilt. Teilweise werden diese Belastungen, besonders als partikel-assoziierte Kontaminationen, in den Überflutungsflächen (z.B. Flussauen) abgelagert. Dadurch können sich hier unter geeigneten Bedingungen Sedimentarchive bilden, die die Belastungshistorie des Fließgewässersystem widerspiegeln. In Südost- und Südasien sind Oberflächengewässer bekanntermaßen häufig relativ stark belastet, dies gilt für die Wasserphase aber auch für das partikuläre Material. In diesen tropischen/sommerfeucht subtropischen Gebieten sind Flüsse stark durch Hochwässer betroffen, besonders auch durch den Monsun verursacht. Untersuchungen zur Rekonstruktion der Belastungshistorie in den korrespondierenden Sedimentarchiven der Überflutungsflächen sind hier aber bislang nicht erfolgt. Solche Untersuchungen müssen aber für eine erfolgreiche Durchführung einige Voraussetzungen erfüllen. Neben der Zugänglichkeit zu geeigneten Sedimentdepots müssen sedimentologische Charakterisierungen eine Eignung der Archive bestätigen. Weiterhin ist es wichtig, geeignete Indikatorsubstanzen (z.B. quellenspezifische lipophile, und umweltstabile Schadstoffe,) zu identifizieren. Daher ist diese Machbarkeitsstudie konzipiert worden, um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erfassung der Belastungshistorie eines indischen Flusssystems (die Flüsse Cooum und Adyar) durch Analyse von geeignete Sedimentdepots auf Überflutungsflächen zu untersuchen.Im Wesentlichen sollen:(i) geeignete Sedimentdepots für eine Belastungsrekonstruktion identifiziert und beprobt werden.(ii) spezifische Kontaminanten erfasst werden, die geeignet sind als Indikatoren verschiedene Emissionsquellen zu reflektieren.

Ermittlung von Parametern zur Uebertragbarkeit der Einheitsganglinie und der koaxialen graphischen Darstellung zur Bemessung von Vorflutern und Rueckhaltebecken in kleinen Einzugsgebieten Niedersachsens

Innerhalb des Forschungsvorhabens soll untersucht werden, mit welchen schnell zu erfassenden Parametern die Einheitsganglinie und die koxiale graphische Darstellung innerhalb hydrologisch aehnlicher Gebiete uebertragen werden kann, um fuer Vorfluterausbau und Rueckhaltemassnahmen in kleinen Einzugsgebieten des niedersaechsischen Raumes in kurzer Zeit Bemessungsgrundlagen zu erhalten. Vorgesehene Untersuchungen: a) Zusammenstellung aller verfuegbaren Einheitsganglinien und koaxialen graphischen Darstellung sowie Sammlung von Daten. b) Bestimmung von Parametern, die die Einheitsganglinie und koaxiale graphische Darstellung beschreiben bzw. beeinflussen und ihre Uebertragbarkeit ermoeglichen. Solche Parameter koennen unter anderem sein: Durchlaessigkeit des Bodens; charakteristischer Bewuchs; Anbauarten; Form des Einzugsgebietes; Ueberregnung; Vorregen; Regendauer, -menge, -intensitaet.

Bebauungsplan Langenhorn 80 Hamburg

Das Plangebiet wird im Westen durch die Straße Kiwittsmoor, im Norden durch den Weg Tweeltenmoor, im Osten im wesentlichen durch den Bachlauf Tweeltenbek und im Süden durch den Weg entlang des Rückhaltebeckens und des Bornbachs begrenzt. Es umfasst die Flurstücke 499 und 7588 der Gemarkung Langenhorn.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Rückhaltebecken Eimsbüttel Hamburg

In diesem Datensatz sind die Rückhaltebecken des Bezirksamts Eimsbüttel visualisiert. Durch Klick auf ein Becken wird der jeweilige Name des Beckens sowie der Name des Flusses, der von und zum Becken führt, ersichtlich. Zudem sind einige Daten zur Entschlammung oder ggf. zum Auslaufbau abzulesen.

Nuthe, Jüterbog, Rückhaltebecken Einlauf (5870901)

Hochwasserberichte und Messwerte werden für die Flussgebiete in Brandenburg herausgegeben. Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.

Hochwasser in Berlin

Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vgl. z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadens­versicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .

Helmestausee Berga-Kelbra

Der Helmestausee liegt im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ in der Helme- Unstrut-Niederung. Talsperre und Stausee Berga- Kelbra wurden 1968/69 in Betrieb genommen, um den Hochwasserschutz für die östlich angrenzende sehr fruchtbare „Goldene Aue“, die vormals stark überflutungsgefährdet war, zu gewährleisten. Abgesehen vom südwestlichen Teil des Sees und Teilen des Südufers befindet sich der Hauptteil des Sees und damit die Wasserfläche in Sachsen- Anhalt. Das Feuchtgebiet internationaler Bedeutung (FIB) erstreckt sich aber auch über die Landesgrenze Sachsen- Anhalts hinaus auf Flächen in Thüringen. Die Fläche des Stausees zwischen Haupt- und Westdamm beträgt ca. 600 ha, seine maximale Tiefe beträgt etwa 3,5 m. Je nach Jahreszeit schwankt der Wasserstand erheblich. Bei voller Überflutung des Rückhaltebeckens kann sich im Frühjahr die Wasserfläche des Sees nahezu verdoppeln. Nach dem Ablassen des Wassers werden im Herbst ausgedehnte Schlammflächen sichtbar. Der Stausee wird auch für touristische Zwecke genutzt, wobei sich die Erschließung auf das Südostufer konzentriert, wo sich auf thüringischer Seite ein Vogelbeobachtungsturm befindet, der besonders zur Beobachtung von Kranichen während der Rastzeiten geeignet ist. Neben Gräben und Feuchtgrünland sind Röhrichte und Weichholzauen ausgebildet. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hauptsächlich durch extensive Mähnutzung. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Er hat eine herausragende Bedeutung als Rastgebiet für den Kranich und zahlreiche andere Wasservogelarten. Das Gebiet beherbergt außerdem etwa 50 regelmäßig und 25 unstet brütende Vogelarten. Rastvögel: Der Helmestausee ist ein herausragendes Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Wasservögel. Besonders für den Kranichzug nahm das Gebiet seit den 1990er Jahren ständig an Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren wurden teilweise Tageshöchstzahlen von mehr als 40.000 Individuen ermittelt, welche das Gebiet zum wichtigsten Trittstein für den Kranichzug innerhalb Sachsen-Anhalts gemacht haben. Für Saatgans und Löffelente sind während der Zugzeiten ebenfalls sehr hohe Individuenzahlen ermittelt worden. Damit wird für Kranich, Saatgans und Löffelente das internationale 1 % - Kriterium der Ramsar- Konvention in Bezug auf die Flyway- Population erfüllt. Weiterhin rasten am Stausee jährlich tausende Blässgänse, Krickenten, Tafel- und Reiherenten sowie Blässhühner, Kiebitze und Lachmöwen. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen von Hunderten an Schwarzhalstauchern, Zwergtauchern, Haubentauchern und Schnatterenten während der Zugzeit. Seit 2004 nimmt die Anzahl der Silberreiher im Gebiet stark zu. Je nach Ausdehnung und jahreszeitlicher Verfügbarkeit von Schlammflächen finden zahlreiche Limikolenarten während der Zugzeiten optimale Lebensbedingungen. Bemerkenswert ist der regelmäßige Herbstdurchzug des global bedrohten Seggenrohrsängers in den Röhrichten des Helmestausees. Brutvögel: Für viele Vogelarten ist das Schutzgebiet ein wichtiges Brutgebiet. 2006 wurde erstmalig der Weißstorch als Brutvogel nachgewiesen. Weiterhin brüten Schwarzhalstaucher, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Bekassine, Knäk- und Löffelenten, Schilf- und Drosselrohrsänger, Blau- und Braunkehlchen, Rohrweihe, Rot- und Schwarzmilan und viele andere Vogelarten im Gebiet. Letzte Aktualisierung: 28.03.2023

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