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Messstellen Chemie

Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen. Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt. Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.

Umweltzeichen Blauer Engel

Umweltzeichen Blauer Engel Das Umweltzeichen Blauer Engel für Mobiltelefone wurde im Jahr 2002 eingeführt. 2007 erhielt das erste Handy dieses Umweltzeichen. Zwei weitere Geräte bekamen es im September 2013, aber die Auszeichnung galt nur bis 2014. Im Oktober 2026 wurde erstmals ein Smartphone ausgezeichnet, dessen Zertifikat Ende 2018 auslief. Überarbeitung der Vergabegrundlagen 2017 und 2022 Im Jahr 2017 erschien eine überarbeitete Vergabegrundlage für das Umweltzeichen für Mobiltelefone. Neben der Absenkung für den SAR -Wert am Kopf von 0,6 Watt pro Kilogramm ( W/kg) auf max. 0,5 W/kg gibt es seither auch für den Anwendungsfall "Betrieb des Gerätes am Körper" einen Richtwert von max. 1,0 W/kg , ermittelt ohne Trennabstand zum Körper. Anfang des Jahres 2022 wurden die Strahlenschutzkriterien des Blauen Engels erneut angepasst. Mit der Änderung wurde der Richtwert für den Anwendungsfall "Betrieb des Gerätes am Körper" auf 2,0 W/kg angehoben. Erhebung der SAR -Werte von Mobiltelefonen Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) erhebt seit 2002 regelmäßig bei den Herstellern die Spezifische Absorptionsrate ( SAR -Werte) von auf dem Markt erhältlichen Mobiltelefonen. Diese werden in einer SAR -Werte-Übersicht zusammengefasst. Die aktuelle Erhebung vom Dezember 2024 umfasst insgesamt 4120 Geräte von 91 Herstellern und 4 Netzbetreibern. Typische Verteilung der Spezifischen Absorptionsrate (SAR) an der Oberfläche des Kopfes während eines Handytelefonats. Von den Herstellern wird grundsätzlich der maximale SAR -Wert angegeben. Eine Zuordnung dieser Werte zu den verschiedenen Frequenzbändern GSM (D-, E-Netz), LTE oder 5G wird nicht vorgenommen. SAR -Werte für den Betrieb von Mobiltelefonen an den Extremitäten Mittlerweile geben fast alle Hersteller für ihre Mobiltelefone einen SAR -Wert sowohl für den Anwendungsfall "Betrieb am Kopf" als auch für den "Betrieb am Körper" an. Vereinzelt wird auch ein weiterer Wert für den Anwendungsfall "Tragen an den Extremitäten" angegeben. Hier gilt allerdings der Grenzwert von 4 W/kg . In der SAR -Werte-Übersicht werden Angaben zu den Messabständen gemacht. Am 05. April 2016 entschied die EU -Kommission, dass der Abstand bei der SAR -Messung am Körper nur wenige Millimeter betragen darf. Seit dieser Entscheidung messen die Hersteller die SAR -Werte am Körper einheitlich in einem Abstand von 0,5 cm , um vergleichbare Ergebnisse zu erzielen. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 17.12.2025

Katalytisch aktive Baustoffe zum Abbau von Schadstoffen in städtischen Atmosphären

Mehr als 90 Prozent der anthropogen emittierten Stickstoffoxide entstehen als Nebenprodukte von Verbrennungsvorgängen. Verursacher sind Kfz-Motoren, Feuerungsanlagen der Kraftwerke, Industriebetriebe und Hausheizungen. Der Verkehr ist die Emittentengruppe mit den höchsten Anteilen an Stickstoffoxiden (NOX). Trotz der in den vergangenen Jahren verstärkten Anstrengungen, die NOX-Emissionen zu reduzieren (Kfz-Katalysatoren, Rauchgasentstickungsanlagen) führen hohe Verkehrsdichten in Ballungsräumen und oftmalige Inversionswetterlagen zu erheblichen NOX-Belastungen. So kommt es, dass in Innenstadtbereichen trotz der erwähnten Emissionsminderungsmaßnahmen, aufgrund des ständig steigenden Verkehrsaufkommens, Grenz- bzw. Richtwerte überschritten werden. Ein neues Verfahren zur Minimierung der Immissionen basiert darauf, vorhandene Gebäudeoberflächen (z. B. Dächer, Häuserfassaden, Verglasungen) zur Reduktion von Stickoxiden in städtischen Atmosphären zu nutzen. Hierzu sollen die katalytischen bzw. photokatalytischen Eigenschaften bestimmter Substanzen gezielt baulich eingesetzt werden. Der katalytische Abbau von NOX in Rauchgasentstickungsanlagen ist ein umfangreich erforschtes Gebiet der technischen Chemie. Erst oberhalb Temperaturen von 250 - 400 Grad C erreichen die Katalysatoren Umsatzgeschwindigkeiten, die für die technische Nutzung brauchbar sind. In Großstädten stehen ausgedehnte Gebäudeflächen zur Verfügung. Würde ein Teil dieser Flächen aus katalytisch aktiver Bausubstanz bestehen, so wären hier auch langsame, auf niedrigem Temperaturniveau (Sommeraußentemperatur) stattfindende katalytische Reaktionen interessant, da die großen Flächen den Nachteil geringer Umsätze kompensieren würden. Diese neue Gruppe von funktionellen Baustoffen für den passiven katalytischen Schadstoffabbau werden als p-Baustoffe (Protective Integrated Building Materials) bezeichnet. Erste Voruntersuchungen mit beschichteten Dachsteinen waren erfolgreich.

REACH Mindestanforderungen PBT

Konkretes Management von Substanzen von hoher Besorgnis im Rahmen von REACH; Exemplarische Beschreibung an Fallbeispielen.

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland

Entwicklung des Notfallschutzes in Deutschland Nach dem Unfall von Tschornobyl wurde 1986 das Bundesumweltministerium gegründet, drei Jahre später das Bundesamt für Strahlenschutz . Als direkte Folge von Tschornobyl entstand in Deutschland das "Integrierte Mess- und Informationssystem" (kurz IMIS ). Darin werden alle Messdaten offizieller Stellen zur Umweltradioaktivität gesammelt und ausgewertet. Mit 1.700 rund um die Uhr aktiven Überwachungssonden löst das flächendeckende ODL -Messnetz bei erhöhter Radioaktivität in der Luft Deutschlands automatisch Alarm aus. Nach dem Unfall in Fukushima 2011 sind Untersuchungsergebnisse des BfS in eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission ( SSK ) zur Ausweitung der bisherigen Planungszonen für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken eingeflossen. 1986: der Kalte Krieg ist noch nicht vorbei, Deutschland ist getrennt in DDR und BRD, und auch die (weltweite) Kommunikation geschieht ganz anders als heutzutage: Internet und Smartphones sind noch nicht erfunden. Als im April 1986 erste Meldungen und Bilder über einen Störfall im sowjetischen Kernkraftwerk Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) bekannt wurden, herrschte zunächst Unsicherheit über das, was passiert war. Erst nach und nach gaben staatliche Stellen Bewertungen über das Ereignis ab. Die durch politische Rahmenbedingungen ohnehin dünne Informationslage wurde für die Bevölkerung in Deutschland zusätzlich diffus, da verschiedene staatliche Stellen unterschiedliche Verhaltensempfehlungen abgaben. Es gab keine bundesweit einheitlichen Richtwerte, keine gesetzliche Grundlagen und nur wenige Stellen, die die Radioaktivität in der Luft messen konnten. Internationale Abkommen über den schnellen gegenseitigen Informationsaustausch zu nuklearen Unfällen fehlten. 1989: Gründung des BfS In der Folge des Unfalls von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) wurde noch im Jahr 1986 das Ministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) gegründet. Drei Jahre später folgte 1989 die Gründung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), welches unter anderem dafür zuständig ist, die Kontamination der Umwelt nach einem radiologischen Unfall schnell zu ermitteln und die Lage zu bewerten. Verschiedene wissenschaftliche Einrichtungen wurden im BfS integriert, so zum Beispiel das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes in Neuherberg bei München, das Institut für Atmosphärische Radioaktivität des Bundesamtes für Zivilschutz in Freiburg, Teile der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und (nach dem Mauerfall 1989) das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR in Berlin. Als Hauptsitz des BfS wurde Salzgitter gewählt. Gesetzliche Grundlagen Das Fehlen gesetzlicher Vorgaben führte nach dem Reaktorunfall von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) dazu, dass teilweise unterschiedliche Grenzwerte und Maßnahmen im Bund und in den Bundesländern empfohlen wurden. Um die rechtliche Voraussetzung für ein bundesweit koordiniertes Handeln in vergleichbaren Situationen zu schaffen, wurde bereits am 19. Dezember 1986 das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung" (Strahlenschutzvorsorgegesetz) erlassen. Zweck dieses Gesetzes war es, die routinemäßige Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt neu zu regeln. Außerdem galt es, "die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen, nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten". Inzwischen regelt das 2017 verabschiedete Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktiven Stoffen . Es vereinheitlicht die bisherigen gesetzlichen Regelwerke im Strahlenschutz und sieht unter anderem den Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ) unter Leitung des Bundesumweltministeriums vor. Meilensteine in der Entwicklung 2022: Angriffskrieg gegen die Ukraine Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 finden erstmals in Europa militärische Auseinandersetzungen in einem Land mit Kernkraftwerken statt. Der Krieg in der Ukraine hat auch den radiologischen Notfallschutz in Deutschland beeinflusst: Die bis dahin etablierten und regelmäßig geübten Notfallschutz-Strukturen werden nun konkret auf dieses Ereignis angewandt und weiterentwickelt. Die Rufbereitschaften im BfS haben ihre Arbeit intensiviert . Unsere Kolleg*innen erstellen u.a. zweimal täglich eine mögliche Ausbreitungsberechnung anhand von Wetterdaten und zweimal wöchentlich eine Situationsdarstellung der Lage in der Ukraine. Welche Auswirkungen eine Freisetzung von Radioaktivität in ukrainischen, aber auch in anderen europäischen Kraftwerken auf Deutschland haben könnten, hat das BfS bereits vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine regelmäßig untersucht. Wie bei internationalen Übungen und in unterschiedlichen Notfallszenarien in der Vergangenheit erprobt, überprüft das BfS auch im konkreten Fall des Ukraine-Krieges täglich etwa 500 bis 600 Messwerte aus der gesamten Ukraine und benachbarten Ländern. Die Daten stammen aus verschiedenen Messeinrichtungen sowohl vonseiten der Behörden vor Ort als auch der Zivilgesellschaft. Unsere Kolleg*innen werten routinemäßig unterschiedliche Quellen aus, um einen bestmöglichen Überblick zu erhalten und mögliche Falschmeldungen zu identifizieren. Zudem stehen sie, wie auch in Friedenszeiten, in einem engen Austausch mit internationalen Partnern, darunter mit der IAEA und der Europäischen Union ( EU ). Die radiologische Bedrohungslage hat sich durch das Kriegsgeschehen verändert: In dem Angriffskrieg auf die Ukraine werden immer wieder Kernkraftwerke in Kriegshandlungen hineingezogen. Außerdem gibt es neue oder aktueller gewordene Szenarien im Umfeld hybrider Bedrohungslagen, darunter Cyberangriffe und Straftaten im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen . Selbst der Einsatz von Kernwaffen in Europa scheint nicht mehr ausgeschlossen zu sein. Deutschland braucht in der neuen Sicherheitslage einen noch stärkeren radiologischen Notfallschutz und gute Vorbereitung. Dazu gehört auch, die Abläufe in unterschiedlichen Krisenszenarien immer wieder zu üben. Unsere Expert*innen beobachten nicht nur die Lage in der Ukraine genau, sondern üben auch andere Szenarien, um den radiologischen Notfallschutz weiter zu stärken. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 30.06.2025

Flächenpotenziale für dezentrale Versickerungsmaßnahmen (Umweltatlas)

Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.

Messstellen Chemie

Derzeit werden die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter (ACP) in 72 Wasserkörpern und die flussgebietsspezifischen Schadstoffe in 73 Wasserkörpern untersucht. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe und die ACP werden zur unterstützenden Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen herangezogen. Im Rahmen des chemischen Monitorings für die WRRL wird je See eine repräsentative Messstelle, welche zumeist an der tiefsten Stelle liegt, beprobt. Die ACP Gesamtphosphorkonzentration und Sichttiefe werden bei den Seen anhand von sogenannten Orientierungswerten beurteilt. Sie dienen in der Regel der Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten. Die flussgebietsspezifischen Schadstoffe beziehen sich sowohl auf die Wasserphase als auch auf das Sediment. Sie gehen nach dem one out all out Prinzip in die Bewertung des ökologischen Zustandes ein. Ist eine Umweltqualitätsnorm überschritten, kann demnach der ökologische Zustand höchstens mäßig sein.

Indikator: Belastung der Bevölkerung durch Feinstaub (PM10)

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Zwischen 2010 und 2023 ging der Anteil der Bevölkerung, der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Konzentrationen oberhalb des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Richtwerts von 15 µg/m³ im Jahresmittel ausgesetzt war, von 90,5 % auf 1,1 % zurück.</li><li>Seit 2019 lag der Bevölkerungsanteil mit einer Feinstaubbelastung oberhalb des EU Grenzwerts von 20 µg/m³ im Jahresmittel (verbindlich einzuhalten ab 2030) bei weniger als 0,5 %, im Jahr 2023 sogar bei 0 %.</li><li>Die aktuell geltenden Maßnahmen sollten weiter beibehalten und gegebenenfalls erweitert werden, um das Ziel der WHO Empfehlung im Hilblick auf die Belastung der Bevölkerung mit PM10 in 2030 erreichen zu können.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub">„Feinstaub“</a>).</p><p>Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ erfasst die durchschnittliche jährliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Belastung in Deutschland basierend auf Messstationsdaten im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Verkehrsaufkommen#alphabar">Verkehrsaufkommen</a>⁠ oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher könnte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im gesamten Betrachtungszeitraum war ein nennenswerter Teil der Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Richtwerts für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Fraktion von ausgesetzt. Dieser beträgt 15 µg/m³ im Jahresmittel. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen weist von 2010 zu 2023 einen deutlichen Rückgang von rund 74 Mio. auf 0,9 Mio. Personen vor. Gleichzeitig nahm der Anteil der Bevölkerung mit einer PM10-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ oberhalb des ab 2030 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts (20 µg/m³ im Jahresmittel) von 34,7 Mio. in 2010 auf 0,0 Mio. Personen in 2023 ab. Seit 2019 lag der Bevölkerungsanteil bereits unter 0,5 %. Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung (PM10) in Deutschland geführt haben. Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a> zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#die-emissionshochstmengen-der-alten-nec-richtlinie">Deutschland</a> u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit und zur Erreichung des Ziels, dass 2030 der von der WHO empfohlene Richtwert nicht überschritten wird, ist die Aufrechterhaltung und Intensivierung von Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich.</p><p>Im Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser wird ab dem Jahr 2030 die Einhaltung strengerer Grenz- und Zielwerte europaweit gesetzlich festgeschrieben. Für PM10 wird der neue verbindlich einzuhaltende EU-Grenzwert ab 2030 von 40 auf 20&nbsp;µg/m³ im Jahresmittel gesenkt, der dem Zwischenziel 4 der WHO Empfehlungen entspricht.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM10-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist im Fachartikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/artikel_5_dnk.pdf">Kienzler et al. 2024</a> beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-feinstaub">Bedeutung der Feinstaubbelastung für die Gesundheit</a>“.</strong></p>

Tipps zu Pflege und Wartung

Dach- und Fassadenbegrünungen müssen gepflegt werden, um ihre positiven Effekte langfristig zu erhalten und Schäden vorzubeugen. Die Pflege stellt sicher, dass die Begrünung ihre vielfältigen Funktionen auch langfristig erfüllt. Außerdem verhindert regelmäßige Pflege das Verkahlen der Pflanzen, sorgt für eine dichte und optisch ansprechende Bepflanzung und schützt die Bausubstanz vor Schäden. Unterhaltungspflege für Dachbegrünungen Unterhaltungspflege für Fassadenbegrünungen Ein begrüntes Dach kann einschließlich Abdichtung bei regelmäßiger Instandhaltung und Wartung etwa 40 bis 60 Jahre halten. Die bei Extensivbegrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind … Kontrolle der Dachrandbereiche und Dachdurchdringungen auf Hinterwurzelungen durch Pflanzen Überprüfung der Entwässerungseinrichtungen Freihalten von Rand- und Sicherheitsstreifen Entfernen von unerwünschtem Fremdbewuchs Mähen der Vegetation und Abtragen des Mähguts im Bedarfsfall Düngen, Richtwert: 5 g N/m² pro Jahr mit Langzeitdünger Bewässerung (nur bei extremer Trockenheit notwendig, in Abwägung von ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten) Bei Solar-Gründächern sind zwei bis drei Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Eine Entfernung hohen Bewuchses vor und unter den Solarmodulen sowie im nahen Umfeld Bei Biodiversitätsdächern sind zwei Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Kontrolle, Reinigung und gegebenenfalls Austausch von Nisthilfen Bei Retentionsgründächern sind zwei bis zehn Pflegegänge pro Jahr empfohlen und zusätzlich… Im Bedarfsfall eine Absenkung von Wasseranstau Prüfung und gegebenenfalls Reinigung des Drosselablaufs Bei Intensivbegrünungen ist vier bis zehn Mal pro Jahr zu pflegen. Zu den schon genannten Maßnahmen kommen noch bei Bedarf dazu … Überprüfen der Bewässerungseinrichtungen inklusive Winterschutzmaßnahmen Rückschnitt Rasenpflege (Mähen, Vertikutieren, Aerifizieren) Die Wartung der technischen Einrichtungen auf Dachbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr: Einrichtungen für die Entwässerung bezüglich Sauberkeit, dazu zählen: Kontrollschächte, Dachabläufe, Entwässerungsrinnen Standfestigkeit von aufgebauten Technikelementen (z. B. Blitzschutzanlagen, Photovoltaikanlagen) Schubsicherungen (bei Schrägdächern) Dachabdichtung durch Sichtung (z. B. an Dachrändern, an Durchdringungen etc.) Kiesstreifen und Plattenbeläge, die möglichst frei von Bewuchs sein sollten Zur Unterstützung bei der Pflege und Wartung von extensiven Dachbegrünungen wurde vom Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) eine Dachbegrünungspflege-App entwickelt. Die Web-App kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: pflege-dachbegruenung.de Die Web-App funktioniert nach Anmeldung mit der eigenen E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort sowohl auf dem Smartphone als auch auf dem Tablet oder dem Computer. Fassadenbegrünungen können ebenso lang bestehen wie das Gebäude. Voraussetzung ist jedoch eine regelmäßige Pflege und Bewässerung für eine langanhaltend gute Qualität und aus Gründen des Brandschutzes. Die bei bodengebundenen Begrünungen ein- bis zweimal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen sind… Rückschnitt, gegebenenfalls Einflechten in Kletterhilfen vom Bewuchs freihalten: Fenster, Fensterläden, Dächer, Fallrohre, Blitzableiter, Markisen und Luftaustrittsöffnungen Entfernen von abgestorbenen Pflanzenteilen Kontrolle und ggf. erforderliche Ergänzung der Anbindung gegebenenfalls Düngen und Wässern Ersetzen von ausgefallen Pflanzen Zu den bei wandgebundenen Begrünungen fünf- bis zehnmal jährlich durchzuführenden Pflegemaßnahmen kommen hinzu… Inspektion und Wartung der Pflanzgefäße Nährstoffversorgung Im privaten Bereich können Fassadenbegrünungen unter Beachtung der Absturzsicherung und praktischer Erfahrung bis zu einer maximalen Höhe von 4 m in selbstständiger Pflege betreut werden. Alles, was darüber hinaus geht, sollte von Fachbetrieben instandgehalten werden. Bei einer Höhe über 4 Metern sind Begrünungen oft nur von einem Hubsteiger aus erreichbar. Hierfür sind ausreichend Aufstellfläche, Schutz gegen herabfallende Teile und gegebenenfalls Absperrungen von öffentlichem Straßenraum nötig. Die Wartung der technischen Einrichtungen von Vertikalbegrünungen ist ebenso wichtig wie die Pflege der Vegetation. Kontrolliert werden sollten stets auf ihre Funktionsfähigkeit mindestens zweimal im Jahr: Eine gegebenenfalls vorhandene Bewässerungsanlage oder Zisterne inklusive Technik, einschließlich Winterfestigkeit Eine gegebenenfalls vorhandene Konstruktion für den Halt der Pflanzen; Kontrolle der konstruktiven Bauteile, insbesondere der Verankerung Eine gegebenenfalls vorhandenen Fernwartung Eine gegebenenfalls vorhandene Entwässerungseinrichtung Alle Einrichtungen sind regelmäßig von Fachkundigen zu prüfen und zu reinigen. Die Prüfung erfolgt durch Sichtkontrolle und durch Funktionstests. Die Intervalle für die Prüfung und/oder den Austausch der einzelnen technischen Komponenten werden durch die Vorgaben der Hersteller oder durch die besondere Beanspruchung definiert. Alle Reinigungsmittel, die mit den Pflanzen oder dem Gießwasser in Kontakt kommen, müssen schonend und pflanzenverträglich sein. Inspektionen können vom Betreiber vorgenommen, Wartungen, Instandhaltungen und Austausch dürfen nur von Fachkundigen durchgeführt werden. Nach dem Anlegen einer Begrünung auf Dach oder Fassade gibt es verschiedene Phasen: die Fertigstellung, die Entwicklung und die Pflege im Laufe der Zeit. Die Wartung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen (z.B. Be- und Entwässerungsanlagen) und die Kontrolle der konstruktiven Bauteile gehört zu allen diesen Phasen regelmäßig dazu. Normalerweise sind die Pflegegänge nach der Fertigstellung und die Entwicklungspflege im Angebot der Firma enthalten, die die Begrünung gemacht hat. Diese Pflege soll sicherstellen, dass die Pflanzen gut wachsen und sich entwickeln. Fachleute sprechen im zeitlichen Ablauf von der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege . Nach etwa 12 Monaten Fertigstellungspflege, wenn die Pflanzen gut angewachsen sind, kann die Begrünung abgenommen werden. Das bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Die Entwicklungspflege beginnt nach der Abnahme. Sie hilft den Pflanzen, noch besser zu wachsen. Dabei werden unerwünschte Pflanzen entfernt, ausgefallene Pflanzen nachgepflanzt, Öffnungen und Einbauten freigehalten und die Pflanzen richtig geschnitten. Wenn die Pflanzen das gewünschte Ziel erreicht haben, wird die Entwicklungspflege meistens nach zwei gegebenenfalls auch drei Jahren zur Unterhaltungspflege. Das bedeutet, dass die Begrünung dann regelmäßig gepflegt wird, damit sie ansprechend bleibt und ihre Funktionen dauerhaft erfüllt.

Indikator: Luftqualität in Ballungsräumen

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die Grundbelastung in deutschen Ballungsräumen überschreitet ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Empfehlungen aus dem Jahr 2021 für Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠) und Stickstoffdioxid (NO₂) deutlich.</li><li>In der Nähe von Schadstoffquellen können die Belastungen sogar wesentlich höher sein.</li><li>Bei NO₂ und PM2,5 hat sich die Situation seit dem Jahr 2000 erheblich verbessert, die WHO-Empfehlungen von 2021 werden aber noch deutlich überschritten.</li><li>Die Belastung durch Ozon und PM2,5 ist stark von der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ abhängig. Die Werte schwanken deshalb stark.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠) und Ozon (O3) sind besonders relevant für die menschliche Gesundheit. Alle drei Schadstoffe belasten die Atemorgane. Auch Ökosysteme werden durch Ozon geschädigt.</p><p>Im Jahr 2021 veröffentlichte die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠ aktualisierte Empfehlungen zur Luftqualitätsbewertung auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Wirkungen von Luftschadstoffen (<a href="https://apps.who.int/iris/handle/10665/345329">WHO 2021</a>), die zur Bewertung des Indikators herangezogen werden.</p><p>Prekär ist die Luftqualität vor allem in Ballungsräumen, in denen ein Drittel der deutschen Bevölkerung lebt: Industrie, Verkehr und Wohngebiete liegen hier nah beieinander. Einbezogen werden die Messstationen, die die Belastung im „städtischen Hintergrund“ messen, also die Grundbelastung der Stadt. An verkehrsreichen Standorten in Städten kann die Belastung jedoch deutlich höher sein. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ stellt den mittleren Abstand aller Messstationen im städtischen Hintergrund von den Richtwerten der WHO dar.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Seit dem Jahr 2000 ist die Belastung durch Stickstoffdioxid und Feinstaub deutlich zurückgegangen, liegt aber auch aktuell noch weit über dem Ziel, bei Stickstoffdioxid 28 % über dem Ziel und bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠ ca. 61 %. Die Ozonbelastung ist stark schwankend. Dies liegt vor allem am Einfluss der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠: In heißen Sommern wie 2003 oder 2015 steigt die Ozon-Konzentration stark an. Deshalb kann für die letzten Jahre keine Aussage über den Trend der Entwicklung gemacht werden.</p><p>Die EU schrieb ihre Luftqualitäts-Ziele 2008 in der <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32008L0050">Luftqualitäts-Richtlinie</a> fest (EU-RL 2008/50/EG), im Oktober 2022 legte die Kommission einen Vorschlag zur Revision dieser Richtlinie vor (<a href="https://environment.ec.europa.eu/publications/revision-eu-ambient-air-quality-legislation_en">KOM 2022</a>), der die neuen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Empfehlungen 2021 berücksichtigen soll. Doch auch einige der weniger ambitionierten Ziele der derzeitigen EU-Richtlinie verfehlt Deutschland noch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/luftqualitaet-2024">(UBA 2025)</a>. Bis die Luft in den Ballungsräumen wirklich ausreichend „sauber“ ist, ist also noch ein weiter Weg zu gehen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ basiert auf Messdaten der Luftqualitätsmessnetze der Bundesländer. Betrachtet werden alle Messstellen eines Ballungsraums zur Messung der Belastung im städtischen oder vorstädtischen Hintergrund. Für diese Messstellen wird die Über- oder Unterschreitung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠-Empfehlungen 2021 für die drei Schadstoffe NO₂, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠ und O₃ berechnet. Für jeden Ballungsraum wird der mittlere Abstand der Werte aller Messstationen zur WHO-Empfehlung 2021 errechnet. Die mittleren Abstände werden dann über alle Ballungsräume gemittelt und mit dem Wert der WHO-Empfehlung 2021 normiert.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftbelastung-in-ballungsraeumen">„Luftbelastung in Ballungsräumen“</a>.</strong></p>

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