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Microsoft PowerPoint - 2024 November 2. Fachtag Moore und Moorbodenschutz.ppsx

Kein Moorbodenschutz ohne Auenschutz - Grundlagen und Projekte zur Verbesserung des Wasserhaushalts am Beispiel von Elbe und Rossel Quelle: Sven Guttmann 2. Fachtag „Moore und Moorbodenschutz in Sachsen-Anhalt“ - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 11. Dezember 2024 Karl-Heinz Jährling Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Ökologie Telefon.: e-Mail: 0391/ 581-1137 karl-heinz.jaehrling@lhw. mlu.sachsen-anhalt.de Quelle: Fric & Vavra, 1901 Alle Gewässer müssen bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen, chemischen, und mengenmäßigen Zustand aufweisen (Grundsatz seit dem Inkrafttreten der EG-WRRL am 01.01.2000) Vortragsgliederung 1. Moorbodenschutz und Auenschutz - grundlegend Prägende Faktoren und Ausbildung der Moortypen … Hochmoor … Übergangsmoor … Niedermoor 2. Moorbodenschutz und Auenschutz - einführend Moore und Auen - geologische Kulisse des Landes Sachsen-Anhalt Moore und Auen - Bodentypenkulisse des Landes Sachsen-Anhalt 3. Moorbodenschutz und Auenschutz - realistisch Maßnahmen in Flussauen am Beispiel Elbe … konzeptionelle Vorarbeiten … Deichrückverlegungen Sachstand … Deichrückverlegungen Sandau … Flussaltarmanschlüsse Sachstand … Flussaltarmanschluss Kälberwerder Maßnahmen in Bachauen am Beispiel Rossel … konzeptionelle Vorarbeiten und Sachstand … Altarmeanschlüsse und Totholzeinbau Thießen … Altarmanaschlüsse und Totholzeinbau Hundeluft 4. Moorbodenschutz und Auenschutz - zusammenfassend Quelle: NABU - IFA Moorbodenschutz und Auenschutz - grundlegend Hochmoor (Lettland, in der Nähe von Riga) • in der Genese allein abhängig und geprägt durch den hohen Überschuss an Niederschlagswasser • der Torfaufbau des Moorkörpers hat keine Verbin- dung zum Grundwasser - damit existiert auch kein Ionenaustausch mit anstehenden Mineralböden • überwiegend sehr nährstoffarm und in der Regel vergleichsweise sauer mit pH-Werten von 3 bis 4 • hochspezialisierte Pflanzengesellschaften aus ver- schiedenen Torfmoosen (Sphagnum) mit den ent- sprechenden Begleitarten: … Hochmoore sind - vor der sukzessiven Entwicklung zu Wald - das Ergebnis einer langfristigen Entwicklung mit verschie- denen Übergangsphasen … in Abhängigkeit von Feuchte und Nährstoffangebot Heidekräuter, Wollgräser, verschiedene Seggen und Binsen sowie insektivore Spezialisten Eriophorum vaginatum Drosera rotundifolia Prägende Faktoren und Ausbildung der Moortypen … Hochmoor

Meteogramm bis H+78 EVRA Riga - Meteogram up to H+78 EVRA Riga

3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.

GTS Bulletin: ISND11 UMRR - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISND11 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISN): Synoptic observations from fixed land stations at non-standard time (i.e. 0100, 0200, 0400, 0500, ... UTC) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 26229;AINAZI;26238;RUJIENA;26313;KOLKA;26314;VENTSPILS;26318;STENDE;26324;MERSRAGS;26326;SKULTE;26335;PRIEKULI;26339;ZOSENI;26346;ALUKSNE;26348;GULBENE;26403;PAVILOSTA;26406;LIEPAJA;26416;SALDUS;26422;RIGA;26424;DOBELE;26425;JELGAVA;26429;BAUSKA;26435;SKRIVERI;26436;ZILANI;26446;REZEKNE;26447;MADONA;26544;DAUGAVPILS;26503;RUCAVA;26551; DAGDA;) (Remarks from Volume-C: BUFR307096)

Catalysing and building capacities for renewable energy communities in rural Latvia

GTS Bulletin: ISID11 UMRR - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISID11 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISI): Intermediate synoptic observations from fixed land stations A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 26229;AINAZI;26238;RUJIENA;26313;KOLKA;26314;VENTSPILS;26318;STENDE;26324;MERSRAGS;26326;SKULTE;26335;PRIEKULI;26339;ZOSENI;26346;ALUKSNE;26348;GULBENE;26403;PAVILOSTA;26406;LIEPAJA;26416;SALDUS;26422;RIGA;26424;DOBELE;26425;JELGAVA;26429;BAUSKA;26435;SKRIVERI;26436;ZILANI;26446;REZEKNE;26447;MADONA;26544;DAUGAVPILS;26503;RUCAVA;26551;) (Remarks from Volume-C: BUFR307096)

Strassenverkehrslärm an der L284 u.a. auch Mautpreller verstärkt durch den Bau der Umgehungsstrasse Kleinwinnaden

An der L284 ist zwischen Kleinwinnaden (Landkreis Biberach) und Aulendorf (Landkreis Ravensburg) ein stark zunehmender LKW Verkehr zu beobachten. - wie sind die automatischen Messanlagen eingestellt und wie werden diese gewartet um sicherzustellen dass die Messungen stimmen? Wie wird insbesondere der nächtliche Verkehr zwischen 22:00 und 6:00, der in anderen Regionen z.B. Bodenseeraum ein nächtliches Tempo 30 geschaffen hat zeitlich erfasst? - wie sind die Auswirkungen durch den Bau der Umgehungsstrasse in Kleinwinnaden insbesondere auch im Hinblick auf die Lkw und Güterverkehrsmengen ? - wie wird verhindert dass es zu Mautprellern in der Vermeidung der B30 zwischen Biberach und Ravensburg kommt? U.a. fährt gefühlt 6 Tage die Woche täglich 24 Stunden durchgängig alle ca. 2-3 Stunden ein 40to Lkw der Firma Diesch zwischen Bad Schussenried und vermutlich Mochenwangen. Müssen diese regelmässigen Fahrten genehmigt werden da Missbrauch durch unnötige Abgas- und Lärmverursachung zu vermuten ist. An Sonntagen scheinen diese Fahrten durch die Fa Riga in Mochenwangen übernommen zu werden. Ist eine solch hohe Fahrfrequenz zulässig? - wie werden die Anwohner gegen die (Diesel-) Abgase und Feinstaub geschützt? - gibt es Vorgaben für die oft sehr alten Fahrzeuge (u.a. Omnibusse) die nahezu sicher keinerlei AdBlue (=Schweinepisse) Reinigung haben? Wie wird die Funktionsfähigkeit dieser AdBlue Reinigungsanlagen überwacht? - wie ist die angemessene Geschwindigkeit und die Qualität des Strassenbelages (u.a. Ortseingang Otterswang von Schussenried) sichergestellt - in Anbetracht eines Lkw Nachtfahrverbotes für Lkw in der Schweiz, was wird getan um die Bürger in Baden Württemberg zu schützen? - gibt es an der L284 Lärmaktionspläne? Diese Anfrage wird zurückgezogen bis sie mir die Kosten der IFG Anfrage genannt oder bestätigt haben dass diese Anfrage kostenlos ist.

WD 8 - 078/18 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen Die Antworten zum ersten Teil der Fragen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste WD 8 - 3000 - 077/18, der als Anlage 1 beigefügt wird.  Zum Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Die deutsche Fassung des Pariser Klimaschutzübereinkommens in der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages ist unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundes- tag.de/dip21/btd/18/096/1809650.pdf.  Zu den von der EU und Deutschland eingegangenen Minderungsverpflichtungen Europa hat im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens eine Minderung seiner Treib- hausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 von 40% zugesagt. (Siehe dazu S. 7 Anlage 1). Die komplette Textfassung der eingereichten NDC-Meldung (Nationally Determined Contribution = Minderungszusage, Klimaschutzbeitrag) der EU einschließlich ihrer 28 Mitgliedstaaten ist abruf- bar unter: http://www4.unfccc.int/ndcregistry/PublishedDocuments/Germany%20First/LV-03- 06-EU%20INDC.pdf abrufbar. (Siehe dazu auch die Anmerkung in Fußnote 9 der Anlage 1.) Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem ,,Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030" entspricht numerisch der europäischen Minderungszusage für das Pariser Übereinkommen. (S. dazu S. 11 der Anlage 1). Die Erreichung dieses Zieles soll zu 43% über die vom Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren und 30% über die nicht darunter fallenden Be- reiche erreicht werden. Für Deutschland gelten dabei nationale zu erreichende Klimaziele für die Sektoren, die nicht unter den ETS fallen. Für 2030 ist dabei eine Minderung um 38% gegenüber 2005 zu erreichen. (Siehe dazu auch Seite 8 der Anlage 1.)  Zu Klimazielen weiterer Staaten Die eingereichten (I)NDCs der Volksrepublik China, der Vereinigten Staaten, Russlands, Japans, Irans, Saudi-Arabiens, Südkoreas, Kanadas, Indonesiens, Brasiliens finden unter nachfolgenden Links abrufbar: WD 8 - 3000 - 078/18 (01.08.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/China/1/Chi- na's%20INDC%20-%20on%2030%20June%202015.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Docu- ments/United%20States%20of%20America/1/U.S.%20Cover%20Note%20INDC%20and%20Ac- companying%20Information.pdf; http://www4.unfccc.int/submissions/indc/Submission%20Pages/submissions.aspx; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Ja- pan/1/20150717_Japan's%20INDC.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Docu- ments/Iran/1/INDC%20Iran%20Final%20Text.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Saudi%20Arabia/1/KSA- INDCs%20English.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Canada/1/INDC%20- %20Canada%20-%20English.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Pub lished%20Documents/Indonesia/1/INDC_RE- PUBLIC%20OF%20INDONESIA.pdf; (Link zur Zeit nicht aktiv) http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Brazil/1/BRA- ZIL%20iNDC%20english%20FINAL.pdf Siehe zur NDC-Meldung Frankreichs und Großbritanniens den Bericht der EU: http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Latvia/1/LV-03-06- EU%20INDC.pdf (=SUBMISSION BY LATVIA AND THE EUROPEAN COMMISSION ON BE- HALF OF THE EUROPEAN UNION AND ITS MEMBER STATES, Riga, 6. March 2015). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den NDCs um eingegangene Selbstverpflichtungen handelt, die auch entsprechend unterschiedlich aufgebaut und daher nur schwer vergleichbar sind. Zum Beispiel sind die gesetzten Bezugsjahre zur Emissionsminderung unterschiedlich und nicht alle Staaten formulieren absolute Minderungsziele. Zusatzinformationen zu den konkreten Inhalten der NDC-Mitteilungen der einzelnen Länder (und daraus bereits abgeleiteter Klimaschutzpolitiken) bieten darüber hinaus folgende Sach- stände der Wissenschaftlichen Dienste zu ausgewählten Ländern: WD 8 - 3000 - 073/16: Maßnahmen Frankreichs und der USA zur Umsetzung des Pariser Klima- übereinkommens (Klimaziele 2020 bis 2030/ bzw. bis 2050) – Anlage 2 WD 8 -3000 - 070/16: Klimapolitische Maßnahmen ausgewählter Länder im Zuge der Umsetzung des Paris Abkommens (Klimapolitik-Ziel 2030). Japan, Südafrika, Marokko, Mexiko, China, In- dien. - Anlage 3 Der Sachstand WD 2 - 3000 - 055/17 verweist daneben auf die rechtlichen Aspekte, die jetzt bei einem Austritt der USA aus dem Klimaschutzabkommen zu beachten sind. - Anlage 4  Zur Statistik der 40 größten Kohlenstoffdioxidemittenten, Gesamtemissionen nach Staaten Eine Übersicht zu den CO2-Gesamtemissionen nach Ländern bietet die Internationale Energie- agentur (IEA), die eine autonome Einheit der OECD darstellt: Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen https://www.iea.org/statistics/?country=WORLD&year=2015&category=Key%20indicators&indi- cator=TotCO2&mode=map&categoryBrowse=false Das Statistische Bundesamt verweist zudem auf eine Übersicht der CO2-Gesamtemissionen aller Staaten im Zeitverlauf, die vom Joint Research Center (JRC-EDGAR, Europäische Kommission) stammt. Diese ist als Anlage 5 angefügt.  Zur Statistik aller weltweit in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen großen Kohle- kraftwerke Eine Übersicht der weltweit in Betrieb befindlichen und geplanten Kohlekraftwerke bietet Car- 1 bonBrief : https://www.carbonbrief.org/mapped-worlds-coal-power-plants  Zur Statistik aller weltweit in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen Kernreaktoren, Reaktoren nicht Kraftwerksstandorte Eine Tabelle "Nuclear power reactors in operation and under construction in the world (as of 31. December 2016)" findet sich in dem Jahresbericht der Internationalen Atomenergie-Organisation, die mit den Vereinten Nationen über ein Abkommen verbunden sind, auf S. 136: https://www.iaea.org/sites/default/files/publications/reports/2016/gc61-3.pdf  Zu Studien zu Kostenschätzungen zur Einhaltung der in Paris eingegangenen Verpflich- tungen Die Bundesregierung hat 2017 im Rahmen ihrer deutschen G20-Präsidentschaft die beiden inter- 2 nationalen Energieagenturen IEA und IRENA beauftragt, mit dem Pariser Klimaziel vereinbare Szenarien zu einer künftigen Transformation des globalen Energiesystems, das weiterhin sicher und bezahlbar sein soll, zu entwickeln und dafür notwendige volkswirtschaftliche Investitions- bedarfe abzuschätzen. Laut IEA wären dafür zwar im Bereich der Energieversorgung bis 2050 mit jährlich ca. 1,6 Billio- nen US$ keine zusätzlichen, aber fundamental umgeleitete Investitionen notwendig. Ein Drittel statt der Hälfte sollte in fossile Brennstoffe, mehr als ein Drittel in Erneuerbare Energien und das letzte knappe Drittel in Atomenergie, CCS und Übertragungs- und Verteilungstechnologien inves- tiert werden. Für die Endverbrauchsbereiche müsste hingegen der Kapitaleinsatz bis 2050 massiv und schnell ansteigen (vor allem im Transport- und Gebäudebereich). Gegenüber den bisher an- gekündigten weltweiten nationalen Klimaschutzbeiträgen (-I-NDCs) würden die zusätzlich benö- tigten Nettoinvestitionen ca. 0,3% des BIP in 2050 entsprechen. Notwendig sei dafür ein ehrgei- ziges Set aus Politikmaßnahmen wie vor allem der Abschaffung aller Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2025, der Einführung von CO2-Preisen und ihre Steigerung auf 190 US$ in 2050 1 Empfohlen von der UK Royal Statistical Society. 2 Bei der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) handelt es sich um eine Regierungsorga- nisation mit mehr als 170 Mitgliedstaaten. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

UNCHAIN

Projektbeginn: 2023 / Projektende: 2026 Zwischen 2012 und 2022 stieg der Anteil der Menschen, die Online-Einkaufsmöglichkeiten nutzen, von 55 % auf 75 % in der Europäischen Union. In Europa ist der Trend zu mehr und kleinteiligeren Sendungen zu verzeichnen, die zugleich an über das Stadtgebiet verteilte Ziele zugestellt werden. Sendungen werden seltener gebündelt an einzelne Ziele – beispielweise ein Kaufhaus – transportiert, sondern unter anderen vermehrt an Privatadressen zugestellt. Aber auch der Handel wird durch kleinteiligere Sendungen beliefert. Mit diesen Entwicklungen, die sich voraussichtlich auch in Zukunft fortsetzen werden, nimmt dabei der Lieferverkehr auf der letzten Meile zu, aber auch die Gesamtverkehrsleistung im Wirtschaftsverkehr wächst. Zum einen sind viele dieser Verkehre notwendig, um die Funktionalität von Städten sicherzustellen. Gleichzeitig wachsen mit dem Verkehr auch die Belastungen auf Umfeld und Umwelt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die negativen Auswirkungen dieser Verkehre zu reduzieren. Als Partner im EU-Projekt UNCHAIN erarbeitet das Land Berlin in einem Konsortium von achtzehn Partnern aus acht unterschiedlichen Ländern Ansätze für eine nachhaltige urbane Logistik. Städte, Entwickler, Logistiker und Forschungseinrichtungen arbeiten gemeinsam an Lösungen, die die vielfältigen Herausforderungen im Wirtschaftsverkehr adressieren. Neben Madrid und Florenz fungiert Berlin als Living Lab und bekommt dabei eine besondere Rolle in der Testphase der entwickelten „Tools“. Die zu entwickelnden Lösungen decken dabei sowohl die planerisch/strategische Ebene (bspw. Evaluierungs-Tool für strategische Planwerke) wie auch die operative Ebene (bspw. Lastenrad-Routing) ab, damit neben der öffentlichen Hand auch die lokale Wirtschaft von den Lösungen profitieren kann. Durch den Test der Tools in insgesamt sieben europäischen Städten sowie die Evaluierung der Testphase soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse sichergestellt werden. Partner und Living-Lab ULANC – University of Lancaster, Riga city council, Municipality of Funchal, UPS, Hlavni Mesto Praha, Stad Mechelen, DHL Express Spain, IBV Instituto de Biomecanica de Valencia, EIT Urban Mobility Foundation, POLIS Network, SPES Consulting SRL, Municipia SPA, Comune Di Firenze, VMZ Berlin, EMT Empresa Municipal de Transportes Madrid, Ayuntamiento de Madrid, ETRA Investigacion y Desarrollo (LEAD-Partner) Horizon Europe Programme (2021-2027) UNCHAIN

Konzeptionierung eines mobilen fliegenden Messsystems (UAS mit Messsensorik) für die Schadstoffe Feinstaub (PM10, PM2,5 und Ultrafeinstaub) und NO2 in und für Kommunen

Interreg-Projekt NonHazCity 3

<p>NonHazCity 3 ist ein europäisches Drittmittelprojekt im Ostseeraum-Interreg-Programm der EU. NonHazCity 3 will gefährliche Stoffe im Bauwesen zum Schutz der Umwelt und Gesundheit verringern und nachhaltiges Bauen im Bestand unterstützen. Im Projektteam sind 21 Partner aus allen acht EU-Ländern rund um die Ostsee beteiligt, darunter Städte, Forschungsinstitute, NGOs, Architekturbüros und das UBA.</p><p>Gefährliche Stoffe in Gebäuden lassen sich nur vermeiden, wenn bei der Auswahl der Materialien und Bauprodukte, der Planung, dem Bau, der Renovierung und dem möglichen Abriss des Gebäudes auf gefährliche Stoffe geachtet wird. Das Projekt NonHazCity 3 hilft Gemeinden, Unternehmern und Privatpersonen, sich der Chemikalien in Bauprodukten bewusst zu werden und Entscheidungen zu treffen, die Schadstoffe und mit ihnen verbundene Risiken in Gebäuden minimieren. Im Projekt sind Wissensangebote auf drei Ebenen geplant:</p><p>Im Fokus sind neben Schadstoffen klimaneutrales und ressourcenschonendes Sanieren und Bauen.<br><br>Pilotprojekte in den Partnerstädten dienen dazu, die entwickelten Lösungsvorschläge zu testen und zu validieren. Für die Pilotprojekte sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:</p><p>Das Umweltbundesamt leitet die Gruppenaktivitäten, die die Projektergebnisse in praktische Handlungsoptionen für politische Akteure auf EU- und nationaler Ebene umwandeln und mit der Implementierung der „Zero Pollution Ambition“-Ziele der EU im Bausektor verknüpfen.</p><p>Projektkoordinatorin ist die Stadtverwaltung Riga (Lettland). Das Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten (2023 - 2025) und ein Budget von 5 Millionen Euro.</p><p><a href="https://interreg-baltic.eu/project/nonhazcity-3">Weitere Informationen</a></p>

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