Das Fazit des Kongresses: Gewässerverunreinigung "bedroht die Fischerei mit gänzlichem Ruin".
• Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet. • Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI). • Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL. • Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist). • Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst. • Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG]. • Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt. • Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500. • Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*). • Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160.
Der Datensatz enthält ausgewählte flächenhafte topographische Objekte im Wald des Freistaates Sachsen. Das sind Wohnbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen, Flächen besonderer funktioneller Prägung, einzeln stehende Gebäude, Ruinen, Freizeitanlagen, Friedhöfe, Schießplätze, Gruben, Steinbrüche, Halden, Kippen, Aufschüttungen, Flugplätze, Landeplätze, Bahnhöfe, Haltepunkte, Parkplätze, Lagerplätze, Schuttplätze, Ackerland, Grünland, Wiesen, Gartenland, Baumschulen, Obstplantagen, Weinbauflächen, Sümpfe, Moore, nasse Böden, Ödland, Unland, Ströme, Flüsse, Kanäle, Gräben (ständig oder periodisch wasserführend), Binnenseen, Teiche (mit beständigen oder veränderlichen Ufern), Stauseen, Stauteiche, Stauanlagen, Wehre, positive Bodenformen, negative Bodenformen etc. Zu jedem Objekt wird neben der Objektart auch der geographische Name angegeben. Die flächenhaften topographischen Objekte sind Teil der Forstgrunddaten/ Forstgrundkarte und die Grundlage für die Erfassung und Laufendhaltung aller forstlicher Basisdaten und der daraus abgeleiteten anderen Kartenarten im Staatsbetrieb Sachsenforst.
Die Notwendigkeit Energie einzusparen, betrifft ganz Deutschland und Europa. Um einen Beitrag zu leisten und ein sichtbares Zeichen zu setzen, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz damit begonnen, die Anstrahlung von Gebäuden und Wahrzeichen in ihrer Verantwortung abzuschalten. Senatorin Bettina Jarasch: „Angesichts des Krieges gegen die Ukraine und der energiepolitischen Drohungen Russlands ist es wichtig, dass wir möglichst sorgsam mit unserer Energie umgehen. Das gilt auch und gerade für die öffentliche Hand. Deshalb werden wir die in unserer Verantwortung stehenden Gebäude Berlins nicht mehr anstrahlen. Das ist aus unserer Sicht in dieser Situation gut vertretbar, auch um einen sichtbaren Beitrag zu leisten.“ In der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden derzeit insgesamt rund 200 Objekte im Land Berlin angestrahlt. Für diese Anstrahlungsobjekte sind ca. 1400 Strahler an Beleuchtungsmasten im Einsatz. Folgende bedeutende Bauwerke zählen dazu: Siegessäule, Staatsoper, Deutsche Oper, Zeughaus, Gedächtniskirche, Berliner Dom, Rotes Rathaus, Elefantentor und Eingang Zoo, Jüdisches Museum, Ruine Anhalter Bahnhof, Amerika Gedenkbibliothek, Schloss Charlottenburg, Charlottenburger Tor. Zudem werden weitere Kirchen (u.a. Nikolaikirche, St. Marien), Statuen (u.a. Reiterstandbild Unter den Linden; Statuen von Bismarck, Moltke und Wagner im Tiergarten) und auch Brückenbauwerke erstmal nicht mehr angestrahlt. Der Anschlusswert aller Anstrahlungen beträgt ca. 100.000 W, der Stromverbrauch liegt bei ca. 200.000 kWh/Jahr, die Stromkosten belaufen sich auf ca. 40.000 € pro Jahr. Aufgrund der einmaligen Kosten voraussichtlich in ähnlicher Höhe für die manuelle Abschaltung der einzelnen Strahler ist kurzfristig der nennenswerte Energiespar-Effekt entscheidend für die Maßnahme, nicht die reine Wirtschaftlichkeit, die in dieser Situation schwer kalkulierbar ist. Eine rahmenvertraglich gebundene Elektrofachfirma mit spezieller Sachkunde und Ortskenntnis der Öffentlichen Beleuchtungsanlagen wurde aufgefordert, sofort mit den Vorbereitungen für das Ausschalten der Anstrahlungen zu beginnen. Es werden drei Abfahrkolonnen gebildet, die täglich ca. 100 – 120 Strahler außer Betrieb setzen. Dies erfolgt durch Abklemmen der Strahler in der Mastklappe. Eine Demontage der Strahler erfolgt nicht. Das Ausschalten aller Anstrahlungen sollte somit in 3 – 4 Wochen abgeschlossen sein. Der Prozess wird eng durch Mitarbeitende des Fachbereichs Öffentliche Beleuchtung begleitet, um eine ordnungsgemäße Arbeitsvorbereitung und Dokumentation sicherzustellen. Der Ablauf der Arbeiten wurde priorisiert, so dass mit dem Ausschalten im Stadtzentrum begonnen wird und anschließend die Außenbereiche angefahren werden.
Ermittlung der Geschossigkeit der Gebäude Die Ermittlung der Geschossigkeit der Gebäude erfolgte über die Angabe der Geschossigkeit in der Automatisierten Liegenschaftskarte Berlin (ALK). Für Gebäude mit fehlendem Eintrag der Geschossanzahl wurde zur Berechnung der Geschossflächenzahl ein Schätzwert eingesetzt (Ruine = 2, Turm = 8). Ermittlung der Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt den bebauten Anteil eines Baugrundstücks an. Die GRZ ist eine Dezimalzahl mit ein oder zwei Nachkommastellen. Daraus leitet sich für die Erstellung der vorliegenden Karte die Formel der Berechnung der GRZ wie folgt ab: Die Summe alle baulichen Grundflächen auf einem Grundstück – hier die Blockfläche – wird durch dessen Gesamtfläche geteilt. Da die Gebäudeflächen nicht mit den Blockflächengrenzen übereinstimmen, wurden nur die Anteile der Gebäudeflächen summiert, die sich tatsächlich innerhalb der Blockflächengrenzen befinden. Dies wurde durch die Verschneidung der Gebäudegrenzen aus der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) mit den Blockflächen der Blockkarte 1:5000 (ISU5) realisiert. Die außerhalb der Blockflächen liegenden Gebäudeteile, z. b. auf Verkehrsflächen (Straßenland), wurden demnach nicht berücksichtigt. Ermittlung der Geschossflächenzahl Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt die Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche – hier die Blockfläche – an. Für die Ermittlung der GFZ gilt: Die Summe aller Geschossflächen, der auf einer Blockfläche befindlichen Gebäude(teile), wird durch die Blockgröße dividiert. Die Geschossfläche eines Gebäudes errechnet sich dabei aus der Summe der Fläche aller Vollgeschosse. (In der Regel bedeutet dies: Anzahl der Vollgeschosse multipliziert mit der Grundfläche des Gebäudes). Berücksichtigung von baulichen Anlagen i.S. des § 19 Abs. 4 BauNVO bei der Ermittlung der GRZ Nach § 19 Abs. 4 BauNVO sind bei der Ermittlung der Grundflächen Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche mitzurechnen. Im ersten Schritt wurden die sog. Hauptanlagen i.S. des § 19 Abs. 2 BauNVO ermittelt. Im zweiten Schritt wurden zu diesen die Grundflächen von in der ALK geführten Garagen, überdachte Stellplätzen, Tiefgaragen und Nebenanlagen hinzugerechnet. Als Nebenanlagen wurden die in Tabelle 1 aufgeführten Gebäudetypen eingestuft, falls sie über weniger als 2 Geschosse verfügen. Auf die Ermittlung der GFZ haben diese Anlagen keinen Einfluss. In Fällen, in denen sich oberirdische und unterirdische Anlagen überschneiden, wurden die oberirdischen aus den unterirdischen Anlagen ausgeschnitten (z.B. bei einer Tiefgarage unter einem Gebäude). Für die in der Karte dargestellten Werte der Grundflächenzahl (GRZ) wurden nur die Hauptanlagen nach § 19 Abs. 2BauNVO, also ohne Nebenanlagen, Stellplätze etc, ermittelt. Die Werte mit Nebenanlagen , Stellplätzen etc. (§ 19 Abs. 4 BauNVO) sind nicht in der Karte dargestellt, wurden aber ebenfalls ermittelt und können in der Sachdatenanzeige eingesehen werden. Je nach Orientierung an Abs. 2 oder Abs. 4 des § 19 BauNVO ergeben sich leicht abweichende Werte der städtebaulichen Dichte pro Block. Abbildung 1 verdeutlicht die Verteilung auf die gewählten Dichteklassen der GRZ für beide Berechnungsmethoden. Wenn im folgenden von GRZ die Rede ist, ist immer die GRZ basierend auf § 19 Abs. 2 BauNVO gemeint. Insgesamt zeigt sich jedoch, dass die unterschiedliche Berücksichtigung der Nebenanlagen nur einen geringen Einfluss auf die Ergebnisse der Darstellung der GRZ hat.
Das Land Berlin betreibt derzeit die Anstrahlung von etwa 200 Objekten, darunter landeseigene Gebäude, Brücken, Skulpturen, Brunnen und Kirchen. Auch in diesem Bereich werden die Beleuchtungsanlagen schrittweise modernisiert. Nachfolgend stellen wir exemplarisch einige Projekte vor. In einem ersten Schritt wurde 2012 die Hinterglasbeleuchtung der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche erneuert. Die nach außen wirkende Beleuchtung der Glaswände der Kirche und des Glockenturmes ist für das Stadtbild der City West prägend und wurde auf neueste Technik umgestellt und erstrahlt nur noch mit einem Bruchteil der erforderlichen Energie. Die Senatsverwaltung hatte die Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen beauftragt und den Großteil der Umbaukosten getragen. Die neue Beleuchtung des Kirchenoktogons übernahmen 720 LED-Strahler, jeder mit einer Leistung von 13 Watt. Der Stromverbrauch ging um ca. 75 Prozent zurück. In einem zweiten Schritt hat die Kirchengemeinde die Beleuchtung des Glockenturmes erneuert. Nach Abschluss der Sanierung der Turmruine erfolgte in 2016 der dritte Schritt, die Erneuerung der öffentlich betriebenen Anstrahlung der Turmruine. Es bestand das Ziel, dass sich die Helligkeit der Ruine zwischen den Eiermann-Bauten einfügt. Sie sollte diese nicht überstrahlen und mit ihrer weich angestrahlten Fassade nicht in Konkurrenz zum brillanten Licht der Neubauten stehen. Das Vorhaben ist seit Dezember 2016 abgeschlossen, die 16 LED-Strahler haben den Energieverbrauch um 80 Prozent reduziert. Seit Herbst 2022 ist diese Anstrahlung nicht in Betrieb. Der Senat von Berlin hat beschlossen, dass diese Maßnahme bis September 2024 fortgesetzt wird. Die Schwebenden Steine beeindrucken bei Nacht durch das hervorquellende Licht der umlaufenden Kante des Granitblocks. Damit lösen sich die Steine gleichsam vom Boden ab und wirken trotz ihrer Massivität wie schwebend. Aufgrund der hohen Ausfallrate der alten Beleuchtungstechnik wurde diese in 2013 durch eine LED-Beleuchtung ersetzt. Mit der Maßnahme wurde der Energieverbrauch halbiert.
Nachsuche an Burgmauern und Felsen in Rheinland-Pfalz ist angeraten. Letzte Funde "Ruine Aardeck bei Diez und ... aus Dickschied bei Bad Schwalbach" (Braun 1960).
Rote Liste der Asseln (Crustacea: Isopoda) des Landes Sachsen-Anhalt Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Bearbeitet von Jörg HAFERKORN (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Zur deutschen Fauna gehören ca. 85 der weltweit 6.000 Asselarten. Asseln (Isopoda) besiedeln ma- rine, limnische und terrestrische Ökosysteme. Ei- nige Arten leben sogar im Grundwasser. Die Land- asseln (Unterordnung Oniscidea) sind die einzigen Krebse, die zu echten Landbewohnern wurden. Sie sind in allen terrestrischen Lebensräumen Sach- sen-Anhalts vertreten und spielen im Ökosystem eine bedeutende Rolle beim Streuabbau. Die Asseln gehören traditionell zu den wenig be- arbeiteten Tiergruppen, dies trifft nicht nur für Sachsen-Anhalt zu. Mit drei Wasser- und 27 Land- asseln wurden im Bundesland Sachsen-Anhalt bisher 30 Isopodenarten nachgewiesen. Damit sind mindestens 80 % des potentiell zu erwarten- den Artenspektrums bekannt (HAFERKORN 1999). Datengrundlagen Einige Untersuchungen liegen aus dem Bundes- land vor. BEYER (1964) führte faunistische Isopo- denaufsammlungen im mitteldeutschen Raum süd- lich der Linie Wernigerode - Dessau durch und stell- te die Ergebnisse auf Punktkarten dar. Verstärkte Beachtung fanden die Isopoden in jüngerer Zeit in ökologischen Untersuchungen, beispielsweise zum Hochwassereinfluss in Auen (HAFERKORN 1996) sowie in Qualifizierungsarbeiten an der Martin-Lu- ther-Universität Halle-Wittenberg, die in mehreren NSG, im Stadtgebiet von Halle und in der Berg- baufolgelandschaft (BERGMANN & WITSACK 2001) entstanden. Seit einigen Jahren werden die As- seln innerhalb von Bodenfallenprogrammen be- arbeitet, die landesweit in gefährdeten Biotopty- pen sowie in Weinbergen durchgeführt werden. In der naturschutzrelevanten Planung wurden die Asseln in den Arten- und Biotopschutzprogram- men Stadt Halle (Saale) und Landschaftsraum Elbe berücksichtigt (HAFERKORN 1998b, 2001). Eine Gesamtübersicht über die Isopodenfauna Sach- sen-Anhalts liefert eine kommentierte Checkliste, die im Rahmen der Bestandssituation der Pflan- Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 - - Gefährdungskategorie R 1 2 - - 1 - - 3,3 Eine Rote Liste der Asseln für Gesamtdeutsch- land liegt nicht vor. Rote Listen einzelner Bundes- länder zu dieser Tiergruppe existieren für Thürin- gen (KNORRE 2001), Bayern (GRÜNWALD 1992, BUR- MEISTER 1992) und Sachsen-Anhalt mit der 1. Fas- sung (HAFERKORN 1998a). KNORRE (2001) stufte sie- ben Arten (21,9 %), darunter eine ausgestorbene Art, in seine Rote Liste der Asseln Thüringens ein. Alle vier Arten der vorliegenden Roten Liste für Sachsen-Anhalt sind auch in der Roten Liste Thü- ringens zu finden. GRÜNWALD (1992) nahm acht Arten (21 %) in die Rote Liste gefährdeter Land- asseln Bayerns auf. Mit Porcellio montanus und Trachelipus nodulosus sind zwei Arten mit der sachsen-anhaltinischen Roten Liste identisch, die anderen sechs Arten in der bayerischen Roten Lis- te haben isolierte Vorkommen in Süddeutschland. BURMEISTER (1992) stufte in seiner Roten Liste gefährdeter Limnischer Krebse Bayerns zwei von insgesamt vier limnischen Asseln als ausgestor- ben ein. Keine Isopodenart wird durch die Bundesarten- schutzverordnung bzw. die Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) geschützt. Die verwendete Sys- tematik basiert auf GRUNER (1966). Bemerkungen zu ausgewählten Arten Porcellio montanus besiedelt trockene Biotope und Kalkgebiete. Sie expandierte aus ihrer west- alpinen Heimat in nordöstlicher Richtung und wur- de an achtzehn Fundorten im südlichen Sachsen- Anhalt (südwestlich der Linie Wernigerode - Bit- terfeld) registriert. Dort bevorzugt sie Halbtrocken- rasen und lichte Wälder auf warmen Südhängen. Trachelipus nodulosus ist eine xerophile Art offe- ner Gebiete und wurde in Trocken- und Halbtro- ckenrasen, auf Brachen, in Weinbergen sowie ei- ner xerophilen Saumgesellschaft nachgewiesen. Fundorte von T. nodulosus sind die Hänge am 3 2Rote Liste 3 6,710,0 G -Kategorien D V - 1Sonstige Gesamt 1 --3,3 3,3 zen und Tiere Sachsen-Anhalts erarbeitet wurde (HAFERKORN 1999). Gesamt 30 Gesamt 30 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Asseln Sachsen- Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Roten Liste. $' Nordufer des Süßen Sees, der Kletterberg bei Höhnstedt, die Porphyrlandschaft bei Gimritz, der Mühlenberg bei Thale und ein Halbtrockenrasen bei Zylli im Nördlichen Harzvorland sowie fünfzehn Lokalitäten im Burgenlandkreis. Porcellio spinicor- nis wurde an neun Fundorten im südlichen Sach- sen-Anhalt nachgewiesen und besiedelt dort Tro- cken- und Halbtrockenrasen sowie Weinberge. Aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt liegt ein Nachweis dieser Art von einem Sonderstandort vor, bei dem es sich um eine mit Betonelementen befestigte, ehemalige Panzerüberfahrt über den Elbdeich südlich von Sandau handelt. Alle drei Ar- ten haben nur kleine Verbreitungsgebiete in Sach- sen-Anhalt. Sie sind an xerophile, durch Nutzungs- änderungen zurückgehende Lebensräume gebun- den. Trichoniscus pygmaeus ist eine west- und mitteleuropäische Art (FLASAROVÁ 1995). Sie kommt in ganz Mitteleuropa vor, jedoch nur an wenigen Stellen (GRÜNWALD 1988). T. pygmaeus bewohnt steinige Ufer, Parkanlagen, Ruinen, Friedhöfe und Gewächshäuser (FLASAROVÁ 1995). In Sachsen- Anhalt existiert nur ein Nachweis aus Halle. Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Folgende Faktoren kristallisieren sich als Haupt- ursachen für die Gefährdung der Rote-Liste-Ar- ten heraus: - die allgemeine Eutrophierung der Landschaft, in deren Folge verdichten sich lichte Wälder, nitrophile Hochstauden besiedeln zunehmend Trocken- und Halbtrockenrasen, - Nutzungsänderungen und damit einhergehen- de Verbuschungen von Trocken- und Halbtro- ckenrasen (z.B. Einstellung der extensiven Schafbeweidung), - Intensivierung der Forstwirtschaft und Waldum- bau (Beseitigung von Totholz, Anpflanzung von Monokulturen, forstlicher Wegebau, Forst- schutzmaßnahmen), - Aufforstungen xerophiler Saumgesellschaften, - Zerstörung von Kleinbiotopen durch Baumaß- nahmen. Art (wiss.)Kat. Porcellio montanus BUDDE-LUND, 1885 Porcellio spinicornis SAY, 1818 Trachelipus nodulosus (C.L. KOCH, 1838) Trichoniscus pygmaeus G.O. SARS, 18983 2 3 V Nomenklatur nach GRUNER (1966). Literatur BERGMANN, S. & W. WITSACK (2001): Zur Arthropodenfauna von Tagebaufolgelandschaften Sachsen-Anhalts. 1. Landas- seln (Oniscidea, Isopoda, Crustacea).- Hercynia N.F., 34: 261-283. BEYER, R. (1964): Faunistisch-ökologische Untersuchungen an Landisopoden in Mitteldeutschland.- Zool. Jb. Syst., 91: 341-402. BURMEISTER, E.-G. (1992): Rote Liste gefährdeter Limnischer Krebse Bayerns.- Schriftenreihe Bayer. Landesamt für Umweltschutz, 111: 70-71. F LASAROVÁ , M. (1995): Die Isopoden Nordwestböhmens (Crustacea: Isopoda: Asellota et Oniscidea).- Acta Sc. Nat., Brno, 29(2-4): 1-156. GRUNER, H.-E. (1966): Die Tierwelt Deutschlands und der an- grenzenden Meeresteile nach ihren Merkmalen und nach ihrer Lebensweise, 53. Teil, Krebstiere oder Crustacea, V. Isopoda, 2. Lieferung.- Gustav Fischer Verlag. Jena. GRÜNWALD, M. (1988): Die Landasseln Bayerns (Isopoda, Onis- coidea) - Verbreitung, Gefährdung und Schutz.- Schriften- reihe Bayer. Landesamt für Umweltschutz, 83: 97-99. GRÜNWALD, M. (1992): Rote Liste gefährdeter Landasseln (Iso- poda: Oniscidea) Bayerns.- Schriftenreihe Bayer. Landes- amt für Umweltschutz, 111: 72. Anschrift des Autors Dr. Jörg Haferkorn Schützenhofstr. 90 D-07743 Jena E-Mail: J.Haferkorn@gmx.de % HAFERKORN, J. (1996): Der Einfluß von Hochwasser auf die Landasseln (Isopoda) in mitteldeutschen Auenwäldern.- Verh. Ges. f. Ökol., 26: 333-337. HAFERKORN, J. (1998a): Rote Liste der Asseln des Landes Sachsen-Anhalt.- Berichte des Landesamtes für Umwelt- schutz Sachsen-Anhalt, 30: 28-29. HAFERKORN, J. (1998b): Asseln (Isopoda).- LANDESAMT FÜR UM- WELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (Hrsg.)(1998): Arten- und Bio- topschutzprogramm Sachsen-Anhalt. Stadt Halle (Saale).- Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-An- halt., SH 4: 311. HAFERKORN, J. (1999): Checkliste der Asseln (Isopoda).- In: FRANK, D. & V. NEUMANN (Hrsg.)(1999): Bestandssituation der Pflanzen und Tiere Sachsen-Anhalts. - Verlag Eugen Ulmer GmbH, Stuttgart (Hohenheim): 451-453. HAFERKORN, J. (2001): Asseln (Isopoda).- LANDESAMT FÜR UM- WELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (Hrsg.)(2001): Arten- und Bio- topschutzprogramm Sachsen-Anhalt. Landschaftsraum Elbe.- Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt, SH 3: 561-563. KNORRE, D. v. (2001): Rote Liste der Asseln (Crustacea: Iso- poda) Thüringens. 1. Fassung, Stand: 09/2001.- Natur- schutzreport, 18: 64-65.
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Die autochthonen bayerischen Vorkommen bilden zusammen mit denen im österreichischen Inntal ein vom übrigen Artareal hochgradig isoliertes Vorkommen. Dieses isolierte Teilareal ist das Ergebnis einer von den anderen deutschen Podarcis muralis-Vorkommen unabhängigen nacheiszeitlichen Einwanderung (Schulte & Franzen 2019). Sehr wahrscheinlich erfolgte die Besiedlung des Inntals in einer wärmeren nacheiszeitlichen Phase über den Reschen- oder den Brennerpass (Schmidtler et al. 2006), während der Alpenhauptkamm heute eine natürliche Barriere zwischen italienischen und österreichischen Vorkommen bildet (Schweiger et al. 2015). Genetisch gehört die Metapopulation des Inntals zur Südalpen-Linie der Unterart P. m. maculiventris. Deutschland ist für die hochgradig isolierten Vorposten in besonderem Maße verantwortlich. Als submediterrane Art ist die Mauereidechse ausschließlich in Südwestdeutschland (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Südhessen und südliches Nordrhein-Westfalen; Unterart: P. m. brongniardii) sowie im äußersten Südosten Bayerns einheimisch (Unterart: P. m. maculiventris-SüdalpenLinie). Darüber hinaus haben sich infolge von Verschleppungen und Aussetzungen über 110 Populationen innerhalb und außerhalb des natürlichen Areals etabliert, die neben den beiden autochthonen drei weiteren genetischen Linien (bzw. Unterarten) angehören, die in Deutschland allochthon sind: (1) P. m. maculiventris, östliche Linie, (2) P. m. muralis und (3) P. m. nigriventris (Schulte & Deichsel 2015). Bei der Gefährdungseinstufung wurden, soweit eine klare Trennung möglich war, ausschließlich die autochthonen Bestände berücksichtigt. Ihr Verbreitungsschwerpunkt liegt entlang der wärmebegünstigen Hanglagen der Weinberge und Niederwaldflächen der Flüsse Saar, Mosel, Nahe, Rhein, Lahn und Neckar. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 4,78 % und liegt im unteren Bereich der Kriterienklasse „selten“. Unabhängig von ihrer geografischen Beschränkung bzw. Seltenheit kann die Mauereidechse dort, wo sie vorkommt, mitunter individuenreich vertreten sein (Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008). Zur Beurteilung des langfristigen Bestandstrends sind vor allem bestandsreduzierende Auswirkungen der intensiven Flurbereinigungen in den Weinbaugebieten und der wasserbaulichen Maßnahmen (Wegfall von Kiesbänken und Abbruchkanten) sowie Bestandsförderungen durch den Ausbau des Eisenbahnnetzes und den Bau von Uferpflasterungen zu betrachten. Die vor allem in den 1970er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen verursachten durch die Beseitigung hunderter Kilometer alter Trockenmauern sicherlich die größten Bestandsrückgänge der Mauereidechse (Fritz 1987, Konold 2007, Laufer et al. 2007 b, Schulte 2008), sodass für den langfristigen Bestandstrend mindestens ein mäßiger Rückgang anzunehmen ist. Wegen einer Abschwächung der langfristig wirksamen Faktoren, insbesondere weil großflächige Flurbereinigungen kaum noch durchgeführt werden, wird im Zeitraum des kurzfristigen Bestandstrends deutschlandweit von stabilen Beständen ausgegangen. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Es ergeben sich keine Änderungen bei der Einstufung der einzelnen Kriterien und der Rote-Liste-Kategorie. Die Mauereidechse ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet (siehe Laufer & Schulte 2015): Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen; Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession infolge der Aufgabe des Weinbaus; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Einbau von Festbettgleisen, Lärmschutzwände) an Güterbahnhöfen und Bahndämmen; Erschließung von Brachflächen; unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen an Ruinen, Burgen und Trockenmauern; genetische Verdrängung durch gebietsfremde genetische Linien im natürlichen Areal. Dieser Prozess ist entlang der Oberrheinebene bereits in vollem Gange (Schulte et al. 2012 c). Von besonderer Relevanz ist diese Gefährdung für die einzigen autochthonen deutschen Vorkommen der Südalpen-Linie von P. m. maculiventris in Südost-Bayern. Für eine anpassungsfähige Art wie die Mauereidechse ist es mit überschaubarem Aufwand möglich, effektive Schutzmaßnahmen durchzuführen (siehe Laufer & Schulte 2015): Erhaltung und langfristige Sicherung trockenwarmer Primärbiotope (lichte felsdurchsetzte Laubwälder, Block- und Geröllhalden sowie Trockenrasen); Wiederzulassen von Fließgewässerdynamik (Sedimentabtrag und -auflandung); Beibehaltung und Wiederaufnahme einer naturverträglichen Weinbergsbewirtschaftung (z. B. tradtionieller kleinparzelliger Terrassenweinbau); Erhaltung und Pflege brachliegender Steinbrüche, Bahndämme, Straßen- und Wegränder; Erhaltung, Freistellung und unter Berücksichtigung von Naturschutzaspekten sachgerechte Sanierung von Mauern, Burgen, Ruinen und Gleisbereichen (Wagner et al. 2015); Erhaltung der genetischen Integrität der heimischen Populationen am Nordrand des Areals: Unterlassen ungeeigneter Schutzmaßnahmen, insbesondere Umsiedlungen eingeschleppter Populationen.
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