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TMAP-SH: Counts of migratory birds (MIGB) - Station: Vorl. Dieksanderk.-S (VD42)

TMAP parameter group: Counts of migratory birds (MIGB). Counts of Migratory Birds in the Wadden Sea The trilateral Monitoring and Assessment Program was established in 1994 and contains 28 chemical, biological, geological and common parameter. Analyses enable an assessment on the trilateral agreed ecological targets. Results are published as Quality status report regularly. Investigations are done with regard to the following issues of concern primarily (Kellermann, A. et al. 1994): - Effects of climate change on the morphology, - Effects of pollutant inputs (nutrients and contaminants) on processes, species and communities, - Effects of fisheries on species and communities, - Effects of recreational activities on species, - Effects of agricultural utilization on salt marsh communities.#locale-ger:TMAP Parameter Gruppe: Counts of migratory birds (MIGB). Counts of Migratory Birds in the Wadden Sea Das 1994 zum Schutz des Wattenmeeres eingeführte Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP, deutsch: Trilaterales Monitoring und Bewertungsprogramm) umfasst ein Monitoring von insgesamt 28 chemischen, biologischen, geologischen und allgemeinen Parametern. Eine Auswertung der Monitoringdaten ermöglicht eine Beurteilung des Zustandes im Wattenmeer vor dem Hintergrund der trilateral vereinbarten ökologischen Entwicklungsziele. Die Ergebnisse werden etwa alle fünf Jahre im Qualitätszustandsbericht veröffentlicht. Dabei stehen Erhebungen zu folgenden Komplexen im Vordergrund (Kellermann, A. et al. 1994): - Folgen möglicher Klimaänderungen auf Hydrologie, Morphologie und Habitate des Wattenmeeres, - Auswirkungen von Nähr- und Schadstoffeinträgen auf geochemische und biologische Prozesse sowie auf Arten und Lebensgemeinschaften des Wattenmeeres, - den Auswirkungen der Muschel- und Garnelenfischerei auf Arten und Lebensgemeinschaften, - Auswirkungen von Freizeitaktivitäten auf Arten (vor allem Vögel und marine Säuger) sowie - Auswirkungen landwirtschaftlicher Nutzung auf die Lebensgemeinschaften der Salzwiesen.

TMAP-SH: Contaminants in bird eggs (in CD) - Station: Trischen (IT) - Parameter: trans chlordane

TMAP parameter group: Contaminants in bird eggs (in CD). Measurement of chemical contamination in bird eggs. Parameters include heavy metals as well as multiple organic substances, e.g. PCB's. The trilateral Monitoring and Assessment Program was established in 1994 and contains 28 chemical, biological, geological and common parameter. Analyses enable an assessment on the trilateral agreed ecological targets. Results are published as Quality status report regularly. Investigations are done with regard to the following issues of concern primarily (Kellermann, A. et al. 1994): - Effects of climate change on the morphology, - Effects of pollutant inputs (nutrients and contaminants) on processes, species and communities, - Effects of fisheries on species and communities, - Effects of recreational activities on species, - Effects of agricultural utilization on salt marsh communities.#locale-ger:TMAP Parameter Gruppe: Contaminants in bird eggs (in CD). Measurement of chemical contamination in bird eggs. Parameters include heavy metals as well as multiple organic substances, e.g. PCB's. Das 1994 zum Schutz des Wattenmeeres eingeführte Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP, deutsch: Trilaterales Monitoring und Bewertungsprogramm) umfasst ein Monitoring von insgesamt 28 chemischen, biologischen, geologischen und allgemeinen Parametern. Eine Auswertung der Monitoringdaten ermöglicht eine Beurteilung des Zustandes im Wattenmeer vor dem Hintergrund der trilateral vereinbarten ökologischen Entwicklungsziele. Die Ergebnisse werden etwa alle fünf Jahre im Qualitätszustandsbericht veröffentlicht. Dabei stehen Erhebungen zu folgenden Komplexen im Vordergrund (Kellermann, A. et al. 1994): - Folgen möglicher Klimaänderungen auf Hydrologie, Morphologie und Habitate des Wattenmeeres, - Auswirkungen von Nähr- und Schadstoffeinträgen auf geochemische und biologische Prozesse sowie auf Arten und Lebensgemeinschaften des Wattenmeeres, - den Auswirkungen der Muschel- und Garnelenfischerei auf Arten und Lebensgemeinschaften, - Auswirkungen von Freizeitaktivitäten auf Arten (vor allem Vögel und marine Säuger) sowie - Auswirkungen landwirtschaftlicher Nutzung auf die Lebensgemeinschaften der Salzwiesen.

TMAP-SH: Contaminants in bird eggs (in CD) - Station: Hooge (IH6) - Parameter: cis chlordane

TMAP parameter group: Contaminants in bird eggs (in CD). Measurement of chemical contamination in bird eggs. Parameters include heavy metals as well as multiple organic substances, e.g. PCB's. The trilateral Monitoring and Assessment Program was established in 1994 and contains 28 chemical, biological, geological and common parameter. Analyses enable an assessment on the trilateral agreed ecological targets. Results are published as Quality status report regularly. Investigations are done with regard to the following issues of concern primarily (Kellermann, A. et al. 1994): - Effects of climate change on the morphology, - Effects of pollutant inputs (nutrients and contaminants) on processes, species and communities, - Effects of fisheries on species and communities, - Effects of recreational activities on species, - Effects of agricultural utilization on salt marsh communities.#locale-ger:TMAP Parameter Gruppe: Contaminants in bird eggs (in CD). Measurement of chemical contamination in bird eggs. Parameters include heavy metals as well as multiple organic substances, e.g. PCB's. Das 1994 zum Schutz des Wattenmeeres eingeführte Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP, deutsch: Trilaterales Monitoring und Bewertungsprogramm) umfasst ein Monitoring von insgesamt 28 chemischen, biologischen, geologischen und allgemeinen Parametern. Eine Auswertung der Monitoringdaten ermöglicht eine Beurteilung des Zustandes im Wattenmeer vor dem Hintergrund der trilateral vereinbarten ökologischen Entwicklungsziele. Die Ergebnisse werden etwa alle fünf Jahre im Qualitätszustandsbericht veröffentlicht. Dabei stehen Erhebungen zu folgenden Komplexen im Vordergrund (Kellermann, A. et al. 1994): - Folgen möglicher Klimaänderungen auf Hydrologie, Morphologie und Habitate des Wattenmeeres, - Auswirkungen von Nähr- und Schadstoffeinträgen auf geochemische und biologische Prozesse sowie auf Arten und Lebensgemeinschaften des Wattenmeeres, - den Auswirkungen der Muschel- und Garnelenfischerei auf Arten und Lebensgemeinschaften, - Auswirkungen von Freizeitaktivitäten auf Arten (vor allem Vögel und marine Säuger) sowie - Auswirkungen landwirtschaftlicher Nutzung auf die Lebensgemeinschaften der Salzwiesen.

TMAP-SH: Contaminants in bird eggs (in CD) - Station: Neufelder Koog (MD63) - Parameter: cis chlordane

TMAP parameter group: Contaminants in bird eggs (in CD). Measurement of chemical contamination in bird eggs. Parameters include heavy metals as well as multiple organic substances, e.g. PCB's. The trilateral Monitoring and Assessment Program was established in 1994 and contains 28 chemical, biological, geological and common parameter. Analyses enable an assessment on the trilateral agreed ecological targets. Results are published as Quality status report regularly. Investigations are done with regard to the following issues of concern primarily (Kellermann, A. et al. 1994): - Effects of climate change on the morphology, - Effects of pollutant inputs (nutrients and contaminants) on processes, species and communities, - Effects of fisheries on species and communities, - Effects of recreational activities on species, - Effects of agricultural utilization on salt marsh communities.#locale-ger:TMAP Parameter Gruppe: Contaminants in bird eggs (in CD). Measurement of chemical contamination in bird eggs. Parameters include heavy metals as well as multiple organic substances, e.g. PCB's. Das 1994 zum Schutz des Wattenmeeres eingeführte Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP, deutsch: Trilaterales Monitoring und Bewertungsprogramm) umfasst ein Monitoring von insgesamt 28 chemischen, biologischen, geologischen und allgemeinen Parametern. Eine Auswertung der Monitoringdaten ermöglicht eine Beurteilung des Zustandes im Wattenmeer vor dem Hintergrund der trilateral vereinbarten ökologischen Entwicklungsziele. Die Ergebnisse werden etwa alle fünf Jahre im Qualitätszustandsbericht veröffentlicht. Dabei stehen Erhebungen zu folgenden Komplexen im Vordergrund (Kellermann, A. et al. 1994): - Folgen möglicher Klimaänderungen auf Hydrologie, Morphologie und Habitate des Wattenmeeres, - Auswirkungen von Nähr- und Schadstoffeinträgen auf geochemische und biologische Prozesse sowie auf Arten und Lebensgemeinschaften des Wattenmeeres, - den Auswirkungen der Muschel- und Garnelenfischerei auf Arten und Lebensgemeinschaften, - Auswirkungen von Freizeitaktivitäten auf Arten (vor allem Vögel und marine Säuger) sowie - Auswirkungen landwirtschaftlicher Nutzung auf die Lebensgemeinschaften der Salzwiesen.

REACH: Erster Erfolg gegen hormonähnlichen Stoff

Mit Octylphenol wird erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen Wirkung in die europäische Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass Octylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt. Schon in niedrigen Konzentrationen schädigt der Stoff deren Entwicklung und Fortpflanzung. Verwendet wird die Chemikalie - chemisch korrekt als 4-tert-Octylphenol bezeichnet - bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen oder Reifen. Octylphenol trägt damit ab sofort den Status „besonders besorgniserregend“ – wie es die EU-REACH-Verordnung für Stoffe vorsieht, die ersetzt werden sollen. Damit folgten die EU-Staaten einstimmig einem Vorschlag des UBA.

Vorregistrierung für REACH läuft an

Umweltbundesamt unterstützt Unternehmen mit Tipps und Arbeitshilfen bei der REACH Umsetzung REACH, die EU-Chemikalienverordnung, startet in die nächste Runde: Die Vorregistrierung hat begonnen. REACH führt für alle Chemikalien, die in der EU auf dem Markt sind, eine Registrierungspflicht ein. Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) melden und deren Risiken für Mensch und Umwelt bewerten. Die Vorregistrierung ist eine Bestandsaufnahme, die Behörden und Unternehmen einen ܜberblick verschafft, welche Stoffe derzeit in Europa auf dem Markt sind. Sie ist eine unverbindliche Interessenbekundung der Unternehmen, welche Chemikalien sie weiter vermarkten wollen und deshalb innerhalb der nächsten 10 Jahre registrieren lassen müssten. „Für vorregistrierte Stoffe gelten Übergangsregeln bei der Registrierung. Ich rate gerade kleineren Unternehmen dies in Anspruch zu nehmen”, so Dr. Klaus Günter Steinhäuser, Leiter des Fachbereichs Chemikaliensicherheit im Umweltbundesamt (UBA). Die Vorregistrierung vereinfacht es verantwortlichen Unternehmen, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen und gibt ihnen mehr Zeit für die endgültige Registrierung. „Wer die Vorregistrierung verpasst, muss sofort registrieren. Die Stoffe gelten dann als neue Stoffe, egal wie lange sie bereits hergestellt werden”, erklärt Steinhäuser. Darum rät das UBA den Herstellern und Importeuren von Chemikalien in einem neuen UBA-Hintergrundpapier, zu entscheiden, wie ihr Stoffportfolio künftig aussehen soll und bis Dezember dieses Jahres bei der ECHA vorzuregistrieren. ⁠ REACH ⁠ fordert von den Herstellern und Importeuren, mit der Registrierung Informationen zu Wirkungen der Chemikalien auf Mensch und Umwelt einzureichen. Nach der Vorregistrierung wird die ECHA auswerten, welche Stoffe mehrere Unternehmen gleichzeitig herstellen und importieren. Ziel ist, die Unternehmen, die identische Chemikalien herstellen oder importieren, zu gemeinsamen Registrierungen zu motivieren und ähnliche Stoffe zu Gruppen zusammenzufassen. Das verhindert unnötige Tierversuche und spart Kosten, weil nicht mehrere Unternehmen Prüfungen parallel anstellen müssen. REACH eröffnet den Unternehmen somit die Chance, Prüfverfahren flexibler einzusetzen und effizienter zu gestalten. Das ⁠ UBA ⁠ hilft den verantwortlichen Unternehmen, gezielt auf bestimmte kritische Aspekte zu achten und die Prüfungen auf diese zu konzentrieren. Es gibt beispielsweise Verfahren, die ermöglichen aus der chemischen Struktur eines Stoffes bestimmte Eigenschaften, zum Beispiel giftige Wirkungen vorherzusagen. So lassen sich experimentelle Prüfungen gezielt auf kritische Aspekte ausrichten und andere Bereiche mit geringem Prüfaufwand oder ohne Prüfungen erledigen. „Wir wollen keine Listen abhaken, wir wollen die wirklich kritischen Stoffe identifizieren und deren Freisetzung begrenzen”, so Steinhäuser. Das UBA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Risikobewertung unterstützen Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach REACH zu erfüllen. Besondere Stolpersteine greift das UBA darüber hinaus in einem mehrjährigen Forschungsprojekt „REACH in der Praxis” auf. Gemeinsam mit den anderen Behörden entwickelt das UBA besonders für kleine und mittlere Unternehmen pragmatische Musterlösungen. Informationen und Orientierungshilfe für die Anwendung von REACH liefert der REACH-Helpdesk. Er ist die deutsche Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender von Chemikalien. Der REACH-Helpdesk unterstützt bei Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. 11.06.2008

Erste Erfolge für REACH

Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht ⁠ REACH ⁠ eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das ⁠ UBA ⁠ schlug als ersten ⁠ Stoff ⁠ für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠). Anthrazen ist ein ⁠ PBT ⁠-Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.

Europaweit Mütter und Kinder auf Schadstoffe untersucht

Quecksilberbelastung steigt mit Fischkonsum In Europa gibt es große Unterschiede in der Schadstoffbelastung. Das ergab eine erste europaweite Vergleichsstudie. Dabei wurden insgesamt 1.844 Mütter und ihre Kinder aus 17 europäischen Ländern auf Quecksilber, Cadmium, Cotinin und verschiedene Phthalate untersucht. Die gemessenen Werte fallen zwischen den Ländern weit auseinander, teilweise um das 40-fache. Dies hängt mit Unterschieden in Umwelt, Ernährung und Lebensführung zusammen. Weil die Zahl der untersuchten Personen klein war, sind die gemessenen Werte nicht auf die Gesamtbevölkerung übertragbar. Insgesamt zeigen die Ergebnisse aber, dass in Europa und auch in Deutschland die Belastung der Menschen mit Schadstoffen weiter beobachtet und verringert werden muss. Grundlage für die Messungen war ein einheitliches europäisches Forschungskonzept zum Human-Biomonitoring, das im Rahmen der Forschungsverbünde COPHES und DEMOCOPHES entwickelt wurde. Mit Human-Biomonitoring werden Schadstoffe im menschlichen Körper gemessen. Die Quecksilberwerte variierten am stärksten zwischen den einzelnen Ländern. Je größer der Fischkonsum in einem Land ist, desto höher fielen diese Werte aus. Die in Deutschland gemessenen Werte lagen unter dem europaweiten Durchschnitt von 0,145 Mikrogramm pro Gramm Haar für Kinder und 0,225 Mikrogramm pro Gramm Haar bei Müttern: Sie betrugen 0,055 Mikrogramm für Kinder und 0,113 Mikrogramm für Mütter. Auch die Cotinin-Werte, die angeben, wie hoch ein Mensch mit Tabakrauch oder durch Passivrauchen belastet ist, variieren deutlich.  Dabei ist die Höhe der Quecksilber- und der Cotininbelastung der Mütter eng mit der ihrer Kinder verbunden. Offenbar werden beide aus ähnlichen Quellen belastet, z.B. durch ihre Ernährung oder ihre Lebensumgebung. Die Belastung mit dem giftigen Schwermetall Cadmium steigt mit dem Alter; auch Tabakrauchen erhöht die Cadmiumbelastung. In Europa, wie auch in Deutschland, fanden sich immer noch Mütter und Kinder, deren Belastung mit zumindest einem ⁠ Stoff ⁠ so hoch war, dass nach Einschätzung der Human-Biomonitoring-Kommission beim Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können: in Deutschland waren das 3,4 % der teilnehmenden Mütter und 2,5 % der Kinder, die stärker mit Cadmium bzw. Phthalaten belastet sind als angestrebt. Die Daten zur Phthalatbelastung erwecken den Anschein, dass die mittlere Belastung von Kindern seit dem Kinder-Umwelt-Survey zurückgegangen ist. 1,7 % der Kinder weisen das Phthalat DEHP allerdings in gesundheitlich bedenklicher Höhe auf. Insgesamt nahmen an der Studie in Deutschland 120 Mütter und ihre 6 bis 11-jährigen Kinder teil. In Deutschland lagen die Werte für Quecksilber genauso wie der Fischkonsum unterhalb des europäischen Mittels. Auch die Cotininbelastung war im europäischen Vergleich gering. Dennoch muss der Schutz von Kindern vor Passivrauch weiter verbessert werden, weil immer noch fast die Hälfte der Kinder außerhalb der häuslichen Wohnung mit Passivrauch belastet wurden. Die Cadmiumbelastung war unerwartet hoch. Dem geht das Umweltbundesamt in weiteren Untersuchungen nach. Das UBA wird sich weiter an der Harmonisierung des europaweiten Human-Biomonitoring (HBM) beteiligen, nicht zuletzt um die EU-weite Chemikalienregulierung durch bestmögliche Belastungsdaten zu unterstützen und den Schutz aller Menschen in Europa vor umweltbedingten Gesundheitsgefahren auszubauen. Mit HBM werden chemische Umweltbelastungen untersucht, Belastungsquellen identifiziert und auf ihre Bedeutung für die Gesundheit bewertet. Nach einer toxikologisch-gesundheitlichen Bewertung können aus diesen Daten rechtliche Regelungen zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen abgeleitet und die Abnahme der Belastung kontrolliert werden. Ziel der ersten europaweiten HBM-Pilotstudie DEMOCOPHES war es, durch einheitliche Vorgaben und Richtlinien vergleichbare Daten zur Schadstoffbelastung in europäischen Ländern zu erhalten und die Machbarkeit eines einheitlichen Human-Biomonitorings in Europa zu demonstrieren. Um die Schadstoffbelastung der Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit vergleichbar zu messen, entwickelten Fachleute aus 27 europäischen Ländern im Projekt COPHES ein einheitliches Untersuchungskonzept. Im Schwesterprojekt DEMOCOPHES wurde dieses Konzept erstmals europaweit getestet: von September bis Dezember 2011 wurde gleichzeitig in 17 europäischen Ländern die Schadstoffbelastung mit Quecksilber, Cadmium, Cotinin und Phthalate in Haar- und Urinproben von jeweils 120-Mutter-Kind-Paaren in einer städtischen und einer ländlichen Region gemessen. Die Kinder waren 6 bis 11 Jahre alt, die Mütter nicht älter als 45 Jahre. Die Schadstoffe wurden aufgrund ihrer schädlichen Wirkung ausgewählt und weil es für sie gesundheitlich basierte Bewertungsmaßstäbe gibt. Deutschland nahm unter der Leitung des UBA teil. Die Messergebnisse der anderen Länder werden bis Ende Januar 2013 veröffentlicht. Erst dann ist ein umfassender Vergleich aller Länderdaten möglich. COPHES: Consortium to Perform Human Biomonitoring on a European Scale. COPHES wurde aus dem 7ten Forschungsrahmen-Programm der EU (DG Research - No. 244237) gefördert. DEMOCOPHES: Demonstration of a study to coordinate and perform human biomonitoring on a European Scale. DEMOCOPHES wurde durch LIFE+ 2009 (DG Environment - LIFE09 ENV/BE/000410) und in Deutschland zusätzlich durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (FKZ  3709 62 210) gefördert.

REACH: Erster Erfolg gegen hormonähnlichen Stoff

Hormonell wirkende Chemikalie Octylphenol besonders besorgniserregend Mit Octylphenol wird erstmals eine Chemikalie wegen ihrer hormonellen Wirkung in die europäische Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte den Vorschlag für Deutschland ausgearbeitet, der zuständige Ausschuss der Mitgliedsstaaten bei der Europäischen Chemikalienagentur hat ihn einstimmig bestätigt. Octylphenol wird bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen und Reifen eingesetzt. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Wir forschen seit Jahren zu hormonellen Wirkungen von Stoffen und beraten über Bewertungskriterien. Mit dieser Entscheidung der Europäischen Union (EU) beginnen wir, hormonell wirkende Stoffe wegen dieser Eigenschaften zu regulieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal für den Umwelt- und Verbraucherschutz.“ Wissenschaftliche Studien belegen, dass Octylphenol das Hormonsystem von Fischen beeinträchtigt. Schon in niedrigen Konzentrationen schädigt der ⁠ Stoff ⁠ deren Entwicklung und Fortpflanzung. Verwendet wird die Chemikalie - chemisch korrekt als 4-tert-Octylphenol bezeichnet - bei der Herstellung von Farben, Klebstoffen oder Reifen. Octylphenol trägt damit ab sofort den Status „besonders besorgniserregend“ - wie es die EU-⁠ REACH-Verordnung ⁠ für Stoffe vorsieht, die ersetzt werden sollen. Damit folgten die EU-Staaten einstimmig einem Vorschlag des ⁠ UBA ⁠. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat noch weitere besonders besorgniserregende Stoffe im Fokus. Mit der Bestätigung unseres Vorschlags ist der Weg frei, weitere hormonell wirksame Chemikalien zu regulieren.“ Die Entscheidung hat direkte Folgen für den Verbraucherschutz: „Auf Anfrage muss der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern kostenfrei Auskunft erteilen, ob ein Produkt diese oder eine andere besonders besorgniserregende Chemikalie enthält. Mit Ihren Anfragen signalisieren sie dem Handel, dass sie keine besonders besorgniserregenden Stoffe in Produkten wünschen.“, sagt Flasbarth. Welche Folgen hat das für andere Chemikalien, die nachweislich die Fortpflanzung und Entwicklung von Menschen und Tieren aufgrund ihrer hormonellen Eigenschaften stören können? Bei entsprechenden Nachweisen können diese Stoffe durch REACH als „besonders besorgniserregend“ eingestuft werden. Erhält eine Chemikalie diesen Status, können weitere regulatorische Maßnahmen folgen, z.B.  eine Zulassungspflicht. Alternativ können kritische Verwendungen oder der Import - auch als Bestandteil von Produkten - über eine Beschränkung verboten werden. Langfristig sollen besonders besorgniserregende Stoffe gänzlich aus dem Verkehr gezogen und ersetzt werden. Ein erster Schritt dorthin ist die Aufnahme in die „Kandidatenliste“ von REACH, wie soeben bei Octylphenol geschehen. Deutschland leistet mit diesem Vorschlag einen wichtigen Beitrag zum Ziel der EU-Kommissare für Umwelt, Janez Potočnik, und Unternehmen, Antonio Tajani, die Kandidatenliste bis Ende 2012 mit 136 besonders besorgniserregenden Chemikalien zu füllen. Mit der Entscheidung des Ausschusses tragen derzeit 73 Stoffe den Status „besonders besorgniserregend“, 19 davon auf deutsche Initiative.

EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠ Stoff ⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter ⁠ REACH ⁠, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das ⁠ UBA ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

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