Der Klimawandel hat in der Arktis weitreichende direkte und indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit der indigene und nicht-indigene Bevölkerung. Die Klima- und Wetterbedingungen der nördlichen Breiten und die jüngsten dramatischen Klimaveränderungen führen zu Temperaturextremen, die sich auf die soziale und wirtschaftliche Struktur der städtischen und ländlichen Gebiete auswirken werden. Eine eingehende Analyse dieser Veränderungen sollte sich sowohl mit den spezifischen natürlichen und sozialen Merkmalen befassen als auch mit den Anliegen der indigenen Bevölkerung. Das menschliche Wohlbefinden im Kontext von Klima- und Wetterextremen lässt sich mit dem Universal Thermal Climate Index (UTCI) erfassen. Während die Lufttemperatur allein ein guter Indikator für die aktuellen und zukünftigen Wetter- und Klimabedingungen ist, kann das Wohlbefinden durch starke Winde und hohe Luftfeuchtigkeit beeinflusst werden. Gerade in Küstengebieten verschärfen sich die klimatischen Situationen im Winter durch das Zusammenspiel von Wind und Kälte. Das Projekt zielt darauf ab, die aktuellen bioklimatischen Bedingungen zu identifizieren und mittels dem UTCI zu bewerten. Der Schwerpunkt liegt auf der thermischen Belastung für den menschlichen Körper und der Bewertung der sozialen Anfälligkeit, die sich aus den rezenten extremen klimatischen Schwankungen in der Arktis ergeben. Es werden auch die positiven Folgen der globalen Klimaerwärmung und der gesellschaftliche Nutzen aus diesen Veränderungen der nördlichen Breitengrade diskutiert. Zur Bestimmung der sozialen Verwundbarkeit und der sozialen Sensibilität und Anpassungsfähigkeit in den nördlichen Breiten berechnen wir den Social Vulnerability Index (SVI). Die SVI konkretisiert die sozialen Probleme, die sich aus dem fortschreitenden Klimawandel ergeben und liefert Erkenntnisse für die Entwicklung von Anpassungsstrategien in dieser Region. Um sich in die regionalen Details des SVI zu vertiefen, wird das sozioökonomische Umfeld der Gemeinden im Norden Norwegens als Fallstudie betrachtet. Die Ergebnisse des Projekts können als nützliches Instrument zur Minimierung von Bevölkerungsverlusten und zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit in der Arktis dienen und politischen Entscheidungsträgern eine solide wissenschaftliche Grundlage für die Prävention und Eindämmung von Klimakatastrophen bieten, was für die Menschen in den nördlichen Gebieten äußerst wichtig ist in Zeiten des Klimawandels.
Ensuring local support for protected areas is increasingly viewed as an important element of biodiversity conservation. This is often predicted on the provision of benefits from protected areas, and a common means of providing such benefits is ecotourism development. Ecotourism as defined by Blangy and Wood (1993) is 'responsible travel to natural areas that conserve the environment and sustains the well-being of local people'. The concept of ecotourism has received much attention in recent years due to its link with sustainable development initiatives, protected area conservation efforts, and regional and community development strategies, particularly in developing countries(Ceballos-Lascurain 1993). In many African countries, the rationale for ecotourism development is primarily economic, from both macro (national) and micro (local) levels. At the macro level, tourism is expected to promote economic growth by generating foreign exchange and increase government revenue while at the micro level, it is expected to facilitate job creation, income and revenue distribution and a balanced regional development which ultimately should improve quality of life of local residents (Sirakaya et. al., 2002). In addition, it is to provide revenue for the creation and maintenance of protected areas (Boo, 1990). Likewise since the late 1980s, tourism (ecotourism) has received considerable promotion in the economic development strategy of Ghana (Sirakaya et. al, 2002) as a response to recent adverse developments in its economy. The rationale is to diversify the economy to reduce its dependence on traditional exports of unprocessed mineral, agricultural and forest products (Teye, 2000) and to facilitate its sustainable development process.In many African countries, the rationale for ecotourism development is primarily economic, from both macro (national) and micro (local) levels. At the macro level, tourism is expected to promote economic growth by generating foreign exchange and increase government revenue while at the micro level, it is expected to facilitate job creation, income and revenue distribution and a balanced regional development which ultimately should improve quality of life of local residents (Sirakaya et. al., 2002). In addition, it is to provide revenue for the creation and maintenance of protected areas (Boo, 1990)...
Version 1.0 Anlage 9 Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 1. Inhalt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Die Wahrung der Grundrechte gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union und ist eine unerlässliche Voraussetzung für ihre Legitimität. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die Charta ist mit der Aufnahme in den Vertrag von Lissabon für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union sowie für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Unionsrecht unmittelbar rechtlich bindend. Die in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind daher auch im deutschen Rechtssystem (zum Beispiel im Grundgesetzt) verankert und werden von den Gerichten durchgesetzt. Die Charta 1 ist in sieben Kapitel untergliedert: Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte auf Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen. 1 Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Seite 1 von 5 Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Kapitel 5 ("Bürgerrechte") umfasst die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die Organe und –Einrichtungen der Europäischen Union und den Zugang zu deren Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Ziel und Zweck dieses Hinweisblattes ist es, alle an der Umsetzung der Programme für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) Beteiligten zu sensibilisieren. Sie sollen ihre Grundrechte kennen, mögliche Verletzungen von Grundrechten erkennen und lernen, diese zu vermeiden. 2. Förderung aus den Programmen EFRE/JTF und ESF+ Die genannten Fonds unterstützen Menschen mit konkreten Maßnahmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und sozialer Herausforderungen. Die Förderung stärkt die soziale Dimension der Europäischen Union im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die geförderten Maßnahmen im Wertefundament der Europäischen Union verankert sein. Die Europäische Union fordert daher bei der Vorbereitung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Programme mit den sogenannten bereichsübergreifenden Grundsätzen - vergleiche Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/1060 2 - die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen. Die Charta 2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik Seite 2 von 5 der Grundrechte ist daher einerseits bei der Erstellung der Förderrichtlinien und Fördergrundsätze, bei der Auswahl der Vorhaben zur Förderung und bei der Prüfung der Vorhabenumsetzung zu beachten. Auf der anderen Seite sind auch die Begünstigten bei der Durchführung der Fördervorhaben an die Umsetzung der Charta gebunden. Bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben aus den Fonds EFRE, ESF+ und JTF (Fonds) ist die Achtung der Charta gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus den Fonds zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 Verordnung (EU) 2021/1060 unter Einhaltung der Charta ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 3. Die an der Förderung aus den Fonds beteiligten Stellen und die Begünstigten sind zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Rechte, welche bei den jeweiligen Richtlinien/Fördergrundsätzen bzw. beim jeweils geförderten Vorhaben naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Charta dar, die in allen Phasen der Durchführung des geförderten Vorhabens zu beachten sind: • Recht auf Unversehrtheit (Artikel 3): Insbesondere bei Forschungsprojekten im Bereich der Medizin und der Biologie ist die freie Einwilligung der Probanden nach vorheriger Aufklärung sicherzustellen. Es gilt ein Verbot eugenischer Praktiken, der Nutzung des menschlichen Körpers als solchem (oder Teilen davon) zur Gewinnerzielung und des reproduktiven Klonens von Menschen. • Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7): Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu achten. Dies gilt insbesondere bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen der Förderrichtlinien/Fördergrundsätze. • Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 8): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage 3 Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0723(01) Seite 3 von 5
Die Weltsüßwasserreserven sind deutlichen Grenzen unterworfen. Man schätzt die Menge des weltweit verfügbaren Süßwassers, das zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse herangezogen werden kann, auf zwischen 37.400 und 44.500 km3 Wasser jährlich. Als eine der unverzichtbaren Naturressourcen zum überleben der Menschheit hatte das Wasser seit jeher eine große wirtschaftliche und politische Bedeutung und wurde und wird dementsprechend zum Erreichen wirtschaftlicher und politischer Ziele eingesetzt. In Zeiten des neoliberalen Kapitalismus als vorherrschende Wirtschaftsideologie wird heftig darüber diskutiert, ob der Staat oder der Markt der bessere Verwalter der Wasserressourcen ist. Einige Autoren meinen hingegen, dass weder der Staat noch der Markt immer ein Garant für eine nachhaltige und produktive Nutzung von Naturressourcen sind. In der im entstehenden befindlichen Studie ist man der Meinung, dass es unbedingt notwendig ist, die Fähigkeit der lokalen Bevölkerung zur Selbstorganisation der Wasserversorgung zur Abdeckung ihrer Grundbedürfnisse und zum Organisieren und Managen von Kleinbewässerungssystemen verstärkt zu berücksichtigen. Die Feldforschungsarbeiten für die im Entstehen befindliche Arbeit über das lokale Wissen zur häuslichen Wasserversorgung und über Kleinbewässerungssysteme wurden im Dorf Vista Hermosa, San Antonio Sacatepéquez, San Marcos durchgeführt. Im Rahmen der Feldforschungsarbeiten benützte man verschiedene Methoden der empirischen Sozialforschung wie Free Lists, Ratings, Rankings, jahreszeitliche Kalender, teilnehmende Kartierung, Transekts, Zeitlinien, institutionelle Verbindungen, Venn Diagramme, teilnehmende und direkte Beobachtung und strukturlose, teilstrukturierte und strukturierte Interviews, um eine gute Kenntnis über des Funktionieren des Wasserversorgungssystems in diesem ostguatemaltekischen Dorf zu erhalten, ebenso wie über das lokale Wissen, das dieses System zum funktionieren bringt. (Das Projekt wird als Dissertation von Herrn DI Konrad Berghuber bearbeitet.)
Energiekrise trifft Alltag der Menschen – Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare und sichere Energie Die jüngste Eskalation der Lage im Nahen Osten erfüllen die Energieministerinnen und Energieminister der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit großer Sorge. Die Gedanken sind bei den Menschen in Iran, in Israel und in der gesamten Region, die unter Gewalt und Unsicherheit leiden. Zugleich zeigen die Entwicklungen einmal mehr: Internationale Konflikte haben direkte Auswirkungen auf unseren Alltag in Deutschland. Steigende Preise für fossile Abhängigkeitsenergien wie Gas, Öl und Flüssigerdgas treffen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Handwerk, Mittelstand und Industrie. Für viele Familien bedeutet das: höhere Heizkosten, steigende Stromrechnungen, mehr Unsicherheit bei der Haushaltsplanung. Für Unternehmen steigen Produktionskosten – mit Folgen für Arbeitsplätze und Preise. „Die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und die daraus resultierende Unsicherheit auf den globalen Energiemärkten verdeutlichen dabei einmal mehr die energiepolitische Verwundbarkeit Deutschlands. Die Prognosen zu steigenden Gas-, Öl- und LNG-Preisen lassen erhebliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft erwarten“, erklärten die Energieministerinnen und -minister von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Deshalb braucht es jetzt entschlossene Schritte, um unsere Energieversorgung von fossilen Importen unabhängig, bezahlbar und zukunftsfest zu machen. Erneuerbare Energien ausbauen – Preise stabilisieren, Versorgung sichern Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind aus Sicht der Länder wichtige Weichen gestellt worden, um erneuerbare Energien schneller auszubauen. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen und sogar zu beschleunigen. Beim Ausbau der Windenergie dürfen Projekte nicht länger ausgebremst werden. Zusätzliche Ausschreibungen können Investitionen anstoßen, Arbeitsplätze sichern und die Stromversorgung stabilisieren. Die Länder fordern von Frau Reiche die vorliegenden Gesetzesentwürfe dahingehend zu korrigieren. Denn jede neue Windkraftanlage verringert die Abhängigkeit von teuren Importen – und wirkt langfristig preisdämpfend. Auch der Ausbau der Photovoltaik bleibt entscheidend. Eine starke europäische Produktion von Solarmodulen schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier vor Ort. Gleichzeitig müssen Dachanlagen für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv sein. Gerade private Haushalte leisten mit Solaranlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – dieses Eigenengagement darf nicht durch unnötige Hürden gebremst werden. Die deutsche Energiewende muss ein Mitmachprojekt bleiben. Die Länder appellieren an Wirtschaftsministerin Reiche von der Abschaffung der Solaranlagenförderung für privat Haushalte abzusehen. Gebäude modernisieren, statt fossile Abhängigkeit verlängern Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sie ihre Heizkosten künftig bezahlbar halten können. Klar ist: Dauerhafte Entlastung entsteht nicht durch immer neue Subventionen für Gas, sondern durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und energetische Modernisierung. Neue gesetzliche Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes müssen Haushalte wirksam vor steigenden Gaspreisen schützen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, braucht Planungssicherheit. Es darf zum Beispiel nicht passieren, dass Bürgerinnen und Bürger mit der vorgesehenen neuen Grüngasquote in neue Gasheizungen investieren und später mangels fehlender Biogaskapazitäten keine verlässliche Versorgung mehr erhalten. Netze ausbauen, Flexibilität stärken Damit günstiger Wind- und Solarstrom überall ankommt, müssen die Stromnetze gezielt ausgebaut und intelligenter genutzt werden. Unsicherheiten bei Investitionen – etwa durch die geplanten zehnjährigen Redispatch-Vorbehalte – lähmen den Ausbau. Stattdessen braucht es klare, verlässliche Rahmenbedingungen für eine verbesserte Ausnutzung begrenzter Netzkapazität seitens des Bundes. Speicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und Wasserstoff können helfen, Engpässe zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Deutschland hat beim Thema Wasserstoff technologisch eine starke Ausgangsposition. Diese Chance muss genutzt werden – für eine moderne Industrie, sichere Arbeitsplätze und mehr Unabhängigkeit. Stattdessen plant das Wirtschaftsministerium des Bundes, Innovationsausschreibungen für Wasserstoff zu streichen. Jetzt gemeinsam handeln Die geopolitische Lage zeigt: Energiesouveränität ist kein abstraktes Ziel, sondern Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zu Recht eine verlässliche, ambitionierte Energiepolitik, die Preise stabilisiert, Abhängigkeiten reduziert und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 fest im Blick behält. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit dem Bund die notwendigen Schritte umzusetzen. Jetzt ist der Moment, entschlossen zu handeln – für bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze und eine stabile Zukunft für die Menschen in unserem Land. „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit, die sich vom kriegerischen Diktat der fossilen Energien lossagt – zum Schutz der Menschen in den Kriegsgebieten und zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Der globale Ölpreis zieht in den vergangenen Tagen stark an, der Gaspreis ist bereits auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Das zeigt: Geopolitische Risiken werden zu Preisrisiken im Alltag“, erklärt die rheinland-pfälzische Energieministerin Katrin Eder in Mainz. Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker: „Wenn wir weiter auf fossile Importe angewiesen sind, sind wir auch weiter einem unkalkulierbaren Preisroulette ausgesetzt. Darüber täuscht auch die Biogas-Treppe im neuen GEG nicht hinweg. Baden-Württemberg hat etwa über 1000 Biogasanlagen. Aber nur 30 haben die erforderliche Größe, dass sich eine Aufbereitung zu Biomethan und eine Einspeisung ins Gasnetz lohnt – es gibt weder die erforderliche Infrastruktur noch die Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Mehr Energiesouveränität erreichen wir mit einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung und einem konsequenten Ausbau von PV und Wind.“
Die rheinland-pfälzische Energieministerin Katrin Eder setzt sich für mehr soziale Gerechtigkeit ein – Maßnahmenpaket des Bundes gefordert Die rheinland-pfälzische Energieministerin Katrin Eder hat sich für mehr soziale Gerechtigkeit beim Klimaschutz ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zu steigenden Lebenshaltungskosten fordert sie im Rahmen der Energieministerkonferenz in Rostock vom Bund ein umfassendes Konzept, das vor allem einkommensschwächere Haushalte gezielt unterstützt. „Klimaschutz darf keine Frage des Geldbeutels sein“, betonte Katrin Eder. „Wir wissen, dass steigende Preise für Heizen, Tanken oder Strom viele Menschen verunsichern – besonders Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Genau diese müssen wir schützen und stärken.“ Die Ministerin betonte, dass Klimapolitik nicht nur ökologisch und ökonomisch wirksam, sondern auch sozial ausgewogen sein muss. Neben konkreten Vorschlägen wie einem Klimageld, das an die Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden könnte, geht es ihr um ein grundsätzliches Umdenken: „Wir brauchen einen verlässlichen sozialen Ausgleich – fair, nachvollziehbar, einfach und gerecht.“ „Klimaschutz gelingt nur gesamtgesellschaftlich“, erklärte Eder. „Dafür braucht es politische Lösungen, die entlasten, erklären und Vertrauen schaffen. Denn nur wenn die Menschen sich mitgenommen fühlen, kann die Transformation auch gesellschaftlich gelingen.“ Eder fordert ein Maßnahmenpaket des Bundes, das gezielt dort ansetzt, wo Menschen besonders stark von höheren Strom- und Heizkosten betroffen sind. Dabei sei es wichtig, die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen zu berücksichtigen – ob Familien, Rentnerinnen und Rentner oder Alleinerziehende. Das Klimageld soll nicht nur helfen, gestiegene Lebenshaltungskosten abzufedern, sondern auch das Vertrauen in die Klimapolitik stärken. „Wir müssen zeigen: Klimaschutz kann entlasten – gerade die, die es am meisten brauchen“, so die rheinland-pfälzische Ministerin. Sie kündigte an, sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein gerechtes, solidarisches Klimaschutzmodell einzusetzen – eines, das soziale Sicherheit schafft und niemanden zurücklässt.
Version 1.0 Anlage 9 Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 1. Inhalt der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Die Wahrung der Grundrechte gehört zu den Grundprinzipien der Europäischen Union und ist eine unerlässliche Voraussetzung für ihre Legitimität. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) sind die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben, festgeschrieben. Die Charta ist mit der Aufnahme in den Vertrag von Lissabon für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union sowie für die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Unionsrecht unmittelbar rechtlich bindend. Die in der Charta festgeschriebenen Grundrechte sind daher auch im deutschen Rechtssystem (zum Beispiel im Grundgesetzt) verankert und werden von den Gerichten durchgesetzt. Die Charta1 ist in sieben Kapitel untergliedert: Kapitel 1 ("Würde des Menschen") enthält die Rechte auf Menschenwürde, auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie das Verbot von Folter und Sklaverei. Hier werden auch die in der Medizin und Biologie zu wahrenden Grundrechte genannt, zum Beispiel das "Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen". In Kapitel 2 ("Freiheiten") werden bürgerliche, politische und wirtschaftliche Rechte normiert: das Recht auf Freiheit und Sicherheit, die Achtung des Privat- und Familienlebens, der Schutz personenbezogener Daten, das Ehe- und Familiengründungsrecht, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, das Recht auf Bildung und das Recht zu arbeiten, die Berufs- und unternehmerische Freiheit, die Eigentumsfreiheit, das Recht auf Asyl sowie der Schutz gegen Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung. Kapitel 3 ("Gleichheit") behandelt das Gleichheitsrecht vor dem Gesetz, die Diskriminierungsverbote, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichstellung von Männern und Frauen, die Rechte von Kindern und älteren Menschen sowie die Integration von Menschen mit Behinderungen. 1 Link zur Charta: https://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf Seite 1 von 5 Im Kapitel 4 ("Solidarität") werden Rechte aus dem Arbeitsleben, das Verbot der Kinderarbeit, der Schutz des Familien- und Berufslebens, das Recht auf Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und soziale Unterstützung, der Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Recht auf Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse aufgeführt. Kapitel 5 ("Bürgerrechte") umfasst die Wahlrechte bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen, die Rechte auf gute Verwaltung durch die Organe und –Einrichtungen der Europäischen Union und den Zugang zu deren Dokumenten, das Recht auf Anrufung des Bürgerbeauftragten und das Petitionsrecht, die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht sowie den diplomatischen und konsularischen Schutz. Kapitel 6 ("Justizielle Rechte") nennt das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht, ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte des Angeklagten, die Grundsätze der Gesetz- und Verhältnismäßigkeit für Straftaten und Strafen sowie das Verbot der Doppelbestrafung. Kapitel 7 ("Allgemeine Bestimmungen") klärt den Anwendungsbereich, die Tragweite der garantierten Rechte, das Schutzniveau und das Verbot des Missbrauchs der Rechte. Ziel und Zweck dieses Hinweisblattes ist es, alle an der Umsetzung der Programme für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) einschließlich des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund - JTF) Beteiligten zu sensibilisieren. Sie sollen ihre Grundrechte kennen, mögliche Verletzungen von Grundrechten erkennen und lernen, diese zu vermeiden. 2. Förderung aus den Programmen EFRE/JTF und ESF+ Die genannten Fonds unterstützen Menschen mit konkreten Maßnahmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und sozialer Herausforderungen. Die Förderung stärkt die soziale Dimension der Europäischen Union im Einklang mit der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union. Damit diese Ziele erreicht werden können, müssen die geförderten Maßnahmen im Wertefundament der Europäischen Union verankert sein. Die Europäische Union fordert daher bei der Vorbereitung, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung der Programme mit den sogenannten bereichsübergreifenden Grundsätzen - vergleiche Artikel 9 Verordnung (EU) 2021/10602 - die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen. Die Charta 2 Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik Seite 2 von 5 der Grundrechte ist daher einerseits bei der Erstellung der Förderrichtlinien und Fördergrundsätze, bei der Auswahl der Vorhaben zur Förderung und bei der Prüfung der Vorhabenumsetzung zu beachten. Auf der anderen Seite sind auch die Begünstigten bei der Durchführung der Fördervorhaben an die Umsetzung der Charta gebunden. Bei der Planung und Umsetzung von Vorhaben aus den Fonds EFRE, ESF+ und JTF (Fonds) ist die Achtung der Charta gemäß Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III Verordnung (EU) 2021/1060 eine Voraussetzung dafür, dass Mittel aus den Fonds zur Verfügung gestellt werden. Alle aus den Fonds finanzierten Vorhaben müssen gemäß Artikel 73 Absatz 1 Verordnung (EU) 2021/1060 unter Einhaltung der Charta ausgewählt und durchgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Charta kann unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union führen. Hinweise dazu, wie die Charta berücksichtigt werden kann, enthalten die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Sicherstellung der Einhaltung der Charta bei der Durchführung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds)3. Die an der Förderung aus den Fonds beteiligten Stellen und die Begünstigten sind zur Einhaltung der Charta in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Rechte, welche bei den jeweiligen Richtlinien/Fördergrundsätzen bzw. beim jeweils geförderten Vorhaben naturgemäß besonders betroffen sein könnten. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang nachfolgende Rechte der Charta. Diese Rechte stellen grundlegende Prinzipien der Charta dar, die in allen Phasen der Durchführung des geförderten Vorhabens zu beachten sind: • Recht auf Unversehrtheit (Artikel 3): Insbesondere bei Forschungsprojekten im Bereich der Medizin und der Biologie ist die freie Einwilligung der Probanden nach vorheriger Aufklärung sicherzustellen. Es gilt ein Verbot eugenischer Praktiken, der Nutzung des menschlichen Körpers als solchem (oder Teilen davon) zur Gewinnerzielung und des reproduktiven Klonens von Menschen. • Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 7): Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie der Wohnung ist zu achten. Dies gilt insbesondere bei aufsuchenden Angeboten im Rahmen der Förderrichtlinien/Fördergrundsätze. • Achtung des Schutzes personenbezogener Daten (Artikel 8): Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Mitarbeitenden und Dritten dürfen nur für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage 3 Link zu den Leitlinien: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016XC0723(01) Seite 3 von 5
Das Teilprojekt EnStadt-ZED-TP-LMU hat zum Ziel, bei aller Komplexität der Technologieentwicklung, die Aspekte der sozialen Gerechtigkeit nicht außer Acht zu lassen. Die Sicherung bezahlbaren, energieeffizienten und möglichst klimaneutralen Wohnraums für alle Bevölkerungsschichten, Altersgruppen und Familienstrukturen steht hier im Fokus. Das bedeutet, dass der Energiearmut wie auch der Altersarmut entgegengewirkt werden soll. Die Entwicklung und Demonstration von sozio-ökonomischen Modellen für eine nachhaltige Versorgungsstruktur im Quartier Zwickau-Marienthal ist entsprechend eines der Hauptziele. Im Sinne einer nachhaltigen Wärmewende wird ein umfassenderes Verständnis der Interaktion von Gebäudephysik, unterschiedlichen Versorgungssystemen und dem individuellen Verbrauchsverhalten der Bewohner angestrebt. Unter Einbezug der Soziodemographie, aber auch variierender Vorstellungen bezüglich eines angenehmen Raumklimas können die Gewohnheiten und Präferenzen der Bewohner frühzeitig erfasst werden und in die Technikgestaltung einfließen. Eine an Bedarfen orientierte Technikgestaltung wird durch den Einbezug von Akteuren aus dem Anwendungskontext im Sinne einer 'Open-Innovation' mit Hilfe von Lead-User Workshops, Fokusgruppen und Befragungen sichergestellt.
Landesregierung unterstützt Energieberatung mit 600.000 Euro – Davon gehen jeweils 300.000 Euro an neues Projekt „Energiekrise begegnen“ und jeweils 300.000 Euro an Verbraucherzentrale – Zum Runden Tisch „Energiepreise“ waren rund 20 Institutionen aus Bereichen Landesregierung, Wirtschaft, Kommunen, Soziales, Kirchen, Gewerkschaften und Verbraucherschutz eingeladen „Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat massive Auswirkungen auf die Energieversorgung und die Energiepreise. Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch nicht nur von stark steigenden Energiepreisen betroffen. Die Verwerfungen am Energie-, aber auch am Lebensmittelmarkt haben bereits Lebenshaltungskostensteigerungen ausgelöst und weitere Steigerungen sind zu befürchten. Um auf diese Entwicklung frühzeitig und koordiniert reagieren zu können, haben wir zu einem Runden Tisch eingeladen. Dort sollen Wege gefunden werden, wie wir die Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung aktueller Belastungen unterstützen können. Viele Menschen befürchten neben Preisanstiegen auch Versorgungsengpässe. Vor allem Geringverdienende brauchen Hilfe. Die große Resonanz der Teilnehmenden aus den Bereichen Wirtschaft, Kommunen, Soziales, Kirchen, Gewerkschaften und Verbraucherschutz zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist“, erklärten Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder, Arbeits- und Sozialminister Alexander Schweitzer sowie Familien- und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. Während Energieministerin Eder ankündigte, die stark nachgefragte Energieberatung der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale in diesem Jahr mit 150.000 Euro zu unterstützen, stellte Verbraucherschutzministerin Binz für ein Sonderprojekt weitere 150.000 Euro zur Stärkung der Beratungsstruktur der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Dazu Katrin Eder: „Die 150.000 Euro aus dem Klima- und Energieministerium fließen, um die Energieberatung auszubauen. Mit den zusätzlichen Mitteln kann die Verbraucherzentrale unter anderem die bestehende Energiehotline sowie die Energiekostenberatung verstärken. Zudem können speziell auf die aktuellen Bedürfnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgerichtete Web-Seminare angeboten oder Informationsmaterialien erarbeitet werden.“ Das Klimaschutzministerium gibt bereits – ohne die zusätzlichen Mittel – für 2022/23 rund 2,6 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale für die Energieberatung (1,3 Millionen Euro pro Jahr). „Der Bedarf an Energieberatungen im Land ist erheblich angestiegen. Während die Energieberatungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz 2021 insgesamt über 21.000-mal in Anspruch genommen wurden, führte die Verbraucherzentrale allein von Januar bis Juni 2022 rund 16.550 Beratungen durch. Das zeigt, wie wichtig dieses Netz ist“, so Katrin Eder. Verbraucherschutzministerin Katharina Binz erläuterte: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land brauchen Information und Beratung, um planen zu können, wie sie sich am besten auf die Preissteigerungen bei den Lebenshaltungs- und Energiekosten vorbereiten können. Die gegenwärtige Entwicklung schlägt sich in einem bereits anschaulich gestiegenen und absehbar weiter steigenden Informations- und Beratungsbedarf bei der Verbraucherzentrale nieder. Hierzu zählen die Themenbereiche Energieverträge, Budgetplanung, Geldanlage, Altersvorsorge, Banken- und allgemeines Vertragsrecht (Dauerschuldverhältnisse). Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist in diesen Fragen die richtige Ansprechpartnerin für die Menschen im Land. Um die bestehende Beratungsstruktur der Verbraucherzentrale zu stärken, hat das Verbraucherschutzministerium – zusätzlich zur bestehenden jährlichen Förderung von rund 3 Millionen Euro – ein Sonderprojekt mit einem Gesamtvolumen von 150.000 Euro aufgelegt. Damit können die personellen Ressourcen sowie die fachliche Expertise der Verbraucherzentralen im Land so erweitert werden, dass den Informations-, Beratungs- und Unterstützungsbedarfen der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung getragen werden kann. Sie sollen sich schnell auch digital informieren und beraten lassen können; telefonisch oder per Mail und Videochat oder durch Legal-Tech-Angebote. Wir werden damit Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, aber auch die Beraterinnen und Berater mit entsprechenden Fortbildungsangeboten und Personalmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale stärken.“ Sozialminister Alexander Schweitzer kündigte an, Angebote der Energiekostenberatung und Energieeinsparberatung mit dem neuen Informations- und Beratungsangebot „Energiekrise begegnen – Strukturen in der Schuldner- und Insolvenzberatung stärken“ zu unterstützen: „Mit weiteren 300.000 Euro und durch das zusätzliche Beratungsangebot sollen bestehende Strukturen der Energiekosten- und Energieeinsparberatung gestärkt und erweitert werden.“ Darüber hinaus soll die Gemeinwesenarbeit in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen gestärkt und unterstützt werden, damit weitere aufsuchende Angebote zu Energiekosten und Energieeinsparung aufgebaut werden können. „Die steigenden Energiepreise sind eine drängende soziale Herausforderung, die alle Menschen in unserem Land stark umtreibt. Hier sind alle staatlichen und kommunalen Ebenen gefordert, um die erforderliche soziale Sicherheit zu gewährleisten“, so Minister Schweitzer. Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder ging auch auf grundsätzliche Perspektiven ein: „Künftig müssen wir auf einen konsequenten Ausbau und Nutzung heimischer Erneuerbarer Energien setzen. Denn jede im Land erzeugte Kilowattstunde Strom verringert den Bedarf an Energieimporten und trägt zu einer Absenkung der Börsenstrompreise bei. Zudem werden wir noch effizienter mit Energie umgehen und Energie sparen müssen. Damit können wir den Anstieg von Energiekosten bremsen und die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten. Die Landesregierung wird hier mit gutem Beispiel vorangehen.“ Am vergangenen Mittwoch haben die Landesregierung und Kommunen eine 15 prozentige Energie-Einsparung als gemeinsames Ziel ausgerufen. Ministerin Eder benannte konkrete Sparvorhaben im Bereich der Landesvertretung: „Wir wollen unseren Gasverbrauch im Land um 15 Prozent verringern. Dazu werden wir Maßnahmen umsetzen wie beispielsweise das Warmwasser in den Liegenschaften der Landesverwaltung in den Sommermonaten abzustellen. Bei Kühlungen soll die Raumtemperatur von 22 auf 26 Grad erhöht werden. Beleuchtungen in Innenräumen wie Außenanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.“ Die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung, der Schutz von privaten Haushalten – insbesondere von Familien mit niedrigem Einkommen – sowie die Begrenzung und Absicherung steigender Lebenshaltungskosten sind wichtige Aufgaben, an denen die Bundesregierung mit Hochdruck arbeitet. „Wir wollen aber hier und heute den Menschen im Land konkrete Hilfe bieten, indem wir Informations-, Bildungs- und Beratungsangebote ausbauen. Zudem stärken wir die Strukturen der Verbraucherzentrale, mit denen die Bürgerinnen und Bürgern ihre Verbraucherrechte konkret durchsetzen können, wenn dies notwendig wird“, so Familien- und Verbraucherschutzministerin Katharina Binz. „Angesichts der aktuellen Entwicklung gilt es solidarisch, aber auch zielgenau zu handeln, damit soziale Härten nach Möglichkeit vermieden werden“, so Sozialminister Alexander Schweitzer. „Die Bundesregierung unternimmt mit der angekündigten großen Reform des Wohngeldes und der Einführung des Bürgergeldes über die bisherigen Entlastungspakete hinaus einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung. In Rheinland-Pfalz wollen wir diese Anstrengungen unterstützen, indem wir die Energiekostenberatung und Energieeinsparberatung sowie die Gemeinwesenarbeit in sozial benachteiligten Stadt und Ortsteilen stärken.“ Zum Runden Tisch waren neben den drei genannten Ministerien folgende Institutionen eingeladen: Städtetag Rheinland-Pfalz Landkreistag Rheinland-Pfalz e. V. Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz e. V. LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V. Landesarmutskonferenz Deutscher Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz/Saarland Evangelische Kirchen und Diakonische Werke im Lande Rheinland-Pfalz Katholische Kirche Rheinland-Pfalz Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V. Sozialverband Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF) in Rheinland-Pfalz – Verband Kinderreicher Familien Deutschland e. V. Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Wohnungsunternehmen Deutscher Mieterbund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer von Rheinland-Pfalz e. V. Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (LDEW) Hessen/Rheinland-Pfalz e. V. Verband kommunaler Unternehmen (VKU) e. V. Landesgruppe Rheinland-Pfalz
Das Ziel des Forschungsvorhabens besteht darin, die unterschiedlichen Demokratiemuster (patterns of democracy) sowie die Leistungsbilanzen von politischen Systemen (policy performance) in 10 mittel- und osteuropäischen Ländern im Zeitraum von 1995 bis 2005 empirisch zu identifizieren und analytisch zu verbinden. Theoretisch gehen wir dabei von der 'institutions do matter'-Annahme aus. In Weiterentwicklung des Ansatzes von Arend Lijphart (1999) schlagen wir ein dreidimensionales Demokratiemodel vor, das institutionelle wie akteursbezogene Strukturmerkmale verbindet. Demokratische Systeme sind institutionell durch zwei Dimensionen definiert: das Wahlsystem (elektorale Entscheidungsregel) und das Regierungssystem, hier definiert als die Vetomacht außerparlamentarischer Institutionen gegenüber Regierung und Parlament (legislative Entscheidungsregel). Da Politiken nicht allein in institutionellen Rahmenbedingungen entstehen, sondern in diesen von Akteuren beschlossen und umgesetzt werden, untersucht die dritte Dimension die Akteurskonstellation in Regierung und Parlament. Die durch diese drei Dimensionen definierten Demokratiemuster werden mit policy-Mustern in den Politikfeldern Wirtschaft, Soziales und Umwelt in Beziehung gesetzt. Empirisch soll der Einfluss der Demokratiemuster auf die Leistungsbilanz von politischen Systemen vor dem Hintergrund der historischen Entwicklungen (legacies) und der internationalen Einbindung der einzelnen mittel- und osteuropäischen Länder erklärt werden. Insofern werden die traditionellen Analysen über Politikperformanz in westlichen Ländern um die für Mittel- und Osteuropa bedeutenden Fragen 'does history matter' bzw. 'does globalization matter' ergänzt. Methodisch basiert das Forschungsvorhaben auf der Anwendung der makro-quantitativen Vielländeranalyse (Aggregatdatenanalyse). Eingang in die Analyse finden jene Länder der Mittel- und Osteuropa, die empirisch vergleichbar sind (most similar systems design).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
| Europa | 19 |
| Land | 6 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 56 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 8 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 57 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 47 |
| Englisch | 33 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 10 |
| Keine | 45 |
| Webseite | 16 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 47 |
| Lebewesen und Lebensräume | 62 |
| Luft | 35 |
| Mensch und Umwelt | 70 |
| Wasser | 32 |
| Weitere | 70 |