Liebe Leser*innen, vor einem Jahr beschloss die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie 2024 – erstmals mit messbaren Zielen, um Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Sektoren klimaresilient zu machen. Mit dem Dialog KlimaAnpassung wurden Fachleute sowie Bürger*innen an der Erarbeitung der Strategie beteiligt. Unser Schwerpunktartikel verdeutlicht die Wirksamkeit der Beteiligung und zeigt, wie deren Ergebnisse in die Strategie eingeflossen sind. Außerdem in diesem Newsletter: Möglichkeiten zum Mitgestalten bei der Sächsischen Anpassungsstrategie und dem EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz, Finanzierungswege für naturbasierte Lösungen, neue regionale Gesetze und Förderungen, KI für klimaresiliente Kanalnetze und vieles mehr. Herzliche Grüße und einen schönen Jahresausklang! Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung In fünf deutschen Regionen entwickelten Bürger*innen gemeinsam Empfehlungen für die Klimaanpassung. Quelle: Julia Reschucha Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024. Insgesamt 376 Fachleute aus 212 Organisationen, 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen aus fünf Regionen und knapp 2.000 onlineteilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht. Die Beteiligten forderten verstärkt naturbasierte Lösungen, eine besondere Beachtung vulnerabler Gruppen, mehr Bildungsangebote und eine bürokratiearme Umsetzung. Viele Empfehlungen fanden Eingang in die Strategie. Die Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060 basiert auf Empfehlungen von Bürger*innen. Drei Viertel der beteiligten Bürger*innen zeigten sich motiviert für weitere Beteiligung. Fazit des Prozesses: Beteiligung braucht ausreichend Zeit und transparente Kommunikation. Zukünftig sollten verstärkt unterrepräsentierte Gruppen eingebunden werden. 20. Januar 2026: Online-Workshop „Integration von Kompetenzen für Klimaanpassung und Natürlichen Klimaschutz in die Berufsbildung“ Im Projekt „Solargründach-Weiterbildung“ werden Ausbilder*innen überbetrieblicher Bildungsstätten und Berufsschullehrkräfte für das Thema Solargründach qualifiziert. Der Train-the-Trainer-Ansatz befähigt sie, Kompetenzen zu Klimaanpassung und natürlichem Klimaschutz an Auszubildende weiterzugeben. Das Projekt wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und dem Bundesverband GebäudeGrün durchgeführt und über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vom Bundesumweltministerium (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (UBA) gefördert. In einem zweistündigen Online-Workshop stellen die Partner ihr Vorgehen vor, diskutieren Herausforderungen der Kompetenzvermittlung und erörtern Übertragungsmöglichkeiten auf weitere Branchen. Jenseits öffentlicher Gelder: Wie Kommunen naturbasierte Lösungen für die Klimaanpassung finanzieren können Naturbasierte Lösungen nutzen die natürlichen Prozesse der Natur, um gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel zu bewältigen und gleichzeitig den Biodiversitätsschutz zu fördern. Sie sind besonders wichtig für die Anpassung an klimabedingte Folgen – etwa können Stadtgrün und Wasser Hitze in Städten reduzieren. Wie können Kommunen solche Maßnahmen trotz knapper Mittel umsetzen? In einem Politikpapier des Umweltbundesamtes zeigen Autor*innen vom Ecologic Institut Finanzierungswege anhand von Praxisbeispielen auf – von Crowdfunding bis Green Bonds – und bewerten, wann sie sinnvoll sind. Zudem geben sie Empfehlungen, wie Bund und Länder Kommunen dabei unterstützen können. Gestaltungsoptionen und Anforderungen für klimaresiliente kritische Infrastrukturen Klimawandelanpassung, Katastrophenrisikomanagement und Resilienz kritischer Infrastrukturen werden zunehmend miteinander verknüpft. Der Forschungsbericht „Klimaresiliente kritische Infrastrukturen“ im Auftrag des UBA untersucht, welche Anforderungen sich daraus an kommunale Klimarisikoanalysen und Anpassungskonzepte ergeben. Die Autor*innen identifizieren Gestaltungsoptionen und koordinative Anforderungen für kommunale Akteure und formulieren 15 Thesen in acht Themenfeldern, unter anderem zu rechtlichen Grundlagen, Verantwortung und Zuständigkeiten, Daten- und Digitalisierung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Bilanz des Bundesumweltministeriums zur Weltklimakonferenz in Belém Die 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém ist mit Beschlüssen unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz zu Ende gegangen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Verhandlungsergebnisse hinter den Erwartungen der Europäischen Union zurückgeblieben. Zum Thema Anpassung an die Folgen der Klimakrise hat die Weltklimakonferenz sich auf eine Liste von rund 60 Indikatoren geeinigt, die die Fortschritte auf dem Weg zum Globalen Ziel für die Anpassung an den Klimawandel messen und strukturieren sollen. Bei der internationalen Unterstützung für die Anpassung an den Klimawandel einigte sich die Konferenz darauf, die Mittel bis 2035 zu verdreifachen im Vergleich zu dem im Vorjahr beschlossenen Klimafinanzierungsziel. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat für die Bundesregierung angekündigt, 60 Millionen Euro zum globalen Anpassungsfonds beizusteuern. Der Fonds unterstützt die vom Klimawandel stark betroffenen Gemeinschaften weltweit bei Anpassungsmaßnahmen. Deutschland ist größter Geber für dieses zentrale multilaterale Finanzierungsinstrument zur Klimaanpassung und unterstützt den Fonds seit seiner Gründung. Berlin: Klimaanpassungsgesetz auf Vorlage der Bürgerinitiative „BaumEntscheid“ beschlossen Am 4. November 2025 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit breiter Mehrheit ein Klimaanpassungsgesetz für das Land Berlin beschlossen. Das Gesetz basiert auf einer Vorlage des „Baumentscheids“, einer Bürgerinitiative, die dazu ein Volksbegehren beantragt hatte. Nachdem die Fraktionen der Koalition aus CDU und SPD einige Änderungen mit dem Bündnis verhandelt hatten, wurde der Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, dass Berlin bis 2040 über eine Million Bäume verfügen soll, was eine Verdopplung zu heute bedeutet. Zudem sollen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wie das Management von Regenwasser oder verbindliche Hitzeaktionspläne auf Ebene von Land und Bezirken. Sachsen erarbeitet Klimaanpassungsstrategie mit öffentlicher Beteiligung Bis zum 18. Januar 2026 können Vorschläge und Hinweise zur sächsischen Klimaanpassungsstrategie über das Beteiligungsportal der Staatsregierung eingebracht werden. Mit besonderem Fokus auf die kommunale Ebene wird die Erarbeitung der Strategie von einem Beteiligungsprozess begleitet. Neben Fachakteuren ist auch die Öffentlichkeit eingeladen sich einzubringen. Das Land Sachsen erarbeitet die Klimaanpassungsstrategie, um die Vorgaben des Bundesklimaanpassungsgesetzes umzusetzen. Insgesamt werden für 16 Themen- und Handlungsfelder Klimarisikoanalysen durchgeführt, um darauf aufbauend Ziele und Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Freistaates und seiner Behörden abzuleiten. Baden-Württemberg: Neue Fördermittel für Klimaanpassung in Kommunen Das Land Baden-Württemberg stellt weitere Unterstützung im Förderprogramm „Klimopass“ bereit, um Kommunen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen. Ein Schwerpunkt liegt auf blau-grüner Infrastruktur. Gefördert werden strategische Maßnahmen wie Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Anpassungskonzepte, mikroskalige Klimaanalysen oder Fachkonzepte. Weiterhin können investive Maßnahmen beantragt werden wie Trinkwasserspender, kommunale Pegelsysteme oder blau-grüne Infrastruktur sowie Modellprojekte zur Umsetzung innovativer Ideen mit Leuchtturmcharakter. Niedersachsen fördert Wiederbewaldung des Harzes mit klimaangepasstem Laubmischwald Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die Wiederbewaldung des Harzes mit einem langfristig angelegten Programm. Mit insgesamt 130 Millionen Euro setzen die Niedersächsischen Landesforsten eines der größten Natur-Wiederherstellungsprojekte in der Geschichte des Landes außerhalb des Nationalparks um. Ziel ist es, auf über 270 Quadratkilometern abgestorbener Fichtenwälder klimastabile und artenreiche Bergmischwälder entstehen zu lassen. Um das geschwächte Ökosystem zu stabilisieren, setzen die Landesforsten auf eine naturnahe Waldentwicklung. Dabei werden heimische Baumarten wie Buche, Bergahorn und Traubeneiche gezielt gefördert. Neue Tiny Forests entstehen in Berlin Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt informiert über den Aufbau mehrerer Miniwälder in Berlin, auch „Tiny Forests“ genannt. In Marzahn entstehen auf rund 400 m² eine „Wildnis-Oase“ mit kleinem Pfad durch dichtes Gehölz und eine „Wildnis-Hecke“ mit essbaren Sträuchern. In Hellersdorf werden 136m ² zu einem kleinen dicht bepflanzten Wald, der in kurzer Zeit zu einem eigenständigen Ökosystem heranwächst. Ermöglicht wird das Berliner Tiny-Forests-Projekt durch den Right Now Climate Fund von Amazon, der eine Million Euro für die Anlage von 20 Tiny Forests in Berlin bereitstellt, um die Klimaanpassung der Stadt zu stärken. Regionales Klima-Informationssystem ReKIS für Kommunen optimiert Das Regionale Klimainformationssystem ReKIS, betrieben von den Landesumweltämtern von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, unterstützt Kommunen seit 2012 mit Fachdaten zur Klimafolgenanpassung. Die aktualisierte Plattform bietet zahlreiche erfolgreich umgesetzte Maßnahmenbeispiele sowie Anleitungen für Anpassungskonzepte. Die zuvor getrennten Angebote der drei Bundesländer wurden im gemeinsamen Portal „ReKIS Kommunal“ zusammengeführt, sodass viele Anpassungsinstrumente nun bundeslandübergreifend nutzbar sind. Regionale Klimaanpassung: Forschung mit neuen Tools für Kommunen und Wirtschaft Mit der Fördermaßnahme „RegIKlim – Regionale Informationen zum Klimahandeln“ unterstützt das Bundesforschungsministerium (BMFTR) Städte und Gemeinden dabei, sich auf lokale Klimarisiken vorzubereiten. Dafür fördert das Ministerium seit 2020 acht Projekte in sechs Regionen. Auf der Statuskonferenz von RegIKlim Anfang November 2025 standen Strategien zur Klimaanpassung im Fokus – jeweils zugeschnitten auf die verschiedenen Regionen Deutschlands, von der Küste bis zum Mittelgebirge, von Innenstädten bis zu ländlichen Gebieten. Als gelungenes Beispiel für die enge Zusammenarbeit von Forschung und Praxis wurde unter anderem der neue „Digitale Klimaatlas Region Stuttgart“ des Projekts ISAP vorgestellt. Pilotstudie von BDEW und DVGW: Klimakosten in der Wasserversorgung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat gemeinsam mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) den künftigen Investitionsbedarf von Wasserversorgern im Zuge des Klimawandels untersucht. Die Pilotstudie kommt zu dem Ergebnis, dass klimainduzierte Investitionen voraussichtlich zwischen sieben und 30 Prozent der Gesamtinvestitionen der Unternehmen ausmachen werden. Grundlage der Analyse sind vier strukturell unterschiedliche Wasserversorger, die das Spektrum der deutschen Versorgungslandschaft exemplarisch abbilden: ein großer städtischer Versorger, ein Fernwasserversorger, ein Stadtwerk im großstädtischen Raum sowie ein Stadtwerk im ländlichen Raum. Wie Künstliche Intelligenz Kanalnetze klimaresilient macht Seit September 2025 erprobt die Stadt Jena ein neuartiges Konzept zur digitalen Kanalnetzbewirtschaftung. In den Hauptsammler wurden zwei groß dimensionierte Edelstahlklappen eingebaut, die sich digital ansteuern und künftig KI-basiert regeln lassen. Das System verarbeitet Messwerte, Modellierungen und Wetterprognosen, um zu entscheiden, ob Wasser im Kanalnetz gespeichert oder abgeleitet werden soll. Ziel ist es, zwei gegensätzliche Herausforderungen des Klimawandels für die kommunale Wasserwirtschaft zu bewältigen: Starkregenereignisse und Trockenphasen. Das Projekt „InSchuKa4.0“ unter Leitung der Hochschule Hof wurde vom BMFTR gefördert. Wissenschaftsplattform Klimaschutz: Studie zu finanziellen Implikationen des Klimawandels Der Klimawandel stellt das öffentliche Finanzsystem zunehmend vor strukturelle Herausforderungen. Eine neue Studie im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) analysiert, welche finanziellen Risiken durch Extremwetterereignisse, zunehmende Investitionsbedarfe und langfristige Anpassungsmaßnahmen entstehen und wie Bund, Länder und Kommunen ihre Haushalte klimaresilienter gestalten können. Die Analyse beleuchtet den Finanzierungsbedarf für Klimaanpassung, zeigt neue Finanzierungsinstrumente auf, mit denen öffentliche Haushalte auf wachsende Belastungen und Risiken reagieren können, und diskutiert Ansätze zur Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen. Jetzt mitgestalten: Konsultation für Europas Klimaresilienz Die Europäische Kommission ruft Städte, Regionen und alle lokalen Behörden dazu auf, an einer neuen öffentlichen Konsultation zum Thema Klimawandelanpassung teilzunehmen. Denn gerade vor Ort spüren die Menschen, wie Klimarisiken – Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Stürme – ihr tägliches Leben, die Infrastruktur und die Gemeinden bedrohen. Die Konsultation bietet die Chance, das kommende EU-Rahmenwerk für Klimaresilienz mitzugestalten. Zeigen Sie, was in Ihrer Region nötig ist. Jetzt mitmachen bis zum 20. Februar 2026! Eurocities-Umfrage: Städte brauchen mehr Unterstützung bei Klimaanpassung Eine Umfrage von Eurocities unter 54 Städten in 17 europäischen Ländern zeigt: Kommunen sehen sich wachsenden Klimagefahren gegenüber, doch begrenzte Finanzmittel, Personalmangel und fragmentierte Verwaltungsstrukturen schränken ihre Anpassungsfähigkeit ein. Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürren zählen zu den am häufigsten genannten städtischen Klimarisiken. 80 Prozent der Städte sprechen sich dafür aus, dass künftige EU-Pläne spezielle Mittel für die Klimaanpassung auf lokaler und nationaler Ebene vorsehen. Eurocities ist das größte Netzwerk europäischer Städte und vereint rund 200 Großstädte mit mehr als 150 Millionen Einwohner*innen in 38 Ländern innerhalb und außerhalb der EU. Europäische Umweltagentur: Naturbasierte Lösungen für widerstandsfähige europäische Wälder Naturbasierte Lösungen sind nach Einschätzung der Europäischen Umweltagentur (EEA) zentral, um das steigende Waldbrandrisiko in Europa zu senken und die Widerstandsfähigkeit der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu stärken. Das EEA-Briefing „Nature-based solutions for fire-resilient European forests“ beschreibt sowohl Maßnahmen zur Brandverhütung als auch zur Wiederherstellung nach Bränden – etwa Renaturierung, die Förderung widerstandsfähiger Vegetation, grüne Brandschutzstreifen und Pufferzonen. Fallstudien aus mehreren europäischen Ländern – von Italien bis Finnland – verdeutlichen praktische Umsetzungsansätze. Das Papier unterstützt die Umsetzung der EU-Anpassungsstrategie sowie der EU-Waldstrategie für 2030. Buch „Eis gegen heiß“ gibt praktische Tipps zur Anpassung an den Klimawandel Das Buch „Eis gegen heiß“ richtet sich an alle, die wissen möchten, wie sie selbst aktiv werden können. Es vermittelt praxisnah, wie Klimaanpassung im Alltag gelingt – von der Nutzung moderner Warnsysteme über das richtige Verhalten bei Extremwetterereignissen bis hin zu baulichen Schutzmaßnahmen und zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft. Am wissenschaftlichen Review des Buches haben das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) sowie weitere Kolleg*innen des Umweltbundesamtes mitgewirkt. Klimafaktenpapier zeigt massive Veränderungen des Klimasystems und breite Unterstützung für ambitionierte Klimapolitik Die globale Erwärmung schreitet weiterhin schnell und ungebremst voran. Zahlreiche Indikatoren haben in diesem oder im vergangenen Jahr Rekordwerte erreicht. Dies geht aus dem „Klimafaktenpapier“ hervor, einer kompakten Zusammenfassung des aktuellen Wissensstands zum Klimawandel. Das Papier wird von sechs führenden Organisationen der Klimaforschung und -kommunikation vorgelegt. Es fasst die Kernbotschaften zum Klimawandel in nur 24 Worten zusammen: „1. Er ist real. 2. Wir sind die Ursache. 3. Er ist gefährlich. 4. Die Fachleute sind sich einig. 5. Wir können etwas tun. 6. Die meisten wollen mehr Klimaschutz.“ UNEP: Running on Empty – Adaptation Gap Report 2025 Angesichts steigender globaler Temperaturen und zunehmender Klimaauswirkungen zeigt der Adaptation Gap Report 2025 „Running on Empty“ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), dass eine erhebliche Lücke bei der Anpassungsfinanzierung für Entwicklungsländer besteht – mit Risiken für Leben, Lebensgrundlagen und ganze Volkswirtschaften. Der Bericht fordert weltweit verstärkte Anstrengungen, um diese Finanzierungslücke zu schließen und ehrgeizige Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen. Germanwatch: Climate Risk Index 2026 Der Climate Risk Index (CRI) von Germanwatch zeigt, dass zwischen 1995 und 2024 die Länder Dominica, Myanmar und Honduras am stärksten von den Auswirkungen extremer Wetterereignisse betroffen waren. Der erstmals 2006 veröffentlichte Index ist einer der am längsten bestehenden jährlichen Indizes zur Analyse von Klimaauswirkungen. Er bewertet, wie stark klimabedingte Extremwetterereignisse einzelne Länder treffen und welche Folgen diese für Bevölkerung und Infrastruktur haben. Lancet Countdown on Health and Climate Change Die anhaltende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die nur begrenzten Fortschritte bei der Klimaanpassung gefährden weltweit Gesundheit und Lebensgrundlagen. Zu diesem Schluss kommt der neunte jährliche Indikatorbericht „Lancet Countdown on Health and Climate Change“, der von zahlreichen Wissenschaftler*innen weltweit verfasst wird. Demnach führt die zunehmende Hitzeexposition zu mehr hitzebedingten Todesfällen. Im Jahr 2024 gingen zudem 639 Milliarden potenzielle Arbeitsstunden verloren, verbunden mit einem Einkommensverlust von über einer Billion US-Dollar – fast ein Prozent der globalen Wirtschaftsleistung. Wie können Überflutungsrisiken in Ostseeküstenstädten Schleswig-Holsteins wirksam kommuniziert werden? Das vom BMUKN geförderte Projekt „Komm.Flut.Ost“ hatte zum Ziel, Wissens- und Handlungslücken bei Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu schließen. Neben einem praxisorientierten Guide Book, das Kommunen bei der Risikokommunikation unterstützt, entwickelte das Projekt unter Leitung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auch eine bürgernahe Ausstellung zu Überflutungsrisiken und stellte dafür Materialien für die breite Öffentlichkeit bereit. Die Ausstellung „ÜberFlut“ macht Überflutungsrisiken und Anpassungsmaßnahmen erlebbar. Sie präsentiert Beiträge von Menschen aus Schleswig-Holstein, die Erfahrungen mit Überflutungen gesammelt haben oder sich intensiv mit dem Thema beschäftigen – darunter Fotos, künstlerische Arbeiten, Architekturentwürfe und persönliche Zitate.
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Klimaerlebnis Würzburg" am Zentrum Stadtnatur und Klimaanpassung (ZSK) wurden im Jahr 2018 acht Messstationen in Würzburg und Gerbrunn eingerichtet. Diese zeichnen seitdem an jedem Standort das Wetter und/oder die Leistungen der dortigen Bäume auf. Das Forschungsprojekt endete im Jahr 2022. Die Messstationen, durch orangefarbene Baumfässer erkennbar, werden seitdem aber weitergeführt.Das Projekt sollte aufzeigen,inwieweit sich das Klima und die Leistung der Bäume an verschiedenen Standorten in der Stadt unterscheiden undinwieweit sich Stadtbäume und Klima an einem Standort gegenseitig beeinflussen.Die bis heute weiter aufgezeichneten Messergebnisse sollen verdeutlichen, wie mit Hilfe von Bäumen und ihrer Ökosystemdienstleistungen die nachhaltige Stadt der Zukunft an die Folgen des Klimawandels angepasst werden kann. Zudem kann die Öffentlichkeit mit diesen Datenreihen für das Thema Stadtklima und Stadtgrün sensibilisiert werden. Um dies voranzutreiben, werden davon ausgewählte Datenspalten seit November 2024, unbereinigt und zu stündlichen Daten automatisiert zusammengefasst, hier auf dem Open Data Portal Würzburg veröffentlicht.An der Station in Rottendorf sind mehrere Bäume der Art Robinia mit Sensoren versehen. Die Daten eines dieser Bäume stehen in diesem Datensatz in der oben beschriebenen, verarbeiteten Form zur Verfügung.Allgemeines zu den Standorten wie der grobe Messaufbau, Hinweise zur Datennutzung und Verlinkungen zu weiterführenden Papern finden Sie im Folgenden.Messaufbau des Baumlabors und der WetterstationMithilfe des Saftflusssensors (1) kann der Wasserverbrauch des Baums bestimmt werden. Davon lässt sich die Kühlleistung durch Verdunstung ableiten und der Trockenstress abschätzen. Im Kronenraum wird die Temperatur für den Vergleich mit der Klimastation gemessen (2), um die Abkühlwirkung des Baumes zu bestimmen. Das Dendrometer (3) misst das Dickenwachstum des Stammes. Dadurch kann man berechnen, wieviel der gesamte Baum an Biomasse zunimmt und an CO2speichert. Der Bodenfeuchtesensor (4) misst den Wassergehalt im Wurzelraum. Damit kann auf die Wasserversorgung des Baumes geschlossen werden.Der Temperatur- und Feuchtesensor (6) misst die Lufttemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit. Der Windsensor (7) erfasst Windrichtung und Windgeschwindigkeit. Mit diesen beiden Messgrößen kann der Frischlufteintrag, aber auch die Anströmungsrichtung festgestellt werden. Der Strahlungssensor (8) misst, wieviel Energie die Sonne am Erdboden freisetzt. Mit diesem Wert lässt sich feststellen, wie stark sich Flächen aufheizen. Ebenso lässt sich hiermit die photosynthetische Leistung des Baumes bestimmen. Aus Temperatur, Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Solarstrahlung lässt sich die gefühlte Temperatur berechnen. Der Niederschlagssensor (9) erfasst Regen und Schnee.In den Datenloggern (10) werden die Messwerte gesammelt, gespeichert und alle 10 Minuten online versendet, um sie auf dem Smart City Hub Würzburg zu speichern und hier auf dem Open Data Portal stündlich aggregiert darzustellen. Bei einigen der Wetterstationen ist zudem ein Luftdruck-Barometer verbaut.Hinweis:Bei den zur Verfügung gestellten Daten handelt es sich um eine automatisiert abgeänderte Version der Rohdaten der einzelnen Stationen. Eine Qualitätskontrolle durch den Plattformbetreiber findet vorab nicht statt. Es ist daher punktuell mit Messfehlern und Messlücken zu rechnen. Für die Korrektheit der Daten wird keine Haftung übernommen. Quellenangabe:Quelle im Rohdatenformat: [Bis 13.11.2024 13 Uhr](https://opendata.smartandpublic.eu/datasets/9b901002-a1fd-47b0-89d4-eb12f9117233?locale=en#iss=https%3A%2F%2Fidp.smartcityhub.smartandpublic.eu%2Frealms%2Fsmartcityhub), [ab 23.11.2024 14 Uhr](https://opendata.smartandpublic.eu/datasets/713101d0-8137-4da5-9010-8281fadd8bff?locale=en#iss=https%3A%2F%2Fidp.smartcityhub.smartandpublic.eu%2Frealms%2Fsmartcityhub)Autor(en): Projekt Klimaerlebnis Würzburg (2018-2022), Stadt Würzburg (2023-jetzt)Hinweis: Es gelten keine zusätzlichen Bedingungen.Für weiterführende Informationen, lesen Sie die aus dem Projekt "Klimaerlebnis Würzburg" hervorgegangenen Paper:Hartmann, Christian, et al. "The footprint of heat waves and dry spells in the urban climate of Würzburg, Germany, deduced from a continuous measurement campaign during the anomalously warm years 2018–2020; The footprint of heat waves and dry spells in the urban climate of Würzburg, Germany, deduced from a continuous measurement campaign during the anomalously warm years 2018–2020." Meteorologische Zeitschrift 32.1 (2023): 49-65.Rahman, M.A., Franceschi, E., Pattnaik, N. et al. Spatial and temporal changes of outdoor thermal stress: influence of urban land cover types. Sci Rep 12, 671 (2022). [https://doi.org/10.1038/s41598-021-04669-8](https://doi.org/10.1038/s41598-021-04669-8)Rahman, Mohammad A., et al. "Tree cooling effects and human thermal comfort under contrasting species and sites." Agricultural and Forest Meteorology 287 (2020): 107947.Rötzer, T., et al. "Urban tree growth and ecosystem services under extreme drought." Agricultural and Forest Meteorology 308 (2021): 108532.Bildquelle und mehr Informationen zu den Messstationen: [Webarchiv: Klimaerlebnis Würzburg](https://webarchiv.it.ls.tum.de/klimaerlebnis.wzw.tum.de/das-projekt/index.html)
Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden. Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/ https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/wie-steht-es-um-hamburgs-gruen-1084932
Der Trend zum Solargründach setzt sich fort. Am 20.01.26 bietet das Umweltbundesamt eine zweistündige, kostenlose online-Weiterbildung zum Thema Solargründach an. Weitere Informationen und Anmeldung hier: Fachworkshop – Projekt Solargründach-Weiterbildung – BuGG e.V. Die zunehmende bauliche Verdichtung und der fortschreitende Klimawandel stellen Berlin vor besondere Herausforderungen. Vitale Dach- und Fassadenbegrünungen sind dabei ein Baustein, um das Leben in der Stadt angenehmer zu machen. Biodiversität, Luftqualität und Mikroklima werden verbessert, belastende Temperaturschwankungen besser ausgeglichen und zudem schenken Dachgärten den Stadtbewohnerinnen und -bewohnern als grüne Oasen einen erholsamen Ort im Alltag. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz unseres Klimas und schaffen gleichzeitig ein angenehmeres und verbessertes Stadtklima. Sie bringen zahlreiche positive Effekte für Umwelt, Klima und Lebensqualität mit sich. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick: 1. Verbesserung des Stadtklimas Grüne Flächen auf Dächern und Fassaden tragen dazu bei, die Temperaturen der Stadt zu senken. Sie wirken wie natürliche Klimaanlagen, reduzieren den sogenannten “Wärmeinseleffekt” und sorgen für angenehmere Temperaturen, besonders in heißen Sommermonaten. 2. Schutz für die Umwelt Durch die Begrünung werden Schadstoffe gefiltert und die Luftqualität verbessert. Zudem fördern grüne Dächer die Biodiversität, indem sie Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere bieten. 3. Energieeinsparung und Kostenersparnis Grüne Dächer isolieren Gebäude besser, was im Sommer für kühlere und im Winter für wärmere Räume sorgt. Das führt zu geringeren Heiz- und Kühlkosten und schont den Geldbeutel. 4. Beitrag zum Wassermanagement Grüne Fassaden und Dächer können Regenwasser aufnehmen und speichern, wodurch die Kanalisation entlastet wird und Überschwemmungen reduziert werden. 5. Ästhetik und Wohlbefinden Grüne Flächen schaffen eine angenehme Atmosphäre und verbessern das Stadtbild. Sie fördern nachweislich das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner und laden zum Verweilen ein. 6. Nachhaltigkeit und Umweltschutz Der Einsatz von begrünten Flächen ist ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung. Sie tragen dazu bei, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz von Stadtgrün und Bebauung bilden begrünte Dach- und Fassadenflächen eine „zweite grüne Ebene in der Stadt“. Diese bietet die Chance, die negativen Folgen der wachsenden Stadt und des Klimawandels zumindest teilweise zu kompensieren und das Stadtklima erträglicher zu machen. Fassadenbegrünungen sind in ihrer Fähigkeit, vertikale Flächen zu begrünen und nur geringe Bodenflächen in Anspruch zu nehmen, eine besonders zweckmäßige Ergänzung des städtischen Grüns. Dachbegrünungen bieten vielfältige gestalterische Lösungen und gehen mit positiven ökologischen und energierelevanten Effekten einher. Mit dem Förderprogramm GründachPLUS unterstützt das Land Berlin Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Verfügungsberechtigte finanziell bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Genügend Potenzial ist vorhanden: Viele ungenutzte Dachflächen im Bestand eignen sich zur Dachbegrünung. Die innere Stadt, Südwestfassaden, Innenhöfe oder fensterlose Fassaden und eng bebaute Quartiere mit wenig Platz für Bäume eignen sich besonders zur Qualifizierung mit Fassadengrün. Einen Eindruck von den vielfältigen Begrünungsmaßnahmen an und auf Gebäuden bekommen Sie hier: Sie sind Grundeigentümerin oder Grundeigentümer, verfügungsberechtigt oder handeln im Namen einer Interessengruppe oder eines Vereins und möchten Ihr Dach oder Ihre Fassade begrünen? Das GründachPLUS Programm unterstützt Sie finanziell bei der Begrünung Ihres Bestandsgebäudes. Der räumliche Geltungsbereich konzentriert sich auf hochverdichtete Stadtquartiere, in denen die Wirkungen und die Funktionen von Dach- und Fassadenbegrünung dringend benötigt werden. Gefördert werden Planungs-, Material- und Baukosten inklusive Fertigstellungspflege. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Ihr Zuschuss für eine Dachbegrünung richtet sich nach der Höhe der Vegetationstragschicht: Für einen mindestens 10 cm starken Substrataufbau erhalten Sie bis zu 95 €/m². Ihre Förderung kann auf bis zu maximal 180 €/m² steigen, wenn die Schicht 26 cm oder mehr beträgt. Für die Umsetzung eines Biodiversitätsgründachs erhalten Sie zusätzlich 7,50 €/m² Förderung, um die Artenvielfalt auf Ihrem Dach zu unterstützen. Wenn auf dem Dach eine Solaranlage installiert wird und diese höchstens die Hälfte der Vegetationsfläche ausmacht, können bis zu 40 €/m² für die entstehenden Mehrkosten bei der Herstellung des Gründachs anerkannt werden. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten einer Maßnahme pro Gebäude. Ihr Zuschuss für eine Fassadenbegrünungen in Kombination mit einer Bewässerung durch Dachregenwasser beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Die IBB Business Team GmbH (IBT) ist mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß dieser Richtlinie beauftragt. Alle Informationen sind hier zu finden: GründachPLUS Die Beantragung eines Zuschusses erfolgt in Papierform, in zwei Schritten: Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen. Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben. Nach Prüfung Ihrer eingereichten Rechnungen und Zahlungsbelege überweist Ihnen die IBT Ihre gewährten Zuschüsse. Die Berliner Regenwasseragentur bietet mit Unterstützung des Landes Berlin kostenfreie Beratung an und hält weiterführende Informationen zu Planung, Bau und Betrieb von Dach– und Fassadenbegrünungen sowie eine Anbietersuche bereit. Auf der Seite des Bundesverbands GebäudeGrün e.V. finden Sie verschiedene Hinweise und Hilfestellungen für die Planung und Durchführung einer Dach- oder Fassadenbegrünung: Dachbegrünung – Planungshinweise Fassadenbegrünung – Planungshinweise Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt zu allen Formen der Gebäudebegrünung inklusive Sonderformen wie zum Beispiel Biodiversitätsdächer und Retentionsdächer Maßnahmensteckbriefe mit den wichtigsten Informationen bereit. Die Hamburger Senatsverwaltung stellt Mustertexte für Ausschreibungen im Kontext von Dachbegrünungsmaßnahmen bereit. Planen Sie die Kombination einer Gebäudebegrünung mit einer PV-Anlage, erhalten Sie zudem eine Förderung der Mehrkosten einer Gründach-PV-Anlage oder einer Fassaden-PV-Anlage gegenüber den Kosten einer Standard-PV-Anlage aus dem Förderprogramm SolarPLUS der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Bild: BuGG Herfort Tipps zu Pflege und Wartung Das Dach und/oder die Fassade ist begrünt – und nun? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos zur Pflege und Unterhaltung. Weitere Informationen
<p>Wie können Städte nachhaltiger, lebenswert und zukunftssicher werden? Dieser Frage widmete sich die interdisziplinäre Fachkonferenz „Gemeinsam. Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken!“ des Umweltbundesamts im Mai 2025 in Berlin. Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis diskutierten über innovative Lösungsansätze für klimaresiliente, umweltfreundliche und sozial gerechte Städte.</p><p>„Die Stadt der Zukunft muss Bauen, Stadtgrün und Mobilität besser integrieren, um resiliente urbane Räume mit hoher Lebensqualität zu schaffen und dabei Klimaanpassung und Umweltgerechtigkeit zu fördern. Dazu leistet unser Eigenforschungsprojekt 'Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken' konzeptionelle Beiträge und unterstützt die EU-Initiative zum Neuen Europäischen Bauhaus“, betont Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>).</p><p>Die Konferenz beleuchtete zentrale Themen, wie klimaangepasste Stadtplanung, Umweltgerechtigkeit und Gesundheit. In Fachvorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops wurde erörtert, wie die Schwammstadt, multifunktionale Flächennutzung, Verkehrsversuche und Bauen im Bestand zur Transformation urbaner Räume beitragen können.</p><p>Das alles finden Sie jetzt gebündelt in unserer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/konferenz-gemeinsam-neues-europaeisches-bauhaus">Online‑Dokumentation</a>: Ein kompakter Film, Fotos sowie die Präsentationen der Keynotes und Workshops stehen dort zum Anschauen und Download bereit.</p><p>Darunter die Keynotes von <a href="https://www.turenscape.com/en/about/cdo.html">Kongjian Yu</a> (Universität Peking) zum Schwammstadtkonzept für mehr Klimaresilienz und <a href="https://www.sheffield.ac.uk/geography-planning/people/academic-research/vanesa-castan-broto">Vanesa Castán Broto</a> (Universität Sheffield) zu zivilgesellschaftlichen Initiativen in Zeiten des Populismus als Herausforderung für das Neue Europäische Bauhaus. Außerdem Workshop-Präsentationen aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/forschungsprojekt-adneb-neues-europaeisches-bauhaus">Neues Europäisches Bauhaus weiterdenken – AdNEB</a> und verwandten Projekten, wie <a href="http://bauhauserde.org/">Bauhaus der Erde</a>, <a href="https://www.hcu-hamburg.de/bluegreenstreets-20">BlueGreenStreets</a> und <a href="https://www.nebourhoods.de/">NEBourhoods</a></p><p>Das AdNEB-Projekt erforscht mithilfe eines interdisziplinären Ansatzes, wo und wie wir in Zukunft leben und wie eine ökologisch nachhaltige, sozial inklusive, gesundheitsverträgliche und attraktive Entwicklung urbaner Räume gelingen kann. Mit der Konferenz wird die erste Projektphase abgeschlossen (2022-2025), bevor die zweite Phase beginnt (2025-2027). Ziel des Projektes ist es, wissenschaftliche Konzepte für umwelt- und klimaverträgliche Siedlungsstrukturen zu entwickeln, die eine hohe Lebensqualität für alle Bevölkerungsgruppen bieten.</p><p>Dabei wird die bauliche Innenentwicklung, die Qualifizierung von Frei- und Grünflächen, und eine nachhaltige Mobilität im Leitbild der dreifachen Innenentwicklung miteinander verknüpft. So werden Antworten auf drängende Herausforderungen, wie die Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel, die Gestaltung einer attraktiven urbanen blau-grünen Infrastruktur, die Umsetzung der urbanen Verkehrswende und damit die Verbesserung der Lebensqualität in Städten, entwickelt.</p><p>Ansprechpersonen für das Projekt sind: Miriam Dross (miriam [dot] dross [at] uba [dot] de) und Alice Schröder (alice [dot] schroeder [at] uba [dot] de).</p>
WMS (Web Map Service) mit Themen zu 100 Jahre Stadtgrün Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man in einer interaktiven Karte z.T. anklicken kann. In einem Pop-Up-Fenster liefert ein Bild und ein Kurztext weitere Informationen und ein Link leitet auf eine ausführliche Artikel-Seite weiter. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Feature Service (WFS) zum Thema 100 Jahre Stadtgrün in Hamburg. Anlässlich des 100. Geburtstags der beiden Parks Volkspark Altona und Stadtpark werden Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten in den Parks dargestellt. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Diese werden in einer interaktiven Karte durch verschiedenfarbige Symbol-Icons sichtbar gemacht, die man z.T. anklicken kann. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der von dem Eigenbetrieb "Stadtgrün Neuss" verwaltete Baumbestand der Stadt Neuss ist hier abrufbar. Weitere Bereiche werden hinzukommen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 395 |
| Kommune | 40 |
| Land | 261 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 13 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 234 |
| Gesetzestext | 4 |
| Text | 268 |
| Umweltprüfung | 16 |
| unbekannt | 86 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 291 |
| offen | 319 |
| unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 606 |
| Englisch | 74 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 8 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 80 |
| Keine | 241 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 20 |
| Webseite | 361 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 387 |
| Lebewesen und Lebensräume | 626 |
| Luft | 387 |
| Mensch und Umwelt | 626 |
| Wasser | 313 |
| Weitere | 605 |