Das Projekt "Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Technik- und Umweltrecht.In diesem Forschungsprojekt geht es um die 'Steuerung und Selbststeuerung in staatsnahen Sektoren' (siehe dazu aus soziologischer Sicht Mayntz/Scharpf, Gesellschaftliche Selbstregelung und politische Steuerung, 1995), wozu in besonderer Weise auch der Umweltschutz zaehlt. Am Institut fuer Technik- und Umweltrecht wird vor diesem Hintergrund an einer rechtsvergleichenden Untersuchung gearbeitet, die sich mit dem Verhaeltnis von Ordnungsrecht und marktwirtschaftlichen Lenkungsinstrumenten im Umweltrecht der USA beschaeftigt. Dabei geht es speziell um den Einsatz handelbarer Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik. In der Bundesrepublik Deutschland und in Europa werden handelbare Umweltlizenzen als Instrument der Umweltpolitik bislang nicht eingesetzt.
Das Projekt "Die Bedeutung der staatlichen Selbstbindung in der Umweltpolitik" wird/wurde gefördert durch: Universität Frankfurt,Oder. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.In der 'herkömmlichen' Handels- bzw. Umweltpolitik wird stets die Möglichkeit zu vollständiger Selbstbindung der Akteure bei politischen Entscheidungen vorausgesetzt. Worauf bauen jedoch diese Annahmen? Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass sich die Politik in vielen Bereichen nicht hundertprozentig an ihre eigenen Entscheidungen binden kann. Es wird untersucht, welchen Einfluss ein Mangel solcher Bindungsmechanismen auf die herkömmlichen Ansätze im Bereich der strategischen Handelspolitik mit und ohne Berücksichtigung des Umweltgedankens hat.
Das Projekt "GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B2: Schädlinge in Feld und Forst - Ein Vergleich ihrer Bekämpfung im 18. und 19. Jahrhundert" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie.Schädlinge und die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung sind für menschliche Gesellschaften von großer Bedeutung. Seit den Anfängen von Ackerbau und Viehzucht waren es neben den Krankheitserregern und Hausschädlingen vor allem die Ertragsverluste in Agrar- und Forstwirtschaft sowie der Verlust von Nutzvieh und Jagdwild, die eine Bekämpfung von schädlichen Tieren notwendig machten. Bis heute bestimmen Schädlinge große Bereiche des menschlichen Lebens und beeinträchtigen Gesundheit, Ernährung und Wohlbefinden. Über die Geschichte ihrer Bekämpfung und der damit verbundenen impliziten und expliziten Wert- und Unwertvorstellungen über Organismen liegen bisher nur geringe Kenntnisse vor. Seit dem 18. Jahrhundert finden sich in den deutschen Territorien zunehmend gedruckte Ratschläge und Verordnungen zur Schädlingsbekämpfung. Neben solchen Erfahrungsberichten finden sich auch theoretische Schriften über die Naturgeschichte der Schädlinge und ihre Stellung in der Schöpfung. Die Bekämpfung sogenannter 'culturschädlicher Thiere' spielt in dieser Zeit als Untertanenschutz und Vorsorge zur Verbesserung der Lebensbedingungen auch eine zentrale Rolle im staatlichen Handeln, wobei sie sich in den allgemeinen Forschungsgedanken integriert. Trotz vereinzelt auftretender religiöser Bedenken wird die Schädlingsbekämpfung aufgrund der menschlichen Lebensansprüche in öffentliches wie privates Handeln integriert. Ende des 18. Jahrhunderts sind zahlreiche schädliche bzw. als schädlich betrachtete Wirbeltiere aus der Kulturlandschaft verschwunden, sodass sich die vorher auf jene fixierte Schädlingsbekämpfung im 19. Jahrhundert überwiegend auf den Kampf gegen Wirbellose konzentriert. Nach den Ergebnissen der vorausgehenden Projekte des Graduiertenkollegs und der Begleitforschung ist eine weitere thematische Fokussierung auf den Vergleich der Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft lohnend. Diskurse zur Schädlingskunde und zur Schädlingsbekämpfung liefen in beiden Bereichen nicht synchron. Der Arbeit liegt die Beobachtung zugrunde, dass die Systematisierung und Verwissenschaftlichung der praktischen Agrarschädlingskunde in Deutschland mehrere Jahrzehnte später erfolgten als bei der Forstschädlingskunde. Dieser Umstand ist erstaunlich, da eine Schädlingskalamität in der Getreidewirtschaft eher noch zu einer existenziellen Bedrohung werden konnte als eine Forstkalamität und die wissenschaftlichen Voraussetzungen und Erkenntnismittel in beiden Wirtschaftsbereichen gleicher Art waren. Das Ziel der Arbeit ist eine Überprüfung und Analyse dieser Diskrepanz im 18. und 19. Jahrhundert und ihrer möglichen biologischen und gesellschaftlichen Ursachen. In die Analyse werden unterschiedliche Quellengattungen einbezogen. Neben der deutschen Hausväterliteratur des 17. und 18. Jahrhunderts, findet der Gelehrtendiskurs aus wissenschaftlichen Monographien und Artikeln aus Forst-, Agrar- und Jagdzeitschriften Verwendung. usw.
Das Projekt "Internationale Umweltabkommen und strategische Delegation" wird/wurde gefördert durch: Universität Frankfurt,Oder. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Frankfurt,Oder, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.Die Gesprächspartner bei internationalen Verhandlungen über Umweltabkommen sind Delegierte ihrer Regierungen, die sich wiederum in demokratischen Systemen in Wahlen behaupten müssen, also vom Volk delegiert werden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen eröffnet Spielraum für strategisches Verhalten der Wähler bei der Stimmabgabe beziehungsweise der Regierung bei der Wahl der Verhandlungsführer. Das Projekt untersucht, welche Anreize für die einzelnen Akteure bestehen, strategisch zu delegieren (d.h. Agenten zu unterstützen, deren politische Präferenzen von den eigenen Ansichten abweichen) und welche Effekte sich daraus für die Effizienz internationaler Umweltabkommen ergeben.
Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vgl. z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadensversicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .
Das BBodSchG stellt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes praktisch kein eigenes Instrumentarium zur Durchsetzung der im Gesetz genannten Ziele zur Verfügung. Bodenschutzrecht ist soweit nur subsidiär, d. h. es werden zwar Ziele benannt, aber zu deren Durchsetzung greifen andere gesetzliche Regelwerke. Das BBodSchG erzielt nur dann direkte Wirksamkeit, wenn andere, in § 3 BBodSchG genannte Fachgesetze nicht greifen. Andere Fachaufgaben spielen deswegen eine wichtige Rolle für den Bodenschutz. Vorsorgender Bodenschutz ist deswegen gerade beim nichtstofflichen Bodenschutz eine fach-, behörden- und medienübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung vor allem an die flächenbezogenen Planungen hohe Ansprüche stellt. Die Fachaufgabe beinhaltet für die Bodenschutzbehörde vor allem Planung und Koordination; insbesondere soll das staatliche Handeln im Hinblick auf eine stärkere Gewichtung des Bodenschutzes optimiert werden. Da die nichtstofflichen Belastungen der Böden vielfältig sind, gibt es auch viele verschiedene Möglichkeiten, vorsorgend tätig zu werden. Die Hauptbelastung in Städten für den Boden ist ganz eindeutig die Flächeninanspruchnahme und die Versiegelung , denen man insbesondere mit folgenden Maßnahmen entgegentreten kann: Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollten vorrangig Brachen nutzbar gemacht werden (Flächenrecycling), bevor neue land- und forstwirtschaftlich oder kleingärtnerisch genutzte Flächen für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Auch sollte auf die Sicherung bzw. funktionale Wiederherstellung der Freiräume in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Klima hingearbeitet werden. Belange des Bodenschutzes müssen umfassender in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) berücksichtigt werden. Insgesamt müssen Stadtentwicklungsprozesse, Umweltfolgen, rechtliche und administrative Rahmenbedingungen und langfristige Raumnutzungs- und Umweltvorsorgeaufgaben unter der Maßgabe einer nachhaltigen Entwicklung thematisiert werden. Eine weitere Maßnahme ist die Entsiegelung , die durchgeführt wird, um eine Renaturierung des Bodens zu bewirken und biologische Lebensräume wieder herzustellen. Bild: Dirk Laubner Versiegelung und Flächenverbrauch Unter dem Begriff Flächenverbrauch wird das Wachstum der Städte bzw. die zunehmende Zersiedelung der Landschaft, insbesondere zu Lasten von Forst- und Landwirtschaftsflächen verstanden. Flächeninanspruchnahme und Versiegelung sind wesentliche Größen bei der Bewertung des vorsorgenden Bodenschutz. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin Entsiegelungspotenziale in Berlin Dieses Projekt verfolgt das Ziel, eine aktive Verbesserung der Berliner Bodenqualität zu erreichen, indem versiegelte ungenutzte Flächen erfasst werden, die im Ausgleich dauerhaft entsiegelt werden können, wenn an anderer Stelle Böden z. B. durch den Bau von Gebäuden und Straßen versiegelt werden. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung Dieses Instrument der Planungshinweise zum Bodenschutz dient vor allem dem Schutz seltener und in ihrer Funktionalität besonders schützenswerter Böden in der Bauleitplanung. Weitere Informationen Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtvolumen von 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Die Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen ist in Förderschwerpunkt 4 (Anpassung an den Klimawandel) verankert und fester Bestandteil des Förderprogramms (siehe Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel ). Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier: Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) Förderbedingungen Antragstellung
Liebe*r Leser*in, der Duft von gebrannten Mandeln, Glühwein und anderen Leckereien weht gerade durch das ganze Land. Auch wir von umwelt.info haben jede Menge anzubieten. Essbar sind unsere Datensätze nicht, aber spannend und aufschlussreich. Damit Sie in Zukunft übersichtlich sehen, welche datenhaltenden Institutionen wir schon integriert haben, gibt es eine neue Auflistung auf umwelt.info. Lesen Sie dazu mehr in unserem „Spotlight: Wissensangebot“. In unserem vierten Newsletter des Jahres blicken wir außerdem zurück auf interessante Veranstaltungen, sind ganz gespannt auf unseren Launch im Januar und freuen uns mit Ihnen auf neue Workshops im kommenden Jahr. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachts- und Feiertage mit besinnlichen Stunden und einen wunderbaren Start in das Jahr 2025! Das umwelt.info-Team Wir feiern den Launch von umwelt.info: Seien Sie live dabei Gerade glühen bei uns die Telefondrähte und die E-Mail-Postfächer. Die Vorbereitungen zum Launch von umwelt.info sind in vollem Gange. Am 27. Januar 2025 wird aus unserem Minimum Viable Product unser Portal umwelt.info. Wir erwarten bis zu 200 Gäste aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Ständehaus in Merseburg. Wer nicht direkt vor Ort sein kann ( Anmeldung hier ), dem sei schon jetzt unser Stream ans Herz gelegt. Seien Sie live dabei, wenn der große Moment gekommen ist und unser Portal ans Netz geht. Den Link für diesen Livestream werden Sie hier finden: Launch Portal umwelt.info | Umweltbundesamt . CKAN-Schnittstelle kann genutzt werden Metadaten exportieren, und zwar per standardisierten Schnittstellen, das ermöglichen wir seit kurzem den Nutzenden. Die nötigen technischen Voraussetzungen wurden realisiert und so können nun die bei umwelt.info bereitgestellte Metadatensätze auch abgerufen werden. Im Rahmen einer Umfrage wollten wir zunächst wissen, welche standardisierten Schnittstellen wir implementieren sollten. Die Ergebnisse lagen eng beieinander , weshalb sich das Team für die Umsetzung mehrerer Standards entschied. Nun können die Metadaten per CKAN ausgelesen werden. Die Standards DCAT-AP und schema.org sollen folgen. Neue Zusammenarbeit mit der Hochschule Merseburg Kooperationen vor Ort sind für uns als Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen wichtig. In diesem Jahr ist ein gemeinsames Studierendenvorhaben mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften der Hochschule in Merseburg gestartet. Im Rahmen eines Seminars analysieren Studierende in diesem Semester mittels Nutzertests und Eyetracking die Bedienung und die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals umwelt.info, das sich momentan noch im Aufbau befindet. Weiterhin begleiten wir am Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften ein Seminar zum Thema E-Learning bei der Entwicklung eines Online-Tutorials für Klimadashboards und ein Modul zum Aufbau eines Interface-Prototypen für Datensatzempfehlungen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und freuen uns auf die Stärkung der Kooperation mit der Hochschule. Workshops mit zivilgesellschaftlichen Akteuren Brainstorming: Beim umwelt.info-Workshop in Leipzig wurde an konkreten Fragestellungen gearbeitet. Quelle: Anne Nicolay-Guckland / umwelt.info Wie kann die interessierte Öffentlichkeit für ein Portal wie umwelt.info begeistert werden? Welche Probleme gibt es bei dem Sammeln lokaler Daten? Diese und weitere Fragen standen bei einem Workshop von umwelt.info und Code4Germany am 25. November und 2. Dezember in Leipzig zur Diskussion. Die Teilnehmenden waren Open-Data-Befürworter*innen und Personen aus dem Bereich Datenjournalismus. Sie lernten öffentlich verfügbare Angebote der Umweltinformationslandschaft aus Deutschland und der Region Leipzig kennen. Gemeinsam identifizierten wir Fragestellungen, die ökologische mit sozioökonomischen Aspekten verknüpfen, sammelten Daten und visualisierten diese. So wurde beispielsweise eine lokale räumliche Suche für umwelt.info als „Paper Prototype“ konzipiert. Leider mussten wir unseren geplanten Workshop im Citizen-Science-Netzwerk absagen. Das soll uns aber nicht daran hindern, 2025 eine Neuauflage zu planen. Auch der geplante Workshop in Bad Belzig wird erst 2025 stattfinden. Dort wollen wir uns auf ein umweltbezogenes Nachhaltigkeitsthema fokussieren, welches nahe an den Fragestellungen der Bürger*innen von Bad Belzig ist. Sie wären gern dabei gewesen? Sie haben Ideen für diese Workshops oder weitere Formate? Schreiben Sie uns und teilen Sie gerne Ihre Wünsche und Erwartungen mit uns. Lösungsworkshop zur wirkungsorientierten Arbeit im Vorhaben e-Valuate Strategische Teamdiskussionen zur wirkungsorientierten Ausrichtung von umwelt.info Quelle: Robert Günther / Agora Digitale Transformation Die Wirkung von staatlichem Handeln permanent zu evaluieren, dies ist eine Idee des Thinktanks Agora Digitale Transformation. Im Vorhaben e-Valuate werden Empfehlungen für eine wirkungsorientierte Ministerialverwaltung untersucht. Dazu gehört auch das Portal umwelt.info als Pilotprojekt. So sollen beispielsweise Digitalvorhaben der Verwaltung anhand ihrer Wirkung gemessen werden. Oder Budgets auf Grundlage von konzeptionell angelegten Wirkzielen vergeben werden. Am 5.Dezember waren wir in Berlin, um gemeinsam mit den anderen Pilotprojekten und Vertretungen der Digitalstrategie über Lösungsansätze aus den jeweiligen Reallaboren zu diskutieren. Dabei wurde besprochen, dass neben der Feedbackmöglichkeit auf dem Portal in einer nächsten Entwicklungsphase auch die Wirkziele für eine eng definierte Zielgruppe betrachtet werden sollten. Die Empfehlung aus dem Workshop lautet: Am Ende der Basisumsetzung von umwelt.info bieten wir für alle Nutzendengruppen ein redaktionelles Angebot und eine Suche an. open.bydata – Offene Daten aus Bayern Seit Anfang Oktober ist es möglich, umweltrelevante Informationen und Daten aus Bayern über den Anbieter open.bydata auf umwelt.info zu finden. Dabei stellt open.bydata Kommunen in Bayern auch Webseiten-Templates zur Verfügung, um so eigene Daten auf einfacherem Weg offen anzubieten. Wir freuen uns, dass open.bydata das erste Portal ist, welches unseren Index nutzt, um sein eigenes Angebot zu vergrößern. Durch diese Dienstleistung erzeugen wir auch außerhalb unseres Portals einen Nutzen. Wir wollen auch in Zukunft eng in Kontakt bleiben, etwa damit wir übliche Probleme umgehen, welche durch das gegenseitige Abgreifen der Metadaten entstehen, wie zum Beispiel duplizierte Einträge. Datenquellen im Überblick auf umwelt.info Öffentlich verfügbare Daten und Informationen sind Grundlage unseres Portals umwelt.info . Doch welche Daten haben wir überhaupt schon integriert? Und welche datenhaltenden Stellen kennen wir schon? Anhand einer neuen tabellarischen Übersicht können Sie nun diese Informationen selbst einsehen. Dort finden Sie Angaben zu den Datenquellen, die wir durch Recherche oder dank Ihrer Mitarbeit erfasst haben. Aktuell kommen die Angebote zum Großteil aus den Umweltverwaltungen von Bund und Ländern, zukünftig werden wir auch weitere Quellen zum Beispiel aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich einbinden. Übrigens: Wie der Prozess der Datenintegration abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel „Über die Anbindung von Daten“ . Ein Schulterblick auf unsere Arbeit am Portal umwelt.info (– von Peer zu Peer) Der Peer-Review: Erfolge feiern und externe Impulse mitnehmen in lockerer Runde Quelle: DigitalService GmbH des Bundes Am 6. November besuchten wir die DigitalService GmbH des Bundes und stellten die Suchfunktion von umwelt.info vor. Anhand des Service-Standards unterzogen wir uns einem Peer-Review. Die Prinzipien des Service-Standards sind gute Indikatoren für die Zusammen- und Entwicklungsarbeit – auch bei Bürgerdiensten, die nicht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gehören. Die vielseitigen Perspektiven des Service-Standards waren hilfreich, um unsere Arbeit an der Suche von umwelt.info zu evaluieren. Der Bericht zu unserem Peer-Review wurde nun veröffentlicht. Das Fazit: Es wurde schon viel erreicht, umwelt.info geht richtige Wege in einer nutzendenzentrierten Entwicklung. Voller Tatendrang, Motivation und neuen Impulsen treten wir nun die finale Phase vor unserem Launch am 27. Januar 2025 an. Die Rückmeldungen von Expertinnen*Experten aus den Bereichen Produktmanagement, Engineering, Design, User Research und Transformation aus anderen Digitalvorhaben deckten auch blinde Flecken in den eigenen Prozessen auf. Sie wollen mehr über den Peer-Review erfahren? Lesen Sie dazu auch den neuen Blog-Post des DigitalService . Forum Nationales Monitoringzentrum: Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen Am Stand von umwelt.info auf dem Markt der Möglichkeiten wurde unser Portal vorgestellt. Quelle: Felix Schreiner / Bundesamt für Naturschutz Das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (Bundesamt für Naturschutz) hatte am 18. und 19. November zu seinem 3. Forum unter dem Motto „Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen“ eingeladen. Dabei wurde der aktuelle Stand der Konzeption des Informations- und Vernetzungsportals vorgestellt. Dieses Portal soll am Monitoringzentrum entwickelt werden. Die Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen an das Portal wurden in vier Workshops diskutiert, deren Ergebnisse dann in die Basisumsetzung des geplanten Portals einfließen sollen. Übrigens: Wir von umwelt.info waren ebenfalls eingeladen, unser Portal in einem Markt der Möglichkeiten der interessierten Fachgemeinschaft vorzustellen. Die Arbeit des Beirats der Digitalstrategie des Bundes endet Der Beirat der Digitalstrategie des Bundes hat in seinem Arbeitsprogramm 2024 gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes eine verstärkte Zusammenarbeit und Vernetzung der Leuchtturmprojekte der Digitalstrategie vorangetrieben. Zum Abschluss der Beiratsarbeit wurde ein Bericht veröffentlicht, den wir als eines der Leuchtturmprojekte gern als Leseempfehlung weitergeben.
Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.
107 Cordula Jäger-Bredenfeld 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt LSA VERM 2/2024 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt * Von Cordula Jäger-Bredenfeld, Magdeburg Zusammenfassung Das Vortragsthema nimmt Bezug zu dem Motto, welches die Bediensteten für das Jubiläumsjahr gewählt haben: 20 Jahre LVermGeo – für eine vernetzte Welt. Die Aufgaben des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) werden unter diesem Motto betrachtet und die Herausforderungen und Chancen benannt, die sich aus der digitalen Transformation und dem Wandel ergeben. 1 Das LVermGeo liefert die Geobasis! Das LVermGeo sorgt für eine gleichwertige Versorgung des Landes Sachsen-Anhalt mit Geobasisdaten. Das LVermGeo führt hierfür die entsprechenden Nachweise und stellt die Geobasisdaten bereit. Zugleich ist das LVermGeo das Kompetenzzentrum für Geodaten- management in Sachsen-Anhalt. Das LVermGeo steht für Koopera- tionen mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wie zum Beispiel mit Ministerien, Landes- und Bundesbehörden, Vermessungs- verwaltungen der Länder, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieu- ren des Landes Sachsen-Anhalt, anderen behördlichen Vermessungsstellen des Landes, den kommunalen Gebietskörperschaften, Hochschulen und Universitä- ten sowie vielen weiteren Partnern. Geobasisdaten nehmen in der digitalen und vernetzten Welt eine grundlegende Be- deutung ein. Sie sind die Entscheidungsgrundlage bei raumbezogenen Fragen des staatlichen Handelns. Geobasisdaten sind Bestandteil der Infrastruktur des Staates. In den staatlichen Kernbereichen der Daseinsvorsorge, der Eigentumssicherung, der Transparenz und der Infrastrukturleistung stellt das LVermGeo entsprechende Geo- basisdaten und Leistungen bereit (Abbildung 1). Abb. 1: Geobasidaten als Teil der Daseinsvorsorge * Der Beitrag basiert auf dem Vortrag anlässlich der Fachkonferenz zum 20-jährigen Bestehen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt am 20. Juni 2024. LSA VERM 2/2024 Cordula Jäger-Bredenfeld 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt 108 In Fragen der inneren und äußeren Sicherheit und Daseinsvorsorge haben raumbezo- gene Informationen eine hohe Relevanz. Das LVermGeo schafft einheitliche Bezugssys- teme als Grundlage für sämtliche öffentliche Vermessungen und raumbezogenen Informationssysteme des Landes. Es erfasst im Raumbezugssystem das gesamte Land geotopographisch und führt hierzu die Daten im entsprechenden Nachweis. In den Datenbanken des bundeseinheitlich standardisierten Amtlichen Topographisch-Kar- tographischen Informationssystems (ATKIS) werden diese Angaben in digitaler Form geführt. Geschlossen für das Land Sachsen-Anhalt werden verschiedene digi- tale Produkte wie Orthofotos, Geländemodelle und Topographische Karten durch das LVermGeo bereitgestellt. Für die Eigentumssicherung und als Grundlage für den rechtssicheren Grundstücks- verkehr führt das LVermGeo das Liegenschaftskataster im Raumbezugssystem im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) und führt ebenso wie die ÖbVermIng die Liegenschaftsvermessungen durch. Damit sichern wir gemein- sam mit den ÖbVermIng für den Bürger in der Regel die größte Investition in sei- nem Leben aus katasterlicher Sicht ab – den Grundstückskauf und den Hausbau. Zur Schaffung der Transparenz auf dem Grundstückmarkt dienen die Ermittlung von Grundstückswerten, sonstige Wertermittlungen, Analysen und Auswertungen auf der Grundlage der von den Notaren digital übersandten Kaufverträgen für alle Kauffälle, die Grund und Boden in Sachsen-Anhalt betreffen. Die Geodateninfra- struktur ermöglicht die Vernetzung von Geobasisdaten und Geofachdaten und ist damit unerlässlicher Baustein in der digitalen Welt. 2 Bedeutung der Geobasisdaten für eine vernetzte Welt Geobasisdaten sind eine Schlüsselressource in der digitalen Gesellschaft und grundlegender Rohstoff für eine vernetzte Welt. Sie liegen flächendeckend, einheitlich, georeferenziert, standardisiert, aktuell, amtlich, qualitätsgesi- chert, digital, punktgenau, vernetzbar, landes- und bundesweit vor. Geobasisdaten ermöglichen durch ihre Georeferenzierung und ihre Standardisierung eine Teilhabe an der digital vernetzten Welt für alle Geodaten. Die Georeferenzierung liefert den Rahmen und das Ordnungsprinzip, mit dem in der digitalen Welt die Vernetzung zwischen Geobasis- und Geofachdaten erfolgt. Ebenfalls sind ein- heitliche Standards und deren Beachtung Grundlage für eine Ver- netzung in der digitalen Welt. Perspektivisch wird die Bedeutung von digitalen Fernerkundungs- daten durch die nunmehr mögliche automatisierte Auswertung zur Gewinnung von Geoinformationen zunehmen. Neben der Erfassung vor Ort wird diese Erfassung „aus der Luft“ neue Möglichkeiten in der digitalen Welt bieten. Bereits heute schon sind Geodäten in der Lage, Auswertungen von Fernerkundungsdaten mit Hilfe von Verfahren der Künst- lichen Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie vorzunehmen. So werden beispiels- weise durch das LVermGeo bereits heute die Erstellung eines wolkenfreien, landesweiten Satellitenbildmosaiks aus den Sentinel-2 Daten des Europäischen Co- pernicus Programms mit Hilfe von KI qualitätsverbessert oder auch Photovoltaikan- lagen aus den digitalen Orthophotos DOP20 zur Qualitätsverbesserung des ATKIS Basis-DLM detektiert. Künftig wird das LVermGeo auch in der Lage sein, durch Aus- 109 Cordula Jäger-Bredenfeld 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt LSA VERM 2/2024 wertung der digitalen Orthophotos automatisiert Gebäude zu erkennen. Mit einer Gebäudeerfassung aus Fernerkundungsdaten würde ein weiteres Digitalisierungs- vorhaben für das Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können. Länderübergrei- fend arbeiten die Vermessungs- und Geoinformationsverwaltungen beim Vorhaben Cop4All DE zusammen, welches Daten der Landbedeckung auf der Basis von Fern- erkundungsdaten durch den Einsatz von KI-Ansätzen erzeugt. Diese Bund-Länder Zusammenarbeit wird sich – wie beispielhaft beim Vorhaben Cop4All DE bereits in praktischer Anwendung gezeigt – perspektivisch deutlicher in gemeinsamen Bund- Länderübergreifenden Entwicklungs- und Produktionspartnerschaften ausprägen und die bereits bestehenden zentralen Vertriebsstellen der Bundesländer (Zentrale Stelle SAPOS (ZSS), Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH) und Zentrale Stelle Geotopographie (ZSGT)) derart vernetzt arbeitend ergänzen [LA Geobasis 2024]. Offene Daten – "Open Data" – führen zu einer breiten Verfügbarkeit von Daten und sind Bestandteil einer modernen Infrastruktur. Zur Transparenz und Grundlage einer vernetzten Welt trägt ebenfalls erheblich bei, dass die nicht zugangsbeschränkten Geobasisdaten und Daten der Wertermittlung im Land Sachsen-Anhalt bereits seit dem Jahr 2023 als Open Data zugänglich sind. Seit dem 9. Juni 2024 ist die grundsätz- liche Freigabe der Geobasisdaten der Länder zu verzeichnen [AdV 2024]. Somit sind diese offenen Geobasisdaten noch stärker als bisher Impulsgeber für den digitalen Wandel und ermöglichen datengetriebene Innovationen. Die digitale Trans- formation wird maßgeblich nur auf der Basis von Geobasisdaten gelingen. 3 Geoanwendungen im Geodatenportal Das LVermGeo moderiert und ermöglicht die digitale Vernetzung der Geofachdaten mit den Geobasisdaten. Die Geobasisdaten sind hierfür Basis und Brücke und er- möglichen generell die Inwertsetzung der Geodaten. Sie sind digitaler Katalysator für die Geodatenvernetzung und die Grundlage für verschiedenste Geoanwendun- gen (Abbildung 2). Geoanwendungen ermöglichen ein auf Fakten basiertes Präsen- tieren und versachlichtes Kommunizieren. Abb. 2: Das Selbstverständnis des LVermGeo
Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr Nachhaltigkeit und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen Klima - und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich Klimaschutz sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als UBA in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der OECD , der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu Klima -Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die Biodiversität, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das UBA wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf Nachhaltigkeit auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).
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