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LSA VERM

107 Cordula Jäger-Bredenfeld 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt LSA VERM 2/2024 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt * Von Cordula Jäger-Bredenfeld, Magdeburg Zusammenfassung Das Vortragsthema nimmt Bezug zu dem Motto, welches die Bediensteten für das Jubiläumsjahr gewählt haben: 20 Jahre LVermGeo – für eine vernetzte Welt. Die Aufgaben des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) werden unter diesem Motto betrachtet und die Herausforderungen und Chancen benannt, die sich aus der digitalen Transformation und dem Wandel ergeben. 1 Das LVermGeo liefert die Geobasis! Das LVermGeo sorgt für eine gleichwertige Versorgung des Landes Sachsen-Anhalt mit Geobasisdaten. Das LVermGeo führt hierfür die entsprechenden Nachweise und stellt die Geobasisdaten bereit. Zugleich ist das LVermGeo das Kompetenzzentrum für Geodaten- management in Sachsen-Anhalt. Das LVermGeo steht für Koopera- tionen mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung wie zum Beispiel mit Ministerien, Landes- und Bundesbehörden, Vermessungs- verwaltungen der Länder, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieu- ren des Landes Sachsen-Anhalt, anderen behördlichen Vermessungsstellen des Landes, den kommunalen Gebietskörperschaften, Hochschulen und Universitä- ten sowie vielen weiteren Partnern. Geobasisdaten nehmen in der digitalen und vernetzten Welt eine grundlegende Be- deutung ein. Sie sind die Entscheidungsgrundlage bei raumbezogenen Fragen des staatlichen Handelns. Geobasisdaten sind Bestandteil der Infrastruktur des Staates. In den staatlichen Kernbereichen der Daseinsvorsorge, der Eigentumssicherung, der Transparenz und der Infrastrukturleistung stellt das LVermGeo entsprechende Geo- basisdaten und Leistungen bereit (Abbildung 1). Abb. 1: Geobasidaten als Teil der Daseinsvorsorge * Der Beitrag basiert auf dem Vortrag anlässlich der Fachkonferenz zum 20-jährigen Bestehen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt am 20. Juni 2024. LSA VERM 2/2024 Cordula Jäger-Bredenfeld 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt 108 In Fragen der inneren und äußeren Sicherheit und Daseinsvorsorge haben raumbezo- gene Informationen eine hohe Relevanz. Das LVermGeo schafft einheitliche Bezugssys- teme als Grundlage für sämtliche öffentliche Vermessungen und raumbezogenen Informationssysteme des Landes. Es erfasst im Raumbezugssystem das gesamte Land geotopographisch und führt hierzu die Daten im entsprechenden Nachweis. In den Datenbanken des bundeseinheitlich standardisierten Amtlichen Topographisch-Kar- tographischen Informationssystems (ATKIS) werden diese Angaben in digitaler Form geführt. Geschlossen für das Land Sachsen-Anhalt werden verschiedene digi- tale Produkte wie Orthofotos, Geländemodelle und Topographische Karten durch das LVermGeo bereitgestellt. Für die Eigentumssicherung und als Grundlage für den rechtssicheren Grundstücks- verkehr führt das LVermGeo das Liegenschaftskataster im Raumbezugssystem im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) und führt ebenso wie die ÖbVermIng die Liegenschaftsvermessungen durch. Damit sichern wir gemein- sam mit den ÖbVermIng für den Bürger in der Regel die größte Investition in sei- nem Leben aus katasterlicher Sicht ab – den Grundstückskauf und den Hausbau. Zur Schaffung der Transparenz auf dem Grundstückmarkt dienen die Ermittlung von Grundstückswerten, sonstige Wertermittlungen, Analysen und Auswertungen auf der Grundlage der von den Notaren digital übersandten Kaufverträgen für alle Kauffälle, die Grund und Boden in Sachsen-Anhalt betreffen. Die Geodateninfra- struktur ermöglicht die Vernetzung von Geobasisdaten und Geofachdaten und ist damit unerlässlicher Baustein in der digitalen Welt. 2 Bedeutung der Geobasisdaten für eine vernetzte Welt Geobasisdaten sind eine Schlüsselressource in der digitalen Gesellschaft und grundlegender Rohstoff für eine vernetzte Welt. Sie liegen flächendeckend, einheitlich, georeferenziert, standardisiert, aktuell, amtlich, qualitätsgesi- chert, digital, punktgenau, vernetzbar, landes- und bundesweit vor. Geobasisdaten ermöglichen durch ihre Georeferenzierung und ihre Standardisierung eine Teilhabe an der digital vernetzten Welt für alle Geodaten. Die Georeferenzierung liefert den Rahmen und das Ordnungsprinzip, mit dem in der digitalen Welt die Vernetzung zwischen Geobasis- und Geofachdaten erfolgt. Ebenfalls sind ein- heitliche Standards und deren Beachtung Grundlage für eine Ver- netzung in der digitalen Welt. Perspektivisch wird die Bedeutung von digitalen Fernerkundungs- daten durch die nunmehr mögliche automatisierte Auswertung zur Gewinnung von Geoinformationen zunehmen. Neben der Erfassung vor Ort wird diese Erfassung „aus der Luft“ neue Möglichkeiten in der digitalen Welt bieten. Bereits heute schon sind Geodäten in der Lage, Auswertungen von Fernerkundungsdaten mit Hilfe von Verfahren der Künst- lichen Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie vorzunehmen. So werden beispiels- weise durch das LVermGeo bereits heute die Erstellung eines wolkenfreien, landesweiten Satellitenbildmosaiks aus den Sentinel-2 Daten des Europäischen Co- pernicus Programms mit Hilfe von KI qualitätsverbessert oder auch Photovoltaikan- lagen aus den digitalen Orthophotos DOP20 zur Qualitätsverbesserung des ATKIS Basis-DLM detektiert. Künftig wird das LVermGeo auch in der Lage sein, durch Aus- 109 Cordula Jäger-Bredenfeld 20 Jahre LVermGeo – weiter unterwegs in eine vernetzte Welt LSA VERM 2/2024 wertung der digitalen Orthophotos automatisiert Gebäude zu erkennen. Mit einer Gebäudeerfassung aus Fernerkundungsdaten würde ein weiteres Digitalisierungs- vorhaben für das Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden können. Länderübergrei- fend arbeiten die Vermessungs- und Geoinformationsverwaltungen beim Vorhaben Cop4All DE zusammen, welches Daten der Landbedeckung auf der Basis von Fern- erkundungsdaten durch den Einsatz von KI-Ansätzen erzeugt. Diese Bund-Länder Zusammenarbeit wird sich – wie beispielhaft beim Vorhaben Cop4All DE bereits in praktischer Anwendung gezeigt – perspektivisch deutlicher in gemeinsamen Bund- Länderübergreifenden Entwicklungs- und Produktionspartnerschaften ausprägen und die bereits bestehenden zentralen Vertriebsstellen der Bundesländer (Zentrale Stelle SAPOS (ZSS), Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH) und Zentrale Stelle Geotopographie (ZSGT)) derart vernetzt arbeitend ergänzen [LA Geobasis 2024]. Offene Daten – "Open Data" – führen zu einer breiten Verfügbarkeit von Daten und sind Bestandteil einer modernen Infrastruktur. Zur Transparenz und Grundlage einer vernetzten Welt trägt ebenfalls erheblich bei, dass die nicht zugangsbeschränkten Geobasisdaten und Daten der Wertermittlung im Land Sachsen-Anhalt bereits seit dem Jahr 2023 als Open Data zugänglich sind. Seit dem 9. Juni 2024 ist die grundsätz- liche Freigabe der Geobasisdaten der Länder zu verzeichnen [AdV 2024]. Somit sind diese offenen Geobasisdaten noch stärker als bisher Impulsgeber für den digitalen Wandel und ermöglichen datengetriebene Innovationen. Die digitale Trans- formation wird maßgeblich nur auf der Basis von Geobasisdaten gelingen. 3 Geoanwendungen im Geodatenportal Das LVermGeo moderiert und ermöglicht die digitale Vernetzung der Geofachdaten mit den Geobasisdaten. Die Geobasisdaten sind hierfür Basis und Brücke und er- möglichen generell die Inwertsetzung der Geodaten. Sie sind digitaler Katalysator für die Geodatenvernetzung und die Grundlage für verschiedenste Geoanwendun- gen (Abbildung 2). Geoanwendungen ermöglichen ein auf Fakten basiertes Präsen- tieren und versachlichtes Kommunizieren. Abb. 2: Das Selbstverständnis des LVermGeo

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Maschinenführer (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Walbeck aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen einer Krankheitsvertretung voraussichtlich bis zum 31. De- zember 2026, längstens jedoch bis zur Wiederkehr des zu Vertretenden. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 5 TV-L bewertet. Aufgaben: • Führen, Bedienen, Warten und Pflegen von Mehrzweckfahrzeugen mit verschiedenen An- bau- und Zusatzgeräten (Traktor, Geräteträger, Erntemaschinen, uvm.) • Transportarbeiten • Mitarbeit bei der Probenaufbereitung / Versuchsbetreuung / Erntearbeiten • bei Bedarf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln • Mitarbeit Öffentlichkeitsarbeit zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder Fachkraft für Agrarservice (m/w/d) oder vergleichbar • Führerschein Klasse B und L, T wünschenswert • Bereitschaft zum Führen von Dienst-KFZ wünschenswerte Voraussetzungen: • Berufserfahrung im Umgang mit Landmaschinen • Fertigkeit im Umgang mit Anbauteilen • Technisches Verständnis • anwendungsbereite Kenntnisse von Standardsoftware, sowie Datenbanksoftware • Eignung zur ganzjährigen Arbeit im Freien • Eignung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln • Verantwortungsbewusstes Handeln und Zuverlässigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 04.10.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de Stellenangebots-ID: 1187050, Kennung: 22-MF22.051a Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/

Nachhaltiges Finanzsystem

Nachhaltiges Finanzsystem Unser Wirtschaftssystem nachhaltiger zu gestalten gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Das Finanzsystem kann hierbei durch die Finanzierung nachhaltiger Wirtschaftsprojekte und Geschäftsmodelle einen bedeutenden Beitrag leisten. Der Einsicht, dass es eine Transformation unserer Wirtschafts- und Konsumweise hin zu mehr ⁠Nachhaltigkeit⁠ und weniger klimaschädlichen Emissionen braucht, ist mittlerweile weithin akzeptiert. Als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnachfragern kommt dem Finanzsektor für diese Transformation eine zentrale Rolle zu. Finanzentscheidungen haben einen wesentlichen Einfluss auf die realökonomische Entwicklung. Aufgrund dieser Einsichten kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einer Fülle an politisch-legislativen Initiativen, die Finanzflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umleiten sollen. Sie prägen den Bereich „Nachhaltige Finanzwirtschaft“ (engl. „Sustainable Finance“) heute weithin. Bei Sustainable Finance wird im Allgemeinen zwischen drei Funktionen unterschieden, das notwendige Kapital für transformativ wirksame Aktivitäten seitens der Unternehmen der Realwirtschaft zu mobilisieren, in sich ändernden natürlichen Rahmenbedingungen und einer transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft sämtliche relevante real- und finanzökonomische (Nachhaltigkeits-) Risiken zu berücksichtigen und hierfür geeignete Messinstrumente einzusetzen – Transparenz herzustellen. Da diese Funktionen die Geschäftsmodelle sämtlicher Finanzinstitution betreffen, steht das Finanzsystem als Ganzes vor einem großen Wandel. Das Umweltbundesamt hat als größte Umweltbehörde Europas vielfältige Kompetenzen im Themenfeld der ökologischen Ausrichtung der Wirtschaft, im Speziellen auch zu Sustainable Finance. In dem multidisziplinären Prozess rundum Sustainable Finance bringt es sich aktiv ein, indem es unter anderem zu Konzepten eines nachhaltigen Finanzsystems forscht, Ideen in den Politikbetrieb einspeist, wesentliche Akteure miteinander ins Gespräch bringt und interessenunabhängig informiert. Auf dieser Internetseite geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit. Forschungsprojekte Das Umweltbundesamt führt als Forschungseinrichtung im Ressort des Bundesumweltministeriums praxisrelevante und anwenderorientierte Forschungsprojekte durch. Im Bereich Sustainable Finance sind dies: Die Wissensplattform Sustainable Finance stellt wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Nachhaltige Finanzwirtschaft strukturiert zur Verfügung. Im gleichnamigen Projekt wurden neben dem Internetauftritt, der sich insbesondere für Personen eignet, die sich einen Überblick über Sustainable Finance verschaffen wollen, auch Teilberichte zu ausgewählten Sustainable Finance-Themen veröffentlicht. Diese finden Sie in der Publikationsdatenbank. Den Abschlussbericht sowie das Policy Paper finden Sie auf dieser Seite unter „Publikationen“. In diesem konzeptionellen Forschungsprojekt erarbeiteten die Forscher*innen 15 Maßnahmen, die helfen, den Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft zu beschreiten. Den Abschlussbericht sowie die Kurzbroschüre finden Sie unter „Publikationen“ auf dieser Seite. Ferner können Sie sich im entsprechenden Artikel auf der Wissensplattform schnell einen Eindruck von den behandelten Themen verschaffen. Weiterhin ist ein Vergleich der Nachhaltigkeitsperformances institutioneller Anleger sowie ein Teilbericht zu klimafreundlichen Finanzbenchmarks erschienen. Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Kommission ist komplex und entwickelt sich sehr dynamisch. Die Anforderungen von Taxonomie, Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Benchmark-Verordnung etc. müssen möglichst optimal ineinandergreifen und ein hohes Ambitionsniveau haben, damit Real- und Finanzwirtschaft effektiv zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen. Ziel des Forschungsprojektes ist es, Inkonsistenzen und Ambitionslücken im EU Sustainable Finance Framework zu identifizieren und Vorschläge zu deren Auflösung zu erarbeiten. Die Arbeiten erfolgen primär konzeptionell auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des EU Sustainable Finance Frameworks, beziehen aber auch Erkenntnisse aus empirischen Studien zu Regulierungslücken, Finanzströmen und Fehlanreizen (einschließlich Greenwashing) mit ein. Das EU Sustainable Finance Framework adressiert die europäischen und nationalen ⁠ Klima ⁠- und Umweltziele. Die Instrumente im Bereich ⁠ Klimaschutz ⁠ sind bereits relativ weit entwickelt. Benchmarks sind ein zentrales Finanzmarktinstrument zur Konzeption von Investitionsstrategien. Auf EU-Ebene existieren seit 2019 Klima-Benchmarks (siehe auch Benchmark-Bericht ). Im Vergleich dazu werden der Schutz von ⁠ Biodiversität ⁠ und Ökosystemen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, der Schutz maritimer Ressourcen und die Vermeidung von Umweltverschmutzung bislang nicht im selben Umfang adressiert. Sie finden aktuell keinen Eingang in die EU-Benchmark-Verordnung. Dieser Herausforderung will sich das Forschungsprojekt stellen und Vorschläge für Benchmarks für die Umweltziele ohne Klimabezug ausarbeiten. Das in den Projekten erarbeitete Wissen soll eine möglichst hohe Relevanz entfalten und in der Finanzpraxis umgesetzt werden. Daher arbeiten wir intensiv mit privaten und öffentlichen Stakeholdern zusammen. Darüber hinaus bringen wir unsere fachliche Expertise in Konsultationsverfahren ein. In der Box „Dokumente“ finden Sie exemplarisch das Begleitschreiben, welches wir als ⁠ UBA ⁠ in der SFDR-Konsultation versandt haben und unsere Position zur Aktualisierung der EU-Offenlegungsverordnung verdeutlicht (siehe Begleitschrift in der Box). Jedoch arbeitet das UBA nicht ausschließlich in Konsultationsverfahren an Reformen mit. So speist es die Ideen in der Plattform on Sustainable Finance der EU-Kommission ein, unterstützt den Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung, beteiligt sich in Arbeitsgremien der ⁠ OECD ⁠, der ISO, des DIN sowie in Netzwerken der Europäischen Umweltämter. Instrumente von Sustainable Finance Konkret beschäftigen wir uns mit allen Formen von Sustainable Finance. Angelehnt an die oben genannten Funktionen von Sustainable Finance sind auch die Instrumente und betroffenen Geschäftsprozesse in den Finanzhäusern äußerst vielschichtig. Sie greifen sowohl in die Wirkungs- als auch Risikoperspektive der Finanzakteure ein. Diese Perspektive wird auch als „doppelte Materialität“ bezeichnet. Es müssen sowohl die Risiken, die auf Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten einwirken, berücksichtigt werden als auch die Wirkungen evaluiert werden, die die Finanzierungen in der Natur verursachen. Daher geht es bei einem Wandel der Finanzwirtschaft hin zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen tatsächlich um die Transformation eines ganzen Sektors. Angefangen bei nachhaltigen Finanzprodukten, die den Ansprüchen des Pariser Klimaabkommens genügen (siehe Bericht zu klimafreundlichen Benchmarks), über die Entwicklungen in der Nachfrage nach nachhaltigen Finanzprodukten insgesamt (siehe Bericht ), bis hin zu Risikomodellen, die auch Umweltrisiken berücksichtigen (siehe auch Bericht zu ⁠ Klima ⁠-Stresstests). Im Prinzip ist dies der klassische Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkt von (privaten) Finanzinstituten. Die althergebrachten Managementsysteme müssen jedoch um die Nachhaltigkeitsperspektiven erweitert werden. Herausfordernd für den Finanzsektor ist in diesem Zusammenhang das Wesen der nun zusätzlich zu berücksichtigenden (Nachhaltigkeits-) Kriterien, die zudem oftmals noch nicht quantifizierbar oder gar monetarisierbar sind. Ferner entstehen hieraus neu umzusetzende Aufgaben, wie beispielsweise die korrekte Herleitung und Definition von Umweltkosten der eigenen Geschäfte, um der Gesellschaft den eigenen ökologischen Fußabdruck deutlich zu machen. Insbesondere wenn in Zukunft neben den Kohlenstoffaspekten auch die ⁠Biodiversität⁠, Wasser oder Verschmutzungsaspekte einbezogen werden müssen, dürfte sich die Transformation des Finanzsektors noch beschleunigen. Das ⁠ UBA ⁠ wird auch in Zukunft technische Hilfsmittel, wie das im Rahmen des Wege-Projektes (siehe oben) entwickelte Softwaresystem zum Rollout von Sustainable Finance-Produkten in Deutschland, nutzen, um die Umsetzung von Sustainable Finance zu überprüfen. Insbesondere staatliche Anleger sind hier vor zweierlei Hintergrund aufgerufen, nachhaltig zu investieren: Einerseits, um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und den Markt nachhaltiger Geldanlagen für private Akteure zu öffnen, und andererseits, um das öffentliche Handeln auf ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ auszurichten. Deutschland hat als Staat die Pariser Klimaziele ratifiziert und sollte für ein ganzheitlich kohärentes Handeln auch die Anlagepolitik der öffentlichen Investoren daran ausrichten. Hierbei könnten die öffentlichen Investoren darüber hinaus auch von den Vorteilen der nachhaltigen Geldanlage profitieren (siehe Factsheet ).

Newsletter umwelt.info - Nr.: 4/2024

Liebe*r Leser*in, der Duft von gebrannten Mandeln, Glühwein und anderen Leckereien weht gerade durch das ganze Land. Auch wir von umwelt.info haben jede Menge anzubieten. Essbar sind unsere Datensätze nicht, aber spannend und aufschlussreich. Damit Sie in Zukunft übersichtlich sehen, welche datenhaltenden Institutionen wir schon integriert haben, gibt es eine neue Auflistung auf umwelt.info. Lesen Sie dazu mehr in unserem „Spotlight: Wissensangebot“. In unserem vierten Newsletter des Jahres blicken wir außerdem zurück auf interessante Veranstaltungen, sind ganz gespannt auf unseren Launch im Januar und freuen uns mit Ihnen auf neue Workshops im kommenden Jahr. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachts- und Feiertage mit besinnlichen Stunden und einen wunderbaren Start in das Jahr 2025! Das umwelt.info-Team Wir feiern den Launch von umwelt.info: Seien Sie live dabei Gerade glühen bei uns die Telefondrähte und die E-Mail-Postfächer. Die Vorbereitungen zum Launch von umwelt.info sind in vollem Gange. Am 27. Januar 2025 wird aus unserem Minimum Viable Product unser Portal umwelt.info. Wir erwarten bis zu 200 Gäste aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Ständehaus in Merseburg. Wer nicht direkt vor Ort sein kann ( Anmeldung hier ), dem sei schon jetzt unser Stream ans Herz gelegt. Seien Sie live dabei, wenn der große Moment gekommen ist und unser Portal ans Netz geht. Den Link für diesen Livestream werden Sie hier finden: Launch Portal umwelt.info | Umweltbundesamt . CKAN-Schnittstelle kann genutzt werden Metadaten exportieren, und zwar per standardisierten Schnittstellen, das ermöglichen wir seit kurzem den Nutzenden. Die nötigen technischen Voraussetzungen wurden realisiert und so können nun die bei umwelt.info bereitgestellte Metadatensätze auch abgerufen werden. Im Rahmen einer Umfrage wollten wir zunächst wissen, welche standardisierten Schnittstellen wir implementieren sollten. Die Ergebnisse lagen eng beieinander , weshalb sich das Team für die Umsetzung mehrerer Standards entschied. Nun können die Metadaten per CKAN ausgelesen werden. Die Standards DCAT-AP und schema.org sollen folgen. Neue Zusammenarbeit mit der Hochschule Merseburg Kooperationen vor Ort sind für uns als Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen wichtig. In diesem Jahr ist ein gemeinsames Studierendenvorhaben mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften der Hochschule in Merseburg gestartet. Im Rahmen eines Seminars analysieren Studierende in diesem Semester mittels Nutzertests und Eyetracking die Bedienung und die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals umwelt.info, das sich momentan noch im Aufbau befindet. Weiterhin begleiten wir am Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften ein Seminar zum Thema E-Learning bei der Entwicklung eines Online-Tutorials für Klimadashboards und ein Modul zum Aufbau eines Interface-Prototypen für Datensatzempfehlungen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und freuen uns auf die Stärkung der Kooperation mit der Hochschule. Workshops mit zivilgesellschaftlichen Akteuren Brainstorming: Beim umwelt.info-Workshop in Leipzig wurde an konkreten Fragestellungen gearbeitet. Quelle: Anne Nicolay-Guckland / umwelt.info Wie kann die interessierte Öffentlichkeit für ein Portal wie umwelt.info begeistert werden? Welche Probleme gibt es bei dem Sammeln lokaler Daten? Diese und weitere Fragen standen bei einem Workshop von umwelt.info und Code4Germany am 25. November und 2. Dezember in Leipzig zur Diskussion. Die Teilnehmenden waren Open-Data-Befürworter*innen und Personen aus dem Bereich Datenjournalismus. Sie lernten öffentlich verfügbare Angebote der Umweltinformationslandschaft aus Deutschland und der Region Leipzig kennen. Gemeinsam identifizierten wir Fragestellungen, die ökologische mit sozioökonomischen Aspekten verknüpfen, sammelten Daten und visualisierten diese. So wurde beispielsweise eine lokale räumliche Suche für umwelt.info als „Paper Prototype“ konzipiert. Leider mussten wir unseren geplanten Workshop im Citizen-Science-Netzwerk absagen. Das soll uns aber nicht daran hindern, 2025 eine Neuauflage zu planen. Auch der geplante Workshop in Bad Belzig wird erst 2025 stattfinden. Dort wollen wir uns auf ein umweltbezogenes Nachhaltigkeitsthema fokussieren, welches nahe an den Fragestellungen der Bürger*innen von Bad Belzig ist. Sie wären gern dabei gewesen? Sie haben Ideen für diese Workshops oder weitere Formate? Schreiben Sie uns und teilen Sie gerne Ihre Wünsche und Erwartungen mit uns. Lösungsworkshop zur wirkungsorientierten Arbeit im Vorhaben e-Valuate Strategische Teamdiskussionen zur wirkungsorientierten Ausrichtung von umwelt.info Quelle: Robert Günther / Agora Digitale Transformation Die Wirkung von staatlichem Handeln permanent zu evaluieren, dies ist eine Idee des Thinktanks Agora Digitale Transformation. Im Vorhaben e-Valuate werden Empfehlungen für eine wirkungsorientierte Ministerialverwaltung untersucht. Dazu gehört auch das Portal umwelt.info als Pilotprojekt. So sollen beispielsweise Digitalvorhaben der Verwaltung anhand ihrer Wirkung gemessen werden. Oder Budgets auf Grundlage von konzeptionell angelegten Wirkzielen vergeben werden. Am 5.Dezember waren wir in Berlin, um gemeinsam mit den anderen Pilotprojekten und Vertretungen der Digitalstrategie über Lösungsansätze aus den jeweiligen Reallaboren zu diskutieren. Dabei wurde besprochen, dass neben der Feedbackmöglichkeit auf dem Portal in einer nächsten Entwicklungsphase auch die Wirkziele für eine eng definierte Zielgruppe betrachtet werden sollten.  Die Empfehlung aus dem Workshop lautet: Am Ende der Basisumsetzung von umwelt.info bieten wir für alle Nutzendengruppen ein redaktionelles Angebot und eine Suche an. open.bydata – Offene Daten aus Bayern Seit Anfang Oktober ist es möglich, umweltrelevante Informationen und Daten aus Bayern über den Anbieter open.bydata auf umwelt.info zu finden. Dabei stellt open.bydata Kommunen in Bayern auch Webseiten-Templates zur Verfügung, um so eigene Daten auf einfacherem Weg offen anzubieten. Wir freuen uns, dass open.bydata das erste Portal ist, welches unseren Index nutzt, um sein eigenes Angebot zu vergrößern. Durch diese Dienstleistung erzeugen wir auch außerhalb unseres Portals einen Nutzen. Wir wollen auch in Zukunft eng in Kontakt bleiben, etwa damit wir übliche Probleme umgehen, welche durch das gegenseitige Abgreifen der Metadaten entstehen, wie zum Beispiel duplizierte Einträge. Datenquellen im Überblick auf umwelt.info Öffentlich verfügbare Daten und Informationen sind Grundlage unseres Portals umwelt.info . Doch welche Daten haben wir überhaupt schon integriert? Und welche datenhaltenden Stellen kennen wir schon? Anhand einer neuen tabellarischen Übersicht können Sie nun diese Informationen selbst einsehen. Dort finden Sie Angaben zu den Datenquellen, die wir durch Recherche oder dank Ihrer Mitarbeit erfasst haben. Aktuell kommen die Angebote zum Großteil aus den Umweltverwaltungen von Bund und Ländern, zukünftig werden wir auch weitere Quellen zum Beispiel aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich einbinden. Übrigens: Wie der Prozess der Datenintegration abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel „Über die Anbindung von Daten“ . Ein Schulterblick auf unsere Arbeit am Portal umwelt.info (– von Peer zu Peer) Der Peer-Review: Erfolge feiern und externe Impulse mitnehmen in lockerer Runde Quelle: DigitalService GmbH des Bundes Am 6. November besuchten wir die DigitalService GmbH des Bundes und stellten die Suchfunktion von umwelt.info vor. Anhand des Service-Standards unterzogen wir uns einem Peer-Review. Die Prinzipien des Service-Standards sind gute Indikatoren für die Zusammen- und Entwicklungsarbeit – auch bei Bürgerdiensten, die nicht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gehören. Die vielseitigen Perspektiven des Service-Standards waren hilfreich, um unsere Arbeit an der Suche von umwelt.info zu evaluieren. Der Bericht zu unserem Peer-Review wurde nun veröffentlicht. Das Fazit: Es wurde schon viel erreicht, umwelt.info geht richtige Wege in einer nutzendenzentrierten Entwicklung. Voller Tatendrang, Motivation und neuen Impulsen treten wir nun die finale Phase vor unserem Launch am 27. Januar 2025 an. Die Rückmeldungen von Expertinnen*Experten aus den Bereichen Produktmanagement, Engineering, Design, User Research und Transformation aus anderen Digitalvorhaben deckten auch blinde Flecken in den eigenen Prozessen auf. Sie wollen mehr über den Peer-Review erfahren? Lesen Sie dazu auch den neuen Blog-Post des DigitalService . Forum Nationales Monitoringzentrum: Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen Am Stand von umwelt.info auf dem Markt der Möglichkeiten wurde unser Portal vorgestellt. Quelle: Felix Schreiner / Bundesamt für Naturschutz Das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (Bundesamt für Naturschutz) hatte am 18. und 19. November zu seinem 3. Forum unter dem Motto „Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen“ eingeladen. Dabei wurde der aktuelle Stand der Konzeption des Informations- und Vernetzungsportals vorgestellt. Dieses Portal soll am Monitoringzentrum entwickelt werden. Die Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen an das Portal wurden in vier Workshops diskutiert, deren Ergebnisse dann in die Basisumsetzung des geplanten Portals einfließen sollen. Übrigens: Wir von umwelt.info waren ebenfalls eingeladen, unser Portal in einem Markt der Möglichkeiten der interessierten Fachgemeinschaft vorzustellen. Die Arbeit des Beirats der Digitalstrategie des Bundes endet Der Beirat der Digitalstrategie des Bundes hat in seinem Arbeitsprogramm 2024 gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes eine verstärkte Zusammenarbeit und Vernetzung der Leuchtturmprojekte der Digitalstrategie vorangetrieben. Zum Abschluss der Beiratsarbeit wurde ein Bericht veröffentlicht, den wir als eines der Leuchtturmprojekte gern als Leseempfehlung weitergeben.

Hochwasser und Überschwemmungen 2024

Außergewöhnlich heftige oder langanhaltende Regenfälle sowie Schneeschmelze können zu Hochwasser führen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Die nachteiligen Auswirkungen von Hochwasserereignissen werden durch die Zunahme von Siedlungsflächen und Vermögenswerten in gefährdeten Bereichen und die Verringerung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit der Landschaft, insbesondere des Bodens infolge einer intensiveren Flächennutzung, verstärkt. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Um Hochwasserschäden nachhaltig zu reduzieren oder verhindern zu können, ist ein umfassendes Management des Hochwasserrisikos notwendig. Das Hochwasserrisikomanagement ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe und umfasst verschiedene Aspekte, wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§5 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Nach § 72 WHG ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann jedoch auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird daher zwischen Überflutungen (pluvialen Hochwassern) und Überschwemmungen (fluvialen Ereignissen) unterschieden. Überflutungen treten auf, wenn Starkregen in urbanen Gebieten zu einer schnellen Ansammlung von Wasser führt, die das Kanalsystem und die Entwässerungsinfrastruktur überfordert. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Überschwemmungen entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Die Gefahren von pluvialen Hochwassern werden flächendeckend in der Starkregenhinweiskarte dargestellt. Diese bieten eine erste Orientierungshilfe für die Gefahrenabschätzung. Zusätzlich existiert eine detaillierte Starkregengefahrenkarte für bestimmte Gebiete. In dieser werden Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten bei verschiedenen Starkregenszenarien genau dargestellt. Eine detaillierte Beschreibung der Starkregen- und Überflutungsgefahren findet sich im Umweltatlas . Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken ( HWRM-RL ) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft und gibt den Prozess des Hochwasserrisikomanagement. Der 2. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2021 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2021). Der 3. Zyklus ist bis 2027 umzusetzen. Im ersten Schritt des zyklischen Prozesses erfolgt die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 WHG und wird mit der Veröffentlichung bis zum 22.12.2024 abgeschlossen (SenMVKU 2024). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellt den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bildet die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2027. Der Hochwasserrisikomanagementplan enthält Maßnahmen, die nicht nur zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes, sondern auch zu einer verbesserten Hochwasservorsorge und zur Vermeidung von Hochwasserrisiken an der Elbe beitragen (HWRM-Plan 2021). HWGK beschreiben die räumliche Ausbreitung von Überschwemmungen sowie die Wassertiefe eines fluvialen Hochwassers bei drei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überschwemmungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überschwemmungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Überflutungen die durch Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. HWRK geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018). Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlin HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten“ veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK. Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Wuhle, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (siehe Abbildung 1). Für diese Gebiete werden HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert und bis zum 22. Dezember 2025 veröffentlicht. Überschwemmungsgebiete werden in Risikogebieten ausgewiesen, in denen eine bedeutende Hochwassergefahr besteht. Überschwemmungsgebiete (ÜSG) gemäß § 76 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Gebiete, die bei einem Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder für die Hochwasserrückhaltung genutzt werden. Im jursitischen Sinn ist das ÜSG eine Fläche, die statistisch gesehen einmal in 100 Jahren überschwemmt wird. In Berlin basieren die Überschwemmungsgebiete auf den Hochwassergefahrenkarten für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Überschwemmungsgebiete entlang hochwassergefährdeter Gewässer werden durch behördliche Verordnung rechtsverbindlich festgelegt oder vorläufig gesichert. Hier gilt ein weitreichender Pflichtenkatalog. Er beinhaltet Maßnahmen wie den Erhalt und die Wiederherstellung von Rückhalteflächen, das Verbot der Umwandlung von Grünland zu Ackerland sowie Einschränkungen für Bauvorhaben. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Um die Schadenspotenziale nicht zu erhöhen, sind zusätzlich die Errichtung oder Erweiterung von Bauwerken gemäß den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches verboten. Das Einbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden sowie die längerfristige Lagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls untersagt. Im ÜSG und in Gebieten mit Hochwassergefahren ist somit die Nutzung anzupassen, um Schäden durch Hochwasser zu minimieren sowie dem Verlust der Wasserrückhaltefähigkeit entgegen zu wirken. Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (WHG §78b) sind die Flächenkulisse der Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit bzw. das Extremszenario abzüglich der Fläche, die als festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist. Dies sind somit Gebiete, die von Hochwasser betroffen werden, mit denen seltener als einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Mit den HWGK, HWRK und ÜSG liegen für Berlin Instrumente für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden. Des Weiteren soll das Bewusstsein für mögliche Hochwassergefahren durch HWGK und ÜSG gefördert werden.

Microsoft Word - 34_2024_Stellenausschreibung SB 5.1.4 Wasserbewirtschaftung_2.Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 34/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht für den Geschäftsbereich Wasserbewirtschaftung zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Magdeburg einen Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) Mengenbewirtschaftung Oberflächenwasser und Grundwasser Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte:  Eigenverantwortliche Organisation und Koordinierung des Datentransfers und Auswertung von mengenwirtschaftlichen und hydromorphologischen Daten im Grund- und Oberflä- chenwasser im territorialen Zuständigkeitsbereich sowie die Erarbeitung von  Dokumentationen/Berichten, vor allem als fachliche Grundlage für die Arbeit der Vollzugs- behörden  Fachübergreifende integrative Ermittlung und Bewertung des Zustandes der Stand- und Fließgewässer, Erarbeitung von regionalen Monitoringprogrammen sowie Bewirtschaf- tungs- und Maßnahmeplänen (Teil Mengenwirtschaft und Hydromorphologie OW und GW) einschließlich von entsprechenden Berichtsteilen gemäß der europäischen Wasserrah- menrichtlinie  Erarbeitung gewässerkundlicher Fachstellungnahmen für den allgemeinen wasserrechtli- chen Vollzug und zu Planungen Dritter im Rahmen von Genehmigungs- u. Planfeststel- lungsverfahren der Wasserbehörden einschl. UVP sowie relevanten Planungsvorhaben u. Genehmigungen anderer Vollzugsbehörden mit Auswirkungen auf die Gewässer  Vertretung des GLD zu mengenwirtschaftlichen und hydromorphologischen Belangen in Genehmigungsverfahren anderer Vollzugsbehörden und anderen Verfahren gegenüber Behörden u. Dritten, fachliche Beratung von staatlichen u. kommunalen Einrichtungen so- wie die Mitarbeit in fachlichen Arbeitsgruppen Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:  abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom/Universität oder Bachelor) in den Fach- richtungen Hydrologie, Gewässermorphologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie oder vergleichbar Einschlägige Berufserfahrung Tiefgründige Gewässer- und Gebietskenntnis Kenntnisse der einschlägigen technischen Regelwerke und DIN- Normen Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: über Kenntnisse im Wasserrecht, Bergrecht, Naturschutzrecht verfügen, sicheren Umgang mit der Office-Standardsoftware (Word, Excel, Outlook) sowie ein Grundverständnis für Informationstechnik zur Einarbeitung in unbekannte IT-Programme, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, eigenständig arbeiten, flexibel und teamfähig sind Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.11.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 34/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Perso- nal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Lan- desbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 34_2024_Stellenausschreibung SB 5.1.4 Wasserbewirtschaftung_Verlängerung.docx

Stellenausschreibung Nr. 34/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht für den Geschäftsbereich Wasserbewirtschaftung zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Magdeburg einen Mitarbeiter für die Sachbearbeitung (m/w/d) Mengenbewirtschaftung Oberflächenwasser und Grundwasser Diese Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Ihre zukünftigen Aufgabenschwerpunkte:  Eigenverantwortliche Organisation und Koordinierung des Datentransfers und Auswertung von mengenwirtschaftlichen und hydromorphologischen Daten im Grund- und Oberflä- chenwasser im territorialen Zuständigkeitsbereich sowie die Erarbeitung von  Dokumentationen/Berichten, vor allem als fachliche Grundlage für die Arbeit der Vollzugs- behörden  Fachübergreifende integrative Ermittlung und Bewertung des Zustandes der Stand- und Fließgewässer, Erarbeitung von regionalen Monitoringprogrammen sowie Bewirtschaf- tungs- und Maßnahmeplänen (Teil Mengenwirtschaft und Hydromorphologie OW und GW) einschließlich von entsprechenden Berichtsteilen gemäß der europäischen Wasserrah- menrichtlinie  Erarbeitung gewässerkundlicher Fachstellungnahmen für den allgemeinen wasserrechtli- chen Vollzug und zu Planungen Dritter im Rahmen von Genehmigungs- u. Planfeststel- lungsverfahren der Wasserbehörden einschl. UVP sowie relevanten Planungsvorhaben u. Genehmigungen anderer Vollzugsbehörden mit Auswirkungen auf die Gewässer  Vertretung des GLD zu mengenwirtschaftlichen und hydromorphologischen Belangen in Genehmigungsverfahren anderer Vollzugsbehörden und anderen Verfahren gegenüber Behörden u. Dritten, fachliche Beratung von staatlichen u. kommunalen Einrichtungen so- wie die Mitarbeit in fachlichen Arbeitsgruppen Sie erfüllen folgende Voraussetzungen:  abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom/Universität oder Bachelor) in den Fach- richtungen Hydrologie, Gewässermorphologie, Hydrogeologie, Gewässerökologie oder vergleichbar Einschlägige Berufserfahrung Tiefgründige Gewässer- und Gebietskenntnis Kenntnisse der einschlägigen technischen Regelwerke und DIN- Normen Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz Außerdem setzen wir voraus, dass Sie: über Kenntnisse im Wasserrecht, Bergrecht, Naturschutzrecht verfügen, sicheren Umgang mit der Office-Standardsoftware (Word, Excel, Outlook) sowie ein Grundverständnis für Informationstechnik zur Einarbeitung in unbekannte IT-Programme, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, eigenständig arbeiten, flexibel und teamfähig sind Was wir Ihnen bieten können: betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt bei Vorliegen der personalrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraus- setzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eig- nung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksich- tigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswe- sen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnach- weise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Ni- veau B2) senden Sie bis zum 28.10.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 34/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Sachgebietsleiterin Personal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1452 oder an Herrn Rau (Sachbearbeiter Perso- nal/ Organisation) unter Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Lan- desbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

Microsoft Word - 19_2024 Stellenausschreibung 5.1 MD.WB SB Morphologie WB_final.docx

Stellenausschreibung Nr. 19/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wittenberg (alternativ am Standort Magdeburg) eine Sachbearbeitung (m/w/d) Wasserwirtschaft / Mengenbewirtschaftung / Hydromorphologie Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte     Ermittlung und Bewertung des Zustandes des Grund- und Oberflächenwassers (GW+OW), Erarbeitung von regionalen Monitoringprogrammen, fachlichen Grundlagen für Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne (Mengenwirtschaft GW+OW, Hydromorphologie) sowie von Berichtsteilen gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Auswertung und Organisation von mengenwirtschaftlichen (OW+GW) und hydromorphologischen Daten, Erarbeitung von Dokumentationen/Berichten, als fachliche Grundlage für die Arbeit der Vollzugsbehörden Erarbeitung gewässerkundlicher Fachstellungnahmen für den allgemeinen wasserrechtlichen Vollzug und zu Planungsvorhaben mit Auswirkungen auf Gewässer Vertretung des Gewässerkundlichen Landesdienstes zu mengenwirtschaftlichen und hydromorphologischen Belangen in Genehmigungsverfahren der Vollzugsbehörden und in Verfahren anderer Behörden, fachliche Beratung von staatlichen u. kommunalen Einrichtungen sowie Mitarbeit in fachlichen Arbeitsgruppen Sie erfüllen folgende fachliche Voraussetzungen:      abgeschlossenes Studium (Bachelor/Master/Diplom) der Fachrichtung Wasserwirtschaft mit vertiefenden Kenntnissen in Gewässermorphologie, Hydrologie, Hydrogeologie, Geologie, Geowissenschaften, Geoökologie, Hydrochemie oder vergleichbarer Studienrichtungen Kenntnisse der aufgabenspezifischen Rechtsgrundlagen (u.a. in den Bereichen Wasserrecht, Umweltrecht im Zusammenhang mit dem geltenden EU-Recht, Planungs-, Raumordnungs-, Verwaltungs- und Bergrecht) Kenntnisse fachlicher Richtlinien (z.B. LAWA, DWA) und technischer Regelwerke (z.B. DIN) Grundlegende Erfahrung bei der Anwendung von Geographischen Informationssystemen (QGIS, ArcGIS) sicherer Umgang mit Standardsoftware für Textverarbeitung und Tabellenkalkulation Wünschenswert sind darüber hinaus:       Berufserfahrung im genannten Aufgabenbereich oder verwandten Tätigkeiten Erfahrungen mit Datenbanken, Modellierungen (hydrogeologisch, hydraulisch) Umsetzung wasserbaulicher Maßnahmen Grundkenntnisse in Statistik Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen, Mobilitätsbereitschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt und Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:      eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln, den Arbeitsanfall auch unter Zeitdruck bewältigen können, die Bereitschaft zur Übernahme außergewöhnlicher Belastungen im Havarie- und Hochwasserfall, über das normale Arbeitspensum hinaus, besitzen. Was wir Ihnen bieten können:         betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen Technikerzulage gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen, sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 11. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungs- nachweise, ggf. den Nachweis der erforderlichen Deutschen Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2) senden Sie bitte bis zum 10.08.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 19/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de

AdV PM INTERGEO 2024

Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) Pressemitteilung 10. September 2024 Amtliche Geobasisdaten als unverzichtbare Grundlage für eine smarte Welt Die INTERGEO®, weltweit führende Kongressmesse für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, öffnet vom 24. bis 26. September 2024 in Stuttgart ihre Pforten. Verlässliche Geoinformationen sind aus dem heutigen staatlichen und wirtschaftlichen Handeln nicht mehr wegzudenken und stellen eine unverzichtbare Grundlage dar, um das Motto der diesjährigen INTERGEO® „Inspiration for a smarter world“ flächendeckend in ganz Deutschland mit Leben zu erfüllen. Auch der AdV-Gemeinschaftsstand präsentiert zahlreiche Ansätze, um die Vision einer smarteren Welt Wirklichkeit werden zu lassen. Die Geobasisdaten der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltungen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Auch in Stuttgart wird der Stand der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) wieder ein gut besuchtes Ziel sein (Halle 1, Stand H1.071). Auf dem Gemeinschaftsstand der AdV informieren in diesem Jahr die Länder Baden-Württemberg und Bayern über Neuigkeiten aus der Welt der amtlichen Geobasisdaten. Experten stellen Details in einer Reihe von Fachvorträgen auf unserem Stand vor – das Vortragsprogramm finden Sie unter https://www.adv- online.de/Veroeffentlichungen/Vortraege-Praesentationen/INTERGEO/, dort werden nach der INTERGEO® auch die einzelnen Präsentationen bereitgestellt. Baden-Württemberg informiert an einem Arbeitsplatz über die amtliche Grundstückswertermittlung. BORIS-D ist ein Gemeinschaftsprojekt der Länder. Hauptintention dieses Web-Portals ist es, Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit bereitzustellen. Die Anwendung wird zusätzlich zu den amtlichen Auskunftsportalen der Bundesländer von der AdV betrieben und präsentiert die aktuell gültigen Bodenrichtwerte in einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Informationstiefe. Zudem sind die Länderportale in BORIS-D direkt verlinkt – für Baden-Württemberg ist dies BORIS-BW, siehe www.zgg-bw.de. An einem zweiten Arbeitsplatz bietet Baden-Württemberg einen Einblick in „Smart Villages“, bei dem das Land in 3D entdeckt werden kann. Diese Webanwendung des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL; https://www.lgl-bw.de/unsere- themen/Geoinformation/Digitalisierungsstrategie/Smart-Villages/index.html) eignet sich zum Erstellen eigener Planungsszenarien, als visuelle Unterstützung einer Bürgerbeteiligung, oder einfach nur um das Land zu erkunden. Bayern informiert über neue digitale Trends im Geodatenbereich, insbesondere über das OpenData Angebot der Bayerischen Vermessungsverwaltung, den neuen BayernAtlas in der Beta-Version (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas), GeodatenOnline, ALKIS® sowie die Luftbildrecherchestation (https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/luftbilder/recherchestation.html). Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) mit Hauptsitz in München ist zentraler Ansprechpartner für den gesamten Bereich der amtlichen Vermessung, für den Breitband- Ausbau und den sicheren Betrieb von IT-Verfahren im Freistaat Bayern. Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) c/o Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Alexandrastr. 4 80538 München Tel.: +49 (89) 2129 1900 E-Mail: AdV.GS@ldbv.bayern.de Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) Pressemitteilung 10. September 2024 Ein besonderer Partner ist wieder die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige Landentwicklung“, ein Arbeitsgremium der Agrarministerkonferenz, die sich mit Fragestellungen rund um die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse befasst. Auf der INTERGEO® informiert sie auch über ihre Arbeitsmethoden und über Arbeitsmöglichkeiten für den beruflichen Nachwuchs. Wie in allen Jahren zuvor sind auch dieses Mal auf dem Stand der AdV die drei zentralen Stellen der AdV (Zentrale Stelle SAPOS® – ZSS, Zentrale Stelle Geotopographie – ZSGT, Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe – ZSHH) präsent und informieren über „Geobasisdaten aus einer Hand“. Das neueste Produkt sind hierbei die Flurstücksinformationen Deutschland (FS-DE) der ZSHH, die auf rege Kundennachfrage stoßen. Mit „Smart Mapping“ hat die AdV eine zentrale Entwicklungsplattform für eine schnelle, agile und wirtschaftliche Erzeugung kartographischer Produkte eingeführt. Die damit entwickelten AdV-Standardprodukte werden am AdV-Stand präsentiert – neben klassischen Produkten wie den digitalen topographischen Karten sind weitere raster- und vektorbasierte Kartenprodukte sowie 3D-Gelände- und Gebäudemodelle verfügbar (https://basemap.de/). AdV-Portrait In der Bundesrepublik Deutschland obliegt den Ländern die Verantwortung für die Aufgabenwahrnehmung im amtlichen Vermessungswesen. Seit 1948 wirken die für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Fachverwaltungen der Länder sowie der Bundesministerien des Innern, der Verteidigung sowie für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der AdV zusammen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung zu behandeln. Zum Leistungsangebot der Vermessungs- und Katasterverwaltungen (Geoinformationsverwaltungen) zählen: die flächendeckende Bereitstellung des Raumbezugs über Referenznetze im Amtlichen Festpunktinformationssystem (AFIS ®), die flächendeckende Fortführung und Bereitstellung der Daten des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®), sowie das Vorhalten eines flächendeckenden Abbildes der Erdoberfläche durch geotopographische Produkte im Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS®). Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) c/o Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Alexandrastr. 4 80538 München Tel.: +49 (89) 2129 1900 E-Mail: AdV.GS@ldbv.bayern.de

Rollenprofile

R O LLE Bürgerdialog Mitthausen Isabell Wiegand Physiklehrerin G RUP P E Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ Nachdem bekannt wurde, dass Mitthausen als Standort für ein Endlager in Frage kommt, haben Sie mit etwa 20 Personen die Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ gegründet. Und Sie wissen aus Gesprächen, dass ein sicheres Endlager und eine transparente Suche nach einem Endlagerstandort vielen Bürger:innen am Herzen liegen. Die Menschen wollen informiert werden und sich einbringen! Sie selbst leben in Mitthausen und sind Physiklehrerin am Gymnasium der nächstgelegenen Kreisstadt. Die derzeitige Umweltbewegung verfolgen Sie mit Interesse. Was die jungen Leute bereits weltweit erreichen konnten beeindruckt Sie sehr. Sie hoffen, dass diese sich auch bei der Endlagersuche die junge Generation beteiligen werden. Sie finden es wichtig, dass diese aktiv angesprochen werden Ihre Position Sie sind grundsätzlich für eine Beteiligung an der Regionalkonferenz. Das Suchverfahren braucht Menschen, die hinterfragen, wie staatliche Akteure handeln und sich eine eigene Meinung bilden. Sie fragen sich jedoch auch, ob die Meinung der Menschen wirklich gehört wird. Ihre Argumente für und gegen Beteiligung: ■ Sie sind unentschieden, ob Sie sich beteiligen möchten, denn: ■ Den Politiker:innen und der Wirtschaft darf man nicht blind vertrauen. Aufmerksame Bürger:innen müssen dafür sorgen, dass die Suche transparent abläuft und die Menschen sich auch wirklich beteiligen können. Sie sind skeptisch, ob die Interessen der Menschen wirklich eine Rolle spielen. ■ Ihnen ist wichtig, dass Ihre unten genannten Ideen in der Regionalkonferenz tatsächlich umgesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, würden Sie sich nicht einbringen. Ihre Forderungen für die Regionalkonferenz: ■ Jugend-Quote (= Mindestanzahl) im Vertretungskreis: Das Endlager wird vor allem die jungen Menschen betreffen, deren noch ungeborene Kinder in einigen Jahrzehnten das Endlager bauen werden. Darum müssen sie schon jetzt besonders eingebunden werden. Eine Quote könnte regeln, wie viele junge Menschen im Vertretungskreis der Regionalkonferenz sein sollen (z.B. „mindestens drei Mitglieder des Vertretungskreises müssen jünger als 25 Jahre alt sein“). ■ Geld für das Ehrenamt: Die Regionalkonferenz hat umfangreiche Rechte bei der Endlagersuche, z. B. kann sie die Suchergebnisse der Bundesgellschaft für Endlagerung mbH überprüfen lassen. Für solche Gutachten bekommt die Regionalkonferenz auch Geld zur Verfügung gestellt. Aber was ist mit den Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren? Das ist sehr aufwändig, und so muss zusätzlich jede:r, der sich bei der Suche einbringt, eine ausreichende Entschädigung bekommen, um diese Arbeit leisten zu können. ■ Keine Kompensationsforderungen: Sie finden es falsch, Geld zu fordern, damit Schulen, neue Straßen oder etwa ein Museum gebaut werden können. Damit würde man nur zeigen, dass ein Endlager in der Region in Ordnung wäre, wenn man Geld dafür bekommt. Das Endlager darf nicht in eine Region kommen, die sich kaufen lässt, sondern dorthin, wo der sicherste Standort ist! Bürgerdialog Mitthausen R O LLE Antonia Auerbach Rentnerin G RUP P E Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ Nachdem bekannt wurde, dass Mitthausen als Standort für ein Endlager in Frage kommt, haben Sie mit etwa 20 Personen die Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ gegründet. Und Sie wissen aus Gesprächen, dass ein sicheres Endlager und eine transparente Suche nach einem Endlagerstandort vielen Bürger:innen am Herzen liegt. Die Menschen wollen informiert werden und sich einbringen! Sie selbst engagieren sich seit Jahrzehnten gegen Atomkraft und haben schon viele Anti-Atomkraft-Demos organisiert. Auch der Suche nach einem Endlager stehen Sie sehr skeptisch gegenüber: Kann so ein Endlager überhaupt sicher sein? Meint der Staat es ernst mit der Beteiligung? Ihr Enkel hat sie letztendlich überzeugt, dem Verfahren eine Chance zu geben; schließlich geht es um seine Zukunft. Ihre Position Sie sind grundsätzlich für eine Beteiligung an der Regionalkonferenz. Das Suchverfahren braucht Menschen, die hinterfragen, wie staatliche Akteure handeln und sich eine eigene Meinung bilden. Sie fragen sich jedoch auch, ob die Meinung der Menschen wirklich gehört wird. Ihre Argumente für und gegen Beteiligung: ■ Sie sind unentschieden, ob Sie sich beteiligen möchten, denn: ■ Den Politiker:innen und der Wirtschaft darf man nicht blind vertrauen. Aufmerksame Bürger:innen müssen dafür sorgen, dass die Suche transparent abläuft und die Menschen sich auch wirklich beteiligen können. Sie sind skeptisch, ob die Interessen der Menschen wirklich eine Rolle spielen. ■ Ihnen ist wichtig, dass Ihre unten genannten Ideen in der Regionalkonferenz tatsächlich umgesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, würden Sie sich nicht einbringen. Ihre Forderungen für die Regionalkonferenz: ■ Jugend-Quote (= Mindestanzahl) im Vertretungskreis: Das Endlager wird vor allem die jungen Menschen betreffen, deren noch ungeborene Kinder in einigen Jahrzehnten das Endlager bauen werden. Darum müssen sie schon jetzt besonders eingebunden werden. Eine Quote könnte regeln, wie viele junge Menschen im Vertretungskreis der Regionalkonferenz sein sollen (z.B. „mindestens drei Mitglieder des Vertretungskreises müssen jünger als 25 Jahre alt sein“). ■ Geld für das Ehrenamt: Die Regionalkonferenz hat umfangreiche Rechte bei der Endlagersuche, z. B. kann sie die Suchergebnisse der Bundesgellschaft für Endlagerung mbH überprüfen lassen. Für solche Gutachten bekommt die Regionalkonferenz auch Geld zur Verfügung gestellt. Aber was ist mit den Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren? Das ist sehr aufwändig, und so muss zusätzlich jede:r, der sich bei der Suche einbringt, eine ausreichende Entschädigung bekommen, um diese Arbeit leisten zu können. ■ Keine Kompensationsforderungen: Sie finden es falsch, Geld zu fordern, damit Schulen, neue Straßen oder etwa ein Museum gebaut werden können. Damit würde man nur zeigen, dass ein Endlager in der Region in Ordnung wäre, wenn man Geld dafür bekommt. Das Endlager darf nicht in eine Region kommen, die sich kaufen lässt, sondern dorthin, wo der sicherste Standort ist! Bürgerdialog Mitthausen R O LLE Hans Exner Landwirt G RUP P E Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ Nachdem bekannt wurde, dass Mitthausen als Standort für ein Endlager in Frage kommt, haben Sie mit etwa 20 Personen die Bürgerinitiative „Dialog für ein sicheres Mitthausen“ gegründet. Und Sie wissen aus Gesprächen, dass ein sicheres Endlager und eine transparente Suche nach einem Endlagerstandort vielen Bürger:innen am Herzen liegt. Die Menschen wollen informiert werden und sich einbringen! Sie selbst sind Landwirt und haben einen eigenen Betrieb in Mitthausen. Sie lieben Ihren Beruf, doch sind Sie quasi immer im Dienst und haben nie Freizeit. Das Thema Endlagersuche finden Sie jedoch so wichtig, dass Sie sich hierfür einsetzen möchten. Aber trotzdem: Die Politiker:innen wollen, dass sich alle am Verfahren beteiligen – doch wer hat eigentlich die Zeit dafür? Engagement braucht gute Rahmenbedingungen. Für diese wollen Sie sich heute einsetzen. Ihre Position Sie sind grundsätzlich für eine Beteiligung an der Regionalkonferenz. Das Suchverfahren braucht Menschen, die hinterfragen, wie staatliche Akteure handeln und sich eine eigene Meinung bilden. Sie fragen sich jedoch auch, ob die Meinung der Menschen wirklich gehört wird. Ihre Argumente für und gegen Beteiligung: ■ Sie sind unentschieden, ob Sie sich beteiligen möchten, denn: ■ Den Politiker:innen und der Wirtschaft darf man nicht blind vertrauen. Aufmerksame Bürger:innen müssen dafür sorgen, dass die Suche transparent abläuft und die Menschen sich auch wirklich beteiligen können. Sie sind skeptisch, ob die Interessen der Menschen wirklich eine Rolle spielen. ■ Ihnen ist wichtig, dass Ihre unten genannten Ideen in der Regionalkonferenz tatsächlich umgesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, würden Sie sich nicht einbringen. Ihre Forderungen für die Regionalkonferenz: ■ Jugend-Quote (= Mindestanzahl) im Vertretungskreis: Das Endlager wird vor allem die jungen Menschen betreffen, deren noch ungeborene Kinder in einigen Jahrzehnten das Endlager bauen werden. Darum müssen sie schon jetzt besonders eingebunden werden. Eine Quote könnte regeln, wie viele junge Menschen im Vertretungskreis der Regionalkonferenz sein sollen (z.B. „mindestens drei Mitglieder des Vertretungskreises müssen jünger als 25 Jahre alt sein“). ■ Geld für das Ehrenamt: Die Regionalkonferenz hat umfangreiche Rechte bei der Endlagersuche, z. B. kann sie die Suchergebnisse der Bundesgellschaft für Endlagerung mbH überprüfen lassen. Für solche Gutachten bekommt die Regionalkonferenz auch Geld zur Verfügung gestellt. Aber was ist mit den Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren? Das ist sehr aufwändig, und so muss zusätzlich jede:r, der sich bei der Suche einbringt, eine ausreichende Entschädigung bekommen, um diese Arbeit leisten zu können. ■ Keine Kompensationsforderungen: Sie finden es falsch, Geld zu fordern, damit Schulen, neue Straßen oder etwa ein Museum gebaut werden können. Damit würde man nur zeigen, dass ein Endlager in der Region in Ordnung wäre, wenn man Geld dafür bekommt. Das Endlager darf nicht in eine Region kommen, die sich kaufen lässt, sondern dorthin, wo der sicherste Standort ist!

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