Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Zerstörungsfreie Verfahren zur Inspektion von Behältern im Kontext der Lagerung und Entsorgung (wärmeentwickelnder) radioaktiver Abfälle" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BMU,BASE). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.
Das Projekt "Erarbeitung einer Methodik zur systematischen Ableitung von zu erwartenden und abweichenden Entwicklungen im Kristallingestein in Deutschland und exemplarische Anwendung als Grundlage zur Bewertung des sicheren Einschlusses unter Berücksichtigung von Optimierungsmaßnahmen, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH - Bereich Endlagerung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Rechtsbehelfe gegen folgende Entscheidungen: 1. Zulassungsentscheidungen im Sinne von § 2 Absatz 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung über die Zulässigkeit von Vorhaben, für die nach a) dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben oder c) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehen kann; 2. Genehmigungen für Anlagen, die in Spalte c des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen mit dem Buchstaben G gekennzeichnet sind, gegen Entscheidungen nach § 17 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, gegen Erlaubnisse nach § 8 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für Gewässerbenutzungen, die mit einem Vorhaben im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) verbunden sind, sowie gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Deponien nach § 35 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftgesetzes; 2a. Genehmigungen für Anlagen nach § 23b Absatz 1 Satz 1 oder § 19 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder Zulassungen für Betriebspläne nach § 57d Absatz 1 des Bundesberggesetzes; 2b. Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, die benachbarte Schutzobjekte im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen und die innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands zu einem Betriebsbereich nach § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwirklicht werden sollen und einer Zulassung nach landesrechtlichen Vorschriften bedürfen; 3. Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz; 4. Entscheidungen über die Annahme von Plänen und Programmen im Sinne von § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und im Sinne der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften, für die nach a) Anlage 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder b) landesrechtlichen Vorschriften eine Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bestehen kann; ausgenommen hiervon sind Pläne und Programme, über deren Annahme durch formelles Gesetz entschieden wird; 5. Verwaltungsakte oder öffentlich-rechtliche Verträge, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, und 6. Verwaltungsakte über Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen zur Umsetzung oder Durchführung von Entscheidungen nach den Nummern 1 bis 5, die der Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union dienen. Dieses Gesetz findet auch Anwendung, wenn entgegen geltenden Rechtsvorschriften keine Entscheidung nach Satz 1 getroffen worden ist. Unberührt bleiben 1. § 44a der Verwaltungsgerichtsordnung, 2. § 17 Absatz 3 Satz 3 bis 5 und § 19 Absatz 2 Satz 5 bis 7 des Standortauswahlgesetzes sowie 3. § 15 Absatz 3 Satz 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, § 6 Absatz 9 Satz 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes, § 47 Absatz 4 und § 49 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und andere entsprechende Rechtsvorschriften. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn eine Entscheidung im Sinne dieses Absatzes auf Grund einer Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren erlassen worden ist. (2) Dieses Gesetz gilt auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone oder des Festlandsockels im Rahmen der Vorgaben des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1799, 1995 II S. 602). (3) Soweit in Planfeststellungsverfahren, die Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 5 unterfallen, Rechtsbehelfe nach diesem Gesetz eröffnet sind, wird § 64 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht angewendet. (4) Umweltbezogene Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Bestimmungen, die sich zum Schutz von Mensch und Umwelt auf 1. den Zustand von Umweltbestandteilen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 1 des Umweltinformationsgesetzes oder 2. Faktoren im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes beziehen.
Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 9. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 10 12 12 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“, Abb. 4 Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“, Abb. 5 Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“, Abb.6 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der vorliegenden Überarbeitung des Leitfa- dens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wodurch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die vorliegende Fortschreibung des Leitfadens liefert hierfür wertvolle Informati- onen und Hilfestellungen, um Sie bei der Um- setzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland- Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Leitfaden Geothermie Rheinland-Pfalz Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die mitteltiefe und tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5
Aktenzeichen: BASE21102/15#0539 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Eutin, Gemarkung Eutin Der Kreis Ostholstein hat mit Schreiben vom 02.04.2025 (Zeichen: 55.27.03.12-0002-xx) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für 16 Geothermiebohrungen in Eutin, Gemarkung Eutin (Flur 13, Flurstücke 3521 und 3522) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (GD LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Ostholstein beigefügten Stellungnahme vom 05.03.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer bereits durchgeführten Maßnahme stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LfU und des Kreises Ostholstein sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 07.04.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Das Nationale Begleitgremium (NBG) veröffentlicht seinen 5. Tätigkeitsbericht. Darin zieht das ehrenamtliche Gremium, das die Standortsuche für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle begleitet, Bilanz zum bisherigen Verlauf des Verfahrens. Mit Blick auf die nächsten Schritte und Aufgaben spricht das NBG 10 Empfehlungen aus – an die Politik und die verantwortlichen Akteure. Das NBG hat als unabhängiger und kritischer Begleiter des Standortauswahlverfahrens in Deutschland die Freiheit, konstruktiv Dinge anzusprechen, die sonst vielleicht im Verborgenen blieben. Bei all den politischen Umwälzungen, geo- und energiepolitischen Herausforderungen ist diese Freiheit wichtiger denn je. Denn die Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle ist keine Aufgabe für eine Legislaturperiode, sondern ein gesellschaftliches Jahrhundertprojekt. Gefragt sind Geduld, Wissenstransfer und Mut für Optimierungen, etwa durch mögliche gesetzliche Anpassungen. Mögliche Beschleunigungspotenziale sieht das Gremium etwa durch a) ein zentrales Projektmanagement beim Bundesumweltministerium (BMUV), b) eine effizientere Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen, c) optimierte geologische Erkundungen in Phase II und III sowie d) insbesondere durch eine frühzeitige öffentliche Diskussion von Vorschlägen möglicher Anpassungen. Alle inhaltlichen Schwerpunkte des Gremiums, seine Empfehlungen und ein Überblick über die wichtigsten Termine finden sich im aktuellen Tätigkeitsbericht. Printexemplare können gern beim NBG bestellt werden. Senden Sie dazu eine E-Mail an geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de Über das Nationale Begleitgremium: Das Nationale Begleitgremium (NBG) ist ein unabhängiges, aus der gesellschaftlichen Breite zusammengesetztes Gremium. Es wurde im Dezember 2016 ins Leben gerufen und mit einem gesetzlichen Mandat versehen. Die Aufgabe des NBG ist die vermittelnde, kritische und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens. Das Gremium stellt sicher, dass alle Verfahrensschritte transparent ablaufen und schafft so öffentliches Vertrauen in die Endlagersuche. Das NBG kann sich unabhängig mit sämtlichen Fragestellungen zum Verfahren befassen, die zuständigen Institutionen befragen und Stellungnahmen abgeben. Dies ist in § 8 Abs. 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) festgeschrieben. Das Gremium besteht aus 18 Personen: Sechs Bürgerinnen und Bürgern, die in einem Beteiligungsverfahren gewählt und von der Bundesumweltministerin ernannt werden. Außerdem 12 anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen werden. Aktuell sind nicht alle Plätze des Gremiums besetzt, da die Wieder- bzw. Neuberufung durch Bundestag und Bundesrat bisher nicht stattfand.
Aktenzeichen: BASE21102/09 -A#2350 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Sottrum, Gemarkung Sottrum Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Schreiben vom 30.12.2024 und 28.01.2025 (Zeichen: 6651.07/406) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Geothermiebohrungen in Sottrum, Gemarkung Sottrum (Flur 4, Flurstück 54/2) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von jeweils 150 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) kommt in seinen Schreiben zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb des identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass von den Bohrungen oder den mit diesen Bohrungen in Verbindung stehenden Maßnahmen ein unbedeutender Eingriff in das Deckgebirge zu erwarten ist, der einen unerheblichen Einfluss auf die langfristig wirksame Schutz- bzw. Barrierefunktion der Schichten über dem möglichen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs darstellt. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 10.02.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Aktenzeichen: BASE21102/08-A#0333 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrung in Bad Doberan, Gemarkung Bad Doberan Der Landkreis Rostock hat mit Schreiben vom 25.02.2025 (Aktenzeichen: WP/V/72006/005/25) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Geothermiebohrung in Bad Doberan, Gemarkung Bad Doberan (Flur 10, Flurstück 628) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg- Vorpommern (LUNG M-V) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Rostock beigefügten Stellungnahme vom 21.02.2025 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin ist den Ausführungen des LUNG M-V zu entnehmen, dass der Ausnahmetatbestand nach § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG erfüllt sei, da sich in dem Siedlungsbereich in ca. 70 m Entfernung bereits eine vergleichbar tiefe Geothermiebohrung befinde. Auf Grundlage der Ausführungen des LUNG M-V, des Landkreises Rostock sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das vorgenannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 26.02.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Bis 2027 will die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) die 90 Teilgebiete , die sie in ihrem Zwischenbericht Teilgebiete nennt, auf wenige Standortregionen eingrenzen. Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass das BASE in jeder vorgeschlagenen Standortregion eine Regionalkonferenz einrichtet. Die Regionalkonferenzen dienen der umfassenden Beteiligung der regionalen Öffentlichkeiten. Nach Veröffentlichung des Standortregionenvorschlags sollen die Regionalkonferenzen möglichst rasch ihre Arbeit aufnehmen können. Daher arbeitet das BASE aktuell daran, die entsprechenden inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Strategie Das BASE hat in vier Handlungsfeldern Ziele entwickelt, die zum gelingenden Start und einer guten Arbeitsfähigkeit der Regionalkonferenz beitragen. Die Handlungsfelder und Ziele beschreibt das BASE in seiner „ Strategie für die Ausgestaltung der Beteiligung bei der Endlagersuche “. Die Strategie gibt einen Überblick darüber, wie das BASE seinen gesetzlichen Informations- und Beteiligungsauftrag in der aktuellen Phase des Standortauswahlverfahrens versteht. Das BASE hat die Strategie im Mai 2024 veröffentlicht und in der öffentlichen Sitzung des Nationalen Begleitgremiums am 17. Mai 2024 vorgestellt sowie mit verschiedenen Stakeholdern erörtert. Handlungsfelder der Beteiligungsstrategie Bitte auswählen Verfahrensfortschritt Regionale Beteiligung Zivilgesellschaftliches Engagement Wissen Verfahrensfortschritt Verfahrensfortschritt begleiten Das BASE wird die Arbeitsstände der BGE und ihre Veröffentlichung mit angemessenen und fokussierten Informations- und Beteiligungsmaßnahmen mit einer Abfolge von Veranstaltungen begleiten, um den Interessierten und Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich gründlich mit den Arbeitsständen zu befassen und in den Dialog zu treten, um Fragen zu stellen und Rückmeldungen geben zu können. Zentral ist hierbei, die unterschiedlichen Informations- und Beteiligungsbedarfe der verschiedenen Stakeholder-Gruppen zu berücksichtigen. Bestehende Beteiligungsmöglichkeiten wie das Forum Endlagersuche werden gestärkt und durch weitere Informations- und Dialogangebote ergänzt. Regionale Beteiligung Regionale Beteiligung vorbereiten Der Bedarf, sich mit der Endlagersuche auseinanderzusetzen, wird in den kommenden Jahren durch die erkennbar werdende Eingrenzung der Gebietskulisse in den Regionen schrittweise zunehmen. Dieser Bedarf muss aufgefangen werden. Für die Kommunen und Menschen vor Ort geht es darum, den Auswahlprozess und die ihm zugrundeliegenden Kriterien zu verstehen und nachzuvollziehen. Es müssen Räume geschaffen werden, um grundlegende Fragen von Neueinsteiger:innen im Verfahren zu beantworten und Bedenken und Sorgen vor Ort anzuhören. Das BASE wird sich als Ansprechpartner in den Regionen präsentieren und Netzwerke auf- bzw. ausbauen, um lokale bzw. regionale Perspektiven stärker einzubeziehen und mittel- und langfristig Vertrauen in den Regionen aufzubauen. Dabei wird das BASE seine Aktivitäten an den Verfahrensstand und die zunehmende Eingrenzung der Gebietskulisse anpassen. Zivilgesellschaftliches Engagement Zivilgesellschaftliches Engagement fördern Um eine gesellschaftliche Akzeptanz für das Standortauswahlverfahren und eine Akzeptabilität des späteren Standorts insbesondere bei der entsprechenden Standortgemeinde sowie deren Nachbarkommunen zu ermöglichen, ist eine kontinuierliche kritisch -konstruktive Begleitung des Verfahrensfortschritts durch die Zivilgesellschaft und deren nachvollziehbare Dokumentation unabdingbar. Daher plant das BASE die gesellschaftliche Unterstützung und die Aufmerksamkeit für das Thema nukleare Entsorgung durch die Förderung möglichst vielfältiger zivilgesellschaftlicher Aktivitäten zu stärken, wie z. B. Bildungs-, Vernetzungs- und Diskursformate. Derzeit zentrale Beteiligungsorte der Zivilgesellschaft wie das Forum Endlagersuche werden über ein Organisationsbüro weiterhin unterstützt. Wissen Wissen aufbauen und Wissensaustausch fördern Das BASE beabsichtigt, zielgruppengerechte Informationsgrundlagen zu schaffen, Wissen zur Endlagersuche, zur Beteiligung und weiteren Themen der Sicherheit der nuklearen Entsorgung zu vertiefen und den Wissensaustauch zu fördern. Das bezieht den Austausch unter Expert:innen sowie den Dialog zwischen Expert:innen und Bürger:innen ein. Künftige Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sollen auch Anknüpfungspunkte für zivilgesellschaftliche, wissenschaftliche und andere Akteure schaffen. Beteiligungskonzept Zur Umsetzung seiner Strategie hat das BASE konkrete Maßnahmen entwickelt, mit denen die einzelnen Ziele erreicht werden können. Vielfältige Anregungen und Hinweise aus Gesprächen mit verschiedenen Akteuren und Stakeholdern sind in die Ausarbeitung eingeflossen. Interessierte konnten das so entstandene Beteiligungskonzept in einer öffentlichen Konsultation kommentieren und weitere Ideen einbringen. Am 24. Oktober 2024 hat das BASE im Rahmen der Forumstage einen Überblick über die im Beteiligungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen geben. Bei der öffentlichen Online-Veranstaltung konnten Interessierte Fragen stellen und ihre Ideen einbringen. Konsultation: Beteiligungskonzept Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen! Das BASE lud alle Interessierten dazu ein, Fragen, Anregungen und Kritik zum Beteiligungskonzept zu äußern. Dies war bis zum 08.12.2024 formlos per E-Mail möglich. Das BASE bedankt sich für die zahlreichen und wertvollen Rückmeldungen. Es sind 17 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese finden Sie unten. Darüber hinaus hat das BASE Anmerkungen im Rahmen von Veranstaltungen zum Beteiligungskonzept aufgenommen. Viele der eingegangenen Anregungen und Hinweise sind in die Überarbeitung des Beteiligungskonzepts eingeflossen. Wie das BASE mit den Hinweisen umgegangen ist, ist in einer Tabelle dokumentiert. Diese Tabelle sowie das nach der öffentlichen Konsultation überarbeitete Beteiligungskonzept finden Sie unten. Das BASE hat das konsultierte Konzept in einer öffentlichen digitalen Veranstaltung am 24. März 2025 vorgestellt. Zum Beteiligungskonzept Zum Beteiligungskonzept Umgang mit Hinweisen aus der Konsultation und überarbeitetes Beteiligungskonzept Datum Titel Veröffentlicht von 18.03.2025 Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche. Konsultierte Fassung, Reinschrift (PDF, 659 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 18.03.2025 Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche. Konsultierte Fassung, Änderungsmodus (PDF, 972 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 18.03.2025 Hinweise aus der Konsultation des Beteiligungskonzepts und Antworten des BASE (PDF, 481 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE Eingegangene Stellungnahmen Datum Titel Veröffentlicht von 17.02.2025 Stellungnahme Privatperson 1 (PDF, 112 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme Hartmut Gaßner (PDF, 115 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des Arbeitskreises Endlagersuche der ARL (PDF, 289 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des Landkreises Görlitz (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des ITAS (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des Landkreises Leer (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des BUND (PDF, 134 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des Landkreises Rastatt (PDF, 173 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme make.org (PDF, 147 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme Privatperson 2 (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme der Ad-Hoc Gruppe des PFE (PDF, 160 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme der BGE (PDF, 205 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des NBG (PDF, 149 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme des Partizipationsbeauftragten (PDF, 160 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme der BGZ (PDF, 126 KB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme_3_Forum Endlagersuche_Antrag Nr. 3 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE 17.02.2025 Stellungnahme_3_Forum Endlagersuche_Antrag Nr. 10 (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei) BASE Die Impulse aus der Konsultation wird das BASE bei der Ausgestaltung der Feinkonzepte der Maßnahmen berücksichtigen. Alle Maßnahmen werden – im Sinne des lernenden Verfahrens – kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt werden. Weitere Informationen zum Suchverfahren Aktueller Stand der Endlagersuche Zeitperspektive im Endlagersuchverfahren
Stellungnahme zur Konsultationsfassung des Maßnahmenkonzepts Ad-Hoc Gruppe des PFE Stellungnahme zur Konsultationsfassung „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen - Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE) Zum Maßnahmenkonzept: https://www.endlagersuche- infoplattform.de/SharedDocs/Downloads/Endlagersuche/DE/2024/0924_Beteiligungskonzept.pdf?__blo b=publicationFile&v=6 Autor: Ad-Hoc Gruppe des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) Prämisse Wir begrüßen den gemeinschaftlichen Ansatz, und fordern eine integrative Beteiligung, die den kontinuierlichen Austausch mit der Öffentlichkeit zu ihrem Schwerpunkt macht. Ein integrativer Ansatz bedeutet für uns, dass die Öffentlichkeit gerade in die Konzeptionsphase und selbstverständlich auch in die Umsetzung einbezogen wird. Im Folgenden wird zu den einzelnen Kapiteln des Maßnahmenkonzepts Stellung bezogen. 08.12.2024 Seite 1 von 9 Stellungnahme zur Konsultationsfassung des Maßnahmenkonzepts Ad-Hoc Gruppe des PFE Stellungnahme zu den einzelnen Kapiteln 1. Einleitung Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (StandAG): §5 (1) Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Hierzu sind Bürgerinnen und Bürger als Mitgestalter des Verfahrens einzubeziehen. In der Einleitung fehlt ein klarer Bezug auf das Standortauswahlgesetz. Auf jeden Fall wäre zu ergänzen, dass die Begründung zwei große Zielgruppen für die Information als wesentliche Voraussetzung von Beteiligung nennt: A. Die breite Bevölkerung von Standortregionen, die grundlegend zu informieren ist. B. Die Fachöffentlichkeit, potenziell engagierte Bürger:innen, Journalist:innen und Verantwortungsträger:innen, die in die Lage zu versetzen sind, sich mit den fachlichen Informationen zu befassen und sich am fachlichen Diskurs zu beteiligen. Wir sehen den in §5 genannten Aspekt der Mitwirkung in dem Maßnahmenkonzept nicht ausreichend berücksichtigt. Die Einleitung vermittelt stattdessen den Eindruck, dass es im Wesentlichen nur um Zeitersparnis geht. Aus unserer Sicht muss es darum gehen, die Ziele der Beteiligung an dieser Stelle klar zu benennen. Ziel aller vorbereitender Maßnahmen ist es, die Regionen in die Lage zu versetzen ihre Anregungen, Sorgen, Bedürfnisse und Einwände zu ihrem Standort oder dem Verfahren so einzubringen, dass sie nachvollziehbar berücksichtigt werden. Dabei ist es wichtig, dass keine Zielgruppen bevorzugt werden und Informationsasymmetrien entstehen. Die Absätze 3, 4 und 5 der Einleitung sollten ersatzlos gestrichen werden. Darin ergeben sich keine Schlussfolgerungen oder Hinweise für und auf die Maßnahmen. Stattdessen wären Leitgedanken oder Ziele sinnvoll, die über das Ziel eines zügigen Starts der Regionalkonferenzen (RK) hinaus gehen. Insgesamt spricht aus dem Maßnahmenkonzept eine paternalistische Haltung. Zuhören, verstehen, nachvollziehen, mitwirken, mitgestalten sind Begriffe, die nicht oder selten auftauchen. Dagegen findet sich immer wieder eine Top-down-Haltung. Folgende Wörter tauchen im Text besonders häufig auf: fördern 49 X, informieren/Information 42 X, aufbauen 27 X befähigen 8 X, ermöglichen 7 X, vermitteln 7 X. Insgesamt stellt sich das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hier als zentraler steuernder Akteur dar. Es wird nicht deutlich, wie die Schnittstellen zu anderen Akteuren wie der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ausgestaltet werden sollen. Die BGE als Vorhabenträger ist laut §3 (2) StandAG ebenfalls dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren. Auch aus der Sicht der Betroffenen ist ein koordiniertes Vorgehen der Akteure erforderlich, wie zum Beispiel unter Punkt 4.19 bei der Beteiligung der jungen Generation geplant. 08.12.2024 Seite 2 von 9 Stellungnahme zur Konsultationsfassung des Maßnahmenkonzepts Ad-Hoc Gruppe des PFE Die Eigenverantwortlichkeit der Zivilgesellschaft, die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich gefordert wird, muss schon auf dem Weg zu den RK gut eingeleitet und dann umgesetzt werden. Forschungsvorhaben haben gezeigt, dass Informationsvermittlung und Wissensanstieg nicht automatisch zu mehr Vertrauen oder Akzeptanz führen (siehe Forschungsprojekt des BASE „Bürgerdialog Kernenergie 2024“ zur „Defizitthese“ Kap. 3.1.1.1). Nur eine Beteiligung, die über Mitspracherechte und entsprechende Ressourcen verfügt, so das Ergebnis des Forschungsprojekts, kann u. U. Akzeptabilität schaffen (siehe auch Grunwald 2005). Das Maßnahmenkonzept bleibt in weiten Teilen auf den untersten Stufen der Arnstein‘schen Leiter stehen. Die Aneinanderreihung von zahlreichen Maßnahmen beeindruckt durch Quantität. Es fehlen Gewichtungen, Indikatoren und Qualitätsmaßstäbe. Die besondere Bedeutung der RK ergibt sich in dieser Phase durch die eingeschränkten Klagemöglichkeiten (Legalplanung). Im Maßnahmenkonzept sollte deutlich erklärt werden, welche Rolle die Beteiligung bis zu den Regionalkonferenzen und zum Rat der Regionen hat. Die Tatsache, dass es in Phase I keine Klagemöglichkeit gibt, erfordert, dass die Zivilgesellschaft Klarheit darüber hat, welche zentrale Bedeutung der Beteiligung dieser Phase zukommt. Kommunen und Regionen müssen in einem integrativen Ansatz immer zusammen gedacht werden. Die Maßnahmen im Vorfeld der Regionalkonferenzen sollen intensiv mit dem aktuellen Beteiligungsformat des Forum Endlagersuche (FE) mit dem Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) geplant und organisiert werden. Beteiligungsbereitschaft wächst durch Beteiligung. So fordert das StandAG §5 Abs. 1 ausdrücklich die Bürger:innen als Mitgestalter:in des Verfahrens. 2. Strategie Aus unserer Sicht ergibt die Systematisierung in vier verschiedene Handlungsfelder in solch einem komplexen Verfahren keinen Sinn, da alle Handlungsfelder ineinandergreifen. 4. Steckbriefe der Beteiligungsmaßnahmen 4.1 Forum Endlagersuche (FE) & Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) •HANDLUNGSFELDER: Das PFE und FE ist in die Vorbereitung der Regionalen Beteiligung einzubinden. •ZIELGRUPPE: Ergänzen: Junge Generation •Das PFE gestaltet das Programm, das BASE hat beratende Funktion. •AUFGABEN: o 08.12.2024 Seite 3 von 9 Das PFE begleitet das gesamte Verfahren und den Weg zu den und die Gestaltung der Regionalkonferenzen, NICHT NUR die Arbeitsfortschritte der BGE!
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