Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, emittieren jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln wie Straßenfahrzeuge. Neue Motoren müssen die Abgasstufe V erfüllen, aber die EU-Verordnung 2016/1628 berücksichtigt nicht ausreichend Leerlaufphasen und Kaltstarts, die einen großen Teil der Emissionen ausmachen können. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Daher wird eine Fortentwicklung der Gesetzgebung empfohlen, die auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe unterstützt. Die Studie basiert auf Literatur, Telematikauswertungen und eigenen Messungen und ist vor allem für Wissenschaftler und Ingenieure relevant. Veröffentlicht in Texte | 53/2023.
With COM(2011) 856 final from 09.12.2011 the EU Commission launched a proposal for a regulation of the European Parliament and of the Council on the sound level of motor vehicles. This proposal is related to motor vehicles having at least four wheels. Objective and aim are described as follows: “The objective of the proposal is to ensure a high level of health and environmental protection and to safeguard the Internal Market for motor vehicles as regards their sound level. The proposal aims at reducing environmental noise by introducing a new test method for measuring noise emissions, by lowering the noise limit values, by including additional sound emission provisions in the type-approval procedure……” Veröffentlicht in Texte | 11/2012.
Mobile Maschinen stellen eine wichtige Quelle motorischer Emissionen dar, deren Emissionsregulierung jedoch gegenüber Straßenfahrzeugen erst deutlich später erfolgte. Die Partikelemissionen der mobilen Maschinen liegen daher heute etwa so hoch wie die des gesamten Straßenverkehrs, bei Stickoxiden erreichen sie etwa ein Viertel. Da die europäischen Luftqualitätsgrenzwerte hinsichtlich der Feinstaub- und NO2-Belastung nach wie vor an vielen städtischen Messstellen in Deutschland überschritten werden, müssen auch mobile Maschinen in die Luftreinhalteplanung einbezogen werden. Diese haben zwar einen begrenzten Beitrag zur lokalen Hintergrundbelastung in Städten, können jedoch lokal erhebliche Zusatzbelastung verursachen. Ziel der Studie ist es, den Emissions- und Immissionsbeitrag mobiler Maschinen aufzuzeigen und daraus Minderungsmöglichkeiten und -konzepte abzuleiten und zu bewerten. Veröffentlicht in Texte | 24/2014.
Non Road Mobile Machinery (NRMM), wie z.B. Baumaschinen, Traktoren oder Rasenmäher, sind eine der wesentlichen mobilen Quellen für Schadstoffemissionen. Sie emittieren deutschlandweit jährlich fast die gleiche Menge an Abgaspartikeln und ca. 15 % der Stickoxid Emissionen verglichen mit Straßenfahrzeugen, wie z.B. Autos oder Lkw. Neue NRMM-Motoren müssen aktuell die Abgasstufe V nach der EU-Verordnung 2016/1628 erfüllen. Die strengen Grenzwerte entsprechen in etwa denen der Euro VI für LKW. Die vorliegende Studie untersucht, ob NRMM auch im Realbetrieb geringe Emissionen aufweisen. Stufe V-Motoren der Kategorie 56 bis 560 Kilowatt Nennleistung, welche einen Großteil aller NRMM ausmachen, halten diese Grenzwerte unter normalen Arbeitsbedingungen ein. Leerlaufphasen und Kaltstarts, welche über 50 % der Gesamtemissionen ausmachen können, fließen jedoch in der aktuellen Verordnung nicht ausreichend mit ein. Eine zukünftige In-Service-Conformity-Gesetzgebung sollte dies berücksichtigen. Die Partikel- und Stickoxidgrenzwerte für Dieselmotoren bis 19 kW (bei Binnenschiffen bis 300 kW) entsprechen noch etwa dem Stand von Euro-IV-Lkw oder älter. Die Grenzwerte für kleinere Benzingeräte liegen weit hinter den aktuellen Anforderungen für Pkw oder Mopeds zurück. Eine Fortentwicklung der Gesetzgebung wird daher empfohlen. Diese sollte auch den Umstieg auf Nullemissionsantriebe, z.B. Elektrogeräte, zum Ziel haben und dieses, beispielsweise durch ambitionierte Emissionsgrenzwerte und eine Roadmap, unterstützen. Die Erkenntnisse der Studie stützen sich auf ein umfangreiches Daten-Set basierend auf Literatur, Telematiksystemen und eigenen Messungen mit portablen Emissionsmessgeräten (PEMS). Weiteren Forschungsbedarf sehen die Autoren insbesondere bei der Frage, ob die Motoren auch über eine lange Lebenszeit sauber sind und welche Rolle Defekte oder Manipulationen spielen. Quelle: Forschungsbericht
Mobile Maschinen und Geräte stellen eine wichtige Quelle motorischer Emissionen dar, deren Emissionsregulierung jedoch gegenüber Straßenfahrzeugen erst deutlich später erfolgte. Die Partikel- und Stickoxidemissionen der mobilen Maschinen und Geräte tragen heute daher relevant zur Emissions- und Immissionsbelastung in Deutschland bei. Da die europäischen Luftqualitätsgrenzwerte nach wie vor an einigen städtischen Messstellen überschritten werden, wurden auch mobile Maschinen zunehmend in die Luftreinhalteplanung einbezogen, z.B. durch die Luftqualitätsverordnung Baumaschinen des Landes Baden-Württemberg. Zur Luftreinhalteplanung gehört auch die nationale Emissionsberichterstattung durch das Umweltbundesamt, welche für den Bereich der mobilen Maschinen und Geräte auf Grundlage des seit 2004 entwickelten Modell TREMOD-MM durchgeführt wird. Der vorliegende Bericht dokumentiert die für TREMOD-MM, Version 5.1 zugrundeliegenden Methoden, Daten und Ergebnisse. Im Jahr 2019 wurden die Bestandsdaten einzelner Sektoren, soweit möglich, fortgeschrieben, die Emissionsfaktoren auf Grundlage der aktuellen Emissionsgrenzwerte und neuerer Messergebnisse aktualisiert sowie der Gesamtenergieverbrauch. Ein weiterer Schwerpunkt dieses Berichts ist die vollständige Dokumentation aller verwendeten Daten in einer Veröffentlichung, welche zuletzt im Jahr 2004 vorlag. Daher werden auch Arbeiten aus vorigen Aktualisierungen und internen Berichten beschrieben, sofern keine neueren Arbeiten vorgenommen worden sind. Quelle: Forschungsbericht
Zur Vorbereitung der Erstellung des aktuellen nationalen Luftreinhalteprogrammes wurde ein Projekt mit dem Titel "Bewertung von Emissionsminderungspotenzialen zusätzlicher Verkehrsmaßnahmen" durchgeführt. In diesem Rahmen wurden für den Sektor "Verkehr" drei Szenarien entwickelt: Das Szenario "mit Maßnahmen" (englisch: With Measures Scenario, WM), das alle bereits beschlossenen Luftreinhalte- und Klimaschutzmaßnahmen enthält, das Szenario "mit zusätzlichen Maßnahmen" (With Additional Measures Scenario, WAM), das zusätzliche Maßnahmen umfasst, mit deren Hilfe die Emissionsreduktionsverpflichtungen der neuen NEC-Richtlinie eingehalten werden sollen, sowie das "optionale Szenario", das mögliche weitere Minderungspotenziale aufzeigen soll. Das WM-Szenario wurde aufbauend auf dem TREMOD Trend Szenario (Version 6.21) entwickelt. Im Rahmen des Projekts wurden die Emissionsfaktoren des aktuellen HBEFA 4.2 implementiert. Das WM-Szenario enthält die aktuelle Abgasgesetzgebung für Straßenfahrzeuge, Bahn, Binnenschiffe und Luftfahrt, Maßnahmen aus dem nationalen Klimaschutzprogramm sowie eigene Annahmen zur Entwicklung bis 2040. Im Rahmen einer Literaturrecherche wurden über das WM-Szenario hinausgehende Maßnahmen zur Emissionsminderung recherchiert, auf dieser Basis wurden das WAM-Szenario (WM plus "Einführung Euro 7", "Förderung Elektromobilität" und "Anpassung Lkw-Maut") und das optionale Szenario (WAM plus Geschwindigkeitsbeschränkungen, Stärkung Umweltverbund, City-Logistik, ökonomische Instrumente sowie Maßnahmen im Bereich Binnenschifffahrt, Flug- und Schienenverkehr) definiert. Für alle drei Szenarien wurden für den Verkehr Emissionen der Luftschadstoffe NOX, SO2, NMVOC, NH3 und PM2.5 in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 berechnet. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Bundesverwaltung bis 2030 hat das Bundeskabinett zwei wegweisende Beschlüsse gefasst. Zum einen wurde das fortgeschriebene Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung verabschiedet, zum anderen die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima). Über die Bundesebene hinaus gilt seit 02. August 2021 für öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber das neue Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge. Eine interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Redaktion
Liebe Leserin*lieber Leser, das „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des UBA ist in diesem Jahr in siebenter Auflage erschienen. Die neue Auflage berücksichtigt insbesondere die Neuregelungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) und im Saubere-Straßenfahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG). Seit 01. Januar 2023 ist zudem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bunderegierung zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge in der Bundesverwaltung (AVV Saubere Straßenfahrzeuge) in Kraft. Diese resultiert aus § 7 Abs. 2 Satz 1 SaubFahrzeugBeschG, wonach zur Sicherstellung des Erreichens der Mindestziele des Gesetzes Verwaltungsvorschriften durch den Bund erlassen werden. Eine interessante Lektüre wünscht Ihre UBA-Redaktion
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