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Radonexposition in Wasserwerken

Untersuchungen zur Radonexposition in Wasserwerken (Abschätzung der Radonexposition, um Gefahren für die Arbeiter dort zu vermeiden, nach Teil 3 der Strahlenschutzverordnung - Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten)

Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet (kuenstlich und natuerlich) / Ueberwachung der Radioaktivitaet in Umgebung von Kernkraftwerken, Spitaelern und Industrien

Ueberwachung der Umweltradioaktivitaet in der Schweiz: Luft, Regen, Erdboden, Gras, Getreide, Milch, andere Lebensmittel, Fluss- und Grundwasser, Wasserpflanzen, Fische, Sedimente, Plankton etc; Umgebungsueberwachung bei Kernkraftwerken, und in der Umgebung von Industrien und Spitaelern die Radionuklide verarbeiten; Messungen der Ortsdosen und der Ortsdosisleistung; Aufbau und Betieb eines Netzes mit Fernuebertragung zur automatischen Messung der Ortsdosisleistung an 51 Stationen in der Schweiz (zusammen mit der SMA); Korrelation zwischen Variationen der Strahlendosis und meteorologischen Einfluessen; Berechnung der Strahlendosen der Bevoelkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken; Messung von Radon in Wohnhaeusern und Berechnung der Strahlendosen der Bewohner (zusammen mit EIR); Ausarbeitung der Jahresberichte der KUER an den Bundesrat; Beurteilung der Messergebnisse aus der Sicht des Strahlenschutzes (Schweiz. Strahlenschutzverordnung und Internationale Empfehlungen); Bestimmung von Parametern und Test radiooekologischer Modelle fuer die Ausbreitung und den Transfer radioaktiver Stoffe in der Umwelt.

Radon in Niedersachsen : Radonvorsorgegebiete in Niedersachsen

gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10 Nds. MBl. Nr. 57/2020, S. 1643-1673 Drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Die Allgemeinverfügung des GAA Braunschweig gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben . Die folgenden drei Gemeinden des Landkreises Goslar werden hiermit als Radonvorsorgegebiet nach § 121 StrlSchG festgelegt: gilt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben drei Gemeinden des Landkreises Goslar Goslar-Stadt Clausthal-Zellerfeld Braunlage Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Hiermit sind folgende, Stadtteile, Ortsteile, eingemeindete Ortschaften und Siedlungsgebiete der drei ausgewiesenen Gemeinden betroffen: Goslar -Stadt: Goslar -Stadt: Oker Vienenburg Jerstedt Immenrode Hahndorf Wiedelah Hahnenklee-Bockswiese Lengde Lochtum Weddingen Clausthal-Zellerfeld: Clausthal mit Polsterberger Hubhaus; Zellerfeld mit Erbprinzentanne; Buntenbock ; Altenau mit den Ortsteilen Torfhaus, Bastesiedlung, Sperberhaier Dammhaus, Gemkenthal, Polstertaler Zechenhaus; Schulenberg im Oberharz mit den Ortsteilen Oberschulenberg, Mittelschulenberg, Festenburg, Forsthaus Ahrendsberg; Wildemann (Spiegelthaler Zechenhaus) Clausthal Zellerfeld Buntenbock Altenau Schulenberg im Oberharz Wildemann Braunlage: Braunlage: Braunlage mit den Ortsteilen Brunnenbachsmühle und Königskrug; Hohegeiß ; Sankt Andreasberg mit den Ortsteilen Oderberg, Oderbrück, Oderhaus, Odertaler Sägemühle, Silberhütte, Sonnenberg Braunlage Hohegeiß Sankt Andreasberg Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Eine interaktive Karte bietet das GEOPORTAL des Bundesamt für Strahlenschutz hier . Schutz vor Radon am Arbeitsplatz und bei der Errichtung von Neubauten Anforderungen und Pflichten für Arbeitsplätze Neubauten von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen zuständigen Behörden für die Überwachung und Einhaltung der aus der Gebietsfestlegung resultierenden Pflichten für Radon an Arbeitsplätzen regional zuständigen Gewerbeaufsichtsämter des Landes Niedersachsen. Rechtsgrundlage der Gebietsausweisung Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet die Bundesländer durch § 121 StrlSchG bis Ende 2020 Gebiete auszuweisen, für die erwartet wird, dass in einer Vielzahl von Gebäuden der Referenzwert von 300 Bq/m³ Radon überschritten sein könnte ( § 124 oder § 126 StrlSchG ). Referenzwert von 300 Bq/m³ Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) schreibt vor, entsprechende Vorhersagen auf Basis von wissenschaftlichen Methoden, unter Zugrundelegung geeigneter Daten und unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gegebenheiten, zu treffen. Hierbei eignen sich insbesondere geologische Daten, Messdaten der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Innenräumen und der Bodenluft, Bodenpermeabilität sowie Fernerkundungsdaten. Die Festlegung hat innerhalb der im Land bestehenden Verwaltungseinheiten zu erfolgen. Eine Verwaltungseinheit wird zum Radonvorsorgegebiet, wenn für mindesten 75 Prozent seiner Fläche in mindestens 10 Prozent der Gebäude eine Überschreitung des Referenzwertes anzunehmen ist ( § 153 Abs. 2 StrlSchV ). Die Festlegung und Bekanntgabe der niedersächsischen Radonvorsorgegebiete erfolgt durch das Land Niedersachsen auf Grundlage des § 121 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG i. V. m. § 153 StrlSchV per Allgemeinverfügung (AV. d. GAA BS v. 30.11.2020 - 40350/06/10) . 40350/06/10) Allgemeinverfügung (AV) Erläuterung zur Methodik der Gebietsausweisung in Niedersachsen drei Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage Für den Landkreis Göttingen wird zurzeit keine Gemeinde für eine Ausweisung als Radonvorsorgegebiet empfohlen. Die Karte des geogenen Radonpotentials liefert Hinweise, dass vor allem in den nordöstlichen Gebieten des Landkreises Göttingen höhere Radon-222-Aktivitätskonzentrationen im Boden vorliegen können. Jedoch gibt es nur wenige konkrete Messwerte, die eine genauere Eingrenzung der betroffenen Gebiete erlauben oder den bestehenden Verdacht bestätigen. Auch die geologischen Gegebenheiten, die sich besonders im Südharz sehr heterogen darstellen, können nur bedingt belastbare Nachweise über hohe Radonbelastungen liefern. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann daher nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die geforderten Kriterien zur Ausweisung eines Radonvorsorgegebietes von einzelnen Gemeinden des Landkreises erfüllt werden. Auch hier sind weitere umfangreiche Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration, sowohl in der Bodenluft, als auch in Innenräumen geplant, um eine belastbare Abschätzung des Radonpotentials und eine geografische Eingrenzung von möglicherweise als Radonvorsorgegebiet auszuweisenden Gemeinden zu erhalten. Hinweis:

Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt Messtechnik Messprogramme Untersuchte Medien Datenfluss

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt. Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt. Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen. Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität: Folgende Aufgaben werden bearbeitet: Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS) Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor) Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen) Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen) Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt: in Lebensmitteln in Futtermitteln im Trink- und Grundwasser in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen im Boden und in Pflanzen Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/ ) Letzte Aktualisierung: 28.06.2022

Überwachung des fliegenden Personals

Überwachung des fliegenden Personals In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Piloten und flugbegleitendes Personal sind als beruflich strahlenexponierte Personen überwachungspflichtig, wenn sie während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten können. Das Strahlenschutzregister des BfS erfasst seit August 2003 die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals. Für das Flugpersonal wird die Strahlenbelastung pro Flug mittels anerkannter Rechenprogramme anhand von Flugdaten berechnet. Die Prüfung von Rechenprogrammen zur Abschätzung der Körperdosis des fliegenden Personals im Rahmen der Anerkennungsverfahren beim Luftfahrt-Bundesamt erfolgt durch das BfS . Strahlenbelastung in unterschiedlichen Höhen In großen Höhen wirkt deutlich mehr Höhenstrahlung auf den Menschen als am Boden. Im Flugzeug gibt es keine effiziente Möglichkeit, sich dagegen abzuschirmen. Piloten und flugbegleitendes Personal können daher, vor allem wenn sie häufig Langstrecken auf den Polrouten fliegen, Strahlendosen erhalten, die durchaus vergleichbar sind mit Dosiswerten von Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder die mit radioaktiven Quellen umgehen. Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals Die EU -Richtlinie 96/29 EURATOM , die durch die EU -Richtlinie 2013/59 EURATOM ersetzt wurde, verlangte eine Strahlenschutzüberwachung des fliegenden Personals. In Deutschland wurde diese Forderung erstmals 2001 mit der Novelle der Strahlenschutzverordnung und 2018 mit dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) in Verbindung mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrSchV) in nationales Recht umgesetzt: Überwachungspflichtig ist Luftfahrtpersonal dann, wenn es in einem Beschäftigungsverhältnis gemäß deutschem Arbeitsrecht steht und während der Flüge durch Höhenstrahlung eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr erhalten kann. Für diese Beschäftigten ist die Körperdosis zu ermitteln, zu begrenzen und unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu reduzieren. Die Betreiber von Flugzeugen sind verpflichtet, die Dosiswerte zu ermitteln und durch eine entsprechende Planung des Personaleinsatzes und der Flugrouten die Strahlendosis ihrer Beschäftigten zu reduzieren. Strahlenschutzregister des BfS erfasst Strahlenbelastung des Cockpit- und Kabinenpersonals deutscher Luftfahrtgesellschaften Die monatlich ermittelten Dosiswerte des fliegenden Personals werden seit August 2003 im Strahlenschutzregister des BfS erfasst. Es überwacht unter anderem die Einhaltung der Grenzwerte der zulässigen Jahresdosen und die Berufslebensdosis. Da die physikalischen Bedingungen auf Flügen sehr genau bekannt sind, wird die Strahlenbelastung pro Flug anhand von Flugdaten berechnet. Dazu dürfen die Fluggesellschaften die vom Luftfahrt-Bundesam t zugelassenen Computerprogramme einsetzen. Die für die Zulassung erforderliche Prüfung dieser Rechenprogramme übernimmt das BfS . Es legt dahingehend auch die Anforderungen für eine erfolgreiche Anerkennung fest. Die Programme ermitteln auf der Basis von physikalischen Messungen (zum Beispiel der Neutronenflussdichte) und anhand der Flugdaten (Start- und Zielflughafen, Flugdauer und -höhe, Datum) die effektive Dosis , die aus dem jeweiligen Flug resultiert. Die Fluggesellschaften melden die errechneten Werte an das Luftfahrt-Bundesamt, das die Aufsicht über das fliegende Personal führt und unter anderem die Einhaltung von Dosisgrenzwerten überwacht. Dies gewährleistet auch für das fliegende Personal eine rechtlich abgesicherte Strahlenschutzüberwachung. Das Luftfahrt-Bundesamt übermittelt jeweils die Monatsdosen der Beschäftigten an das Strahlenschutzregister des BfS . Mittlere effektive Jahresdosis der beruflich strahlenexponierten Personen in verschiedenen Berufsgruppen im Jahr 2023 (N = Anzahl der messbar strahlenexponierten Personen pro Berufsgruppe) Berufsgruppe mit vergleichsweise hoher Strahlenbelastung Das fliegende Personal stellte 2023 mit rund 38.000 Beschäftigten etwa neun Prozent aller beruflich strahlenschutzüberwachten Personen, die im Strahlenschutzregister des BfS geführt werden. Diese neun Prozent erhalten mit einer Kollektivdosis von zirka 44 Personen-Sievert zwei Drittel der gesamten beruflich bedingten Strahlendosis in Deutschland. Die Abbildung zur mittleren effektiven Jahres im Jahr 2023 zeigt, dass das fliegende Personal mit einer durchschnittlichen effektiven Jahresdosis von 1,2 Millisievert nach den Beschäftigen an Radon-Arbeitsplätzen an Platz zwei der strahlenexponierten Berufsgruppen steht. Die durchschnittliche Strahlenbelastung des medizinischen Personals liegt im Vergleich dazu mit einer effektiven Jahresdosis von 0,3 Millisievert deutlich niedriger. Vergleich der Häufigkeitsverteilungen der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen in verschiedenen Bereichen im Jahr 2023 Charakteristisch ist auch der Unterschied bei den Dosisverteilungen, wie die Abbildung zur Häufigkeitsverteilung der Jahresdosis beruflich strahlenexponierter Personen im Jahr 2023 zeigt: Beim fliegenden Personal (blaue Balken) sind Jahresdosiswerte von 1,0 bis 1,5 Millisievert am häufigsten, alle anderen verteilen sich in etwa symmetrisch um diese Gruppe. Dagegen haben in den anderen beruflichen Bereichen Medizin, Forschung, Kerntechnik und Industrie (rote Balken) die meisten strahlenexponierten Personen nur Dosiswerte bis 0,5 Millisievert ; mit steigenden Dosiswerten fallen die Häufigkeiten dann steil ab. Dennoch sind für die Berufsgruppen, die ionisierende Strahlung einsetzen oder mit radioaktiven Quellen umgehen, Jahresdosen bis 20 mSv pro Jahr möglich. Im Vergleich werden beim fliegenden Personal Jahresdosen über acht Millisievert praktisch nicht beobachtet. Begrenzte Möglichkeiten zur Minimierung der Strahlenbelastung Es ist bislang technisch nicht möglich, Flugzeuge gegen die Höhenstrahlung abzuschirmen. Geringere Flughöhen oder weniger dosisintensive Flugrouten sind in der Regel nicht zielführend, da sie Kosten und Umweltbelastung erhöhen; außerdem begrenzen die Belange der Flugsicherheit, die immer Priorität haben, den Handlungsspielraum. Die Möglichkeiten des Strahlenschutzes beschränken sich daher auf vergleichsweise wenige Maßnahmen bei der Flugplanung, um Routendosen zu senken, sowie bei der Einsatzplanung der Crews, um eine möglichst faire Verteilung der Dosis auf das Personal zu erreichen. Stand: 11.12.2024

Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition

Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition Die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ) legt zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Alltag und bei der Berufsausübung Dosisgrenzwerte und Richtwerte fest. Zur Berechnung der Strahlenexposition dienen die Dosiskoeffizienten. Die Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten erfolgte in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001. Sie finden die Dosiskoeffizienten auf der Internetseite des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung im Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz . Hinweis: Die Urheberrechte dieser Dosiskoeffizienten liegen bei der ICRP (International Commission on Radiological Protection, Internationale Strahlenschutzkommission ). Zusätzlich hat das Bundesamt für Strahlenschutz weitere Dosiskoeffizienten erstellt: Dosiskoeffizienten für beruflich exponierte Personen für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Dosiskoeffizienten für Einzelpersonen der Bevölkerung für die Abschätzung der effektiven Dosis für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter Erläuterungen und Rechenbeispiele unterstützen beim Umgang mit den Dosiskoeffizienten. Stand: 06.05.2025

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung (PDF, 822 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 04.08.2025

Begutachtung der FFH- und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren zur kombinierten Nutzung des TBL-Ahaus auch zur Zwischenlagerung sonstiger radioaktiver Stoffe gemäß § 7 Abs. 1 StrlSchV

Neuberechnung der Anlage IV der Strahlenschutzverordnung

Berechnung der 50-Jahre-Folgeaequivalentdosis fuer Organe und Gewebe, der effektiven Aequivalentdosis und der daraus resultierenden Grenzwerte der Jahresaktivitaetszufuhr fuer beruflich strahlenexponierte Personen. Ueberpruefung der metabolischen Daten, die in der Publikation ICRP 30 vorgeschlagen werden und eventuelle Unterbreitung eines Vorschlages. Vergleichsrechnungen mit alternativen metabolischen Daten. Sensitivitaetsanalyse fuer ausgewaehlte Verbindungen. Untersuchung der Relevanz kritischer Einwaende gegen die Anwendung des ICRP 30 Konzepts. Modellberechnungen der normierten Dosisleistung bei externer Bestrahlung.

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