Auswertung der Empfehlungen der Internationalen Kommission fuer Strahlenschutz (ICRP) und anderer internationaler Fachgremien zwecks Anwendung in der schweizerischen Strahlenschutzpraxis. Mitarbeit bei Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Weisungen im Strahlenschutz. Erprobung neuer Konzepte in der Praxis.
Die FK-RL Technik konkretisiert die Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde. Die allgemeingültigen Anforderungen zu einer geeigneten Ausbildung, zur praktischen Erfahrung und zum durch anerkannte Kurse zu vermittelnden Wissen werden in der übergeordneten Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL FK) beschrieben. In der FK-RL Technik werden zu erwerbende Kompetenzen sowohl für die Fachkunde-Kurse als auch für die praktische Erfahrung (Sachkunde) definiert. Die bisherigen Mindestzeiten zum Erwerb der praktischen Erfahrung (Sachkunde) sind jetzt Regelzeiten; diese können unter bestimmten Voraussetzungen bis auf die Hälfte reduziert werden. Zur internationalen Vergleichbarkeit und einfacheren Anerkennung von ausländischen Abschlüssen sind für die unterschiedlichen Ausbildungen auch Mindest-Niveaus des Europäischen Qualifizierungsrahmens angegeben. Für Sachverständige gab es für den Nachweis der fachlichen Qualifikation in Bezug auf den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bisher nur Anforderungen für die Prüfung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern. Nunmehr werden Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz auch für die weiteren Sachverständigentätigkeiten nach § 172 Absatz 1 StrlSchG festgelegt. Die Rundschreiben vom 18.06.2004 (GMBl 2004, S. 799), sowie die Änderung durch Rundschreiben vom 19.04.2006 (GMBl 2006, S. 735) zur Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung, vom 21.11.2011 (GMBl 2011, S. 1039), sowie die Änderung durch Rundschreiben vom 23.06.2014 (GMBl 2014, S. 918) zur Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung, vom 21.12.2018 (GMBl 2019 Nr. 32, S. 633) zu Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde für die Beförderung von radioaktiven Stoffen, vom 18.11.2019 (GMBl 2019, S. 65) zu Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen und für die Sanierung von radioaktiven Altlasten, vom 11.03.2024 (GMBl 2024, S. 378) zu Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde beim Betrieb von Laseranlagen sowie vom 15.05.2014 (RS II 3 – 11 603/2) zum Erwerb der praktischen Erfahrung für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur Röntgenstreuung und -analyse ausschließlich mit handgehaltenen Röntgenfluoreszenzanalysatoren werden infolge der Neufassung aufgehoben.
Die Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Rahmen-RL FK) konkretisiert die übergeordneten Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde sowie der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und §§ 47 bis 49 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die Rahmen-RL FK beschreibt die allgemeinen Grundsätze für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz. Dazu gehören die Anforderungen an eine geeignete Ausbildung, die praktische Erfahrung (Sachkunde) sowie die Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen. Die Richtlinie bildet damit die Grundlage für die zugehörigen Fachkunde-Richtlinien, in denen die besonderen Anforderungen für die Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) sowie für technische Anwendungen (FK-RL Technik) konkretisiert werden. Für die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz werden ebenfalls einheitliche Anforderungen festgelegt. Die Aktualisierung muss grundsätzlich mindestens alle fünf Jahre erfolgen und dient dazu, neue Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung sowie aktuelle Entwicklungen im Strahlenschutz zu berücksichtigen. Neben anerkannten Aktualisierungskursen können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere geeignete Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden. Die Rahmen-RL FK schafft zudem einheitliche Anforderungen an die Durchführung und Anerkennung von Strahlenschutzkursen. Dabei werden Vorgaben zur Kursgestaltung, zu Präsenz- und Online-Lernformaten, zu Praktika sowie zur Durchführung von Abschlussprüfungen festgelegt. Darüber hinaus regelt die Rahmen-RL FK die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie den Umgang mit dem Widerruf oder der Fortgeltung unter Auflagen. Mit Rundschreiben vom 26. Juni 2026 wurden die Rahmen-RL FK und die FK-RL Technik bekannt gegeben. Diese sind spätestens ab dem 1. Januar 2027 von den zuständigen Landesbehörden beim Vollzug des Strahlenschutzrechtes zugrunde zu legen.
Landesrecht Bundesrecht Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG (mit Umweltinformationsrecht) Gesetz über Gebühren und Beiträge Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Umweltschutz (Umweltschutzgebührenordnung – UGebO) Umweltgesetze und Verordnungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Übersicht und Download) Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel (Umweltinformationsgesetz – UIG) Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG Kostenverordnung) Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Des Weiteren finden Sie spezielle Rechtsvorschriften zu folgenden Themen: Bodenschutz und Altlasten Elektromagnetische Felder Immissionsschutz / Industrie und Gewerbe Kreislaufwirtschaft Lärm Luft Strahlenschutz Wasser und Geologie Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU
- das Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 25.03.2020, Gz.: S II 4 – 11 432, - das gemeinsame Schreiben der Bundesländer vom 20.11.2020, - das Protokoll/den Beschluss der Ad-hoc-Sitzung des FAS vom 02.12.2020, - den Vermerk von Dr. Andrea Bock vom 17.12.2020, Gz.: S II 1 – 17 031-2/1, - die E-Mail von Dr. Andrea Bock vom 14.01.2021, Gz.: S II 3 – 1512/006-2020.0001 sowie die nach dem Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 27.01.2022, Gz.: S II 3 - 1512/006-2022.0001, ergangenen Schreiben, E-Mails oder Vermerke von Dr. Andrea Bock oder anderen Verantwortlichen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Vollzug des Strahlenschutzrechts während der Corona-Pandemie (bspw. von Dr. Goli-Schabnam Akbarian oder Dr. Birgit Keller), insbesondere zum Erwerb und zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizin (§§ 47 - 51 StrlSchV; Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin; Strahlenschutz in der Medizin – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung).
Die für den Strahlenschutz zuständigen Behörden überprüfen Betriebe vor Ort, die Tätigkeiten im Sinne des Strahlenschutzrechts ausüben, also beispielsweise Genehmigungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder den Betrieb von Röntgeneinrichtungen besitzen. Das Strahlenschutzgesetz fordert von den zuständigen Behörden die Erstellung und Veröffentlichung länderspezifischer "Aufsichtsprogramme". Diese Aufsichtsprogramme regeln, in welchem zeitlichen Abstand Vor-Ort-Prüfungen bei solchen Genehmigungsinhabern durchzuführen sind. Nach Strahlenschutzverordnung muss die Häufigkeit der Vor-Ort Aufsicht den Risiken der Tätigkeiten angepasst sein. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufsichtsprogramm schafft die Grundlage für die Erstellung der risikoorientierten Aufsichtsprogramme. Tätigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetz werden darin risikoorientierten Kategorien zugeordnet. Diese bestimmen die Häufigkeit der Vor-Ort-Überprüfungen beim jeweiligen Betrieb. Strahlenschutz
Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse der 23. BfS Vergleichs- und Eignungsprüfung für Radon-Exposimeter vor, die im Jahr 2026 durchgeführt wurde. Der Teilnehmerkreis umfasst sowohl behördlich bestimmte Messstellen nach § 169 des Strahlenschutzgesetzes und anerkannte Stellen nach § 155 der Strahlenschutzverordnung mit eigenem Auswertelabor als auch weitere, jährlich wechselnde Messlabore aus dem In- und Ausland. Der Bericht listet die teilnehmenden Institutionen auf und fasst die Ergebnisse in der Vergleichs- und Eignungsprüfung in pseudonymisierter Form zusammen. Im Jahr 2026 zeigten 38 der 39 teilnehmenden Gerätesets eine annehmbare Leistung. Darunter befanden sich auch alle 12 Messsysteme der in diesem Jahr teilnehmenden Messstellen und anerkannten Stellen. Diese Gerätetypen werden zu Messungen an Arbeitsplätzen in Deutschland eingesetzt.
Seit 1958 werden die von den amtlichen Messstellen gemessenen Werte der Radioaktivität in der menschlichen Umweltin Form von Vierteljahresberichten, seit 1968 in Jahresberichten veröffentlicht.Das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 ist am 31. Dezember 2018 in Kraft getreten und dientdeshalb diesem Bericht als Grundlage. Zum gleichen Zeitpunkt ist die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraftgetreten. Wo auf die vorher gültige Strahlenschutzverordnung Bezug genommen wird, ist sie als StrlSchV 2001 gekenn‐zeichnet.Dieser Bericht ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil „Bericht“ werden die aktuellen Daten wiedergegeben undbewertet. Detaillierte Tabellen und Werte aus dem aktuellen Berichtsjahr befinden sich hierzu im letzten Teil „Tabellen“.Allgemeine Angaben, eine Einführung in die jeweilige Thematik sowie ausführliche Hintergrundinformationen werden ineinem separaten Bericht „Grundlagen zur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ (Grundlagenbericht,nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0221-2023032136841) dargestellt.
Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung (PDF, 185 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 01.09.2026
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 576 |
| Kommune | 1 |
| Land | 38 |
| Weitere | 79 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 75 |
| Gesetzestext | 24 |
| Text | 503 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 81 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 558 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 656 |
| Englisch | 93 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 5 |
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| Boden | 221 |
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