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Begutachtung der FFH- und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren zur kombinierten Nutzung des TBL-Ahaus auch zur Zwischenlagerung sonstiger radioaktiver Stoffe gemäß § 7 Abs. 1 StrlSchV

Betriebliche Regelungen zum Strahlenschutz

Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Landessammelstelle für radioaktive Abfälle des Freistaates Sachsen

Die Landessammelstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Ablieferungspflichtige gemäß § 76 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung (Forscher, Nuklearmediziner, Gewerbetreibende usw.) aus Sachsen, sowie aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, die radioaktive Abfälle entsorgen müssen. Sie wird vom Verein Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) betrieben.“

Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen – Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition

Bereits seit dem 1. März 2004 wird die Richtlinie zur Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenbelastung von den zuständigen Landesbehörden dem Vollzug zu Grunde gelegt. Die Richtlinie wurde vom Bundesumweltministerium im Konsens mit den Ländern erarbeitet und stellt einen wichtigen Beitrag zu einem bundesweit einheitlichen und hohen Standard zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung dar. Die Richtlinie ist seinerzeit auf Grundlage der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I Seite 1714) erarbeitet worden. Die Strahlenschutzverordnung von 2001 legte – wie auch die aktuell geltende Strahlenschutzverordnung – zum Schutz vor der schädlichen Wirkung durch ionisierende Strahlung Dosisgrenzwerte für Personen fest, die sicherstellen, dass niemand in seiner Gesundheit beeinträchtigt wird. Hierfür ist die genaue Ermittlung der individuellen Strahlenbelastung unbedingt erforderlich. Strahlenbelastungen wie Röntgenstrahlung oder die Strahlung von radioaktiven Stoffen am Arbeitsplatz oder der Umgebung wirken von außen auf den Körper (äußere Strahlenbelastung). Die äußere Strahlenbelastung kann mit Dosimetern, die am Körper getragen werden, gemessen werden, oder aufgrund der Aufenthaltszeit und der Höhe und Art des Strahlenfeldes ermittelt werden. Je nach Strahlenart existieren hierzu verschiedene Dosimetertypen. Äußere Strahlenexposition Die Richtlinie legt fest, wie die äußere Strahlenbelastungen für Beschäftigte zum Beispiel in kerntechnischen Anlagen oder Kliniken oder für Personen, die bei der medizinischen Behandlung von Mensch oder Tier helfen, zu ermitteln ist. Für gebärfähige Frauen und Jugendliche, die beruflich oder in der Ausbildung mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen zu tun haben, werden neben einem sogenannten amtlichen Dosimeter, dass monatlich ausgewertet wird, ein weiteres, direkt ablesbares Dosimeter gefordert. Die "Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen – Teil 1: Ermittlung der Körperdosis bei äußerer Strahlenexposition (Paragrafen 40, 41, 42 StrlSchV; Paragraf 35 RöV) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht (GMBl 2004, S. 410). Eine nichtamtliche Internetfassung des BMUKN steht zum Download bereit.

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung (PDF, 737 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 02.04.2026

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011

Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011 Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Richtlinie zur Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV/M) vom 17.10.2011 (PDF, 1 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 29.06.2026

Neuberechnung der Anlage IV der Strahlenschutzverordnung

Berechnung der 50-Jahre-Folgeaequivalentdosis fuer Organe und Gewebe, der effektiven Aequivalentdosis und der daraus resultierenden Grenzwerte der Jahresaktivitaetszufuhr fuer beruflich strahlenexponierte Personen. Ueberpruefung der metabolischen Daten, die in der Publikation ICRP 30 vorgeschlagen werden und eventuelle Unterbreitung eines Vorschlages. Vergleichsrechnungen mit alternativen metabolischen Daten. Sensitivitaetsanalyse fuer ausgewaehlte Verbindungen. Untersuchung der Relevanz kritischer Einwaende gegen die Anwendung des ICRP 30 Konzepts. Modellberechnungen der normierten Dosisleistung bei externer Bestrahlung.

Immissions- und Strahlenschutz (GB 2)

• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.

Rechtswissenschaftliche Prüfungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Auslegung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Rechts der ionisierenden Strahlung, einschließlich Notfallschutzrecht, und der nichtionisierenden Strahlung

Radonexposition in Wasserwerken

Untersuchungen zur Radonexposition in Wasserwerken (Abschätzung der Radonexposition, um Gefahren für die Arbeiter dort zu vermeiden, nach Teil 3 der Strahlenschutzverordnung - Schutz von Mensch und Umwelt vor natürlichen Strahlungsquellen bei Arbeiten)

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