Anlage 8/2 - Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR / RID Teilbereich: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) 1. Vorwort Ergänzend zu dem einheitlichen Muster-Rahmenlehrplan für die behördlichen Gefahrgutkontrollen gemäß Anlage 8/1 der RSEB soll auch die Aus- und Fortbildung des Personals zur Kontrolle der Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) geregelt werden. 2. Ziele Den Schulungsteilnehmern sollen über die Lerninhalte des allgemeinen Muster-Rahmenlehrplans hinaus die besonderen Anforderungen bzgl. der Klasse 7 vermittelt werden. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung der relevanten gefahrgutrechtlichen Vorschriften, der sichere Umgang mit Messgeräten und das richtige Einsatzverhalten. Die atomrechtlichen und strahlenschutzrechtlichen Vorschriften, die für die Beförderung radioaktiver Stoffe gelten, sollen vorgestellt werden. Die Teilnehmer sollen am Ende der Schulung in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene durchzuführen. 3. Zielgruppen Zielgruppe der Ausbildung für die Klasse 7 ist das Kontrollpersonal, das bereits einen Grundlehrgang gemäß Anlage 8/1 der RSEB mit Erfolg absolviert oder einen vergleichbaren Kenntnisstand erreicht hat. Zielgruppe der Fortbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher bereits bei der Durchführung von Gefahrgutkontrollen eingesetzt wird. 4. Rahmenlehrplan Der Muster-Rahmenlehrplan für die Ausbildung im Teilbereich der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) trägt Empfehlungscharakter. Er enthält die Mindestanforderungen an Wissensstoff und praktische Ausbildung, die für die Durchführung von behördlichen Gefahrgutkontrollen der Klasse 7 erforderlich sind. Für die Fortbildung des Kontrollpersonals wird kein festgelegter Rahmenlehrplan vorgegeben. Die Inhalte der Fortbildung sind den Erfordernissen bzgl. neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen anzupassen. Kleinere Rechtsänderungen mit einem Umfang bis zu 5 Unterrichtseinheiten können auch durch elektronische Medien vermittelt werden. 5. Grundsätze Die Themen sind an zentralen Veranstaltungen von fachlich qualifizierten Personen zu unterrichten. Diese müssen umfangreiche gefahrgutspezifische Kenntnisse sowie Grundkenntnisse im Atomrecht/Strahlenschutzrecht besitzen. Die Anzahl der Teilnehmer soll aufgrund der Komplexität der Vorschriften und der praktischen Übungen möglichst auf 12 bis 16 Seminarteilnehmer begrenzt werden. Jedem Teilnehmer sind die aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, den Vortragsanteil auf höchstens 5 Unterrichtseinheiten je Unterrichtstag zu beschränken. Die erfolgreiche Vermittlung der Lehrinhalte soll durch Lernzielkontrollen überprüft werden. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung über die Teilnahme. 6. Zeitansätze Der Zeitansatz der Unterrichtseinheiten für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der im Lehr- und Lernschwerpunkt angegebene Zeitrahmen bezieht sich dabei auf Kontrollpersonal ohne Vorkenntnisse bei der Beförderung radioaktiver Stoffe. Die Ausbildung des Kontrollpersonals sowie die bisherige Kontrollerfahrung sind zu berücksichtigen und können den Zeitbedarf erheblich reduzieren. Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals. 7. Übersicht der Lehr-/Lernschwerpunkte Nummer Lehr-/Lernschwerpunkt Unterrichts- einheiten 1. Einführung 1 2. Physikalische Grundlagen 6 3. Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID zur Klasse 7 10 4. Atom- und strahlenschutzrechtliche Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Atomrechtliche Entsorgungsverordnung) 3 5. Strahlenschutz 3 6. Strahlungsmessung 8 7. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 2 8. Praktische Ausbildungskontrolle 5 9. Lernzielkontrolle 2 Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten: 40 8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes (Interner Link) Lehr-/Lernschwerpunkt Die hier vorgegebene Reihenfolge kann in einem begrenzten Rahmen geändert werden. Lehr-/Lerninhalte Hier werden alle verbindlich zu unterrichtenden Inhalte unter Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt. Bei den Gliederungspunkten, die auch Vorschriften anderer Klassen beinhalten, sind jeweils die Vorschriften der Klasse 7 zu lehren. S/E (Bedeutung "S" = Straße, "E" = Eisenbahn) Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifisch angewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beide Verkehrsträger gültig. Lehr-/Lernmethode Diese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten der Seminargruppe abzustimmen. Da der Lehrplan sich an Lehrkräfte wendet, die entweder pädagogisch vorgebildet sind oder langjährige Erfahrungen haben, Lerninhalte zu vermitteln, wird auf eine Erläuterung der einzelnen Methoden ( z. B. Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen, erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien) verzichtet. Stufe Für die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgende Intensitätsstufen zu unterscheiden: Stufe I: Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion) Stufe II: Ordnen und Verstehen (Reorganisation) Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer) Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung) ( UE ) Unterrichtseinheit Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt. Hinweise Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung. 9. Weitere Erläuterungen Von besonderer Bedeutung ist der Schutz des Kontrollpersonals vor möglichen Gefährdungen. Dies gilt insbesondere bei festgestellten Mängeln bei der Beförderung radioaktiver Stoffe. Um dies zu gewährleisten, soll den Teilnehmern der sichere Umgang mit den Messgeräten, das entsprechende Einsatzverhalten und die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vermittelt werden. Hinsichtlich der Strahlenexposition des Kontrollpersonals und daraus abzuleitende Maßnahmen, ist sich an dem Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG ) und der Strahlenschutzverordnung ( StrLSchV ) zu orientieren. Stand: 19. Juni 2025
- das Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 25.03.2020, Gz.: S II 4 – 11 432, - das gemeinsame Schreiben der Bundesländer vom 20.11.2020, - das Protokoll/den Beschluss der Ad-hoc-Sitzung des FAS vom 02.12.2020, - den Vermerk von Dr. Andrea Bock vom 17.12.2020, Gz.: S II 1 – 17 031-2/1, - die E-Mail von Dr. Andrea Bock vom 14.01.2021, Gz.: S II 3 – 1512/006-2020.0001 sowie die nach dem Schreiben von Dr. Andrea Bock vom 27.01.2022, Gz.: S II 3 - 1512/006-2022.0001, ergangenen Schreiben, E-Mails oder Vermerke von Dr. Andrea Bock oder anderen Verantwortlichen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zum Vollzug des Strahlenschutzrechts während der Corona-Pandemie (bspw. von Dr. Goli-Schabnam Akbarian oder Dr. Birgit Keller), insbesondere zum Erwerb und zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde oder Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizin (§§ 47 - 51 StrlSchV; Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin; Strahlenschutz in der Medizin – Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung).
Die Landessammelstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Ablieferungspflichtige gemäß § 76 Abs. 4 Strahlenschutzverordnung (Forscher, Nuklearmediziner, Gewerbetreibende usw.) aus Sachsen, sowie aus Thüringen und Sachsen-Anhalt, die radioaktive Abfälle entsorgen müssen. Sie wird vom Verein Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Rossendorf e. V. (VKTA) betrieben.“
Antrag nach dem UIG Guten Tag, ich habe in Ihrem Organigramm gesehen, dass Sie eigene Strahlenschutzbeauftragte haben. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Strahlenschutzanweisung gemäß § 45 Strahlenschutzverordnung - ggf.weitere Betriebsregelungen, in denen die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Befugnisse der Strahlenschutzbeauftragten festgelegt sind - die Anzahl der beruflich exponierten Personen der Kategorien A und B Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail und weise auf § 3 Abs. 2 Satz 2 UIG hin. Ich verweise außerdem auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Soweit personenbezogene Daten oder sonstige Belange Dritter betroffen sind, stimme ich schon jetzt einer Schwärzung zu. Eine Anhörung von Dritten muss nach meiner Meinung nicht erfolgen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
• Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz für den Freistaat Sachsen • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach dem Atomgesetz am Forschungsstandort Rossendorf • Überwachung von Lebensmitteln (u. a. Amtshilfe für die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen) • Betrieb der Radonberatungsstelle • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität nach der Verordnung zur Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz an den Standorten der Wismut GmbH • Überwachung der anlagenbezogenen Radioaktivität an den Altstandorten des Uranerzbergbaus • Aufsichtliche Messungen nach der Strahlenschutzverordnung inkl. Sicherheitstechnisch bedeutsame Ereignisse und Nukleare Nachsorge • Der Geschäftsbereich ist akkreditiert nach ISO 17025 für alle relevanten Prüfverfahren im Bereich Immission und Emission. Fachbereich 20 - Zentrale Aufgaben • Probenentnahmen und Feldmessungen (ohne Messungen und Probenentnahmen im Rahmen der Radonberatung) u. a. Probenentnahmen aus Fließgewässern, Messung der nuklidspezifischen Gammaortsdosisleistung • Organisation und Logistik für die von externen Probenehmern gewonnenen und dem Geschäftsbereich 2 zu übergebenden Proben. Betrieb der Landesdatenzentrale und der Datenbank zur Umweltradioaktivität im Freistaat Sachsen • Unterstützung der beiden Landesmessstellen bei der Einführung und Pflege radiochemischer Verfahren Fachbereiche 21, 22 - Erste und Zweite Landesmessstelle für Umweltradioaktivität Laboranalysen • nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz • zur Überwachung der Wismut-Standorte • zur Überwachung des Forschungsstandort Rossendorf • zur Überwachung der Altstandorte des Uranbergbaus • zur Lebensmittelüberwachung • zu den aufsichtlichen Kontrolltätigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft u. a. in den Medien Wasser, Boden, Luft, Nahrungs- und Futtermittel. Analysierte Parameter: u. a. gamma- und alphastrahlende Radionuklide (z. B. Cäsium-137, Cobalt-60, Kalium-40, Uran-238); Strontium-90; Radium-226 und Radium-228). Fachbereich 23 - Immissionsmessungen Kontinuierliche Überwachung der Luftqualität durch Betrieb des stationären Luftmessnetzes des Freistaates (Online-Betrieb von 30 stationären Messstationen mit Übergabe der Messdaten ins Internet): • Laufende Messung der Luftgüteparameter SO2, NOx, Ozon, Benzol, Toluol, Xylole, Schwebstaub, Ruß • Gewinnung meteorologischer Daten zur Einschätzung der Luftgüteparameter • Sammlung von Schwebstaub (PM 10- und PM 2,5-Fraktionen) und Sedimentationsstaub zur analytischen Bestimmung von Schwermetallen, polyzyklischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Ruß • Absicherung der Messdatenverarbeitung und Kommunikation • Betreiben einer Messnetzzentrale, Plausibilitätskontrolle der Daten und deren Übergabe an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und an die Öffentlichkeit • Absicherung und Überwachung der vorgegebenen Qualitätsstandards bei den Messungen durch den Betrieb eines Referenz- und Kalibrierlabors • Sicherung der Verfügbarkeit aller Messdaten zu > 95% • Weiterentwicklung des Luftmessnetzes entsprechend den gesetzlichen Anforderungen • Betreuung eines Depositionsmessnetzes (Niederschlag) mit zehn Messstellen • Betrieb von drei verkehrsnahen Sondermessstellen an hoch belasteten Straßen • Durchführung von Sondermessungen mit Immissionsmesswagen und mobilen Containern • Betrieb von Partikelmesssystemen im Submikronbereich (Zählung ultrafeiner Partikel) in Dresden • Betrieb von Verkehrszähleinrichtungen und Übernahmen dieser Verkehrszähldaten sowie von Pegelmessstellen der Städte in den Datenbestand des Luftmessnetzes Fachbereich 24 - Emissionsmessungen, Referenz- und Kalibrierlabor Der Fachbereich befasst sich mit der Durchführung von Emissionsmessungen an ausgewählten Anlagen aus besonderem Anlass im Auftrag des LfULG. Beispiele: • Emissionsmessungen an Blockheizkraftwerken in der Landwirtschaft (Geruch, Stickoxide, Gesamtkohlenstoff und Formaldehyd). • Ermittlung der Stickstoff-Deposition aus Tierhaltungsanlagen für Geflügel und Rinder (Emissionsmessungen von Ammoniak, Lachgas, Methan, Wasser, Kohlendioxid, Feuchte, Temperatur und Luftströmung , Ammoniak-Immissionsmessung mit DOAS-Trassenmesssystem). • Untersuchung von Emissionen aus holzgefeuerten Kleinfeuerungsanlagen zur Abschätzung von Auswirkungen der novellierten 1. BImSchV. • Unterstützung des LfULG bei der Überwachung bekannt gegebener Messstellen nach § 26 BImSchG.
Organisationsstruktur des BfS Im BfS wird die Aufbauorganisation in einem Organisationsplan ( Organigramm ) dargestellt. Die Struktur der vom BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan ( Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Die Struktur der Schriftgutverwaltung im BfS ist im Aktenplan festgelegt. Organigramm des BfS Die Organisationsstruktur (Aufbau) des BfS ist in einem Organigramm grafisch dargestellt. Dem Organigramm lassen sich die organisatorischen Einheiten des BfS sowie deren Bezeichnungen entnehmen. Die Struktur der im BfS betriebenen Labore wird durch einen ergänzenden Organisationsplan (Labore im Strahlenschutz ) abgebildet. Verantwortung für Personal- und Organisationsänderungen Das BfS ist nach dem Gesetz zur Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz eine selbständige Bundesoberbehörde. Die zentralen Aufgaben des Amtes im Bereich des Schutzes von Mensch und Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung sind in diesem Gesetz, dem Strahlenschutzgesetz , und der Strahlenschutzverordnung festgelegt. Innerhalb des durch das Bundesumweltministerium gesetzten Rahmens kann das BfS eigenständig über personelle Maßnahmen entscheiden. Entscheidungen zur Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Besetzung von Leitungspositionen erfordern die Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Aktenplan des BfS Aktenplan des BfS Das Verwaltungshandeln muss jederzeit nachprüfbar sein. Um dies zu gewährleisten, ist eine schriftliche Dokumentation , die den Stand und die Entwicklung eines Vorgangs jederzeit widergibt, unerlässlich. Für die geordnete Ablage der Dokumente und Unterlagen bildet der Aktenplan die Grundlage. Im Aktenplan sind alle Aktenplankennzeichen des BfS enthalten. Downloads Titel Kurztext Datum Organigramm des BfS (PDF, 180 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Informationen zum BfS 21.04.2026 Aktenplan des BfS (PDF, 536 KB, Datei ist nicht barrierefrei) Informationen zum BfS 30.10.2024 Labore und Leitstellen im Bundesamt für Strahlenschutz (PDF, 198 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Die Organisation der Labore und Leitstellen im Strahlenschutz dargestellt im Organigramm (Stand 04.12.2025). 04.12.2025 Stand: 02.04.2026
Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen "Strahlenschutz in der Tierheilkunde" Fachkunde-Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung und zur Röntgenverordnung (PDF, 169 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 02.04.2026
Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung Zusammenstellung von Strahlenschutzkursen nach der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung (PDF, 737 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 02.04.2026
Berechnung der 50-Jahre-Folgeaequivalentdosis fuer Organe und Gewebe, der effektiven Aequivalentdosis und der daraus resultierenden Grenzwerte der Jahresaktivitaetszufuhr fuer beruflich strahlenexponierte Personen. Ueberpruefung der metabolischen Daten, die in der Publikation ICRP 30 vorgeschlagen werden und eventuelle Unterbreitung eines Vorschlages. Vergleichsrechnungen mit alternativen metabolischen Daten. Sensitivitaetsanalyse fuer ausgewaehlte Verbindungen. Untersuchung der Relevanz kritischer Einwaende gegen die Anwendung des ICRP 30 Konzepts. Modellberechnungen der normierten Dosisleistung bei externer Bestrahlung.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 600 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 1 |
| Land | 44 |
| Weitere | 61 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 74 |
| Gesetzestext | 24 |
| Text | 497 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 100 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 566 |
| Offen | 132 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 696 |
| Englisch | 70 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 8 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 404 |
| Keine | 219 |
| Multimedia | 3 |
| Unbekannt | 7 |
| Webseite | 104 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 219 |
| Lebewesen und Lebensräume | 544 |
| Luft | 139 |
| Mensch und Umwelt | 680 |
| Wasser | 138 |
| Weitere | 702 |