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Der Umwelt zuliebe: Gartenabfälle verwerten statt verbrennen

<p> Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen <ul> <li>Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten.</li> <li>Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen).</li> <li>Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen).</li> </ul> Gewusst wie <p>Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt.</p> <p><strong>Nicht offen verbrennen:</strong> Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten.</p> <p><strong>Kompostieren:</strong> Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/torffrei_gaertnern_fnr_pressedienst_kompost_infografik.jpg"> </a> <strong> Was gehört auf den Kompost und was nicht? </strong> Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) <p><strong>Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen:</strong> Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf.</p> <p><strong>Neue Lebensräume schaffen:</strong> Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfällen</a>.</li> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.</li> </ul> Hintergrund <p>Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde.&nbsp;So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.</p> </p><p> Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen <ul> <li>Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten.</li> <li>Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen).</li> <li>Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen).</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt.</p> <p><strong>Nicht offen verbrennen:</strong> Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten.</p> <p><strong>Kompostieren:</strong> Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/torffrei_gaertnern_fnr_pressedienst_kompost_infografik.jpg"> </a> <strong> Was gehört auf den Kompost und was nicht? </strong> Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) </p><p> <p><strong>Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen:</strong> Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf.</p> <p><strong>Neue Lebensräume schaffen:</strong> Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/bioabfaelle">Bioabfällen</a>.</li> <li>Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>.</li> </ul> </p><p> Hintergrund <p>Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde.&nbsp;So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Oekologische Begleituntersuchungen bei Sukzession und Walderneuerung mit Hilfe von Vorwaeldern auf Sturmschadensflaechen

Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens werden die oekologischen Auswirkungen von nach Baum- und Straucharten und nach Pflanzendichten variierenden Vorwaeldern untersucht. Es wird insbesondere den Fragen der Schutzwirkungen, z.B. Spaetfrostschutz und der Beeinflussung des Wasser- und Naehrstosshaushaltes nach Sukzessionen, bzw. gezielt eingebrachten Vorwaldbaumarten, nachgegangen. In zusaetzlichen Versuchsparzellen (in nicht vom Sturm geschaedigten Fichtenparzellen und auf vegetationslos zu haltenden Flaechen) werden Vergleichsdaten gewonnen.

Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach, 1. Planänderung nach Plangenehmigung

Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.

Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht

Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge zwei Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab fünf Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.

Naturschutzgroßprojekte in Sachsen-Anhalt Naturschutzgroßprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ Naturschutzgroßprojekt „Untere Havelniederung“ Naturschutzgroßprojekt „Mittelelbe-Schwarze Elster“

Entlang der Flüsse Saale und Unstrut gibt es auf den steilen Hängen und in den kleinen Seitentälern eine Vielzahl besonderer Trockenlebensräume: felsige Flächen, magere Wiesen, trockene Rasengebiete sowie arrondierte Streuobstwiesen, Acker- und Waldränder. Diese Gebiete sind die Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen. Doch sie sind bedroht, insbesondere wenn sie nicht gepflegt oder genutzt werden. Früher waren hier regelmäßig Hirten mit ihren Herden unterwegs. Diese Form der naturnahen Nutzung wird heute jedoch immer seltener. Ohne sie kommt es zu Verbuschungen und einer Degradierung der Biotope: Büsche und Sträucher wachsen unkontrolliert, wertvolle Lebensräume gehen verloren und mit ihnen viele seltene Offenlandarten. Deshalb hat der Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland das große Naturschutzprojekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ initiiert: Ziel ist es, diese einzigartigen Landschaften zu erhalten und weiterzuentwickeln und dabei die Tier- und Pflanzenwelt mit angepasster Landnutzung zu verbinden. In der ersten Projektphase wird ein Pflege- und Entwicklungsplan für eine Fläche von knapp 4.000 Hektar erstellt. Diese Fläche verteilt sich auf insgesamt fünf Regionen im Naturpark. Mithilfe von Biotopkartierungen, floristischen und faunistischen Erfassungen sowie sozioökonomischen Studien werden umfassende Erhebungen durchgeführt. Welche Tier- und Pflanzenarten leben dort? Wie wird die Fläche heute genutzt? Welche Bedürfnisse haben Eigentümer:innen, Landwirt:innen und andere Beteiligte vor Ort? Aus all diesen Informationen entstehen bis zum Ende der ersten Projektphase (Dezember 2024 bis Februar 2028) konkrete Vorschläge, wie die Landschaft entwickelt, gepflegt und genutzt werden kann, beispielsweise durch Beweidung, das Entfernen von Verbuschungen oder eine schonendere Nutzung. In einer zweiten Projektphase sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden. Durch die Kombination von Artenschutz und extensiver Landnutzung, beispielsweise in Form von Weidetierhaltung, wird so die einzigartige Biodiversität in der Region gestärkt und der Erhalt der charakteristischen Kulturlandschaft an Saale und Unstrut gefördert. Das Projekt wird gefördert über das Förderprogramm „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ mit Mitteln des Bundesumweltministeriums (75 Prozent) und des Landes Sachsen-Anhalt (16 Prozent). Der Eigenanteil von 9 Prozent wird durch die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis sowie den Geo-Naturpark selbst getragen. Das Fördervolumen für Projektphase I beträgt insgesamt 1,5 Mio. Euro. Detaillierte Informationen zum Projekt „Trockenhänge an Saale und Unstrut“ finden Sie auf der Website des Geo-Naturparks Saale-Unstrut-Triasland . Das Gewässerrandstreifenprojekt wird seit 2005 mit Mitteln des Bundes (75 Prozent), des Landes Brandenburg (11 Prozent), des Landes Sachsen-Anhalt (7 Prozent) sowie des NABU (7 Prozent) umgesetzt. Das Projektgebiet erstreckt sich auf einer Länge von 86 Kilometern am Havelunterlauf von Pritzerbe in Brandenburg bis unterhalb von Havelberg in Sachsen-Anhalt, wo die Havel in die Elbe mündet. Das Projekt ist auf die Renaturierung des Unterlaufs der Havel und die Wiederherstellung natürlicher Retentionspotentiale der Havelaue sowie angrenzender Gebiete in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt gerichtet. Die Projektphase 1 wurde im Juni 2009 mit der Erarbeitung eines zwischen dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) als Träger, den Ländern und dem Bund abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplans abgeschlossen. Ende 2019 wurde mit der Umsetzungsphase (Projektphase 2) begonnen und ist bis 2033 geplant. Das Naturschutzgroßprojekt hat einen Gesamtumfang von ca. 66,5 Mio. Euro. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Untere Havelniederung finden Sie auf der Internetseite des NABU . Im Bereich der Mittleren Elbe zwischen Pretzsch und Gallin sowie der Unteren Schwarzen Elster ab Jessen beteiligen sich das  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Bundesförderprogrammes „chance.natur“ an der Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes Mittelelbe-Schwarze Elster. Die Heinz-Sielmann-Stiftung beabsichtigt unter der Mitwirkung regionaler Akteure, wie dem Biosphärenreservat Mittelelbe, verlorengegangene Bereiche der Auenlandschaft und deren natürliche Dynamik wieder herzustellen. Viele verschiedene Maßnahmen, wie das Wiederanschließen von Altwässern an die Elbe, Wiederherstellung einzelner Auwälder und partielle Extensivierungen von Grünland werden zur Verbesserung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Situation beitragen. Die durch den intensiven Stromausbau der Elbe über die letzten 150 Jahre erzeugten Probleme, wie starke Erosion der Flusssohle/Sohlvertiefung und sinkende Grundwasserstände in Flussnähe, sollen mit Hilfe der Umgestaltungen innerhalb dieses Projektes abgemildert werden. Das Projekt startete am 1. Juni 2020 mit der sogenannten Projektphase 1, welche die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zum Ziel hat. In der Projektphase 1 werden die Projektmaßnahmen entwickelt und festgelegt, die schließlich in der Projektphase 2 ab dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Insgesamt wurden für die Projektphase 1 ca. 2,7 Mio. Euro investiert. Der Bund beteiligt sich mit einem Anteil von 75 Prozent an der Gesamtfinanzierung. Das Land Sachsen-Anhalt, in Vertretung durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, beteiligt sich mit 15 Prozent an der Gesamtfinanzierung und hat für die Umsetzung der Projektphase 1 ca. 400.000 Euro bereitgestellt. Die Heinz-Sielmann-Stiftung steuert einen Eigenanteil von 10 Prozent zu der Gesamtfinanzierung der ersten Projektphase hinzu. Weitere detaillierte Informationen zum Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe-Schwarze Elster finden Sie auf der Internetseite der Heinz Sielmann Stiftung .

WF 7300 Arboretum

Arboreten dienen der Sicherung und Erhaltung des genetischen Potenzials heimischer und eingebürgerter Baum- und Straucharten. Als dendrologische Sammlung stehen sie der Lehre, Forschung und dem Selbststudium zur Verfügung.

Coronella austriaca Laurenti, 1768 Schlingnatter Reptilien Gefährdet

Das Verbreitungsgebiet der Schlingnatter umfasst nahezu ganz Deutschland mit einem Schwerpunkt in den klimatisch begünstigten Mittelgebirgsräumen im Südwesten und Süden. Im Norddeutschen Tiefland hingegen ist die Art nur noch sehr verstreut verbreitet. Die Schlingnatter ist im Zeitraum 2000 bis 2018 in etwa 18 % der TK25-Q nachgewiesen worden und somit mäßig häufig, wenngleich sie in weiten Teilen Deutschlands nur noch in kleineren, isolierten Beständen vorkommt. Sie besiedelt strukturierte Biotopkomplexe mit vielen Versteckplätzen (z. B. Steinriegel, Stein- und Reisighaufen sowie Totholz), offenen Bereichen mit Ruderalvegetation bis hin zu Brachflächen mit Sträuchern (Thermoregulation) (Völkl et al. 2017). Zumindest in Niedersachsen ist sie auch regelmäßig in Bereichen ohne Vertikalstrukturen zu finden. Typische Lebensräume sind in Norddeutschland vor allem Moore (Dämme und Randbereiche) und Heiden sowie in Süddeutschland extensiv genutzte Weinberge und Weinbergbrachen in frühem Sukzessionsstadium. Bahnstrecken mit Begleitvegetation und Böschungen können noch gute Bestände beherbergen und sind wichtige Vernetzungsachsen. Der langfristige Bestandstrend ist von einem sehr starken Rückgang vor allem im Norden und einem mäßigen Rückgang im Süden geprägt. Deutschlandweit wird von einem starken Rückgang ausgegangen. Gründe sind vor allem die großflächige Zerstörung von Mooren und Heiden (Norddeutschland) sowie Rebflurbereinigungen (Süddeutschland). Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer mäßigen Abnahme ausgegangen. Die Ursachen der Abnahme liegen u. a. in zu kleinen Habitatinseln und der Isolation. Eine langfristig überlebensfähige Population benötigt deutlich über 100 ha (Goddard 1981, Völkl et al. 2017) zusammenhängende geeignete Lebensräume. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“ ist gleich geblieben. Der kurzfristige Bestandstrend wurde gegenüber 2009 von der Kriterienklasse „starke Abnahme“ in „mäßige Abnahme“ geändert. Diese Änderung beruht auf einem Erkenntnisgewinn über die Verbreitung sowie über Populationsgrößen aufgrund der verstärkt geforderten Erfassung dieser streng geschützten und versteckt lebenden Art bei bevorstehenden Eingriffen in Natur und Landschaft sowie im Rahmen des FFH-Artenmonitorings. Die wesentlichen Gefährdungsursachen der Schlingnatter sind: Lebensraumzerstörung z. B. durch Rebflurbereinigungen, Straßenbau, Baugebiete (v. a. an sonnenexponierten Hängen), Ausbau von Schotterwegen durch Wald und Flur; intensive Landbewirtschaftung wie große Bearbeitungsflächen, Flurbereinigung, Beseitigung von Kleinstrukturen und ungenutzten Bereichen (Feldhecken, Raine, Staudenfluren, Waldränder, Säume, Steinhalden, Felskuppen in Magerrasen, Natursteinmauern in Weinbergen); Verlust von Mooren und Feuchtgebieten durch Trockenlegung; Sukzession von (Teil-)Habitaten (beschleunigt durch anthropogene Nährstoffeinträge) und Aufforstung; Lebensraumverlust durch Nutzungsaufgabe von schlecht zu bewirtschaftenden Flächen mit der Folge von Verbuschung oder Aufforstung; Zerschneidung der Landschaft durch Straßen, Siedlungen, große Ackerflächen und dichten Wald (v. a. Fichtenwald) trägt zur Isolation bei und verhindert eine Wiederbesiedlung; bei Unterhaltungsmaßnahmen an Bahnstrecken (Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn) können die im Schotter oder in den Randbereichen lebenden Schlingnattern getötet werden; häufig wird die versteckt lebende Schlingnatter bei Erfassungen übersehen und bleibt daher unberücksichtigt, was bei nachfolgenden Baumaßnahmen zum Erlöschen ganzer Populationen führen kann. Folgende Maßnahmen sollten zum Schutz der Schlingnatter umgesetzt werden: Aufwertungsmaßnahmen im Lebensraum durch Anlage von Kleinstrukturen wie Trockenmauern, Steinriegeln, Stein- und Reisighaufen und Totholz sowie kleinräumige, mosaikartige Pflege; Zulassen von dynamischen Prozessen in der Landschaft: naturnahe Fließgewässer mit Kiesbänken, Sandbänken, Abbruchkanten oder Hangrutschungen sowie Windwurfflächen; Vernetzung von Habitaten durch Entwicklung von „Trittsteinen“: Gezielte Pflege entlang der Bahnstrecken und von Freileitungs- und Stromtrassen. Diese könnten bedeutende Strukturen für die Biotopvernetzung für die Schlingnatter und andere xerotherme Arten in Deutschland darstellen; Wiedervernässung von Mooren unter Berücksichtigung von Überwinterungsplätzen (z. B. Torfdämme) und Nahrungshabitaten der Schlingnatter; Bewirtschaftung und Pflege durch extensive Beweidung oder Mahd mit Balkenmähern, welche in 10 bis 15 cm Höhe mähen, anstelle von bodennah rotierenden Mähgeräten und Mulchern; Erhaltung und Offenhalten sowie entsprechende Pflege von stärker strukturierten Waldlichtungen, breiten Rainen sowie Waldrändern mit einem ausgeprägten Saum, Heideflächen, Hochmoorrandbereichen (auch Moor-Degenerationsstadien), offenen südexponierten Böschungen und Hängen sowie Weinbergen mit Felsformationen und Trockenmauern; Erhaltung von unverfugten Trockenmauern inkl. Saumbereichen bei Flurbereinigungen in Weinbergslagen; kein Anfüttern (Kirrungen) von Wildschweinen in Lebensräumen der Schlingnatter, um die bestehende Prädatorendichte nicht zu erhöhen.

Spezifisches Grünvolumen pro Nettoteilblock 2009 (WFS Dienst)

Wichtige Hinweise zum Layer: Grundlage des spezifischen Grünvolumens pro Nettoteilblock bildet das spezifische Grünvolumen als Raster mit einer räumlichen Auflösung von 1m (beachte: Basisdatensatz in GK5 mit 0,5 m Auflösung). Dieses wurde im vorliegenden Layer für die einzelnen Nettoteilblöcke statistisch ausgewertet. Der ausgewiesene Wert entspricht hierbei dem Mittelwert aller im jeweiligen Block enthaltenen Rasterzellen. Ein Rückschluss auf deren Verteilung sowie der vegetativen Strukturelemente im Raum (zum Beispiel nur Wiese und am Flächenrand hohe Vegetation oder Wiese mit Baumbestand) lässt sich daraus nicht ableiten. Für konkretere Aussagen zur Verteilungsstruktur ist das Raster des spezifischen Grünvolumens heranzuziehen. Da Gewässerflächen (hier: Nettoteilblockflächen mit der Nutzungsart Gewässer) mit Ausnahme von Baumkronenüberhängen kein durch Fernerkundung erfassbares Grünvolumen enthalten, bleiben diese Flächen von der Darstellung des Grünvolumens unberücksichtigt. Allgemeine Hintergrundinformationen zum spezifischen Grünvolumen: Das spezifische Grünvolumen als Synonym für Grünvolumenzahl basiert auf dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014 (Beachte: Datenbasis 2009-2011). Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Je nach Kontext wird die Vegetation durch unterschiedliche Bestandsmerkmale beschrieben: - Forstwirtschaft (Baumart, Bestandsdichte, Brusthöhendurchmesser und Überschirmungsgrad) - Botanik (Blattflächenindex - LAI = Leaf Area Index - als Grundlage zur Bestimmung der Belaubungsdichte sowie der fotosynthetischen Aktivität bzw. der Produktionsleistung) - Landwirtschaft (pflanzliche Biomasse, als Maß der Ertragsbilanzierung). Im städtischen Kontext ist aufgrund der Artenvielfalt der Vegetation eine Erfassung von Blattflächenindex oder Biomasse schwierig. Aus diesem Grund spielen einfache, planerisch sinnvolle und vor allem praktikable Indikatoren eine wichtige Rolle. Für die Anwendung in der großmaßstäbigen Bauleit- und Landschaftsplanung wurde deshalb eine rechnerische Bestimmung des Grünvolumens durch die Planungsgemeinschaft GROSSMANN, SCHULZE, POHL entwickelt. Dabei wird das Grünvolumen mittels der flächenbezogenen Grünvolumenzahl (GVZ) beschrieben. Sie wurde als Pendant zu den planungsrelevanten Richtgrößen der baulichen Nutzung, wie der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Geschossflächenzahl (GFZ) eingeführt. Es soll neben den vegetationsbezogenen Indikatoren Biotopflächenfaktor (BFF), Bodenfunktionszahl (BFZ) und dem Durchgrünungsgrad die Formulierung von Mindestanforderungen an die Grünausstattung bei der Planung ermöglichen, da sie eine hohe ökologische Aussagekraft besitzt. Was beschreibt die Grünvolumenzahl (GVZ)? Als Grünvolumen wird die Summe des oberirdischen Volumens aller Pflanzen verstanden. Es wird in m³ angegeben. Das Grünvolumen ist durch die äußere Hülle der Vegetation begrenzt, die in der praktischen Erfassung über idealisierte geometrisch primitive Formen beschrieben wird: - Quader: Rasen, Kräuter sowie Sträucher - Kugel: z. B. Eiche - Zylinder: z. B. Pappel - Kegel: z. B. Nadelbaum Aus der Grünvolumensumme aller Vegetationsobjekte in Bezug auf eine definierte Bezugsfläche (z. B. Baublock) ergibt sich die Grünvolumenzahl (GVZ), die alternativ auch als "spezifisches Grünvolumen" bezeichnet wird und die Einheit m³/m² besitzt. Das vorliegende generalisierte Raster (ursprüngliche Auflösung 0,5 m) weist für die einzelnen Zellen (Auflösung jetzt 1 m) bereits das spezifische Grünvolumen (m³/m²) auf, welches zugleich dem absoluten Grünvolumen entspricht. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung des Grünvolumens sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist dem zugeordneten Dokument zu entnehmen. Klassifizierung des spezifischen Grünvolumen: - 1. Klasse: vegetationslos (= 0 m³/m²) - 2. Klasse: bis einschließlich 0,1 m³/m² - 3. Klasse: bis einschließlich 0,5 m³/m² - 4. Klasse: bis einschließlich 0,75 m³/m² - 5. Klasse: bis einschließlich 1 m³/m² - 6. Klasse: bis einschließlich 3 m³/m² - 7. Klasse: bis einschließlich 8 m³/m² - 8. Klasse: bis einschließlich 14 m³/m² - 9. Klasse: bis einschließlich 20 m³/m² - 10. Klasse: bis einschließlich 25 m³/m² - 11. Klasse: größer als 25 m³/m² Die Klassifikation in der vorliegenden Abstufung erfolgt aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen sowie zur besseren plastischen Darstellung der Vegetationsobjekte. Einschränkung: Entsprechend der vorgesehenen Nutzung für die Umwelt-, Landschafts- und Bauleitplanung ist trotz scheinbar detaillierter Darstellungsmöglichkeit der Anwendungsmaßstab auf 1:5.000 begrenzt.

Spezifisches Grünvolumen pro Nettoteilblock 2009 (WMS Dienst)

Wichtige Hinweise zum Layer: Grundlage des spezifischen Grünvolumens pro Nettoteilblock bildet das spezifische Grünvolumen als Raster mit einer räumlichen Auflösung von 1m (beachte: Basisdatensatz in GK5 mit 0,5 m Auflösung). Dieses wurde im vorliegenden Layer für die einzelnen Nettoteilblöcke statistisch ausgewertet. Der ausgewiesene Wert entspricht hierbei dem Mittelwert aller im jeweiligen Block enthaltenen Rasterzellen. Ein Rückschluss auf deren Verteilung sowie der vegetativen Strukturelemente im Raum (zum Beispiel nur Wiese und am Flächenrand hohe Vegetation oder Wiese mit Baumbestand) lässt sich daraus nicht ableiten. Für konkretere Aussagen zur Verteilungsstruktur ist das Raster des spezifischen Grünvolumens heranzuziehen. Da Gewässerflächen (hier: Nettoteilblockflächen mit der Nutzungsart Gewässer) mit Ausnahme von Baumkronenüberhängen kein durch Fernerkundung erfassbares Grünvolumen enthalten, bleiben diese Flächen von der Darstellung des Grünvolumens unberücksichtigt. Allgemeine Hintergrundinformationen zum spezifischen Grünvolumen: Das spezifische Grünvolumen als Synonym für Grünvolumenzahl basiert auf dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014 (Beachte: Datenbasis 2009-2011). Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Je nach Kontext wird die Vegetation durch unterschiedliche Bestandsmerkmale beschrieben: - Forstwirtschaft (Baumart, Bestandsdichte, Brusthöhendurchmesser und Überschirmungsgrad) - Botanik (Blattflächenindex - LAI = Leaf Area Index - als Grundlage zur Bestimmung der Belaubungsdichte sowie der fotosynthetischen Aktivität bzw. der Produktionsleistung) - Landwirtschaft (pflanzliche Biomasse, als Maß der Ertragsbilanzierung). Im städtischen Kontext ist aufgrund der Artenvielfalt der Vegetation eine Erfassung von Blattflächenindex oder Biomasse schwierig. Aus diesem Grund spielen einfache, planerisch sinnvolle und vor allem praktikable Indikatoren eine wichtige Rolle. Für die Anwendung in der großmaßstäbigen Bauleit- und Landschaftsplanung wurde deshalb eine rechnerische Bestimmung des Grünvolumens durch die Planungsgemeinschaft GROSSMANN, SCHULZE, POHL entwickelt. Dabei wird das Grünvolumen mittels der flächenbezogenen Grünvolumenzahl (GVZ) beschrieben. Sie wurde als Pendant zu den planungsrelevanten Richtgrößen der baulichen Nutzung, wie der Grundflächenzahl (GRZ) oder der Geschossflächenzahl (GFZ) eingeführt. Es soll neben den vegetationsbezogenen Indikatoren Biotopflächenfaktor (BFF), Bodenfunktionszahl (BFZ) und dem Durchgrünungsgrad die Formulierung von Mindestanforderungen an die Grünausstattung bei der Planung ermöglichen, da sie eine hohe ökologische Aussagekraft besitzt. Was beschreibt die Grünvolumenzahl (GVZ)? Als Grünvolumen wird die Summe des oberirdischen Volumens aller Pflanzen verstanden. Es wird in m³ angegeben. Das Grünvolumen ist durch die äußere Hülle der Vegetation begrenzt, die in der praktischen Erfassung über idealisierte geometrisch primitive Formen beschrieben wird: - Quader: Rasen, Kräuter sowie Sträucher - Kugel: z. B. Eiche - Zylinder: z. B. Pappel - Kegel: z. B. Nadelbaum Aus der Grünvolumensumme aller Vegetationsobjekte in Bezug auf eine definierte Bezugsfläche (z. B. Baublock) ergibt sich die Grünvolumenzahl (GVZ), die alternativ auch als "spezifisches Grünvolumen" bezeichnet wird und die Einheit m³/m² besitzt. Das vorliegende generalisierte Raster (ursprüngliche Auflösung 0,5 m) weist für die einzelnen Zellen (Auflösung jetzt 1 m) bereits das spezifische Grünvolumen (m³/m²) auf, welches zugleich dem absoluten Grünvolumen entspricht. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung des Grünvolumens sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist dem zugeordneten Dokument zu entnehmen. Klassifizierung des spezifischen Grünvolumen: - 1. Klasse: vegetationslos (= 0 m³/m²) - 2. Klasse: bis einschließlich 0,1 m³/m² - 3. Klasse: bis einschließlich 0,5 m³/m² - 4. Klasse: bis einschließlich 0,75 m³/m² - 5. Klasse: bis einschließlich 1 m³/m² - 6. Klasse: bis einschließlich 3 m³/m² - 7. Klasse: bis einschließlich 8 m³/m² - 8. Klasse: bis einschließlich 14 m³/m² - 9. Klasse: bis einschließlich 20 m³/m² - 10. Klasse: bis einschließlich 25 m³/m² - 11. Klasse: größer als 25 m³/m² Die Klassifikation in der vorliegenden Abstufung erfolgt aufgrund der im Modell getroffenen Annahmen sowie zur besseren plastischen Darstellung der Vegetationsobjekte. Einschränkung: Entsprechend der vorgesehenen Nutzung für die Umwelt-, Landschafts- und Bauleitplanung ist trotz scheinbar detaillierter Darstellungsmöglichkeit der Anwendungsmaßstab auf 1:5.000 begrenzt.

Vegetationsstruktur des Grünvolumens 2009 (WMS Dienst)

Die vorliegende Vegetationsstruktur des Grünvolumens basiert auf einem Zwischenergebnis aus dem durch das Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. (IÖR) erstellten Gutachten "Grünvolumenbestimmung der Stadt Dresden auf der Grundlage von Laserscandaten" vom August 2014. Dieses ist unter dem zugeordneten Dokument einsehbar. Einleitung: Städtisches Grün ist aus stadtökologischer und sozialer Sicht unverzichtbar und erfüllt wichtige Funktionen wie Staubbindung, Temperaturminderung, Winddämpfung oder Grundwasserneubildung. Darüber hinaus bilden öffentliche Grünanlagen Oasen der Ruhe, die der Erholung, Freizeitgestaltung und Kommunikation dienen und wichtige soziale Funktionen erfüllen. Die ökologische Wirksamkeit des städtischen Grüns ist im besonderen Maße von der vorliegenden Vegetionsstruktur abhängig. So besitzt niedrige Vegetation (Rasen und Wiesen) vor allem in den Abend- und Nachtstunden eine abkühlende Wirkung, während hohe Vegetation (mittlere bis große Bäume) vorwiegend am Tag zu einer Absenkung der klimatischen Belastung beiträgt, aber zugleich die Belüftung negativ beeinträchtigen kann. Mittlere Vegetation (Sträucher, Stauden, Hecken und kleine Bäume) verfügt ebenso wie die hohe Vegetation über ein hohes Maß an Staubbindevermögen aus der Luft, während niedrige Vegetation vorwiegend Staub- und Gasteile aus den Niederschlägen bindet und aufgrund der hohen Versickerungsleistung einen großen Anteil zur Grundwasserneubildung beiträgt (siehe auch Metadaten zur Planungshinweiskarte Stadtklima). Hintergrund: Für die Grünvolumenbestimmung war es zwingend erforderlich, Vegetation von anthropogenen Objekten mit einer relevanten Höhe über dem Boden, wie Gebäuden, Laternen, Fahrzeugen etc. zu trennen. Gleichzeitig war für die Anwendung der Kronenformkorrektur (nur auf Laubbäume) und des pauschalen Aufschlages für Rasen und Ackerflächen eine weitere Differenzierung nach Vegetationstypen erforderlich. Folgende Vegetationstypen sollten voneinander getrennt werden: - Laubbaum - Nadelbaum - Sträucher - Rasen - Acker. Datengrundlage/Methodik: Grundlage der Bestimmung der Vegetationsstruktur (als Zwischenergebnis der Grünvolumenbestimmung) sind Laserscandaten, RGBI-Bilddaten sowie Gebäudedaten. Klassifizierung der Vegetationsstruktur des Grünvolumens: - Value 0: vegetationslos => (farblos oder weiß) - Value 1: Laubbaum => (grün) - Value 2: Nadelbaum => (dunkelgrün) - Value 3: Sträucher => (braungrün) - Value 4: Rasen, Wiesen und sonstige niedrige Vegetation => (gelbgrün/hellgrün) - Value 5: Acker => (gelbgrün/hellgrün)

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