Die Deutsche Wildtier Stiftung hat gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) zum Tier des Jahres 2017 gewählt. Mit der Haselmaus wird gar keine Maus, sondern einen mausähnlichen Schläfer zum Tier des Jahres gekürt. Da sie nur in der Dämmerung und Nacht aktiv ist, bleibt sie vom Menschen meist völlig unbemerkt. Die Bestände der Haselmaus sind in den letzten Jahrzehnten rapide geschrumpft, denn ihr Lebensraum verschwindet. Die Haselmaus ist auf ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot angewiesen und braucht artenreiche Wälder. Mischwälder mit dichtem Unterholz und ausgeprägten Strauchschichten werden durch ertragsorientierte Forstwirtschaft und die damit einhergehende Zerschneidung von Waldstrukturen jedoch zunehmend zerstört.
Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes eine nachgeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Wald ist ein komplexes, ökologisches System, dessen Wirkungszusammenhänge bis heute nur unzureichend bekannt sind. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen bilden sich die entsprechenden Kraut- und Strauchschichten sowie eine entsprechende Fauna aus. Die Wälder in Berlin sind nahezu vollständig künstlich begründet. Die Flächen sind geprägt durch eine mehr als hundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. In Abhängigkeit von Bestockungszuständen und Maßnahmen haben sie sich im Laufe des letzten Jahrhunderts sehr unterschiedlich entwickelt. Auf einem überwiegenden Teil der Flächen finden sich noch Reinbestände, in vielen Fällen hat sich jedoch durch die entsprechenden Pflegemaßnahmen wieder ein der natürlichen Vegetation nahekommender Zustand entwickelt. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Forstbetriebskarte gibt dagegen den aktuellen Zustand des Waldes wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Damit hat Berlin einen in der Bundesrepublik einmaligen Weg eingeschlagen, der der besonderen Situation der damals noch von einer Mauer umgebenen Stadt Rechnung trug. In Ost-Berlin hatte die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes bis zur Wende Priorität. Auch hier wurde jedoch entgegen den im übrigen Gebiet der DDR üblichen Verfahren mit verringerten Kahlschlagsgrößen und Nutzungsmengen gearbeitet. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Erklärtes Ziel dieser Waldbaurichtlinien ist es, den Berliner Wald nach und nach auf der gesamten Fläche zu einem naturnahen Wald aus standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln. Damit wurde die nachhaltige Forstwirtschaft um wesentliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes sowie der Natürlichkeit und des Strukturreichtums erweitert. Gesundheitszustand des Waldes Trotz extremer Witterungsverhältnisse in der Vegetationsperiode und anhaltender Insektenschäden bleibt der Waldzustand im Jahr 2003 in der Region Berlin – Brandenburg mit 12 Prozent deutlich geschädigter Waldfläche relativ gut. Bei relativer Konstanz des Schadniveaus der Nadelbaumarten steigen die Waldschäden bei den Laubbaumarten. Die Eichen bleiben die am stärksten geschädigte Baumartengruppe der Wälder in Berlin und Brandenburg. Nach einem Anstieg um 11 Prozentpunkte sind 2003 ein Drittel der Eichen deutlich geschädigt. In Berlin blieben die Waldschäden mit 25 % deutlichen Schäden relativ konstant, gegenüber der Gesamtregion aber auf erhöhtem Niveau. Auch der Anteil abgestorbener Bäume ist in Berlin im Jahr 2003 mit >1 % deutlich höher als in Brandenburg (0,3 %). Während die Nadelbäume seit 2001 eine Erholungstendenz zeigen, hat sich der Zustand der Laubbäume weiter verschlechtert. Die Kiefer hat sich weiter erholt. Die deutlichen Schäden haben um 3 Prozentpunkte auf 19 % abgenommen. Ein Viertel der Kiefern zeigt keine sichtbaren Schäden (Anstieg um 7 %-Punkte). Dagegen ist bei der Eiche gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg der deutlichen Schäden um 14 %-Punkte auf 49 % zu verzeichnen. Der Flächenanteil gesunder Eichen sank von 12 % auf nur noch 2 %. In Brandenburg ist seit 8 Jahren kein weiterer Rückgang der Waldschäden zu verzeichnen. Seit 1999 stiegen die deutlichen Schäden kontinuierlich um 4 %-Punkte auf aktuell 11 %. Die Hälfte der Waldfläche bleibt aber auch 2003 ohne sichtbare Schäden. Die mittlere Kronenverlichtung ist mit 15 % noch relativ gering, in der Tendenz aber steigend. Die Nadelbaumarten haben 2003 wie im Vorjahr einen Flächenanteil von 9 % deutlichen Schäden. Seit 1999 steigt der Anteil deutlicher Schäden bei den Laubbäumen auf aktuell 24 Prozent. Für die Eichen wurde das schlechteste Ergebnis seit 1996 erfasst. Die deutlichen Schäden stiegen 2003 um 10 %-Punkte auf 31 %. Erstmals wurden nur 31 % Flächenanteil ohne sichtbare Schäden aufgenommen. Der Kronenzustand der Buchen hat sich nach der Fruktifikation im Vorjahr auf 17 % Flächenanteil deutlicher Schäden verbessert. Das Schadniveau älteren Buchen bleibt gegenüber den Nadelbaumarten erhöht und ohne erkennbare Tendenz. Territoriale Schwerpunkte mit überdurchschnittlich hohen Flächenanteilen deutlicher Schäden und steigender Tendenz der Waldschäden sind die Landkreise Barnim, Uckermark und Oberspreewald-Lausitz. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder vor dem 2. Weltkrieg Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grund-wassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren sowie Wasserflächen. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1 800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der “Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10 000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25 480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt soviel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung nachhaltig zu erbringen war, statt 71 000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150 000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570 000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. West-Berlin nach dem 2. Weltkrieg In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ übermäßig hohen Anteil von 50-70jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe, Spätblühende Traubenkirsche und Roteiche, horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Aufbau eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Ost-Berlin nach dem 2. Weltkrieg Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebsdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderposition ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt; während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung gewirtschaftet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Seit ca. Mitte der 90er Jahre ist die Konkurrenzkraft des Reitgrases jedoch wieder rückläufig. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750 Jahr Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die falsche Baumartenwahl (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Derzeit ist die Bekämpfung aus finanziellen Gründen nur noch auf Teilflächen möglich. 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Der Holzerzeugung, einer angesichts der CO 2 -Bindungsziele der Bundesrepublik sowie der verstärkten Verwendung nachhaltig erzeugbarer Rohstoffe immer noch aktuellen Funktion moderner Forstwirtschaft, wird in Berlin den landeskulturellen und sozialen Funktionen nachgeordnet. Gleichwohl erfüllt die Nutzung nicht nur die Funktion der Bereitstellung von Holz, sondern stellt auch eine wesentliche, auf großer Fläche wirksame Methode zur Erreichung der Ziele der Berliner Forsten im Hinblick auf die Entstehung eines struktur- und artenreichen Mischwaldes dar. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Anbau standortgerechter, naturraumtypischer heimischer Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten, der Holzeinschlag erfolgt nach Erreichen der Zielstärke, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 13.000 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen in Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Die Rückübertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin ist mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen. Die südlich an Berlin angrenzenden Waldflächen im Bereich Ludwigsfelde/ Großbeeren/ Königs Wusterhausen wurden bis zum 01.01.2002 durch die Berliner Stadtgüter bewirtschaftet. Zum genannten Stichtag wurden auch diese Flächen durch die Berliner Forsten übernommen. Von den derzeit insgesamt ca. 28.000 ha, die durch die Berliner Forsten verwaltet werden, befinden sich ca. 17.000 ha innerhalb des Landes Berlin, ca. 11.000 ha im Land Brandenburg. Derzeitige Struktur der Berliner Forsten Seit Anfang 2004 gliedern sich die Berliner Forsten in die vier Forstämter Grunewald, Tegel, Pankow und Köpenick mit insgesamt 29 Revierförstereien. Die Flächen erstrecken sich über 65 km Nord-Süd-Ausdehnung und 70 km Ost-West-Ausdehnung (ohne Kyritz). Die Zusammensetzung der neuen Forstämter zeigt die folgende Tabelle: Die durchschnittliche Größe der Reviere beträgt ca. 980 ha.
Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes eine nachgeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Wald ist ein komplexes, ökologisches System, dessen Wirkungszusammenhänge bis heute nur unzureichend bekannt sind. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen bilden sich die entsprechenden Kraut- und Strauchschichten sowie eine entsprechende Fauna aus. Die Wälder in Berlin sind nahezu vollständig künstlich begründet. Die Flächen sind geprägt durch eine mehrhundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. In Abhängigkeit von Bestockungszuständen und Maßnahmen haben sie sich im Laufe des letzten Jahrhunderts sehr unterschiedlich entwickelt. Auf einem überwiegenden Teil der Flächen finden sich noch Reinbestände, in vielen Fällen hat sich jedoch durch die entsprechenden Pflegemaßnahmen wieder ein der naturnahen Vegetation sich nähernder Zustand entwickelt. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Forstbetriebskarte gibt dagegen den aktuellen Zustand des Waldes wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Damit hat Berlin einen in der Bundesrepublik einmaligen Weg eingeschlagen, der der besonderen Situation der damals noch von einer Mauer umgebenen Stadt Rechnung trug. Im damaligen Ost-Berlin waren die Vorgaben für die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar strenger. Auch hier wurde jedoch entgegen den im übrigen Gebiet der DDR üblichen Verfahren mit verringerten Kahlschlagsgrößen und Nutzungsmengen gearbeitet. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Erklärtes Ziel dieser Waldbaurichtlinien ist es, den Berliner Wald nach und nach auf der gesamten Fläche zu einem naturnahen Wald aus standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln. Damit wurde die nachhaltige Forstwirtschaft um wesentliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes sowie der Natürlichkeit und des Strukturreichtums erweitert. Gesundheitszustand des Waldes Seit Mitte der achtziger Jahre wurden Entwicklungsprozesse offenbar, die für die langfristige Stabilität von Wäldern als ernsthafte Bedrohung erkannt wurden. Sich im Bestand und Boden akkumulierende Immissionen insbesondere von Schwefeldioxid (SO 2 ) und Stickoxide (NO x ) führten zu Bodenversauerung, Nadelschädigungen und zum großflächigen Absterben gefährdeter Waldbestände. Die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge erlangten unter der Überschrift „Waldsterben“ globale Aufmerksamkeit. Die Waldzustandserhebung dokumentiert die Waldgesundheit in einem bundesweit einheitlichen Verfahren. In Berlin wird die Waldzustandsentwicklung seit 1991 in einem einheitlichen Stichprobennetz beobachtet. Die Netzdichte variierte in den einzelnen Aufnahmejahren, seit 2001 wird der Kronenzustand der Waldbäume im 2 km x 2 km Netz an gegenwärtig 41 Stichprobenpunkten in den Landesgrenzen Berlins aufgenommen. Obwohl die Emissionen besonders kritischer Substanzen wie Schwefeloxide seit damals drastisch zurückgegangen sind, spielen für den Zustand der Wälder der historische und auch der aktuelle Schadstoffeintrag in die Ökosysteme nach wie vor eine wichtige Rolle. Die Stickstoffeinträge liegen immer noch über den kritischen Eintragsraten und zeigen weiterhin steigende Tendenz. Damit wird die Bodenversauerung weiter angetrieben und wichtige Nährelemente wie Kalzium und Magnesium mit dem Sickerwasser aus den Böden ausgewaschen. Dies spielt auf den überwiegend basenarmen Standorten der Berliner Forsten eine wichtige Rolle. Daneben führt der Stickstoffeintrag zu einer Veränderung der Bodenflora mit einer Zunahme stickstoffliebender Pflanzen. Auch klimatische Veränderungen haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand des Waldes. Konkrete Aussagen über die Reaktion bestimmter Baumarten z. B. bei sich verändernden Niederschlagswerten und –verteilung sind zwar nur schwer zu treffen. Ziemlich sicher kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Risiko von Witterungsextremen mit der Klimaerwärmung zunimmt. Die damit steigenden Risiken der Forstwirtschaft müssen durch Sorgfalt bei der Baumartenwahl, der Auswahl geeigneter Herkünfte, Prüfung der Standorteignung und Pflege der Waldbestände zum Aufbau vitaler, stresstoleranter Wälder berücksichtigt werden. Daraus abgeleitet folgen Berliner Forsten weiterhin dem Konzept, möglichst naturnahe und struktur- und artenreiche Waldbestände aus heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln, die eine hohe Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gegenüber Umweltveränderungen zeigen. Der Erhaltung und Mehrung der Humusvorräte zur Steigerung der Speicherkapazität der Waldböden sowohl für Wasser als auch Nährstoffe kommt dabei in unserer Region große Bedeutung zu. Die bisherigen Fortschritte zur Reduzierung der Fremdstoffbelastung und zum Klimaschutz sind zur nachhaltigen Stabilisierung der Waldökosysteme in der Region bisher nicht ausreichend. Schwerpunkte für den Immissionsschutz müssen aus Sicht der Forstwirtschaft die Reduzierung der Stickstoff-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen in Brandenburg und die Reduzierung der Emissionen von Vorläufersubstanzen der Ozonbildung vor allem aus verkehrsbedingten Emissionen sein. Hierbei hat der Ballungsraum Berlin besondere Verantwortung. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder vor dem 2. Weltkrieg Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grund-wassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren sowie Wasserflächen. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1.800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der “Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10.000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25.480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt so viel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung nachhaltig zu erbringen war, statt 71.000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150.000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570.000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. West-Berlin nach dem 2. Weltkrieg In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ übermäßig hohen Anteil von 50-70jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe, Spätblühende Traubenkirsche und Roteiche horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten sich auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Förderung eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Ost-Berlin nach dem 2. Weltkrieg Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebsdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderposition ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt, während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung in Regie der jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe gearbeitet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Seit ca. Mitte der 90er Jahre ist die Konkurrenzkraft des Reitgrases jedoch wieder rückläufig. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750-Jahr-Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die Schwierigkeit bei der Auswahl und Beschaffung geeigneten Pflanzgutes (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Aktuelle Situation 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Aktuell ist eine Bekämpfung aus finanziellen Gründen nur noch auf Teilflächen möglich und muss außerdem durch die Etablierung heimischer Baumarten über Naturverjüngung oder Pflanzung ergänzt werden, damit einmal gerodete Flächen nicht wieder besiedelt werden können. Die Holzerzeugung, einer angesichts der CO 2 -Bindungsziele der Bundesrepublik sowie der verstärkten Verwendung nachhaltig erzeugbarer Rohstoffe immer noch aktuellen Funktion moderner Forstwirtschaft, wird in Berlin den landeskulturellen und sozialen Funktionen nachgeordnet. Gleichwohl erfüllt die Nutzung nicht nur die Funktion der Bereitstellung von Holz, sondern stellt auch eine wesentliche, auf großer Fläche wirksame Methode zur Erreichung der Ziele der Berliner Forsten im Hinblick auf die Entstehung eines struktur- und artenreichen Mischwaldes dar. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Förderung standortgerechter, naturraumtypischer heimischer Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten unter Erhalt und Schaffung dauerwaldartiger Strukturen, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 13.000 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen in Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Die Rückübertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin ist mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen. Die südlich an Berlin angrenzenden Waldflächen im Bereich Ludwigsfelde/ Großbeeren/ Königs Wusterhausen wurden bis zum 01.01.2002 durch die Berliner Stadtgüter bewirtschaftet. Zum genannten Stichtag wurden auch diese Flächen durch die Berliner Forsten übernommen. Von den derzeit insgesamt ca. 29.000 ha, die durch die Berliner Forsten verwaltet werden, befinden sich ca. 16.500 ha innerhalb des Landes Berlin, ca. 12.500 ha im Land Brandenburg. Neben bewaldeten Flächen sind in der Gesamtfläche ca. 3.000 ha Freiflächen unterschiedlichster Qualität enthalten. Sie umfassen Gewässer, feuchte und trockene Offenlandbereiche, Leitungstrassen und viele andere Lebensräume. Seit Juni 2002 sind die Berliner Wälder nach den Kriterien von FSC und Naturland zertifiziert. Damit wird die Einhaltung von strengen Maßstäben bei der Waldbewirtschaftung durch unabhängige Dritte jährlich überprüft und bestätigt. Derzeitige Struktur der Berliner Forsten Seit 2004 gliedern sich die Berliner Forsten in die vier Forstämter Grunewald, Tegel, Pankow und Köpenick mit insgesamt 28 Revierförstereien. Die Flächen erstrecken sich über 65 km Nord-Süd-Ausdehnung und 70 km Ost-West-Ausdehnung (ohne Kyritz). Die durchschnittliche Größe der Reviere beträgt ca. 980 ha.
Ein Lernangebot für Kinder. Die Stockwerke des Waldes und ihre Bewohner. Unsere heimischen Laubwälder sind wie ein Haus mit mehreren Stockwerken aufgebaut. Die fünf Stockwerke des Waldes heißen Wurzelschicht, Bodenschicht, Krautschicht, Strauchschicht und Baumschicht.
“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten
Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Anhang II : Kartierergebnisse Pflanzensoziologische Kartierung W. Blumenthal Ingenieurbüro Anhang II Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Anhang II Festucetum rupicolae-Brachypodietum pinnati (GAUCKL. 1938) SCHUB. 1954 Furchenschwingel-Fiederzwenken-Gesellschaft Salzstelle westlich von Sülldorf, Halbtrockenrasen gegenüber der Solquelle Aufnahme-Nr.: Exposition: Inkl.: Geol. Untergr.: Fläche: Bearbeiter: 1 Süd 2° Muschelkalk 65 m2 Vohs, WBI Geländeform: Wasserhaushalt: Schicht: Nutzung: 22.05.0230.07.0216.09.02 95 %100 %100 % Crataegus monogyna222 Rosa canina222 Ligustrum vulgare111 ++ Bedeckung schwach geneigt trocken – mäßig frisch S = Strauchschicht K = Krautschicht keine Artenliste S: Malus domestica K: Festuca rupicola433 Helicotrichon pratense223 Eryngium campestre222 Medicago lupulina1rAgrimonia eupatoria343 Ononis spinosa+22 Briza media122 Arrhenaterum elatius111 Cirsium acaule111 Galium verum111 Achillea millefolium11+ Dactylis glomerata11+ Euphorbia cyparissias+11 Plantago lanceolata+++ Plantago media+++ Thymus pulegioides ssp. chamaedrys21 Agrostis stolonifera11 Hieracium pilosella11 Hypericum perforatum11 1 W. Blumenthal Ingenieurbüro Managementplan für das FFH- Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ Anhang II Potentilla neumanniana11 Viola spec.11 Daucus carota1+ Scabiosa ochroleuca1+ Elymus repens 1 Carex distans (?)1 Poa compressa1 Prunella vulgaris Ranunculus bulbosus 1 1 Cichorium intybus+ Linum catharticum ssp. catharitcum+ Pimpinella saxifraga+ Sanguisorba minor+ Veronica chamaedrys Euphrasia officinalis ssp. stricta Anthriscus sylvestris+ Cerastium arvense(a) r r r 2 W. Blumenthal Ingenieurbüro
Teilraum <Nr>: <"Name"> – Ausschnitt aus Karte 8: Maßnahmen – Kurzbeschreibung:<Grundcharakteristika Zielzustand als Kurzfassung> Zielarten/ -LRT:LRT 4030, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter FoAbtFläche nach FBW; 2000er- Nr: Stadtforst Jessen; kursiv: Flst- Nr. 3 Maßnahme ha (nach Karte 8) (Kurzbeschreibung) 4a 4b 5 Charak- Priorität ter periodisch 2 einrichtend 1 (bei TR 03 und 08 nochmals unterteilt) 6 Förderung von K – kurzfristig: nächste 5 Jahre; M – durch die Maßnahme gefördert: mittelfristig: in 5-20 (char. / wertgebende Arten, LRT,nach SDB, Jahren; L– sonstiges) langfristig: in 20...30 7 Folgepflege 8 Kosten 9 Ist-Zustand nach Kalkulations- lt. FBW (Auszug) grundlage Nr. Jahren GESAMT1.800 ha TR <Nr.>100 % davon1.030 Heideflächenx Abkürzungen: LRT 4030 SDB TR FoAbt Nr. bis 205: Nr. 2000 ff: Nr. kursiv: FBW % Lebensraumtyp Code für LRT "Trockene europäische Heide" Standarddatenbogen Teilraum Forstabteilung Bundesforst Stadtforst Jessen Flurstücke (nur Nicht-Forst-Flächen, nur TR 08 und 13) Forstbetriebswerk (2001) a1, b1, A, B ... Unter-Abteilungen im FBW Nord, Süd, Ost, West N, S, O, W teilweise (tw) Teilbestand, Teilfläche TB, TF Naturverjüngung NVJ –jährig j. Nebenbestand NB BS Baumschicht SS Strauchschicht Aspe (Zitterpappel) As Birke Bi Erle Er Kiefer Ki Sommer-Linde Sli Weide Wei MMP Glücksburger Heide 2007 REi Ro Bu Hbu Rka Rot-Eiche Robinie Buche Hainbuche Rosskastanie Erläuterungen zu den Tabellen IV-1 bis IV-11 Stand 03/ 2008 Seite 1 von 1
Teilraum 08: "Wald südlich Dahm'sche Straße" Kurzbeschreibung: Zielarten/ -LRT: 1 Entwicklung Flächen zum Schutz der Heide vor äußeren Einflüssen. Mosaikartig Heide bzw. forstliche Nutzung/ strukturreicher Mischwald. Im SO Erhalt und Entwicklung zweier Kleingewässer. Heidelerche, Ziegenmelker (LRT 4030); Schwarzspecht (Mischwald); Ortolan ("Funkstation"); Wespenbussard (NO); Kammolch, Moosjungfer (Kleingewässer Nr. L5 und L6) 2 3 Maßnahme 2000er-Nr: Stadtforst Jessen; kursiv: Flst-Nr.ha(Kurzbeschreibung) 47 47 47 47 pkt pkt 47, 2332 47, 2332 2332 7 Förderung vonFolgepflege 4b Kosten nach Kalkulations- Ist- Zustand lt. FBW grundlage Nr. K – kurzfristig: nächste 5 Jahre; M – mittelfristig: in 5- (char. / wertgebende Arten, LRT,nach SDB, 20 Jahren; L– sonstiges) langfristig: in 20...30 Jahren 0,5 Erhalt/ Entwicklung Sandtrockenrasen: Plaggen, Abfuhr des Materialsx(x)MZauneidechse, InsektenBelassen geeigneter Horstbäume Belassen geeigneter Höhlenbäume 4,0 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat(x) (x) x(x) (x) (x)K-L K-L LRotmilan Schwarzspecht, Fledermäuse2,5 Laubholzbestände: vorerst keine Maßnahmen; Entwicklung von starkem Baumholz 3,9 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, 0,8 Eichelansaat Laubholzbestände: vorerst keine Maßnahmen;x(x)Lx(x)L2.3 x(x)L2.3 x(x)L2.3 Mahd; Plaggen/ Offenhalten von Bodenflächen Einzelbaumhege Einzelbaumhege nachhaltige forstliche Bewirtschaftung nach NSG-VO §4 Abs. 1b, geeignete Höhlen- und Horstbäume lassen, Totholzanteil 5% 1.6.2 2.3 2.3 2.3 2.3 Entwicklung von starkem Baumholz 2332 1,1 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 2332pktBelassen geeigneter Horstbäume(x)(x)K-LRotmilanEinzelbaumhege2.3 2332pktBelassen geeigneter Höhlenbäume(x)(x)K-LSchwarzspecht, FledermäuseEinzelbaumhege2.3 x(x)M-LSchwarzspecht, Fledermäuse2.2 x(x)M-Lnachhaltige forstliche Bewirtschaftung nach NSG-VO §4 Abs. 1b 2332 2332 0,0 gelenkte Sukzession zu strukturreichem Laubwald: ggf. Entnahme von Kiefern, 0,5 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat MMP Glücksburger Heide 2007 Tabelle IV-8: Maßnahmen Teilraum 08 9 8 periodischFläche6 4a einrichtendFoAbt5Charak- Priorität ter da TR disjunkt, ist Übersicht den jeweiligen FoAbt./ -gruppen beigefügt 2.3 47 a1) zonale Waldgesellschaft 5,3 ha. Ki- Reinbestand, geschlossen bis licht, vergrast, NVJ-Ansätze, Ki-Bi-Unterstand, gedrängt bis locker. Ki 50-70j., geringer bis mittlerer Baumbestand, Rindenverletzungen. Unterstand Ki 10-30j. Jung-Stangenholz, Bi 10- 30j., einzeln bis horstweise. Mit Ei, Rob, TKs. Im W älter; a2) zonale Waldgesellschaft 2,0 ha. Ki-As-Bi-Mischbestand, gedrängt bis lückig, vergrast, Ki 4-12j., Jung; As 10-20j. Einzeln bis gruppenweise, Bi 10-20j. Im W jüngerer, teils gering bestockter Bereich 2332) a4) Ki-Reinbestand 0,6 ha, Jungwuchs einschichtig, 6j., aus NVJ, wüchsig, licht; Sukzessionsfläche mit Lücken, einzelne As- und Bi-Horste. >90% pnV, deutliche Strauchschicht, mäßige 2. BS. Beimischung <30% ,Starke anthropogene Beeinflussung; a5) Ki-Reinbestand 0,8 ha, geringes Baumholz, einschichtig, 65j. Aus Pflanzung, wüchsig, kurzschaftig, locker. Stellenweise flächig B, Ki und Ei aus NVJ im Unterstand, einz. Alt-Ki. >90% pnV, deutliche Strauchschicht, mäßige 2. BS., tw. Beimischung <10%; a6) Ki-ALn-Mischbestand 1,8 ha, Jungwuchs, einschichtig, Ki 6j. Aus NVJ, wüchsig, stammweise gemischt mit Bi 6j aus NVJ, wüchsig, geschlossen. Einz. As und Wei. Ehemal. Milit. Anlage. >90% pnV, Strauchschicht und 2. BS. <10%, Beimischung <30%, starke anthropogene Beeinflussung; a7) Ki-Ei-Mischbestand 4,4 ha, geringes Baumholz einschichtig, Ki 6oj. Aus Pflanzung, wüchsig, kurzschaftig, stamm- truppweise gemischt mit Ei 50j wüchsig, 11- 30% Schäden; locker. Einz. As, Ei und Stand 03/ 2008 Wildobst. >90% pnV, deutliche Seite 1 von 7 Strauchschicht und mäßige 2. BS. <10%, Beimischung <30%, starke anthr. Beeinfl. FoAbtFläche 3 4a 4b 67Förderung vonFolgepflegeOrtolanMähwiese, zweischürig, Abfuhr Mahdgut3.1 Hege des Gewässers, Verzicht auf Wildfütterung4.1 5 8 23320,6 Mähwiese, zweischürig, Abfuhr MahdgutCharak- Priorität ter x x K-M23320,1 Maßnahmen zur Optimierung Kleingewässer L5xxKKammmolch23320,1 Maßnahmen zur Optimierung Kleingewässer L6xxKKammmolch480,2 Maßnahmen auf Forstwegen: randliche Wegsäume entwickeln, kein über das bestehende Maß hinausgehender Ausbau der Wege 4,3 Entbuschen; Reisig und dünnes Stammholz 2,6 Entwicklung Waldsaum: partiell Entnahme von Stangenholz, Förderung Strauch- und Krautschicht, alle 3-5 Jahre alternierend ausmähen 0,3 Laubholzbestände: vorerst keine Maßnahmen; Entwicklung von starkem Baumholz 6,6 gelenkte Sukzession zu strukturreichem Laubwald: ggf. Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 24,5 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 0,4 gelenkte Sukzession zu strukturreichem Laubwald: ggf. Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 3,5 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat(x)(x)K-LInsektenx x(x) (x)K-M LLRT 4030 Mahd Heidelerche, Waldschnepfe, Ausmähen alle 3-5 Ziegenmelker Jahre, einzelne Holzentnahmen1.4.1 2.1 (x)LSchwarzspecht, Fledermäuse2.3 x(x)Lx(x)Lx(x)L2.2 x(x)L2.1 48 48 48 48 48 flst 49 flst 49, 48/1, 48/2, 51/1 Maßnahme MMP Glücksburger Heide 2007 Tabelle IV-8: Maßnahmen Teilraum 08 Kosten flächig B, Ki und Ei aus NVJ im Unterstand, einz. Alt-Ki. >90% pnV, deutliche Strauchschicht, mäßige 2. BS., tw. Beimischung <10%; a6) Ki-ALn-Mischbestand 1,8 ha, Jungwuchs, einschichtig, Ki 6j. Aus NVJ, wüchsig, stammweise gemischt mit Bi 6j aus NVJ, wüchsig, geschlossen. Einz. As und Wei. Ehemal. Milit. Anlage. >90% pnV, Strauchschicht und 2. BS. <10%, Beimischung <30%, starke anthropogene Beeinflussung; a7) Ki-Ei-Mischbestand 4,4 ha, 9 geringes Baumholz einschichtig, Ki 6oj. Aus Pflanzung, wüchsig, kurzschaftig, stamm- truppweise gemischt mit Ei 50j wüchsig, 11- 30% Schäden; locker. Einz. As, Ei und Wildobst. >90% pnV, deutliche Strauchschicht und mäßige 2. BS. <10%, Beimischung <30%, starke anthr. Beeinfl. 4.1 Mahd 1x jährlich im Sommerhalbjahr, Abfuhr Mahdgut nachhaltige forstliche Bewirtschaftung nach NSG-VO §4 Abs. 1b, geeignete Höhlen- und Horstbäume lassen, Totholzanteil 5% 2.4 2.2 48 a1) alte Waldgesellschaft 11,7 ha. Ki-Bi- Mischbestand, gedrängt bis lückig, NVJ- Ansätze. Ki 31-46j., Stangenholz, Bi 36-46j. Einzeln bis gruppenweise, As und Wei. Tw. Mit Bi-Unterstand, im S ca. 70j., Ki; a2) zonale Waldgesellschaft 27,0 ha. Ki-Bi-Mischbestand, gedrängt bis räumig. Ki 10-26j., Jungbestand us Pflanzung und NVJ, Schälschäden. Bi 10- 30j. Einzeln bis gruppenweise, Ei. Aussichtshügel im W; A) Landwirtschaftliche Fläche 1,2 ha, verpachtet; B) Weg/ Schneise, keine Zuordnung (0,6 ha); C) keine Zuordnung 0,5 ha 2.3 Stand 03/ 2008 Seite 2 von 7 FoAbtFläche 3 Maßnahme flst 49, 48/1, 48/2, 51/11,0 Laubholzbestände: vorerst keine Maßnahmen; Entwicklung von starkem Baumholz flst 49, 48/2 flst 87, 70, 341,0 "Funkstation" (Sonderfläche) 0,7 gelenkte Sukzession zu strukturreichem Laubwald: ggf. Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 0,4 Laubholzbestände: vorerst keine Maßnahmen; Entwicklung von starkem Baumholz 2,0 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 0,5 gelenkte Sukzession zu strukturreichem Laubwald: ggf. Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 4,8 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat flst 88 flst 88 flst 88 2336 4a 4b 5 Charak- Priorität ter (x) L 67 Förderung vonFolgepflege Kosten 2.3 (x)K L(x)Lx(x)Lx(x)L2.2 x(x)L2.3 x Schwarzspecht, Fledermäuse nachhaltige forstliche Bewirtschaftung nach NSG-VO §4 Abs. 1b, geeignete Höhlen- und Horstbäume lassen, Totholzanteil 5% S 2.1 8,0 Entbuschen; Reisig und dünnes Stammholzx(x)K-M 50 50 50 509,0 Holzentnahme, Stangenholz 0,2 Holzentnahme Pionierholz, Stangenholz 0,5 Pflege: Heidemahd alle 5 Jahre 0,8 Entwicklung Waldsaum: partiell Entnahme von Stangenholz, Förderung Strauch- und Krautschicht, alle 3-5 Jahre alternierend ausmähen 5,0 gelenkte Sukzession zu strukturreichem Laubwald: ggf. Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaat 4,3 Waldumbau zu strukturreichem Laubwald: Entnahme von Kiefern, Förderung Laubholz, Eichelansaatx xx(x) (x) x (x)K-M K-M K-M M-L x(x)L x(x)L 50 2.3 50 MMP Glücksburger Heide 2007 LRT 4030, Besen-Heide, Mahd Haar-Ginster, Heidevögel, Zauneidechse, Glattnatter Laufkäfer, Heuschrecken, Spinnen ... Heidelerche, Waldschnepfe, Ausmähen alle 3-5 Ziegenmelker Jahre, einzelne Holzentnahmen1.4.1 Schwarzspecht, Fledermäuse2.2 Tabelle IV-8: Maßnahmen Teilraum 08 nachhaltige forstliche Bewirtschaftung nach NSG-VO §4 Abs. 1b, geeignete Höhlen- und Horstbäume lassen, Totholzanteil 5% privat 2.3 50 50 9 8 1.5.1 1.5.2 1.1.2 2.1 a2) kurzfristige Blöße, Sukzessionsfläche. Einz. Ki- und Bi-NVJ, z.T. Schälschäden. Einz. Alt-Ki im S. ehem. Milit. Anlage. Überwiegend Pionier-/ Begleitbaumarten pnV, einschichtig, 2. BS und SS <10%. Beimischung <30%. Stark anthropogen beeinflusst a1) zonale Waldgesellschaft 7,4ha. Ki-Bi- Mischbestand, gedrängt bis räumig. Ki 4-20, Jung, Schälschäden; Bi 4-20 einzeln bis horstweise. Mit Ei, Hbu, Rob, Rka, TKs und AFi. Zahlreiche Alt-Ki, im SW TKs, südwestkli. TF gering bestockt; im W Bi-reich: Stromleitung entlang Weg. 2.3 Stand 03/ 2008 Seite 3 von 7
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Ameisen (Hymenoptera: Formicidae) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Bernhard SEIFERT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung Ameisen werden regelmäßig als zu untersuchen- de Zielgruppe im Rahmen von Umweltverträglich- keitsstudien, bei der Erstellung landschaftspfle- gerischer Begleitpläne oder der Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen genannt. Ob es sinnvoll ist, so schwer bestimmbare Insekten als wichtige Indikatorgruppe im Rahmen von Umwelt- gutachten auszuweisen, soll hier nicht diskutiert werden. Neben diesem Nachteil, der ihre Eignung als Indikator in Frage stellt, haben Ameisen auch Eigenschaften, die sie dafür wiederum interessant machen. Eine solche Eigenschaft ist z.B. die sehr lange Lebensdauer der Kolonien. Ein einmal eta- bliertes und kräftig produzierendes Ameisennest muss bei einer sehr ungünstigen Veränderung von Umweltbedingungen nicht sofort aussterben. Die Erzeugung von Geschlechtstieren oder Luxuspro- duktionen (wie die von sehr großen Arbeitern) werden zwar eingestellt, doch die Kolonie an sich kann noch jahrelang an einem Ort auf Sparflam- me überleben. So kann man auf ehemaligen, star- ker Devastierung unterlegenen Trockenrasen, die botanisch nicht mehr als solche zu erkennen sind, durchaus noch Restpopulationen von Ameisen- arten finden, die 15 Jahre früher noch Charakter- arten eines artenreichen Trockenrasens gewesen sein dürften. Diese verzögerte Reaktion von Amei- senpopulationen könnte man auch als Kurzzeit- gedächtnis eines Standortes bezeichnen. Ein weiterer Vorteil einer Indikation mit Ameisen ist die relativ hohe topographische Genauigkeit der gemachten Aussagen. Auch wenn kein Nestfund gelang, ist der Fang nur eines Arbeiters stets als Anzeige für eine erfolgreiche Nestgründung in der Nähe des Fangortes zu bewerten. Datengrundlagen Die hier vorgelegte Rote Liste der Ameisen (Hy- menoptera: Formicidae) Sachsen-Anhalts ist eine Neubearbeitung der vor 9 Jahren erschienen Pu- blikation (SEIFERT 1995). Das Dargelegte beruht im Wesentlichen auf den Erfahrungen, die seit 1980 bei Feldarbeiten selbst gesammelt wurden, aus Erkenntnissen, die bei Bestimmungsarbeiten für Hochschuleinrichtungen und andere Instituti- onen der ehemaligen DDR gewonnen wurden. Etwa 63% der Daten beruhen auf eigenen Auf- sammlungen und 82% stammen aus der Zeit nach 1945. Alle ostdeutschen Museumssammlungen und alle zugänglichen Privatsammlungen wurden durchgesehen. Aufsammlungen der ökologischen Arbeitsgruppen der Universitäten Jena, Leipzig und Greifswald sowie des Instituts für Land- !$$ schaftspflege und Naturschutz Halle aus der Zeit seit 1970 wurden determiniert. Es kann jedoch keine Rede davon sein, dass diese Aktivitäten zu einer flächendeckenden Erfassung geführt hätten. Die Fläche nicht untersuchter Landesteile ist we- sentlich größer als die, von denen Daten vorlie- gen. Die sehr schwachen Aufsammlungen in der ers- ten Hälfte des Jahrhunderts bedeuten, dass Aus- sagen über langfristige Bestandsveränderungen oder Gefährdungsgrade bei Ameisen oftmals nicht unmittelbar möglich sind und nur indirekt über die aktuelle Bestandsituation, die Habitatbindung und Landschaftsentwicklung abgeleitet werden kön- nen. Daher muss Vieles, was in der Roten Liste angenommen wird, lediglich als wahrscheinlich gelten. Bei Fehlen von Nachweisen seit 1980 wurden sehr versteckt nistende Arten in Katego- rie 1 und leichter nachweisbare Arten in Katego- rie 0 eingestuft. Bemerkungen zu ausgewählten Arten Die Beurteilung des Gefährdungsgrades vieler sozialparasitischer Arten ist sehr problematisch. Ihr Nachweis bedarf meist einer gezielten Nach- suche und die Tatsache des Vorliegens nur ganz weniger Nachweise für ein Bundesland, muss keineswegs bedeuten, dass sie in oberste Gefähr- dungskategorien einzustufen sind. Sind dessen Wirtsarten zudem noch weitverbreitete Massen- spezies, dann liegt es nahe, den Status eines sol- chen Sozialparasiten als weniger bedroht anzu- setzen als es die Zahl und Verteilung der Nach- weise fordern würde. Ein anderes Problem bietet die Einstufung solcher Arten wie Formica cinerea oder Myrmica rugulosa. Beide können sehr wohl als ökologisch speziali- sierte Leitarten für bedrohte natürliche Lebensräu- me (offene Sandtrockenrasen, Kiesbänke von Flüs- sen) angesehen werden, besiedeln andererseits aber vom Menschen geschaffene Kunsthabitate in teilweise mächtigen Populationen. Solche Arten sind daher als Spezies momentan nicht gefährdet. Da Rote Listen jedoch in erster Linie als Werkzeug für den Schutz gefährdeter natürlicher Lebensräu- me dienen sollen, ist es durchaus vertretbar, diese beiden Spezies doch in diese aufzunehmen. Infolge Synonymisierung haben sich im Vergleich zur 1. Fassung zwei Namensänderungen erge- ben: Epimyrma ravouxi (ANDRÉ, 1896) in Myrmo- xenus ravouxi (ANDRÉ, 1896) und Leptothorax tu- berointerruptus FOREL, 1915 in Leptothorax albi- pennis (CURTIS 1854). Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 1 1,2 Gefährdungskategorie R 1 2 - 7 12 - 8,8 15,0 3 28Rote Liste 48 35,060,0 Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Schwerpunktmäßig sind Ameisen xerothermophil. Die Habitate, in denen sie in Mitteleuropa die höchs- te Artenvielfalt entfalten, sind vor allem Trocken-, Halbtrocken- und Magerrasen, offene Heiden, Fels- trockenfluren, ausgesprochen thermophile Laub- und Nadelwälder, xerotherme Saumbiotope und auch einzeln oder im Bestand stehende Althölzer. In mesophilen, feuchten, nassen oder sehr stark beschatteten Lebensräumen ist ihre Artenvielfalt meist sehr gering. Hauptrückgangsursache ist die Zerstörung ganzer Habitate oder bestimmter Ha- bitatstrukturen. Eine spezielle Auflistung der für jede einzelne Art bedeutsamen Gefährdungsfaktoren ist derzeit nicht möglich. Eine für viele Arten ganz wesentliche Rückgangs- ursache ist die Zunahme der Pflanzendichte und -höhe in der Feld- und Strauchschicht besonnter Offen- und Saumhabitate, die durch starken Nähr- stoffeintrag und/oder fehlende Bewirtschaftung Gesamt 80 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Ameisen Sach- sen-Anhalts. (Einstellen von Mahd oder Schafbeweidung) be- wirkt wird. Dies führt zu einer nachhaltigen Ver- schlechterung der mikroklimatischen Bedingungen in der obersten Bodenschicht und im bodenna- hen Raum. Da die Nestanlage eines Großteils der Ameisenarten in genau diesen Schichten erfolgt und die meisten bedrohten Arten relativ hohe Tem- peraturen zur Brutentwicklung benötigen, ist das eine der wesentlichsten Gefährdungsursachen. Die endgültige Auslöschung solcher empfindlichen Arten durch konkurrenzstärkere Ubiquisten wie z.B. Lasius niger oder Myrmica rubra ist dann nur eine Frage der Zeit. Die Zunahme der Pflanzen- dichte in der Feldschicht kann aber auch die Be- wegungsgeschwindigkeit der flugunfähigen und produktionsbiologisch ineffizienten Ameisen er- heblich beeinträchtigen, da die Nahrungssuche und der Rückstransport der Nahrung zum Nest mechanisch und thermisch verzögert wird. Der Rückgang von einigen Ameisenarten in stark ver- grasten Wäldern macht das deutlich. Art (wiss.)Kat. Anergates atratulus (SCHENCK, 1852) Aphaenogaster subterranea (LATREILLE, 1798) Camponotus fallax (NYLANDER, 1856) Dolichoderus quadripunctatus (LINNAEUS, 1771) Formica cinerea MAYR, 1853 Formica exsecta NYLANDER, 1846 Formica lusatica SEIFERT, 1997 Formica pratensis RETZIUS, 1783 Formica truncorum FABRICIUS, 1804 Formicoxenus nitidulus (NYLANDER, 1846) Harpagoxenus sublaevis (NYLANDER, 1849) Lasius alienus (FÖRSTER, 1850) Lasius bicornis (FÖRSTER, 1850) Lasius jensi SEIFERT, 1982 Lasius meridionalis (BONDROIT, 1920) Lasius myops FOREL, 1894 Lasius paralienus SEIFERT, 1992 Lasius psammophilus SEIFERT, 1992 Lasius reginae FABER, 1967 Leptothorax affinis MAYR, 1855 Leptothorax albipennis (CURTIS, 1854) Leptothorax corticalis (SCHENCK, 1852) Leptothorax interruptus (SCHENCK, 1852) Leptothorax nigriceps MAYR, 1855 Leptothorax parvulus (SCHENCK, 1852) Leptothorax tuberum (FABRICIUS, 1775) Leptothorax unifasciatus (LATREILLE, 1798) Myrmecina graminicola (LATREILLE, 1802) Myrmica gallienii BONDROIT, 19203 2 2 2 3 0 3 3 3 3 2 3 2 3 3 1 2 3 1 3 3 2 3 2 3 2 3 3 2 Bem. 1976 01) !$% Art (wiss.)Kat. Myrmica hirsuta ELMES, 1978 Myrmica lobicornis NYLANDER, 1846 Myrmica Ionae FINZI, 1926 Myrmica rugulosa NYLANDER, 1849 Myrmica sabuleti MEINERT, 1861 Myrmica salina RUZSKY, 1905 Myrmica scabrinodis NYLANDER, 1846 Myrmica schencki VIERECK, 1903 Myrmica specioides BONDROIT, 1918 Myrmica vandeli BONDROIT, 1920 Myrmoxenus ravouxi (ANDRE, 1896) Plagiolepis vindobonensis LOMNICKI, 1925 Polyergus rufescens (LATREILLE, 1798) Ponera coarctata (LATREILLE, 1802) Ponera testacea (EMERY, 1895) Solenopsis fugax (LATREILLE, 1798) Strongylognathus testaceus (SCHENCK, 1852) Tapinoma ambiguum EMERY, 1925 Tapinoma erraticum (LATREILLE, 1798)2 3 3 3 3 1 3 3 3 1 1 1 1 3 2 3 3 3 3 Bem. Nomenklatur nach SEIFERT (1994). Abkürzungen und Erläuterungen; letzter Nachweis/ Quelle (Spalte Bem.) 01) - 24.07.1976, Knittelholz bei Zeitz, det. SEIFERT Literatur SEIFERT, B. (1994): Die freilebenden Ameisen Deutschlands (Hymenoptera: Formicidae) und Angaben zu deren Taxo- nomie und Verbreitung.- Abhandlungen und Berichte des Naturkundemuseums, Forschungsstelle Görlitz (Görlitz), 3: 1-44. Anschrift des Autors Dr. Bernhard Seifert Staatliches Museum für Naturkunde Görlitz Landesmuseum des Freistaates Sachsen PSF 300 154 D-02806 Görlitz E-Mail: bernhard.seifert@smng.smwk.sachsen.de !$& SEIFERT, B.(1995): Rote Liste der Ameisen des Landes Sach- sen-Anhalt.- Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 18: 42-44.
Maßnahmenübersicht SCI 092 Behandlungsgrundsätze (BHG) LRT 6210/6210*: - Die Flächen sind, am Aufwuchs orientiert, i.d.R. zwischen Juni und Oktober, zeitlich bzw. räumlich jahrweise möglichst variiert, in Beweidungsmaßnahmen/Triften einzubeziehen (Hutungen oder Weideführung in wechselnden Koppeln, insbesondere mit Schafen/Ziegen; keine Zufütterung; Nachtpferch außerhalb, bei Hanglagen nicht oberhalb des LRT; Tränken nur in abgestimmten, weniger wertvollen Bereichen; Pferdebeweidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen). Ein zweiter Nutzungsgang ist ausschließlich auf früh beweideten Flächen nach frühestens acht Wochen möglich. Frühjahrsbeweidungen (April, Mai) sind ausgeschlossen. - Ggf. sind alternative Maßnahmen durchzuführen: ein- (bis zwei-) malige Mahd mit Beräumung des Mähgutes zu variierten/räumlich und zeitlich gestaffelten Terminen, i.d.R. ab Juni/Juli, gelegentlich bzw. auf Teilflächen (mit sehr spät blühenden Zielarten oder isolierten Vorkommen der Spanischen Flagge) mind. partiell auch erst ab August/September. Eine (v.a bei früher Erstpflege ggf. lohnende) Zweitnutzung kann auch durch Beweidung/Trift erfolgen. Zwischen zwei Pflegeterminen ist eine mindestens achtwöchige Pause einzuhalten. - Bei Koppelhaltungen sind vorrangig kurze Weideperioden und hohe Besatzdichten einzuhalten und, soweit möglich, gehölzbestandene Bereiche (als bevorzugte Ruheplätze) mit einzubeziehen. - Beim Erst-Auftrieb sind eventuelle Nährstoffeinträge zu vermeiden. Generell orientieren sich Weidezeiten und Besatzdichten* am konkreten Pflanzenbestand. Eine flexible Weideführung ermöglicht dabei das Nebeneinander von frühen Versaumungsstadien (v.a. in Gehölznähe) und kurzrasigen Ausbildungen des LRT. Die Ausbreitung von Weideunkräutern ist durch ggf. nachgeschaltete Säuberungsschnitte zu verhindern. Ausgeschlossen sind Düngungsmaßnahmen und der Einsatz von PSM. - Aufkommende Gehölze sind bei Bedarf (Verbuschung/Verschattung deutlich > 25 %, neophytische Gehölze bereits bei Einwanderung/Etablierung) zu beseitigen. Dabei sind, soweit möglich, auch angrenzende Bereiche als weitgehend gehölzarm herzustellen bzw. zu erhalten. Faunistisch bedeutsame Gehölze, z.B. Höhlenbäume/starkes Totholz, sind jedoch zu belassen. Zudem sollen wertvolle Obstbaumbestände durch geeignete Vorrichtungen gegen eventuelle Weideschäden geschützt werden (gilt v.a. bei Einsatz von Ziegen). - An den Rändern der (größeren) Bewirtschaftungsflächen (z.B. entlang von Gräben, Wegen, Gehölzen etc.) sollen Säume aus der Regelnutzung (auf bis zu 10 % einer Flächeneinheit) herausgehalten und in einem zeitlich und räumlich gestaffelten System in etwa zwei- bis dreijährigen Abständen in die Regelnutzung einbezogen oder zumindest erst spät im Jahr genutzt oder nur leicht überhütet werden. Breite der Säume: im Mittel 3 m (mind. 1, max. 6 m). * Orientierungsgrößen zur Besatzstärke: je nach Ausprägung ca. 0,3 bis 1 GVE/ha und Jahr. Vgl. hierzu SCHMIDT 2003 und Ertragszahlen u.a. bei KLAPP 1965. Seite 1 von 9 Maßnahmenübersicht SCI 092 Behandlungsgrundsätze (BHG) LRT 6510: 1. Kennzeichnend ist eine ± zweimalige Nutzung (i.d.R. durch Mahd, auf mageren Standorten/bei nicht mahdfähiger Geländebeschaffenheit auch Beweidung), die sich vorrangig am Aufwuchs orientiert: • erste Nutzung i.d.R. zu Blühbeginn der bestandsbildenden Gräser (je nach Witterungsverlauf und dominanten Grasarten im Gebiet ca. Anfang bis Mitte Juni, dabei Beweidung etwas früher als Mahd) • Einzelfallweise mögliche Ausnahmen für eine (i.d.R. vorübergehend!) verzögerte erste (Schnitt-) Nutzung (bis Ende Juni): - bei Mahdnutzung: schlechte Witterungsbedingungen, die keine frühere Heuwerbung ermöglichen - Besonders magere (Teil-)flächen in gutem Pflegezustand (Ziel: Belassen von Nahrungsangeboten für Blüten besuchende Insekten, bei sehr mageren/spätwüchsigen Flächen auch Ertragsoptimierung) • Zweite Nutzung: frühestens 6 bis 8 Wochen nach Erstnutzung, optimal (bei Mahd) bis Ende August, spätestens Mitte September. Alternativ Beweidung möglich; dann gegenüber Mahd ggf. etwas früherer Beginn, ohne Zufütterung /Pferchung, kurzzeitig und mit hohem Besatz* (portioniert), dadurch gründliches Abschöpfen der Biomasse; nachfolgend ggf. Säuberungsschnitt; ausgeschlossen ist Winterbeweidung mit Rindern, grundsätzlich auch Pferdebeweidung; eine Beweidung mit Pferden ist nur dann zulässig, wenn diese die einzige Möglichkeit der Zweitnutzung darstellt, und wenn sie behutsam und vorzugsweise mit kleinwüchsigen Rassen und unbeschlagenen Tieren durchgeführt wird; die genannten Maßgaben gelten auch bei fallweiser Erstnutzung durch Beweidung) • Nachbeweidungen (ohne Zufütterung und Pferchung) sind grundsätzlich möglich (außer Winterbeweidung Rind; Einschränkungen Pferdebeweidungen s. voriger Pkt.). 2. Düngemaßnahmen erfolgen (sofern vom Bewirtschafter gewünscht und in vertraglichen Vereinbarungen nicht anders festgelegt bzw. durch weitergehende Regelungen nicht ohnehin ausgeschlossen), bes-tenfalls im Bereich von vorrangig der Mahd unterliegenden bzw. infolge Aushagerung vergrasten Flächen, bedarfsgerecht, d.h. sie sind ausgerichtet am Nettoentzug. Bevorzugt ist Stallmist** oder Mineraldünger (hier PK-Gaben** günstiger als NPK-Gaben) zu verwenden. Auf die Ausbringung von Gülle soll nach Mög-lichkeit verzichtet werden, insbesondere vor dem ersten Schnitt. Flächen, deren Nutzung vorrangig durch Beweidung erfolgt, werden nicht zusätzlich gedüngt. PSM werden nicht eingesetzt. 3. Eine (aus Kapazitätsgründen bedingte) Reduzierung auf eine einmalige Nutzung/Pflege im Jahr ist lediglich zeitweilig (als Notlösung zum grundsätzlichen Erhalt des LRT) möglich (max. 5 Jahre; vorzugswei-se im Juni). Eine Düngung ist dann ausgeschlossen. Bezüglich einer eventuellen Beweidung gelten die unter Pkt. 1 genannten Einschränkungen und Prämissen. 4. Aufkommende Gehölze sind bei Bedarf (Verbuschung/Verschattung deutlich > 10 %) zu beseitigen. Dabei sind, soweit möglich, auch angrenzende Bereiche als weitgehend gehölzfrei bzw.-arm herzustellen bzw. zu erhalten. Faunistisch bedeutsame Gehölze, z.B. Höhlenbäume/starkes Totholz, sind jedoch zu belassen. Zudem sollen wertvolle Obstbaumbestände durch geeignete Vorrichtungen gegen eventuelle Weideschäden geschützt werden (gilt v.a. bei Einsatz von Ziegen). Entwickelt sich eine Fläche des LRT, z.B. infolge guter Pflege/Aushagerung, in den LRT 6210, wird die Zielstellung auf den gebietsbedeutsameren LRT 6210 angepasst. Entsprechend finden im Weiteren die BHG des LRT 6210 Anwendung. ** Orientierungsgrößen nach JÄGER et al. 2002 für reine Mahdflächen bei optimalem Biomasseentzug: P/K: max. 20/130 kg/ha (reiche Ausbildungen) bzw. 12/80 kg/ha (alle anderen Ausbildungen) Stallmist: alle 2-4 Jahre 90-180 dt (reiche Aus- bildungen) bzw. 60-120 dt (alle anderen Ausbildungen). * Orientierungsgrößen zur Besatzstärke für ± mittlere Ausprägungen: Bei Beweidung im zweiten Nutzungsgang etwa 0,5 bis 1 GVE/ha, bei ausschließlicher Beweidung ca. 1 bis 2 GVE/ ha und Jahr. Vgl. hierzu SCHMIDT 2003 und Ertragszahlen u.a. bei KLAPP 1965. Seite 2 von 9 Maßnahmenübersicht SCI 092 Allgemeine Behandlungsgrundsätze (BHG) Wald-LRT: Zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL und der Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL [entspr. Art. 3 (1)] bzw. Anhang I der VSRL gelten folgende allgemeine Grundsätze: • Erhaltung des Flächenumfanges der LRT. • Einzelbaum- bzw. gruppenweise Nutzung durch Abkehr vom Prinzip des schlagweisen Hochwaldes zum Erhalt bzw. zur Herstellung eines Mosaiks mehrerer Waldentwicklungsphasen im Sinne Nr. 3.2.1 und 3.3.2 LEITLINIE WALD. Förderung kleinräumig wechselnder Bestandsstrukturen. • Einhaltung von Zieldurchmessern (Brusthöhendurchmesser), zur Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase > 30% Deckung, für Rotbuche von 50 cm und für Stiel- und Traubeneiche von 60 cm. Erntenutzung und Verjüngungszeitraum so ausdehnen und staffeln, dass die Reifephase mit einem Deckungsanteil von mindestens 30 % bezogen auf die Gesamt-LRT-Fläche im Gebiet in günstiger räumlicher Verteilung entsteht. • Anwendung bodenschonender Holzernte- und Verjüngungsverfahren zur Verhinderung von Bodenschäden i. S. des BBodSchG bzw. zur Erhaltung und Förderung der lebensraumtypischen Bodenvegetation (Krautschicht und Strauchschicht). Dazu ist auf normal zu bewirtschaftenden Standorten die Rückung auf Rückegassen mit einem Abstand von nicht weniger als 40 m bzw. die Neuanlage von Rückegassen in einem Abstand von nicht weniger als 60 m zu realisieren. • Ausweisung und Dokumentation eines Netzes nutzungsfreier Altholzinseln im Gebiet und/oder Erhaltung einer für den günstigen Erhaltungszustand des LRT erforderlichen Mindestanzahl von Alt- und Biotopbäumen sowie deren dauerhafte Markierung und Dokumentation in Beständen mit einem mittleren Brusthöhendurchmesser in der B1 >40 cm. • Erhaltung der vorhandenen Horst- und Höhlenbäume. • Erhaltung des vorhandenen stehenden und liegenden starken Totholzes. • Vorrang der natürlichen Verjüngung lebensraumtypischer Gehölzarten vor künstlicher Verjüngung (letztere nur mit autochtonem Vermehrungsgut). • Erhaltung bzw. Förderung des lebensraumtypischen Gehölz- und Bodenpflanzeninventars. • Herstellung einer Schalenwilddichte, die eine Etablierung und Entwicklung des lebensraumtypischen Gehölzinventars sowie der Bodenvegetation nicht erheblich beeinträchtigt. • Erhaltung von lebensraumtypischen Kleinstrukturen, Waldinnen- und Waldaußenrändern und habitattypischen Offenlandbereichen sowie von waldoffenen Flächen im Wald. • Pflege/Bewirtschaftung im Wald liegender Offenland-Lebensräume bzw. Biotope nach § 22 NatschG LSA in Verbindung mit § 30 BNatschGunter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Berücksichtigung der Ansprüche der dort vorkommenden naturschutzfachlich wertgebenden Arten. • Erhaltung undMaßnahmen Wiederherstellung des standortstypischen Wasserregimes bzw. Duldung von Wiederherstellungsmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes des LRT. Für Arten sind und Vorkehrungen zu treffen, die für: 1. die lokalen Populationen der Vogelarten nach Anhang I VSRL (im Gebiet z.Z. Rotmilan und Uhu) gewährleisten, dass: - die artspezifischen Brut-, Rast- und Nahrungshabitate funktionsfähig bleiben, - die Nahrungsgrundlagen erhalten bleiben, - Bestandsinnenklima und Wasserregime den arttypischen Ansprüchen genügen, - mechanische Beeinträchtigungen, toxische Wirkungen sowie Störungen unterbleiben, 2. die lokalen Populationen der Säugetierarten nach Anhang II und IV der FFH-RL (im Gebiet Wildkatze und verschied. Fledermäuse) gewährleisten, dass: - die artspezifischen Habitate und Strukturen funktionsfähig bleiben, - die Nahrungsgrundlagen erhalten bleiben, - Bestandsinnenklima und Wasserregime den arttypischen Ansprüchen genügen, - mechanische Beeinträchtigungen, toxische Wirkungen sowie Störungen unterbleiben. Gleichzeitig sind Einflüsse zu vermeiden, die den genannten Erfordernissen widersprechen bzw. entgegenwirken. Entsprechend Art. 6 (3) der FFH-Richtlinie sind Pläne und Projekte, die nicht für die Verwaltung des FFH-Gebietes notwendig sind und ein solches erheblich beeinträchtigen können, einer Prüfung auf Verträglichkeit im Hinblick auf die Erhaltungsziele zu unterziehen. Dieser Vorgabe ist sowohl bei der mittelfristigen Betriebsplanung (z.B. Forsteinrichtung) als auch bei der Aufstellung der jährlichen Wirtschaftspläne Rechnung zu tragen. Die Waldbewirtschaftung der FFH-LRT hat unter Berücksichtigung der Erhaltungszustände (EZ) zu erfolgen. Dabei sind die Einflüsse von Bewirtschaftungsmaßnahmen auf die Teilkriterien der Bewertungsmatrix (s. gemeinsame Empfehlungen der LANA/FCK zur Umsetzung der FFH-Richtlinie im Wald- Bewertungsschemata für die FFH-Wald-LRT – Anlage 1) für die LRT maßgeblich. Insbesondere ist die Verschlechterung eines Hauptkriteriums (HK 1-Artinventar, 2-Strukturen, 3-Beeinträchtigungen) nach „C“ nicht zulässig, da über die Hauptkriterien Auswirkungen auf die Gesamtbewertung des EZ bestehen. Insbesondere können folgende Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes führen [nach Hauptkriterien (HK)]: HK 1 Aufarbeitung und Verwertung unterhalb der Derbholzgrenze HK 1 Arrondierung von Schadflächen HK 1 Entnahme von Totholz bzw. aktive lokale Konzentration (Polter) oder Biotopbäumen HK 1/3 Rückung auf Rückegassen mit einem Abstand von weniger als 40 m bzw. Neuanlage von Rückegassen in einem Abstand von weniger als 60 m auf normal zu bewirtschaftenden Standorten HK 2 Holzernte und Rückung innerhalb der Vegetationsperiode von März bis Oktober eines jeden Jahres in den Waldlebensraumtypen und Habitaten der Arten der Anhänge II und IV der FFH-RL bzw. Anhang I der VSRL HK 2 Aktives Einbringen nicht heimischer, lebensraumfremder und invasiver Gehölzarten HK 2 Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden HK 2 Kalkung natürlich saurer Standorte HK 2 Waldweide HK 3 Entwässerungen bodenwasserabhängiger LRT HK 3 Flächige Befahrung HK 3 Flächige oder streifenweise Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung Seite 3 von 9
Origin | Count |
---|---|
Bund | 29 |
Land | 36 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 26 |
Text | 8 |
unbekannt | 29 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 37 |
offen | 26 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 64 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 3 |
Datei | 1 |
Dokument | 9 |
Keine | 47 |
Webseite | 11 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 58 |
Lebewesen & Lebensräume | 64 |
Luft | 37 |
Mensch & Umwelt | 64 |
Wasser | 41 |
Weitere | 64 |