Die Türkei verfügt bis heute über kein abgestimmtes und wirkungsvolles naturschutzfachliches Instrumentarium zu Schutz und Erhalt der hohen landeseigenen Biodiversität. Weder gibt es ein verbindliches Naturschutzgesetz, aus dem sich zielführende Planungs- und Managementgrundlagen für Natur- und Landschaftsschutz ableiten und begründen lassen, noch sind dafür die erforderlichen systematischen und flächendeckenden Inventuren vorhanden. Auch ein landesweites Landschaftsprogramm, das die Rahmenziele des Naturschutzes absteckt, oder gar ein konsistentes Arten- und Biotopschutzprogramm fehlen. Das Dissertationsprojekt soll beispielhaft für die Region Ostantalya (Südtürkei) ein solches Arten- und Biotopschutzprogramm erarbeiten sowie die dafür erforderlichen Inventuren und die Verarbeitung vorhandener Daten konzipieren und durchführen. Ziel des Projektes ist es, damit die konzeptionellen und methodischen Grundlagen für eine landesweite Naturschutzstrategie und -politik der Regionen zu legen und diese durch das konkrete Beispiel anschaulich und umsetzungsorientiert zu illustrieren. Basierend auf dem Konzept der differenzierten Bodennutzung wird dabei einer flächendeckenden Naturschutzstrategie mit abgestuften Schutz- und Nutzungsintensitäten gefolgt.
Im Besonderen geht es dabei um die Wahrnehmung, Verarbeitung und Wirkung von Schallereignissen sowie ihren Bewertungs- und Beurteilungsmethoden bis hin zur Analyse der Bedeutung von Begriffen wie 'Belaestigung'. Wir analysieren Gehoererscheinungen, wie beispielsweise Laerm, in kulturvergleichenden Studien oder auch das Thema 'Klangfarben von Maschinen'. Dazu gehoeren auch die seit 20 Jahren stattfindenden Oldenburger Symposien zur Psychologischen Akustik. Die Arbeitsgruppe legt besonderen Wert auf die interdisziplinaere Kooperation mit der Physik, Informatik und Medizin. Es bestehen vielerlei Verbindungen zu auswaertigen Forschergruppen, insbesondere in Japan.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
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Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Es war damals ein Meilenstein: das Pariser Klimaübereinkommen, welches im Jahr 2015 auf der 12. Weltklimakonferenz in Paris beschlossen wurde. Wo stehen wir heute – 10 Jahre später – bei der Umsetzung des Übereinkommens? Sind die Ziele überhaupt noch erreichbar und wenn ja, wie? Wir haben das Jubiläum zum Anlass genommen, Bilanz zu ziehen und mit Menschen zu sprechen, die damals in Paris mit dabei waren. Mehr dazu und auch zur kürzlich zu Ende gegangenen 30. Weltklimakonferenz in Brasilien in diesem Newsletter. Außerdem blicken wir zurück auf eine erfolgreiche Europäische Mobilitätswoche (EMW) 2025 und laden Kommunen und Landkreise ein, im kommenden Jahr mitzumachen. Unternehmen möchten wir bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen unterstützen und allen Interessierten unsere auf den neuesten Stand gebrachte App zur Luftqualität vorstellen. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 10 Jahre Pariser Klimaübereinkommen: Wo stehen wir? Jubel am 12. Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris Quelle: Hajü Staudt / UN Climate Change Im Dezember 2015 einigten sich alle Staaten der Erde auf der Weltklimakonferenz in Paris einstimmig auf ein Übereinkommen zum Klimaschutz – ein Meilenstein, der Geschichte schrieb. Dies ist nun 10 Jahre her. Grund genug, Bilanz zu ziehen, gerade nach einer erneuten Weltklimakonferenz, die im November 2025 in Brasilien mit einer Enttäuschung endete: Wieder konnte sich die Weltgemeinschaft nicht auf einen Fahrplan zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas einigen, obwohl dies eine Grundvoraussetzung ist, das Ziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Gerade dieses zentrale Ziel scheint außer Reichweite zu geraten: Im Jahr 2024 stieg die globale Durchschnittstemperatur erstmals über diese Marke und droht mit den bisher durch die Staaten vorgelegten Klimaschutzplänen auf 2,3 bis 2,5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weiter zu steigen. Was bringen also die zähen und aufwändigen internationalen Verhandlungen? Nicht genug – aber sehr viel! Da Treibhausgase keine Staatsgrenzen kennen, sind internationale Verhandlungen für die Lösung des globalen Problems Klimawandel unerlässlich und haben durchaus schon beachtliche Fortschritte gebracht: Setzen alle Länder ihre aktuell vorgelegten nationalen Klimaschutzbeiträge um, werden die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2035 um etwa 12 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 zurückgehen – zu wenig, doch vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde noch erwartet, dass die Emissionen bis 2035 um 20 bis 48 Prozent steigen. Und auch die zu erwartende globale Erwärmung wurde im Jahr 2015 noch mit einem Grad Celsius mehr als heute angegeben: 3,4 statt rund 2,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100. Dies ist ein immenser Unterschied, wenn es darum geht, möglichst viele Regionen unserer Erde bewohnbar zu halten sowie möglichst wenig Leid und Schäden durch Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und andere Klimawandelfolgen zu riskieren. Darum: Verhandeln wir weiter, auch wenn es mühsam ist. Die ausführliche Bilanz zu 10 Jahre Pariser Klimaübereinkommen sowie Video-Interviews mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft, die damals in Paris mit dabei waren, darunter UBA-Präsident Dirk Messner, finden Sie auf unserer Jubiläumsseite. UBA-Präsident für Bündnisse von Klimaschutz-Vorreitern Nach einem durchwachsenen Ergebnis der Weltklimakonferenz empfiehlt UBA-Präsident Dirk Messner Bündnisse ehrgeiziger Staaten. DPA-Meldung in der ZEIT. Expedition deutscher Wissenschaftler: Mit dem Segelboot in die Antarktis zu den Danger Islands Ein Team aus Forschenden und Seglern bricht auf zu den Danger Islands – einem unerforschten Ort voller Pinguine und Herausforderungen am Ende der Welt. Mit dabei: UBA-Fachmann Fritz Hertel. ZDFheute berichtet über die Expedition. Vergiftungsfall Türkei – Gefahr auch hier? Für den Tod einer Hamburger Familie in der Türkei ist mutmaßlich das Biozid Aluminiumphosphid verantwortlich. "Umwelt und Verbraucher" im Deutschlandfunk spricht mit UBA-Experte Christoph Stang, wo der Stoff auch in Deutschland eingesetzt wird und ob man sich deswegen Sorgen machen muss. Warum Klimagerechtigkeit im Kampf gegen die Erderwärmung unverzichtbar ist und was genau dahintersteckt Während der Globale Süden die Folgen des Klimawandels besonders stark spürt, tragen vor allem die Industrieländer – der Globale Norden – die Verantwortung dafür. Warum Klimagerechtigkeit im Kampf gegen die Erderwärmung deshalb unverzichtbar ist und was genau dahintersteckt, erklärt UBA-Präsident Dirk Messner im Podcast "Die AnStifter – Eine Welt. Viele Wege."
Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Interesse an der Natur, Tierliebe, Sammelleidenschaft, Eitelkeit, Angeberei, Gedankenlosigkeit – die Folgen für die Arten sind oft fatal. Wer macht sich beim Kauf eines gefiederten Zimmergenossen schon Gedanken darüber, dass jährlich rund 1,5 Millionen wild gefangene Vögel legal und illegal in die Europäische Union importiert werden? Oder dass für Schneeglöckchen- oder Alpenveilchen-Zwiebeln in der Türkei ganze Lebensräume vernichtet werden? Das Geschäft mit der Natur boomt nach wie vor. Jährlich übersteigt der Handelswert von hunderttausenden Reptilien, rund einer Million Papageien und vielen Millionen Pflanzen weltweit die Milliardengrenze. Der Internationale Handel ist nach der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen. In der Erkenntnis, dass die frei lebenden Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt einen unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde bilden, den es für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen gilt, im Bewusstsein, dass die Bedeutung der frei lebenden Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erholung und die Wirtschaft ständig zunimmt, in der Erkenntnis, dass die Völker und Staaten ihre frei lebenden Tiere und Pflanzen am besten schützen können und schützen sollten sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor einer übermäßigen Ausbeutung durch den internationalen Handel lebenswichtig ist, im Bewusstsein der Notwendigkeit, dazu geeignete Maßnahmen unverzüglich zu treffen, ist am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt ( www.cites.org ). Ziel von CITES ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in den Anhängen benannt. Das Spektrum reicht von Säugetieren über Vögel, Reptilien, Insekten und Muscheln bis zu Pflanzen. Geschützt sind viele Affen, alle Wale, alle Bären- und Katzenarten, alle Papageien, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie alle Kakteen und Orchideen, um einige Artengruppen herauszugreifen. Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt. Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (WISIA – Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz). Auf den nachfolgenden Seiten werden einige besonders wichtige Instrumente des Artenschutzes genauer beschrieben, die Alle betreffen können, die mit dem Handel von geschützten Arten oder Haltung von Tieren zu tun haben: Dieses beinhaltet Regelungen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten , die jeder Halter geschützter Arten berücksichtigen muss. Für Händler und alle anderen kommerziell mit geschützen Arten umgehende Personen ist hingegen die Buchführungspflicht relevant. Ein schwieriges Thema ist generell die Vermarktung von Arten , und dort insbesondere die Nachweisführung. Bei Ein- und Ausfuhr sind rechtzeitig Genehmigungen einzuholen. Wenn man schon Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten ( Fachgerechte Haltung von Tieren ). Will man Tiere außerhalb des Hauses halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehegegenehmigung , und auch zoologische Einrichtungen benötigen für ihre Gehege eine Betriebsgenehmigung. Bild: Dr. Mark Auliya Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Weitere Informationen Bild: Roland Melisch Haltung von Tieren Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der Genehmigung bedürfen. Weitere Informationen Bild: Fred Kleinschmidt Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Weitere Informationen Bild: Astrid Deilmann / WWF Empfehlungen an Fernreisende Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Weitere Informationen CITES BfN – Bundesamt für Naturschutz WISIA-online TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network WWF Deutschland – Einige Fotos zum Handelsartenschutz mit freundlicher Unterstützung des WWF
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 364 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 7 |
| Land | 70 |
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| Zivilgesellschaft | 5 |
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|---|---|
| Ereignis | 4 |
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| geschlossen | 64 |
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| Language | Count |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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|---|---|
| Boden | 224 |
| Lebewesen und Lebensräume | 240 |
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| Weitere | 405 |