Ob Bürgerenergie-Genossenschaften oder das gemeinsame Nutzen von Autos oder Werkzeugen – soziale Innovationen gestalten unsere Konsumwelt nachhaltiger. Welche Typen sozialer Innovationen es gibt und wie man ihre Potenziale systematisch fördern kann, zeigt dieser Leitfaden des UBA . Die Broschüre richtet sich unter anderem an Politik, Verwaltung, Stiftungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Bildungseinrichtungen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet sie Anregungen, welche Ideen es bereits gibt. Wissenschaftlich unterscheiden lassen sich zum Beispiel die Innovationstypen „Konsumgemeinschaften“, wie Tauschbörsen oder Leihläden, und „Do-it-yourself“, wie Nähcafés oder private Reparatur-Werkstätten. Möglichkeiten, sie zu fördern, sind zum Beispiel, Plattformen für den Austausch zu bieten, Ideenwettbewerbe auszuloben und Projekte finanziell zu unterstützen. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Ob Bürgerenergie-Genossenschaften oder das gemeinsame Nutzen von Autos oder Werkzeugen – soziale Innovationen gestalten unsere Konsumwelt nachhaltiger. Welche Typen sozialer Innovationen es gibt und wie man ihre Potenziale systematisch fördern kann, zeigt dieser Leitfaden des UBA. Die Broschüre richtet sich unter anderem an Politik, Verwaltung, Stiftungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Bildungseinrichtungen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet sie Anregungen, welche Ideen es bereits gibt. Wissenschaftlich unterscheiden lassen sich zum Beispiel die Innovationstypen „Konsumgemeinschaften“, wie Tauschbörsen oder Leihläden, und „Do-it-yourself“, wie Nähcafés oder private Reparatur-Werkstätten. Möglichkeiten, sie zu fördern, sind zum Beispiel, Plattformen für den Austausch zu bieten, Ideenwettbewerbe auszuloben und Projekte finanziell zu unterstützen.
An Schulen sammelt sich eine große Menge an Abfall – von Kunststoffen und Druckerpatronen über Bioabfälle bis hin zu Restmüll. Unnötiger Abfall sollte vermieden werden, keine Frage. Wo dies nicht möglich ist, sind das Trennen und Recyclen von Abfällen klimafreundliche Maßnahmen. Nicht zuletzt sollten von vornherein Schulmaterialien in ihrer umweltfreundlichsten Variante zum Einsatz kommen. Zu vielen herkömmlichen Materialien, die heute in der Schule Verwendung finden, gibt es umweltfreundliche Alternativen – etwa Produkte, die mit dem Umweltengel ausgezeichnet sind. So kann für Kopien, wenn sie nicht vermieden werden können, Recyclingpapier benutzt werden. Lehrerinnen und Lehrer können selbst Recyclingpapier verwenden und ihre Schülerinnen und Schüler bitten, dies ebenso zu tun. Über die Einsparung von Papier hinaus lohnt es sich, auf umweltfreundliches Schulmaterial zu setzen. So reduzieren nachfüllbare Stifte beispielswiese den Plastikmüll. Auch Hefter und Bucheinbände aus Plastik können durch Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen ersetzt werden. Pfandsysteme in Mensen und Cafeterien leisten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz, indem große Mengen an Abfall vermieden werden. Abfall lässt sich nicht immer und an allen Stellen wirkungsvoll vermeiden und minimieren. Umso wichtiger ist das Etablieren eines funktionierenden Abfalltrennungssystems an der Schule. Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht verschiedene Abfallsorten kennen, und dass es sinnvoll ist, sie unterschiedlich zu behandeln. Eine effektive Mülltrennung kann direkt vor Ort an der Schule durchgeführt werden. Dafür ist das Etablieren eines simplen und selbsterklärenden Abfalltrennungssystems genauso wichtig, wie die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl der entsprechenden Abfallbehälter. Recycling und Upcycling beschreiben das Wieder- und Neuverwerten nutzlos gewordener Gegenstände. Statt Altes wegzuwerfen, können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gemeinsam überlegen, ob es innerhalb einer Schule eine neue Verwendungsmöglichkeit geben kann. Werden neue Bänke auf dem Schulhof benötigt, könnten diese zum Beispiel aus alten Paletten gebaut werden. Auch alte Kleidungsstücke kommen durch Upcycling wieder zu neuem Glanz. Viele Dinge, die zunächst als “Müll” angesehen werden, erlangen durch kreative neue Verwendungen wieder einen praktischen Nutzen oder entwickeln eine neue Ästhetik. In Schul-AGs oder durch Gründung einer Schülerfirma können Schülerinnen und Schüler vielseitig Themen wie der sinnvolle Umgang mit Abfällen und nachhaltiges Handeln vertiefen und praktisch umsetzen. Vom Einsammeln von Abfällen auf dem Schulhof bis zum Upcycling alter Kleidung oder das Schaffen von Kunstobjekten aus „Müll“ – verschiedene Aktionen schärfen den Blick für „Liegengebliebenes“. Neben einer Müll-AG können schulinterne Flohmärkte und Tauschbörsen zu einem größeren Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und Konsum beitragen. Bild: pressmaster/Depositphotos.com Bernhard-Grzimek-Schule Die Grundschule in Lichtenberg befindet sich ganz in der Nähe des Tierparks und engagiert sich – dem Namensgeber der Schule entsprechend – besonders im Bereich Tierschutz und Artenvielfalt. Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Gustav Falke Schule Abfallmanagement, Begrünung des Schulhofes, umweltfreundliches Schulessen, Aktionstage und mehr: Die Kinder der Grundschule in Mitte befassen sich mit einer großen Bandbreite an Klimaschutz-Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: Robert-Jungk-Oberschule Robert-Jungk-Oberschule Durch ihr aktives Engagement im Klima- und Umweltschutz ehrt die Robert-Jungk-Oberschule ihren Namensgeber im gesamten Schulalltag. Weitere Informationen Bild: Carlo-Schmid-Oberschule Carlo-Schmid-Oberschule Die Schülerinnen und Schüler der Carlo-Schmid-Oberschule legen ein vorbildliches Engagement im Klima- und Ressourcenschutz an den Tag. Die Spandauer integrierte Sekundarschule konnte bereits bei mehreren Wettbewerben im Umwelt- und Klimaschutzbereich überzeugen. Weitere Informationen Bild: ArturVerkhovetskiy - depositphotos Grundschule am Stadtpark Steglitz Die Steglitzer Grundschule informiert und schult ihre Schützlinge in Sachen Umwelt- und Klimaschutz auf vielfältige Art und Weise. Im Unterricht werden immer wieder Bezüge zu aktuellen Erkenntnissen und Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit hergestellt. Weitere Informationen
Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt So entsorgen Sie Ihren Elektroschrott richtig Entsorgen Sie Elektrogeräte nie im Hausmüll, Verpackungsmüll, Sperrmüll oder Metallschrott. Entsorgen Sie alte Elektrogeräte oder Geräteteile kostenlos auf dem Wertstoffhof oder im Handel, sowie – wenn es die Kommune anbietet – über die kommunale Abholung oder Altgeräte-Sammelcontainer im öffentlichen Raum. Große Elektroaltgeräte wie Fernseher oder Kühlschrank können Sie beim Neukauf eines gleichen Geräts kostenfrei zurückgeben – das gilt auch für (Online-)Käufe mit Lieferung. Entnehmen Sie vor der Entsorgung die Batterien aus Geräten – soweit möglich – und entsorgen Sie diese getrennt vom Gerät über Batteriesammelboxen. Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" . Umweltfreundliche Alternative vor der Entsorgung: Verkaufen oder verschenken Sie noch funktionierende Geräte. Prüfen Sie bei defekten Geräten, ob eine Reparatur möglich ist. Gewusst wie Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte enthalten wertvolle und andere Rohstoffe. Durch die richtige Entsorgung können sie recycelt werden. Das trägt zu Sicherung der Rohstoffversorgung in Deutschland bei und schont Umwelt und Klima . Elektroaltgeräte nie in den Hausmüll: Das Gesetz bestimmt, dass Elektroaltgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu sammeln sind. Dies bedeutet, dass Elektroaltgeräte keinesfalls über den Hausmüll (Restmüll, Sperrmüll, gelbe Tonne/ gelber Sack, usw.) oder Metallschrott entsorgt werden dürfen. Insbesondere falsch entsorgte batteriehaltige Altgeräte und lose Batterien sorgen immer wieder für schwere Brände in Entsorgungsunternehmen und schaden Mensch und Umwelt. Kommunale Sammelstellen: Nutzen Sie kostenfreie kommunale Sammelstellen wie Wertstoffhöfe. In manchen Kommunen gibt es zudem auch Schadstoffmobile, Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Einige Kommunen bieten auch eine anmeldungspflichtige Abholung an der Haustür an (ggf. kostenpflichtig). Detaillierte Informationen erhalten Sie von Ihrer Kommune über das Internet, häufig auch über Abfallkalender oder über spezielle Stellen zur Abfallberatung. Sie können auch den Rückgabefinder für Altgeräte-Sammelstellen verwenden. Kennzeichnung für Elektrogeräte-Rücknahmestellen Quelle: Plan E Kennzeichnung für Batterie-Rücknahmestellen Quelle: Batterie Zurück Rücknahmestellen im Handel: Der Handel ist verpflichtet Elektroaltgeräte anzunehmen. Dabei gilt: Die Rücknahmepflicht gilt für stationären Handel, Onlinehandel und Versandhandel gleichermaßen. Achten Sie auch auf Sammelstellenkennzeichen. Wenn Sie diese Kennzeichnungen im Handel sehen, können Sie sich sicher sein, dass hier Altgeräte sowie auch Batterien abgegeben werden können. Es braucht keinen Kassenbon oder Kaufbeleg. Es ist egal, wo das Gerät ursprünglich gekauft wurde (ob im Geschäft, online oder im Ausland). (Kleinere) Einzelhändler oder auch Hersteller nehmen oft freiwillig kostenfrei Elektroaltgeräte zurück – fragen Sie am besten nach. Stationärer Handel - Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (z.B. Rasierapparat, Uhren, Fernbedienung, Smartphones, Toaster, E-Zigaretten, (kabellose) Kopfhörer sowie deren Ladecase) können unkompliziert und kostenlos an vielen Stellen abgegeben werden. Es muss dabei kein neues Gerät gekauft werden. Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mind. 400 m 2 (z. B. größere Elektrofachmärkte und zum Teil Baumärkte) und Händler von Lebensmitteln (z. B. Lebensmitteldiscounter, Supermärkte und Drogerien) mit einer Verkaufsfläche von mind. 800 m 2 , die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Bei größeren Ketten finden Sie Sammelboxen für Elektrokleingeräte meist direkt im Eingangsbereich, an der Information oder im Bereich der Einpacktische. Stationärer Handel - Größere Elektrogeräte mit mehr als 25 cm Kantenlänge (z. B. Waschmaschine, Fernseher, Elektrorasenmäher, Gartengeräte, Drucker, Pedelec) können Sie beim Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart kostenfrei abgegeben werden. Oftmals nehmen die großen Elektrohändler aber auch aus Kulanz solche Geräte ohne Neukauf zurück – fragen Sie am besten nach. Online- und Versandhandel: Zur Rücknahme verpflichtet sind auch Online- und Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m 2 bzw. Lebensmittelhändler die Elektrogeräte anbieten und deren gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800 m² beträgt – diese müssen kleine und größere Elektroaltgeräte ebenfalls zurücknehmen. Zum Beispiel kann ein kostenfreies Versandetikett bereitgestellt werden oder es besteht die Möglichkeit der (kostenlosen) Abholung. Abholung bei Lieferung: Wenn Sie sich ein neues Elektrogerät nach dem Kauf im Geschäft oder dem Onlinekauf nach Hause liefern lassen, haben Sie insbesondere bei größeren Geräten die Möglichkeit Ihr Altgerät bei Lieferung des neuen Geräts einfach mitnehmen lassen bzw. dieses zeitnah abholen zu lassen. Der Händler muss Sie grundsätzlich bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen bzw. abgeholt werden soll. Für "Wärmeüberträger" (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), "Bildschirmgeräte" (mit einer Oberfläche von größer 100 cm² z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 cm ("Großgeräte") müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten, diese kann zeitgleich oder zeitnah erfolgen. Achtung! An Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollten keine Elektroaltgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln. Es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland. Entfernen Sie Akkus, Batterien und Leuchtmittel: Vor der Rückgabe müssen Lampen (Leuchtmittel), Batterien und Akkus – soweit möglich und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmbar – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden, um etwaige Brandrisiken oder Quecksilberkontaminationen durch Beschädigungen beim weiteren Entsorgungsprozess zu vermeiden. Lampen sind ebenfalls getrennt als Elektroaltgeräte zu entsorgen. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt, z.B. in Batterie-Sammelboxen, entsorgt werden. Löschen Sie persönliche Daten: Auf Smartphones, Tablets, Laptops, Festplatten, usw. werden personenbezogene Daten gespeichert. Diese sollten vor der Entsorgung gelöscht werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Verbraucher*innen selbst. Hilfestellung gibt es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Von elektrischen Fernsehsesseln und blinkenden Schuhen – "untypische", "unsichtbare" oder "versteckte" Elektrogeräte: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, sind in der Regel Elektrogeräte. Neben den altbekannten Elektrogeräten wie Waschmaschine, Smartphone und Toaster zählen auch viele Produkte zu Elektrogeräten, die auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte, die mit fest in das Produkt integrierten elektrischen (Zusatz-)Funktionen (z.B. Leucht-, Sound oder Ladefunktionen, Bluetooth) ausgestattet sind. Darunter fallen zum Beispiel Sessel, Sofas, Schränke oder Regale mit fest integrierter Beleuchtung oder Lautsprechern, elektronisch höhenverstellbare Tische, (blinkende) LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes Spielzeug, Bücher mit Geräuscheffekten, aber auch E-Zigaretten, Rauchmelder, E-Scooter oder Elektrofahrräder und Photovoltaikmodule. Auch diese Geräte dürfen nicht in den Hausmüll, sondern müssen wie oben beschrieben entsorgt werden. Alle Elektrogeräte sind an dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne direkt auf dem Produkt oder der Verpackung zu erkennen. Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel. Was Sie noch tun können: Funktioniert das Gerät noch? Verkaufen Sie das Gerät z. B. über Kleinanzeigenbörsen oder nutzen Sie Gebraucht-Warenhäuser, Flohmärkte und Tauschbörsen. Vielleicht können auch Freunde oder Familienmitglieder Ihr nicht mehr benötigtes Gerät gebrauchen. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und leisten einen Beitrag zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz. Prüfen Sie, ob eine Reparatur möglich ist. So verlängern Sie die Lebensdauer Ihres Gerätes und sparen sich den Neukauf. Überlegen Sie, ob es beim Kauf wirklich ein Elektrogerät sein muss. Salz- und Pfeffermühlen gibt es auch ohne elektrische Funktion. Kinderschuhe müssen nicht blinken und Grußkarten nicht singen. Mechanische bzw. von Strom unabhängige Alternativen sind oftmals langlebiger, preisgünstiger und fast immer umweltfreundlicher. Achten Sie beim Neukauf auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Wählen Sie vorzugsweise Produkte mit Netzbetrieb oder austauschbarem Akku. Für alle – egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene – die sich informieren und etwas zum Umweltschutz beitragen möchten , gibt es hier Informationen und Wissen zur Entsorgung von alten Elektrogeräten und alten Batterien sowie auch Schulmaterial, mehrsprachige Flyer, Plakate, Videos etc.: Plan E "E-Schrott einfach & richtig entsorgen" Batterie Zurück Hintergrund Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen, klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen oder brandgefährdende Komponenten wie Lithium-Batterien . Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb im Entsorgungsprozess umweltgerecht behandelt und entweder recycelt, energetisch verwertet oder beseitigt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland über 350 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z. B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. Elektroschrott-Aufkommen 2019 Quelle: Plan E Recycling-Kreislauf Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Quelle: Plan E Durch einen hochwertigen Recyclingprozess gelangen bei der Entsorgung von Elektro-Altgeräten keinerlei Schadstoffe in die Umwelt und die darin enthaltenen Rohstoffe werden zurückgewonnen. Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Quelle: Plan E Elektroschrott-Aufkommen 2019 Recycling-Kreislauf Viele Wege führen zur richtigen E-Schrott-Entsorgung Gesetzeslage: Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat Deutschland unter Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Die wesentlichen Ziele des ElektroG sind: Gesundheit und Umwelt vor gefährlichen Stoffen schützen Vermeidung von Abfällen von Elektro und Elektronikgeräten Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) verringern Effizienz der Ressourcennutzung verbessern. In Deutschland wurde für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro(nik)geräten liegen. Marktbeobachtung: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 1.006.370 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Der weit überwiegende Teil waren Altgeräte aus privaten Haushalten im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ca. 926.719 Tonnen). Das entspricht 11,1 Kilogramm pro Einwohner und Jahr. Die restlichen Mengen (ca. 79.651 Tonnen) kamen von anderen Nutzern wie Unternehmen oder Behörden. Mit dem Jahr 2019 erhöhte sich die Mindestsammelquote von vormals 45 auf 65 Prozent. Diese neue Sammelquote wurde mit 38,6 Prozent deutlich verfehlt. Weitere Informationen finden Sie unter: Elektroaltgeräte ( UBA -Themenseite) Elektro- und Elektronikaltgeräte (Daten zur Umwelt)
Nachhaltiger Konsum: Soziale Innovationen fördern Ob Bürgerenergie-Genossenschaften oder das gemeinsame Nutzen von Autos oder Werkzeugen – soziale Innovationen gestalten unsere Konsumwelt nachhaltiger. Welche Typen sozialer Innovationen es gibt und wie man ihre Potenziale systematisch fördern kann, zeigt ein Leitfaden des UBA. Die Broschüre richtet sich unter anderem an Politik, Verwaltung, Stiftungen, Umwelt- und Verbraucherorganisationen sowie Bildungseinrichtungen. Auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bietet sie Anregungen, welche Ideen es bereits gibt. Wissenschaftlich unterscheiden lassen sich zum Beispiel die Innovationstypen „Konsumgemeinschaften“, wie Tauschbörsen oder Leihläden, und „Do-it-yourself“, wie Nähcafés oder private Reparatur-Werkstätten. Möglichkeiten, sie zu fördern, sind zum Beispiel, Plattformen für den Austausch zu bieten, Ideenwettbewerbe auszuloben und Projekte finanziell zu unterstützen.
Das Goethe-Gymnasium in Lichterfelde engagiert sich seit Jahren mit steigender Intensität im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Die erfolgreiche Teilnahme an Projekten und Wettbewerben bezeugt das Engagement der Jugendlichen. Klimakonferenz Bisheriger Höhepunkt der Klimaschutzmaßnahmen am Goethe-Gymnasium ist die 2020 veranstaltete Klimakonferenz, an der Schülerinnen, Lehrer und Eltern teilnahmen. Zeitgleich stellt die Klimakonferenz des Goethe-Gymnasiums einen Neuanfang dar. Haben sich die Jugendlichen am Gymnasium bereits seit über zehn Jahren im Umwelt- und Klimaschutz engagiert, soll die Klimakonferenz als Anstoß dienen, einen verbindlichen Klimaschutzplan für die gesamte Schule zu etablieren und die verschiedenen Projekte zur nachhaltigen Entwicklung an der Schule zu koordinieren und weiterzuentwickeln. Weiterhin wurden konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz an der Schule vorgeschlagen. Die Konferenz wurde weitestgehend selbstständig von den Teilnehmenden in der klassenübergreifenden Klima AG organisiert. Das Goethe-Gymnasium Lichterfelde ist die erste Schule Berlins, die eine profilierte BNE-Klasse eingerichtet hat. Das Profil der Futur3-Klasse sieht fächerverbindenden Unterricht, die Kooperation mit außerschulischen Lernorten sowie Stadt-, Kiez- und Schulprojekte – wie etwa die Organisation einer Kleidertauschbörse oder die Kartografie nachhaltiger Kleidungsläden im Kiez – vor. Die Entscheidung, die BNE-Bemühungen der Schule in einer Profilklasse zu institutionalisieren, ist nur konsequent. Sie ist der nächste große Schritt, um Klimabildung fest im Schulprogramm zu verankern und die seit Jahren vorbildliche Nachhaltigkeitsschule weiterzuentwickeln. Vier Bienenvölker bewohnen das Nachbargrundstück der Schule seit 2015. Zwei weitere Stöcke sollen bald hinzukommen. Unter Anleitung betreut die Bienen-AG des Gymnasiums die fleißigen Insekten, erntet den Honig und sorgt für eine bienenfreundliche Umgebung. Dazu gehört auch die Pflanzung einer Blumenwiese. Auch im Schulgarten, dem Reich der Garten AG „Goethe-Aktiv“ können sich die Bienen wohlfühlen. Für die ehemals trostlose Asphaltlandschaft begann 1999 die Umwandlung zur grünen Naturoase. Heute beherbergt der Garten Blumen, die das ganze Jahr über blühen, einen Obst- und Gemüsegarten, ein Feuchtbiotop mit Teich, ein Insektenhotel, einen Urwaldgarten, eine Streuobstwiese, Kompostierungsanlagen, Nistkästen, Kräuterspiralen und mehr. Die Ernte wird teilweise von der Schulcafeteria verarbeitet. Zudem stellen die Schülerinnen und Schüler selbst Marmeladen und Kräutersalben her. Der Schulgarten leistet einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt in der Stadt und wurde bereits mehrfach ausgezeichnet. Das Goethe-Gymnasium Lichterfelde nimmt am elan-Klimaschutzprojekt des Bezirks Steglitz-Zehlendorf teil. Zentrales Ziel ist es, das Thema „Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ fest in die schulische Bildung zu integrieren. Das Projekt unterstützt Schulen dabei, einen ortsspezifischen Klimaschutzplan zu entwerfen. Das Goethe-Gymnasium befindet sich hier aktuell in der Planungs- und Entwurfsphase. Zudem werden Schülerinnen und Schüler dabei ermutigt, mit niedrigschwelligen Maßnahmen zu beginnen und die Herausforderungen nach und nach zu steigern. An dem Steglitzer Gymnasium sorgen seit 2015 etwa Klima-Lotsen für die Einhaltung grundlegender Regeln – etwa ökologisch sinnvoller Heiz- und Lüftungsmanagements. Das Engagement des Goethe-Gymnasiums erstreckt sich bereits auf über ein Jahrzehnt. Regelmäßige Projekttage und -wochen animieren die Schülerinnen und Schüler dazu, sich unter Anleitung durch die Klima AG mit der Thematik des Umweltschutzes auseinanderzusetzen und Lösungen für spezifische Bereiche zu entwickeln. In den vergangenen Jahren entwarfen die Jugendlichen zum Beispiel Goethe-Trinkflaschen als Alternative für Coffee-to-Go-Becher in der Schulcafeteria. 2015 ermittelte ein Energierundgang mit Thermografiemessungen die Energielecks der Schule. Weiteres Highlight ist der seit 2018 jährlich stattfinden CO 2 -Sparwettkampf zwischen den 10. Klassen. Darüber hinaus wurden bereits erste Räumlichkeiten mit stromsparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet. Ein schulweites Mülltrennungskonzept besteht seit 2019. Im selben Jahr beschlossen die Schülerinnen und Schüler bei einer Konferenz, bei Schul- und Klassenfahrten auf Flugreisen, wenn möglich, zu verzichten. Heiz-Management | Energierundgang | Stromsparendes Beleuchtungssystem | Ökologisches Schulessen | Abfallvermeidung | Abfalltrennung | Schulgarten | Biodiversität | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte An dem Goethe-Gymnasium in Lichterfelde unterrichten 76 Lehrkräfte rund 750 Schülerinnen und Schüler. Neben ihrem Engagement im Umweltbereich legt die Schule weitere Schwerpunkte auf MINT-Fächer, die musikalische Bildung und Medienkompetenz. Als „Schule mit Courage“ tritt das Gymnasium für Toleranz, Zusammenhalt, Offenheit und gegen Rassismus ein. Dem Namensgeber entsprechend gehen Gemeinschaft, Orientierung, Erziehung, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Engagement an der Schule Hand in Hand. Umweltschule in Europa seit 2005 Bild: © RFsole - Fotolia.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Schulen in Steglitz-Zehlendorf engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen um nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Gemeinde Remshalden | Bebauungspläne | Gemeinde Remshalden Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Seiteninhalt Wichtige Links Volltextsuche Wichtige Links Startseite - Impressum - Datenschutz - Inhalt - Hilfe - Barrierefreiheit - Kontrast Navigation Navigation Hauptmenü Remshalden & Umgebung Gemeinde und Ortsteile Daten & Fakten Gemeindepolitik Gemeinderat Remshalden Jugendgemeinderat Parteien Partnerschaften Orts- und Satellitenplan Geoportal Rems-Murr Anfahrt & Verkehr Baustellen, Straßensperrungen & Feuerwerke Fotoalbum Impressum & Service Suche Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Datenschutz Impressum Nutzungsbedingungen Wünsche und Anregungen Rathaus & Verwaltung Aktuelles aus dem Rathaus Remshalden Gestalten Rathaus Service Abfallentsorgung Bürgerbüro Bürgerinformation Remshalden Behördenadressen Online-Anhörung Formulare und Onlineanträge Dienstleistungen Gewerbemeldung Haushaltsplan Heiraten und Feiern Hinweisgebersystem Mängelmeldung Öffnungszeiten und Kontakt Renten und Soziales Steuern & Gebühren Fundsachen Lebenslagen Tauschbörse Wildschaden Wochenmarkt Bürgermeister Reinhard Molt Mitarbeiter Mitteilungsblatt Ausschreibungen und Vergaben VOB / VOL Ausschreibungen Stellenangebote Störung melden Ortsrecht Immobilien und Bauen Digitaler Bauantrag Bauplätze Entwicklung der "Grunbacher Höhe" Bebauungspläne Lärmaktionsplan Hochwasserrisikomanagement Starkregenrisikomanagement Wasser/Abwasser Gemeindewerke Remshalden Abwasserbeseitigung Bauhof Bodenrichtwerte Mietspiegel Leben & Wohnen Remstalwerk Energie und Klimaschutz Breitbandausbau Integrationsarbeit Streuobstbörse Bürgerschaftliches Engagement Im Ehrenamt für Remshalden Bürgerbörse WIR Kinder Kinderbetreuung u. 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Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin), vom 06.06.2023/04.03.2024 im Maßstab 1:500 mit Legende und Textteil vom 16.06.2023/04.03.2024, gefertigt durch Frau Gabriele Kauß-Brockmann (Diplom-Geographin). Es gilt die Begründung vom 16.06.2023/04.03.2024. Plangebiet: Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ umfasst das Flurstück 3/1, das im Norden von der Hölderlinstraße, im Westen durch die Werastraße und in Richtung Süden und Osten durch das Flurstück 3 begrenzt wird und eine Fläche von 2.398 m² hat. Hinweis: Der Geltungsbereich der örtlichen Bauvorschriften ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans identisch. Planinhalt: Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Betreuungsangebots für Menschen, für die ein Unterbringungsbeschluss nach § 1831 BGB durch ein Betreuungsgericht erlassen wurde. Ein solches Betreuungsangebot wird im Rems-Murr-Kreis dringend benötigt, weil die betroffenen Menschen momentan außerhalb des Rems-Murr-Kreises untergebracht werden müssen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Vorhabenträgers und wird im Flächennutzungsplan als Fläche für „soziale, karitative Einrichtungen“ dargestellt. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Weraheim – geschützte Einrichtung“ und die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 BauGB) Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB, der im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können im Bauamt / Sachgebiet Planung des Rathauses der Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden, Zimmer 2.01 (2. OG), während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden: Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (außer mittwochs), dienstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 19.00 Uhr und donnerstags durchgehend bis 14:00 Uhr. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. ein nach § 214 Abs. 2 a beachtlicher Fehler oder 4. ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Remshalden geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Remshalden, den 14.05.2024 gez. Reinhard Molt Bürgermeister Anlage 1. VB Plan-Planteil Anlage 2. VB Plan-Textteil Anlage 3. VB Plan-Begründung Anlage 4. Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung Anlage 5. Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung Anlage 6. Baumgutachten Anlage 7. Stellungnahme Schallschutz (Lärm, Schall) Anlage 8. Entwässerungskonzept Anlage 9. Kurzbeschreibung Entwässerung Anlage 10. Dimensionierung Regenwasser Anlage 11. Berechnung Volumen Regenrückhalteraum (Vrrr) Anlage 12. Schmutzwasser Dimensionierung Anlage 13. Überflutungsnachweis (Formel 20 Din 1986-100) Anlage 14.1. Lageplan Anlage 14.2. Gartengeschoss Anlage 14.3. Erdgeschoss Anlage 14.4. 1. Obergeschoss Anlage 14.5. Schnitt Anlage 14.6. Ansicht (N-O) Anlage 14.7. Ansicht (S-W) Anlage 14.8. Dachaufsicht Anlage 14.9. Entwässerung Anlage 14.10. Baubeschreibung Anlage 15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag UNB Nisthilfen Abwägungstabelle vorhabenbezogener Bebauungsplan Seitenanfang Kontakt Gemeindeverwaltung Remshalden Marktplatz 1 73630 Remshalden Fon: 07151 9731-0 Fax: 07151 9731-1009 E-Mail schreiben by cm city media GmbH Leichte Sprache Gebärdensprache
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Begründung Zeichnerischer Teil Textlicher Teil Behandlung Anregung Offenlage Bebauungsplan der Innenentwicklung „3/16 Stadtmitte II – 2. Änderung“ Hier finden Sie die Informationen. 2. Änderung Begründung 2. Änderung Textlicher Teil 2. Änderung Zeichnerischer Teil 2. Änderung Fachbeitrag Artenschutz 2. Änderung Lärmgutachten 2. Änderung Anlagen Lärmgutachten 2. Änderung Abbildungen Lärmgutachten 2. Änderung Behandlung Anregung Offenlage Bebauungsplan der Innenentwicklung „Stadtmitte II, 3. Änderung“ - Aufstellungsbeschluss Hier finden Sie die Informationen „81 Entengasse“ – Aufstellungsbeschluss Hier finden Sie die Informationen Bitte wenden Sie sich für eine Stellungnahme an: bauleitplanung(@)friedrichshall.de Zum Seitenanfang Seite drucken Volltextsuche Hier geht es zur Suche Vorschläge #Veranstaltungen #Geschichte #Ferienangebote #Bürgerstiftungen Häufig gesucht #Mitarbeiter #Öffnungszeiten #Stadtplan #Notdienste #Karriere Wichtige Links Impressum | Hilfe | Inhalt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit Schriftgröße Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern: STRG- bzw. STRG+ Kontrast Kontrast
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/08 Magdeburg, den 22. Juli 2008 LKA-Direktor Jürgen Schmökel : "Internetkriminalität auf dem Vormarsch - Schützen Sie Ihre Daten!" ¿Die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien bieten Kriminellen immer mehr Möglichkeiten und Angriffsziele¿, so der Direktor des Landeskriminalamtes Jürgen Schmökel. Es sei daher unverzichtbar, alle zur Verfügung stehenden Sicherheitsvorkehrungen zu nutzen und sorgsam mit dem eigenen Datenmaterial umzugehen. Schmökel: ¿Der Gebrauch der digitalen Kommunikationsmedien ist längst ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Daseins geworden. Kriminelle haben sich den neuen Technologien in kürzester Zeit angepasst und nutzen diese skrupellos. Auch die zunehmende Vernetzung von Wirtschaftsprozessen und Informationstechnologien gewinnt stetig an Bedeutung, hat aber nicht nur Vor- sondern auch gravierende Nachteile. Die Verlagerung von Alltagsgeschäften, wie z.B. Warenhandel oder Banküberweisungen von der realen in die virtuelle Welt gewährleistet den Nutzern von E-Commerce bzw. Online-Banking einerseits ein hohes Maß an Bequemlichkeit und Markttransparenz, schafft andererseits für sie aber auch ein hohes Gefahrenpotential, denn sie geben im Netz persönlichste Daten preis.¿ Auch im Jahr 2007 sei - ähnlich wie im Vorjahr - ein Anstieg bei der Begehung von Straftaten der Computerkriminalität zu verzeichnen, in Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 1.964 Fälle (2006: 1.659 Fälle) erfasst. Das entspricht einer Steigerung von 18,4% gegenüber dem Jahr 2006. Die Ursachen dafür sind vielschichtig. So finden die Täter einen ständig wachsenden Kreis potenzieller Opfer vor, denen aufgrund der gegenwärtigen Marktsituation ein unkomplizierter Zugang zur Netzwelt ermöglicht wird. Allerdings ist auch die Aufklärungsquote im Jahr 2007 mit 73,1% gegenüber dem Jahr 2006 (70,8 %) leicht angestiegen. So konnten im gesamten Bereich der Computerkriminalität 918 (2006: 825) Tatverdächtige ermittelt werden. Gegen eine relativ große Anzahl von Personen (182) wurde wegen begangener Straftaten des Computerbetrugs ermittelt. Die Delikte betrafen hauptsächlich Warenbetrugsdelikte. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich überwiegend um männliche (76,6%) und erwachsene (84,8%) Personen. ¿Im Jahr 2007 waren die registrierten Schäden aller mit Schadenssummen erfassten Delikte der Computerkriminalität um ca. 5% niedriger als im Jahr 2006. So kamen häufiger Schadprogramme zum Einsatz, die über das Internet in Form von Spam-Mails verbreitet werden¿, so der LKA-Direktor. Internetnutzer, egal, ob Privatpersonen oder berufliche Nutzer seien daher stets gut beraten, E-Mails mit angehängten Dateien mit Vorsicht zu betrachten. Trojaner, Viren, Spyware oder so genannte Rootkids seien in Dateianhängen von Spam-Mails enthalten, die nach dem Öffnen durch den Empfänger auf dem Rechner installiert werden. Typischerweise wurden die Spam-Mails derart gestaltet, dass sie inhaltlich zur Verunsicherung der Empfänger beitrugen und zum Öffnen des Dateianhangs animieren sollten. Dazu zählten 2007 Spams, die z. B. von der ¿GEZ¿ oder vom ¿BKA¿ zu stammen schienen. Androhungen von Gebührennachzahlungen oder von eingeleiteten Ermittlungsverfahren suggerierten rechtswidriges Verhalten der Spam-Mail-Empfänger. Darüber hinaus nutzen die Täter Internetforen oder Tauschbörsen zur Verbreitung von Schadcodes. Die Schadfunktionen variieren sehr stark und dienen der Einrichtung von fremdgesteuerten Rechnernetzwerken, so genannte Botnetze oder dem Ausspionieren von persönlichen Daten für die missbräuchliche Verwendung durch die Täter. Zudem seien Schadprogramme durch professionelle Programmierung mit einer Tarnfunktion versehen, die es ihnen ermöglichen, Updates über das Internet auf die kompromittierten Rechner herunter zu laden, um das Schadenspotenzial zu erweitern. Schmökel: ¿Wie in den Jahren zuvor, ist das Phänomen ¿Phishing¿ in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 lagebestimmend. Die Täter agieren zumeist aus dem osteuropäischen Ausland mit höchst professionellen Methoden und sind offensichtlich arbeitsteilig organisiert. Kontodaten auf dem direkten Weg über eine gefälschte Bankseite zu ermitteln, ist mittlerweile rückläufig. Den Tätern geht es jetzt um die Erlangung von Online-Identitäten im Internet, um mittel- bis langfristig eine Gewinnmaximierung zu erzielen. Die Angreifer programmieren Trojaner und Viren, die unbemerkt vom PC-Anwender im Hintergrund agieren und sensible Daten an den Beuteserver der Täter übertragen. Auf diese Weise können z.B. unter einer falschen Identität wertintensive Waren, die nicht im Besitz des Anbieters sind, im Online-Handel angeboten und Geldbeträge widerrechtlich erlangt werden. Die Inhaber der tatsächlichen Identitäten haben keinen Zugriff auf die eigenen Daten und werden wegen Nichtlieferung der angebotenen Waren strafrechtlich verfolgt. In der überwiegenden Zahl der Missbrauchsfälle von Online-Identitäten wurden im Jahr 2007 in Sachsen-Anhalt Kontodaten ausgespäht und missbräuchlich verwendet. In diesem Zusammenhang wurden 80 Fälle polizeilich angezeigt. Zudem wurden in 18 Fällen die auf kriminelle Weise erlangten Geldbeträge durch ¿Finanzagenten¿ in das osteuropäische Ausland transferiert. Etwa 10% der inkriminierten Beträge konnten von den geschädigten Banken zurück gebucht oder eine Überweisung auf Drittkonten für eine Transaktion ins Ausland verhindert werden.¿ Die wachsende Bedeutung der Computerkriminalität wird durch die steigenden Fallzahlen im Land Sachsen-Anhalt belegt. ¿Aus diesem Grund ist eine intensive Zusammenarbeit mit allen Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern, aber auch mit internationalen Stellen und Institutionen von besonderer Bedeutung, um eine effiziente Bekämpfung zu gewährleisten¿, so der Direktor des Landeskriminalamtes Jürgen Schmökel. ¿Genauso wichtig ist es jedoch, dass jeder Internetnutzer sensibel mit dem Medium ¿Internet¿ umgeht. Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an die Beratungsstellen der Polizei, bevor Sie zum Opfer von Kriminellen werden!¿ INFO: Wie kann man sich vor derartigen Betrügereien schützen?? · Eine sichere Datenübertragung erfolgt durch moderne Sicherheitstechnologien, erkennbar z. B. durch ein Icon als Vorhängeschloss in der Statuszeile des Microsoft-Browsers (symbolisiert den jeweiligen Sicherheitsstatus ¿geschlossen¿ bzw. ¿geöffnet¿). · Installieren Sie ein Antivirenprogramm und eine Firewall auf Ihrem PC und halten Sie diese stets auf dem neuesten Stand. · Veranlassen Sie unbedingt die Durchführung von Sicherheits-Updates für das jeweilige PC-Betriebssystem. · Verlassen Sie sich nie auf das Äußere der Webseite Ihrer Bank. Öffnen Sie die Bank-Webseite grundsätzlich in einem neuen Browserfenster und z. B. direkt über dem Browser durch Eingabe in die Adresszeile oder über ein selbst angelegtes Lesezeichen (Favoriten), nie über einen Link aus einer E-Mail heraus. · Bei unerwarteten Abbrüchen, Fehlermeldungen oder Programmabstürzen nach der Eingabe der Transaktionsnummer (TAN) informieren Sie umgehend Ihre Bank. · Verlassen Sie die Webseite stets über den ¿Beenden/Abmelde-Button¿ und schließen Sie das Browserfenster, um eine sichere Trennung von Bank und Kunden zu garantieren. · Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten per E-Mail (z. B. Passwörter oder Transaktionsnummern). · Löschen Sie unerwartete/unbekannte E-Mails mit anhängenden Dateien. Sie könnten mit Viren oder Trojanern versehen sein, die zum Ausspähen von Daten benutzt werden. · Achten Sie bei Nutzung eines lokalen Funknetzwerkes (WLAN) auf eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.polizei-beratung.de im Bereich Vorbeugung ¿Gefahren im Internet¿ oder bei den Beratungsstellen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Beratungsstellen der Polizei in Sachsen- Anhalt Landeskriminalamt Sachsen ¿Anhalt Lübecker Straße 53 39124 Magdeburg Tel.: 0391 250 0 Fax.: 0391 250 1205 Polizeidirektion Sachsen ¿Anhalt Nord Sternstraße 12 39104 Magdeburg Tel.: 0391 546 1161 u. 1103 Fax.: 0391 546 1822 Polizeidirektion Sachsen ¿Anhalt Süd Merseburger Str. 6 06110 Halle Tel.: 0345 224 1261 u. 1219 Fax.: 0391 224 1269 Polizeidirektion Sachsen ¿Anhalt Ost Kühnauer Str. 161 06846 Dessau Tel.: 0340 6000 551 u. 554 Fax.: 0340 6000550 Präventionsmobil des Landeskriminalamtes 0171/6435558 Impressum: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Pressestelle Postfach 180 165 39028 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-19-2020 Mail: pressestelle@lka.pol.sachsen-anhalt.de Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/09 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/09 Magdeburg, den 21. Juli 2009 Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt: Computerkriminalität nach wie vor sehr hoch Im Jahr 2008 ist in Sachsen-Anhalt bei der Begehung von Straftaten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK), der sog. Computerkriminalität, ein Abwärtstrend bei den Fallzahlen festzustellen gewesen. So sind in 2008 insgesamt 1.404 Computerstraftaten registriert worden. Das entspricht einem Rückgang von 28,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 (1.964). Diese Entwicklung darf jedoch nicht zu falschen Schlussfolgerungen führen, denn die Gefahren der Computerkriminalität sind nach wie vor sehr hoch und dürfen keinesfalls unterschätzt werden. Mögliche Ursachen für den Rückgang der Fallzahlen 2008 sind im mangelnden Anzeigenverhalten der Opfer begründet, da z.B. geschädigte Unternehmen aus Angst vor einem Imageverlust häufig von einer Anzeige absehen bzw. die Straftat als solche gar nicht wahrnehmen. Andererseits werden Straftaten im Versuchsstadium nicht zur Anzeige gebracht, da kein ¿realer¿ Schaden entstanden ist. Die Aufklärungsquote der Computerkriminalität für das Jahr 2008 beträgt 60,5 Prozent und ist damit gegenüber dem Jahr 2007 (70,8 Prozent) um 10,3 Prozentpunkte gesunken. Die Gründe hierfür sind vielfältig: die Täter agieren bei der Deliktsbegehung vermehrt aus dem Ausland (z.B. Phishingdelikte), oder die Beweislage für die Strafverfolgungsbehörden wird zunehmend erschwert. Im Jahr 2008 konnten insgesamt 736 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich der Computerkriminalität festgestellt werden, die meisten ermittelten Tatverdächtigen entfallen auf die Deliktsbereiche Computerbetrug und verwandte Straftaten[1] (44,5 Prozent). Bei dem Täterkreis handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl um erwachsene Personen (83,1 Prozent), wobei die Altersgruppe der 25-40-Jährigen einen Anteil von nahezu 42 Prozent ausmacht. Die durch Computerkriminalität verursachten Schäden belaufen sich 2008 in Sachsen-Anhalt auf 919.473 ¿ und entsprechen damit in etwa dem Vorjahresstand (2007: 911.259 ¿). Der durchschnittliche Schaden pro Straftat des Computerbetruges lag somit im Jahr 2008 bei 947 ¿ (2007:677 ¿). Die zunehmende Verbreitung von Schadprogrammen im Internet über fremd gesteuerte Rechnernetzwerke (Botnetze), klickträchtige Internetseiten (Drive-by-Infections) oder bedenkenloses Surfen im weltweiten Datennetz begünstigen die Täter. Tauschbörsen oder Chatrooms gelten inzwischen als Einfallstore für Schadprogramme auf den Opfer-PC. Mit den steigenden Nutzerzahlen des Internets korrespondiert ein massiver Anstieg potenzieller Opfer für kriminelle Handlungen. Die Verlagerung vieler Geschäftsfelder im privaten wie auch im wirtschaftlichen Bereich in das weltweite Datennetz eröffnet für die Cyber-Kriminellen ungeahnte Möglichkeiten ihrer strafrechtlichen Aktivitäten. Zu diesen Handlungen zählt dabei, wie in den Jahren zuvor, das Phänomen ¿Phishing¿. Die Opfer geben ihre Zugangsdaten unbewusst auf gefälschten Internetseiten preis; anschließend werden diese Daten missbräuchlich verwendet. Desgleichen ist die missbräuchliche Nutzung von Kredikartendaten, E-Mail-Accounts oder der Einsatz von gefälschten Debitkarten (ec-Geldkarten) an Geldautomaten im Ausland ebenso lagebestimmend, wie die im Jahr 2008 vermehrt aufgetretenen ¿Abo-Fallen¿. Hierbei handelt es sich um Internetseiten mit Dienstleistungsangeboten im Zusammenhang mit Downloads von Softwareprodukten. Um diese Dienstleistung zu nutzen, muss sich der Interessent mit seinen Personalien beim Anbieter registrieren lassen. Die als ¿gratis¿ dargebotenen Downloadmöglichkeiten entpuppen sich in der Regel jedoch als ¿Mogelpackung¿, da mit der Registrierung ein Jahresabonnement für den Bezug von Leistungen abgeschlossen wird. Gleichlautende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters werden von den nichts ahnenden Nutzern im Kleingedruckten regelmäßig übersehen. Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhält der Internetnutzer eine Rechnung über die Jahresgebühr von z. B. 100 Euro und bei Nichtzahlung folgen Mahnschreiben von einem Inkassobüro mit der Androhung rechtlicher Zwangsmittel. Aufgrund der immer schnelleren technologischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren die Computerkriminalität noch stärker in den Fokus der Ermittler rücken wird. Diese Entwicklung stellt die Strafverfolgungsbehörden vor sehr große Herausforderungen. In erster Linie sind jedoch die Nutzer des Internets aufgerufen, Schutzmaßnahmen zu treffen und den für sie nötigen Grad der Absicherung ihres Datenverkehrs festzulegen. Eine stetige umfangreiche Sensibilisierung der Internetnutzer ist daher unerlässlich; sie ist jedoch nicht allein eine polizeiliche, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die globale Entwicklung der Computerkriminalität erfordert ein bundesweites Zusammenwirken zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden mit den Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen, um eine erfolgreiche Bekämpfung der Computerkriminalität in Bund und Ländern zu erreichen. INFO: Wie kann man sich vor derartigen Betrügereien schützen? Eine sichere Datenübertragung erfolgt durch moderne Sicherheitstechnologien, erkennbar z. B. durch ein Icon als Vorhängeschloss in der Statuszeile des Microsoft-Browsers (symbolisiert den jeweiligen Sicherheitsstatus ¿geschlossen¿ bzw. ¿geöffnet¿). Installieren Sie ein Antivirenprogramm und eine Firewall auf Ihrem PC und halten Sie diese stets auf dem neuesten Stand. Veranlassen Sie unbedingt die Durchführung von Sicherheits-Updates für das jeweilige PC-Betriebssystem. Verlassen Sie sich nie auf das Äußere der Webseite Ihrer Bank. Öffnen Sie die Bank-Webseite grundsätzlich in einem neuen Browserfenster und z. B. direkt über dem Browser durch Eingabe in die Adresszeile oder über ein selbst angelegtes Lesezeichen (Favoriten), nie über einen Link aus einer E-Mail heraus. Bei unerwarteten Abbrüchen, Fehlermeldungen oder Programmabstürzen nach der Eingabe der Transaktionsnummer (TAN) informieren Sie umgehend Ihre Bank. 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Betrug mittels Zugangsberechtigung zu Kommunikationsdiensten¿ Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de
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