Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.
Wasserbauliche Maßnahmen stehen nicht nur für Veränderungen in der Gewässermorphologie und der Landnutzung, sondern auch für eine Umdeutung des Gewässers in seinen Aufgaben. Diese sind getragen, durch die Anforderungen an das Fließgewässer und sein Umfeld sowie durch die Vorstellungen der Akteure zum Zeitpunkt der Maßnahmen. Als Untersuchungsgebiet wurde die Schwarze Elster ausgewählt. Sie entspringt im heutigen Bundesland Sachsen, durchfließt Brandenburg und mündet dann, nach 179 km Lauflänge, in Sachsen-Anhalt in die Elbe. Die Schwarze Elster wurde sowohl durch den Technischen Hochwasserschutz als auch durch die Meliorationen und Vorflutmaßnahmen für die Braunkohleabwässer des Niederlausitzer Braunkohle-Reviers mehrfach geprägt und umgedeutet. Anhand archivalischer Quellen, Primärliteratur und einer GIS-gestützten Analyse werden die Veränderungen der Schwarzen Elster und der an sie grenzenden Niederungen untersucht. Damit soll ein wichtiger Beitrag zu der Erforschung des Landschaftswandels und den treibenden Faktoren im Ausbau und der Veränderung von Fließgewässern geleistet werden.
Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.
Ziel der Informationsplattform ist die Bereitstellung von Informationen zur Hochwassersituation in Bremen. Dazu gehören sowohl allgemeine Angaben über Geländehöhen, Wasserstände, Schutzbauwerke, Organisation des Hochwasserschutzes usw. als auch Informationen, die speziell auf die persönliche Wohn- und Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bremen zugeschnitten sind. Methode: Mit Hilfe eines kurzen Fragebogens werden einige persönliche Daten und Einschätzungen der Nutzer erfragt. Daraufhin werden u.a. Vorschläge für mögliche Schutzhandlungen unterbreitet, die speziell auf die persönliche Wohn- und Lebenssituation zugeschnitten sind. Die Handlungsvorschläge reichen von vorbeugenden Maßnahmen bis hin zu Maßnahmen, die selbständig im akuten Hochwasserfall durchzuführen sind, um sich und das eigene Vermögen zu schützen.
Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.
Zur Sicherung des Werkgeländes „Zum Eisengießer“ (Lo 1 / Lo 3) gegen ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) wird die bestehende Hochwasserschutzmauer (zugleich Ufer der Lohr) zwischen der Brücke "Jahnstraße" und "Zum Eisengießer" in Lohr a.Main auf einer Länge von ca. 85 m ertüchtigt und erhöht. Diese Maßnahme stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, für die eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ist. Daneben werden diverse weitere Objektschutzmaßnahmen an dem Werksgelände getätigt um eine einheitliche Schutzlinie gegen ein HQ100-Hochwasser zu erzielen. Die Plangenehmigung beinhaltet eine beschränkte Erlaubnis zur bauzeitlichen Absenkung der Lohr.
Schöpfwerk Leimersheim offiziell übergeben – Pumpleistung massiv erhöht „Rheinland-Pfalz zählt zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen in Deutschland. Die Durchschnittstemperatur ist bereits um 1,8 Grad gestiegen. Extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu. Damit steigt auch das Risiko von Hochwasser- und Starkregenereignissen erheblich. Das Land hat in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert – darunter zählen massive Investitionen am Oberrhein. Zu den zentralen Bausteinen dieser Schutzmaßnahmen zählt der Neubau des Schöpfwerks Leimersheim. Gemeinsam mit dem geplanten Bau des Reserveraums Hördt ist es Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Großregion. Die 17 Millionen Euro Investitionskosten sind eine wichtige Zukunftsinvestition. Ich freue mich sehr, dass der Neubau des Schöpfwerks heute seiner Bestimmung übergeben wird“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder vor Ort. An der offiziellen Übergabe nahmen neben der Ministerin auch Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim, Reinhard Scherrer, Verbandsvorsteher des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung“ sowie Manfred Schanzenbächer, Abteilungsleiter der SGD Süd, teil. Schöpfwerke dienen dazu, Wasser aus dem Binnenland kontrolliert in den Rhein zu pumpen, wenn der natürliche Abfluss durch hohe Wasserstände im Rhein behindert ist. Bei normalen Wasserständen kann das Binnenwasser durch Siel- und Durchlassbauwerke frei in den Rhein fließen. Bei hohen Rheinpegeln werden die Durchlässe allerdings geschlossen, um das Eindringen des Wassers ins Hinterland zu verhindern. Das im Binnenland gestaute Wasser wird dann mit leistungsstarken Pumpen in den Rhein befördert. Das Schöpfwerk Leimersheim wurde bereits 1931 gebaut, um bei Rheinhochwasser den Abfluss des Michelsbachs in den Rhein zu gewährleisten. Aufgrund der neuen Deichlinie des Reserveraums Hördt übernimmt das Schöpfwerk Leimersheim bei einem zukünftigen Einsatzfall die Entwässerung des südlich liegenden Gewässersystems Otterbach, Fischmal und Michelsbach. Dazu wurde die Pumpenleistung beim Neubau in Leimersheim auf 14 m³/s erhöht. „Damit wurde die bisherige Schöpfwerksleistung mehr als verdoppelt“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. Reserveraum und Schöpfwerk sind aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. „Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass sich das Land als Bauherrin für den Einsatz von Schneckenpumpen entschieden hat. Schneckenpumpen gelten als besonders fischverträglich, weil sie mit niedrigen Drehzahlen arbeiten. Diese Technik ist langlebiger, wenig anfällig für Störungen, also wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglicher“, erläuterte Ministerin Eder. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, erklärte: „Das Schöpfwerk Leimersheim ist quasi der Prototyp aller im Zusammenhang mit dem Reserveraum neu entstehenden Schöpfwerke. Für dessen Funktionieren sind zwei zusätzliche Schöpfwerke am Klingbach und am Brandgraben wie auch der Neubau der in die Jahre gekommenen Schöpfwerke Sondernheim-Süd und -Nord erforderlich. Mit dem Schöpfwerk Leimersheim ist somit praktisch der Anfang für den Reserveraum Hördt gemacht.“ „Insbesondere am Oberrhein haben wir große Investitionen für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Zusätzlich werden in Hördt – sowie an dem zweiten rheinland-pfälzischen Standort in Rheinhessen bei Eich-Guntersblum – Reserveräume realisiert. Sie dienen der Abwehr von extremen, über das 200-jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereignissen. Die Reserveräume werden gezielt geflutet, um den Hochwasserscheitel zu senken und damit die Gefahr eines Deichversagens oder einer Deichüberströmung zu reduzieren. Insgesamt geht es um die Sicherheit von mehreren hunderttausend Menschen, die in der deichgeschützten Oberrheinniederung leben und arbeiten. Ihr Leben sicherer zu machen, ist jede Investition wert“, so Umweltministerin Katrin Eder. Betreiber der pfälzischen Schöpfwerke ist der Zweckverband „Entwässerungsverband Obere Rheinniederung“ mit Sitz in Hagenbach. Dieser betreibt acht Schöpfwerke in der Rheinniederung von Neuburg bis Lingenfeld.
Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vgl. z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadensversicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .
Cloppenburg. - Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Cloppenburg hat seit Mitte April einen neuen Leiter für seinen Geschäftsbereich „Planung und Bau“. Daniel Lüdeker übernimmt die Leitung des Teams von fünf Mitarbeitenden und tritt damit die Nachfolge von Helga Busse an. „Mit Daniel Lüdeker haben wir einen erfahrenen, fachlich versierten Ingenieur als neuen Geschäftsbereichsleiter gewonnen“, so Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN. Mit dem neuen Geschäftsbereichsleiter ist das Leitungsteam um Betriebsstellenleiter Christoph Barkhoff wieder komplett. Die NLWKN-Betriebsstelle Cloppenburg ist in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta, Osnabrück und in der Stadt Osnabrück tätig. Cloppenburg. - Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Cloppenburg hat seit Mitte April einen neuen Leiter für seinen Geschäftsbereich „Planung und Bau“. Daniel Lüdeker übernimmt die Leitung des Teams von fünf Mitarbeitenden und tritt damit die Nachfolge von Helga Busse an. „Mit Daniel Lüdeker haben wir einen erfahrenen, fachlich versierten Ingenieur als neuen Geschäftsbereichsleiter gewonnen“, so Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN. Mit dem neuen Geschäftsbereichsleiter ist das Leitungsteam um Betriebsstellenleiter Christoph Barkhoff wieder komplett. Die NLWKN-Betriebsstelle Cloppenburg ist in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta, Osnabrück und in der Stadt Osnabrück tätig. Daniel Lüdeker bringt vielseitige Erfahrungen mit. Nach seinem Studium in Oldenburg (Bachelor) und anschließend in Hannover (Master) konnte der 38-jährige gebürtige Cloppenburger für einige Jahre erste Erfahrungen als Spezialtiefbauingenieur in einem Bauunternehmen sammeln. Anschließend war er für mehr als vier Jahre in einem Ingenieurbüro für die Neubau von Schleusenbauwerken am Dortmund-Ems-Kanal für die Bauüberwachung verantwortlich. Schließlich zog es den gebürtigen Cloppenburger 2022 wieder zurück in die Heimat – zunächst noch als Ingenieur im Landkreis Cloppenburg. „Mit den Erfahrungen und Kenntnissen aus Wirtschaft und Verwaltung lockten mich die sinnstiftenden und vielseitigen Aufgaben des NLWKN“, so Lüdeker. Als Geschäftsbereichsleiter „Planung und Bau“ in der Cloppenburger NLWKN-Betriebsstelle stehen vorrangig Projekte zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie insbesondere an der Hunte sowie Vorhaben des technischen Hochwasserschutzes im Fokus. Auch in seiner Freizeit ist der Vater einer zweijährigen Tochter in Cloppenburg engagiert: Er ist ehrenamtlich beim THW Cloppenburg tätig. Der Geschäftsbereich „Planung und Bau“ im NLWKN: Der Geschäftsbereich „Planung und Bau“ im NLWKN: Der Geschäftsbereich „Planung und Bau“ der Betriebsstelle Cloppenburg setzt Bauprojekte des Hochwasser- und des Naturschutzes in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Osnabrück sowie der Stadt Osnabrück um – von der Grundlagenermittlung bis zur Fertigstellung, einschließlich Projektsteuerung und Beratung. Den Schwerpunkt bilden landeseigene Hochwasserschutzmaßnahmen, zum Beispiel die Erneuerung von Dämmen und Deichen oder die Sanierung von konstruktiven Bauwerken. Aktuelle Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung sind beispielsweise der Umbau von Wehranlagen an der Hunte zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit.
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