Der Datensatz beinhaltet Daten des LBGR über die Retentionsflächen Überschwemmung Brandenburgs und wird über je einen Darstellungs- und Downloaddienst bereitgestellt. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.
Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.
Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021-2027 Sachsen-Anhalt KLIMA III vom 26. Mai 2025 Zielsetzung Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern. Fördergegenstand Gefördert werden: 1 nichtinvestive und investive Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen. Diese sollen zur Stärkung der Infrastrukturen und bestehenden Systeme gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels beitragen und die Risikovorsorge und das Risikomanagement verbessern 1.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen für die Klimafolgenanpassung einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements sein. Dazu zählen insbesondere Klimaanalysen, Verwundbarkeitsuntersuchungen, Machbarkeitsstudien, (einschließlich der Datenerhebung, kartographischen Darstellung und Veröffentlichung) sowie Hitzeaktionspläne. 1.2 Investive Maßnahmen werden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur nachhaltigen und integrativen Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ stehen. Gefördert werden können insbesondere: a) die Entsiegelung, Begrünung und Beschattung öffentlicher Flächen und Gewässer, b) die Gebäudeverschattung oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden, c) die passive Kühlung von Gebäuden, d) eine Dach-, Fassaden- und Straßenbegrünung, auch in Kombination mit der Entsiegelung von wärmespeichernden Flächen und e) im Zusammenhang mit den Nummer 1.2 Buchst. a) und b) die Neupflanzung von klimaangepassten Strauch- und Baumarten. 2 nichtinvestive und investive Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Konzepte und Planungen im Zusammenhang mit der „Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel“ und den Themenfeldern der „Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen- Anhalt“. Durch die Zuwendung sollen die Kommunen bei der Entwicklung von Konzepten und Planungen sowie der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen Infrastrukturen und bestehende Systeme widerstandsfähiger gegen die jeweiligen Folgen des Klimawandels aufstellen und Risikovorsorge und - management verbessern. 2.1 Nichtinvestive Maßnahmen können Konzepte und Planungen sein, zum Beispiel für: a) die Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimawandelbedingte Veränderungen unter anderem für den Hochwasserschutz, Starkniederschläge, Sturzfluten und Erosion, b) die Durchführung von Hochwasserschutz- und Starkregenaudits, c) die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, d) die Alarm- und Einsatzplanung der Wasserwehr oder die Einbindung digitaler Systeme (zum Beispiel „Interaktive Gefahrenkarte für den kommunalen Hochwasserschutz – INGE“ oder das Flutinformations- und Warnsystem FLIWAS 3) und e) die Öffentlichkeitsarbeit zur Risikovorsorge, Eigenvorsorge und Umweltbildung im Zusammenhang mit Vorhaben gemäß Nummer 2.1 Buchst. a. 2.2 Investive Maßnahmen umfassen a) Beschaffungen zur Verbesserung des mobilen Hochwasserschutzes und notwendiger Ausrüstung auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen, insbesondere: 1. die Beschaffung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen gegen Starkregen- und Hochwassergefahren und 2. die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel. b) Baumaßnahmen zum Zwecke der Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes und des Starkregenrisikomanagements sowie zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen klimabedingte Veränderungen (zum Beispiel Erosionen, auf Basis von bereits bestehenden Konzepten und Planungen), insbesondere: 1. die Errichtung kommunaler Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, 2. die Errichtung von Lagern zur Unterbringung von ortsgebundenen und ortsungebundenen Schutzsystemen des Hochwasserschutzes als Teil einer Gesamtmaßnahme im Zusammenhang mit der Förderung gemäß Nummer 2.2 Buchst. a) Nr. 1, einschließlich erforderlicher Verlade- und Transporttechnik, 3. Baumaßnahmen an kommunalen Anlagen des technischen Hochwasserschutzes, einschließlich des hochwassergerechten Umbaus sonstiger wasserwirtschaftlicher Anlagen, 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens in den Einzugsgebieten der Gewässer zweiten Ordnung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zum Wasserrückhalt bei oder nach Starkniederschlägen und damit verbundenen Erosionen (zum Beispiel Verwallungen, Rückhaltebecken, Wasserspeicher), 5. Maßnahmen zur Herstellung neuer Gewässer, zur Wiederherstellung ehemals vorhandener Gewässer sowie zur wesentlichen Umgestaltung von Gewässern zweiter Ordnung für den Hochwasserschutz als Anpassung an die Folgen des Klimawandels, 6. der Erhalt und Ausbau des dezentralen Rückhaltes und Versickerung von Niederschlagswasser, 7. die Herstellung von anderen Anlagen zur Starkregenaufnahme und Wasserentnahme im Bedarfsfall, 8. eine Hangbepflanzung zur Stabilisierung gegen Erosion und Auswaschung bei Starkregen oder Sturzfluten und 9. der notwendige Erwerb von Grundstücken bis höchstens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimawandelfolgen auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Effektivität des Vorhabens, Wirkungskreis des Vorhabens, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Die Vorhabenauswahl erfolgt für Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Schadenspotential geschützte Einwohner, Wirkungskreis des Vorhabens, wasserwirtschaftlichen Effekte, Umsetzbarkeit des Vorhabens und Klimaverträglichkeit. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt KLIMA III (ib- sachsen-anhalt.de). Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab dem 26.05.2025 bis spätestens zum 30.06.2025 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung, davon 3,3 Millionen Euro für den Teilbereich Klimawandelresilienz und 8,2 Millionen. EUR für den Teilbereich Starkregenrisikomanagement.
Bei Lenzen an der Elbe zeigt sich, dass numerische Modelluntersuchungen vor Baubeginn präzise die später in der Natur eintretenden Ereignisse vorhersagen können. Seit den 1990er Jahren wurde an der Elbe bei Lenzen durch das Land Brandenburg eine Deichrückverlegung geplant und realisiert. Die Bundesanstalt für Wasserbau hat mit hydraulisch-morphologischen Modelluntersuchungen des Oberflächenabflusses die Umsetzung des Projektes unterstützt. Bei dieser Deichrückverlegung in der Lenzen-Wustrower Elbeniederung westlich von Wittenberge sollten nicht nur der Verlauf des erhöhten Hochwasserdeiches der Elbe verändert und die Flutrinnen im Vorland verkleinert, sondern auch die Lage und Struktur der Auwaldpflanzungen im Rückdeichungsgebiet modifiziert werden. Weiterhin sah die Planung vor, in den an das Deichrückverlegungsgebiet angrenzenden Lütkenwischer und Mödlicher Werder zusätzliche Vorlandanpflanzungen vorzusehen. Vor Projektbeginn wurde die BAW vom Projektträger, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), im November 2006 um Amtshilfe bei der Untersuchung der hydraulischen Auswirkungen dieser Maßnahme gebeten. Die BAW-Wissenschaftler nutzten für ihre Untersuchungen das hydronumerische Verfahren UnTRIM und erstellten ein zweidimensionales Modell des Untersuchungsgebietes. Nach Fertigstellung der Deichrückverlegung Ende 2009 konnten dann die in den Modellrechnungen prognostizierten Werte für die Veränderung der Wasserspiegel und der in das Deichrückverlegungsgebiet ein- und ausströmenden Wassermengen anhand von vergleichenden Messungen - Wasserspiegelfixierungen, Durchflussmessungen - während der Elbe-Hochwässer im März 2010, Oktober 2010 und Januar 2011 validiert werden: 'Es zeigte sich, dass wir mit dem Computermodell sehr genau die tatsächlich in der Natur eintretenden hydraulischen Verhältnisse im Vorhinein beschreiben konnten', berichtet Dipl.-Ing. Matthias Alexy, Mitarbeiter in der Abteilung Wasserbau im Binnenbereich der BAW.
Wasserbauliche Maßnahmen stehen nicht nur für Veränderungen in der Gewässermorphologie und der Landnutzung, sondern auch für eine Umdeutung des Gewässers in seinen Aufgaben. Diese sind getragen, durch die Anforderungen an das Fließgewässer und sein Umfeld sowie durch die Vorstellungen der Akteure zum Zeitpunkt der Maßnahmen. Als Untersuchungsgebiet wurde die Schwarze Elster ausgewählt. Sie entspringt im heutigen Bundesland Sachsen, durchfließt Brandenburg und mündet dann, nach 179 km Lauflänge, in Sachsen-Anhalt in die Elbe. Die Schwarze Elster wurde sowohl durch den Technischen Hochwasserschutz als auch durch die Meliorationen und Vorflutmaßnahmen für die Braunkohleabwässer des Niederlausitzer Braunkohle-Reviers mehrfach geprägt und umgedeutet. Anhand archivalischer Quellen, Primärliteratur und einer GIS-gestützten Analyse werden die Veränderungen der Schwarzen Elster und der an sie grenzenden Niederungen untersucht. Damit soll ein wichtiger Beitrag zu der Erforschung des Landschaftswandels und den treibenden Faktoren im Ausbau und der Veränderung von Fließgewässern geleistet werden.
Bestehend aus den Daten min_10_bk, min_10_ka06, min_10_ka18, min_ka27, min_10_ow Verschneidungsergebnis Wasserspiegellage mit DHM bei einem HQ1000 Ereignisses - der Datensatz stellt alle Gebiete dar, die tiefer als der Wasserspiegel liegen (ohne technischen Hochwasserschutz) Klasse bis 0 liegt über dem WSP - keine Darstellung, in Blautönen abgestuft die Wassertiefen nach folgenden Klassen: 0-0,5m 0,5-1m 1-2m 2-4m 4m
Schöpfwerk Leimersheim offiziell übergeben – Pumpleistung massiv erhöht „Rheinland-Pfalz zählt zu den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Regionen in Deutschland. Die Durchschnittstemperatur ist bereits um 1,8 Grad gestiegen. Extreme Wetterereignisse nehmen spürbar zu. Damit steigt auch das Risiko von Hochwasser- und Starkregenereignissen erheblich. Das Land hat in den vergangenen 25 Jahren insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz investiert – darunter zählen massive Investitionen am Oberrhein. Zu den zentralen Bausteinen dieser Schutzmaßnahmen zählt der Neubau des Schöpfwerks Leimersheim. Gemeinsam mit dem geplanten Bau des Reserveraums Hördt ist es Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Großregion. Die 17 Millionen Euro Investitionskosten sind eine wichtige Zukunftsinvestition. Ich freue mich sehr, dass der Neubau des Schöpfwerks heute seiner Bestimmung übergeben wird“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder vor Ort. An der offiziellen Übergabe nahmen neben der Ministerin auch Matthias Schardt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rülzheim, Reinhard Scherrer, Verbandsvorsteher des Entwässerungsverbandes „Obere Rheinniederung“ sowie Manfred Schanzenbächer, Abteilungsleiter der SGD Süd, teil. Schöpfwerke dienen dazu, Wasser aus dem Binnenland kontrolliert in den Rhein zu pumpen, wenn der natürliche Abfluss durch hohe Wasserstände im Rhein behindert ist. Bei normalen Wasserständen kann das Binnenwasser durch Siel- und Durchlassbauwerke frei in den Rhein fließen. Bei hohen Rheinpegeln werden die Durchlässe allerdings geschlossen, um das Eindringen des Wassers ins Hinterland zu verhindern. Das im Binnenland gestaute Wasser wird dann mit leistungsstarken Pumpen in den Rhein befördert. Das Schöpfwerk Leimersheim wurde bereits 1931 gebaut, um bei Rheinhochwasser den Abfluss des Michelsbachs in den Rhein zu gewährleisten. Aufgrund der neuen Deichlinie des Reserveraums Hördt übernimmt das Schöpfwerk Leimersheim bei einem zukünftigen Einsatzfall die Entwässerung des südlich liegenden Gewässersystems Otterbach, Fischmal und Michelsbach. Dazu wurde die Pumpenleistung beim Neubau in Leimersheim auf 14 m³/s erhöht. „Damit wurde die bisherige Schöpfwerksleistung mehr als verdoppelt“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder. Reserveraum und Schöpfwerk sind aufgrund ihrer überregionalen Bedeutung Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. „Besonders hinweisen möchte ich darauf, dass sich das Land als Bauherrin für den Einsatz von Schneckenpumpen entschieden hat. Schneckenpumpen gelten als besonders fischverträglich, weil sie mit niedrigen Drehzahlen arbeiten. Diese Technik ist langlebiger, wenig anfällig für Störungen, also wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch verträglicher“, erläuterte Ministerin Eder. Hannes Kopf, Präsident der SGD Süd, erklärte: „Das Schöpfwerk Leimersheim ist quasi der Prototyp aller im Zusammenhang mit dem Reserveraum neu entstehenden Schöpfwerke. Für dessen Funktionieren sind zwei zusätzliche Schöpfwerke am Klingbach und am Brandgraben wie auch der Neubau der in die Jahre gekommenen Schöpfwerke Sondernheim-Süd und -Nord erforderlich. Mit dem Schöpfwerk Leimersheim ist somit praktisch der Anfang für den Reserveraum Hördt gemacht.“ „Insbesondere am Oberrhein haben wir große Investitionen für technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Deiche, Polder, Hochwasserschutzmauern und Rückhaltebecken getätigt. Zusätzlich werden in Hördt – sowie an dem zweiten rheinland-pfälzischen Standort in Rheinhessen bei Eich-Guntersblum – Reserveräume realisiert. Sie dienen der Abwehr von extremen, über das 200-jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereignissen. Die Reserveräume werden gezielt geflutet, um den Hochwasserscheitel zu senken und damit die Gefahr eines Deichversagens oder einer Deichüberströmung zu reduzieren. Insgesamt geht es um die Sicherheit von mehreren hunderttausend Menschen, die in der deichgeschützten Oberrheinniederung leben und arbeiten. Ihr Leben sicherer zu machen, ist jede Investition wert“, so Umweltministerin Katrin Eder. Betreiber der pfälzischen Schöpfwerke ist der Zweckverband „Entwässerungsverband Obere Rheinniederung“ mit Sitz in Hagenbach. Dieser betreibt acht Schöpfwerke in der Rheinniederung von Neuburg bis Lingenfeld.
Herstellung Hochwasserschutzdamm in der Lauteraue, Bereich Kaiserslautern-Engelshof, als technische Hochwasserschutzmaßnahme
Ziel der Informationsplattform ist die Bereitstellung von Informationen zur Hochwassersituation in Bremen. Dazu gehören sowohl allgemeine Angaben über Geländehöhen, Wasserstände, Schutzbauwerke, Organisation des Hochwasserschutzes usw. als auch Informationen, die speziell auf die persönliche Wohn- und Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bremen zugeschnitten sind. Methode: Mit Hilfe eines kurzen Fragebogens werden einige persönliche Daten und Einschätzungen der Nutzer erfragt. Daraufhin werden u.a. Vorschläge für mögliche Schutzhandlungen unterbreitet, die speziell auf die persönliche Wohn- und Lebenssituation zugeschnitten sind. Die Handlungsvorschläge reichen von vorbeugenden Maßnahmen bis hin zu Maßnahmen, die selbständig im akuten Hochwasserfall durchzuführen sind, um sich und das eigene Vermögen zu schützen.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Wasser und Hochwasser dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Die entsprechenden Daten des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 75 |
| Kommune | 4 |
| Land | 100 |
| Weitere | 21 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 60 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 82 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 31 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 94 |
| Offen | 69 |
| Unbekannt | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 182 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 21 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 39 |
| Keine | 70 |
| Webseite | 84 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 157 |
| Lebewesen und Lebensräume | 177 |
| Luft | 139 |
| Mensch und Umwelt | 183 |
| Wasser | 162 |
| Weitere | 183 |