Vollständiger Titel: Bebauungsplan 380/1 - für das Gebiet zwischen der Bremervörder Straße, der Schützenstraße und der Straße An den Fischteichen
Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen und Teiche. Erfassung wasserbehördlicher Teichdaten. Erfassungsgrundlage ist die genehmigte Teichaufsicht-Zeichnung. Bei fehlender Genehmigung wurde amtliche Karteneintragungen oder/und Luftbilder zu Hilfe genommen. Die Daten sind als Polygon erstellt.
Der Antragsteller, betreibt eine Fischzuchtanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 385/1, Gemarkung Scheffau. Die Anlage besteht aus 8 Freibecken mit einem jeweiligen Beckeninhalt von 86 m³ bis 108 m³. Zur Wasserversorgung der Fischteiche werden neben den Entnahmen aus drei verschiedenen oberirdischen Gewässern auch Wassermengen von 20 l/s an Schichtenwasser und 1 – 2 l/s an Quellwasser verwendet. Da Schichtenwasser in wasserwirtschaftlicher Bewertung vergleichsweise dem Grundwasser zuzuordnen ist, handelt es sich also um eine jährliche Entnahme von Grund und Quellwasser von bis zu 693.792 m³. Die Anlage ist bereits seit längerem im Betrieb und wurde immer wieder mit neuen wasserrechtlichen Erlaubnissen, zuletzt mit befristeter wasserrechtlicher Erlaubnis vom 07.10.1997, als Gewässerbenutzung gestattet.
Herr Otto Linzmayer beantragte die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für die Errichtung und den Betrieb einer Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 397, Gmkg. Unterweiler. Die Fischteichanlage -bestehend aus 2 Teichen- soll mit einer Gesamtfläche von ca. 900 m² errichtet werden. Die Errichtung der Fischteichanlage stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar (§ 67 Abs. 2 Satz 1 WHG).
Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor
Umgestaltung und Verkleinerung der bestehenden Fischteichanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 985 der Gemarkung Mittersthal durch Herrn Johannes Bleicher, Sommergasse 32, 92364 Deining
Das Projekt "Belastung von urbanen Kleingewaessern und Fischteichen" wird/wurde gefördert durch: Stadt Siegen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Allgemeine Botanik und Pflanzenphysiologie, Bereich Allgemeine Botanik (Botanik I).Erfassung des jahreszeitenabhaengigen Gangs von chemischen (z.B. Phosphat-, Nitratkonzentrationen) und physikalischen Parametern der untersuchten Gewaesser, der Planktonzusammensetzung sowie der Saprobienindices. Feststellung der Gewaessergueteklassen. Erarbeitung von Pflegeplaenen.
Das Projekt "Entwicklung einer umweltschonenden Alternativmaßnahme zum Antibiotikaeinsatz in der Bekämpfung der Furunkulose bei Fischen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde.Zielsetzung: Bei der Furunkulose handelt es sich um eine weltweit vorkommende und in Deutschland zunehmende Relevanz bekommende Infektionskrankheit zahlreicher Fischarten, verursacht durch das Bakterium Aeromonas salmonicida subsp. salmonicida. Eine Infektion kann zu hohen Verlusten in Teichwirtschaften und ökologischen sowie kommerziellen Fischhaltungen führen. Unbehandelt führt die akute Erkrankungsform häufig zum Tod der Fische, aber auch die chronische Form schließt eine weitere Nutzung der Tiere als Lebensmittel bedingt durch krankheitsverursachte Veränderungen in der Haut und Muskulatur in der Regel aus. Zur Therapie der Erkrankung werden Antibiotika eingesetzt, deren Einsatz aber vor dem Hintergrund einer Resistenzselektion, des Umweltaustrags aus Teichwirtschaften sowie einer beschriebenen Multiresistenz des Erregers kritisch bewertet werden muss. Um dieses Problem zu lösen, soll im vorliegenden Projekt die Applikation von natürlich in der Umwelt vorkommenden Bakteriophagen zur Bekämpfung des Erregers der Furunkulose angewendet werden. Dazu werden Phagen isoliert und aufkonzentriert, ihre Effektivität gegen den Erreger unter unterschiedlichen Bedingungen getestet, sowie eine Sicherheitsbewertung durchgeführt. Durch eine Überprüfung von Kombinationen werden synergistische Effekte der Phagen ermittelt. Die Applikation findet anschließend sowohl bei erkrankten Fischen, die aus Teichwirtschaften zur Verfügung gestellt werden, sowie an Fischen in Haltungen mit bakterienversetztem Wasser statt, um das therapeutische und prophylaktische Potential zu ermitteln. Auch Praxistest in Teichwirtschaften sollen nach erfolgreicher Erprobung erfolgen. Für das Projekt haben sich Vertreter/innen aus den Bereichen Lebensmittel, Fischkrankheiten, Fischbestandsbetreuung und -diagnostik sowie von Teichwirtschaften zusammengeschlossen, um diese alternative Maßnahme zur Antibiotikaanwendung zu erproben, um einem Verwurf von Fischen aus der Lebensmittelnutzung vorzubeugen und den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren.
Ermittelt werden: 1. Merkmale über die befischten Gewässer und den Fischfang 2. Merkmale über die fischwirtschaftlich genutzten Anlagen, die Erzeugung und die Futtermittel 3. Merkmale über die Betriebszweige, die Vermarktung, den Erwerbscharakter, die Rechtsstellung des Betriebsinhabers und die Arbeitskräfte nach Personengruppen
Neben dem bereits auf Fl.Nr. 550, Gemarkung Thierling, bestehenden Teich 1 wurde im Osten ein neuer Teich 2 errichtet. Teich 2 hat eine Wasserfläche von ca. 2.950 m² und ein Volumen von ca. 3.300 m³. Die mittlere Länge beträgt ca. 160 m. Die mittlere Breite liegt bei ca. 16 m. Der Teich ist im Mittel 1,30 m tief. Er ist als Erdteich mit Dammböschungsneigungen von 1:1,5 und Dammkronenbreiten von 3 m ausgeführt. Als Ausgleichsfläche für die Errichtung des Teiches 2 wird an der Südseite dieses ein eutrophes Stillgewässer mit einer Insel und Verlandungszonen (1.331 m²) geschaffen. Durch einen 4 m breiten Damm und eine Auffüllung auf einer Länge von 82 m und einer Breite von 16 m wird ein Stillgewässer mit Insel modelliert. Zwischen dem Wald im Osten und dem Teich 2/eutrophem Stillgewässer verläuft ein wasserführender Graben, der als Gewässer III. Ordnung eingestuft ist, und zur Entwässerung des östlich gelegenen Hanggebietes des Geißenbergs dient. Die Abflüsse aus dem Hanggebiet des Geißenbergs werden nicht zur Teichbewirtschaftung herangezogen. An der Ausleitungsstelle besteht derzeit ein Absturz. Dieser wird durch die Errichtung einer rauen Rampe entfernt. Die Durchgängigkeit für Fische und andere Gewässerlebewesen wird wiederhergestellt. Das steile Ufer bei der Ausleitungsstelle wird mit Wasserbausteinen und Faschinen gesichert. Die bestehende Spundwand wird damit verdeckt. Geplant ist ein Rampenkörper aus einer mehrlagigen Steinschüttung deren Schichtstärke ca. 0,80 m beträgt. Die Länge der Rampe beträgt 15 m, wobei ein Höhenunterschied von 0,50 m überwunden wird. Durch einzelne Störsteine soll die Rauheit der Rampe erhöht werden. Die Steinschüttung mit Wasserbausteinen der Größenklasse IV wird mit einem gleichbleibenden Gefälle von 1:30 bis zu einem Niveau der Unterwassersohle verlängert und mit Wasserbausteinen der Größenklasse V gesichert. Aufgrund der unterschiedlichen Wasserführung wird mit Steinriegeln mit versetzten Öffnungen (b=50 cm) ein natürlicher Gerinneverlauf erreicht. Das Gerinne ist parabelförmig (h~20 cm) ausgebildet, um eine größere Wassertiefe zu erreichen. Am unteren Ende der rauen Rampe werden Stützsteine zur Sohlsicherung eingebaut.
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