Das vorliegende Forschungsvorhaben "Kurzfassungen der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme nach der ELER-Verordnung - Fortschreibung und Aktualisierung" (FKZ 807 88 030) aktualisiert die Ergebnisse zweier vorhergehender Vorhaben. Eine Aktualisierung war notwendig, weil die ELER-Verordnung der Europäischen Union, die die neue Förderperiode einleitete, einen völlig neuen Rahmen für die EU-kofinanzierten Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme vorgegeben hat. Allein dieser Umstand führte zu erheblichen Veränderungen in den Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammen, die in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur von den Bundesländern gestaltet werden. Gleichzeitig haben die Bundesländer bei der Überarbeitung ihrer Programme auf die Ergebnisse der Evaluierungen, auf positive wie negative Erfahrungen (Akzeptanz, Effizienz etc.) sowie auf veränderte finanzielle Spielräume reagiert. In Kapitel 2 erfolgt eine Definition bzw. Abgrenzung derjenigen Maßnahmen, die in die vorliegende Datenbank aufgenommen wurden. Kapitel 3 enthält eine aktuelle Übersicht über die Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme der Bundesländer, die in der Regel als Richtlinien vorliegen. Eine Übersicht über die konkreten Inhalte dieser Richtlinien und die einzelnen Maßnahmen enthält Teil II dieses Berichts (tabellarische Kurzfassungen). Kapitel 4 gibt einen differenzierten Überblick welche Maßnahmen die Bundesländer in den Bereichen Ökologischer Landbau, Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Grünland, Schutz der Genressourcen, Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren, Teichwirtschaft sowie bei den Pflege- und Naturschutzprogrammen (Erhalt des natürlichen Erbes) anbieten und wie sich die Gestaltung der Maßnahmen weiterentwickelt. Kapitel 5 fasst die Entwicklung sowie ihre Ursachen und Hintergründe zusammen, bewertet die Entwicklung und versucht einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu geben.
Vollständiger Titel: Bebauungsplan 380/1 - für das Gebiet zwischen der Bremervörder Straße, der Schützenstraße und der Straße An den Fischteichen
Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen und Teiche. Erfassung wasserbehördlicher Teichdaten. Erfassungsgrundlage ist die genehmigte Teichaufsicht-Zeichnung. Bei fehlender Genehmigung wurde amtliche Karteneintragungen oder/und Luftbilder zu Hilfe genommen. Die Daten sind als Polygon erstellt.
Die Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) hat sich, nachdem sie Ende des 19. Jahrhunderts von Nordamerika nach Europa eingeführt wurde, als wichtigste Fischart für die Aquakultur in Deutschland und NRW etabliert. Wenn man in Deutschland eine Forelle im Restaurant bestellt, wird man in fast allen Fällen eine Regenbogenforelle und nicht die heimische Bachforelle (Salmo trutta) serviert bekommen, da die Regenbogenforelle besser für die Erzeugung in der Aquakultur geeignet ist. Bevor man die Regenbogenforelle aber verspeisen kann, muss sie tierschutzgerecht betäubt, getötet und dann anschließend ausgenommen werden. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie eine Regenbogenforelle ausgenommen wird. Info 53 | LANUV 2022 Info 64 | LANUV 2023
Der Leitfaden richtet sich sowohl an Fach- und Genehmigungsbehörden als auch an Aquakulturbetreiber. Er soll eine fachliche Grundlage für die Bewertung und Genehmigung von Forellen-Aquakulturbetrieben in NRW sein. Analog zur herausragenden Bedeutung der Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) für die Aquakultur in NRW befasst sich dieser Leitfaden ausschließlich mit der Forellenaquakultur. Die gute fachliche Praxis soll die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel in der Teichwirtschaft und Aquakultur fördern. Damit die Aquakultur in NRW erhalten bleibt und sich weiterentwickeln kann ist es wichtig, dass in NRW verlässliche Rahmenbedingungen für die Aquakulturbetriebe geschaffen werden. Der Leitfaden soll als Informationswerk und Wegweiser für Behörden und Aquakulturbetreiber dienen und bietet u.a. einen Überblick über gängige und aus wirtschaftlicher Sicht mögliche Wasseraufbereitungsmethoden, um so die Einflüsse auf angrenzende Gewässer unter Einhaltung der guten fachlichen Praxis so gering wie möglich zu halten. Das Ziel muss es sein, einen praktikablen Weg zu ebnen, der bestmögliche Umweltverträglichkeit unter Wahrung der Betriebswirtschaftlichkeit verfolgt.
Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor
Ermittelt werden: 1. Merkmale über die befischten Gewässer und den Fischfang 2. Merkmale über die fischwirtschaftlich genutzten Anlagen, die Erzeugung und die Futtermittel 3. Merkmale über die Betriebszweige, die Vermarktung, den Erwerbscharakter, die Rechtsstellung des Betriebsinhabers und die Arbeitskräfte nach Personengruppen
Die Messstelle 750 m oh. Naab, Waldrand Fischteiche (Messstellen-Nr: 4550) befindet sich im Gewässer Tirschenreuther Waldnaab. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle uh. Fischteiche (Messstellen-Nr: 103324) befindet sich im Gewässer Anhauser Bach. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.
Die Messstelle uh Fischteich Moosmühle (Messstellen-Nr: 10940) befindet sich im Gewässer Moosach. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
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