Die während des Taifuns Fengshen am 21. Juni 2008 vor den Philippinen gesunkene Fähre Princess of the Stars hatte neben anderen Chemikalien zehn Tonnen von dem hochgiftigen Pestizid Endosulfan an Bord.
Unbekannte Täter kippen bei Bingen hochgiftiges Thiodan in den Rhein. In der Folge sterben flussabwärts bis nach Holland mindestens 40 Millionen Weißfische und Aale.
Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, die vom 25. bis 29. April 2011 in Genf stattfand. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist die Nummer 22 auf der Liste der Schadstoffe der Stockholmer Konvention.
Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt. Mit dieser Entscheidung verhindern wir, dass die Chemikalie weiteren Schaden für die menschliche Gesundheit und in der Umwelt anrichten kann.“ Endosulfan ist bereits in über 80 Ländern verboten. Geeignete, umweltverträgliche Ersatzstoffe sind vorhanden. Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hat der Aufnahme von Endosulfan in die POPs-Liste zugestimmt. Der Wirkstoff darf demnach nicht mehr für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist ein nervenschädigender Wirkstoff in Schädlingsbekämpfungsmitteln, das in der Umwelt nur schwer abgebaut wird, sich im Fettgewebe, in der Leber und den Nieren von Menschen und Tieren anreichert und die Gesundheit schädigt. Es wird in der Atmosphäre in weit entfernte Gebiete transportiert. So findet man Endosulfan zum Beispiel in der Arktis. Dass Endosulfan weltweit für Mensch und Umwelt ein Problem darstellt, ist lange bekannt. Verboten haben den Einsatz der Chemikalie darum bereits über 80 Länder - darunter viele Entwicklungsländer. In der EU darf der Stoff seit 2005 nicht mehr für den Pflanzenschutz verwendet werden. Der ehemals deutsche Hersteller - Bayer CropScience - hat die Produktion von Endosulfan im Jahre 2007 eingestellt.
Im Rahmen der fünften Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens wurde am 24. Juni 2011 die Liste der Chemikalien erweitert, deren internationaler Handel zukünftig die Zustimmung des Empfängerlandes zum Import voraussetzt. Dem jeweiligen Importland müssen bei diesem so genannten "Prior Informed Consent"-Verfahren zudem Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bereitgestellt werden, um einen verantwortlichen Umgang sicherzustellen. Diese Regeln des Rotterdamer Übereinkommens gelten jetzt auch für den Handel mit den Chemikalien Endosulfan, Alachlor sowie Aldicarb.
Die EU-Kommission hat die Grenzwerte für Rückstände von Aldicarb, Bromopropylat, Chlorfenvinphos, Endosulfan, EPTC, Ethion, Fenthion, Fomesafen, Methabenzthiazuron, Methidathion, Simazin, Tetradifon und Triforin in oder auf bestimmten Erzeugnissen herabgesetzt. Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind demnach die bisherigen Obergrenzen für die giftigen Stoffe zu hoch, um Sicherheit für Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten. Am 1. April 2011 wurden die Änderungen der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die strengeren Grenzwerte, treten am 21. Oktober 2011 in Kraft.
Weniger Müll im Haushalt Abfall vermeiden und richtig entsorgen: Wie Sie im Alltag weniger Müll produzieren, wo Sie Sondermüll wie Farbreste, Altbatterien oder Medikamente entsorgen sollten und was auf keinen Fall in die Tonne gehört. Tipps, um Müll im Alltag zu vermeiden: Kaufen Sie, wo es geht, unverpackte Waren. Lassen Sie sich Ihren „Coffee to go“ in einen Mehrwegbecher abfüllen oder nehmen Sie einen Thermobecher von zuhause mit. Vermeiden Sie aufwändig verpackte Fertiggerichte und Essen per Lieferdienst. Trinken Sie Wasser aus dem Hahn und kaufen Sie die restlichen Getränke in Mehrwegflaschen. Tragen Sie Ihre Einkäufe nicht in Einwegtüten nachhause, sondern nehmen Sie Rucksack, Stoffbeutel, Körbe oder Faltkisten von zuhause mit. Kaufen Sie nur so viele Lebensmittel ein, wie Sie rechtzeitig verbrauchen können, damit möglichst wenig (samt Verpackung) im Müll landet. Fahren Sie mit Rad, Bus oder Bahn zum Shopping in den Laden, statt per Mouseklick zu bestellen, so sparen Sie ebenfalls Verpackungsabfall und schonen die Umwelt. Nutzen Sie Produkte so lange wie möglich und reparieren Sie, statt wegzuwerfen. Problemabfälle im Haushalt: Wohin mit dem Sondermüll? Auch im Haushalt können problematische Abfälle anfallen. Sie können schädliche Inhaltsstoffe enthalten, wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Cadmium, Quecksilber, Blei, Nickel, Kupfer, Säuren oder Laugen. Solche „Problemabfälle“ sollten gesondert entsorgt werden. Diese Abfälle sollten Sie beim Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil abgeben: Farbreste (Altanstrichstoffe und Oberflächenbehandlungsmittel), Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Reste von Chemikalien für Hobby und Handwerk (zum Beispiel Fixierbäder, Klebstoffe), Fahrzeugpflege- und Betriebsmittel (zum Beispiel Motorenöle), Lösemittelreste, Altmedikamente, Altbatterien und –Akkumulatoren Elektronikschrott wie Computer, Fernseher, Kühlschränke, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen und andere Was in der grauen Restmülltonne entsorgt werden kann, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Nähere Informationen dazu können Sie bei Ihrer Gemeinde oder Kommune oder dem Stadtreinigungsbetrieb einholen. Die Kommunen legen nämlich in ihren Abfallsatzungen fest, welche Abfälle nicht in der Restmülltonne entsorgt werden. Bringen Sie Abfälle, bei denen Sie sich nicht sicher sind, zum Wertstoffhof oder geben sie beim Schadstoffmobil ab. Wohin mit Elektroaltgeräten? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ihre alten Geräte in einer separaten Sammlung abgeben. Die Abgabe bei Wertstoffhöfen oder dem Handel ist für sie kostenlos. Manche Kommunen organisieren auch die Abholung, z.B. über die Sperrmüllabfuhr. Funktionstüchtige Geräte können Sie über Gebrauchtwarenbörsen oder -häuser einer weiteren Nutzung zuführen. Kann ich meine Medikamente über die Toilette entsorgen? Nein! Auf gar keinen Fall sollten Altmedikamente über die Toilette in die Kanalisation gespült werden, da die Inhaltsstoffe häufig in den Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden und somit zu einer Belastung von Flüssen und Seen und letztlich des Trinkwassers führen können.
Die Chemiewerk Bad Köstritz GmbH ist ein mittelständischer Hersteller von anorganischen Spezialchemikalien. Für die chemischen Herstellungsprozesse im Werk wird Dampf benötigt, für dessen Erzeugung Erdgas verbrannt wird. Zur Herstellung von Thiosulfaten und Sulfiten kommen flüssiges Schwefeldioxid und Schwefel zum Einsatz. Um Kieselsole und -gele herzustellen, wird konzentrierte Schwefelsäure verwendet. Bisher werden die benötigten Rohstoffe von externen Lieferanten bezogen und am Standort gelagert. Gegenstand des Vorhabens ist die Umsetzung eines innovativen Verfahrenskonzepts, mit welchem auf Basis von flüssigem Schwefel die weiteren benötigten Rohstoffe nach Bedarf am Standort hergestellt werden können. Im Zentrum steht die Errichtung einer Anlage zur Verbrennung von flüssigem Schwefel, der als Abprodukt bei Entschwefelungsprozessen in Raffinerien oder Kraftwerken anfällt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid (SO 2 ) wird mit einem Abhitzekessel abgekühlt. Ein Teil davon wird im Anschluss mit Hilfe einer Adsorptionskälteanlage verflüssigt. Der andere Teil des SO 2 wird in einem Konverter mittels eines Katalysators zu Schwefeltrioxid (SO 3 ) oxidiert und anschließend in einem Adsorber in konzentrierte Schwefelsäure umgewandelt, das Verhältnis SO 2 zu H 2 SO 4 (Schwefelsäure) kann dem Bedarf der Produktion flexibel angepasst werden. Mit der bei den Prozessen entstehenden Wärme wird Dampf erzeugt, welcher für den Antrieb des Gebläses für die Verbrennungsluft, zum Betrieb der Adsorptionskälteanlage und mittels einer Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Der restliche Dampf wird in das vorhandene Dampfnetz des Werks eingespeist. Der erzeugte Strom wird zum Betrieb der Anlage und darüber hinaus für den Eigenbedarf am Standort verwendet. Das innovative Verfahrenskonzept geht deutlich über den Stand der Technik in der Chemiebranche hinaus und hat Modellcharakter. Es zeigt auf, wie an einem Standort aus einem einzigen Rohstoff verschiedene Produkte wirtschaftlich, bedarfsgerecht und gleichzeitig umweltfreundlich hergestellt werden können. Die Reduzierung der Anzahl der Rohstofftransporte trägt zur Umweltentlastung bei. Das Verfahren erzeugt keine Abfälle und Abwässer. Mit der konsequenten Abwärmenutzung zur Dampferzeugung können ca. 50 Prozent des Grundbedarfs an Dampf des Werks gedeckt und dadurch etwa die Hälfte des bisher zur Dampferzeugung genutzten Erdgases eingespart werden. Gegenüber dem gegenwärtigen Produktionsverfahren können insgesamt ca. 3.400 Tonnen CO 2 -Emissionen jährlich vermieden werden, was einer Minderung um etwa 33 Prozent entspricht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Chemiewerk Bad Köstritz GmbH Bundesland: Thüringen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend
Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Derartige Abfälle haben zwar nur einen relativ geringen Anteil am Hausmüll (bis zu 1 %), sie sind jedoch maßgeblich für Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen bei dessen Entsorgung (Deponierung, Verbrennung) verantwortlich. Sonderabfallkleinmengen fallen in Haushalten sowie beim Handel, Handwerk und Gewerbe an. Diese Sonderabfallkleinmengen sind von anderen Abfällen getrennt zu halten und können bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) auf ihren Schadstoffsammelhöfen abgegeben werden. Schadstoffsammelstellen Um mehr über die Entsorgung zu erfahren, wenden sie sich bitte an das Servicetelefon der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Tel.: (030) 7592-4900 Sprechzeiten: Mo. – Do. 08:00-16:00 Uhr und Fr. 08:00-15:00 Uhr Problemabfälle gefährliche Abfälle in kleiner Menge privater Sondermüll Haushalts-Sonderabfall Schadstoffmüll umweltgefährdende Abfälle Abflußreiniger Altöl Autopolitur Backofenreiniger Batterien Beizen Benzin Bremsflüssigkeit Energiesparlampen Entkalker Farbreste Fensterreiniger Pulver-Feuerlöscher Fleckenentferner Fotoentwickler und Fixierbäder Frostschutzmittel Holzbehandlungsmittel Imprägniermittel Klebstoffe Kosmetika Lackreste Laugen Leuchtstofflampen Lösungsmittel Medikamente Nagellackentferner Ölfilter Pflanzenschutzmittel Putzmittel Rostschutzmittel Säuren Schädlingsbekämpfungsmittel Spraydosen Terpentin Thermometer Unkrautbekämpfungsmittel Verdünner Wachsreiniger WC-Reiniger
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