Es wurden unterschiedliche Datenbestände über Seen zusammengeführt und einheitlich verschlüsselt. Datengrundlage waren z.B. das Handbuch "Stehende Gewässer", das Baggersee-Kataster der damaligen LfU sowie die TK 25 und die DLM-Objektart 5112 (UIS-Thema: Wasserfläche (Fläche)) des LGL. Weitergehende Informationen: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/awgn" Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Das Projekt "Entwicklung eines innovativen hochautomatisierten Verfahrens zur Applikation von Multilayer-Barrierelacken auf Lebensmittelkartons als MOSH/MOAH- und Wasserdampf-Barriere, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: manroland Goss web systems GmbH.Verpackungen von Lebensmitteln beispielsweise Tiefkühlprodukten sind längst ein Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Gerade bei Tiefkühlprodukten begegnen dem Endverbraucher dabei aber immer wieder teils große Kunststoffbestandteile in den Verpackungen. Der stetige wachsende Hunger nach Tiefkühlpizza und generell nach Tiefkühlprodukten sowie sonstigen industriell verarbeiteten Lebensmitteln hat aber auch eine Schattenseite: Zur Verpackung der Tiefkühlpizza werden sogenannte Pizzafolien eingesetzt um die Tiefkühlpizza vor allem zur Vermeidung des direkten Kontakts fettiger Lebensmittel mit Recyclingkarton und somit gegen die Kontaktmigration von Mineralölbestandteilen in die Lebensmittel zu schützen. Zusätzlich wirken diese Folien als Wasserdampfsperre, um die Lebensmittel vor dem Austrocknen oder Aufweichen zu schützen. Dadurch entstehen alleine durch Tiefkühlpizzen in Deutschland mehr als 2.500 t Kunststoffabfälle pro Jahr - Tendenz steigend. Ziel des vorliegenden Projektes ist die Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zur Beschichtung von Verpackungskarton-Material aus recyclingfähigen GD2-Kartonagen mit mehreren Schichten sogenannter Barrierelacke zur Verhinderung der Migration von Mineralölen aus Druckfarben in die Lebensmittel hinein. Die neuentwickelte Beschichtung fungiert erstmals gleichzeitig als Wasserdampfsperre. Durch die neuartige Beschichtung werden die Folienverpackungen daher bei gleicher Funktionalität der Verpackung obsolet, womit eine signifikante Reduzierung von Kunststoffabfällen einher gehen wird. Die Entwicklung beinhaltet: 1.) Die Entwicklung anwendungsspezifischer, funktional optimierter Rezepturen für die Barrierelacke. 2.) Die Entwicklung des Verfahrens zum Aufbringen der neuartigen Beschichtung. 3.) Die Entwicklung einer hochautomatisierten Beschichtungsanlage, die kurze Umrüstzeiten sowie den lokalen Einsatz direkt am Produktionsort der Verpackungen ermöglicht.
Das Projekt "Entwicklung eines innovativen hochautomatisierten Verfahrens zur Applikation von Multilayer-Barrierelacken auf Lebensmittelkartons als MOSH/MOAH- und Wasserdampf-Barriere, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: GPD Foodpackaging GmbH & Co. KG.Verpackungen von Lebensmitteln beispielsweise Tiefkühlprodukten sind längst ein Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Gerade bei Tiefkühlprodukten begegnen dem Endverbraucher dabei aber immer wieder teils große Kunststoffbestandteile in den Verpackungen. Der stetige wachsende Hunger nach Tiefkühlpizza und generell nach Tiefkühlprodukten sowie sonstigen industriell verarbeiteten Lebensmitteln hat aber auch eine Schattenseite: Zur Verpackung der Tiefkühlpizza werden sogenannte Pizzafolien eingesetzt um die Tiefkühlpizza vor allem zur Vermeidung des direkten Kontakts fettiger Lebensmittel mit Recyclingkarton und somit gegen die Kontaktmigration von Mineralölbestandteilen in die Lebensmittel zu schützen. Zusätzlich wirken diese Folien als Wasserdampfsperre, um die Lebensmittel vor dem Austrocknen oder Aufweichen zu schützen. Dadurch entstehen alleine durch Tiefkühlpizzen in Deutschland mehr als 2.500 t Kunststoffabfälle pro Jahr - Tendenz steigend. Ziel des vorliegenden Projektes ist die Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zur Beschichtung von Verpackungskarton-Material aus recyclingfähigen GD2-Kartonagen mit mehreren Schichten sogenannter Barrierelacke zur Verhinderung der Migration von Mineralölen aus Druckfarben in die Lebensmittel hinein. Die neuentwickelte Beschichtung fungiert erstmals gleichzeitig als Wasserdampfsperre. Durch die neuartige Beschichtung werden die Folienverpackungen daher bei gleicher Funktionalität der Verpackung obsolet, womit eine signifikante Reduzierung von Kunststoffabfällen einher gehen wird. Die Entwicklung beinhaltet: 1.) Die Entwicklung anwendungsspezifischer, funktional optimierter Rezepturen für die Barrierelacke. 2.) Die Entwicklung des Verfahrens zum Aufbringen der neuartigen Beschichtung. 3.) Die Entwicklung einer hochautomatisierten Beschichtungsanlage, die kurze Umrüstzeiten sowie den lokalen Einsatz direkt am Produktionsort der Verpackungen ermöglicht.
Das Projekt "Entwicklung eines innovativen hochautomatisierten Verfahrens zur Applikation von Multilayer-Barrierelacken auf Lebensmittelkartons als MOSH/MOAH- und Wasserdampf-Barriere" wird/wurde ausgeführt durch: GPD Foodpackaging GmbH & Co. KG.Verpackungen von Lebensmitteln beispielsweise Tiefkühlprodukten sind längst ein Bestandteil unseres täglichen Lebens geworden. Gerade bei Tiefkühlprodukten begegnen dem Endverbraucher dabei aber immer wieder teils große Kunststoffbestandteile in den Verpackungen. Der stetige wachsende Hunger nach Tiefkühlpizza und generell nach Tiefkühlprodukten sowie sonstigen industriell verarbeiteten Lebensmitteln hat aber auch eine Schattenseite: Zur Verpackung der Tiefkühlpizza werden sogenannte Pizzafolien eingesetzt um die Tiefkühlpizza vor allem zur Vermeidung des direkten Kontakts fettiger Lebensmittel mit Recyclingkarton und somit gegen die Kontaktmigration von Mineralölbestandteilen in die Lebensmittel zu schützen. Zusätzlich wirken diese Folien als Wasserdampfsperre, um die Lebensmittel vor dem Austrocknen oder Aufweichen zu schützen. Dadurch entstehen alleine durch Tiefkühlpizzen in Deutschland mehr als 2.500 t Kunststoffabfälle pro Jahr - Tendenz steigend. Ziel des vorliegenden Projektes ist die Entwicklung eines neuartigen Verfahrens zur Beschichtung von Verpackungskarton-Material aus recyclingfähigen GD2-Kartonagen mit mehreren Schichten sogenannter Barrierelacke zur Verhinderung der Migration von Mineralölen aus Druckfarben in die Lebensmittel hinein. Die neuentwickelte Beschichtung fungiert erstmals gleichzeitig als Wasserdampfsperre. Durch die neuartige Beschichtung werden die Folienverpackungen daher bei gleicher Funktionalität der Verpackung obsolet, womit eine signifikante Reduzierung von Kunststoffabfällen einher gehen wird. Die Entwicklung beinhaltet: 1.) Die Entwicklung anwendungsspezifischer, funktional optimierter Rezepturen für die Barrierelacke. 2.) Die Entwicklung des Verfahrens zum Aufbringen der neuartigen Beschichtung. 3.) Die Entwicklung einer hochautomatisierten Beschichtungsanlage, die kurze Umrüstzeiten sowie den lokalen Einsatz direkt am Produktionsort der Verpackungen ermöglicht.
Das Projekt "Biobasierte Schrumpffolien für Gefrieranwendungen im Lebensmittelbereich, Teilvorhaben 1: Entwicklung von Biokunststofffilmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Südzucker AG.
Das Projekt "Biobasierte Schrumpffolien für Gefrieranwendungen im Lebensmittelbereich, Teilvorhaben 2: Entwicklung und Produktion von Biokunststofffolien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Freiberger Lebensmittel GmbH.
Die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Es gilt die weitere Verbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu senken und infizierte Personen bestmöglich medizinisch zu versorgen. Die Land- und Ernährungswirtschaft steht unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen vor der Aufgabe die Bevölkerung weiterhin zuverlässig mit Lebensmitteln zu versorgen und ist daher als systemrelevant und als kritische Infrastruktur einzuordnen. Eine Definition kritischer Infrastrukturen erfolgt in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV) vom 22. April 2016. Dort wird als kritische Infrastruktur der Sektor Ernährung - Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln - mit den Bereichen Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel benannt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hat bereits in der Sitzung des Landeskabinetts am 17.03.2020 die Feststellung herbeigeführt, dass die Landwirtschaft zur kritischen Infrastruktur gehört. Weiter nimmt die Landesregierung Sachsen-Anhalt in den von ihr erlassenen Verordnungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ausdrücklich auf die kritischen Infrastrukturen nach der BSI-Kritisverordnung Bezug. Weitere Informationen stellt das Informationsportal der Landesregierung zum Corona-Virus bereit. Auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt auf seinen Informationsseiten, dass das Bundeskabinett sowohl die Land- als auch die Ernährungswirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt hat. Auf die Beispiele in einer vom Bundesministerium und den für die Ernährungsnotfallvorsorge zuständigen Ministerien der Länder erstellten Leitlinie "Unternehmen der kritischen Infrastruktur Ernährung" wird verwiesen. Ernährungsunternehmen sind demnach Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Erzeugnissen zusammenhängende Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob das Unternehmen auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht. Zu Beginn der Coronavirus-Epidemie in Deutschland hatten Teile der Bevölkerung befürchtet, dass es an Lebensmitteln und anderen wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs fehlen könnte. Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln war dennoch zu keiner Zeit gefährdet. Durch diese Pandemie ist wieder mehr in das Bewusstsein gerückt, dass es grundsätzlich immer ratsam ist, Eigenvorsorge als Selbsthilfe zu betreiben, um auf eine eventuelle Störung bei der Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen Gütern des täglichen Bedarfs vorbereitet zu sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft betreibt das Portal Ernährungsvorsorge . Dort gibt es viele anschauliche Informationen über die staatliche und die private Vorsorge wie zum Beispiel Vorratstabellen und einen Vorratskalkulator zur Berechnung der für den eigenen Haushalt benötigten Mengen. Zur privaten Vorsorge wird empfohlen einen Getränke- und Lebensmittelvorrat für 10 Tage zu besitzen. Ein solcher Vorrat sollte für eine Person folgendes umfassen: Getränke 20 Liter Kohlehydrathaltige Produkte wie Getreideprodukte, Brot, Reis, Nudeln, Kartoffeln 3,5 kg Gemüse und Hülsenfrüchte 4,0 kg Obst und Nüsse 2,5 kg Milch und Milchprodukte 2,6 kg Fleisch, Fisch, Eier, Wurstwaren 1,5 kg Fette und Öle 0,4 kg Sonstige Produkte und Fertiggerichte nach Belieben. Unter Beachtung der bei dem Coronavirus üblichen Quarantänezeit sind Vorräte für 14 Tage ratsam. Eine wichtige Aufgabe des Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Grundgesetz (Artikel 80 a und 115 a). Sie gilt für alle Krisen - unabhängig davon, wodurch sie entstanden sind. Krisen können zum Beispiel durch Natur- und Umweltkatastrophen (etwa Hochwasser oder Tierseuchen), großtechnische Unfälle im In- und Ausland (wie Chemieunfälle oder Kernreaktorunfälle), kriminelle oder terroristische Akte oder militärische Auseinandersetzungen ausgelöst werden. Der Staat greift ein, wenn nach Feststellung durch die Bundesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln durch eine Krise in großen Teilen des Bundesgebietes ernsthaft gefährdet ist. Seine Aufgabe ist es, kurzfristig Versorgungsengpässe zu überbrücken. Dies muss natürlich geplant und vorbereitet werden, bevor eine Krise eintritt. Was der Staat zur Ernährungsvorsorge unternimmt, ist im Internet-Angebot des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur staatlichen Ernährungsvorsorge nachzulesen. Bei Schadensereignissen, die große Teile des Bundesgebiets betreffen, kann es mehrere Tage dauern, bis man Hilfe erhält. Dies bedeutet, dass Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel eingeschränkt oder nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen. Daher sollte man in jedem Fall einen ergänzenden privaten Notvorrat anlegen. In einem Notfall ist auch damit zu rechnen, dass über einen Zeitraum von mehreren Tagen die gewohnte Versorgung mit Wasser, Erdgas oder Elektrizität nicht zur Verfügung steht. Dies sollte man bei der Zusammenstellung des persönlichen Notvorrats berücksichtigen! Der private Notvorrat sollte ausreichen, um alle Personen des Haushalts für 10 Tage mit Lebensmitteln und Getränken zu versorgen. Als Getränk für den Notvorrat eignet sich besonders Mineralwasser. Erforderlich sind etwa zwei Liter am Tag für jede Person. Der größte Teil der Lebensmittel des Notvorrats sollte auch ohne Kühlung über einen längeren Zeitraum gelagert werden können. Hier bieten sich Konserven und Trockenware wie Nudeln, Reis, Erbsen und Linsen an. Tiefkühlkost verdirbt bei Ausfall der Stromversorgung innerhalb weniger Tage! Die Lebensmittel des Notvorrats sollten möglichst auch ungekocht und kalt verzehrt werden können, falls vorübergehend keine Möglichkeit besteht, wie gewohnt zu kochen. Es ist auf das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) der Lebensmittel des Notvorrats zu achten. Die ältesten Lebensmittel sollten aufgebraucht und die Bestände in regelmäßigen Abständen ergänzt werden. Weitere Informationen zur privaten Vorsorge und weiterführende Links sind im Internet-Angebot des BMEL zu finden. Hinweise für Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen können auch in der Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) nachgelesen werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat rechtliche Regelungen getroffen, um die Nahrungsmittelversorgung auch in schwerwiegenden Krisensituationen zu gewährleisten. Das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz schafft für den unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden Fall einer Krise bei der Lebensmittelversorgung die erforderlichen Instrumente, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gewährleisten zu können. Das Bundesland Sachsen-Anhalt führt die notwendigen Vorbereitungen und Planungen für sein Gebiet durch. Welche Ereignisse können zu einer Versorgungskrise führen? Zahlreiche Krisensituationen wie Hochwasser, ein großflächiger und lang anhaltender Stromausfall oder schwere Unfälle in kerntechnischen Anlagen können zu einer Verknappung von Lebensmitteln und damit zu Versorgungsengpässen führen. Darüber hinaus dienen die Vorräte auch der Versorgung der Bevölkerung im militärischen Spannungs- oder Verteidigungsfall. Wie wird die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt? Mit dem Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) hat die Bundesrepublik Deutschland für den Fall einer Versorgungskrise die notwendigen Instrumente geschaffen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherstellen zu können. Die Ernährungsnotfallvorsorge greift ein, wenn die Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs an Lebensmitteln in wesentlichen Teilen des Bundesgebietes akut gefährdet ist und hoheitliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich erscheinen. Warum gibt es eine staatliche Ernährungsvorsorge? Aufgabe des Staates ist es, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen und Versorgungskrisen vorzubeugen (Daseinsvorsorge). Die Rechtsgrundlage für diese Aufgaben ist das Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise ( Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) ). Die staatlichen Vorsorgemaßnahmen umfassen zunächst die Vorbereitung auf mögliche Krisen. Dazu werden insbesondere staatliche Nahrungsmittelreserven für den Notfall eingelagert. Welche Produkte werden in den staatlichen Lebensmittelnotvorräten gelagert? Im Rahmen der staatlichen Ernährungsvorsorge lagert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in der zivilen Notfallreserve Reis, Hülsenfrüchte und Kondensmilch sowie in der "Bundesreserve Getreide" Weizen, Roggen und Hafer. Gab es in den letzten Jahrzehnten Situationen, in denen auf die Notvorräte zurückgegriffen werden musste? Der Einsatz der staatlichen Nahrungsmittelnotvorräten war in Deutschland bisher noch nicht erforderlich. Während der Corona-Pandemie war das Angebot in den Geschäften eingeschränkt, zu einer Lebensmittelknappheit kam es jedoch nicht. Warum soll ich einen privaten Vorrat anlegen? Ergänzend zur staatlichen Vorsorge sollten die Bürgerinnen und Bürger im Haushalt einen Lebensmittelvorrat für etwa 10 Tage anlegen, der sich aus Frischprodukten, Trockenvorräten, Konserven, Fertiggerichten, Tiefkühlprodukten und verschiedenen Getränken zusammensetzen sollte. Ein privater Vorrat ermöglicht eine kurzfristige Selbstversorgung mit den notwendigen Lebensmitteln und bietet damit Schutz vor kurzfristigen Versorgungsengpässen. Unter den folgenden Links finden Sie zahlreiche Tipps für die private Vorratshaltung: Vorratskalkulator Vorratstabelle Lagerung von Lebensmitteln Haltbarmachung von Lebensmitteln Was kostet ein privater Notvorrat? Der Vorrat sollte nach Möglichkeit Lebensmittel enthalten, die üblicherweise im Alltag verwendet werden. Eigene Verzehrgewohnheiten sollten berücksichtigt werden. Die gelagerten Lebensmittel sollten entsprechend dem angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum ständig erneuert werden, so dass im Notfall auch genießbare Lebensmittel zur Verfügung stehen. Zusätzliche Kosten entstehen daher nur bei der Erstbeschaffung des Notvorrats. Warum sollte ich auch frische und gekühlte Lebensmittel einlagern? Frische und gekühlte Lebensmittel gehören zu einer ausgewogenen Ernährung und sind eine sinnvolle Ergänzung zum privaten Notvorrat. Bei einem Stromausfall sollten zuerst die gekühlten Lebensmittel verzehrt werden. Zuständige Behörden für die Ernährungsnotfallvorsorge in Sachsen-Anhalt Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kreise und kreisfreie Städte des Landes Sachsen-Anhalt
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Dr.-Oetker-Straße - 54516 Wittlich Bundesland: Rheinland-Pfalz Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Dr.Oetker Tiefkühlprodukte KG Haupttätigkeit: Herstellung v. Nahrungsmitteln/Getränkeprodukten aus tierischen Rohstoffen > 75 t/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Südring 1 19243 Wittenburg Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG Haupttätigkeit: Herstellung v. Nahrungsmitteln/Getränkeprodukten aus tierischen Rohstoffen > 75 t/d
Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen
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