Die Bibliothek der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung bietet rund 5.000 Bücher und 100 Zeitschriften zu allen Bereichen der Jagdkunde (wissenschaftlich bis unterhaltend) sowie zu den Themen Wald und Forst, Wildökologie, Jagdkunde, Landschaftsplanung und Naturschutz. Darunter befinden sich sowohl historische Schriften aus dem 18. Jahrhundert als auch aktuelle Veröffentlichungen. Der Bestand lässt sich im Bibliotheksverbund der Landesbibliotheken recherchieren. Die Bibliothek ist eine öffentliche Präsenzbibliothek ohne feste Öffnungszeiten. Deshalb bitten wir Sie, sich zwecks Terminabsprache direkt per E-Mail oder telefonisch an uns zu wenden.
Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Video: Die Parkfluencer*innen: ‘Waschechte Neubärliner’ Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär
Since the last Arctic Monitoring and Assessment Programme (AMAP) effort to review biological effects of the ex-posure to organohalogen compounds (OHCs) in Arctic biota, there has been a considerable number of new Arcticeffect studies. Here, we provide an update on the state of the knowledge of OHC, and also include mercury, ex-posure and/or associated effects in key Arctic marine and terrestrial mammal and bird species as well as in fishby reviewing the literature published since the last AMAP assessment in 2010. We aimed at updating the knowl-edge of how single but also combined health effects are or can be associated to the exposure to single compoundsor mixtures of OHCs. We also focussed on assessing both potential individual as well as population health impactsusing population-specific exposure data post 2000. We have identified quantifiable effects on vitamin metabo-lism, immune functioning, thyroid and steroid hormone balances, oxidative stress, tissue pathology, and repro-duction. As with the previous assessment, a wealth of documentation is available for biological effects inmarine mammals and seabirds, and sentinel species such as the sledge dog and Arctic fox, but information for ter-restrial vertebrates and fish remain scarce. While hormones and vitamins are thoroughly studied, oxidativestress, immunotoxic and reproductive effects need further investigation. Depending on the species and popula-tion, some OHCs and mercury tissue contaminant burdens post 2000 were observed to be high enough to exceedputative risk threshold levels that have been previously estimated for non-target species or populations outsidethe Arctic. In this assessment, we made use of risk quotient calculations to summarize the cumulative effects ofdifferent OHC classes and mercury for which critical body burdens can be estimated for wildlife across the Arctic.As our ultimate goal is to better predict or estimate the effects of OHCs and mercury in Arctic wildlife at the in-dividual, population and ecosystem level, there remain numerous knowledge gaps on the biological effects of ex-posure in Arctic biota. These knowledge gaps include the establishment of concentration thresholds forindividual compounds as well as for realistic cocktail mixtures that in fact indicate biologically relevant, andnot statistically determined, health effects for specific species and subpopulations. Finally, we provide future per-spectives on understanding Arctic wildlife health using new in vivo, in vitro, and in silico techniques, and providecase studies on multiple stressors to show that future assessments would benefit from significant efforts to inte-grate human health, wildlife ecology and retrospective and forecasting aspects into assessing the biological ef-fects of OHC and mercury exposure in Arctic wildlife and fish. © 2019 The Authors.
NRW präsentiert sich auf der Grünen Woche erstmalig mit Partnerregion Vom 17. bis zum 26. Januar 2025 ist das Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 100 Ausstellerinnen und Ausstellern auf der Grünen Woche vertreten und wird auf circa 1.200 Quadratmetern über 10 Messetage die Vielfalt Nordrhein-Westfalens um die Themen Landwirtschaft, Tourismus, ländliche Räume und Genuss präsentieren. In der NRW Halle 5.2a werden an den Messeständen einzigartige Produkte aus Nordrhein-Westfalen angeboten. Außerdem werden Blumen und Zierpflanzen vom Niederrhein oder auch Erlebnisangebote im ländlichen Raum präsentiert. Hierbei spielen auch die vielfältigen Projekte des Förderprogramms LEADER des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums zur Stärkung des ländlichen Raums eine wichtige Rolle. Begleitet wird der Landesauftritt von einem umfangreichen Bühnenprogramm, das den Messebesucherinnen und Messbesuchern täglich viele Stunden Kochshows und Mitmachaktionen bietet. Das Land NRW präsentiert sich auf der Grünen Woche 2025 zum ersten Mal mit einer Partnerregion. Der Niederrhein übernimmt in 2025 die Partnerregion in der NRW-Länderhalle. Unter dem Motto „Mit Herz für den Niederrhein“ präsentieren in einem gemeinsamen Areal der Halle die Akteure der LEADER-Regionen des Niederrheins sowie die Vereine „Genussregion Niederrhein e.V.“, „Agrobusiness Niederrhein e.V.“ und der „Niederrhein Tourismus GmbH“ die Region. Sie zeigen die facettenreiche Vielfalt des Niederrheins, die für genussvolle Produkte, zukunftsorientierte Landwirtschaft, nachhaltige, gesunde Ernährung und innovativen Ideenreichtum steht. Die Besucherinnen und Besucher können für den Niederrhein typische und qualitativ hochwertige Produkte probieren und die Region in all ihren Facetten kennenlernen. Gruppenfoto GW24, Foto: LANUV Übersicht der Ausstellenden in 2025 Agrobusiness Niederrhein e.V. Biologische Station im Rhein-Sieg-Kreis e.V. Die Faire Milch, Grefrath Ernährung-NRW e.V. Fischkultur NRW – Verband nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte e.V. Foodhub NRW e.V. Früh Kölsch, Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG GEPA - The Fair Trade Company Genussregion Ostwestfalen-Lippe e.V. Genussregion Niederrhein e.V. GRANDE ÉTOILE KLB, KLJB im Bistum Münster e.V. Landpark - Johann Spielmann GmbH Landesvereinigung der Milchwirtschaft Nordrhein-Westfalen e.V. LandFrauen Nordrhein-Westfalen LEADER/Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mein-ei.nrw e.V. Mutterkuhhalter NRW e.V. Niederrhein Tourismus GmbH Pflanzenzucht Heinz Manten Privatbrauerei Ernst Barre GmbH Weingut Pieper Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Zentrum für angewandte Fischerei, Fischökologie und Aquakultur Grüne Woche Die Grüne Woche ist eine internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Auf der Messe zeigt Nordrhein-Westfalen die Leistungsfähigkeit der Erzeuger von hochwertigen Lebensmitteln und die Produktvielfalt aus den verschiedenen Regionen des Landes. Die Wertschätzung gegenüber diesen Produkten wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern nahegebracht. Die GW ist Ausgangspunkt für das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA). Hier treffen sich internationale Ministerien und Nahrungsmittelproduzenten und zeigen mit ihren Gemeinschaftsschauen, was die faszinierende Welt der Nahrungs- und Genussmittel zu bieten hat. NRW auf der grünen Woche Das Land NRW beteiligt sich seit vielen Jahren an der weltgrößten Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau. Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant und organisiert das LANUV seit 2014 den Messeauftritt des Landes NRW. Wie werden Sie Teil des NRW-Netzwerkes auf der Grünen Woche? Die Möglichkeiten des Mitwirkens sind vielfältig: Sie reichen vom einmaligen Auftritt im Bühnenprogramm bis hin zur ein- bis zehntägigen Präsentation eines Messestandes. Bitte nehmen Sie bei Interesse oder Fragen direkt zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Kontakt auf. Katrin Emde Projektleitung IGW und Nachhaltige Ernährung Telefon: +49 2361 305 1598 Mobil: +49 (0) 172 262 1663 E-Mail: Katrin.Emde(at)lanuv.nrw.de
Holzminden/Hildesheim/Hannover . Der dramatische Rückgang der Insekten ist ein beunruhigender weltweiter Trend – doch lässt er sich durch angepasste Bewirtschaftungsweisen positiv beeinflussen? Eine im vergangenen Jahr gestartete „Inventur“ ausgewählter Arten wie Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen auf landeseigenen Naturschutzflächen geht dieser Frage noch bis 2024 auf den Grund. Im Fokus der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beauftragten Forscher und Forscherinnen: Die Schaffung optimaler Entwicklungsbedingungen für die Insektenarten durch entsprechende Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Der dramatische Rückgang der Insekten ist ein beunruhigender weltweiter Trend – doch lässt er sich durch angepasste Bewirtschaftungsweisen positiv beeinflussen? Eine im vergangenen Jahr gestartete „Inventur“ ausgewählter Arten wie Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen auf landeseigenen Naturschutzflächen geht dieser Frage noch bis 2024 auf den Grund. Im Fokus der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beauftragten Forscher und Forscherinnen: Die Schaffung optimaler Entwicklungsbedingungen für die Insektenarten durch entsprechende Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Der NLWKN ist in Niedersachsen zuständig für die Pflege- und Entwicklung von Flächen, die das Land für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege erworben hat. In vielen Fällen kooperieren örtliche Landwirte mit dem NLWKN. Sie bewirtschaften die landwirtschaftlichen Nutzflächen so vorbildlich, dass beispielsweise das europaweit selten gewordene arten- und blütenreiche Grünland erhalten wird. Dieses artenreiche Grünland bietet unter anderem auch Lebensraum für zahlreiche Insektenarten. Viele artenreiche Grünlandlebensraumtypen sind daher auch als Schutzgut in die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Gemeinsam mit der Landwirtschaft setzt das Land Niedersachsen so seine europäischen Verpflichtungen, den Niedersächsischen Weg und sein Aktionsprogramm Insektenvielfalt um. „Insekten spielen eine zentrale Rolle bei der Bestäubung von Pflanzen, der Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Kontrolle von Schädlingen und der Erhaltung der Biodiversität. Wenn die Insektenpopulationen dramatisch sinken, wird sich dies langfristig auf die landwirtschaftliche Produktion, die Nahrungsketten sowie unser gesamtes Ökosystem auswirken“, erklärt Heike Wellmann vom NLWKN in Hannover den ernsten Hintergrund des Projekts. Die ausgesuchten landeseigenen Naturschutzflächen in den Landkreisen Holzminden und Hildesheim bieten für die Fragestellung der Forschenden von der Arbeitsgemeinschaft Tierökologie Liebelt-Dörfer-Lohr interessante Untersuchungsbedingungen: Sie befinden sich in öffentlicher Hand und in Schutzgebieten mit dem strengsten Schutzstatus. „Hier wurde bereits über Jahre hinweg extensiv gewirtschaftet und es wurden immer wieder zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen. Somit müssten optimale Bedingungen für unsere Insektenbestände vorliegen“, so Wellmann. Dies untersuchen die Forschenden in den Ithwiesen, am Burgberg und in der Rühler Schweiz noch bis 2024. Sie sind dafür auch aktuell wieder im Gelände unterwegs. Vom Aussterben bedrohte Arten nachgewiesen Vom Aussterben bedrohte Arten nachgewiesen Im Rahmen des ersten Erfassungsdurchgangs 2022, dessen Daten nun vorliegen, konnten auf 74 individuellen Untersuchungsabschnitten zusammen über 20.650 Individuen nachgewiesen werden. Insgesamt wurden 49 Tagfalter- und Widderchenarten, 13 sonstige tagaktive Nachtfalterarten und 18 Heuschreckenarten erfasst. Ein Highlight der bisherigen Erfassung ist etwa der Nachweis des Großen Perlmutterfalters, der in Niedersachsen auf der Roten Liste steht und als stark gefährdet gilt. Der Edelfalter ist Zeiger- und Zielart des Biotoptyps Kalkmagerrasen im Weserbergland. Jetzt im Mai können die Raupen auf Wiesenknöterich oder Veilchen gefunden werden. Ab Mitte Juni sind die Männchen beim Überfliegen extensiv genutzter Wiesen zur Paarung zu beobachten. Der Falter überwintert als Jungraupe in der Streuschicht der Wiese. Darüber hinaus wurden vier vom Aussterben bedrohte Arten nachgewiesen: der Mädesüß-Perlmutterfalter und das Große Fünffleck-Widderchen in der Rühler Schweiz, der Enzian-Ameisenbläuling am Burgberg und der Ulmen-Zipfelfalter in den Ithwiesen.
esamtgebiet: 3002 MOhr - B roßes Mausohr 3003 ElBi - B iber 3004 FiO - A32012 BaN - B ischotterBachneunauge 1018 Ere - B %U remit # S 1019 Hirk - B irschkäfer 5 S # 1 %U#S #S % #U S #S %U #S #S #S 30006 RoUn - B #S Rotbauchunke %U#S #S #S S # #S %U#S #S #S #S #S #S #S # #S S ##S S #S #S #S %U #S #S #S #S 31010 Hel - C #S #S #S #S #S Heldbock 31014 Hel - C #S #S #S % U #S #S #S ##S S #S #S %U#S#S#S %U %U %U#S #S% U % U #S %U#S #S% U %U#S #S #S #S #S Heldbock #S #S 31009 Hel - A Heldbock #S #S #S #S #S #S ##S S #S ##S S #S #S U #S% #S #S #S %U #S S # #S #S% U 1 S # #S C 32016 SlP - B #S ##S S %U %U %U #S #S #S # SS S# # 2 S # #S #S #S #S #S #S U #S#S% %US#%U % U %U#S#S 31008 Hel - C Heldbock #S #S C S # 31020 GrFl - B ##S S #S Grüne Flussjungfer ## S S S # ##S S 32022 Bit - B #S #S #S Bitterling ##S S Heldbock S # % %U#S SU # S # U S% # # S S # #S %U %U S # ##S S #S #S #S #S 32026 Bit - A31012 Hel - C BitterlingHeldbock %U Rotbauchunke # #S#S S #S#S #S 30016 RoUn - B #S #S %U #S # #S S #S #S #S %U %U #S%U U%%U %U#S#SU% #S S # #S #S 1 %U 31015 Hel - A SchlammpeitzgerHeldbock #S #S %U %U %U#S%U 31007 Hel - B #S Bitterling #S ##S S #S #S # S #S # S #S #S #S #S FFH_0067 (DE 4140 304) und SPA_0001 (DE 4139 401) #S Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie- #S Heldbock S # #S 1 #S #S #S S ##S #S #S#S #S # S #S #S #S #S #S #S #S#S #S # S #S 32025 Bit - B Bitterling ##S S 30017 RoUn - B #S Habitate der Arten nach Anhang II der FFH-RL Säuger 32012 BaN - A Fische Habitatlinien Fische Lurche Habitatflächen Kammmolch Fachbereich 4 LANDSCHAFTS-Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, P L A N U N GZur Großen Halle 15 Landschaftspflege und Umweltbildung #S 06844 Dessau-Roßlau Datum der Ausfertigung: Habitatfläche Grüne Flußjungfer âA Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 2013 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 10.000; © LVermGeo LSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008 # S Käfer Falle_ohne Nachweis Habitatflächen Hirschkäfer, Eremit Habitatflächen Heldbock Falle_mit Nachweis Fundpunkte Käfer Sichtnachweis Fundpunkte Rotbauchunke Sachsen-Anhalt GmbH Libellen 5-stellige Habitat-ID C Landesamt für Umweltschutz DR. REICHHOFF Habitatflächen Fische Habitatflächen Biber, Fischotter, Großes Mausohr Fundpunkte Kammmolch Auftraggeber: #S #S 1#S1-5 Rufer 2# S6-10 Rufer 3# S11-50 Rufer 4# S51-100 Rufer 5> 100 Rufer U% U% #S %U %U Eremit (aktuell besiedelte Eiche) Hirschkäfer (aktuell besiedelte Eiche) Heldbockeiche (Datenbestand BIORES) Heldbockeiche kontrolliert (aktuell besiedelt) Heldbockeiche kontrolliert (aktuell nicht besiedelt) #S Untersuchungsgebiet FFH_0067 / EU-SPA_0001 #S #S #S #S â Kammmolch# S #S#S #S Rotbauchunke Habitatflächen Rotbauchunke 1 : 10.000 #S # S 30025 KaMo - B 30018 RoUn - C Bestand und Bewertung Maßstab Bitterling #S #S # S #S 31011 Hel - A Artkürzel Karte 5a-2 32032 Bit - B #S Legende Erhaltungszustand #S #S 1 "Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst" #S Kammmolch S # Habitatflächen C ##S S 30026 KaMo - B #S dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA # S #S #S #S #S Managementplan für das FFH-Gebiet # S #S #S #S #S #S "Dessau-Wörlitzer Elbauen" und dem #S #S 32028 Bit - B Rotbauchunke #S ##S S #S âC #S Heldbock #S #S Bitterling #S 31013 Hel - A Heldbock ##S S #S #S Schlammpeitzger #S #S Kammmolch 32015 SlP - B #S #S 32033 Bit - B #S #S #S #S 30024 KaMo - B % %UU #S #S %UU% 32018 SlP - B Rotbauchunke #S #S # S #S #S #S # #S S 30015 RoUn - B # S #S #S #S #S C #S #S Bitterling #S #S #S #S ##S #S S # S #S #S#S #S #S #S#S #S S#S # ##S S 31006 Hel - A S # # S #S #S #S # #SS #S ##S S #S 32027 Bit - B S # U#S #S#S#S # % S #S #S Bitterling #S %U # S C #S 32022 Bit - B #S #S %U#S%U#S #S #S %U#S#S #S #S #S #S #S #S #S #S S # #S #S C 1 #S% U Schlammpeitzger #S #S CS# U% %U #S S # #S %U C #S #S #S
Der Braunbrustigel oder Westigel ist der in West- und Zentraleuropa - und somit auch in Hessen -vorkommende Vertreter der beiden europäischen Igelarten. Die einst häufige Art ist jedoch in den letzten Jahren immer seltener zu sehen. In der Roten Liste der Säugetiere Hessens von 2023 wird der Igel daher in der Vorwarnliste geführt. Der Bestandstrend ist offensichtlich abnehmend, das genaue Ausmaß und die Ursachen hierfür sind jedoch nicht genauer bekannt, da bisher keine systematische Erfassung der Igelvorkommen in Hessen durchgeführt wird. Um diese Wissenslücke zu schließen und die Datengrundlage zu verbessern, rufen das HLNUG und das Institut für Tierökologie und Naturbildung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, Igel-Beobachtungen und -Totfunde über das Meldeportal des HLNUG zu melden. Das Beifügen von Fotos sowie Anmerkungen zum Zustand der Tiere sind dabei ausdrücklich erwünscht und können helfen ein genaueres Bild zu erhalten. Eine Störung der Tiere sollte selbstverständlich vermieden werden. Da Igel die kalte Jahreszeit im Winterschlaf verbringen, sind die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere je nach Witterung nur von März/April bis Oktober/November zu beobachten. Im Herbst, wenn sich insbesondere die Jungtiere Fettreserven für den Winterschlaf anfressen müssen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Igelbeobachtungen. Ziel des Projekts ist es, die Datengrundlage zu den Hessischen Igelvorkommen zu verbessern als Basis für weiterführende Untersuchungen, aber auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Wildtier des Jahres 2024 zu lenken, das trotz großer Beliebtheit langsam aber stetig aus den Gärten und der Landschaft zu verschwinden droht. Melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Systematik: Ordnung: Insektenfresser ( Eulipotyphla ) Familie: Igel ( Erinceidae ) Art: Braunbrustigel oder Westigel (auch Igel) ( Erniaceus europaeus ) Merkmale: Färbung von Fell, Gesicht und Stacheln dunkel- bis hellbraun. Das Stachelkleid besteht aus 5.000-7.500 2-3 cm langen, hell-dunkel gebänderten Stacheln. Die Vorderfüße sind mit langen Krallen versehen, der kurze Schwanz ist unscheinbar, die Ohren rund und klein, die Schnauze spitz und beweglich. Sinne: Das Sehvermögen ist bei dem nachtaktiven Igel relativ schlecht ausgebildet. Umso besser sind Geruchs-, Gehör- und Tastsinn entwickelt. Igel können auch im Ultraschallbereich sehr gut hören. Größe & Gewicht : Adulte Tiere weisen eine Körperlänge von 20-30 cm und ein Gewicht von 600 – 1500 g auf, wobei die Männchen etwas größer und schwerer sind als die Weibchen. Verbreitung: In ganz West- und Zentraleuropa und somit auch in Hessen und Deutschland flächendeckend verbreitet. In Neuseeland eingeführt. Lebensraum: Strukturreiche Landschaften in Parks und Gärten, Streuobstwiesen sowie Laub- und Mischwälder. Strukturarme Landschaften und große Äcker werden gemieden. Lebensweise: Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben als Einzelgänger und sind sehr ortstreu, zeigen aber in der Regel kein Territorialverhalten. In einer Nacht können Igel mehrere Kilometer zurücklegen. Bei den Männchen sind Streifgebiete von über 100 ha nicht selten, während es bei den Weibchen nur 3-10, maximal 30 ha sind. Bei Gefahr rollen Igel sich mit Hilfe einer ringförmigen Muskulatur zu einer Stachelkugel ein. Die Wintermonate von etwa Oktober/November bis März/April verbringen Igel im Winterschlaf in einem dichten und geschützten Nest. Nestbau: Igel nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Nester. Den Winterschlaf verbringen sie in einem dichten, möglichst geschützt und ungestört gelegenen Winternest. Recht einfach gebaute Tagesnester dienen in der aktiven Zeit des Jahres tagsüber als Ruhestätte. In gut geschützten Aufzuchtnestern ziehen die Igelweibchen ihre Jungen auf. Die Nester bestehen meist aus Laub, Moos und Gras und befinden sich oft in Reisig- und Laubhaufen oder dichten Gebüschen, aber auch in Schuppen und Scheunen. Nahrung: Hauptnahrung sind Insekten, Regenwürmer, Asseln, Schnecken, aber auch Frösche, kleine Schlangen, Eidechsen, junge Mäuse, Vogeleier und Aas werden verzehrt. Fortpflanzung & Jungenaufzucht: Die Paarungszeit dauert etwa von Mai bis August. Nach 32-36 Tagen Tragzeit werden 4-5 (selten bis zu 10) nackte und blinde Junge zur Welt gebracht. Die Nesthocker werden etwa 6 Wochen lang von der Mutter gesäugt. Bereits mit 3 Wochen beginnen sie die Nestumgebung zu erkunden und mit etwa sieben Wochen und einem Gewicht von 250-350g sind sie selbständig und gehen ihre eigenen Wege. Lebensdauer: In der freien Natur leben Igel durchschnittlich knapp 2 Jahre, nur wenige Tiere erreichen ein Alter von bis zu 7 Jahren und nur 1/3 der Jungtiere übersteht das erste Lebensjahr. In Menschlicher Obhut können die Tiere auch bis zu 11 Jahre alt werden. Natürliche Feinde: Große Greifvögel wie Uhu und Habicht sowie Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär können dem Igel gefährlich werden, aber auch Parasiten wie Flöhe, Milben und Würmer führen bei starkem Befall geschwächter Tiere zum Tod. Gefährdungen: Lebensraumverlust durch fehlende Hecken- und Saumstrukturen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaften sowie durch naturferne, „sterile“ Gärten ohne Nahrungsangebot und Versteckmöglichkeiten. Lebensraumzerschneidung durch Barrieren wie Zäune, Mauern und Straßen. Rückgang der Insektenfauna sowie trockenheitsbedingter Nahrungsmangel. Direkte Gefährdung durch Straßenverkehr, Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen, Mähgeräte wie Motorsensen und Mähroboter, künstliche Teiche ohne Ausstieg, Kellerschächte o. Ä. ohne Ausstieg. Igel sind geschützte Wildtiere, die nach den Vorschriften für besonders geschützte Tierarten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nicht gefangen und aus der Natur entnommen werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Eingreifen erlaubt. So dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere in menschliche Obhut genommen werden, um sie gesund zu pflegen. Dabei sollten unbedingt Igelexperten oder Tierärzte zu Rate gezogen werden, denn die Aufzucht von Igeln ist schwierig und die Erfolgschancen einer Wiederauswilderung erfahrungsgemäß gering. Die Tiere sind nach der Genesung unverzüglich wieder freizulassen. Ein Eingreifen sollte nur bei eindeutig hilfebedürftigen Igeln erfolgen: Offensichtlich verletzte Tiere Offensichtlich kranke und geschwächte Tiere. Mögliche Indizien: Igel die tagsüber unterwegs sind, torkeln, reglos liegen, sich bei Berührung nicht einrollen. Länger verwaiste Säuglinge Igel, die noch nach Wintereinbruch draußen unterwegs und deutlich geschwächt sind. Ausführliche Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner (deutschlandweit) gibt es z. B. bei Pro Igel e.V. In einem Igelfreundlichen Garten darf es ruhig etwas unordentlich zugehen. Verzichtet man auf allzu gründliches Aufräumen, lässt Totholz, Reisig und Herbstlaub liegen und legt möglichst vielfältige naturnahe Strukturen an, ist dem kleinen Stacheltier schon sehr geholfen. Dabei können einfache Maßnahmen schon viel bewirken und darüber hinaus auch zahlreichen anderen heimische Tierarten zugutekommen: Natürliche Igelverstecke anbieten: Hecken mit heimischen Sträuchern, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen bieten Igeln Möglichkeiten für Tagverstecke und Winternester. Aber auch seine Nahrungstiere, wie z. B. Würmer, Schnecken oder Insekten, tummeln sich gerne in diesen eher schattig-feuchten Bereichen. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Tel.: 0641-200095 24 Ansprechpartnerin: Irene Glatzle Institut für Tierökologie und Naturbildung GmbH Marburger Straße 14 + 16, 35321 Laubach-Gonterskirchen Tel.: ++49 (0) 6405 505 77 - 0 E-Mail: info[at]tieroekologie.com Ansprechpartner: Dr. Markus Dietz, Lisa Höcker Irene Glatzle Tel.: 0641-200095 24 Melden Sie uns Ihre Sichtung Rote Liste der Säugetiere Hessens (2023) Igelhilfe: Pro Igel e. V. Igelfreundlicher Garten: NABU (Naturschutzbund) e. V. Igelzentrum Zürich
6022 Casfib 6023 # 6025 Casfib # Grenze FFH-Gebiet Maßnahmeflächen für Arten des Anhangs II ID der Erhaltungsmaßnahme ID der Entwicklungsmaßnahme 6025 6xxx Misfos 7xxx Rodama Art # Arten des Anhangs II Fische Maßnahmeflächen CobtaeSteinbeißerCobitis taenia MisfosSchlammpeitzgerMisgurnus fossilis RodamaBitterlingRhodeos sericens amarus Biber 6026 Castor fiber Casfib Biber Maßnahmeflächen FFH_0157 (DE 3737 302) und SPA_0011 (DE 3437 401) Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie- Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Teilkarte 3) Maßstab 1 : 10.000 Landesamt für Umweltschutz Auftraggeber: Fachbereich 4 Sachsen-Anhalt LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF Casfib # Managementplan für das FFH-Gebiet "Elbaue zwischen Derben und Schönhausen" und den dazugehörigen Ausschnitt des EU SPA "Elbaue bei Jerichow" Karte 6.2b GmbH Casfib Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 8823183 / 8823196 Datum der Ausfertigung: Oktober 2009 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 10.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995 # Casfib
Legende Für die jagdliche Nutzung ergeben sich folgende Regelungen für das Gesamtgebiet: Einhaltung bzw. Erreichen einer Schalenwilddichte, die eine natürliche Verjüngung der lebensraumtypischen Hauptbaumarten gewährleistet Reduktion von Neozoen, wie Waschbär oder Marderhund in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine störenden Handlungen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell im TG Ringelsdorfer Bach für den Kranich) keine Errichtung jagdlicher Einrichtungen und keine Kirrungen in und an Moorwald sowie Quellmooren Für die NSG sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: kein aktives Einbringen nicht standortheimischer, lebensraumfremder und invasiver Gehölzarten, wie beispielsweise Fichte, Douglasie, Lärche, Roteiche oder Hybrid-Pappel keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen. Rückegassenabstand mindestens 40 m keine Holzernte innerhalb der Vegetationsperiode von März bis Oktober (bei vorheriger Kontrolle auf Nichtbetroffenheit potenzieller Fledermausquartierbäume ist Holzernte auch ab Anfang September möglich) keine Holzrückung innerhalb der Vegetationsperiode von März bis August kein Dünger- und Pestizideinsatz keine Kalkung keine flächige Befahrung keine flächige Bodenbearbeitung zur Bestandesbegründung kein Durchrücken von Bachläufen in Horstschutzzonen von Vogelarten gem. § 28 NatSchG LSA keine den Charakter des unmittelbaren Horstbereiches verändernde Maßnahmen, insbesondere durch Freistellen von Brutbäumen oder Anlegen von Sichtschneisen, ganzjährig im Umkreis von 100 m und während der Fortpflanzungszeit im Umkreis von 300 m (gilt aktuell im TG Ringelsdorfer Bach für den Kranich). Für das Totalreservat sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: die Totalreservatsregelung der bestehenden Verordnung ist umzusetzen mittel- bis langfristige Umwandlung der Forsten aus nicht standortheimischen, lebensraumfremden Baumarten innerhalb der Kernzone des NSG Magdeburgerforth in Bestände, die der natürlichen Vegetation entsprechen Für die Gewässer sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: Für die Gewässerrandstreifen sind folgende Nutzungsregelungen erforderlich: Managementplan für das FFH- Gebiet "Ringelsdorfer-, Gloine- und Dreibachsystem im Vorfläming" keine Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandsstreifen gem. WG LSA (Gewässer 1. Ordnung 10 m, Gewässer 2. Ordnung 5 m) keine Veränderung des Bodenreliefs, FFH_0055 (DE 3738 301) keine Ausbringung von Gülle und Pflanzenschutzmitteln, zulässiger Viehbesatz von maximal 1,4 GVE/ha, keine Anlage offener Tränkstellen an den Gewässern, Karte 7 Gebietsspezifisch angepasste Gestaltung Auszäunung der Gewässer bei Beweidung, Weidezäune müssen entlang der Gewässer mindestens einen Abstand von 1 m von der Böschungskante einhalten; Maßstab 1 : 25.000 kein Umbruch von Grünland. Im Rahmen der Gewässerunterhaltung ist zu regeln, dass: Auftraggeber: Sachsen-Anhalt keine Veränderungen der natürlichen hydrologischen Verhältnisse durch den Bau von Verwallungen und Auspolderungen oder durch Entwässerungsmaßnahmen erfolgen vorhandene Biberansiedlungen geduldet werden erforderliche Krautungen immer entgegen der Fließrichtung erfolgen, um dem Benthos Flucht- und Wiederbesiedlungsmöglichkeiten zu schaffen Eine fischereiliche Nutzung der Gewässer des Gebietes findet nicht statt. Es ergibt sich dennoch folgende Regelung: keinerlei Besatz der Gewässer mit Fischen LANDSCHAFTS- PLANUNG DR. REICHHOFF GmbH Landesamt für Umweltschutz Fachbereich 4 Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur Großen Halle 15 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 Datum der Ausfertigung: September 2011 Kartengrundlage: Topographische Karte 1 : 25.000; Erlaubnis-Nr.: LVermGeo/P/086/1995
Die 1957 gegründete Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung gehört seit dem 01.06.2014 als Fachbereich 27 zum Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Abt. 2 (Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde und Fischereiökologie). Der Auftrag – Forschung, Beratung und Entwicklung von Lösungen sowie Aus- und Fortbildung – wie bereits in der Stiftungskurkunde beschrieben – ist im Landesjagdgesetz formuliert. Dienstleistungen Alters- und Bestimmungsuntersuchungen Stellungnahmen in öffentlichen Verfahren Mitwirkung in der Berufsausbildung Fortbildungen Fachgebiete und Aufgaben Fachgebiet Aufgaben Schalenwild, Wildschadenverhütung Wechselbeziehungen zwischen Wild und Lebensraum Etho-Ökologie des Schalenwildes Integrierte Managementkonzepte zur Jagd, Naturschutz, Waldbau und Tourismus Fachgrundlagen für Hegegemeinschaften Jagd und Wild in der Gesellschaft Monitoring der Bestandsentwicklung ausgewählter Wildarten im Siedlungsraum Konzept zum Umgang mit jagdbaren Neobiota (Niederwild) Zentrale Streckenstatistik Wildgesundheit Fallwilduntersuchung, Tierkrankheiten und Genetik Belastungen des Wildes mit Pflanzenschutzmitteln und Umweltschadstoffen Wildverluste im Straßenverkehr, an Kanälen, Mähverluste Sonstiges Haarwild, Federwild, Offenlanduntersuchungen Entwicklung von Methoden für eine nachhaltige Erhaltung und Bejagung des Wildes Fachliche Betreuung des Lehr- und Versuchsreviers Orsoy Stellungnahmen, Beratungen und Begleitung zu Anträgen zum Projekt WILD und zum Rebhuhnmonitoring Untersuchungen zu Wild und Straßenverkehr Biotopverbundplan Monitoring an Wildbrücken und Wildwarnanlagen Abstracts Abstracts of the 36 IUGB Kongress, Poland Abstracts of the 35 IUGB Congress, Budapest Jagdstrecke Erläuterungen zur Jagdstrecke 2023-2024 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2022-2023 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2021-2022 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2020-2021 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2019-2020 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2018-2019 Erläuterungen zur Jagdstrecke 2017-2018 Jagdstrecken-Statistik Fallwildberichte Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2021 - 2022 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2020 - 2021 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2019 - 2020 Fallwildbericht Jagdjahre 2016/17, 2017/18 und 2018/19 in NRW Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2015 - 2016 enthält die Zusammenstellung der Gutachten über die Erkrankungs- und Todesursachen von 768 Stück Wild aus dem Jagdjahr 2015/16. Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2014-2015 mit Ausführungen zu Schmallenberg-Virus und Tularämie Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2013-2014 mit Ausführungen zu Staupe und Räude Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2012-2013 mit Monographie zu Fasanen und Ergebnissen zu SBV-Untersuchungen Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2011-2012 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2010-2011 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2009-2010 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2008-2009 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2007-2008 Fallwildbericht NRW Jagdjahr 2006-2007 Publikationen/Downloads Schalenwildkonzept Wiederbewaldung Waldentwicklung und Nahrungspräferenzen des Damwildes Wildforschung in Deutschland Wildtierforschung/ Wildtiermanagement Waldwissen: Bejagungs-/ Äsungsschneisen an Aufforstungs- /Verjüngungsflächen Waldwissen: Die Zeit nach der Kalamität richtig nutzen 23. Landeshegeschau des Landesjagdverbandes NRW e.V. 06/22 Beobachtungen im Revier 2022 Hegegemeinschaften: Aufgaben/Perspektiven 2017 Broschüre zur Verhütung von Wildschäden Wildschwein im Garten - Was nun? Bonner Jägertag 42. Bonner Jägertag 2019 Einladung zum 42. Bonner Jägertag 42. Bonner Jägertag 2019 AFZ DerWALD Ausgabe 6 42. Bonner Jägertag 2019 AFZ Lebensräume erhalten und gestalten Bonner Jägertag 2016 Artikel aus Rheinisch-Westfälischer / Niedersächsischer Jäger Waschbär-Spulwurm auf Menschen übertragbar Hitze und Trockenheit - Probleme für heimisches Wild? Muttertierschutz beim Rotwild Geschichte der FJW 1950 Gründung der „ Forschungsstelle für Jagdkunde des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen “ mit Sitz im Zoologischen Forschungsinstitut und Museum Alexander Koenig in Bonn auf Initiative des Jagdzoologen Dr. Harry Frank (zugleich wissenschaftlicher Leiter) 1955 Umbenennung in „Jagdkundliche Forschungs- und Beratungsstelle des Landesjagdverbandes“ 1957 „Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung“ (FJW)wird als private Stiftung des Landes NRW und des Landesjagdverbandes NRW gegründet; Forsthaus Hardt mit dem umliegenden Gelände langfristig vermietet bzw. verpachtet; Dr. Erhard Ueckermann von 1957 bis 1989 Leiter der FJW 1976 Verstaatlichung der FJW als Einrichtung des Landes gemäß §§ 53 und 54 des Landesjagdgesetzes NRW zur Steigerung der Effizienz & für eine höhere Sicherheit der Angestellten; Aufgaben werden im § 53 LJG-NRW inhaltlich aus der Stiftungsurkunde übernommen; Gelder werden durch Jagdabgabe bezogen (§57 LJG-NRW); Arbeitsbereiche: Schalenwild, Wildbestandsbewirtschaftung & Wildschadenverhütung; Niederwild & Raubwild; Wildkrankheiten; später dazu: Wildökologische Landschaftsinformation; Wildökologie 1994 (01.04.1994) Gründung der LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten) bzw. LAfAO (Landesamt für Agrarordnung); FJW wird Dezernat der LÖBF 2007 FJW wird Referat (später Schwerpunktaufgabe) des Landesbetriebs Wald & Holz 2014 (01.06.2014) FJW wird Fachbereich 27 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in der Abteilung 2 Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde und Fischereiökologie 2019 Umstellung des Haushaltes der FJW auf Landesmittel Geschichte des Standorts Forsthaus Hardt: Das Forsthaus Hardt liegt auf den Ausläufern des Siebengebirges im Waldgebiet Ennert-Hardt. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts befand sich auf dem Ennert und der Hardt ein Braunkohleabbaugebiet. 1805 wurde zudem die erste Alaunhütte gegründet. Bereits 1856 war das Bonner Unternehmen das bedeutendste Alaunwerk Preußens. Das Forsthaus Hardt wurde 1853 als Verwaltungsgebäude des Betreibers, dem „Bonner Bergwerk- und Hüttenverein“ erbaut. 1876 wurde die Alaungewinnung dann jedoch eingestellt. Um die Landschaft vor den Folgen des fortschreitenden Gesteinsabbaus im 19. Jahrhundert zu schützen, wurde das Siebengebirge 1923 unter Schutz gestellt und ist somit das älteste deutsche Naturschutzgebiet. Das Forsthaus Hardt lag damals inmitten von 316 ha Grubenfeldern; heute sind diese wieder vollständig bewaldet und werden als Naherholungsgebiet genutzt. 1957 wurde das Forsthaus Hardt mit dem umliegenden Gelände durch das Land Nordrhein-Westfalen gekauft und anschließend langfristig vermietet bzw. verpachtet. Seit 2004 steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Aufgabengebiete der FJW: Aufgaben-Dreiklang: Beratung, Forschung, Aus- & Fortbildung In der Stiftungsurkunde bereits genannt: Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen des Wildes unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Land Nordrhein-Westfalen Erforschung der Wildkrankheiten sowie die Möglichkeiten derer Bekämpfung Erforschung der Möglichkeiten der Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Förderung des gesamten Jagdwesens (…) und das Verständnis für das Wild in der Allgemeinheit zu wecken und zu vertiefen Der Arbeitsplan der FJW wird jährlich durch den FJW-Beirat beraten. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vertreter der obersten Jagdbehörde (als Vorsitz), fünf Jägern (davon mindestens ein hauptberuflicher Land- oder Forstwirt) und je einem Vertreter des Naturschutzes, Vogelschutzes und der Falknerei. Zahlreiche bedeutende Ergebnisse der Arbeit der Forschungsstelle haben bereits Eingang in die Praxis gefunden: Empfehlung zur Einführung des Wildunfalls in die KFZ-Teilkaskoversicherung im Jahr 1967 Richtlinie zur Sicherung der Bundesfernstraßen gegen Verkehrsunfälle mit Wild Raumordnung für große Wildtiere, an die sich die Konzeption zum Lebensraumverbund und den Grünbrücken anschließen Bundesweit erste kostenlose Untersuchung von Fallwild auf Krankheiten als Grundlage für das Monitoring zur Wildgesundheit (z.B. Europäische & Afrikanische Schweinepest, Tollwut etc.) Weiteres Engagement: Die „International Union of Game Biologists“ (IUGB) wurde auf Vorschlag von Dr. Harry Frank, dem damaligen Leiter der Forschungsstelle für Jagdkunde des Landesjagdverbandes NRW, und auf Einladung von Prof. Nüsslein 1954 gegründet. Sie stellt auch heute noch eine der bedeutendsten internationalen Zusammenschlüsse von Wildbiologen dar. Seit 1962 ist die FJW Mitglied des Verbands Deutscher Forstlicher Forschungsanstalten. Seit 1969 ist die FJW Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft wildbiologischer und jagdkundlicher Forschungsstätten mit Vertretern in Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Frankreich. Gegründet wurde diese auf Initiative des ehemaligen Leiters (1957 – 1989) der FJW Dr. Erhard Ueckermann. Herausgabe der „Zeitschrift für Jagdwissenschaften“ seit 1973 Seit 1977 Veranstalter der jährlich stattfindenden Bonner Jägertage als Forum der Begegnung zwischen Wissenschaft und Praxis.
Origin | Count |
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Bund | 700 |
Land | 19 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 698 |
Text | 10 |
unbekannt | 11 |
License | Count |
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geschlossen | 21 |
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Language | Count |
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