Kollisionen zwischen Wildtieren und Fahrzeugen stellen weltweit einen signifikanten Mortalitätsfaktor dar und verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. 295.000 Wildunfälle stellten 2019 einen neuen Höchstwert in Deutschland dar, was sich auch in den Sachschäden mit 885 Mio. € widerspiegelt. Für eine zuverlässige und dauerhafte Wildunfallprävention ist bundesweit auf behördlicher Ebene eine einheitliche Dokumentation von Wildunfällen notwendig; aktuell variiert diese deutlich zwischen den Bundesländern. Gleichzeitig weisen Forschungsergebnisse auf die Notwendigkeit hin, mit Präventionsmaßnahmen gegen Wildunfälle auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer einzuwirken, anstatt das Wildtierverhalten zu steuern. In diesem Zusammenhang sollte der Blick auch auf landschaftsökologische Faktoren im Straßenumfeld geworfen werden, die auf das Verhalten von Tieren einwirken und somit Potenzial zur Vermeidung von Wildunfällen haben.
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchstechniker / Ausbilder (m/w/d) Rinderhaltung und -zucht zum 01.06.2024 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Iden aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 3 Dezernat 32 Zentrum für Tierhaltung und Technik Milchviehhaltung und -zucht Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgabengebiet: Planung, Durchführung und Auswertung praxisorientierter Versuche zu Fragen des Tier- wohls und der tierartgerechten Haltung von Milch- und Jungvieh, insbesondere Beurteilung und Weiterentwicklung von Haltungssystemen unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes und der Tiergerechtheit, von Verfahren der Milchgewinnung unter besonderer Berücksich- tigung der Eutergesundheit, der Produktqualität und Lebensmittelsicherheit und verglei- chende Betrachtung geeigneter Fütterungsverfahren einschließlich der Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis Auswertung der Versuche einschließlich Datenaufbereitung und Dokumentation der Ver- suchsergebnisse im genannten Sachgebiet, insbesondere zum Versorgungs- und Stoff- wechselstatus von Milchkühen, zur Tiergesundheit und zum Tierverhalten sowie zu Nähr- stoffbilanzen, Milchleistung und -qualität Erstellung von Konzeptionen sowie sachgebietsspezifische Aufbereitung der Lehr- und Stundenpläne zur Integration des Fachgebietes „Tierwohl“ in die Aus-, Fort- und Weiterbil- dung Vermittlung des Fachgebietes in der überbetrieblichen Ausbildung Durchführung von Beratungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen, einschließlich der Milchgewinnung bei der Milchkuh Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Fachvorträgen und Publikationen sowie bei wissenschaftlichen Arbeiten zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften mit der Vertiefungsrichtung Nutztierwissenschaften Ausbildereignung gem. Ausbildereignungsverordnung nachgewiesener Führerschein Klasse B und erklärte Bereitschaft zu Dienstreisen und zum Führen von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: Kenntnisse der Tierphysiologie und Tierernährung sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) und in der Anwendung von Statistikprogrammen ausgeprägte Sozialkompetenz im Rahmen der Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung Teamfähigkeit, selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Konflikt-, Kritik- und Kommunikationsfähigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Be- fähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berücksichtigt. Ansprechpartner/-innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat 03471 / 334-102 03471 / 334-125 03471 / 334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 17. Mai 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1117895, Kennung: VT-32.04) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten deshalb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Be- werbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de
Einrichtungen, in denen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden, Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken an Wirbeltieren Eingriffe und Behandlungen vorgenommen werden müssen eine/einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung im Fachbereich 81 anzeigen. In der Anzeige sind die Stellung und die Befugnisse der tierschutzbeauftragten Person anzuzeigen. Die Tierschutzbeauftragten sind verpflichtet auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten, die Einrichtung und die mit den Tierversuchen und mit der Haltung von Versuchstieren befassten Personen zu beraten, zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs Stellung zu nehmen und innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Vermeidung oder Beschränkung von Tierversuchen hinzuwirken. Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es insbesondere, auf die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten. Außerdem sollen sie die Einrichtungen und die mit den Tierversuchen befassten Personen beraten. Hierzu gehört zum Beispiel, dass sie bereits bei der Planung von Versuchen darauf achten, ob der verfolgte Zweck nicht auch durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Wenn es keine Alternative zum Tierversuch gibt, achten sie darauf, dass die Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Die Tierschutzbeauftragten sind ein wichtiges Bindeglied zwischen der Genehmigungsbehörde und den Antragstellenden. Führt eine tierschutzbeauftragte Person selbst ein Versuchsvorhaben durch, so muss für dieses Versuchsvorhaben eine andere Tierschutzbeauftragte oder ein anderer Tierschutzbeauftragter tätig sein. Als Tierschutzbeauftragte können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin bestellt werden. Sie müssen die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkenntnisse und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben. Die Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn eine andere spezialisierte Person geeigneter ist als eine Tierärztin oder ein Tierarzt und diese Person die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen hat. Fortbildungen für Tierärztinnen und Tierärzte zur Qualifikation als Tierschutzbeauftragte werden z.B. vom Institut für Tierschutz, Tierverhalten und Versuchstierkunde des Fachbereichs Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin und der Akademie für tierärztliche Fortbildung in Berlin angeboten.
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 046/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 046/02 Magdeburg, den 11. März 2002 Tierschutz für Puten Ministerium und Geflügelverband schließen Vereinbarung Das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. haben heute in Magdeburg eine Putenvereinbarung unterzeichnet. Die darin vereinbarten Haltungsbedingungen sichern die Einhaltung von Mindestanforderungen in der Putenhaltung. Der Tierschutzbeirat des Landes hat der Vereinbarung zugestimmt. Agrarminister Konrad Keller: "Wir wollen dass die Putenproduktion auf ethisch vertretbare Weise erfolgt. Den Puten muss die Möglichkeit zu einer gesunden Entwicklung und zu natürlichen Verhaltensweisen gegeben werden, die den Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen gerecht wird." Die Veterinärbehörden werden die Anforderungen der Putenvereinbarung künftig bei der tierschutzrechtlichen Aufsicht zugrunde legen. Damit liegen erstmals messbare Werte für die Kontrollen vor. Bislang lag die Auslegung des Tierschutzgesetzes im Ermessen der Behörden. Auf europäischer Ebene bestehen noch keine speziellen Rechtsvorschriften für den Schutz von Puten. Deren Haltung richtet sich nach dem nationalen Tierschutzgesetz und den relativ allgemein gehaltenen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Keller: "Wir brauchen eine europäische Regelung für die Haltungs-anforderungen von Puten, die gleiche Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten schafft, dafür werden wir uns einsetzen. Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e.V. wird dieses Vorhaben wirtschaftsseitig mit den gebotenen Mitteln unterstützen. Der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. strebt den Beitritt jedes Putenhalters im Land Sachsen-Anhalt zur Vereinbarung an. Der Tierhalter schließt sich gleichzeitig der Eigenkontrolle des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel Sachsen-Anhalt e. V. an. Durch die Eigenkontrolle soll die Einhaltung der Anforderungen der Vereinbarung sichergestellt werden. Die Putenfleischerzeugung ist ein dynamischer, wettbewerbsfähiger Wirtschaftszweig, dessen mengen- und wertmäßiger Anteil an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, wächst. Der Markt für Putenfleisch und ¿erzeugnisse ist, auch angesichts eines nationalen Selbstversorgungsgrades von lediglich ca. 70 Prozent, aufnahmefähig. Sachsen-Anhalt verfügt über günstige Voraussetzungen für eine regionalisierte Putenfleischererzeugung und ¿verarbeitung. Es sind Ressourcen an Fachkräften, Futtermitteln und Dungverwertungsflächen vorhanden. In Sachsen-Anhalt werden derzeit ca. 642 000 Puten in 28 Betrieben mit mehr als 1 000 Tierplätzen gehalten (Quelle: nach Angaben der für den Tierschutz zuständigen Behörden) Auszüge aus der Vereinbarung: Mindestens zweimal täglich ist folgendes zu überprüfen: das Wohlbefinden der Tiere, die Wasser- und Futterversorgung, die Beschaffenheit der Einstreu, die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen zur Sicherstellung - der Lüftung, - der Wasser- und Futterversorgung sowie - der Beleuchtungseinrichtung. Es ist ein Hygiene- und in Absprache mit dem betreuenden Tierarzt ein Gesundheitsprogramm durchzuführen. Die Lüftungseinrichtung muss die Tiere auch bei starker Hitze mit ausreichend frischer Luft versorgen. Der Ammoniakgehalt in der Stallluft darf 20 ppm dauerhaft nicht überschreiten; ein Maximalgehalt von 10 ppm ist anzustreben. Der Tierbestand ist monatlich vom betreuenden Tierarzt zu überprüfen und für die Behörden zu dokumentieren. Die Besatzdichte muss so geplant werden, dass während der gesamten Haltung der Tiere - alle Tiere, Futter und Wasser leicht erreichen können, - die Tiere sich bewegen und normale Verhaltensmuster ausüben können, - jedes Tier, das sich von einer eng begrenzten zu einer freien Fläche bewegen möchte, die Möglichkeit dazu hat. Es ist vorgesehen, die vereinbarten Anforderungen dem wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisstand folgend regelmäßig anzupassen. Daher sind zielorientierte Untersuchungen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für Puten, insbesondere zum Angebot von Beschäftigungsmaterial, zur Strukturierung des Stalles einschließlich Kaltscharraum (Außenklimastall), zur Besatzdichte unter Einbeziehung des Tierverhaltens sowie der Stallklimagestaltung, - zur Optimierung der Haltungsverfahren, insbesondere · des Futtermitteleinsatzes, · der Arzneimittelverwendung und · der Bestandsüberwachung, - zu den Emissions- und Immissionswirkungen der Putenhaltungen durchzuführen Rückfragen an Annette Schütz Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
10. Umwelt: Flora und Fauna An erster Stelle steht im Fokus des BfS der Schutz der Menschen vor Strahlenrisiken. Der Natur-, Umwelt- und Artenschutz wird aber ebenfalls berücksichtigt. Im Zuge des Ausbaus sowohl der Stromnetze als auch der Mobilfunknetze könnte sich die Ausbreitung anthropogener elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder ( EMF ) in der Umwelt verstärken. Hochspannungs-Wechselstrom-Übertragungsleitungen ( HWÜ ), von denen niederfrequente elektrische und magnetische Felder ausgehen, werden ausgebaut. Zusätzlich werden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen ( HGÜ ) und HWÜ/HGÜ-Hybridleitungen neu dazu kommen. Diese werden elektrische und magnetische Gleichfelder allein oder überlappend mit Wechselfeldern aussenden. Der stete Ausbau des bestehenden Mobilfunknetzes, inklusive der neuen Mobilfunkgeneration 5G, wird möglicherweise zu einer flächendeckenden Erhöhung der Exposition mit hochfrequenten EMF führen. Zusätzlich werden im Mobilfunk bisher noch nicht verwendete Frequenzbereiche oberhalb von 20 GHz mit 5G eingeführt. Im Gegensatz zum Menschen besitzen viele Tiere und Pflanzen Rezeptoren zur Wahrnehmung des natürlichen Erdmagnetfelds, an dem sie sich orientieren können. Anthropogene Gleichfelder, niederfrequente Felder, aber auch hochfrequente Felder bestimmter Frequenzen können die Wahrnehmung des Erdmagnetfelds und dadurch das Verhalten von Tieren und Pflanzen stören. Viele Insekten nutzen elektrische Felder zur Kommunikation. Auch hier können elektrische Felder von Stromleitungen möglicherweise das Verhalten beeinflussen. Bei den Wirkungen von EMF spielt auch die Körpergröße eine Rolle. Aus diesem Grund können EMF frequenzabhängig bei kleinen oder großen Tieren anders wirken als bei Menschen. Weiterhin können sich Tiere auch an Orten aufhalten, an denen sich Menschen in der Regel nicht aufhalten und an denen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Alle diese Aspekte führen dazu, dass die Grenzwerte, die bei Einhaltung Menschen zuverlässig schützen, nicht zwingend auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen ausreichend sind. Das BfS hat bisher den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Wirkungen von EMF auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme anhand der Fachliteratur verfolgt. Um den Kenntnisstand zusammenzutragen, zu diskutieren und weitere Forschungsbedarfe zu identifizieren, wurde zunächst ein internationaler Workshop durchgeführt. Dieser dient als Grundlage, um bei Bedarf Forschungsvorhaben in diesem Bereich zu initiieren. Forschungsprojekte Stand: 02.02.2024
Das Projekt "Quantifizierung der Sterblichkeit von Aalen in deutschen Binnengewässern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für Meereswissenschaften (IFM-GEOMAR), Forschungsbereich 3: Marine Ökologie durchgeführt. Im Projekt 'Quantifizierung der Sterblichkeit von Aalen in deutschen Binnengewässern' sollten durch die Erfassung der Bestandsdynamik des Europäischen Aals in einem abgeschlossenen Modell-Gewässersystem letztlich Entscheidungsgrundlagen für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals erarbeitet werden. Über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren wurde die Gesamtzahl abwandernder Blankaale aus der Schwentine bestmöglich erfasst und deren Gesundheitszustand und Wanderverhalten untersucht. Zusätzlich wurden Daten zum Fischereiertrag und zu Besatzmengen für den Zeitraum seit 1993 erhoben und ausgewertet sowie eine Abschätzung der jährlichen Kormoran-Prädation seit 2000 durchgeführt. Der Vergleich von beobachteter und modellierter Blankaalabwanderung sollte Aufschluss über die Praxistauglichkeit des Deutschen Aalbestandsmodells (GEM II) liefern, auf dem zwar sieben der neun deutschen Aalbewirtschaftungspläne beruhen, dessen Validierung durch Feldversuche bisher aber nicht erfolgte. Die tatsächlich beobachtete jährliche Blankaalabwanderung pro Hektar lag signifikant unter den zu erwartenden Werten für die Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Die jährliche dokumentierte Blankaalentnahme durch die Berufs- und Freizeitfischerei im Schwentine-System betrug ein Mehrfaches der Blankaalabwanderung. Es wurde außerdem beobachtet, dass 32,2Prozent aller abwandernden Blankaale am Fischabweiser des WKW Raisdorf 2 verendeten, obwohl eine Fischtreppe mit Aalabstiegsrohr installiert war. Dadurch wurde die Anzahl der Tiere, die das Gewässer potentiell erfolgreich verlassen könnten weiter reduziert. Ausmaß und Zeitpunkt der jährlichen Blankaalabwanderung variierte stark. Offenbar wurde der Beginn der herbstlichen Hauptabwanderung vor allem durch Schüttung und Temperatur beeinflusst. Die Ergebnisse legen nahe, dass ein durchgängiges Monitoring dieser Umweltparameter dazu genutzt werden kann, Abwanderungsereignisse besser vorherzusagen und damit anthropogene Einflüsse während der Blankaalabwanderung zu minimieren. Die hier vorgelegten Ergebnisse zeigen außerdem, dass die Verwendung des GEM II dazu geeignet ist, die Blankaalabwanderung aus einem Binnengewässer abzuschätzen. Allerdings sind für eine realitätsnahe Modellierung sorgfältig zu erhebende gewässerspezifische Eingangsparameter erforderlich. Die Modellierung verschiedener Management-Szenarien zeigt, dass insbesondere eine Reduktion der Fischerei eine substantielle Erhöhung der Aalabwanderung zur Folge hätte. Allerdings wäre eine Abwanderung von 40Prozent gemessen an pristinen Bedingungen und damit die Erfüllung der EU-Management-Vorgaben nur durch ein komplettes Fangverbot und eine massive Erhöhung der Besatzaktivitäten zu erreichen. usw.
Das Projekt "Gutachten zu 'Consensus trout an salmon'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Die Stadt als optimaler Lebensraum für den Habicht (Accipiter gentilis)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Biozentrum Grindel und Zoologisches Museum durchgeführt. Der Habicht bevorzugt ungestörte, alte Wälder als Brutstandort und ist morphologisch an das Jagen im Wald angepasst. Seine Beute setzt sich in der Hauptsache aus Avifauna und Kleinsäugern zusammen. Während der letzten drei Jahrzehnte begannen die Habichte vermehrt den urbanen Lebensraum für sich zu entdecken. In fünf großen Städten wurden bereits Habichtsbruten beobachtet in Berlin, Köln, Moskau, Hamburg und Saarbrücken. Die übergeordnete Frage dieser Untersuchung ist daher folgende: Ist die Stadt der optimalere Lebensraum für den Habicht? Einige Gründe hierfür könnten sein, das 1. die Siedlungsdichte der Habichte in der Stadt höher ist, 2. der Gesamtbruterfolg größer ist, 3. die Habichte in der Stadt früher mit der Eiablage beginnen, 4. der Jagderfolg höher ist, um hier nur einige Dinge zu nennen Arbeitshypothesen: Die Nahrungsdiversität von ländlichen Habichten ist kleiner als die von Habichten, die in der Stadt leben. Städtische Habichte ignorieren weniger profitable Beute, auch wenn diese sehr abundant ist. Die Nahrungszusammensetzung der Männchen und Weibchen ist in der Stadt weniger unterschiedlich als auf dem Land. Material und Methode: Es wurden bei 12 Brutpaaren in der Stadt und bei 5 Brutpaaren auf dem Land von Beginn der Balz im Februar bis zum Flüggewerden der Jungvögel im August in regelmäßige Abständen Rupfungen der Beute im Horstfeld abgesammelt. Dieses Horstfeld war ein Gebiet von ca. 100m Radius um den Horst der Habichtsbrut, das systematisch abgegangen und nach Rupfungsresten abgesucht wurde. Mit den so erhobenen Daten ist es möglich einen Vergleich der Nahrungszusammensetzung und der Beutegewichte für Stadt und Land anzustellen. Des weiteren kann die zeitliche Veränderung in der Nahrungswahl von Balzbeginn über Eiablage, Brüten, Nestlingphase und Flüggezeit verglichen werden.
Das Projekt "RemOs1- Das Fenster zum See" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Konstanz, Fachbereich Biologie, Sonderforschungsbereich 454 "Bodenseelitoral" durchgeführt. Unterschiede in der zeitlichen und räumlichen Verteilung von Arten und Größenklassen sind zentrale Mechanismen für die Koexistenz und Ressourcennutzung von Fischgemeinschaften in litoralen Habitaten. Im Gegensatz zur terrestrischen Ökologie ist die Erfassung solcher Muster im aquatischen Milieu jedoch nicht durch direktes Zählen von Tieren möglich. Dort werden indirekte Methoden verwendet, um über den Fang pro definiertem Aufwand (CPUE) Schätzwerte z.B. für Abundanzen zu erhalten. Der damit verbundene Arbeitsaufwand steigt mit zunehmender gewünschter Präzision solcher Schätzungen sowohl zeitlich als auch personell sehr schnell an und ist, bei detaillierter Probenahme, auch mit einem massiven destruktiven Eingriff (hohe Anzahl gefangener Tiere) in die Gemeinschaft selbst verbunden. Um Verteilungsmuster in höherer zeitlicher und räumlicher Auflösung nicht destruktiv untersuchen zu können, werden parallel zu den klassischen Befischungsmethoden (Netze) verstärkt auch in situ optische Methoden eingesetzt. Dabei können, je nach zur Verfügung stehendem System, i.d.R. Fischdichte, die Artenzusammensetzung sowie tagesperiodische Bewegungs- und Verteilungsmuster (Hauptschwimmrichtung, Schwarmdichte, Individualabstand im Schwarm etc.) von Fischgemeinschaften in ausgewählten Habitaten erfasst werden. Das Projekt RemOs1 (Remote Operating System 1) wurde 1998 als Teil des Sonderforschungsbereiches 454 der Universität Konstanz - Bodenseelitoral - ins Leben gerufen. RemOs1 ist eine im Überlinger See in etwa 5 m Wassertiefe verankerte, permanente Unterwasserstation, die kontinuierlich Bilder und Daten aus dem Bodensee via Unterwasserkabel zu einer Landstation übermittelt. Von der Landstation aus werden die Bilder und Daten über das Internet zum Zentralrechner der Universität Konstanz übertragen und dort weiterverarbeitet. In der Unterwasserstation befinden sich zwei digitale OLYMPUS Photokameras, ein Lichtmessgerät, eine Temperatursonde und, mit einem weiteren Kabel verbunden, ein Strömungsmessgerät. Die Photoapparate und die Sonden in der Unterwasserstation werden durch ein Computersystem in der Landstation vollautomatisch gesteuert, welches auch die Bilder und die Daten in einem bestimmten Zeitintervall sichert. Zur Kontrolle und zur Änderung der eingestellte Programmierung der Bild- und Datenerfassung kann die Station via Internet jederzeit von überall aus der Welt angewählt werden.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KommTek Intelligente Lösungen GmbH durchgeführt. Massenvermehrung von Schnecken verursacht beträchtliche Schäden in der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion. Bestehende Interventionsmöglichkeiten liefern nur unbefriedigende Ergebnisse. Ziel des MSR-bot-Projektes ist es, einen Roboter zu entwickeln, der Schäden durch Massenvermehrung von Schnecken in der Landwirtschaft verhindert, indem er Schnecken durch den Einsatz von Manipulatoren unschädlich macht. Der Roboter navigiert per GPS autonom über eine Ackerfläche. Er erkennt Schnecken durch digitale Bildverarbeitung und er verfügt über eine Steuerung, die es ermöglicht, die Ausbreitung der Schnecken zu antizipieren. Um ein antizipierendes Verhalten des Roboters zu ermöglichen, ist es notwendig, die Schadwirkung und das Verhalten von Schnecken unter Einfluss von Witterungsbedingungen und verschiedenen getroffenen Präventionsmaßnahmen zu untersuchen. Durch die Entwicklung dieses Roboters wird die Möglichkeit geschaffen, die Bekämpfung von Schnecken effektiver, umweltfreundlicher und kostensparender durchzuführen. Das Projekt soll innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Im ersten Projektjahr werden ein Trägerfahrzeug, und ein Sensor zur Schneckenerkennung als Kamerasystem mit digitaler Bildverarbeitung entwickelt. Im zweiten Projektjahr wird der Sensor im Feldversuch eingesetzt, um Daten über das quantitative Schneckenverhalten zu sammeln und den Einfluss verschiedener Faktoren auf das Schneckenverhalten zu untersuchen. Des Weiteren wird der Roboter mit einer Navigationseinheit ausgestattet und eine Robotersteuerung mit einem Hotspotverfahren entwickelt. Die Steuerung wird später mit den Erkenntnissen zum Schneckenverhalten zu einem lernenden System erweitert. Zudem wird der Roboter mit Manipulatoren zur Schneckenbekämpfung ausgerüstet. Im dritten Jahr werden die einzelnen Module zusammengefügt und die Funktionalität des Systems nachgewiesen. Zudem wird überprüft ob das System zur Bekämpfung anderer Schädlinge (z.B. Mäuse) erweitert werden kann.
Origin | Count |
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Bund | 513 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 511 |
Text | 1 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 512 |
Language | Count |
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Deutsch | 516 |
Englisch | 68 |
Resource type | Count |
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Dokument | 2 |
Keine | 428 |
Webseite | 86 |
Topic | Count |
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Boden | 299 |
Lebewesen & Lebensräume | 516 |
Luft | 235 |
Mensch & Umwelt | 516 |
Wasser | 275 |
Weitere | 506 |