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LAPRO2009 - Auszäunung des Ufers / Anlage von Tränkstellen

Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen. (Stand: Juni 2009)

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Auszäunung des Ufers / Anlage von Tränkstellen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.

LAPRO2009_Oberflaechengewaesser_Auen - LAPRO2009 - Auszäunung des Ufers / Anlage von Tränkstellen

Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.

Sicher und umweltgerecht Reisen in der Antarktis

Neuer Besucher-Leitfaden und Faltblatt für Kreuzfahrttouristen Faszination Antarktis: Immer mehr Menschen zieht es im Südsommer in die endlose Weite des eisigen Kontinents, zu Pinguinen, Robben oder Walen. Allein in der vergangenen Reisesaison gab es über 46.000 Besucher; zwischen 1992 bis 2008 verfünffachten sich die Besucherzahlen. Nachteilige Wirkungen auf die Umwelt bleiben damit nicht aus. Wer in das Südpolargebiet reist, benötigt zwar - egal ob Tourist, Forscher, Journalist oder Mitglied eines Filmteams - eine gültige Genehmigung, die das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige deutsche Genehmigungsbehörde für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ausstellt. Um jedoch die Ursprünglichkeit und Unversehrtheit des Kontinents zu erhalten, sind praktische, verbindliche Verhaltensrichtlinien erforderlich. So informiert das UBA alle Reisende - speziell Kreuzfahrttouristen - mit einem aktualisierten Leitfaden und einem neuen Faltblatt über umweltgerechtes Verhalten auf dem „weißen Kontinent”. Der Leitfaden erklärt, wie sich die einzigartige sowie sehr sensible antarktische Tier- und Pflanzenwelt am besten schützen lässt. Eine wichtige Faustregel ist: Schauen ist erlaubt, aber immer mit Distanz. Tiere und Pflanzen in der Antarktis sind an die extremen Bedingungen, vor allem an die niedrigen Temperaturen, angepasst. ⁠ Flora ⁠ und ⁠ Fauna ⁠ sind deshalb kaum in der Lage, auf Veränderungen ihrer Umwelt zu reagieren. Gegenüber Störungen von außen sind sie sehr empfindlich. Antarktische Tierarten haben wenig Scheu vor Menschen und zeigen kaum Fluchtreflexe, weil es dort keine, an Land jagenden Raubtiere gibt. Es erscheint daher verlockend, sich den Tieren zum Fotografieren zu nähern, da sie zutraulich wirken. Ob die Tiere Angst haben oder sich bedroht fühlen, ist für Laien kaum erkennbar. Um Seevögel, Pinguine und Robben nicht unnötigem Stress auszusetzen, sollten Besucherinnen und Besucher daher Mindestabstände zu den Tieren einhalten. Vor allem während der Brutzeit zwischen Dezember und März sollte man sich brütenden Pinguinen nicht näher als zehn Meter nähern. Während der Mauser, Brut oder Aufzucht sind die Tiere gegenüber Störungen besonders empfindlich. Seeelefantenkühe unterbrechen beispielsweise bei Störung die Milchabgabe. Geschähe dies mehrmals während der ersten drei Lebenswochen, drohte den Robbenjungen Unterernährung. Ihr Überleben wäre dann gefährdet. Moose und Flechten – die Hauptvegetation in der Antarktis – sind gegenüber Trittschäden und Fahrspuren äußerst empfindlich. Bereits nach zwei Wochen sind herausgerissene Pflanzenteile vertrocknet. Entwurzelte und in den Boden gedrückte Pflanzenteile erholen sich im selben antarktischen Sommer nicht mehr. Krustenflechten etwa wachsen nur 0,01 bis 0,1 Millimeter pro Jahr - ein Fußabdruck kann so über 100 Jahre erhalten bleiben. Besucher sollten daher möglichst keine Vegetation betreten und nur auf Wegen oder Pfaden bleiben. Um die Antarktis in ihrer Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten für sie international verbindliche Verhaltensregeln. Die Antarktis-Vertragsstaaten – unter anderem Deutschland – beschlossen bereits 1994 anlässlich ihres 18. Treffens diese Regeln zum Schutz der Pflanzen und Tiere. Seitdem nimmt der Tourismus in der Antarktis stark zu und konzentriert sich vor allem auf die antarktische Halbinsel. Dort, wo Seevögel und Pinguine brüten und Robben ihre Jungen aufziehen, gingen im letzten Südsommer, also in den Monaten Dezember bis März, mehr als 30.000 Touristen an Land. Um an den viel besuchten Küstenabschnitten weitere Schäden abzuwenden, gelten für stark frequentierte Anlandeplätze seit 2005 zusätzliche bindende Richtlinien für umweltbewusstes Verhalten, so genannte „Visitor Site Guidelines”. Leitfaden und Faltblatt sind in deutscher und englischer Sprache kostenlos unter folgenden Links abzurufen:

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LAPRO2009 - Auszäunung des Ufers / Anlage von Tränkstellen

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

NSG Windmühlenberg

Einst stand auf der 52 Meter hohen Düne des Naturschutzgebietes eine Bockwindmühle. Sie brannte zwar in den 1920er Jahren bei Dreharbeiten ab, doch noch heute ist sie namensgebend. Auf dem kargen Boden des Gebiets findet man an offenen Stellen noch heute Sandtrockenrasen mit Silbergrasfluren und Grasnelken-Schafschwingel-Rasen. Für den Naturschutz bedeutend sind die Vorkommen einiger bundesweit gefährdeter Pflanzenarten wie Ohrlöffel-Leimkraut und Steppen-Lieschgras. Eine Besonderheit sind auch die im NSG vorkommenden Flechten-Trockenrasen. Insekten- und Spinnenfreunde werden sich vor allem für die über 70 Laufkäferarten, 45 Blatt- und Rüsselkäfer sowie 120 verschiedenen Spinnenarten interessieren, die im Gebiet nachgewiesen wurden. Geht man von der alten, im Friedhof gelegenen Dorfkirche nach Westen, gelangt man zum NSG. Hier ist die Wegeführung durch Handläufe gekennzeichnet. Um die wertvollen Trockenrasen vor Trittschäden zu schützen, markieren Handläufe die Wege. Gut lässt sich ein Besuch mit einem weiteren Spaziergang kombinieren: Über die nordwestlich anschließende Landschaft der ehemaligen Rieselfelder Karolinenhöhe, die südwestlich gelegene Gatower Heide oder – in südlicher Richtung – über die Havelmathen und die große Badewiese entlang des Uferwanderweges an der Havel nach Kladow.

Fehltritte mit Nebenwirkungen: Trittschäden durch Pferde gefährden Deichsicherheit

Langeoog/Norden . Deiche schützen das Festland und die Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten. Eine intakte Grasnarbe spielt für einen wehrhaften Deich dabei eine wichtige Rolle. Dennoch stoßen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wie aktuell auf Langeoog immer wieder auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe durch Pferde und Hunde. Tierhalter riskieren damit nicht nur die Deichsicherheit – sie müssen auch mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, betont der Landesbetrieb. Deiche schützen das Festland und die Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten. Eine intakte Grasnarbe spielt für einen wehrhaften Deich dabei eine wichtige Rolle. Dennoch stoßen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wie aktuell auf Langeoog immer wieder auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe durch Pferde und Hunde. Tierhalter riskieren damit nicht nur die Deichsicherheit – sie müssen auch mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, betont der Landesbetrieb. Der NLWKN unterhält als Träger der Deicherhaltung mit seiner Betriebsstelle in Norden insgesamt 35 Kilometer Hauptdeiche auf Langeoog und den anderen Inseln. Entsprechend hoch ist das Interesse der Küstenschützer, dass die Grasnarbe der unbefestigten Deiche intakt und damit wehrhaft bleibt, denn: „Nur so können Deiche gegen Sturmfluten einen optimalen Schutz bieten“, betont Meik Julius, Leiter des NLWKN-Betriebshofs auf Langeoog. Auf der Insel hatten jüngst durch Pferde verursachte Trittschäden am wertvollen Grün für Ärger gesorgt. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar: Denn die Langeooger Deiche Flinthörndeich, Ostdeich und Meiereideich sind nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) als sogenannte Hauptdeiche gewidmet, auf denen jede Nutzung außer im Rahmen der Deicherhaltung grundsätzlich unzulässig ist. Hierzu zählt neben dem Befahren auch das Betreten der unbefestigten Grasnarbe durch Menschen und Tiere wie Pferde und Hunde. Die befestigten Deichwege bieten Urlaubern und Insulanern die Möglichkeit, die Deiche ohne negative Auswirkung auf die wichtigen Schutzanlagen zu betreten. „Trotz ihrer hohen Anziehungskraft sind Deiche eben keine freie Landschaft, sondern in erster Linie Bauwerke, die am Ende des Tages das Inselinnere vor Sturmfluten schützen sollen“, so Julius. Dieser Schutz jedoch sei gefährdet, wenn durch Hunde gegrabene Löcher oder von Pferdehufen hinterlassene tiefe Trittspuren Angriffsstellen bei Sturmfluten bieten. Trittschäden durch Pferde sind dabei kein Kavaliersdelikt: Das Reiten auf Hauptdeichen außerhalb der befestigten Wege stellt gemäß Deichgesetz eine ungenehmigte Nutzung dar. Ob Deichwege zum Reiten oder Befahren genutzt werden dürfen, hängt von den örtlichen Regelungen einer jeden Insel ab. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den rechtlichen Vorschriften einen Deich benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen, die bis zu 5.000 Euro betragen kann. „Ob Insulaner oder Gast - eigentlich sollte es im Interesse einer und eines jeden liegen, den wichtigen Schutz der Insel nicht zu gefährden“, findet Meik Julius.

Instandsetzungsarbeiten an Baltrumer Küstenschutzanlagen

Baltrum/Norden. Neben Dünen und Deichen schützen massive Bauwerke die Ostfriesischen Inseln vor den Kräften der Nordsee. Auf Baltrum plant der für den Sturmflutschutz zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Deichscharten. Neben der Beseitigung von Schäden am Mauerwerk steht dabei auch die Anbringung von Arbeitssicherheitsgeländern im Fokus. Dass diese nicht für eine öffentliche Nutzung der Anlagen gedacht sind, betont der NLWKN in einer Mitteilung. Neben Dünen und Deichen schützen massive Bauwerke die Ostfriesischen Inseln vor den Kräften der Nordsee. Auf Baltrum plant der für den Sturmflutschutz zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Deichscharten. Neben der Beseitigung von Schäden am Mauerwerk steht dabei auch die Anbringung von Arbeitssicherheitsgeländern im Fokus. Dass diese nicht für eine öffentliche Nutzung der Anlagen gedacht sind, betont der NLWKN in einer Mitteilung. „Rund um Deiche und Schutzbauwerke sind das ganze Jahr über verschiedene Unterhaltungsarbeiten erforderlich, um sie für den Ernstfall in einem optimalen Zustand zu erhalten. Die neuen Geländer sollen – zum Beispiel bei Mäharbeiten am Deich – für die erforderliche Sicherheit der Mitarbeitenden sorgen“, erklärt Anja Lorenz von der für die Inseln zuständigen Betriebsstelle des NLWKN in Norden. Als Bauwerke des Küstenschutzes dürfen die Deichscharte auf Baltrum nicht betreten werden, darauf weisen vor Ort auch entsprechende Schilder hin. Gleiches gelte für die Deiche abseits der zugelassenen Wege, da dort die Gefahr von Trittschäden an der empfindlichen Grasnarbe bestehe, so die Küstenschützerin. „Auch wenn die Scharte und Mauern an den Deichen und am Deckwerk im Bereich der Promenade gern von Einheimischen und Gästen als Sitzgelegenheiten benutzt werden, bitten wir ausdrücklich darum, die Betretungsverbote zu beachten, da Stürze zu ernsten Verletzungen führen können“, heißt es beim NLWKN. Die Umsetzung der Arbeiten an den Baltrumer Deichscharten soll noch in dieser Woche beginnen. Während zunächst die Deichscharte Teestube und Fresena Geländer erhalten, müssen beim Schart Lüppen dabei zuvor noch Instandsetzungsarbeiten am Mauerwerk erfolgen, bevor auch hier Geländer angebracht werden können.

Presse und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilungen: Vom Weg abgekommen

Norderney/Norden . „ Schweizer Käse“ an der Nordsee? Vor allem im Bereich des Norderneyer Nordbads leiden die Dünen der Insel unter einer Missachtung des strikten Betretungsverbots. 2021 haben die Schäden durch vom Weg abgekommene Erholungssuchende sichtlich zugenommen, berichtet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden. Schweizer Käse“ an der Nordsee? Vor allem im Bereich des Norderneyer Nordbads leiden die Dünen der Insel unter einer Missachtung des strikten Betretungsverbots. 2021 haben die Schäden durch vom Weg abgekommene Erholungssuchende sichtlich zugenommen, berichtet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden. Schutzdünen bilden zusammen mit den Hauptdeichen einen Ring um das Inselinnere und gewährleisten so den Sturmflutschutz auf Norderney. „Schäden an der Pflanzendecke, wie sie durch Wildtiere, aber eben auch durch Menschen über Trampelpfade immer wieder entstehen, sind eine ernste Gefahr für ihre wichtige Schutzfunktion“, betont Barbara Giese vom NLWKN in Norden. Der Grund: Schnell entstehen zunächst kleinräumige Windrisse, die sich bald zu sogenannten Ausbläsern entwickeln können – mehrere Meter große Löcher im Dünengebilde, die im Ernstfall empfindliche Angriffspunkte bieten. Daneben bestehe für Norderney die Sorge, dass die südlich angrenzende Ortslage verstärkt durch Sandflug beeinträchtigt wird. „Im Dünengelände vor dem Nordbad haben sich bereits zahlreiche solcher Ausbläser gebildet, die nur mit großem Aufwand durch den NLWKN gesichert und wieder begrünt werden können“, erklärt Giese. Auch das Aufstellen zusätzlicher Hinweisschilder im Bereich der zugelassenen Dünenübergänge im vergangenen Winter hindert Gäste und Einheimische offenbar nicht daran, abseits der zugelassenen Wege in den Dünen zu laufen. In diesem Sommer beobachtet der NLWKN eine besonders stark ausgeprägte Trampelpfadbildung. Hinweisschilder werden oftmals einfach ignoriert, berichtet die Küstenschützerin: „Auf Luftbildern ist gut erkennbar, dass die Schutzdünen durch die Zerstörung der Pflanzendecke durch Trittschäden und daraus resultierende Ausbläser teils wie ein Schweizer Käse aussehen“. Aber auch im Winter waren laut Giese wieder viele Menschen im Dünengelände abseits der Wege unterwegs: „Einheimische sollten den Wert der Dünen für ihre Insel kennen und als Vorbild für die Urlauber agieren“ appelliert Giese. Mitarbeiter des NLWKN haben am Rand der Dünenübergänge deshalb auch in diesem Frühjahr wieder zahlreiche Trampelpfade mit Buschfaschinen dichtgesetzt. Der NLWKN ruft erneut eindringlich dazu auf, die zugelassenen Wege nicht zu verlassen und diesen wichtigen Hinweis auch an Gäste der Insel weiterzugeben. Der NLWKN ruft erneut eindringlich dazu auf, die zugelassenen Wege nicht zu verlassen und diesen wichtigen Hinweis auch an Gäste der Insel weiterzugeben.

Massn_Anhang

MMP SCI „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und anteiliges EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ Maßnahmen-Anhang Tab. 135 LRT 6510 1 Tab. 135: Einzelflächenkonkrete Erhaltungs- Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den LRT 6510 im FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ Kurzerläuterung der BfN-Code Verantwort- Bemerkungen 6510 Bio- Maßna- Fläche EHZ Kurzerläuterung der Maßnahme BfN-Code Priori Verantwort- (Maßnah -tät lichkeit Maßnahme (Maßnah lichkeit LRT-ID LRT- hme-ID (ha) ID men) men) Optimalvariante Alternativvariante 10001 1 60001 4,82 A einschürige Mahd ab 01.06. mit 12.6., 1 Landwirt- Mähweide mit Nachbeweidung: 1.2.2., Landwirtsc gute Erreichbarkeit Abtransport des Mahdgutes unter 1.2.1.2., schaft Erstnutzung als Mahd ab 1.2.1.6., haft Einbeziehung der Brachen am 1.9.1.1. 01.06., nachfolgende 1.2.6., Waldrand Zweitnutzung (frühestens ab 1.2.4.1. Mitte August) als Beweidung mit geringer Besatzdichte möglich 10022 22 60022 5,87 B einschürige Mahd ab 01.06. mit 1.2.1.1., 1 Landwirtsc zweimaliger Weidegang, 1.2.2., Landwirtsc gut erreichbar Abtransport des Mahdgutes, ggf. 1.2.1.6., haft Nutzungszeiträume siehe 1.9.1.1., haft extensive Nachbeweidung zum 2. 1.9.1.1., Optimalvariante, mit Nachmahd 1.2.1.6., Aufwuchs möglich (frühestens ab 1.2.2., zur Beseitigung von 1.2.4.1., Mitte August), dabei Auszäunen 1.2.4.1., Weideresen, Auszäunen des 1.2.6., des angrenzenden Auwaldes und 12.7.1. angrenzenden Auwaldes und 12.7.1. ggf. Nassstellen auf der Fläche ggf. Nassstellen auf der Fläche; Minimalvariante: jährlicher Mahd-Weide-Wechsel, oder einschürige Mahd im mehrjährigen Turnus (dann Schnitt Ende Mai-Mitte Juni) 10025 25 60025 1,07 B einschürige Mahd ab 01.06. mit 1.2.1.1., 1 Landwirtsc zweimaliger Weidegang, 1.2.2., Landwirtsc gute Erreichbarkeit Abtransport des Mahdgutes, ggf. 1.2.1.6., haft Nutzungszeiträume siehe 1.9.1.1., haft extensive Nachbeweidung zum 2. 1.9.1.1., Optimalvariante, mit Nachmahd 1.2.1.6., Aufwuchs möglich (frühestens ab 1.2.2., zur Beseitigung von 1.2.4.1., Mitte August), ggf. Auszäunen 1.2.4.1., Weideresten, ggf. Auszäunen 1.2.6., von Nassstellen 12.7.2. von Nassstellen; 12.7.2. Minimalvariante: jährlicher Mahd-Weide-Wechsel, oder einschürige Mahd im mehrjährigen Turnus (dann Schnitt Ende Mai-Mitte Juni) MMP SCI „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und anteiliges EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ Maßnahmen-Anhang Tab. 135 LRT 6510 2 Kurzerläuterung der BfN-Code Verantwort- Bemerkungen 6510 Bio- Maßna- Fläche EHZ Kurzerläuterung der Maßnahme BfN-Code Priori Verantwort- (Maßnah -tät lichkeit Maßnahme (Maßnah lichkeit LRT-ID LRT- hme-ID (ha) ID men) men) Optimalvariante Alternativvariante 10028 28 60028 3,15 B einschürige Mahd ab 01.06. mit 1.2.1.1., 1 Landwirtsc zweimaliger Weidegang, 1.2.2., Landwirtsc bei zunehmender Abtransport des Mahdgutes, ggf. 1.2.1.6., haft Nutzungszeiträume siehe 1.9.1.1., haft Verbuschung extensive Nachbeweidung zum 2. 1.9.1.1., Optimalvariante, mit Nachmahd 1.2.1.6., sollte eine Aufwuchs möglich (frühestens ab 1.2.2., zur Beseitigung von 1.2.6., Entbuschung Mitte August), dabei Auszäunen 1.2.4.1., Weideresten, Auszäunen des 1.2.4.1., durchgeführt des angrenzenden Auwaldes und 12.7.1. angrenzenden Auwaldes und 12.7.1. werden angrenzenden Fließgewässers angrenzenden Fließgewässers; Minimalvariante: jährlicher Mahd-Weide-Wechsel, oder einschürige Mahd im mehrjährigen Turnus (dann Schnitt Ende Mai-Mitte Juni) 10033 33 60033 1,67 A einschürige Mahd ab 01.06. mit 1.2.1.1., 1 Landwirtsc zweimaliger Weidegang, 1.2.2., Landwirtsc bei zunehmender Abtransport des Mahdgutes, ggf. 1.2.1.6., haft Nutzungszeiträume siehe 1.9.1.1., haft Verbuschung extensive Nachbeweidung zum 2. 1.9.1.1., Optimalvariante, mit Nachmahd 1.2.1.6., sollte eine Aufwuchs möglich (frühestens ab 1.2.2., zur Beseitigung von 1.2.4.1., Entbuschung Mitte August), dabei Auszäunen 1.2.4.1., Weideresten, Auszäunen des 1.2.6., durchgeführt des angrenzenden Auwaldes 12.7.1. angrenzenden Auwaldes; 12.7.1. werden Minimalvariante: jährlicher Mahd-Weide-Wechsel, oder einschürige Mahd im mehrjährigen Turnus (dann Schnitt Ende Mai-Mitte Juni) MMP SCI „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ und anteiliges EU-SPA „Nordöstlicher Unterharz“ Maßnahmen-Anhang Tab. 135 LRT 6510 3 Kurzerläuterung der BfN-Code Verantwort- Bemerkungen 6510 Bio- Maßna- Fläche EHZ Kurzerläuterung der Maßnahme BfN-Code Priori Verantwort- (Maßnah -tät lichkeit Maßnahme (Maßnah lichkeit LRT-ID LRT- hme-ID (ha) ID men) men) Optimalvariante Alternativvariante 10107 107 60107 13,36 C zweischürige Mahd (erste 1.2.1.2., 1 Landwirtsc extensive Mahd mit 1.2.2., Landwirtsc drei Teilflächen, Flächen Nutzung ab 15.05., zweite 1.5.7., haft Nachbeweidung, Verzicht auf 1.5.7., haft teilweise von Nutzung mit Abstand von mind. 8 1.2.1.6., Stickstoff-Düngung, 12.7.3. FFH- Wochen), Verzicht auf Stickstoff- 12.7.3. Uferbereiche des Uhlenbaches Gebietsgrenze Düngung, Uferbereiche des sind auf 2m Abstand von Mahd nur Uhlenbaches sind auf 2m und Beweidung auszusparen, angeschnitten Abstand von der Mahd können aber im Abstand von 2- auszusparen, können aber im 3 Jahren mitgenutzt werden, die Abstand von 2-3 Jahren innenliegende Feuchtwiese mitgenutzt werden, die kann bei trockenen innenliegende Feuchtwiese kann Bodenverhältnissen in die bei trockenen Bodenverhältnissen Mahd-Nutzung einbezogen in die Mahd-Nutzung einbezogen werden, bei Beweidung werden Auskoppeln des Bachufers 10109 109 60109 0,33 A zweischürige Mahd (erste 1.2.1.2., 1 Landwirtsc extensive Mahd mit 1.2.2., Landwirrtsc Fläche von FFH- Nutzung ab 15.05., zweite 1.5.7., haft Nachbeweidung, Verzicht auf 1.5.7., haft Gebietsgrenze Nutzung mit Abstand von mind. 8 1.2.1.6., Stickstoff-Düngung, 12.7.3. geschnitten Wochen), Verzicht auf Stickstoff- 12.7.3. Uferbereiche des Uhlenbaches (nicht Düngung, Uferbereiche des sind auf 2m Abstand von Mahd vollflächig im Uhlenbaches sind auf 2m und Beweidung auszusparen, Plangebiet), ggf Abstand von der Mahd können aber im Abstand von 2- Bildung einer auszusparen, können aber im 3 Jahren mitgenutzt werden, die Bewirtschaftuns geinheit mit der Abstand von 2-3 Jahren innenliegende Feuchtwiese angrenzenden mitgenutzt werden, die kann bei trockenen LRT-Fläche innenliegende Feuchtwiese kann Bodenverhältnissen in die BZF 107 (6510) bei trockenen Bodenverhältnissen Mahd-Nutzung einbezogen in die Mahd-Nutzung einbezogen werden, bei Beweidung werden Auskoppeln des Bachufers (Vermeidung von Trittschäden)

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