Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.
Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen. (Stand: Juni 2009) - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Langeoog/Norden . Deiche schützen das Festland und die Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten. Eine intakte Grasnarbe spielt für einen wehrhaften Deich dabei eine wichtige Rolle. Dennoch stoßen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wie aktuell auf Langeoog immer wieder auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe durch Pferde und Hunde. Tierhalter riskieren damit nicht nur die Deichsicherheit – sie müssen auch mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, betont der Landesbetrieb. Deiche schützen das Festland und die Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten. Eine intakte Grasnarbe spielt für einen wehrhaften Deich dabei eine wichtige Rolle. Dennoch stoßen die Küstenschützer des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wie aktuell auf Langeoog immer wieder auf Beschädigungen der wertvollen Grasnarbe durch Pferde und Hunde. Tierhalter riskieren damit nicht nur die Deichsicherheit – sie müssen auch mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, betont der Landesbetrieb. Der NLWKN unterhält als Träger der Deicherhaltung mit seiner Betriebsstelle in Norden insgesamt 35 Kilometer Hauptdeiche auf Langeoog und den anderen Inseln. Entsprechend hoch ist das Interesse der Küstenschützer, dass die Grasnarbe der unbefestigten Deiche intakt und damit wehrhaft bleibt, denn: „Nur so können Deiche gegen Sturmfluten einen optimalen Schutz bieten“, betont Meik Julius, Leiter des NLWKN-Betriebshofs auf Langeoog. Auf der Insel hatten jüngst durch Pferde verursachte Trittschäden am wertvollen Grün für Ärger gesorgt. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar: Denn die Langeooger Deiche Flinthörndeich, Ostdeich und Meiereideich sind nach dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) als sogenannte Hauptdeiche gewidmet, auf denen jede Nutzung außer im Rahmen der Deicherhaltung grundsätzlich unzulässig ist. Hierzu zählt neben dem Befahren auch das Betreten der unbefestigten Grasnarbe durch Menschen und Tiere wie Pferde und Hunde. Die befestigten Deichwege bieten Urlaubern und Insulanern die Möglichkeit, die Deiche ohne negative Auswirkung auf die wichtigen Schutzanlagen zu betreten. „Trotz ihrer hohen Anziehungskraft sind Deiche eben keine freie Landschaft, sondern in erster Linie Bauwerke, die am Ende des Tages das Inselinnere vor Sturmfluten schützen sollen“, so Julius. Dieser Schutz jedoch sei gefährdet, wenn durch Hunde gegrabene Löcher oder von Pferdehufen hinterlassene tiefe Trittspuren Angriffsstellen bei Sturmfluten bieten. Trittschäden durch Pferde sind dabei kein Kavaliersdelikt: Das Reiten auf Hauptdeichen außerhalb der befestigten Wege stellt gemäß Deichgesetz eine ungenehmigte Nutzung dar. Ob Deichwege zum Reiten oder Befahren genutzt werden dürfen, hängt von den örtlichen Regelungen einer jeden Insel ab. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den rechtlichen Vorschriften einen Deich benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen, die bis zu 5.000 Euro betragen kann. „Ob Insulaner oder Gast - eigentlich sollte es im Interesse einer und eines jeden liegen, den wichtigen Schutz der Insel nicht zu gefährden“, findet Meik Julius.
Einst stand auf der 52 Meter hohen Düne des Naturschutzgebietes eine Bockwindmühle. Sie brannte zwar in den 1920er Jahren bei Dreharbeiten ab, doch noch heute ist sie namensgebend. Auf dem kargen Boden des Gebiets findet man an offenen Stellen noch heute Sandtrockenrasen mit Silbergrasfluren und Grasnelken-Schafschwingel-Rasen. Für den Naturschutz bedeutend sind die Vorkommen einiger bundesweit gefährdeter Pflanzenarten wie Ohrlöffel-Leimkraut und Steppen-Lieschgras. Eine Besonderheit sind auch die im NSG vorkommenden Flechten-Trockenrasen. Insekten- und Spinnenfreunde werden sich vor allem für die über 70 Laufkäferarten, 45 Blatt- und Rüsselkäfer sowie 120 verschiedenen Spinnenarten interessieren, die im Gebiet nachgewiesen wurden. Geht man von der alten, im Friedhof gelegenen Dorfkirche nach Westen, gelangt man zum NSG. Hier ist die Wegeführung durch Handläufe gekennzeichnet. Um die wertvollen Trockenrasen vor Trittschäden zu schützen, markieren Handläufe die Wege. Gut lässt sich ein Besuch mit einem weiteren Spaziergang kombinieren: Über die nordwestlich anschließende Landschaft der ehemaligen Rieselfelder Karolinenhöhe, die südwestlich gelegene Gatower Heide oder – in südlicher Richtung – über die Havelmathen und die große Badewiese entlang des Uferwanderweges an der Havel nach Kladow.
Baltrum/Norden. Neben Dünen und Deichen schützen massive Bauwerke die Ostfriesischen Inseln vor den Kräften der Nordsee. Auf Baltrum plant der für den Sturmflutschutz zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Deichscharten. Neben der Beseitigung von Schäden am Mauerwerk steht dabei auch die Anbringung von Arbeitssicherheitsgeländern im Fokus. Dass diese nicht für eine öffentliche Nutzung der Anlagen gedacht sind, betont der NLWKN in einer Mitteilung. Neben Dünen und Deichen schützen massive Bauwerke die Ostfriesischen Inseln vor den Kräften der Nordsee. Auf Baltrum plant der für den Sturmflutschutz zuständige Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsarbeiten an den Deichscharten. Neben der Beseitigung von Schäden am Mauerwerk steht dabei auch die Anbringung von Arbeitssicherheitsgeländern im Fokus. Dass diese nicht für eine öffentliche Nutzung der Anlagen gedacht sind, betont der NLWKN in einer Mitteilung. „Rund um Deiche und Schutzbauwerke sind das ganze Jahr über verschiedene Unterhaltungsarbeiten erforderlich, um sie für den Ernstfall in einem optimalen Zustand zu erhalten. Die neuen Geländer sollen – zum Beispiel bei Mäharbeiten am Deich – für die erforderliche Sicherheit der Mitarbeitenden sorgen“, erklärt Anja Lorenz von der für die Inseln zuständigen Betriebsstelle des NLWKN in Norden. Als Bauwerke des Küstenschutzes dürfen die Deichscharte auf Baltrum nicht betreten werden, darauf weisen vor Ort auch entsprechende Schilder hin. Gleiches gelte für die Deiche abseits der zugelassenen Wege, da dort die Gefahr von Trittschäden an der empfindlichen Grasnarbe bestehe, so die Küstenschützerin. „Auch wenn die Scharte und Mauern an den Deichen und am Deckwerk im Bereich der Promenade gern von Einheimischen und Gästen als Sitzgelegenheiten benutzt werden, bitten wir ausdrücklich darum, die Betretungsverbote zu beachten, da Stürze zu ernsten Verletzungen führen können“, heißt es beim NLWKN. Die Umsetzung der Arbeiten an den Baltrumer Deichscharten soll noch in dieser Woche beginnen. Während zunächst die Deichscharte Teestube und Fresena Geländer erhalten, müssen beim Schart Lüppen dabei zuvor noch Instandsetzungsarbeiten am Mauerwerk erfolgen, bevor auch hier Geländer angebracht werden können.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] NATÜRLICH NATUR ERLEBEN Viele Menschen zieht es während der Corona-Pande- mie in die Natur in ihrer Umgebung – sei es um Sport zu machen oder zu entspannen. Der Aufenthalt in Wäldern und Landschaften steigert das körperliche und mentale Wohlbefinden. Daher ist die „Neuentde- ckung“ der Natur vor der Haustür zu begrüßen! Um die Natur dabei gut zu schützen ist es wichtig, dass sich alle Besucherinnen und Besucher verant- wortlich verhalten. „Wir begrüßen alle herzlich, die in Corona-Zeiten achtsam und verantwortungsbewusst Natur erle- ben wollen.“ Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt Tipps, wie Sie die Tier- und Pflanzenwelt genießen können – ganz ohne Stress für Sie und die Umwelt: ■■ Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über Meldungen zu Hotspots, also stark besuchten Ausflugszielen. Dann haben Sie mehr von Ihrem Ausflug. Häufig wird im Internet oder Radio schon morgens vor großem Andrang gewarnt. ■■ Gerade bei schlechtem Wetter ist in Hotspots weniger los. Mit der richtigen Ausrüstung können Sie auch bei nassem und kaltem Wetter besonde- re Naturerlebnisse erfahren. ■■ Es gibt im Wald keine Müllei- mer. Nehmen Sie eine kleine Mülltüte zum einfacheren Transport mit. Ansonsten nutzen Sie Mehrweg-Besteck und -behälter. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz Telefon: 06131 6033 1917 Unsere Kooperationspartner ■■ Landeszentrale für Umweltaufklärung ■■ Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ■■ Bund Umwelt- und Naturschutz (BUND) ■■ DWA, Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/ Saarland ■■ Bioland Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. ■■ Handwerkskammern Rheinland-Pfalz ■■ Energieagentur Rheinland-Pfalz ■■ Gartenakademie Rheinland-Pfalz ■■ Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ■■ Landesforsten Rheinland-Pfalz ■■ SGD Nord und SGD Süd ■■ Landesuntersuchungsamt Weitere Informationen unter: www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de Impressum „Umweltschutz im Alltag“ ist eine Initiative des rheinland- pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, En- ergie und Mobilität sowie des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz für einen effizienten und nachhaltigen Umweltschutz. Redaktion: Milan Sell, Landesamt für Umwelt Fotos: Landesforsten RLP/Siegfried Weiter (Titel), Lesch- nig/HdN, Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz, Sell © Landesamt für Umwelt (LfU); Mai 2021 UMWELTSCHUTZ IM ALLTAG NATUR ERLEBEN IN ZEITEN VON CORONA MIT DER APP DIE NATUR ERLEBENAUFPASSEN IN WALD UND WIESEAUGEN AUF IN DER NATUR Rheinland-Pfalz bietet viele Ausflugsmöglichkeiten in einer schönen und vielfältigen Natur. Besondere Orte sind z. B. die neun Nationalen Naturlandschaften mit ihren regionalen, naturverträglichen Erlebnisangebo- ten. Neben dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald und dem Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvoge- sen gehören die sieben Naturparke mit ihrem hohen Waldanteil dazu. Einen Überblick finden Sie unter: www.nationale-naturlandschaften-rlp.deAuch wenn sich viele Menschen vorbildlich verhalten: Wenn der Freizeitdruck auf die Natur steigt und Leute ihre Wege verlassen, kann das für viele Tier- und Pflan- zenarten gravierende Folgen haben.■■ Picknick unter Vogelhorsten, Klettern an Steilwän- den usw. lassen Eulen und Greifvögel ihren Horst aufgeben, so z. B. beim Schwarzmilan oder Uhu. Bei rastenden oder ruhenden Vögeln (z. B. Mauersegler) erhöht sich deren Herzschlag immens, wenn sie angestrahlt oder plötzlich laut beschallt werden. Viel Spaß macht es, beim Spazierengehen die Natur besser kennenzulernen und Pflanzen und Tiere zu bestimmen – natürlich ohne sie zu gefährden. ■■ Packen Sie Lupe und Fernglas ein. ■■ Ein kompliziertes Bestimmungsbuch wird durch die Artenfinder-Apps auf dem Handy ersetzt. Es gibt inzwischen zahlreiche Apps (s. unten), die die Erkennung von Pflanzen und Tieren erleichtern. Ma- chen Sie vorsichtig ein Foto von Blüte und Blatt mit dem Smartphone – und schon werden Artname und Vergleichsfotos angezeigt. Vor allem für die verbrei- teten Pflanzenarten funktioniert das erstaunlich gut. Vögelgesänge oder Zirptöne von Heuschrecken können so abgehört und verglichen werden. Wenn man die Arten sicher erkennt, kann man die Fundorte per App an die Naturschutzbehörden oder Verbände weiterleiten. (speziell für RLP) App artenfinder: https://artenfinder.rlp.de (Pflanzenbestimmung) App Flora incognita: https://floraincognita.com/de ■■ Beispiel Rotwild: Die Tiere fahren den Stoffwechsel während der Ruhephase herunter. Wenn sie aufge- schreckt werden, wechseln sie in den Fluchtmodus. Dies bedeutet für sie einen ungeheuren Energie- verbrauch. Deshalb: Achtsam bleiben und Hunde anleinen! ■■ Wenn Fledermäuse in Höhlen durch Menschen geweckt werden (Wärme, Licht), verbrauchen sie für den Aufwachvorgang und das Herumfliegen sehr große Energiemengen. Passiert das mehrfach, kön- nen die Tiere sogar sterben. Lassen Sie daher den Fledermäusen ihre Höhlen alleine. ■■ Augen auf beim Wandern und Radeln: Auf stark frequentierten Radwegen, wie z. B. an der Nahe, kam es in der Vergangenheit immer wieder zur unbe- absichtigten Tötung von Ringelnatter, Würfelnat- ter und Mauereidechse. Die Tiere überqueren den Radweg und wärmen sich in den Vormittagsstunden auf ihm auf. Gleiches gilt für Laufkäfer oder Wildbienen. ■■ Orchideenwiesen bitte nur vom Rand anschauen, damit es nicht zu Trittschäden kommt. Weitere Informationen finden Sie auf www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de ■■ An Badeseen können durch störendes Verhalten an nicht-öffentlichen Stellen Gelege oder Brutkolonien von z. B. Flussregenpfeifern oder Uferschwalben zerstört werden bis hin zur Aufgabe des Nestes durch die Altvögel. Besucherinnen und Besucher sind auch in besonderen Schutzgebieten willkommen, jedoch dienen die Gebie- te vor allem dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Beispiel Naturschutzgebiete: In den 524 aktuell ausgewiesenen Ge- bieten ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft notwendig. Sie dienen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemein- schaften oder Biotopen bestimmter wildle- bender Tier- und Pflanzenarten. Oftmals sind sie wegen ihrer Seltenheit oder hervorragenden Schön- heit geschützt. Hier gilt es, auf den Wegen zu bleiben, Hunde anzuleinen und keinen Lärm zu verursachen. Eine Übersicht über die weiteren Schutzgebiete und was sie bedeuten: www.naturschutz.rlp.de
Norderney/Norden . „ Schweizer Käse“ an der Nordsee? Vor allem im Bereich des Norderneyer Nordbads leiden die Dünen der Insel unter einer Missachtung des strikten Betretungsverbots. 2021 haben die Schäden durch vom Weg abgekommene Erholungssuchende sichtlich zugenommen, berichtet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden. Schweizer Käse“ an der Nordsee? Vor allem im Bereich des Norderneyer Nordbads leiden die Dünen der Insel unter einer Missachtung des strikten Betretungsverbots. 2021 haben die Schäden durch vom Weg abgekommene Erholungssuchende sichtlich zugenommen, berichtet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Norden. Schutzdünen bilden zusammen mit den Hauptdeichen einen Ring um das Inselinnere und gewährleisten so den Sturmflutschutz auf Norderney. „Schäden an der Pflanzendecke, wie sie durch Wildtiere, aber eben auch durch Menschen über Trampelpfade immer wieder entstehen, sind eine ernste Gefahr für ihre wichtige Schutzfunktion“, betont Barbara Giese vom NLWKN in Norden. Der Grund: Schnell entstehen zunächst kleinräumige Windrisse, die sich bald zu sogenannten Ausbläsern entwickeln können – mehrere Meter große Löcher im Dünengebilde, die im Ernstfall empfindliche Angriffspunkte bieten. Daneben bestehe für Norderney die Sorge, dass die südlich angrenzende Ortslage verstärkt durch Sandflug beeinträchtigt wird. „Im Dünengelände vor dem Nordbad haben sich bereits zahlreiche solcher Ausbläser gebildet, die nur mit großem Aufwand durch den NLWKN gesichert und wieder begrünt werden können“, erklärt Giese. Auch das Aufstellen zusätzlicher Hinweisschilder im Bereich der zugelassenen Dünenübergänge im vergangenen Winter hindert Gäste und Einheimische offenbar nicht daran, abseits der zugelassenen Wege in den Dünen zu laufen. In diesem Sommer beobachtet der NLWKN eine besonders stark ausgeprägte Trampelpfadbildung. Hinweisschilder werden oftmals einfach ignoriert, berichtet die Küstenschützerin: „Auf Luftbildern ist gut erkennbar, dass die Schutzdünen durch die Zerstörung der Pflanzendecke durch Trittschäden und daraus resultierende Ausbläser teils wie ein Schweizer Käse aussehen“. Aber auch im Winter waren laut Giese wieder viele Menschen im Dünengelände abseits der Wege unterwegs: „Einheimische sollten den Wert der Dünen für ihre Insel kennen und als Vorbild für die Urlauber agieren“ appelliert Giese. Mitarbeiter des NLWKN haben am Rand der Dünenübergänge deshalb auch in diesem Frühjahr wieder zahlreiche Trampelpfade mit Buschfaschinen dichtgesetzt. Der NLWKN ruft erneut eindringlich dazu auf, die zugelassenen Wege nicht zu verlassen und diesen wichtigen Hinweis auch an Gäste der Insel weiterzugeben. Der NLWKN ruft erneut eindringlich dazu auf, die zugelassenen Wege nicht zu verlassen und diesen wichtigen Hinweis auch an Gäste der Insel weiterzugeben.
Allgemeine Behandlungsgrundsätze für LRT und Arten nach Anhang II und IV Zielarten/ Ziel-LRT alle Wald- und Offenland-LRT alle Wald-LRT Bezeichnung/Kurzerläuterung der Maßnahme/ Variante Erhaltung des Flächenumfanges der kartierten LRT Einhaltung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze gemäß LVO(vgl. MMP-Bericht Kap. 7.1.3.8) LRT 3150kein Uferverbau und -befestigung kein Besatz mit allochthonen Fischarten insbesondere Wasserpflanzen schädigenden Arten wie Graskarpfen Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe Erhalt bzw. Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts LRT 3260Ausschluss von Begradigungen, Uferverbau, Sohlveränderungen und Verrohrungen ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung, Beschränkung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auf das für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss erforderliche Mindestmaß keine Pflanzung von standortfremden Gehölzen im Uferbereich, bei Neupflanzung Verwendung von Gehölzen entsprechen der potenziellen, natürlichen Vegetation Fernhaltung von Abwassereinleitungen sowie Nähr- und Schadstoffeinträgen aus der Landwirtschaft LRT 6110*, 6210/6210*, 6240* kontinuierlicher Entzug der jährlich, aufwachsenden Biomasse durch mindestens zweimal jährliche Beweidungsgänge möglichst kurzzeitige Intensivweidegänge mit dem Ziel eines möglichst vollständigen Verbiss der Vegetation und einer Zurückdrängung aufkommender Gehölze Einhaltung von 6- bis 8-wöchigen Beweidungspausen aufwuchsorientierte Besatzstärke: Zur Abschöpfung der Biomasse des jährlichen Aufwuchses der Halbtrockenrasen ist bei 200 Weidetagen eine Besatzstärke von mindestens 0,5 bis 0,7 GVE, in aufwuchsstarken Jahren ggf. bis 1,0 GVE notwendig. In trockenen, aufwuchsschwachen Jahren kann die Besatzstärke auf 0,3 GVE abgesenkt werden. Dies entspricht einer Besatzleistung von mindestens 105 bis 210 GVE –Weidetagen/ha bzw. 700 bis 1.400 Mutterschaf- Weidetagen/ha bei Einsatz einer üblichen Wirtschaftsrasse jährlicher Wechsel der Nutzungsreihenfolge zugehöriger Teilflächen Vermeidung bzw. periodisches Zurückdrängen des Aufkommens von Gehölzen bei Bedarf, bei Rinder- und Pferdebeweidung obligat keine Standweide, kein Pferchen auf den LRT-Flächen Ausschluss einer Düngung LRT 6510 Wiederinnutzungnahme durch zweischürige Mahd bzw. die Umstellung darauf, hoch angesetzte Schnitthöhe von mindestens 7 cm, vollständige Beräumung des Mahdgutes Variation der Schnittzeitpunkte entsprechend der witterungsbedingten Vegetations¬entwicklung, Erstschnitt zum Beginn des Ährenschiebens der hauptbestandsbildenden Gräser, Einhaltung einer mindestens 8-wöchigen Nutzungspause zwischen den Nutzungsgängen Ersetzen des zweiten Nutzungsgangs durch Beweidung mit Schafen/Ziegen oder Rindern möglich: kurzzeitige Intensivweidegänge zur Vermeidung von selektivem Verbiss und Trittschäden, kein Einsatz von stickstoffhaltigen Düngemitteln, entzugsorientierte (PK)-Düngung zur Förderung des Kräuterreichtums möglich keine Nutzung der LRT-Flächen als intensive Standweide (insbe¬sondere mit Pferden) kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Selektivherbiziden Eine Nachsaat mit Heublumen gebietsheimischer Herkunft oder ein Mahdgutübertrag von artenreichen, regionalen Spenderflächen kann erheblich zur Verbesserung von Vorkommen mit schlechtem Erhaltungszustand führen, vorher Mahd mit geringer Schnitthöhe, im Nachsaatjahr drei- bis viermaliger Schnitt um Keimlingserfolg der eingebrachten Arten zu erhöhen, extensive Grünlandnutzung wie oben beschrieben als Folgepflege LRT 8230zweimal jährliche Beweidung mit Ziegen oder Schafen, optimal Hütehaltung bei Koppelhaltung aufgrund des Nährstofftransfers keine Integration in wüchsige Weideflächen sporadische Pflegeeinsätze zur Beseitigung von Gehölzaufwuchs LRT 9110Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung, insbesondere eines Buchenanteils über 50 %, Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase mit mind. 30 %, Belassen eines ehöhten anteils von Biotop- und Altbäumen bzw. Altholzinseln (insbesondere Erhaltung der Altbuchen) bis zum natürlichen Zerfall als Verjüngungsinitialen und Strukturelemente, Förderung der Naturverjüngung, Erhaltung und Förderung der Begleitbaumart Eiche LRT 9130Verjüngung der Buche ausschließlich über Naturverjüngung, Wahrung oder Erhöhung des Anteils der Reifephase durch Festlegung mind. 30 %, Erhaltung/ Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung, insbesondere eines Buchenanteils von über 50 %, Förderung von typischen Begleitbaumarten (z.B. Esche, Hainbuche, Winterlinde), insbesondere der Eiche, konsequente Entnahme von nichtheimischen/problematischen Gehölzarten im Rahmen von Pflegemaßnahmen, Durchforstungen und Erntenutzungen LRT 9170Beibehaltung bzw. Anhebung des Reifephasenanteils auf das LR-typische Mindestniveau von 30 %, Erhaltung bzw. Entwicklung der lebensraumtypischen Baumartenzusammensetzung, insbesondere Förderung der Eiche in allen Waldentwicklungsphasen und Sicherung eines Eichenanteils von mind. 10 %, Gewährleistung eines ausreichenden Eichenanteils in der Nachfolgegeneration durch geeignete Verjüngungsverfahren, vollständige, periodische Entnahme der LRT-fremden Rotbuche, konsequente Entnahme von nichtheimischen/problematischen Gehölzarten im Rahmen von Pflegemaßnahmen, Durchforstungen und Erntenutzungen LRT 9180*optimal: Prozessschutz, da prioritärer Hangschuttwald mit Schutzwaldfunktion, Erhaltung des Schutzwaldcharakters durch Sicherung einer dauerhafter Bestockung; möglichst keine Nutzung, wenn Pflegemaßnahmen notwendig, keine flächige Nutzung, lediglich einzelstammweise Entnahme; langfristige Anhebung der Reifephase auf dem für einen günstigen Erhaltungszustand erforderliche Niveau von mind. 30% LRT 91E0*Förderung und Erhaltung von mittlerem Baumholz mit mind. 30 % Deckung in der B1, Förderung mehrerer Altersstadien, Belassen eines ausreichenden Anteil an Alt- und Totholz sowie Biotopbäumen, Erhaltung/ Entwicklung des Anteils der vorliegenden Hauptgehölzarten Gemeine Esche und/ oder Schwarz-Erle auf mind. 50 %, Zulassen der natürlichen Fließgewässerdynamik,
Darstellung von Konfliktbereichen in Folge von intensiver Weidenutzung bis an das Fließgewässer mit entsprechenden Trittschäden an Ufer und Gehölzsaum. Es sind gemeinsam mit den Landwirten Lösungen durch Anlage von Tränken, befestigten Furten und Auszäunung des Ufers zu suchen. (Stand: Juni 2009)
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