A) Problemstellung: Die Messung der POP-Einträge aus der Luft bedürfen der internationalen Qualitätssicherung. Mit dem Forschungsvorhaben sollen die in USA, Kanada und Europa erhobenen Stoffeintragsdaten auf ihre Datenqualität und Vergleichbarkeit geprüft werden. Für Stoffeintragsabschätzungen im Rahmen des geplanten Monitoringprogrammes des ECE-POP-Protokolls sowie zur Bestimmung der Beiträge aus dem weiträumigen Schadstofftransport in das OSPAR-Konventionsgebiet - Nordost Atlantik und Nordsee ist die Vergleichbarkeit der Daten Voraussetzung. Zudem dienen diese Messdaten als Eingangsdaten für Modellrechnungen zum atmosphärischen Transport und der Deposition auf regionaler und globaler Ebene (EMEP, UNEP). Die Ergebnisse werden im Rahmen einer Fachdiskussion unter Einbeziehung des Meteorologischen Synthesezentrums Ost von EMEP (verantwortlich für die Modellierung von POPs) ausgewertet und Bewertung der Vergleichbarkeit der Daten vorgenommen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Abkommen POP-Protokoll der ECE und OSPAR führen zu Verpflichtungen der Vertragsparteien zu Emissionsminderungen, welche aus qualitätsgespeicherten Befunden der Immissionsbelastung begründet werden. Deutschland hat in diesen Gremien die Durchführung vergleichender Untersuchungen zugesagt. C) Ziel des Vorhabens ist der Beitrag Deutschlands zur international harmonisierten Qualitätssicherung von POP-Immissionsdaten. D) TV 01: In diesem Teilvorhaben wird die Pilotstudie mit einem deutschen Labor vorbereitet. Die Übergabe der Sammeltechnik für die Messkampagne in Kanada wird vorbereitet, Materialien für eine harmonisierte Probenahme werden erstellt. Während der Messkampagne werden übersandte Proben vom Referenzlabor parallel analysiert um zudem die Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung der erhobenen Daten zu gewährleisten.
Emissionen aus Bauprodukten können wesentlich zur Belastung der Innenraumluft beitragen. Diese kontinuierliche, unter Umständen langfristige Eintragsquelle zu verringern, stellt eine wichtige Aufgabe dar. Das gilt auch vor dem Hintergrund der nach wie vor starken Bestrebungen einer weiteren Einsparung von Primärenergie, die gemeinsam mit einer Vielzahl von wärmedämmenden und abdichtenden Maßnahmen zu einem reduzierten Luftwechsel in Gebäuden rühren. Der Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema erarbeitet, das kürzlich auch durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht worden ist. Das Bewertungsschema ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Anforderungen von EG-Bauprodukten-Richtlinie und Bauproduktengesetz bezüglich der an Bauprodukte zu stellenden Anforderungen Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz . Wichtige produktbezogene und prüftechnische Fragen sind jedoch noch ungeklärt, wie auch bei der durch AgBB beim DIBt durchgeführten Anhörung festgestellt wurde. Material- und Produktemissionen sind mit Hilfe von Emissionsprüfkammern in Verbindung mit geeigneten Probenahme- und Analysenverfahren zu bestimmen. Für die Untersuchungen ist eine ausreichende Anzahl geeigneter, qualifizierter Prüfinstitute notwendig, welche die einzusetzenden Verfahren beherrschen. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen und Vergleichsmessungen, die dazu führen, dass am Ende des Vorhabens für ausgewählte Produktgruppen akzeptierte Prüfmethoden verfügbar sind, die von den ausreichend befähigten Prüfinstituten erfolgreich eingesetzt werden können. Eine Anerkennung von Prüfinstituten im Rahmen des Vorhabens (u.a. auf der Grundlage von Ringversuchen) ist vorgesehen.
A) Problemstellung: Querverbauungen, die in Fließgewässern aus Gründen des Hochwasserschutzes, der Schiffbarmachung, der Wasserkraftnutzung, der Trinkwasserversorgung, der landwirtschaftlichen Wasserbewirtschaftung und der Sohlstabilisierung eingerichtet werden, führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer. Während die quantitative Erfassung von Querverbauungen durch die vorhandenen Gewässerstrukturgütekartierungen abgedeckt ist, bestehen hinsichtlich der entscheidenderen ökologischen Wirksamkeit und der Funktionalität der Unterbrechungen des Fließgewässerkontinuums aus umweltpolitischer und naturwissenschaftlicher Sicht erhebliche Wissensdefizite, die im Rahmen dieses Vorhabens behoben werden sollen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Bezüglich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) nach Art 4 (3) zur Ausweisung von künstlichen oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpern und nach Art 5 und Annex II zur Erfassung der signifikanten anthropogenen Belastungen besteht ein hohes Bundes- und Ressortinteresse, für alle Flusseinzugsgebiete Deutschlands eine bundeseinheitliche quantitative und qualitative Beurteilung der Durchgängigkeit der Fließgewässer zu ermöglichen. C) Ziel des Vorhabens ist die Erstellung eines bundesweiten Katasters von Querverbauungen in Fließgewässern, das eine Quantifizierung der beeinträchtigten Gewässerabschnitte nach der Funktionalität und der ökologischen Wirksamkeit der Unterbrechungen gewährleistet. Die Arbeit soll den Bestand, die Art und die Funktion der Querverbauung sowie eine qualitative Einschätzung der Passierbarkeit ausweisen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in einem GIS aggregiert und als Karte zur biologischen und morphodynamischen Durchgängigkeit dargestellt werden.
Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.
Der Prozess der Globalisierung geht einher mit einem sprunghaften Anstieg der auslaendischen Direktinvestitionen. Auch viele deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Praesenz im Ausland erheblich ausgeweitet. Die zunehmende internationale Kapitalverflechtung birgt Risiken, aber auch Chancen fuer eine nachhaltige Entwicklung in den Gastlaendern. In besonderem Masse gilt dies fuer die Entwicklungs- und Schwellenlaender. Auslandsinvestitionen koennen in diesen Laendern dazu beitragen, dass die Umweltbelastungen sinken, beispielsweise durch den Einsatz moderner umweltvertraeglicher Technologien, den verstaerkten Einsatz von Umweltmanagementsystemen, Umweltbildungsmassnahmen fuer die Mitarbeiter oder umweltbezogene Anforderungen an inlaendische Lieferanten. Ob und in welcher Form es zu positiven Umweltwirkungen kommt, haengt allerdings entscheidend von der Umweltpolitik des jeweiligen multinationalen Unternehmens sowie von den branchenspezifischen Gegebenheiten ab. Im Rahmen des Vorhabens soll vor diesem Hintergrund deutlich gemacht werden, welche Potentiale bestehen, durch Auslandsinvestitionen zu einer nachhaltigen Entwicklung im Gastland beizutragen. Dabei soll auf den Erkenntnissen des UFOPLAN-Vorhabens 'Ansatzpunkte fuer eine staerkere Beruecksichtigung von Umweltbelangen bei Auslandsinvestitionen' aufgebaut werden. Als Auswahlkriterium fuer die Branchen soll die Umweltrelevanz sowie der Grad der Auslandsverflechtung dienen. Den Ausgangspunkt der Untersuchung soll die Auswertung vorliegender empirischer Studien zu branchenspezifischen Umweltbelastungen sowie von Erfolgsbeispielen fuer umweltschutzbezogene Massnahmen bei Auslandsinvestitionen bilden. Auf dieser Grundlage soll in Workshops mit Unternehmensvertretern aus den betreffenden Branchen diskutiert werden, welche (zusaetzlichen) Beitraege zu einer nachhaltigen Entwicklung deutsche multinationale Unternehmen ueber ihre Auslandsinvestitionen leisten koennen. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, umweltbezogene Leitlinien fuer Auslandsinvestitionen zu entwickeln. Darueber hinaus soll das Projekt in einem 'side event' auf der Konferenz Rio plus 10 gemeinsam mit der Wirtschaft vorgestellt werden. Im Jahr 2002 sollen danach in Deutschland auf einem Workshop die Leitlinien vorgestellt und um ihre Befolgung geworben werden.
A. Problemstellung: Das Kyoto-Protokoll sieht den Einsatz flexibler Mechanismen vor, um die CO2-Reduktionen zu erreichen. Nicht nur im Bereich des produzierenden Gewerbes sondern auch im Dienstleistungsbereich bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer, grenzüberschreitender Projekte. Bislang liegen aber noch zu wenig Erfahrungen mit derartigen Projekten vor. B. Handlungsbedarf: Auch der Tourismus bietet vielfache Ansätze, flexible Mechanismen einzusetzen. Gemeinsame, grenzüberschreitende Projekte können z.B. im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, bei der Ausgestaltung von Pauschalreisen oder im Bereich des Energiemanagements durchgeführt werden. Technische Möglichkeiten wären etwa Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung von Energieversorgungssystemen, Maßnahmen zur Beeinflussung des Verbrauchsverhaltens. C. Ziel des Vorhabens: Im Rahmen des Projekts soll ein konkretes Beispiel entwickelt und umgesetzt werden, das beispielgebend für die gesamte Branche sein soll. Darüber hinaus sollen die ökologischen und ökonomischen Effekte dieser Beispiele abgeschätzt und gegebenenfalls evaluiert werden. Das Vorhaben soll in Kooperation mit einem führenden deutschen Reiseveranstalter durchgeführt werden.
PBDE sind lipophil, reichern sich im menschlichen Fettgewebe an und gehen in die Muttermilch über. Dies führt dazu, dass der gestillte Säugling gleich nach der Geburt gegenüber solchen Substanzen exponiert wird. Bei Plazentagängigkeit kommt es zuvor zusätzlich zu einer intrauterinen Exposition. Aus einer schwedischen Studie geht hervor, dass Frauenmilchproben aus dem Zeitraum 1972-1997 mit PBDE in zunehmendem Maße belastet sind. In den nachfolgenden Jahren zeichnet sich dann ein leicht rückläufiger Trend ab. In einer deutschen Studie, in welcher Frauenmilchproben aus dem Zeitraum 1984-1999 (Auswahlkriterium: Erstgebärende, unabhängig vom Zeitpunkt der Stillperiode) untersucht wurden, ist demgegenüber ein kontinuierlicher Anstieg von PBDE zu erkennen. Die Ergebnisse haben orientierenden Charakter, da analytische Probleme insbesondere beim Nachweis des Kongeners BDE Nr. 47 (4-BDE) auftraten. Frauenmilch ist nicht nur Lebensmittel für den Säugling, sondern zugleich ein guter Bioindikator für die Charakterisierung der internen Belastung der Allgemeinbevölkerung. Vor diesem Hintergrund sollen in einer Pilotstudie aktuelle Frauenmilchproben aus Deutschland in erweitertem Studiendesign auf PBDE analysiert werden: l. zeitlicher Verlauf der PBDE-Gehalte innerhalb der Stillperiode (ca. 25 Probandinnen), 2. Einfluss der Ernährung auf die PBDE-Gehalte (10 Veganerinnen) und 3. intraindividueller Vergleich der PBDE-Gehalte in Blut und Frauenmilch (10 Probandinnen). In das Kongenerenspektrum sollen neben den bisher in deutschen Humanproben quantifizierten 3-, 4-, 5- und 6-BDE (Nr. 28, 47, 66, 85, 99, 100, 153, 154) auch die 8- und 10-BDE (Nr. 183 und 209) einbezogen werden. Anhand der Analysenwerte sollen die Exposition für den gestillten Säugling abgeschätzt, Rückschlüsse auf die Belastung der Bevölkerung gezogen und in Verbindung mit der oben erwähnten deutschen retrospektiven Studie der zeitliche Trend verfolgt werden.
A) Problemstellung: Der rasante Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten 12 Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Vergleichbare Instrumente stehen für den Markteintritt erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt bisher nicht zur Verfügung. Die positive Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich wurde insbesondere durch mehrfache deutliche Aufstockung der Fördermittel für das sog. 'Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien' ermöglicht. B) Handlungsbedarf: Die Haushaltslage des Bundes setzt einer weiteren Aufstockung der Mittel jedoch absehbare Grenzen. Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 werden ein oder mehrere Instrumente erforderlich, die kosteneffizient und marktkonform die für den Markteintritt erneuerbarer Energien erforderlichen Mittel bereitstellen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Forschungsvorhaben sollen, ausgehend von der Analyse und Bewertung der bisher zu dieser Fragestellung unterbreiteten Vorschläge, derartige Instrumente entwickelt werden. Deren Wirksamkeit soll sich auf die Solarthermie, Bioenergieträger und Geothermie erstrecken. Die Nutzung der bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anfallenden Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll ebenfalls Berücksichtigung finden. Ein Kriterium für die Bewertung der zu entwickelnden Instrumente soll die Erreichbarkeit des deutschen Verdopplungszieles für die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Die Diskussion und Bewertung der entwickelten Instrumente soll auch die für andere Umweltschutzmaßnahmen, wie die KWK, in Deutschland und der Europäischen Union geführte Instrumentendebatte berücksichtigen und nutzen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll dem in diesem Bereich zu erwartenden Beratungsbedarf des BMU während der 15. Legislaturperide dienen.
Die Europäische Kommission hat mit der Konkretisierung von Artikel 16 (2) der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) begonnen. Dabei werden nach einem engen Zeitplan zu allen im Annex l der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen 'Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken' (BVT-Merkblätter) erarbeitet. Diese sollen später unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage für Anforderungen an Anlagen bilden. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission sieht für das Jahr 2002 den Beginn der Arbeiten zum BVT-Merkblatt für den Sektor 'Anlagen zur Beseitigung und Verwertung gefährlicher Abfälle' vor. Für diesen Sektor sind deshalb im Rahmen des Vorhabens der Stand der Technik (Emissionen Luft, Wasser, Abfall, ggf. Lärm, Erschütterungen, Wärme, Störfallrelevanz) und die Verbrauche (Energie, Wasser, Rohstoffe) von modernen Anlagen systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen die Ausgangsbasis für Vorschläge (deutsche Position) für die BVT-Merkblätter bilden. Die Kurzfassung ist daher auch ins Englische zu übersetzen.
A) Problemstellung: Unter Federführung des BMU (Z II 6) wird in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein Emissionshandelsmodell für Deutschland im Rahmen der Klimarahmenkonvention erarbeitet. Damit muss auch die EG-Richtlinie zum gemeinschaftsweiten Emissionshandel umgesetzt werden. Die Ausarbeitung dieses Modells bedarf der rechtlichen Evaluierung und Begleitung, wobei vor allem Fragen der national- und europarechtlichen Anbindung des Modells, aber auch der institutionellen Ausgestaltung, geprüft werden müssen. Der Auftrag besteht aus einem gutachterlichen und einem beratenden Teil. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Der Umsetzungs- und Implementierungsprozess bedarf weiterhin einer dauerhaften rechtlichen Flankierung. Ggf. sollen die (Zwischen-)Ergebnisse in einem (oder mehreren) Fachgesprächen diskutiert werden. C) Ziel des Vorhabens ist, bis zum Jahr 2005 (Beginn des EU-weiten Emissionshandels) ein rechtskonformes Emissionshandelsmodell implementieren zu können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 680 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 6 |
| Land | 17 |
| Wissenschaft | 113 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 680 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 680 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 678 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 335 |
| Webseite | 345 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 476 |
| Lebewesen und Lebensräume | 609 |
| Luft | 433 |
| Mensch und Umwelt | 673 |
| Wasser | 432 |
| Weitere | 680 |