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Ermittlung der Emissionen organischer Loesemittel

Die meisten organischen Loesemittel sind fluechtig und verdampfen gewollt oder ungewollt bei der Verwertung. Da hierbei der ueberwiegende Teil in die Atmosphaere gelangt, sind organische Loesemittel neben dem Kfz-Verkehr die wichtigste Quelle fuer die Luftbelastung durch organische Verbindungen. Bisher vorliegende Kenntnisse ueber Art und Menge der Loesemittelemissionen in der Bundesrepublik sind sehr lueckenhaft.

Tieffluglaerm: Belastung der Bevoelkerung

Pro Jahr werden im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland ca. 100.000 Tieffluege mit militaerischen Strahlflugzeugen absolviert. Infolge der hohen Geraeuschemissionen der Kampfflugzeuge und der geringen Flughoehe ueber Grund, kann es in Tieffluggebieten mit hoher Ueberflugdichte zu einer Laermbelaestigung fuer die Anwohner kommen. Das Bestreben der Bundesregierung ist es, die bei Tieffluegen resultierende Laermbelastung auf das absolut erforderliche Mindestmass zu beschraenken. Dazu muss die Richtigkeit und Wirksamkeit der bestehenen Tieffluglaermminderungskonzeption ueberprueft werden. Zusaetzlich zu den bereits durchgefuehrten Geraeuschmessungen in ausgewaehlten Gebieten mit Tiefflugbetrieb sollen daher weitere Regionen bezueglich ihrer tatsaechlichen Laermbelastung untersucht werden. Die Erfassung der Laermbelastung dient der Entwicklung geeigneter Laermminderungsplaene durch die Bundesregierung.

Die Strafbarkeit von Amtstraegern im Umweltbereich

Unter Auswertung empirischer Erfahrungen bei Behoerden, Staatsanwaltschaften und Gerichten sollte untersucht werden, ob und wie sich die Bestimmungen des derzeitigen Umweltstrafrechts, die die Strafbarkeit von Amtstraegern betreffen, auf den Vollzug des Umwelt(verwaltungs-)rechts auswirken. Hierbei steht die Praeventivfunktion des Strafrechts im Vordergrund, aber auch verwaltungspraktische Gesichtspunkte, wie Motivation und Entscheidungsfreudigkeit der Amtstraeger und die Flexibilitaet der oeffentlichen Verwaltung sollten nicht ausser acht gelassen werden. Einer der Untersuchungsschwerpunkte sollte das Verhaeltnis zwischen informalem Verwaltungshandeln und Strafrecht sein. Als Ergebnis werden Aussagen zur Novellierungsbeduerftigkeit der Amtstraegerstrafbarkeit im Umweltrecht erwartet. Angesichts der unterschiedlichen Ausgangslage und Handhabung in verschiedenen Rechtsbereichen (zB Luft - nur Teilnahme moeglich / Wasser - auch Taeterschaft) erscheint eine Behandlung des Themas mit dem Ziel einheitlicher Loesungsvorschlaege unerlaesslich.

Rechtliche Ausgestaltung von Grenzwerten fuer Abwassereinleitungen unter ordnungsrechtlichen, abgaberechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten

Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.

Aufwandsentschaedigung der vier externen Mitglieder des Forschungsbegleitgremiums zum F+E-Schwerpunkt 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes'

Mit Erlass U I 4 - 500 050/5 vom 13.06.1986 wurde die Geschaeftsfuehrung fuer den o.g. Projektbegleitkreis auf das Umweltbundesamt uebertragen. Bei diesem Gremium handelt es sich um einen das Forschungsschwerpunktprogramm 'Kosten der Umweltverschmutzung/Nutzen des Umweltschutzes' begleitenden Arbeitskreis, in den u.a. vier externe Sachverstaendige eingebunden sind. Aufgabe ist damit der inlaendische wissenschaftliche Erfahrungsaustausch im Sinne der Erlaeuterungen zu Kap. 1602, Titel 532 07 (1986 wurde die Aufwandsentschaedigung fuer die Sachverstaendigen aus Titel 526 04 gezahlt). Fuer die vier externen Sachverstaendigen fallen bis zu vier Sitzungen pro Jahr an; nach dem gegenwaertigen Stand wird das Gremium bis zum Sommer 1989 taetig sein.

Umweltvertraeglichkeitspruefung Verkehrsnetz Wuermtal

Die gegenwaertige Anbindung des Wuermtales an den Grossraum Muenchen laesst viele Wuensche offen, eine Verbesserung der Verkehrssituation in diesem Raum wird vor allem von den betroffenen Gemeinden seit Jahren gefordert. Der Regionalverband 'Aeusserer Wirtschaftsraum Muenchen' will - zusammen mit dem Land Bayern sowie dem Bund - eine UVP nach dem Muster der EG-Richtlinie zur UVP fuer das gesamte Verkehrsnetz der Region erstellen lassen. Verbesserungen bei den einzelnen Verkehrstraegern und -wegen sollen nach Massgabe dieser UVP weiterverfolgt werden. Das Projekt wurde nicht mehr weiter verfolgt. Eine regionsweite UVP für das Verkehrsnetz wurde nicht erstellt.

Quecksilberbelastung von Robben

Die Quecksilbergehalte in Seehunden sind sehr hoch. Sie kommen durch die Akkumulation der anthropogen durch die Fluesse in die Meere eingetragenen Quecksilbersalze zustande. Die Akkumulation erfolgt durch die Algen, Kleintiere und Fische. Seehunde als Endglieder dieser Nahrungskette haben deshalb sehr hohe Gehalte an Quecksilber. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt das Hg bevorzugt als Methylquecksilber vor. Ueber dessen Toxizitaet und biologische Auswirkungen sind einige Tatsachen bekannt. Unbekannt ist jedoch, ob das Quecksilber auf das Seehundsterben einen Einfluss hat. Denkbar waere, dass das Quecksilber durch einen Krankheitsprozess aus den Speichern, in denen es toxisch wenig wirksam ist, mobilisiert wird und den Ablauf der Krankheit negativ beeinflusst oder die Widerstandskraft der Tiere beeintraechtigt. Es ist deshalb zunaechst von Interesse, welche Gehalte von Gesamtquecksilber in einer genuegend grossen Anzahl von Tieren sich in den verschiedenen Organen findet und ob in erkrankten Tieren eine Verschiebung der Gehalte von Speicherorganen (Leber, Niere) zum Nervensystem hin erfolgt. Weiterhin ist die Bindungsform und die Mobilitaet des Quecksilbers von Interesse.

Untersuchungen zum Verhaeltnis der stabilen Schwefelisotope 32S und 34S in Waldschadensgebieten

Ziel des Vorhabens ist es, mit Hilfe der stabilen Schwefelisotope die Bedeutung von SO2 bei der Schaedigung von Waldoekosystemen zu untersuchen. Durch mehrjaehrige Untersuchungen neuer Nadelaustriebe soll geklaert werden, zu welchem Anteil der in Pflanzen und Boeden enthaltene Schwefel aus der Luft stammt und wie die Beeinflussung erfolgt. Diese Untersuchungen sind in Waldschadensgebieten im Harz geplant. Darueber hinaus soll im Rahmen eines Screening die Beteiligung von atmosphaerischem SO2 an der Schadensbildung in verschiedenen Waldschadensgebieten, z.B. Bayerischer Wald, Fichtelgebirge und Schwarzwald untersucht werden.

Oelopfererfassung an der deutschen Nordseekueste und Untersuchungen zur Belastung der deutschen Bucht durch Schiffsmuell

Es werden auf ausgesuchten Sammelstrecken laengs der deutschen Nordseekueste die toten Seevoegel gezaehlt und auf aeussere und innere Veroelungen untersucht. Mit dem Vorhaben soll festgestellt werden, ob die Ueberwachung der Nordsee aus der Luft zu einem Rueckgang bei den aufzufindenden veroelten Seevoegel fuehrt. Auf denselben Strecken werden die als Muellopfer angespuelten Seevoegel und Robben erfasst. Im Bereich der Deutschen Bucht werden Untersuchungen zur Erfassung des Schiffsmuelleintrages durchgefuehrt.

Erarbeitung von Grundlagen fuer den Vollzug der Rechtsverordnung nach Paragraph 5 (2) BImSchG - Phase II

In einem ersten Teil des FVs 10407304 wurden 40 ausgewaehlte Anlagen der 4. BImSchV auf Moeglichkeiten zur Nutzung der anfallenden Abwaerme hier untersucht. Wir gehen z Zt davon aus, dass die Abwaermenutzungs-Verordnung - AbwVO - etwa 85 Anlagen umfassen sollte. Deshalb sollen in einem zweiten Teil des FVs abwaermerelevante Daten und Beschreibungen fuer die restlichen 45 Anlagen ermittelt und zusammengestellt werden.

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