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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Umwelttechnologietransfer: Entwicklung eines modularen Informations- und Betreuungssystems fuer die Bereiche Umwelttechnik und Technologietransfer

Im Zuge der verstaerkten Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Schwellen- und Entwicklungslaendern in Asien, Afrika und Lateinamerika im Rahmen des Umwelttechnologietransfers besuchen zunehmend Entscheidungstraeger aus diesen Regionen Deutschland. Da diese Besucher wichtige Multiplikatoren fuer die Anwendung deutscher Konzepte in ihren jeweiligen Heimatlaendern sind, ist es erforderlich, deren Betreuung durch zielfuehrende Informationen fuer den Bereich des technischen Umweltschutzes zu verbessern. Im Rahmen des Vorhabens soll ein Konzept entwickelt werden, das neben organisatorischen Fragestellungen vor allem inhaltliche Gesichtspunkte von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung einschliesst. Nach einer Definition wuenschenswerter Informationskomplexe soll fuer technische Schwerpunktbereiche modulhaft Informationsmaterial insbesondere unter Beruecksichtigung der Moeglichkeiten eines Besuchs geeigneter Demonstrationsanlagen erarbeitet werden. Eine Dokumentation potentieller Ansprechpartner, nach Moeglichkeit auch in der jeweiligen Heimatregion, soll die spaetere Kontaktpflege und damit eine Nachbearbeitung sowohl seitens der besuchten Behoerden oder entsprechender Einrichtungen als auch der Unternehmen erleichtern. Das erarbeitete Informationsmaterial soll in mehreren Sprachen erstellt werden. Bei der Entwicklung eines modularen Informations- und Betreuungssystems soll auf die Ergebnisse des FuE-Projektes 29814302 ('Cleaner Production Germany') des Ufoplans 1998 aufgebaut werden.

Altlastensanierung als Grundlage fuer die Erschliessung von Freiflaechen? - Gegenueberstellung und Bewertung von Erschliessungsvarianten - Erstellung einer englischsprachigen Kurzfassung

Das F+E Vorhaben zum Thema Gruene Wiese wurde mit grossem Erfolg abgeschlossen. Da die Ergebnisse auch im internationalen Bereich verbreitet werden sollen, ist die Aufbereitung zu einer fuer diese Zwecke geeigneten Kurzfassung und die Uebersetzung in die englische Sprache erforderlich. Dies soll im Zuge des Aufstockungsvorhabens erfolgen. Aufgrund der noetigen inhaltlichen Nachbearbeitung soll der Forschungsnehmer damit beauftragt werden.

EU-Klimaschutzmassnahmen (Deutschland-Input fuer die EU-Klimaschutzstrategie); Teilvorhaben: Massnahmen zur Daempfung der klimarelevanten Emissionen von H-FKW, FKW und SF6

Die Emission klimarelevanter Treibhausgase wird im Rahmen von EU-Regelung einmal gezielt und direkt beeinflusst durch Programme und Aktivitaeten, welche die Steigerung der Energieeffizienz, die Foerderung nachwachsender Rohstoffe und regenerativer Energiequellen, die Begrenzung von Kraftstoffverbrauch etc. zum Ziel haben. Indirekt wirken aber auch viele der sonstigen zahlreichen Regelungen, die nicht auf das Klima selbst zielen, aber z.B. Verkehr erzeugen oder daempfen, Eigenschaften und Normen von Produkten vorgeben, Anforderungen an Verfahren vorschreiben etc. Gleichwohl koennen bestehende bzw. in Umsetzung und Planung begriffene Regelungen einen foerdernden oder aber auch hemmenden Einfluss auf Adaptionen an eine Klimaaenderung haben, wie z.B. beguenstigende oder aber auch behindernde Wirkungen auf Verfuegbarkeit und Bedarf an Suesswasser. Im Rahmen des Vorhabens sollen ausgehend von einer Zusammenstellung der bestehenden und in Erarbeitung befindlichen direkt und indirekt auf das Klima wirkenden Regelungen und bei Auswertung vorhandener Studien, Ausarbeitungen etc. weitere kosteneffiziente Moeglichkeiten zur Emissionsminderung und optimalen Anpassung an eine moegliche Klimaaenderung auf Gemeinschaftsebene durch Regelungen im EU-Rahmen untersucht werden, auf dieser Basis sollen Vorschlaege fuer moeglichst effiziente Massnahmen zum Klimaschutz auf Gemeinschaftsbasis erarbeitet werden.

Erarbeitung von Grundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 40 (2) des BImSchG

Der Paragraph 40 (2) BImSchG kann ein wichtiges Mittel zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Ballungsraeumen werden. Voraussetzung ist die schnelle Loesung der offenen rechtlichen und praktischen Probleme. Beispielsweise ist zu klaeren, ob eine Anpassung des StVG, der StVO (Beschilderung) und der STVZO (Kennzeichnung) an die BImSchG-Regelung notwendig ist. Erforderlich ist auch die Zusammenstellung moeglicher verkehrsbeschraenkender Massnahmen und die Abschaetzung der Auswirkungen auf die Luftbelastung. Das Vorhaben dient der wirksamen Umsetzung von Paragraph 40 (2) BImSchG. Zusaetzlich liefert es Datengrundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 47 BImSchG (Luftreinhalteplaene).

Rio plus 10: Erarbeitung von Umsetzungsleitlinien fuer Auslandsdirektinvestitionen

Der Prozess der Globalisierung geht einher mit einem sprunghaften Anstieg der auslaendischen Direktinvestitionen. Auch viele deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahren ihre Praesenz im Ausland erheblich ausgeweitet. Die zunehmende internationale Kapitalverflechtung birgt Risiken, aber auch Chancen fuer eine nachhaltige Entwicklung in den Gastlaendern. In besonderem Masse gilt dies fuer die Entwicklungs- und Schwellenlaender. Auslandsinvestitionen koennen in diesen Laendern dazu beitragen, dass die Umweltbelastungen sinken, beispielsweise durch den Einsatz moderner umweltvertraeglicher Technologien, den verstaerkten Einsatz von Umweltmanagementsystemen, Umweltbildungsmassnahmen fuer die Mitarbeiter oder umweltbezogene Anforderungen an inlaendische Lieferanten. Ob und in welcher Form es zu positiven Umweltwirkungen kommt, haengt allerdings entscheidend von der Umweltpolitik des jeweiligen multinationalen Unternehmens sowie von den branchenspezifischen Gegebenheiten ab. Im Rahmen des Vorhabens soll vor diesem Hintergrund deutlich gemacht werden, welche Potentiale bestehen, durch Auslandsinvestitionen zu einer nachhaltigen Entwicklung im Gastland beizutragen. Dabei soll auf den Erkenntnissen des UFOPLAN-Vorhabens 'Ansatzpunkte fuer eine staerkere Beruecksichtigung von Umweltbelangen bei Auslandsinvestitionen' aufgebaut werden. Als Auswahlkriterium fuer die Branchen soll die Umweltrelevanz sowie der Grad der Auslandsverflechtung dienen. Den Ausgangspunkt der Untersuchung soll die Auswertung vorliegender empirischer Studien zu branchenspezifischen Umweltbelastungen sowie von Erfolgsbeispielen fuer umweltschutzbezogene Massnahmen bei Auslandsinvestitionen bilden. Auf dieser Grundlage soll in Workshops mit Unternehmensvertretern aus den betreffenden Branchen diskutiert werden, welche (zusaetzlichen) Beitraege zu einer nachhaltigen Entwicklung deutsche multinationale Unternehmen ueber ihre Auslandsinvestitionen leisten koennen. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, umweltbezogene Leitlinien fuer Auslandsinvestitionen zu entwickeln. Darueber hinaus soll das Projekt in einem 'side event' auf der Konferenz Rio plus 10 gemeinsam mit der Wirtschaft vorgestellt werden. Im Jahr 2002 sollen danach in Deutschland auf einem Workshop die Leitlinien vorgestellt und um ihre Befolgung geworben werden.

Intensivuntersuchungen an repraesentativen Bodendauerbeobachtungsflaechen

Um gesicherte Aussagen zum bundesweiten Bodenzustand zu treffen, mit denen auch Anforderungen von europaeischer Seite entsprochen werden kann, ist es notwendig, die Bodenzustandsdaten in den Zusammenhang mit Ein- und Austragsdaten und weiteren den Standort charakterisierenden Informationen zu stellen. Dazu sollen die als flaechenrepraesentativ eingestuften Bodendauerbeobachtungsflaechen (BDF) hinsichtlich der Moeglichkeit solch integrierender Beobachtung betrachtet werden. Aufbauend auf den Ergebnissen zur Repraesentanzabschaetzung an Dauerbeobachtungsflaechen sollen die bereits bestehenden Aktivitaeten zu Intensivuntersuchungen sowie bestehende Defizite ueberprueft werden. Ziel soll es sein, auch fuer Nichtwaldflaechen eine Aussage aehnlich der dem Level II-Programme der BZE (Intensivuntersuchungen an Standorten der Bodenzustandserhebungen im Waldprogramm von Bundesanstalt fuer Holzwirtschaft -BML) vorliegen zu haben und in der Verknuepfung beider Programme zu einer flaechendeckenden Aussage fuer das Bundesgebiet zu gelangen. Anhand der aktualisierten Fassung des 'SAG-Papiers' sind Standorte fuer bundesweit nutzbare BDF festzulegen und entsprechende Parameter und Messintervalle zu dokumentieren. Es ist zu klaeren, was eine eventuelle Intensivierung von Untersuchungen an BDF-Flaechen kostet und wie Kosten und Betrieb zu verteilen waeren. Letzteres ist auch vor dem Hintergrund geplanter EU-Aktivitaeten zu betrachten.

Konzept zur technischen Konkretisierung und Weiterentwicklung der Abwasserteilstromanforderungen im Rahmen des Anhangs 22

In dem Vorhaben sollen die technischen Konzepte herausgearbeitet und systematisiert werden, die besonders geeignet sind, die allgemeinen Teilstromanforderungen des Anhang 22 zur Allgemeinen Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift umzusetzen. Dabei ist die Sonderbehandlung von Abwasserteilstroemen, die Schwermetalle, Organoverbindungen oder andere schwer abbaubare oder bakterientoxische Stoffe enthalten, besonders zu beruecksichtigen. Abwasserteilstroeme, die durch ihren 'harten' CSB die ueberwiegende CSB-Restfracht an der KA verursachen, sind zu untersuchen und geeignete Loesungsvorschlaege zur Minimierung aufzuzeigen.

Zusammenstellung von fachlich notwendigen Rahmenbedingungen fuer einen etwaigen parallelen Einsatz von gentechnisch optimierter konventioneller und oekologischer Landwirtschaft in Deutschland - Handlungsoptionen fuer die Umweltpolitik

Mit dem breiten Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist auch in Deutschland mittelfristig zu rechnen. Wirkt zum jetzigen Zeitpunkt die Kaufentscheidung der Verbraucher im Lebensmittelbereich dem grossflaechigen Anbau von gentechnisch veraenderten Pflanzen noch entgegen - so ist mit dem industriellen Einsatz von gentechnisch veraenderten nachwachsenden Rohstoffen ein Anbau in der Flaeche nicht auszuschliessen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass das BML und das BMBF im Bereich der gentechnischen Pflanzenzuechtung intensive Forschungsfoerderung betreiben. Ein Problem, welches schon jetzt ansteht, ist die moegliche Bestaeubung von Feldern aus dem oekologischen Landbau - aber auch aus dem konventionellen Anbau - durch transgene Pollen von Nachbarfeldern, wenn transgene und nichttransgene Sorten der gleichen Art in unmittelbarer Nachbarschaft angebaut werden. Eine Durchmischung ist ueberwiegend in den direkt angrenzenden Bereichen zu erwarten. Rapspollen kann z.B. bis zu 8 km weit transportiert werden, Pollen von Mais und Kartoffeln etwa 1 km weit. Bienen koennen Pollen 4 km vom Feld wegtransportieren. Eine Bestaeubung gentechnikfreier Pflanzen durch transgene Pollen aus der Nachbarschaft ist daher bei parallelem Anbau zu erwarten. Laut der Verordnungen, (EWG) Nr. 2092/91 und 1804/99, gilt ein generelles Verbot der Verwendung von gentechnisch veraenderten Mikroorganismen und auf deren Grundlage hergestellter Erzeugnisse bei Oekoprodukten. Unter der Annahme einer kuenftig nicht auszuschliessenden landwirtschaftlichen Gentechnikanwendung bedarf der oekologische Landbau daher - einerseits besonderer Schutzanforderungen beim Anbau selbst und - andererseits gentechnikfreier Zucht- und Vermehrungsgebiete fuer biologisches Saatgut. Im Vorhaben sollen 1. moegliche Loesungsansaetze (wie z.B. Abstandsregelungen) dargestellt werden, um bei einem grossflaechigen Anbau von gentechnisch veraenderten Pflanzen die Existenz des oekologischen Landbaus zu sichern. 2. Fuer diese Loesungsansaetze sind die notwendigen Rahmenbedingungen fuer eine Umsetzung in die Praxis darzustellen. 3. Die oben erarbeiteten Rahmenbedingungen sind mit relevanten Akteuren in Richtung von Handlungsoptionen fuer die Umweltpolitik bzw. von Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zu diskutieren.

Nationale und internationale Umsetzung der Richtlinien zur Harmonisierung des Berichts- und Erfassungssystems zur Ermittlung der Naehrstoffeintraege (HARP-Richtlinien)

Im Rahmen der gemeinsamen Initiative von OSPAR, INK, HELCOM und der EU wurden Richtlinien zur Harmonisierung des Berichts- und Erfassungssystems zur Ermittlung der Naehrstoffeintraege (HARP-Richtlinien 1-9) erarbeitet, die von der OSPAR-Kommission im Juni 2000 auf Probe fuer eine Geltungsdauer von 3 Jahren angenommen wurden. Diese Testphase von 3 Jahren wird von der OSPAR-Kommission als notwendig erachtet, da in einigen Richtlinien keine harmonisierte Methodik zu den Quantifizierungsansaetzen entwickelt werden konnte, die von allen Vertragsstaaten akzeptiert wird. Das betrifft vor allem die Quantifizierungsansaetze zu den diffusen Quellen, der Retention sowie Regenueberlaeufen. Des weiteren sollen innerhalb dieser 3 Jahre die methodischen Ansaetze zur Quantifizierung der punktuellen und diffusen Naehrstoffeintraege auf ihre Anwendbarkeit in den Vertragsstaaten ueberprueft und im Ergebnis die endgueltigen HARP-Richtlinien erarbeitet werden. Um den o.g. Zielen gerecht werden zu koennen, ist eine internationale Vergleichsstudie geplant, wobei dieses Forschungsvorhaben zur Umsetzung des deutschen Anteils dient. Dazu ist vorgesehen, die Umsetzung der HARP-Richtlinien in einem deutschen Flusseinzugsgebiet zu testen und ggf. sich daraus ergebende Aenderungsvorschlaege zu den methodischen Ansaetzen vorzuschlagen. Des weiteren sind die gegenwaertig in den HARP-Richtlinien enthaltenen deutschen Ansaetze zur Quantifizierung der diffusen Quellen (Richtlinie 6), der Retention (Richtlinie 9) und der Emissionen aus Regenueberlaeufen (Richtlinie 4) auf ihre Anwendbarkeit in sieben Flusseinzugsgebieten ausserhalb Deutschlands (Vertragsstaaten) zu testen, so dass am Ende auch dafuer eine harmonisierte Quantifizierungsmethodik erarbeitet werden kann.

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