Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Ziel des Vorhabens ist die Uebertragung einer von der Arbeitsgruppe von Professor Frank, Lehrstuhl fuer Umweltchemie und Oekotoxikologie der Universitaet Bayreuth, fuer den aquatischen Bereich entwickelten Radiocarbonanalyse zur Quellenidentifizierung von Umweltchemikalien im Spurenbereich auf das terrestrische Kompartiment. Mit Hilfe dieser Methode ist es moeglich, bei in der Umwelt gemessenen Chemikalien festzustellen, ob sie natuerlichen oder anthropogenen Ursprungs sind. Diese Frage ist bei der derzeit vorgenommenen Risikoanalyse von Trichloressigsaeure (TCA) von entscheidender Bedeutung. Wenn das TCA im Boden ein Transformationsprodukt von Perchloraethylen in der Atmosphaere ist, stammt sein Kohlenstoffgehalt aus Erdoelprodukten und sollte wegen der vergleichsweise geringen Halbwertszeit keine C14-Isotope enthalten, waehrend natuerlich gebildetes TCA einen C14-Gehalt wie in biologischem Material aufweisen sollte. Da es sich bei dieser Methode um eine Analytik im Spurenbereich handelt, welche die Extraktion einer ausreichenden Menge an TCA erfordert, sind erhebliche experimentelle Schwierigkeiten zu ueberwinden, bevor die Methode unter den komplexen Bodenbedingungen anwendbar ist. Eine am Beispiel von TCA entwickelte Radiocarbonanalyse fuer den Boden kann problemlos auch fuer die Quellenidentifizierung anderer Schadstoffe eingesetzt werden. Die Methode liesse sich auf zahlreiche andere Fragestellungen anwenden, die von hoher praktischer umweltchemischer und oekotoxikologischer Bedeutung sind. So koennte auf diese Weise elegant und zweifelsfrei die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang atmosphaerisches Methylbromid, welches in juengster Zeit als relevant fuer den stratosphaerischen Ozonabbau diskutiert wird, aus industriellen Quellen stammt. In aehnlicher Weise koennte die Frage nach der Herkunft atmosphaerischen Chloroforms beantwortet werden, oder die Entstehung der luftgetragenen Nitrophenole, fuer die sowohl die Entstehung aus Kraftstoffemissionen, als auch die aus natuerlichen Quellen diskutiert wird. In gleicher Weise erhebt sich die Frage, inwieweit die z.Z. in der Umwelt gefundene Trifluoressigsaeure aus anthropogenen Quellen stammt (FCKW-Ersatzstoffe, PTFE-Pyrolyse) oder ob auch biologische Quellen in Frage kommen. Insbesondere koennte diese Methode von Bedeutung sein fuer die Identifizierung der Herkunft von langlebigen, bioakkumulierenden Stoffen (PBT, POP) in emissionsfernen Gebieten.
Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.
Gemaess Paragraph 16 (4) des Gentechnikgesetzes ist das Umweltbundesamt bei der Genehmigung von Freisetzungen als Einvernehmensbehoerde eingebunden. Beim Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme des UBA einzuholen und fuer die Zukunft ist auch hier die Stellung als Einvernehmensbehoerde vorgesehen. Um diesem Auftrag gerecht werden zu koennen und um die Entscheidungsfindung vergleichbar und nachvollziehbar zu machen, hat das UBA, aufbauend auf die bisherigen Vollzugserfahrungen, ein Konzept zur Risikoabschaetzung erarbeitet, das auch in die Arbeit internationaler Gremien (EU, OECD, Umsetzung Biosafety-Protokoll) eingespeist werden soll. Seit einem Fachgespraech zu dem Risikokonzept im Jahr 1996 ist die Diskussion um Wirkungsfragen und Risiken durch den Einsatz von gentechnisch veraenderten Organismen (GVO) fortgeschritten, neue wissenschaftliche Untersuchungen liegen vor und eine Novellierung der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG ist in Arbeit. Im Rahmen des Vorhabens soll das vorliegende Bewertungskonzept des UBA anhand neuerer Erkenntnisse und Positionen ueberarbeitet und aktualisiert werden. Hierzu zaehlen z.B. neben der Einbindung der Ergebnisse des Fachgespraechs die Positionen des SRU, des WBGU, der OECD (Vergleichbarkeit, Concept of Familiarity), Erkenntnisse aus der Risikobewertung von Neophyten, Mikroorganismen, aber auch der Chemikalienregulierung. Hierbei soll die Einbindung des Vorsorgeprinzips in die Risikobewertung besondere Beruecksichtigung erfahren. In der zweiten Jahreshaelfte des Jahres 2002 soll ein Fachgespraech zu dem ueberarbeiteten Konzept durchgefuehrt werden. Die Ergebnisse des Fachgespraechs sind Bestandteil des Abschlussberichtes.
Durch Genfluss von transgenen Gehoelzen auf Wildverwandte koennen natuerliche Oekosysteme gefaehrdet werden. Fuer eine Risikobewertung muss Umfang und Frequenz dieser Auskreuzung ermittelt werden. Hierzu liegen noch sehr wenig Erfahrungen vor. Eine Sicherheitsmassnahme, um das Auskreuzen transgener Gehoelze zu verhindern, ist die Produktion steriler Pflanzen. Ein noch ungeloestes Problem stellt hierbei die dauerhaft stabile Auspraegung des Merkmals Sterilitaet dar. Diesbezueglich sind folgende vordringliche Fragestellungen zu untersuchen: 1. Untersuchungen zur Stabilitaet von Genen (Studie); 2. experimentelle Arbeiten zur Stabilitaet und zum Einfluss von Promotoren; 3. Modellierung des Genflusses; 4. experimentelle Genflussanalyse. 1. Die Literaturstudie soll die bisher auf dem Gebiet der Genstabilitaet bei Gehoelzpflanzen gewonnene Ergebnisse zusammentragen und die Basis fuer die folgenden experimentellen Untersuchungen bilden. 2. Der experimentelle Teil soll den Einfluss von Promotoren bei Laub- und Nadelgehoelzen (Aspe, Laerche), die fuer eine konstitutive und/oder gewebespezifische Expression in Frage kommen, untersuchen. Gleichzeitig sollen erste Ergebnisse zum Transfer, der Integration und Expression von Sterilitaetsgenen erhalten werden. Mit Hilfe bereits vorhandener Transgene sollen grundlegende Daten zur Stabilitaet von Genen bei Gehoelzen (Rosen) unter veraenderlichen Bedingungen (unterschiedliche Pflanzenteile, verschiedene Umweltbedingungen, mehrere Generationen) gewonnen werden. 3. Genflussmodelle fuer transgene Baeume werden gebraucht, um auf Grundlage der Kenntnis von den Ausbreitungsmoeglichkeiten entsprechende Sicherheitsmassnahmen abzuleiten. In diesem Fall sollen bekannte Simulationsmodelle unter Beruecksichtigung von oekologischen und genetischen Faktoren, die fuer Baumarten im Oekosystem Wald bedeutsam sind, modifiziert werden. 4. In einem Modellversuch soll ueberprueft werden, wie gross die Wahrscheinlichkeit des Auskreuzens von Transgenen unter Freilandbedingungen bei Gehoelzen wirklich ist. Am Beispiel von Rhododendron soll die Auskreuzungsfrequenz mit Hilfe der Mikrosatellitenmethode erfasst und bewertet werden.
In der Ableitung von Umweltstandards muss haeufig von Tierversuchsdaten auf den Menschen extrapoliert werden. Eine der zentralen Fragen dieser 'Interspezies-Extrapolation' ist das massgerechte Uebertragen (Scaling) der im Tierversuch als problematisch erkannten Schadstoffdosen auf den Menschen. Die bisherige Praxis ist die Anwendung eines Scaling nach Koerpergewicht, d.h. es wird angenommen, dass Dosierungen pro Kilogramm Koerpergewicht (mit der Einheit mg/kg mal d) bei Mensch und Tier aequipotent sind. Theoretische Ueberlegungen und empirische Auswertungen fuehren jedoch zu der Aussage, dass ein Scaling nach kalorischem Grundumsatz eine geeignetere Methode darstellt. Im Rahmen eines von der EU veranstalteten Workshops zur Methodik der Ableitung von Arbeitsplatzwerten (AOEL) wurde das Scaling nach kalorischem Grundumsatz als vielversprechender, aber noch nicht hinreichend abgesicherter Ansatz beschrieben. Die Uebernahme in die regulatorische Praxis erfordert danach noch weitere gezielte Arbeiten und sollte auch neueste toxikologische Daten zur empirischen Ueberpruefung einbeziehen. Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen neuere Daten der Toxikologie auf interspeziesspezifische Unterschiede analysiert werden. Dazu ist zu pruefen, ob aufgrund der empirischen Daten systematische Unterschiede erkennbar sind und ggf. die Praxis der Uebertragen von Schadstoffdosen vom Tierversuch auf den Menschen anzupassen ist. Die Ergebnisse sind innerhalb des Vorhabens nach Absprache mit dem UBA in einem Fachgespraech zur Diskussion zu stellen.
In dieser Studie sollen fuer die wichtigsten Seen Deutschlands Daten zum oekologischen Zustand, zu geographischen und hydrologischen Groessen, zum Einzugsgebiet sowie zu anthropogenen Beeinflussungen und Sanierungsmassnahmen gesammelt werden. Dabei wird eine flaechendeckende, einheitliche Dokumentation von Zustand und Entwicklung moeglichst vieler verschiedener Seentypen in Deutschland angestrebt. Die Daten werden zum einen in einer Datenbank erfasst, so dass die Dokumentation laufend fortgeschrieben werden kann und sollen zum anderen in Buchform herausgegeben werden. Ein derartiger Ueberblick ueber Zustand und Entwicklung der Seen Deutschlands dient neben der nationalen Berichterstattung der Berichterstattung an die Europaeische Umweltagentur: ferner soll geprueft werden, inwieweit die vorhandenen Informationen ausreichen, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Annex V (Seen) zu erfuellen.
Gegenwaertig gibt es kein allgemein zugaengliches Erfassungssystem fuer die verbrauchten Kraftstoffmengen von Flugzeugen, die eine individuelle Zuordnung zu den Flugbefoerderungsleistungen gestattet. Um einen staatlichen Einfluss auf eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauches und der CO2-Emissionen bezogen auf die Befoerderungsleistung nehmen zu koennen, ist es erforderlich, eine Moeglichkeit zur konkreten Erfassung der Daten fuer jeden Flug zu schaffen. Die Kenntnis des Kraftstoffverbrauches gestattet es, die damit verbundenen CO2-Emissionen und die Emissionen der uebrigen Schadstoffe z.B. NOx abzuschaetzen und als Grundlage fuer eine moegliche Abgabenregelung als Alternative zu einer Kerosinbesteuerung zu verwenden. Deshalb sind Moeglichkeiten zu untersuchen und es ist eine Methode zu entwickeln, mit der aus den allgemein zugaenglichen Daten oder aus Daten der Fluggesellschaften fuer einen konkreten Flug der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen ermittelbar sind. Bisher werden lediglich die Schadstoffemissionen der Triebwerke unter sogenannten LTO-Bedingungen gemessen und hinsichtlich der Einhaltung der ICAO-Grenzwerte betrachtet. Der LTO (Landing Take off Cycle)-Zyklus erfasst die Phasen der Flugzeugbewegungen auf dem Rollfeld, die Start- und Steigphase bis zu einer Flughoehe von ca. 1000 m sowie den Landeanflug ab einer Hoehe von ca. 1000 m. Emissionen im Reiseflug (Flug nach Erreichen der vorgeschriebenen Reiseflughoehe) werden also von den Emissionsmessungen im LTO-Zyklus nicht erfasst und bewertet. Da Triebwerke unabhaengig von ihrem spaeteren Einsatzfall geprueft werden, koennen diese Triebwerke bei unterschiedlichen Flugzeugmustern zu unterschiedlichen Schadstoffemissionen pro erbrachter bzw. angebotener Befoerderungsleistung fuehren. Aus diesem Grunde soll im Rahmen einer Studie eine Methode entwickelt werden, die einen Nachweis der spezifischen Kraftstoffverbraeuche und Schadstoffemissionen ueber den gesamten individuellen Flug gestattet. Dabei sind typische Flugzeuge und Einsatzfaelle (Kurzstecke; Mittelstrecke; Langstrecke) unter Beruecksichtigung des Standes der Technik zu erfassen. Gleichzeitig ist das Minderungspotential beim Kraftstoffverbrauch und bei den Schadstoffemissionen, insbesondere NOx, durch technische und nichttechnische Massnahmen einzuschaetzen. Im Rahmen einer Studie sind dazu auch die vorliegenden Erkenntnisse und Materialien zur Minderung der Schadstoffemissionen von Triebwerken auszuwerten. Der Forschungsnehmer soll erforderlichenfalls die Ergebnisse der Studie in internationalen Sitzungen vertreten koennen.
Entsprechend den Vorgaben des Paragraphen 9 Abs. 3 VerpackV sollen die bundesweiten Daten ueber die Einweg- und Mehrwegabfuellungen bei pasteurisierter Konsummilch fuer die Jahre 1998, 1999 und 2000 ermittelt werden.
Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.
| Origin | Count |
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| Bund | 1612 |
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| Förderprogramm | 1612 |
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