Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Als Beitrag zur Staerkung der Umwelterziehung in den nicht-mathematisch-naturwissenschaftlichen Faechern der Sekundarstufe 1 soll eine Lehrerhandreichung zum Thema Umweltschutz/Oekologie entwickelt werden, die auf die Anforderungen und Moeglichkeiten der Unterrichtsfaecher Deutsch, Gesellschaftskunde, Geschichte, Kunst und Religion abgestellt ist. Hierfuer werden umweltrelevante Themen ausgewaehlt, die aufgrund ihrer Komplexitaet Aspekte verschiedener Unterrichtsfaecher beruehren. Diese verschiedenen Aspekte sind unter oekologischen Fragestellungen miteinander zu verknuepfen. Die Lehrerhandreichung, die eine didaktisch aufbereitete Umsetzungshilfe darstellt, soll es dem Lehrer erleichtern, Umwelterziehung als Unterrichtsprinzip auch in diesen Faechern zu verwirklichen.
Gemaess Paragraph 16 (4) des Gentechnikgesetzes ist das Umweltbundesamt bei der Genehmigung von Freisetzungen als Einvernehmensbehoerde eingebunden. Beim Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme des UBA einzuholen und fuer die Zukunft ist auch hier die Stellung als Einvernehmensbehoerde vorgesehen. Um diesem Auftrag gerecht werden zu koennen und um die Entscheidungsfindung vergleichbar und nachvollziehbar zu machen, hat das UBA, aufbauend auf die bisherigen Vollzugserfahrungen, ein Konzept zur Risikoabschaetzung erarbeitet, das auch in die Arbeit internationaler Gremien (EU, OECD, Umsetzung Biosafety-Protokoll) eingespeist werden soll. Seit einem Fachgespraech zu dem Risikokonzept im Jahr 1996 ist die Diskussion um Wirkungsfragen und Risiken durch den Einsatz von gentechnisch veraenderten Organismen (GVO) fortgeschritten, neue wissenschaftliche Untersuchungen liegen vor und eine Novellierung der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG ist in Arbeit. Im Rahmen des Vorhabens soll das vorliegende Bewertungskonzept des UBA anhand neuerer Erkenntnisse und Positionen ueberarbeitet und aktualisiert werden. Hierzu zaehlen z.B. neben der Einbindung der Ergebnisse des Fachgespraechs die Positionen des SRU, des WBGU, der OECD (Vergleichbarkeit, Concept of Familiarity), Erkenntnisse aus der Risikobewertung von Neophyten, Mikroorganismen, aber auch der Chemikalienregulierung. Hierbei soll die Einbindung des Vorsorgeprinzips in die Risikobewertung besondere Beruecksichtigung erfahren. In der zweiten Jahreshaelfte des Jahres 2002 soll ein Fachgespraech zu dem ueberarbeiteten Konzept durchgefuehrt werden. Die Ergebnisse des Fachgespraechs sind Bestandteil des Abschlussberichtes.
Mit den Basisdaten Toxikologie (Eikmarin et al., 1999) wurde eine einheitliche Grundlage fuer die humantoxikologische Bewertung boden- und altlastenrelevante Stoffe geschaffen. Die Pruefwerte der BBodSchV basieren auf diesen Bewertungsmassstaeben. Inzwischen liegen derartige Bewertungsmassstaebe ('TRD-Werte') fuer ca. 125 boden- und altlastenrelevante Stoffe vor. Mit wenigen Ausnahmen (von Stoffen, die in anderem Rahmen aktualisiert wurden, wie z.B. Nitrobenzol im Zusammenhang mit der Bewertung von ruestungsrelevanten Stoffen) liegt das Ende der Datenerfassung fuer diese Stoffe 3-5 Jahre zurueck. In einem erster Schritt einer Ueberpruefung der toxikologischen Bewertungsgrundlagen zeigte sich ein relevanter Aktualisierungsbedarf fuer Acrylnitril, Aldrin/Dieldrin, Antimon, Beryllium, Cyanide, DDT, Fluoride, Nickel, Pentachlorphenol, Phthalate, Polychlorierte Biphenyle, Tetrachlorethen, Toluol, Vanadium, Vinylchlorid (fettgedruckt Stoffe der BBodSchV). Mit diesem Vorhaben sollen relevante Stoffe bezueglich ihrer humantoxikologischen Basis aktualisiert und die Auswirkung dieser Aktualisierung auf die in der BBodSchV genannten Pruefwerte bzw. auf die entsprechend Paragraph 4 Abs. 5 als orientierende Hinweise vorgeschlagenen Pruefwerte analysiert werden. Dabei ist der fuer die Pruefwerte moegliche Aenderungsbedarf herauszuarbeiten.
Flammschutzmittel werden in Produkten vielfaeltig eingesetzt. Der Gesamtverbrauch in Westeuropa wurde fuer 1992 auf 110000 t geschaetzt. Ein grosser Teil sind organische Stoffe mit einem gewissen Dampfdruck, so dass sie kontinuierlich aus den Produkten emittiert werden (dauerhafte Quelle). Bisher sind nur einzelne Innenraumluftmessungen bekannt. Dabei werden die untersuchten Flammschutzmittel in relevanten Konzentrationen (Umweltbelastungen und gesundheitliche Auswirkungen moeglich) gefunden. Ziel des Vorhabens ist die Untersuchung einer repraesentativen Auswahl aus fuer den Flammschutzmitteleinsatz typischen Produktgruppen wie Bauprodukte, Elektrogeraete, Schaumstoffe und Textilien. Dabei sind neben seit Jahren gebraeuchlichen Flammschutzmitteln auch neuere Verbindungen, die als Alternativen angeboten werden, zu untersuchen. Bei dem Vorhaben soll der Gesamtgehalt an Flammschutzmittel in den Produkten und die moeglichen Emissionen in die Luft untersucht werden.
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer externen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Es sollen zunaechst Urin-, Hausstaub- und Trinkwasserproben von ca. 500 Kindern und Jugendlichen gewonnen werden. In den Urinproben wird im Rahmen dieses Teilvorhabens der Nikotin- und Cotiningehalt bestimmt. Der Nikotin- und Cotiningehalt im Urin wird vor allem durch das Rauchverhalten bestimmt. Anhand der Nikotin- und Cotiningehalte im Urin kann aber nicht nur zwischen Rauchern und Nichtrauchern unterschieden werden, sondern auch zwischen Nichtrauchern ohne Tabakrauchbelastung und solchen mit starker Passivrauchbelastung. Der entscheidende Vorteil in der Bestimmung dieser Parameter im Urin ergibt somit dadurch, dass die Tabakrauchbelastung nicht nur durch subjektive Fragebogenangaben sondern auch durch objektive Kriterien erfasst werden kann. Bei den bis zu 17-jaehrigen Kindern/Jugendlichen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche werden Raucher vertreten sein. Fuer diese wird es moeglich sein, anhand der Cotinin- und Nikotingehalte die Fragebogenangaben zu verifizieren. Darueber hinaus duerfte sich, wie bei den 6- bis 14-jaehrigen Kindern, die im Rahmen des 2. Umweltsurveys untersucht wurden, die Passivrauchbelastung widerspiegeln. Die Analysen sind entsprechend gepruefter Standardmethoden durchzufuehren. Eine interne und externe Qualitaetskontrolle ist zu belegen. Eine Probenzahl in Abweichung von der Zahl 500 wird mit 1/500 pro Probe verrechnet. Eine Mindestzahl von 400 gilt allerdings als vereinbart.
10 Jahre nach der Konferenz fuer Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro werden die beteiligten Staaten, so auch Deutschland als Mitunterzeichner der Agenda 21, eine Zwischenbilanz des 1992 eingeleiteten Prozesses ziehen. Im Mittelpunkt stehen dabei gerade auch die Initiativen der Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung (Umsetzung des Kapitel 28 der Rio-Agenda) einschliesslich der Foerderaktivitaeten durch den Bund, die Laender, die kommunalen Spitzenverbaende und die Nichtregierungsorganisationen. Ziel des FuE-Vorhabens ist es daher, die in den deutschen Staedten, Gemeinden und Kreisen eingeleiteten Schritte und durchgefuehrten Massnahmen hinsichtlich ihres Beitrages zur nachhaltigen Entwicklung darzustellen und zu bewerten. Neben statistischen Daten sollen vor allem Informationen ueber Entwicklungsstand und -tendenzen, gute Praxisbeispiele, Verfahrensvarianten, Erfolgsfaktoren und Hemmnisse gegeben werden. Schwerpunktmaessig sind dabei die in der gemeinsamen Erklaerung der UMK und der kommunalen Spitzenverbaende vom 07./08. Mai 1998 genannten zentralen Handlungsfelder einer Lokalen Agenda 21 zu betrachten (u.a. umweltvertraegliche Verkehrs- und Siedlungsentwicklung einschliesslich eines verminderten Flaechenverbrauchs, Energienutzung und Klimaschutz, Verankerung eines Umweltmanagements in der kommunalen Verwaltung). Die Ergebnisse des Vorhabens dienen zum einen als Grundlage fuer die nationale Berichterstattung, zum anderen als Baustein fuer eine oeffentlichkeitswirksame Darstellung der Lokalen Agenda 21-Prozesses in Deutschland (Publikation). Aufbau und Ablauf des Vorhabens werden so organisiert, dass verwertbare Ergebnisse rechtzeitig zum Termin der Erstellung des nationalen Berichtes fuer die Konferenz 'Rio +10' vorliegen. Der zeitliche Nachlauf ist fuer die Aufbereitung des Ergebnisberichtes in Richtung einer oeffentlichkeitswirksamen Broschuere vorgesehen. Das Gesamtvorhaben gliedert sich in zwei aufeinander abgestimmte Teilvorhaben. Schwerpunkte des Teilvorhabens 2 sind u.a. die querschnittsorientierten Aspekte der Lokalen Agenda 21 sowie der Abgleich deutscher mit auslaendischen Erfahrungen.
Bei der Bewertung der nach dem AUG beantragten Eingriffe (Tourismus, Forschung) bestehen sowohl Wissensdefizite als auch methodische Probleme. In dem Vorhaben soll ein Pruefraster entstehen, auf dessen Grundlage Umweltindikatoren und Umweltqualitaetsziele fuer die in Paragraph 3 Abs. 4 AUG benannten Bereiche der antarktischen Oekosysteme aufgestellt werden. Dazu ist es notwendig, fuer den wachsenden Wirtschaftszweig Tourismus ein Kataster der haeufig besuchten Anlandungen in der Antarktis aufzustellen, das Kurzbeschreibungen der Gebiete, genaue Angaben ueber Fauna, Flora und Geologie sowie eine Auswahl von Kontrollpopulationen enthalten soll. Diese Datengrundlagen sollen unter Beruecksichtigung kumulativer Wirkungsparameter in Leitlinien fuer den antarktischen Tourismus umgesetzt werden, die im 'Leitfaden Tourismus' und in der Entwicklung von Kursen fuer Besucher der Antarktis praezisiert werden sollen.
In dem Vorhaben sollen Regelungen und Verfahren zur Ausgestaltung der internationalen Berichtspflichten des Umweltbundesamtes gemaess Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz (AUG) am Beispiel der Erstellung des Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten in der Antarktis dargestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, mit der Erarbeitung des 'Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten' in der Antarktis gemaess Paragraph 28 Abs. 4 AUG den gesetzlichen Anforderungen durch das AUG nachzukommen und gemaess den internationalen Berichtspflichten auf den jaehrlich stattfindenden internationalen Konsultativtagungen der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) einzureichen. Neben den spezifischen Berichtspflichten zu diesem Punkt sollen die Ergebnisse des Vorhabens das Umweltbundesamt bei seiner Vollzugsarbeit unterstuetzen (Genehmigungsverfahren, Monitoringprogramm). In dem Vorhaben sind Informationen zu einem Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten, das Durchquerungswege, Brennstoffdepots, Feldbasen, Luftfahrzeugtruemmer und aehnliches enthaelt, zu sammeln sowie diese Informationen in ein fuer das Umweltbundesamt beim Vollzug des AUG verwendbaren, praktikablen Form aufzubereiten. Beruecksichtigt werden sollten dabei sowohl Fortbewegungsarten zu Lande, zu Wasser als auch durch die Luft.
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer extremen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Kinder verbringen einen Grossteil ihrer Zeit in Innenraeumen, zu Hause und in der Schule, und werden dort ausser chemisch-physikalischen auch biogenen Allergenen ausgesetzt. Zu diesen zaehlen Schimmelpilze, Hausstaubmilben sowie Allergene von Katzen, Hunden und anderen Tieren. Untersuchungen haben gezeigt, dass Hausstaubmilben vor allem in der haeuslichen Umgebung eine Rolle spielen, waehrend Allergene von Katzen und Hunden sowie Schimmelpilze sowohl zu Hause als auch in der Schule eine Rolle spielen koennen. Allergische Reaktionen werden als eine der Hauptursachen fuer Asthma bei Kindern betrachtet. Daher ist die Untersuchung auf Allergien ein wichtiger Bestandteil des Umweltsurveys. Um eine Ursache-Wirkungs-Beziehung herstellen zu koennen, sollen die biogenen Allergene in der Wohnung und in der Schule der Kinder gemessen werden. Zur Erfassung der Schimmelpilze sollen sowohl Luft- als auch Staubuntersuchungen durchgefuehrt werden. Um den haeuslichen und den Aussenluftbeitrag bestimmen zu koennen, wird auch die Aussenluft parallel beprobt. Da auch nichtkultivierbare Schimmelpilze zur Ausloesung von Allergien beitragen, sollen neben Kultivierungsmethoden auch Methoden zur Erfassung der Gesamtzahl angewendet werden. Im Rahmen dieses Teilvorhabens werden 50 Wohnungen und zwei Schulen untersucht.
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| Förderprogramm | 1612 |
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