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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Schadstoff- und Laermemissionen von Motorbooten - Grundlagen fuer die Fortschreibung der EU-Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen von Motorbooten

Nach groben Abschaetzungen existieren in Deutschland ca. 300000 Motorboote. Durch ihren konzentrierten Einsatz zu bestimmten Zeiten tragen sie lokal erheblich zur Luftbelastung besonders in Erholungsgebieten bei. Bei austauscharmen Wetterlagen koennen diese Emissionen das Ozonbildungspotential an Sommertagen wesentlich verstaerken. Besonders die in Motorbooten eingesetzten Zweitaktmotoren emittieren hohe Mengen an unverbrannten Kohlenwasserstoffen. Da diese durch den Auspuff auch noch direkt in das Wasser eingeleitet werden, tritt eine doppelte Gefaehrdung der Umwelt (sowohl Luft als auch Wasser) ein. Bisher existieren keine ausreichenden Daten ueber die von Motorbooten emittierten Schadstoff- und Laermemissionen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Forschungsvorhaben sollen die Grundlagen fuer notwendige Massnahmen zur Minderung der Luft- und Gewaesserbelastung sowie der Laermsituation geschaffen werden. Dazu ist eine repraesentative Auswahl an Bootsmotoren hinsichtlich ihrer Abgas- und Laermemissionen zu vermessen und eine Gesamtuebersicht ueber die Schadstoffemissionen der Motorboote in Deutschland zu erstellen. Anhand eines stark genutzten Gewaessers (oder einer Region) soll ermittelt werden, welche Auswirkungen sich fuer die Umwelt ergeben. Es ist zu berechnen, wie sich die in der EU in Vorbereitung befindliche Abgas- und Laermemissionsbegrenzung von Sportbooten auf die Veraenderung der Belastung auswirkt und es sind Vorschlaege zu unterbreiten, mit welchen technischen Massnahmen, welchem Aufwand und welchem Zeithorizont eine Verringerung der Schadstoff- und Laermbelastung realisiert werden kann. Diese Erkenntnisse sollen dazu beitragen, eine fundierte deutsche Position bei der Weiterentwicklung der entsprechenden EU-Richtlinien hinsichtlich einer zweiten und dritten Stufe der Begrenzung der Abgas- und Laermemissionen zu vertreten.

Erarbeitung weiterer Pruefwertvorschlaege fuer den Direktpfad zu weiteren altlastenrelevanten Stoffen

Es sind Vorschlaege fuer Pruefwerte fuer den Direktpfad (orale Bodenaufnahme, inhalative Aufnahme, dermaler Kontakt) zu altlastenrelevanten Schadstoffen auf der Grundlage konsentierter toxikologischer Bewertungen zu erarbeiten. Die Vorschlaege sind in Anlehnung an die Methodik des Eckpunkte-Papiers der LABO/LAGA Arbeitsgruppe zu begruenden.

Mustervertraege zur Bioprospektierung

Das Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen im Grundsatz neu. Die Staaten besitzen die Souveraenitaet ueber ihre eigenen genetischen Ressourcen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen soll nunmehr nur noch nach der 'auf der Kenntnis der Sachlage gegruendeten vorherigen Zustimmung' des Ursprungslandes (prior informed consent) sowie nach vorher ausgehandelten Bedingungen (mutually agreed terms) moeglich sein. Der aus der Nutzung gezogene Vorteil soll gerecht aufgeteilt werden (fair and equitable sharing of benefits). Diese Verpflichtungen des Uebereinkommens muessen in Deutschland umgesetzt werden. Die Entwicklung eines Pilotmodells mit der deutschen Pharmaindustrie zur Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit mit Anbieterstaaten genetischer Ressourcen unter besonderer Beruecksichtigung der konventionsspezifischen Vorgaben wurde in der Projektphase I vorbereitet. Hierzu sollte eine Studie erstellt werden, die unter Zuhilfenahme von Workshops, Symposien und Expertengespraechen unter Beteiligung von Entwicklungslaendervertretern nationale und internationale Erfahrung in diesem Bereich zusammentraegt und ihre Anwendbarkeit fuer Deutschland analysiert. Die Studie sollte aufzeigen, welche Beteiligten bei einem solchen Kooperationsmodell zu beruecksichtigen sind, welche Konventionsverpflichtungen und wie solche am besten umzusetzen sind, wie ein optimaler Nutzungsvertrag ausgestaltet sein sollte und wie die Bundesregierung am zweckmaessigsten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachkommen kann. Nach dem Abschluss dieser ersten Phase schliesst sich in Phase II die praktische Umsetzung der Ergebnisse der Studie in einem beispielhaften Kooperationsmodell eines deutschen Pharmaunternehmens/Arzneimittelherstellers mit einem auszuwaehlenden Entwicklungsland (Herkunftsland der zu nutzenden genetischen Ressource) an.

Störfall-Konzentrationsleitwerte

Der Betreiber stoerfallrelevanter Anlagen hat die Sicherheit einer Anlage nach deutschem Recht gemaess Stoerfallverordnung bzw. nach europaeischem Recht gemaess Seveso-II-Richtlinie zu gewaehrleisten. Die Bewertung moeglicher Auswirkungen, die auch zunehmend als Planungsgrundlage fuer die sicherheitstechnische Auslegung der Schutzmassnahmen der Anlagen sowie Gefahrenabwehrmassnahmen dienen soll, sollen zukuenftig mit Hilfe festzulegender akzeptabler Stoerfallbeurteilungswerte beschrieben werden. Solche Stoerfallbeurteilungswerte sind bisher nicht abgeleitet. Um diese in Deutschland bestehende Regulierungsluecke auszufuellen und die Schaffung eines bundeseinheitlichen sicherheitstechnischen Niveaus zu erleichtern, haben BMU und Stoerfallkommission eine Kooperation mit der US-EPA bzw. dem NAS/AEGL Committee zur Festlegung von Stoerfallkonzentrationsleitwerten nach dem Konzept der acute exposure guideline levels (AEGL) begonnen, um gemeinsam Stoerfallbeurteilungswerte abzuleiten. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll die Etablierung des deutschen Beitrags im Rahmen des AEGL Committees sichergestellt werden. Der AN soll darueber hinaus eine Geschaeftsstellen- und Koordinationsfunktion fuer die Abstimmung im nationalen (SFK, VCI, Behoerden, Umweltverbaende etc.) sowie internationalen Rahmen (EU, OECD, ECE etc.) ausfuellen. Des weiteren sind Arbeiten zur Fortentwicklung des AEGL-Konzepts, wie z.B. die Ableitung von 10-Minuten-Stoerfallbeurteilungswerten, die Einbeziehung kanzerogener, mutagener und fortpflanzungsgefaehrdender Wirkungen in das Bewertungskonzept sowie vergleichbare, im Verlauf der weiteren Arbeiten auftretende Fragestellungen konzeptionell zu bearbeiten. In jaehrlichem Turnus erfolgt eine grundsaetzliche Evaluierung, deren Ergebnis ueber den weiteren Ablauf des Projekts entscheidet.

Ermittlung von Emissionsfaktoren und Fortschreibung des Handbuches - Teil 1

Seit dem Erscheinen der Version 1.1 des Handbuches fuer Emissionsfaktoren sind neue Daten fuer die Ermittlung der Emissionsfaktoren fuer Kraftfahrzeuge der Stufen 1 und 2 der europaeischen Abgasgesetzgebung verfuegbar, die in das Handbuch integriert werden muessen. Aus diesen sind kurzfristig Emissionsfaktoren zu entwickeln, die in verschiedenen Modellen des Umweltbundesamtes eingesetzt werden. Deshalb soll diese Ermittlung vor der Gesamtfortschreibung des Handbuches erfolgen. Die weiteren Arbeiten werden im Rahmen des Vorhabens 205 06 100/02 durchgefuehrt.

Entwicklung und Vermittlung geeigneter Strategien zur Verminderung verkehrsbedingter Umweltbelastungen durch Abgase und Laerm in den Staedten

Die Ziele des Vorhabens sind: 1. Die Analyse und Bewertung der verkehrsbedingten Laerm- und Schadstoffbelastungen in den Staedten. 2. Die Entwicklung von Strategien zur Umweltentlastung unter besonderer Berucksichtigung des Wirtschaftsverkehrs, der technischen Verbesserungsmoeglichkeiten sowie der Moeglichkeiten der Luftreinhalte- und Laermminderungsplanung. 3. Entwicklung konkreter lokaler Konzepte zur Laerm- und Schadstoffminderung fuer 3 Modellstaedte, wobei insbesondere eine Bewertung der im Rahmen von Paragraph 40 Abs. 2 BImSchG zu treffenden Massnahmen erfolgen soll.

Auswirkungen von organischen Schadstoffen im Oekosystem Wattenmeer

In dem Vorhaben soll untersucht werden, inwieweit organische Schadstoffe (z.B. Tributylzinn) zu einer Beeintraechtigung der Schneckenpopulation im Wattenmeer fuehren und ob diese Beeintraechtigung einen massgeblichen Einfluss auf die Ausbreitung von Gruenalgen im Watt hat. Das Vorhaben stellt somit eine Erweiterung und ein Verbindungsglied zwischen den abgeschlossenen bzw. noch laufenden Vorhaben zum Schneckenmonitoring und Gruenalgenmonitoring im Wattenmeer dar.

Eintrag von Blei und Quecksilber in die Umwelt - Bilanz von Blei und Quecksilber

Das Vorhaben hat das Ziel, den Kenntnisstand ueber die industrielle Verwendung von Blei zu verbessern. Durch die Fortschreibung bestehender Bilanzen sollen Veraenderungen innerhalb der einzelnen Verwendungsgebiete aufgezeigt werden. Es ergibt sich damit die Moeglichkeit, umwelt- und gesundheitspolitisch unerwuenschte Entwicklungen zu erkennen und vorbeugende Massnahmen einzuleiten. Die Kenntnis der Umweltrelevanz der einzelnen Einsatzgebiete macht eine differenzierte Kontrolle moeglich, wenn die Verarbeitungsmengen und die spezifischen Bedingungen dieses Verwendungsgebietes bekannt sind.

Bearbeitung und Auswertung von Austauschprogrammen von Mitarbeitern aus Umweltbehoerden in der EU

Es sind Frageboegen oder andere Anforderungskriterien fuer Berichte von Mitarbeitern aus Umweltbehoerden in der EG zu entwickeln, die diese waehrend und/oder nach der Teilnahme an einem Austauschprogramm ausfuellen/erstellen sollen. Anschliessend sind die Frageboegen/Berichte auszuwerten und ggf. Verbesserungsvorschlaege a) fuer die Frageboegen/Berichte, b) fuer die Austauschprogramme zu machen. Vorhandene Erfahrungen mit anderen Austauschprogrammen und deren Kontrollinstrumente sind zu beruecksichtigen.

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