Der Datenaustausch zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen erfolgt in der Regel nur punktuell und teilweise nur auf Anfrage. Im Sinne der im Koalitionsvertrag (S. 41) geforderten Verbesserung der Wissensbasis zu den Gewässerqualitäten in Deutschland soll eine bundesweite digitale Plattform etabliert werden, um eine bessere Wissensbasis für Wissenschaft, Praxis und Öffentlichkeit zu schaffen und den stoff- und wasserrechtlichen Vollzug zu unterstützen. Die Verbesserung des Datenaustauschs in technischer, inhaltlicher und organisatorischer Form dient zudem dem Aufbau eines europäischen Umweltdatenraums i.S.d. Europäischen Datenstrategie und folgt der Forderung des Grünen Deal der Europäischen Kommission zur Schaffung und Öffnung des Zugangs zu interoperablen Daten. Er ist damit zugleich Voraussetzung für ein effizientes und effektives Monitoring der Ziele des 8. Umweltaktionsprogramms der EU. Im Rahmen des Vorhabens soll eine digitale Plattform entwickelt werden, die bestehende bundesweit verfügbare Teildatenbestände wasserbezogener Umweltzustandsdaten vereinigt und nutzergerecht visualisiert. Die Anwendung soll gleichermaßen eine einfache Nachnutzung aller bundesweit verfügbaren Wasserqualität ermöglichen sowie eine nutzergerechte und moderne Visualisierung in Form von interaktiven Kartenprodukten, Zeitreihen und statistischen Kenngrößen beinhalten (Desktopversion und Mobile Web-Applikation). Die Anwendung soll an die UBA-Website gekoppelt und in Anlehnung an das FIS 'Wasser & Boden' (FKZ: 3720122020) des UBA entwickelt werden.
Zielsetzung der Projektes ist es, die EU Kommission mit Beiträgen für das im Rahmen des 7. Umweltaktionsprogrammes. Zusammen mit dem Institute for European Environmental Policy und BIO Intelligence Service erarbeitet das Ecologic Institut verschiedene Optionen der Optimierung der nationalen Beschwerde- und Mediationsmechanismen. Aufbauend auf den Fallstudien zehn ausgewählter Mitgliedsstaaten werden die Projektpartner Besonderheiten und 'good-practice'-Beispiele herausarbeiten und Vorschläge unterbreiten, wie die Mechanismen mit Blick auf eine bessere Durchsetzung des EU-Umweltrechts und der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten verbessert werden können.
Am 20. November 2013 unterzeichnete der Rat und das Europäische Parlament ihre gemeinsame Entscheidung zum 7. Umweltaktionsprogramm. Dies legt nun rechtlich bindend den Rahmen für die EU-Umwelt- und Klimapolitik der nächsten sieben Jahre fest.
Das sechste Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Umwelt mit dem Titel 'Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand' legt Schwerpunkte für die EU -Umweltpolitik fest: Verbesserung der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften, Einbeziehung der Umweltschutzziele in andere Politikbereiche, Zusammenarbeit mit dem Markt, Einbeziehung der Bürger und Bewirkung einer Verhaltensänderung sowie die Berücksichtigung von Umweltbelangen in Entscheidungen über die Flächennutzungsplanung und Raumordnung. Für jeden dieser Schwerpunktbereich werden spezielle Aktionen vorgeschlagen.
Die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) tritt am 15. Juli 2008 in Kraft. Ziel dieser Vereinbarung ist die Erreichung eines guten Umweltzustandes in allen EU-Meeresgewässern bis zum Jahr 2020.
Die Verbesserung der Implementation und Durchsetzung des Europäischen Umweltrechts wird eines der wesentlichen Ziele des 7. Umweltaktionsprogramms der Europäischen Union (EU) sein. In einem Bericht für die Europäische Kommission analysieren das Ecologic Institut, BIO Intelligence Services and Institute for European Environmental Policy verschiedene Optionen die Implementation und Durchsetzung der EU Umweltgesetzgebung zu verbessern - insbesondere durch eine Stärkung der Rolle der Kommission bei Umweltinspektionen und ihrer Kapazitäten, Verstösse gegen das Umweltrecht zu untersuchen. Innerhalb des Projektteams beschäftigt sich das Ecologic Institut hauptsächlich mit der Analyse von zwei Optionen: die erste betrifft die Schaffung eines allgemeinen Mechanismus der es der Kommission ermöglicht, die Inspektionssysteme der Mitgliedstaaten zu prüfen und der ein entsprechendes Berichtssystem schafft. Ein solches Audit könnte sich am Model des Food and Veterinary Office (FVO) der Europäischen Kommission orientieren, das in Reaktion auf die BSE-Krise geschaffen wurde. Die zweite Option betrifft eine gezieltere Schaffung von neuen Befugnissen der Europäischen Kommission im Rahmen von spezifischer sektoraler EU Umweltgesetzgebung. Auf Basis der Analyse der verschiedenen Optionen entwickeln alle Projektpartner gemeinsam Kombinationen von Optionen, die den höchsten Mehrwehrt hinsichtlich einer Stärkung der Rolle der EU im Bereich der Umweltinspektionen und bezüglich der Kapazitäten Untersuchungen durchzuführen, versprechen.
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