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Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt

<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. &nbsp;Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden.  </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Ernährungsumfelder für planetare Gesundheit: Förderung und Ermöglichung einer gesunden, klimafreundlichen und ökologisch nachhaltigen Ernährungsweise für alle, Teilprojekt der Universität Göttingen

Sustainable Consumption and Production for Low Carbon Economy Low Emission Public Procurement and Eco-Labelling (SCP4LCE) - Advisory Services on Eco-Labelling in Thailand and the ASEAN-region

Direct Implementation of the EUGENE standard in Europe

Indikator: Nachhaltiger Konsum

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2024 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln 8,9 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li> <li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Grüner Knopf (Bekleidung) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>2024 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 8,9 % in den erfassten Produktgruppen. Damit entwickelt sich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entgegen der Zielrichtung. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von energieeffizienten Pkw zu tun. Nach dem Höchststand im Jahr 2021 sank der Marktanteil von A+-Pkw sank er in den Folgejahren. 2024 wurde das neue Pkw-CO2-Label mit neuen Anforderungen eingeführt, das eine direkte Vergleichbarkeit mit den Jahren davor verhindert.</p> <p>Pkw mit dem besten Label (A) hatten 2024 einen Marktanteil von 15,7 %. Bei Biolebensmitteln hat sich in den letzten 5 Jahren wenig getan (6 bis 7 % Marktanteil). Bei den Haushaltsgroßgeräten sind seit der Einführung der neuen Effizienzkategorien wieder teilweise deutliche Verschiebungen hin zu effizienteren Kategorien zu erkennen. Bei den Hygienepapieren sind die Marktanteile bei Privathaushalten in den letzten 10 Jahren um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 6,7&nbsp;% gesunken. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich: 79,5 % der verkauften Waschmaschinen waren 2024 bereits mit der höchsten Effizienzkategorie A ausgezeichnet. Kühlschränke, Gefriergeräte und Geschirrspüler kommen an diese Größenordnung nur heran, wenn man die Kategorien A-D zusammenrechnet. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten ist hohe Energieeffizienz hingegen weiterhin ein Nischenthema.</p> <p>Um das Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitstrategie</a> von 34 % Marktanteil bis 2030 erreichen zu können, sollte die sehr geringe Nachfrage nach umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten neu belebt werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> nicht verzerren.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11321"><strong>"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung

<p> <p>Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Zentraler Effizienztreiber sind die europäische Ökodesign-Richtlinie und die EU-Energieverbrauchskennzeichnung. Durch die Reform des Energielabels hat der zwischenzeitlich abgeschwächte Trend hin zu effizienteren Geräten seit 2021 wieder deutlich zugenommen.</p> </p><p>Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Zentraler Effizienztreiber sind die europäische Ökodesign-Richtlinie und die EU-Energieverbrauchskennzeichnung. Durch die Reform des Energielabels hat der zwischenzeitlich abgeschwächte Trend hin zu effizienteren Geräten seit 2021 wieder deutlich zugenommen.</p><p> Kühlgeräte: wieder stärkerer Trend zu effizienteren Geräten <p>Von 2008 bis 2018 ist der Marktanteil von energieeffizienten Kühlschränken (mindestens A++) sprunghaft von unter 10 % auf über 80 % gestiegen. Mit dem neuen Energielabel ist der Trend zu effizienteren Geräten seit 2021 wieder stärker geworden (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Kühlgeräten“), während ineffiziente Geräte (Kategorie F und G) inzwischen weniger als 10&nbsp;% Marktanteil haben.</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Kühlgeräte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86088">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_K%C3%BChlger%C3%A4te_2026-03-10.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Kühlgeräten </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_K%C3%BChlger%C3%A4te_2026-03-10.pdf">Diagramm als PDF (44,24 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_K%C3%BChlger%C3%A4te_2026-03-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (53,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gefriergeräte: effiziente Geräte auf der Überholspur <p>Energieeffiziente Gefriergeräte (mindestens A++) hatten bereits 2014 einen Marktanteil von über 80 %. Mit dem neuen Energielabel hat der Trend hin zu besonders effizienten Geräten wieder deutlich an Fahrt aufgenommen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Gefriergeräten“). Ineffiziente Geräte der Kategorie F und G haben nur noch 3,3&nbsp;% Marktanteil.</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Gefriergeräte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86088">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gefrierger%C3%A4te_2026-03-10_0.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Gefriergeräten </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gefrierger%C3%A4te_2026-03-10_0.pdf">Diagramm als PDF (43,79 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gefrierger%C3%A4te_2026-03-10_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (54,75 kB)</a></li> </ul> </p><p> Waschmaschinen: Klassenbeste beim Energielabel <p>Der Marktumbruch hin zu besonders effizienten Geräten erfolgte nirgends so schnell wie bei den Waschmaschinen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Waschmaschinen“). Dieser Trend setzte sich auch mit dem neuen Energielabel fort. Vier Jahre nach seiner Einführung tragen bereits fast 80 % der verkauften Waschmaschinen die höchste Effizienzklasse A.&nbsp;</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Waschmaschinen und Waschtrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86088">das neue Energielabel</a>&nbsp;mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p> <p>&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Waschmaschinen_2026-03-10_1.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Waschmaschinen </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Waschmaschinen_2026-03-10_1.pdf">Diagramm als PDF (45,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Waschmaschinen_2026-03-10_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (53,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wäschetrockner: Altes Energielabel ausgereizt <p>Von 12,7 % in 2008 ist der Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern innerhalb eines Jahrzehnts auf 84,5 % in 2018 gestiegen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern“). Die letzten Jahre ist dieser Trend deutlich abgeflacht. Seit Juli 2025 gilt deshalb auch für Wäschetrockner das neue Energielabel (A-G).</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_W%C3%A4schetrockner_2026-03-10_1.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_W%C3%A4schetrockner_2026-03-10_0.pdf">Diagramm als PDF (43,81 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_W%C3%A4schetrockner_2026-03-10_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (36,37 kB)</a></li> </ul> </p><p> Geschirrspülmaschinen: Langsam, aber stetig effizienter <p>Die besonders energieeffizienten Geschirrspüler (A+++) hatten 2020 einen Anteil von 37,0 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Geschirrspülern“). Der Anstieg des Marktanteils erfolgte langsam, aber kontinuierlich. Mit dem neuen Label hat dieser Trend hin zu energieeffizienteren Geräten deutlich zugenommen.&nbsp;</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Geschirrspülmaschinen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86088">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Geschirrsp%C3%BCler_2026-03-10.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Geschirrspülern </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Geschirrsp%C3%BCler_2026-03-10.pdf">Diagramm als PDF (44,82 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Geschirrsp%C3%BCler_2026-03-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (53,07 kB)</a></li> </ul> </p><p> Elektroherde und Backöfen: Die Effizienz schaut in die Röhre <p>Bei Elektroherden und Backöfen passiert in Sachen Energieeffizienz seit Jahren wenig (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Elektroherden und Backöfen“). Besonders energieeffiziente Geräte (A++) spielen mit einem Marktanteil von 1,8 % (2024) weiterhin keine Rolle.</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/7_Abb_Elektroherde-Back%C3%B6fen_2026-03-10.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Elektroherden und Backöfen </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Elektroherde-Back%C3%B6fen_2026-03-10.pdf">Diagramm als PDF (97,63 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_Abb_Elektroherde-Back%C3%B6fen_2026-03-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (36,08 kB)</a></li> </ul> </p><p> Fernsehgeräte und Monitore: Effizienz zu wenig im Programm <p>Größere Fernsehgeräte verbrauchen mehr Strom. Der Marktanteil von energieeffizienten Flachbildschirmen (mindestens A+) hatte sich von 57 % (2015) auf 28,5 % (2018) halbiert und stagnierte danach (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Flatscreens“). Mit der Einführung des neuen Energielabels hat sich zumindest der Marktanteil der schlechtesten Effizienzkategorie von 80&nbsp;% auf 43&nbsp;% fast halbiert.&nbsp;</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Flatscreens <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86088">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Flatscreens_2026-03-10.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Flatscreens </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Flatscreens_2026-03-10.pdf">Diagramm als PDF (44,10 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Flatscreens_2026-03-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (52,70 kB)</a></li> </ul> </p><p> Leuchtmittel: LED-Technik wird noch effizienter <p>Der Umstieg von Glühlampen über die klassische Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) hin zu LED-Leuchtmitteln ist eine große Erfolgsgeschichte der Energieeffizienz. Im Jahr 2009, mit dem Beginn des schrittweisen Marktaus‘ für weniger effiziente Leuchtmittel, hatten klassische Energiesparlampen bereits einen Marktanteil von rund 40&nbsp;%. Noch effizientere Leuchtmittel (mind. A+) sind dann innerhalb von acht Jahren von 3 % (2012) auf 82&nbsp;% (2020) Marktanteil sprunghaft gestiegen. Die effizientesten Leuchtmittel (A++) hatten 2020 bereits einen Marktanteil von 32 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Leuchtmitteln“). Mit dem neuen Energielabel können weitere Effizienzverbesserungen realisiert und sichtbar gemacht werden.</p> <p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit September 2021 gilt für Leuchtmittel auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86088">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Leuchtmittel_2026-03-10.png"> </a> <strong> Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Leuchtmitteln </strong> Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Leuchtmittel_2026-03-10.pdf">Diagramm als PDF (44,40 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Leuchtmittel_2026-03-10.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (53,19 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Ressortforschungsplan 2023, Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten eines Recycling-Labels: Anwendungsbereich, Kriterien, Adressaten und Zertifizierungsprozess sowie rechtliche Rahmenbedingungen

Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht in Zeile 1347 als Maßnahme 'Wir führen ein Recycling-Label ein' vor. Umweltkennzeichen sind grundsätzlich geeignet, nachhaltigere Produktions- und Konsummuster zu fördern. Im Bereich Material-Recycling besteht diesbezüglich noch ein erhebliches Ausbaupotenzial, weswegen das Vorhaben Optionen zur Einführung eines Recycling-Labels darlegen sowie konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Dazu sollen Forschungsfragen beantwortet sowie Empfehlungen gegeben werden bzgl.: a) des Anwendungsbereiches (Rezyklierbarkeit und/oder Rezyklatgehalt des Materials/Produkts; erfasste Materialien (Kunststoffe, Metalle und/oder weitere); Herkunft der zu rezyklierenden Materialien (Pre- oder Post-Consumer-Materialien, industrielle Abfälle/Nebenprodukte); zu labelnde Produktgruppen (Roh-, Zwischen- und/oder Endprodukte; Produkte für Industrie, Gewerbe und/oder Verbraucher*innen)); b) der Adressaten (Industrie, Handel/Gewerbe und/oder Verbraucher*innen); c) der Label-Inhaber; d) des Zertifizierungsprozesses und der beteiligten Institutionen; e) der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. Hemmnisse einer freiwilligen oder verbindlichen Label-Einführung (…). Im Ergebnis des Forschungsvorhabens liegen umfassende und detaillierte Daten und Informationen vor zum aktuellen Stand von Recycling-Label-Ansätzen in Deutschland/der EU sowie inhaltliche und prozedurale, technische und organisatorische sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse der Einführung eines Recycling-Labels in Deutschland, auf deren Grundlage kurzfristig mit der tatsächlichen praktischen Einführung des Labels begonnen werden könnte.

"Grüne" Produkte: Marktzahlen

<p> <p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p> </p><p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p><p> Marktanteile „grüner“ Produkte: noch ein weiter Weg zum Ziel <p>Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln lag 2022 bei 12,2 % (siehe Abb. „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet“). Die Marktanteile der einzelnen Produktkategorien werden jeweils nach Umsätzen gewichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Marktanteil bis 2030 auf 34 % zu erhöhen (<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05.png"> </a> <strong> Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (285,07 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (38,37 kB)</a></li> </ul> </p><p> Nachfrage nach gelabelten Produkten in Milliardenhöhe <p>Die Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, die im <a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> enthalten sind, lagen 2024 bei rund 40,1 Mrd. Euro (siehe Abb. „Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln“). Veränderungen in einzelnen Vergabegrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung schränken die Vergleichbarkeit mit früheren Werten ab 2021 (bei Kühl-/Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Leuchtmitteln) bzw. ab 2024 (bei Pkw) ein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_umsaetze-produkte-nh-siegel_2025-07-15.png"> </a> <strong> Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln </strong> Quelle: Berechnungen des Umweltbundesamtes 2024 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_umsaetze-produkte-nh-siegel_2025-07-15.pdf">Diagramm als PDF (54,73 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_umsaetze-produkte-nh-siegel_2025-07-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (86,12 kB)</a></li> </ul> </p><p> Marktdaten nach Konsumfeldern: Von der Nische bis zum Massenmarkt <p>Neben staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln gibt es viele weitere Produkte oder Indikatoren eines nachhaltigen Konsums in den unterschiedlichen Konsumfeldern.</p> <ul> <li><strong>Marktdaten Wohnen</strong>. Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31906"><em>Mehr zu Marktdaten Wohnen...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung.</strong> Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. Mittlerweile hat sich allerdings der Trend hin zu besonders effizienten Geräten deutlich abgeschwächt. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908"><em>Mehr zu Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Mobilität.</strong> Die Ausgaben privater Haushalte für Verkehr fließen vor allem ins eigene Auto. Der Marktanteil von Elektroautos (BEV) ging 2024 erstmalig zurück. Nur etwa jedes siebte neue Auto ist ein Elektroauto. Der globale Autobestand stieg um weitere rund 30 Millionen Pkw an. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31913"><em>Mehr zu Marktdaten Mobilität...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Ernährung.</strong> Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31916"><em>Mehr zu Marktdaten Ernährung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Sonstige Konsumgüter.</strong> Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31917"><em>Mehr zu Marktdaten Sonstige Konsumgüter...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Finanzen.</strong> Nachhaltige Geldanlagen, freiwillige Kompensationszahlungen und Spenden erleichtern und ermöglichen die Finanzierung von Projekten zum Umwelt-, Natur- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Sie sind deshalb ein wichtiger zusätzlicher Beitrag der privaten Haushalte für einen Wandel hin zu klimaneutralen und umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweisen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31918"><em>Mehr zu Marktdaten Finanzen...</em></a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Möglichkeiten und Überlegungen zur horizontalen Berücksichtigung von Anforderungen an die Produktverpackung im Blauen Engel

Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022).Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt.Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen.

Marktdaten: Wohnen

<p> <p>Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden.</p> </p><p>Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden.</p><p> Wohnfläche pro Einwohner*in gestiegen <p>Die Wohnfläche pro Einwohner*in ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen. 1990 lag sie noch bei 34,8 Quadratmetern (m²), 3 Jahrzehnte später bei über 47 m² (siehe Abb. „Wohnfläche pro Kopf“). Das Statistische Bundesamt definiert die Wohnfläche als die Fläche aller Wohn- und Schlafräume sowie aller Küchen und Nebenräume. Unberücksichtigt bleiben dabei die nicht zum Wohnen bestimmten Boden-, Keller- und Wirtschaftsräume. Außerdem wird die Wohnfläche in Leerständen nicht erfasst.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_wohnflaeche-pro-kopf_2025-11-25.png"> </a> <strong> Wohnfläche pro Kopf </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_wohnflaeche-pro-kopf_2025-11-25.pdf">Diagramm als PDF (66,55 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_wohnflaeche-pro-kopf_2025-11-25.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,20 kB)</a></li> </ul> </p><p> Heizsysteme: Verbrennung noch marktbeherrschend <p>Jede vierte neu installierte Heizung ist inzwischen eine Wärmepumpe (siehe Abb. „Marktentwicklung Wärmeerzeuger“). Allerdings verharrt der Marktanteil der Wärmepumpen in den letzten beiden Jahren nach dem deutlichen Anstieg in 2022 auf diesem Niveau.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_marktentwicklung-waermeerzeuger_2025-05-02.png"> </a> <strong> Marktentwicklung Wärmeerzeuger </strong> Quelle: Bundesindustrieverband Deutschland Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_marktentwicklung-waermeerzeuger_2025-05-02.pdf">Diagramm als PDF (125,20 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_marktentwicklung-waermeerzeuger_2025-05-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (808,54 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wärmepumpen: Sprunghaft gestiegene Nachfrage <p>Der Absatz von Wärmepumpen hat sich von 2019 bis 2023 mehr als vervierfacht. Im Jahr 2024 ist er allerdings unter das Niveau von 2022 gefallen (siehe Abb. „Absatz von Wärmepumpen, Marktanteil von Heizungswärmepumpen“). Mehr als 90 % der verkauften Wärmepumpen waren dabei Luft-/Wasser-Systeme. Im Jahr 2024 wurden außerdem 41.500 Warmwasserwärmepumpen verkauft.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_waermepumpen_2025-05-02.png"> </a> <strong> Absatz von Wärmepumpen, Marktanteil von Heizungswärmepumpen </strong> Quelle: Bundesverband Wärmepumpe / Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_waermepumpen_2025-05-02.pdf">Diagramm als PDF (163,95 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_waermepumpen_2025-05-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (178,72 kB)</a></li> </ul> </p><p> Sonnenkollektoren: Talfahrt bei Neuinstallationen <p>Sonnenkollektoranlagen können zur Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Die neuinstallierte Kollektorfläche lag 2023 und 2024 mit 367.000 und 220.000 m² auf einem historischen Tiefstand (siehe Abb. „Jährliche Neuinstallation von Solarwärmeanlagen“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_neuinstallation-solarwaerme_2025-05-02.png"> </a> <strong> Jährliche Neuinstallation von Solarwärmeanlagen </strong> Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_neuinstallation-solarwaerme_2025-05-02.pdf">Diagramm als PDF (119,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_neuinstallation-solarwaerme_2025-05-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (98,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökostromtarife: Klimaschutzdebatte pusht die Nachfrage <p>Der Marktanteil von Ökostromtarifen lag bei privaten Haushalten 2023 bei 59,5&nbsp;%. Bei Industrie, Gewerbe und sonstigen Letztverbrauchern lag der Marktanteil bei 22,5&nbsp;% (siehe Abb. „Marktanteil von Ökostromtarifen“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_oekostromtarife_2025-05-02.png"> </a> <strong> Marktanteil von Ökostromtarifen (bei Letztverbrauchern) </strong> Quelle: Bundesnetzagentur Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_oekostromtarife_2025-05-02.pdf">Diagramm als PDF (127,28 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_oekostromtarife_2025-05-02.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (46,81 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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