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Sustainable Consumption and Production for Low Carbon Economy Low Emission Public Procurement and Eco-Labelling (SCP4LCE) - Advisory Services on Eco-Labelling in Thailand and the ASEAN-region

Direct Implementation of the EUGENE standard in Europe

Ernährungsumfelder für planetare Gesundheit: Förderung und Ermöglichung einer gesunden, klimafreundlichen und ökologisch nachhaltigen Ernährungsweise für alle, Teilprojekt der Universität Göttingen

Ressortforschungsplan 2023, Gestaltungs- und Umsetzungsmöglichkeiten eines Recycling-Labels: Anwendungsbereich, Kriterien, Adressaten und Zertifizierungsprozess sowie rechtliche Rahmenbedingungen

Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht in Zeile 1347 als Maßnahme 'Wir führen ein Recycling-Label ein' vor. Umweltkennzeichen sind grundsätzlich geeignet, nachhaltigere Produktions- und Konsummuster zu fördern. Im Bereich Material-Recycling besteht diesbezüglich noch ein erhebliches Ausbaupotenzial, weswegen das Vorhaben Optionen zur Einführung eines Recycling-Labels darlegen sowie konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Dazu sollen Forschungsfragen beantwortet sowie Empfehlungen gegeben werden bzgl.: a) des Anwendungsbereiches (Rezyklierbarkeit und/oder Rezyklatgehalt des Materials/Produkts; erfasste Materialien (Kunststoffe, Metalle und/oder weitere); Herkunft der zu rezyklierenden Materialien (Pre- oder Post-Consumer-Materialien, industrielle Abfälle/Nebenprodukte); zu labelnde Produktgruppen (Roh-, Zwischen- und/oder Endprodukte; Produkte für Industrie, Gewerbe und/oder Verbraucher*innen)); b) der Adressaten (Industrie, Handel/Gewerbe und/oder Verbraucher*innen); c) der Label-Inhaber; d) des Zertifizierungsprozesses und der beteiligten Institutionen; e) der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. Hemmnisse einer freiwilligen oder verbindlichen Label-Einführung (…). Im Ergebnis des Forschungsvorhabens liegen umfassende und detaillierte Daten und Informationen vor zum aktuellen Stand von Recycling-Label-Ansätzen in Deutschland/der EU sowie inhaltliche und prozedurale, technische und organisatorische sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse der Einführung eines Recycling-Labels in Deutschland, auf deren Grundlage kurzfristig mit der tatsächlichen praktischen Einführung des Labels begonnen werden könnte.

"Grüne" Produkte: Marktzahlen

<p>"Grüne" Produkte: Marktzahlen</p><p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p><p>Marktanteile „grüner“ Produkte: noch ein weiter Weg zum Ziel</p><p>Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln lag 2022 bei 12,2 % (siehe Abb. „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet“). Die Marktanteile der einzelnen Produktkategorien werden jeweils nach Umsätzen gewichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Marktanteil bis 2030 auf 34 % zu erhöhen (<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>).</p><p>Nachfrage nach gelabelten Produkten in Milliardenhöhe</p><p>Die Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, die im<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>enthalten sind, lagen 2024 bei rund 40,1 Mrd. Euro (siehe Abb. „Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln“). Veränderungen in einzelnen Vergabegrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung schränken die Vergleichbarkeit mit früheren Werten ab 2021 (bei Kühl-/Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Leuchtmitteln) bzw. ab 2024 (bei Pkw) ein.</p><p>Marktdaten nach Konsumfeldern: Von der Nische bis zum Massenmarkt</p><p>Neben staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln gibt es viele weitere Produkte oder Indikatoren eines nachhaltigen Konsums in den unterschiedlichen Konsumfeldern.</p>

Möglichkeiten und Überlegungen zur horizontalen Berücksichtigung von Anforderungen an die Produktverpackung im Blauen Engel

Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022). Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt. Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen. Veröffentlicht in Texte | 18/2025.

Marktdaten: Wohnen

<p>Marktdaten: Wohnen</p><p>Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden.</p><p>Wohnfläche pro Einwohner*in gestiegen</p><p>Die Wohnfläche pro Einwohner*in ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich angestiegen. 1990 lag sie noch bei 34,8 Quadratmetern (m²), 3 Jahrzehnte später bei über 47 m² (siehe Abb. „Wohnfläche pro Kopf“). Das Statistische Bundesamt definiert die Wohnfläche als die Fläche aller Wohn- und Schlafräume sowie aller Küchen und Nebenräume. Unberücksichtigt bleiben dabei die nicht zum Wohnen bestimmten Boden-, Keller- und Wirtschaftsräume. Außerdem wird die Wohnfläche in Leerständen nicht erfasst.</p><p>Heizsysteme: Verbrennung noch marktbeherrschend</p><p>Jede vierte neu installierte Heizung ist inzwischen eine Wärmepumpe (siehe Abb. „Marktentwicklung Wärmeerzeuger“). Allerdings verharrt der Marktanteil der Wärmepumpen in den letzten beiden Jahren nach dem deutlichen Anstieg in 2022 auf diesem Niveau.</p><p>Wärmepumpen: Sprunghaft gestiegene Nachfrage</p><p>Der Absatz von Wärmepumpen hat sich von 2019 bis 2023 mehr als vervierfacht. Im Jahr 2024 ist er allerdings unter das Niveau von 2022 gefallen (siehe Abb. „Absatz von Wärmepumpen, Marktanteil von Heizungswärmepumpen“). Mehr als 90 % der verkauften Wärmepumpen waren dabei Luft-/Wasser-Systeme. Im Jahr 2024 wurden außerdem 41.500 Warmwasserwärmepumpen verkauft.</p><p>Sonnenkollektoren: Talfahrt bei Neuinstallationen</p><p>Sonnenkollektoranlagen können zur Warmwasserbereitung sowie zur Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Die neuinstallierte Kollektorfläche lag 2023 und 2024 mit 367.000 und 220.000 m² auf einem historischen Tiefstand (siehe Abb. „Jährliche Neuinstallation von Solarwärmeanlagen“).</p><p>Ökostromtarife: Klimaschutzdebatte pusht die Nachfrage</p><p>Der Marktanteil von Ökostromtarifen lag bei privaten Haushalten 2023 bei 59,5&nbsp;%. Bei Industrie, Gewerbe und sonstigen Letztverbrauchern lag der Marktanteil bei 22,5&nbsp;% (siehe Abb. „Marktanteil von Ökostromtarifen“).</p>

Möglichkeiten und Überlegungen zur horizontalen Berücksichtigung von Anforderungen an die Produktverpackung im Blauen Engel

Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022).Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt.Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen.

Indikator: Umweltfreundlicher Konsum

<p>Indikator: Umweltfreundlicher Konsum</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>2022 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Umweltzeichen 12,2 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li><li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li><li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p><p>Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Bekleidung (Grüner Knopf) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>2022 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 12,2 % in den erfassten Produktgruppen. Nachdem er mit 4,1 Prozentpunkten 2020 deutlich angestiegen war, liegt er 2022 nur geringfügig über dem Wert von 2020. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von A+-Pkw zu tun. 2020 war dieser von 10,0 % auf 27,5 % durch die umfassende staatliche Förderung sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2022 lag der Marktanteil mit 31,2 % hingegen nur wenige Prozentpunkte über dem Wert von 2020. Biolebensmittel lagen mit einem Marktanteil von 6,3 % in 2022 unter dem Wert von 2020 (6,8 %). Bei den Haushaltsgroßgeräten wachsen die Werte der effizientesten Produkte bei Weißer Ware nur noch wenige Prozentpunkte. Bei den Hygienepapieren sinken die Marktanteile im achten Jahr in Folge auf nur noch 10,0&nbsp;% bei Privathaushalten. Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich. Beispiel Haushaltsgeräte: Waschmaschinen mit der höchsten Effizienzklasse hatten zuletzt einen Marktanteil von 95,6 %. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten hatte die höchste Effizienzklasse hingegen einen Anteil von unter 1 %.</p><p>In ihrer<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a>setzt sich die Bundesregierung Ziele für den Marktanteil umweltfreundlicher Produkte: Dieser soll bis 2030 auf 34 % steigen. Dieses Ziel erfordert vor allem, dass der Absatz von Biolebensmitteln, von umwelt- und sozialverträglicher Bekleidung sowie der Marktanteil von E-Autos deutlich steigen muss. Auch sollte die sich abschwächende Wachstumsdynamik bei energieeffizienten Produkten neu belebt werden.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ nicht verzerren.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen">"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</a></strong></p>

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet

<p>Neue EU-Regeln gegen Greenwashing verabschiedet</p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern.</p><p>Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p><p>Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt.</p><p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p><p>Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27.&nbsp;September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden.</p><p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p><p>Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)</p><p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p><p>Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)</p><p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p><p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p>

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