Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022). Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt. Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen. Veröffentlicht in Texte | 18/2025.
Der Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) sieht in Zeile 1347 als Maßnahme 'Wir führen ein Recycling-Label ein' vor. Umweltkennzeichen sind grundsätzlich geeignet, nachhaltigere Produktions- und Konsummuster zu fördern. Im Bereich Material-Recycling besteht diesbezüglich noch ein erhebliches Ausbaupotenzial, weswegen das Vorhaben Optionen zur Einführung eines Recycling-Labels darlegen sowie konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten soll. Dazu sollen Forschungsfragen beantwortet sowie Empfehlungen gegeben werden bzgl.: a) des Anwendungsbereiches (Rezyklierbarkeit und/oder Rezyklatgehalt des Materials/Produkts; erfasste Materialien (Kunststoffe, Metalle und/oder weitere); Herkunft der zu rezyklierenden Materialien (Pre- oder Post-Consumer-Materialien, industrielle Abfälle/Nebenprodukte); zu labelnde Produktgruppen (Roh-, Zwischen- und/oder Endprodukte; Produkte für Industrie, Gewerbe und/oder Verbraucher*innen)); b) der Adressaten (Industrie, Handel/Gewerbe und/oder Verbraucher*innen); c) der Label-Inhaber; d) des Zertifizierungsprozesses und der beteiligten Institutionen; e) der rechtlichen Möglichkeiten und ggf. Hemmnisse einer freiwilligen oder verbindlichen Label-Einführung (…). Im Ergebnis des Forschungsvorhabens liegen umfassende und detaillierte Daten und Informationen vor zum aktuellen Stand von Recycling-Label-Ansätzen in Deutschland/der EU sowie inhaltliche und prozedurale, technische und organisatorische sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse der Einführung eines Recycling-Labels in Deutschland, auf deren Grundlage kurzfristig mit der tatsächlichen praktischen Einführung des Labels begonnen werden könnte.
<p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p><p>Marktanteile „grüner“ Produkte: noch ein weiter Weg zum Ziel</p><p>Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln lag 2022 bei 12,2 % (siehe Abb. „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet“). Die Marktanteile der einzelnen Produktkategorien werden jeweils nach Umsätzen gewichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Marktanteil bis 2030 auf 34 % zu erhöhen (<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>).</p><p>Nachfrage nach gelabelten Produkten in Milliardenhöhe</p><p>Die Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, die im <a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> enthalten sind, lagen 2024 bei rund 40,1 Mrd. Euro (siehe Abb. „Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln“). Veränderungen in einzelnen Vergabegrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung schränken die Vergleichbarkeit mit früheren Werten ab 2021 (bei Kühl-/Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Leuchtmitteln) bzw. ab 2024 (bei Pkw) ein.</p><p>Marktdaten nach Konsumfeldern: Von der Nische bis zum Massenmarkt</p><p>Neben staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln gibt es viele weitere Produkte oder Indikatoren eines nachhaltigen Konsums in den unterschiedlichen Konsumfeldern.</p>
Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ können einen wichtigen Bestandteil der produktbezogenen Umweltpolitik darstellen. Als Typ I Umweltzeichen haben sich Vergabekriterien für den Blauen Engel und deren Erarbeitungsprozess nach den Grundsätzen der Norm ISO 14024 dargelegten Grundsätze und Verfahren für die Entwicklung von Typ I Umweltkennzeichnungen zu richten. Dies beinhaltet neben der Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus, ebenso die periodische Überprüfung sowie Anpassung und Weiterentwicklung an den Stand der Technik. Dabei kann die Berücksichtigung der Produkt- bzw. Verkaufsverpackung als implizite Forderung der ISO 14024 angenommen werden. Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die so konzipiert sind, dass sie für die Endabnehmer*innen oder Verbraucher*innen in der Verkaufsstelle eine Verkaufseinheit aus Produkten und Verpackungen darstellen (KOM 2022).Eine Betrachtung aller aktuellen Vergabegrundlagen für den Blauen Engel zeigt, dass in rund einem Drittel Anforderungen an die Verkaufsverpackung zu finden sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dieser Expertise geprüft, inwieweit horizontale Vorgaben zur Integration von Anforderungen an die Verkaufsverpackung für den Blauen Engel sinnvoll machbar erscheinen. Schwerpunkte wurden auf die zentralen Anforderungsbereiche PCR-Rezyklatgehalte, Recyclingfähigkeit sowie Materialherkunft gelegt.Für die definierten zentralen Anforderungsbereiche erscheint es grundsätzlich möglich, Anforderungen zu formulieren, die weitgehend horizontal umsetzbar sein dürfen.
<p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Mit einer neuen Richtlinie zur Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts will die EU vielfach verbreitetes Greenwashing in der Werbung bekämpfen und verlässliche Umweltinformationen fördern.</p><p>Ziel der neuen Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p><p>Die neue „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ändert und ergänzt daher die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt.</p><p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind Textaussagen in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an Siegel, wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p><p>Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Die Richtlinie soll durch eine weitere EU-Richtlinie, die „Green Claims Directive (GCD)“ (auf Deutsch „Richtlinie über Umweltaussagen“), ergänzt werden. In dieser sollen spezifischere Vorgaben für die Begründungen, ihre Nachprüfbarkeit und Kommunikation von ausdrücklichen Umweltaussagen verankert werden.</p><p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p><p>Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)</p><p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p><p>Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)</p><p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p><p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p>
Die Qualität der Innenraumluft ist wichtig für die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden, zumal Menschen in Mitteleuropa einen Großteil der Zeit in Innenräumen verbringen. Geruchsbelästigungen und gesundheitsbezogene Beschwerden wie Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten gehören zu den häufigsten Beeinträchtigungen, die Personen beim Aufenthalt in Innenräumen nennen. Für eine gute Innenraumluft sind geruchs- und emissionsarme Produkte von großer Wichtigkeit. Gerade Produkte, die großflächig eingesetzt werden, können einen großen Einfluss auf die Innenraumluftqualität haben. Mit der Einführung der Geruchsbewertung in die Vergabekriterien des Blauen Engels erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, gezielt gesundheitlich unbedenkliche und geruchsarme Baustoffe zu beschaffen. Im Vorhaben werden verschiedene Fragestellungen behandelt. Zum einen dienen die Daten dazu, weitere Vergabegrundlagen des Blauen Engels mit geruchsrelevanten Aspekten zu ergänzen. Zum anderen werden Daten für verschiedene Geruchsbewertungsmethoden gesammelt, um in internationale (DIN ISO 16000-28) und nationale Normen (VDI 4302) präzisierte Informationen einbringen zu können. Dazu zählt unter anderem die Untersuchung der verschiedenen auf dem Markt genutzten Vergleichsmaßstäbe, um die Basis der Methode mit klaren Vorgaben zu fixieren. Weiterhin ist die Zusammenwirkung unterschiedlicher Materialien in Kammern und realen Räumen auf das Emissionsverhalten hin zu untersuchen, und es sind Strategien für eine Umsetzung von daraus abgeleiteten Anforderungen im Rahmen des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) und/oder im Blauen Engel zu erarbeiten.
<p>Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. Mittlerweile hat sich allerdings der Trend hin zu besonders effizienten Geräten deutlich abgeschwächt.</p><p>Kühlgeräte: Geringe Zuwächse bei besonders effizienten Geräten</p><p>Von 2008 bis 2018 ist der Marktanteil von energieeffizienten Kühlschränken (mindestens A++) sprunghaft von unter 10 % auf über 80 % gestiegen. Der Wechsel hin zu den besonders energieeffizienten Geräten (A+++ bzw. mindestens D (ab 2021)) verläuft hingegen eher langsam (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Kühlgeräten“). Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (mindestens D) lag im Jahr 2022 bei 31,3 %.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Kühlgeräte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-energielabel-fuer-elektrogeraete">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p><p>Gefriergeräte: Kaum Zuwächse mehr bei besonders effizienten Geräten</p><p>Energieeffiziente Gefriergeräte (mindestens A++) hatten bereits 2014 einen Marktanteil von über 80 %. Der Trend hin zu besonders effizienten Geräten verläuft jedoch nur langsam. Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (A+++) lag im Jahr 2011 bei 6,4 %. Im Jahr 2022 haben Geräte mit mindestens Effizienzklasse D einen Marktanteil von 38,5 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Gefriergeräten“).</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Gefriergeräte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-energielabel-fuer-elektrogeraete">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p><p>Waschmaschinen: Effizienz ausgereizt?</p><p>Der Marktumbruch hin zu besonders effizienten Geräten erfolgte nirgends so schnell wie bei den Waschmaschinen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Waschmaschinen“). Dieser Trend setzte sich auch mit dem neuen Energielabel fort. Zwei Jahre nach seiner Einführung tragen bereits 48 % der verkauften Waschmaschinen die höchste Effizienzklasse A.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Waschmaschinen und Waschtrockner <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-energielabel-fuer-elektrogeraete">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p><p> </p><p>Wäschetrockner: Stetig effizienter</p><p>Von 12,7 % in 2008 ist der Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern innerhalb eines Jahrzehnts auf 84,5 % in 2018 gestiegen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern“). Seit 2016 findet zudem ein deutlicher Wechsel hin zu besonders energieeffizienten Geräten statt. 2022 trugen mehr als die Hälfte der verkauften Geräte die höchste Effizienzkategorie A+++.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält.</p><p>Geschirrspülmaschinen: Langsam, aber stetig effizienter</p><p>Die besonders energieeffizienten Geschirrspüler (A+++) hatten 2020 einen Anteil von 37,0 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Geschirrspülmaschinen“). Der Anstieg des Marktanteils erfolgte langsam, aber kontinuierlich. Dieser Trend hin zu energieeffizienten Geräten setzte sich auch mit dem neuen Label fort.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Geschirrspülmaschinen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-energielabel-fuer-elektrogeraete">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p><p>Elektroherde und Backöfen: Die Effizienz schaut in die Röhre</p><p>Bei Elektroherden und Backöfen passiert in Sachen Energieeffizienz seit Jahren wenig (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Elektroherden/Backöfen“). Besonders energieeffiziente Geräte (A++) spielen mit einem Marktanteil von 1,4 % (2022) weiterhin keine Rolle.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält.</p><p>Fernsehgeräte und Monitore: Effizienz zu wenig im Programm</p><p>Größere Fernsehgeräte verbrauchen mehr Strom. Der Marktanteil von energieeffizienten Flachbildschirmen (mindestens A+) hatte sich von 57 % (2015) auf 28,5 % (2018) halbiert und stagnierte danach (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Flatscreens“). Mit der Einführung des neuen Energielabel deutet sich eine Trendumkehr auf geringem Effizienzniveau an.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Flatscreens <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-energielabel-fuer-elektrogeraete">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p><p>Leuchtmittel: LED-Technik wird noch effizienter</p><p>Der Umstieg von Glühlampen über die klassische Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) hin zu LED-Leuchtmitteln ist eine große Erfolgsgeschichte der Energieeffizienz. Im Jahr 2009, mit dem Beginn des schrittweisen Marktaus‘ für weniger effiziente Leuchtmittel, hatten klassische Energiesparlampen bereits einen Marktanteil von rund 40 %. Noch effizientere Leuchtmittel (mind. A+) sind dann innerhalb von acht Jahren von 3 % (2012) auf 82 % (2020) Marktanteil sprunghaft gestiegen. Die effizientesten Leuchtmittel (A++) hatten 2020 bereits einen Marktanteil von 32 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Leuchtmitteln“). Mit dem neuen Energielabel können weitere Effizienzverbesserungen realisiert und sichtbar gemacht werden.</p><p>Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit September 2021 gilt für Leuchtmittel auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neues-energielabel-fuer-elektrogeraete">das neue Energielabel</a> mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.</p>
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 62 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
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|---|---|
| Förderprogramm | 34 |
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| License | Count |
|---|---|
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