Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! 20 Jahre ist es nun her, dass das Klimaschutz-Instrument „Emissionshandel“ in der Europäischen Union eingeführt wurde. Seitdem haben sich die Treibhausgasemissionen der am Emissionshandel teilnehmen Anlagen in Deutschland und der EU etwa halbiert. Mehr dazu in dieser Newsletter-Ausgabe. Klimaschutzinstrumente müssen jedoch auch so gestaltet werden, dass alle Teile der Bevölkerung beim Klimaschutz mitgenommen werden und niemand überlastet wird. Dass und wie dies geht, stellen wir Ihnen in unseren Eckpunkten für eine sozial gerechte Umwelt- und Klimapolitik vor. Außerdem erfahren Sie unter anderem, welche Bedeutung die GreenTech-Branche für die deutsche Wirtschaft hat, wie es um die Grundwasserneubildung in Deutschland steht und anhand welcher Kriterien der ökologische Fußabdruck von Lebensmitteln ermittelt werden sollte. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 20 Jahre EU-Emissionshandel: Deutsche Emissionen seit Einführung fast halbiert Der Emissionshandel setzt Anreize, mehr in die Reduktion des Treibhausgasausstoßes zu investieren. Quelle: Erik Schumann / Fotolia.com Es ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann: Seit Einführung des EU-Emissionshandels (EU-ETS 1) vor 20 Jahren hat sich der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bei den am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen in Deutschland um etwa 47 Prozent reduziert. Im Durchschnitt aller EU-Mitgliedsstaaten fiel der Rückgang mit 51 Prozent sogar noch stärker aus. Der EU-ETS 1 umfasst die klimaschädlichen Emissionen der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft, des innereuropäischen Luftverkehrs sowie seit 2024 des Seeverkehrs. Für sie gibt es eine jährliche EU-weite Obergrenze an Treibhausgasemissionen. Die Unternehmen bekommen teilweise eine begrenzte, stetig sinkende Menge an Emissionsberechtigungen kostenlos zugeteilt. Grundsätzlich werden die Berechtigungen aber versteigert. Stößt ein Unternehmen weniger Treibhausgase aus, kann es die überschüssigen Emissionsberechtigungen an andere Teilnehmer verkaufen. In der Regel reichen die kostenlosen Zuteilungen aber nicht aus. Dann muss das Unternehmen weitere Emissionsberechtigungen von anderen Teilnehmern oder an der zuständigen Auktionsplattform hinzukaufen. So bildet sich ein Marktpreis für Treibhausgasemissionen, der einen Anreiz setzt, diese Emissionen zu verringern. Außerdem werden Erlöse generiert, die vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung fließen. So werden etwa Förderprogramme finanziert, um Wirtschaft und Verbraucher*innen beim Wandel hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu unterstützen. Damit die EU klimaneutral wird, müssen die Emissionen jedoch nicht nur im Anwendungsbereich des EU-ETS 1, sondern in allen Bereichen sinken. Ein nächster Schritt auf diesem Weg: Bis zum Jahr 2027 wird schrittweise ein zusätzliches EU-Emissionshandelssystem eingeführt, der sogenannte EU-ETS 2. Dieser gilt für Brennstoffe im Verkehr und zum Beheizen von Gebäuden sowie für kleine Industrieanlagen. Der EU-ETS 2 wird in Deutschland den bereits im Jahr 2021 für diese Bereiche eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) ablösen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Emissionshandel hat sich seit seiner Einführung Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Deutschland und Europa entwickelt.“ Das UBA ist mit seiner Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für die Umsetzung des Emissionshandels in Deutschland zuständig und berät die Politik in Fragen der Evaluierung und Weiterentwicklung. E-Autos und Wärmepumpen: Umweltbundesamt fordert sozial gestaffelte Prämien für den Klimaschutz Kaufprämien für kleine E-Autos, Sanierungshilfe für alte Gebäude: Das Umweltbundesamt drängt auf gezielte Klimainvestitionen. Alles soll möglichst sozial gerecht und ökologisch wirksam sein. Es berichten unter anderem der Spiegel und die Frankfurter Rundschau zu den Vorschlägen des UBA. Hitzewelle: Klimaneutralität bei Städteplanung mitdenken Phoenix-Tagesgespräch mit UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner zur aktuellen Hitzewelle in Deutschland und möglichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Ewig giftig – Die Wahrheit über PFAS Politik und chemische Industrie wissen es schon lange: Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen kurz PFAS sind giftig und halten sich in unserer Umwelt überdurchschnittlich lange. Sie verbleiben in unseren Körpern und sorgen dort für Schilddrüsenerkrankungen, Diabetes und Krebs. Wozu brauchen wir PFAS unbedingt und warum lassen wir uns langsam vergiften? HR-Podcast "Der Tag", unter anderem mit UBA-Fachexpertin Dr. Marike Kolossa-Gehring (ab Minute 17:30). Agrarbranche kritisiert Umweltbundesamt: Bauern reden Zahl der Pestizide klein Landwirte und Chemieindustrie klagen, wegen Bedenken des Umweltbundesamts seien zu wenige Wirkstoffe erlaubt. Wie sehen die Zahlen wirklich aus? Artikel in der TAZ. UBA-Zahl des Monats Juni 2025 Quelle: Umweltbundesamt
Liebe Leser*innen, sie sind schlecht fürs Klima, oft auch für die Luftqualität und unsere Gesundheit und kosten Deutschland viele Milliarden Euro jährlich: umweltschädliche Subventionen. Wie Deutschland diese abbauen und so auch finanzielle Spielräume für den sozial-ökologischen Wandel gewinnen kann, darum geht es in dieser Ausgabe des Newsletters „UBA aktuell“. Weitere Themen: Wie können Verbraucher*innen mit nur wenigen Maßnahmen ihren CO₂-Fußabdruck halbieren? Wie kann endlich auch der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors reduziert werden? Wie ist die so genannte CCU-Technik zur Abscheidung und Nutzung von Kohlenstoff aus Klimaschutz-Sicht einzuschätzen? Und wie können Wohnen, Arbeiten, Erholung und Mobilität in Stadt und Umland nachhaltiger miteinander verflochten werden? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschädliche Subventionen in sozial-ökologische Investitionen umwandeln Der Abbau umweltschädlicher Subventionen schafft finanzielle Freiräume für eine nachhaltige Politik. Quelle: PhotoSG / Fotolia.com Es ist paradox: Der deutsche Staat fördert mit Kaufprämien den Umstieg auf klimafreundlichere Elektroautos – und gleichzeitig über Steuerprivilegien Dieselkraftstoffe und die private Nutzung von Benzin- und Diesel-Dienstwagen. Solche ökonomischen Anreize in gegensätzliche Richtungen konterkarieren wirksamen Klima- und Umweltschutz und kosten uns alle unnötig Geld. Mehr als 65 Milliarden Euro gab Deutschland im Jahr 2018 für Subventionen aus, die sich negativ auf das Klima und häufig auch auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch auswirken, so die neuesten Zahlen des UBA. Fast die Hälfte (47 Prozent) entfielen auf den Verkehrsbereich, weitere 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, wie etwa die Energiesteuervergünstigungen für die Wirtschaft. Allein durch die Änderung nationaler Regelungen könnte Deutschland beim Abbau umweltschädlicher Subventionen Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich generieren, die dann für sozial-ökologische Investitionen genutzt werden könnten. Zum Beispiel, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen oder für einen gut ausgebauten und kostengünstigen Bus- und Bahnverkehr zu sorgen. Bei manchen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Das UBA hat konkrete Reformvorschläge vorgelegt, die sowohl den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen als auch soziale Ziele berücksichtigen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Umweltschädliche Subventionen Auswahl der Medienberichte zur UBA-Studie "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland" "Jede und jeder Einzelne kann tonnenweise CO₂ einsparen" Elf Tonnen CO₂ verursacht ein durchschnittlicher Bewohner Deutschlands derzeit pro Jahr. Mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar wäre eine Tonne. UBA-Experte Michael Bilharz im Gespräch bei ZEIT ONLINE über das, was der Einzelne beitragen kann, und wo persönliches Engagement an seine Grenzen stößt. Ameisensäure in Reinigungsmitteln vermeiden ZDF WISO über Ameisensäure in Reinigungsmitteln, u.a. mit UBA-Experte Marcus Gast. UBA-Zahl des Monats: Oktober 2021 Quelle: Elisabeth Lena Aubrecht / UBA Wie wir uns ernähren, hat Einfluss auf das Klima. Pro Kilogramm Kuhmilch werden Treibhausgase mit einer Klimawirkung von etwa 1,4 Kilogramm CO₂ (so genannte CO₂-Äquivalente) ausgestoßen. Für die gleiche Menge Haferdrink nur 0,3, also etwa nur ein Fünftel. Mehr Zahlen finden Sie in der Publikation "Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland", die im Rahmen einer vom UBA mit geförderten Studie entstand.
Das Steuersystem im Verkehr bedarf aus Klimaschutzgründen einer Umgestaltung. Verbesserungsbedarf gibt es aber auch aus fiskalischer Sicht, denn durch Elektromobilität wird das Steueraufkommen deutlich zurückgehen. Zudem profitieren von den Subventionen wie z.B. der günstigen Dienstwagenbesteuerung sowie der Kaufprämie fast ausschließlich Besserverdienende. Das heißt, das System ist sozial nicht ausgewogen. Vorliegender Teilbericht zeigt Optionen zur ökologischeren und sozialverträglicheren Ausgestaltung bestehender Instrumente im Verkehr auf. Im weiteren Projektverlauf soll ein schlüssiges Gesamtkonzept für Abgaben und Umlagen im Verkehrssektor (bis 2030 und 2050) entwickelt werden. Veröffentlicht in Texte | 165/2020.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
<p>Was bedeutet die Corona-Krise für die Umweltpolitik?</p><p>Die Corona-Krise stellt viel Gewohntes in Frage. Die Wirtschaft steht unter Druck, Menschen verändern ihre Gewohnheiten. Was bedeutet dies für die Umweltpolitik? Hierzu hat das UBA verschiedene Projekte ins Leben gerufen. Eine eigene „Task Force Corona“ hat erste Diskussionspapiere erarbeitet. Des Weiteren steht die ökonomische Perspektive eines „grünen Wiederaufbaus“ im Fokus mehrerer Arbeiten.</p><p>Auch wenn sich die Folgen der Corona-Krise, Stand Herbst 2020, noch kaum absehen lassen: Sie hat bereits einiges ausgelöst, auch für die Umweltpolitik. So zeigte der zeitweilige Lockdown in zahlreichen Staaten, dass sich dadurch die CO2-Emmissionen stark senken lassen – allerdings auch nur kurzfristig in einem Maße, der dauerhaft notwendig wäre, um die Klimaziele zu erreichen. In Städten gewinnt das Fahrrad eine neue Bedeutung und Wertschätzung als Mobilitätsmittel und die Verteilung des öffentlichen Raumes zwischen verschiedenen Nutzungen wird neu diskutiert. Der Zusammenhang zwischen Naturausbeutung und neuen Krankheitserregern wird in seiner vollen Konsequenz sichtbar.</p><p>Diese und andere Folgen der Corona-Krise zeigen, wie wichtig Umweltpolitik auch in einer solchen Krise ist, aber auch welche Herausforderungen sich für die Umweltpolitik aus der Krise ergeben – so diskutierte man im Zuge der konjunkturellen Wiederbelebung auch Instrumente, die umweltschädlich wären, wie etwa die Kaufprämie für Kraftfahrzeuge.</p><p>Am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> hat sich im Sommer 2020 eine Taskforce mit solchen Fragen beschäftigt und vier Positionspapiere als eine erste Zeitdiagnose vorgelegt, die verschiedene Aspekte der Bedeutung der Corona-Krise für die Umweltpolitik beleuchten:</p><p>Die Papiere sollen als aktuelle Zeitdiagnose eine Basis darstellen für die weitergehende Diskussion über die Folgen der Corona-Krise für Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>. Das UBA wird hierzu weitere Aktivitäten verfolgen.</p><p>Ferner hat das UBA in einer Synopse 130 wissenschaftliche Studien und Stellungnahmen ausgewertet, die sich mit der Gestaltung und der Wirksamkeit grüner Konjunkturprogramme in der aktuellen Wirtschaftskrise auseinandersetzen. Die Analyse zeigt: Es besteht ein breiter Konsens, dass grüne Konjunkturprogramme hervorragend geeignet sind, die Wirtschaft anzukurbeln und einen sehr hohen gesellschaftlichen Nutzen aufweisen.</p><p>Zur Bedeutung eines Grünen Stimulus-Programmes hat auch das Europäische Netzwerk der Umweltagenturen (EPANetwork) eine Stellungnahme verfasst:</p>
<p>Schätzungsweise rund 310.000 Fahrzeuge mit unbekanntem Verbleib</p><p>Im Jahr 2018 fielen rund 560.000 Altfahrzeuge in Deutschland an. Bei der Verwertung dieser Altfahrzeuge wurden die vorgeschriebenen Recycling- und Verwertungsquoten eingehalten. Gleichzeitig gab es jedoch schätzungsweise rund 310.000 Fahrzeuge mit unbekanntem Verbleib. Das UBA empfiehlt daher u.a., Mindestanforderungen an die Fahrzeugzulassungssysteme für die Abmeldung von Fahrzeugen einzuführen.</p><p>Um fast 150.000 Stück beziehungsweise 36 Prozent stieg die Anzahl der Altfahrzeuge binnen zwei Jahren: Wurde im Jahr 2016 mit rund 413.000 Altfahrzeugen ein historischer Tiefststand erreicht, fielen in Deutschland im Jahr 2018 560.455 Altfahrzeuge (595.761 Tonnen) an, nach dem Ausnahmejahr der Umweltprämie 2009 der höchste Wert. Das geht aus den Daten des Statistischen Bundesamtes zur Abfallentsorgung hervor. Der Anstieg dürfte teilweise auf die Umtauschprämien für ältere Dieselfahrzeuge zurückzuführen sein, die mehrere Hersteller seit August 2017 angeboten haben.</p><p>Basierend auf den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden für das Jahr 2018 für die jährliche Berichterstattung an die EU-Kommission eine Quote für die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung der Altfahrzeuge von 87,1 Prozent und eine Quote für die Wiederverwendung und Verwertung (inklusive energetischer Verwertung) von 95,7 Prozent ermittelt. Damit erreichte Deutschland wie in den Vorjahren die Vorgaben der EG-Altfahrzeug-Richtlinie von 85 Prozent beziehungsweise 95 Prozent. Bei der Altfahrzeug-Demontage vor dem Schreddern wurden durchschnittlich 3 Kilogramm Kunststoffteile pro Altfahrzeug zur Verwertung separiert. Damit stimmt die Tendenz: 2017 waren es noch 1,7 Kilogramm. Dennoch ist der Wert noch merklich vom Ziel von durchschnittlich 20 Kilogramm Kunststoff pro Fahrzeug entfernt, welches das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> für die Demontage von Altfahrzeugen formuliert hat.</p><p>Die statistische Lücke des unbekannten Fahrzeugverbleibs stellt die Altfahrzeugverwertung weiterhin vor große Herausforderungen. Für 2018 schätzte das Umweltbundesamt die Größenordnung für Deutschland auf rund 310.000 Fahrzeuge. Aufgrund einiger Datenlücken gibt es hierbei allerdings Unsicherheiten. Da der unbekannte Verbleib ein EU-weites Phänomen ist, sollte er in der bevorstehenden Revision der EG-Altfahrzeug-Richtlinie effektiv adressiert werden. Aus diesem Anlass entwickelte das Umweltbundesamt in einem Positionspapier (‚Scientific Opinion Paper‘) Maßnahmenempfehlungen, um den Verlust von Altfahrzeugen in die illegale Altfahrzeugdemontage wirkungsvoll zu verhindern. Ansatzpunkt sind Mindestanforderungen an die nationalen Fahrzeugzulassungssysteme.</p>
<p>Den Verkehr ökologischer und sozialverträglicher gestalten</p><p>Die Abgaben und Umlagen im Verkehrsbereich müssen neu gedacht werden: Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen, aus Sicht des Staatshaushaltes, aber auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt und analysiert gute Ansätze aus anderen Ländern, beispielsweise zur Reform der Dienstwagenbesteuerung, zu Mautsystemen und zur CO2-abhängigen Besteuerung von neuen Pkw.</p><p>Das derzeitige System aus Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelten und Subventionen im Verkehr in Deutschland ist reformbedürftig. Andernfalls ist weder das Klimaschutzziel 2030 noch die vollständige Dekarbonisierung des Verkehrs nachhaltig erreichbar.</p><p>Handlungsbedarf gibt es nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus fiskalischer Sicht und aus sozialen Gründen. Denn durch Elektromobilität wird das Steueraufkommen aus dem Verkehr zukünftig deutlich zurückgehen. Zudem profitieren von einigen Subventionen im Verkehrsbereich fast ausschließlich beziehungsweise überwiegend Besserverdienende. Dies gilt zum Beispiel für das Dienstwagenprivileg sowie die Kaufprämie für Elektroautos.</p><p>Der vorliegende Teilbericht „Klimaschutz im Verkehr: Reformbedarf der fiskalpolitischen Rahmenbedingungen und internationale Beispiele“ stellt eine Ausgangsbasis dar, um darauf aufbauend im weiteren Projektverlauf ein integriertes Gesamtkonzept für Abgaben und Umlagen im Verkehrssektor (bis 2030 und 2050) zu entwickeln.</p><p>Im Bericht werden Optionen zur ökologischeren, sozialverträglicheren und insgesamt nachhaltigeren Ausgestaltung bestehender fiskalischer und ökonomischer Instrumente im Verkehr anhand von Beispielen aufgezeigt.</p><p>Hierzu zählen unter anderen die konsequent an <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a> ausgerichtete Besteuerung von Pkw in den Niederlanden – sowohl bei der jährlichen Kfz-Steuer als auch bei der Zulassungssteuer und der Dienstwagenbesteuerung. Auch wird die Entwicklung des französischen Bonus-Malus-Systems für den Pkw-Kauf vorgestellt.</p><p>Weiterhin werden verschiedenste Länderbeispiele zum Thema Dienstwagenbesteuerung und zu Mautsystemen beleuchtet. Der Bericht geht dabei auf Stärken und Schwächen dieser Instrumente ein und bietet damit eine Basis für notwendige Reformansätze in Deutschland.</p>
Das derzeitige System aus Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelten und Subventionen im Verkehr bedarf einer Umgestaltung. Andernfalls ist weder das Klimaschutzziel 2030 noch die vollständige Dekarbonisierung des Verkehrs nachhaltig erreichbar. Verbesserungsbedarf gibt es nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus fiskalischer Sicht, denn durch Elektromobilität wird das Steueraufkommen aus dem Verkehr deutlich zurückgehen. Zudem profitieren von den Subventionen wie z. B. der günstigen Dienstwagenbesteuerung sowie der Kaufprämie für E-Pkw fast ausschließlich Besserverdienende, d. h. das System ist sozial nicht ausgewogen. In dem vorliegenden Teilbericht wird aufgezeigt, warum das System reformbedürftig ist. Es werden vielversprechende Reformansätze und auch Hürden anhand der Umsetzung in anderen Ländern dargestellt. Der Bericht stellt dabei eine Grundlage und Ausgangsbasis dar, um darauf aufbauend im weiteren Projektverlauf ein schlüssiges Gesamtkonzept für Abgaben und Umlagen im Verkehrssektor (bis 2030 und 2050) zu entwickeln. Quelle: Forschungsbericht
Mit dem Projekt wird eine vom DVL in Schleswig-Holstein entwickelte und validierte Methode zur zielorientierteren Lenkung von öffentlichem Geld für öffentliche Leistungen' zum Schutz von Biodiversität, Klima und Wasser in Form einer 'Gemeinwohlprämie' für die Landwirtschaft auf ihre bundesweite Anwendbarkeit erprobt sowie ihre Umsetzung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) diskutiert.
Hintergrund: Es ist unbekannt bzw. umstritten, ob die in Deutschland eingeführten Umweltzonen (UWZ) die Feinstaubbelastung nachweisbar reduzieren. Methode: PM10-Konzentrationen von den Messstationen innerhalb und außerhalb der UWZ in 19 deutschen Städten wurden analysiert (Augsburg, Berlin, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Hannover, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Köln, Ludwigsburg, Mannheim, München, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen, Wuppertal), um die Wirksamkeit der Fahrverbote (Stufe 1) für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (ohne Plakette) auf die Schadstoffkonzentration zu untersuchen. Kontinuierliche Halbstundenmesswerte und gravimetrische Tagesmittelwerte wurden für den Zeitraum von ca. 2005 bis Ende 2009 übernommen. Die Analyse beruht auf vier einander paarweise zugeordneten Messwerten als gematchte Quadrupel aus zwei Index- und zwei Referenzwerten (Indexstationen liegen innerhalb, Referenzstationen messen außerhalb der UWZ). Ein Indexwert und der simultan gemessene Referenzwert wurden während der aktiven Phase der UWZ gemessen, das andere Wertepaar wurde vor Einführung der UWZ erhoben. Die Wertepaare haben eine Zeitdifferenz von 364 Tagen oder von einem Vielfachen von 364 Tagen, wodurch die Jahreszeit, der Wochentag und die Tageszeit im Quadrupel konstant gehalten werden. Differenzen der Indexwerte wurden regressionstechnisch mit den Differenzen der Referenzwerte korrigiert, wobei meteorologische Parameter (Mischungsschichthöhe, Niederschlagsmenge, Windgeschwindigkeit), Schulferienzeiten, Phase der Umweltprämie, LKW-Fahrverbotszeiten und Ausgangswerte an den Index- und Referenzstationen als Kovariablen in sog. 'fixed effects' Regressionsanalysen der Quadrupel berücksichtigt wurden (Differenzwertmethode im Zwei-Perioden Fall). Dieser statistische Ansatz wurde vor der eigentlichen Datenanalyse an simulierten Messdaten der FU Berlin erfolgreich erprobt. Ergebnisse: 2.110.803 Quadrupel kontinuierlicher PM10-Messungen und 15.735 gravimetrische Quadrupel wurden aus den verfügbaren Daten der Messstationen identifiziert, aus denen 61.169 Quadrupels zu Tagesmittelwerten aufgebaut wurden. Die Analysen ergaben als beste Effektschätzer (an allen Indexstationen) eine Feinstaubreduktion von kleiner als 0.2 Mikrogramm/m3 (bzw. relative PM10-Reduktionen kleiner als 1 Prozent). Der beste Effektschätzer an allen Verkehrsstationen (also ohne städtische Hintergrund- und Industrieindexstationen) lag unterhalb von 1 Mikrogramm/m3 (bzw. weniger als 5 Prozent). Schlussfolgerungen: Alle Analysewerte liegen damit unter den vor Einführung von UWZ prognostizierten Feinstaubreduktionen. Diese Studie untersuchte als erste übergreifend die Wirksamkeit von UWZ der Stufe 1 in Deutschland auf die Feinstaubkonzentrationen von PM10 nach einem einheitlichen Datensammlungs- und Analyseplan und unter Berücksichtigung möglichst vieler Störeinflüsse.
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