Bild: Tom Kretschmer Berliner Mobilitätsgesetz Mobilität in Berlin soll klimafreundlicher, sicherer und für alle verfügbar sein. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Berliner Mobilitätsgesetz. Es rückt den Umweltverbund aus Bussen und Bahnen sowie Fuß- und Radverkehr in den Fokus der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die Roadmap der Berliner Verkehrswende. Der Plan nimmt die Ziele Klimaschutz, barrierefreie Mobilität für alle und Verkehrssicherheit in den Fokus, ist das Dach für andere Planungen und zeigt den Weg in eine noch lebenswertere Stadt auf. Weitere Informationen Bild: 123 Comics Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) ist die planerische Grundlage Berlins für den Wirtschaftsverkehr und konkretisiert den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr. Für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont zeigt es Maßnahmen und Ansätze auf. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Verkehrssicherheit Im Mobilitätsgesetz ist die Vision Zero verankert, also das Ziel, dass im Straßenverkehr keine Menschen mehr tödlich oder schwer verletzt werden. Die Vision Zero ist die zentrale Orientierung der Berliner Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: detailfoto - Fotolia.com Tempobeschränkungen Lärm, Stickoxide und gefährliche Unfälle – der Pkw-Verkehr hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Strecken sind eine von vielen Maßnahmen für einen sicheren und umweltschonenden Verkehr. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Neue Mobilität Zur Mobilitätswende gehören neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Weitere Informationen Bild: Ben Chams - Fotolia.com Forschungs- und Entwicklungsprojekte Für unsere politische Planung und Lenkung nutzen wir die Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Verkehrsforschung und aus Projekten, die wir zum Teil auch selbst in Auftrag geben. Wir beteiligen uns an Projekten zur Erprobung innovativer Antriebe oder neuer Stadtlogistik-Konzepte. Weitere Informationen
Die Firma MM Gernsbach GmbH, Obertsroter Strasse 9 in 76593 Gernsbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Karton und Nebenanlagen mit einer max. Produktionskapazität von 1.200 t/Tag. Die Firma plant, Änderungen des Betriebs der bestehenden bzw. im Jahr 2015 genehmigten Anlage vorzunehmen, so u. a.: Erhöhung der CSB-Bemessungsfracht im Zulauf zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) durch neue Dimensionierung der genehmigten, jedoch nicht errichteten Anaerobanlage der ARA, Einspeisung des erzeugten Biogases in die Feuerungsanlagen des Kraftwerks, Anpassung des Verkehrskonzepts an das geänderte Verkehrsaufkommen, Überdachung des Altpapierlagerplatzes und Umbau des Regenüberlaufbeckens zu einem Regenrückhaltebecken.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir fassen hier den Urteilstext zur Normenkontrolle aus dem OVG-Urteil, das mit ca. 50 Seiten sehr umfangreich ist, in zentralen Passsagen zusammen. a) Verfahrensrechtliche Mängel - Die Vorprüfung des Bebauungsplan-Entwurfes durch die Verwaltung war unvollständig: Wesentliche Umweltbelange (insbesondere Artenschutz und Ausgleichsflächen) wurden nicht ordnungsgemäß in den Beteiligungsverfahren berücksichtigt. - Im Bebauungskonzept fehlte zudem eine detaillierte Abwägung, wie durch Baumaßnahmen verursachte Nachteile wieder ausgeglichen werden. b) Material-rechtliche Fehler - Die planungsrechtliche Grundlage für eine großflächige Sportfachmarktnutzung wurde als unverhältnismäßig bewertet – insbesondere angesichts fehlender Verkehrskonzepte und zu geringer Grün- und Ausgleichsflächen (Anm. der Redaktion: Wir halten das für absichtsvoll – weil offensichtlich nach den Architektenplänen noch weit mehr gebaut werden sollte als angegeben – Meinungsäußerung)! - Das Gericht bemängelte fehlende ausreichende Begründung zur Änderung der bisherigen städtischen Nutzungen – Verletzung der Transparenzpflichten. c) Folgen Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es dürfen keine planungsrechtlichen Maßnahmen mehr auf Basis dieses Plans umgesetzt werden. Die Argumentation des Gerichts liefert wertvolle Hinweise für sein Anliegen im Naturschutzbereich – u.a. zur Bedeutung klarer Ausgleichskonzepte. d) Fragen Welche Abteilung ist in der Stadtverwaltung OB für diese vorhersehbare Niederlage – und die nachfolgenden gerichtlichen – verantwortlich? Sie stimmen sicherlich mit uns überein, dass es dazu Konsequenzen bis hinein in die Stadtspitze geben muss? Eine Stadtspitze, die sich im Vorfeld der gerichtlichen Niederlagen schon sehr für dieses „Jahrhundertprojekt“ für Oberhausen feiern lies – Presseberichte gibt es. Oder wird es Bauernopfer geben? Wir beobachten das. Warum haben offensichtlich keinerlei Kontrollmechanismen gegriffen - denn es geht ja nicht nur um die verlorenen Prozesse, sondern auch um entstandene Kosten für eine sowieso schon verarmte Stadt? Dazu Weiteres: Nach dem VG-Urteil: : Die Stadt hätte zumindest eine vorsorgliche Bautätigkeits-Rückstellung vornehmen müssen – insbesondere wenn das Urteil klar auf erhebliche Fehler im Abwägungs- oder Umweltverfahren verweist (vgl. § 214 BauGB – Rechtmäßig gemacht durch Rechtskraft, § 69 VwGO – aufschiebende Wirkung). Frage: Können Sie uns die Rückstellung (wann, in welcher Höhe) nachweisen? Nach dem OVG-Beschluss (rechtskräftig): Jegliche Bautätigkeit war formal ohne gültige planungsrechtliche Grundlage – bereits aus Verwaltungsrechtsprinzipien (Rechtsbindung, Bestandskraft) hätte nicht die Stadt sofort die Planungs- und Bauaktivitäten einstellen müssen, solange die Planfeststellung unwirksam ist? Handlungspflicht betreibt auch den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt (Verfahrenssicherungspflicht nach § 43 VwVfG NRW). Warum wurden diese Grundsätze missachtet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Ziel: Suche nach Moeglichkeiten zur Einfuehrung der CNG-Antriebstechnologie in abgegrenzten Gebieten. Aufgaben: Schwerpunkt dieser Untersuchungen bildet der Einsatz von CNG-Fahrzeugen im innerstaedtischen Einsatz. Im Ergebnis werden Wirtschaftlichkeisbetrachtungen zwischen CNG-Antrieben und konventionellen Antrieben unter Praxisbedingungen durchgefuehrt. Erstellung von Verkehrskonzepten zum modellhaften Einsatz von Erdgasfahrzeugen in Staedten. Ergebnisse: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum modellhaften Einsatz von Erdgasfahrzeugen in der Landeshauptstadt Dresden. Es bildet die Grundlage fuer einen Foerderantrag der Stadt Dresden beim BMU. Studien im Raum Sachsen, Sachsen Anhalt und Thueringen mit dem Ziel der Errichtung von CNG-Tankstellen.
Rund 140 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pustet der Straßenverkehr in Deutschland jährlich in die Luft. Gleichzeitig ist es das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß in den kommenden zehn Jahren deutlich zu verringern. Der Ausbau der Elektromobilität soll Abhilfe schaffen. Doch häufig fehlt es noch an praktikablen Lösungen. Für kurze Fahrten in Städten sieht die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück in Elektrorollern eine umweltschonende und alltagstaugliche Alternative. Mit einer Studie zum Mobilitätsverhalten und zu infrastrukturellen Anforderungen sollen Erkenntnisse für künftige Verkehrskonzepte gewonnen und der 'Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität' gestärkt werden. Osnabrück steht stellvertretend für Städte mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern mit starkem Pendelverkehr. Elektroroller können hier zur akzeptanzfähigen Alternative zum Auto werden. Welche Herausforderungen sich dabei an Infrastruktur und Technik stellen, soll erforscht werden. Bevor eine Vielzahl an elektrisch betriebenen Fahrzeugen auf die Straße gehen kann, müssen zunächst die entsprechenden Stromtankstellen eingerichtet werden. Wie dieses Netzwerk für den Verbraucher am besten ausgestaltet wird, sollen die Ergebnisse der Studie deutlich machen: Von den Mobilitätsmustern lasse sich auf die optimale Infrastruktur schließen. Gleichzeitig sollen Daten zum Energieverbrauch sowie zur Ladedauer und Leistung der Elektroroller erfasst werden. Dazu wird ein Datenlogger entwickelt, mit dem eine Flotte von Elektrorollern ausgestattet werden soll. Mit diesen Datenloggern ließen sich die Fahrzeug- und Nutzungsprofile der innovativen Zweiräder erfassen. Unterschiedliche Unternehmen und Privatpersonen sollen dann mit den Modellrollern über Osnabrücks Straßen düsen. Mit einem Fahrtenbuch werden die Zahlen des Datenloggers ergänzt. Nach Auswertung des Materials wird aufzeigt, welche Probleme Industrie und Energieversorger noch bearbeiten müssen, bevor Elektrofahrzeuge zu einer echten wirtschaftlichen Alternative für den Endkunden werden.
Integrative Verkehrskonzepte fuer Mittelzentren Brandenburgs mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung, Verkehrsverminderung, Verkehrsverlagerung. Modellstaedte sind Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg.
Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben den Vorschlag des 1. FC Union Berlin, das Stadion An der Alten Försterei nach seinem Ausbau zunächst mit 34.500 statt der ursprünglich geplanten 40.500 Plätzen in Betrieb zu nehmen, begrüßt und das dafür notwendige Verkehrskonzept bestätigt. Das Verfahren für den Bebauungsplan zur Stadionerweiterung kann damit in die nächste Stufe gehen. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten bleibt ein künftiger Stadionbetrieb mit 40.500 Besuchern. „Die großen sportlichen Erfolge des 1. FC Union Berlin strahlen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Auch unser Berliner Verein in der obersten Spielklasse verdient ein erstligataugliches Stadion, in dem auch internationale Gegner in einem würdigen Rahmen empfangen werden können. Wir haben in guten Gesprächen mit Union einen tragfähigen Kompromiss für das Verkehrskonzept gefunden. So können die Planungen für das Stadion und deren Umsetzung fortgesetzt werden. Die Erweiterung der Stadion-Kapazität auf die ursprünglich angestrebte Zahl ist damit nicht vom Tisch. Wir bleiben weiterhin im Gespräch“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Union braucht ein bundesligataugliches Stadion, das steht außer Frage. Berlin will seinen Fußball-Bundesligisten bei dessen selbstfinanziertem Stadionausbau auch weiterhin unterstützen, auch mit dem Ziel, mehr Union-Fans die Teilhabe zu ermöglichen. Alle Beteiligten in den zuständigen Senatsverwaltungen wissen zu würdigen, dass der Verein hier noch einmal einen großen Schritt zu einem tragfähigen Kompromiss gegangen ist. Mit der Bestätigung dieses Vorschlages kann das Bebauungsplanverfahren nun zügig fortgesetzt werden“, ergänzt Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen . „Ich freue mich über die schnelle und positive Reaktion des Senats auf unseren Vorschlag. Der vorläufige Verzicht auf eine größere Kapazität ist schmerzhaft, aber wir müssen mit dem Ausbau zügig vorankommen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Unser Ziel bleibt eine Alte Försterei mit 40.500 Besuchern, auch wenn wir diese erst in einer späteren Etappe erreichen“, so Dirk Zingler, Präsident des 1. FC Union Berlin .
Im Projekt 'H2LogisticsOnRail' werden die technischen Grundlagen entwickelt und im Pilotversuch validiert, um zukünftig den europaweiten Schienentransport von größeren H2-Mengen als eine umweltfreundliche, sichere und wirtschaftliche Alternative zu ermöglichen. Hierzu wird ein 40ft H2-Container mit 500 bar Druckspeichern mit einer, auf 1,3 t deutlich gesteigerten H2-Speichermenge im Vergleich zu heutigen 300 bar H2-Containern entwickelt. Diese multimodale Containerlösung eignet sich für den Transport auf Eisenbahntragwagen, LKW-Container-Chassis oder zum Schiffstransport. Unbegleitete H2-Gefahrguttransporte auf Schiene und Schiff werden mittels smarter Mess- und Überwachungselektronik ermöglicht, mit Hilfe telemetrischer onboard-Überwachung der Containerposition, des Füllstands und möglicher kritischer Zustände und Ereignisse. Die Telemetriedaten werden über eine Schnittstelle bereitgestellt, um Datenauswertungen und -visualisierungen durchführen zu können. Es erfolgt erstmalig die Demonstration des H2-Transports mit der neuen smarten Containerlösung auf der Schiene und der Straße in einem 6monatigen Pilotversuch. Es wird der Nachweis einer 80%igen CO2-Reduktion im Vergleich zum dieselbetriebenen LKW-Trailer bei deutlich günstigeren Transportkosten erbracht. Langfristig soll die neue smarte Containerlösung ein zentrales Element von Logistiklösungen für die Wasserstoffversorgung diverser Anwendungsfälle und in intermodalen Verkehrskonzepten eingesetzt werden.
Zwischen 2023 und 2025 entwickelt der Berliner Senat für die „Berliner Mitte“ ein neues planerisches Konzept. Dazu arbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) an einem Masterplan für die Berliner Mitte. Ausgangspunkt des Verfahrens sind verschiedene Einzelvorhaben und aus verkehrlicher Perspektive insbesondere die Friedrichstraße, die nun in einem übergreifenden Gesamtkonzept betrachtet werden soll. Dabei sind die Anforderungen in der Berliner Mitte zu berücksichtigen, die sich aus der Funktion als Wohn- und Einzelhandelsstandort und der Zentrumsfunktion insbesondere für den Verkehr, die Freiflächen- und Erdgeschossnutzung und der Klimaresilienz ergeben. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik soll hierfür ein städtebaulicher und verkehrlicher Masterplan entwickelt werden, der die Entwicklung der Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor in den Blick nimmt, die Aufenthaltsqualität erhöht und einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Hierfür werden Handlungserfordernisse und Lösungsansätze für die zukünftige Straßenraum- und Verkehrsnetzgestaltung in der Berliner Mitte identifiziert bzw. entwickelt. Dabei stehen eine integrierte Betrachtung aller Verkehrsmittel als auch die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum im Fokus. Im Mai 2024 haben die konzeptionellen Arbeiten zum Masterplan-Teilprojekt der SenMVKU mit einer Bestandsanalyse begonnen. Hierzu wurde das Projektgebiet hinsichtlich der Netze für die verschiedenen Verkehrsträger, der städtebaulichen Nutzungsstrukturen sowie der Flächenbedarfe u.a. für das Thema ruhender Verkehr analysiert. Bild: Büro Happold, Kartengrundlage: OpenStreetMap Ergebnisse der Status-Quo-Analyse Die Status-Quo-Analyse ist Ende 2024 abgeschlossen worden. Sie umfasst einen detaillierten Blick auf die verkehrliche und städtebauliche Situation in der Berliner Mitte. Im Folgenden sind zentrale Analyseergebnisse in den Kategorien Städtebau, Verkehrsnetze und Parken aufbereitet. Weitere Informationen Im Rahmen einer zwischen November 2024 und Mai 2025 durchgeführten „ Freiraumplanerischen Untersuchung für die Berliner Mitte “ wurden zudem Schwächen und Potenziale der Grün- und Freiraumqualitäten analysiert. Die Ergebnisse – insbesondere zu Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung, Begrünung und Grünvernetzung – wurden aufbereitet, um sie in einem nächsten Schritt in die Entwicklung des Verkehrskonzepts einzubeziehen. Anschließend werden entlang von Leitlinien bestehende Konflikte und Defizite im Projektgebiet identifiziert. Dies bildet die Grundlage, um inhaltliche und räumliche Handlungsfelder festzulegen und erste Maßnahmen und Lösungsansätze zu entwickeln. Ende 2025 wird das Teilprojekt mit fachlich fundierten Aussagen zur weiteren verkehrlichen Entwicklung in der Berliner Mitte abgeschlossen. Neben den dargestellten Projektbausteinen haben zu verschiedenen Zeitpunkten im Erarbeitungsprozess Beteiligungsveranstaltungen mit unterschiedlichen räumlichen und zielgruppenspezifischen Schwerpunktsetzungen stattgefunden: Beteiligung Gewerbetreibende im Bereich Friedrichstraße Fachforum Museumsinsel (Schwerpunkt Reisebusse und Wegebeziehungen) Vom 28.11.2023 bis 31.01.2024 konnten sich Interessierte bereits auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de mit ihren Perspektiven, Ideen und Wünschen für die Berliner Mitte einbringen. Die Ergebnisse der Online-Beteiligung sind unter folgendem Link zu finden: meinBerlin: Masterplan für die Berliner Mitte Ziel der Online-Beteiligung war es, in einem ersten Schritt Orte und Teilräume zu identifizieren, die für die Planung besonders relevant sind, sowie Nutzungskonflikte und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken. Im Fokus standen dabei die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die barrierefreie Erreichbarkeit von z.B. Bahnhöfen als auch die Abwicklung des Durchgangsverkehrs. In den letzten Monaten wurde die Berliner Mitte mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen aus der verkehrlichen Perspektive betrachtet: Wie kann eine zukunftsfähige Mobilität in der Berliner Mitte aussehen? Welche Anpassungen im Straßenraum sind für eine bessere Klimaverträglichkeit möglich? Welche Herausforderungen gibt es derzeit und welche Lösungen sind denkbar? In einer digitalen Informationsveranstaltung wollen wir Sie über den Prozess informieren und die bisherigen Ergebnisse vorstellen. Wann? 11. September 2025 von 17:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr Wo? Digital per Zoom – Klicken Sie einfach zum Start der Veranstaltung HIER .
Der Berliner Hauptbahnhof ist der wichtigste Personenbahnhof in Berlin und gehört zu den meistfrequentierten Fernbahnhöfen in Deutschland. Durch Anschlüsse an Bus, Regionalverkehr, die S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn ist er ein zentraler Umsteigepunkt für rund 330.000 Reisende und und Besucherinnen und Besucher täglich. Aufgrund der Bedeutung des Verkehrsknotenpunkts und der komplexen Belange des ÖPNV, des Taxiverkehrs und der zahlreichen Reisenden und zur Verbesserung der verkehrlichen Situation im Umfeld des Hauptbahnhofs soll das gesamte Umfeld des Hauptbahnhofs im Rahmen einer aktualisierten Verkehrskonzeption betrachtet werden. Der Projektzeitraum ist von Februar bis August 2025 angelegt. Der auf der Nordseite des Hauptbahnhofs gelegene Europaplatz ist derzeit nur provisorisch hergestellt und entspricht nicht den Anforderungen an einen zentralen Platz mit Adressbildung für die Hauptstadt. Der Platz soll sowohl eine gestalterische Aufwertung erfahren als auch funktional für verkehrliche Anforderungen qualifiziert werden. Gegenüber vorhergehenden Verkehrsuntersuchungen hat sich gezeigt, dass vor allem die Provisorien aufgrund der anhaltenden Bautätigkeiten auf dem Europaplatz sowie am Friedrich-List-Ufer immer wieder zu verkehrlichen Problemen und Fragestellungen geführt haben. Diese konnten, allein bezogen auf die jeweils betrachteten Teilbereiche, nicht zufriedenstellend gelöst werden und erschwerten immer wieder die Erreichung der definierten städtebaulichen Ziele. Für die zukünftige Gestaltung des Europaplatz Süd ist eine Begrünung („Grüner Schirm“) vorgesehen. Damit soll die Orientierung erleichtert und die städtebaulichen Qualität sowie der allgemeinen Situation für zu Fuß-Gehende verbessert werden (siehe Visualisierung und Wettbewerb Europaplatz Süd ). Die Taxistellplätze sollen stattdessen auf der Südseite des Hauptbahnhofs auf dem Washingtonplatz gebündelt werden. Hierfür sind dort Anpassungen der Taxivorfahrt vorgesehen. Zuletzt führte jedoch der Entfall der Taxivorfahrt auf dem Europaplatz Süd zu einer problematischen, regelwidrigen Nutzung der Bushaltestelle in der Invalidenstraße durch Taxis und private Fahrdienstleister. Durch das Verkehrskonzept sollen nun alternative Lösungen untersucht werden. Eine erhebliche Herausforderung besteht in der Unterbringung von Abstellflächen für den Radverkehr. Bereits aus der derzeitigen Nutzung lässt sich ein hoher Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten ablesen, der voraussichtlich zukünftig weiter steigen wird. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sollen die bestehenden Potenzialanalysen weiterentwickelt und Möglichkeiten für kompakte, flächensparende Lösungen bzw. für Fahrradparkhäuser betrachtet werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 65 |
| Land | 33 |
| Zivilgesellschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 58 |
| Text | 26 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 38 |
| offen | 62 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 100 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 16 |
| Keine | 43 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 49 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 43 |
| Lebewesen und Lebensräume | 81 |
| Luft | 64 |
| Mensch und Umwelt | 102 |
| Wasser | 32 |
| Weitere | 96 |