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Mobilitätsverhalten und Elektroroller

Rund 140 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) pustet der Straßenverkehr in Deutschland jährlich in die Luft. Gleichzeitig ist es das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß in den kommenden zehn Jahren deutlich zu verringern. Der Ausbau der Elektromobilität soll Abhilfe schaffen. Doch häufig fehlt es noch an praktikablen Lösungen. Für kurze Fahrten in Städten sieht die Science to Business GmbH der Hochschule Osnabrück in Elektrorollern eine umweltschonende und alltagstaugliche Alternative. Mit einer Studie zum Mobilitätsverhalten und zu infrastrukturellen Anforderungen sollen Erkenntnisse für künftige Verkehrskonzepte gewonnen und der 'Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität' gestärkt werden. Osnabrück steht stellvertretend für Städte mit 100.000 bis 300.000 Einwohnern mit starkem Pendelverkehr. Elektroroller können hier zur akzeptanzfähigen Alternative zum Auto werden. Welche Herausforderungen sich dabei an Infrastruktur und Technik stellen, soll erforscht werden. Bevor eine Vielzahl an elektrisch betriebenen Fahrzeugen auf die Straße gehen kann, müssen zunächst die entsprechenden Stromtankstellen eingerichtet werden. Wie dieses Netzwerk für den Verbraucher am besten ausgestaltet wird, sollen die Ergebnisse der Studie deutlich machen: Von den Mobilitätsmustern lasse sich auf die optimale Infrastruktur schließen. Gleichzeitig sollen Daten zum Energieverbrauch sowie zur Ladedauer und Leistung der Elektroroller erfasst werden. Dazu wird ein Datenlogger entwickelt, mit dem eine Flotte von Elektrorollern ausgestattet werden soll. Mit diesen Datenloggern ließen sich die Fahrzeug- und Nutzungsprofile der innovativen Zweiräder erfassen. Unterschiedliche Unternehmen und Privatpersonen sollen dann mit den Modellrollern über Osnabrücks Straßen düsen. Mit einem Fahrtenbuch werden die Zahlen des Datenloggers ergänzt. Nach Auswertung des Materials wird aufzeigt, welche Probleme Industrie und Energieversorger noch bearbeiten müssen, bevor Elektrofahrzeuge zu einer echten wirtschaftlichen Alternative für den Endkunden werden.

Verkehrliches Innenstadtkonzept

Ausstellung: Projektergebnisse Masterplan Berliner Mitte – Verkehrliches Innenstadtkonzept Die Ergebnisse des verkehrlichen Innenstadtkonzepts wurden auch in Form einer Posterausstellung aufbereitet. Weitere Informationen zur Ausstellung Zwischen 2023 und 2025 hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) an einem Masterplan für die Berliner Mitte gearbeitet. Innerhalb dieses Kooperationsprojekts wurde durch die SenMVKU ein verkehrliches Innenstadtkonzept für die Berliner Mitte entwickelt. Ausgangspunkt des Verfahrens sind verschiedene Einzelvorhaben und aus verkehrlicher Perspektive insbesondere die Friedrichstraße, die nun in einem übergreifenden Gesamtkonzept betrachtet werden soll. Dabei sind die Anforderungen in der Berliner Mitte zu berücksichtigen, die sich aus der Funktion als Wohn- und Einzelhandelsstandort und der Zentrumsfunktion insbesondere für den Verkehr, die Freiflächen- und Erdgeschossnutzung und der Klimaresilienz ergeben. Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik soll hierfür ein städtebaulicher und verkehrlicher Masterplan entwickelt werden, der die Entwicklung der Berliner Mitte zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor in den Blick nimmt, die Aufenthaltsqualität erhöht und einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Hierfür werden Handlungserfordernisse und Lösungsansätze für die zukünftige Straßenraum- und Verkehrsnetzgestaltung in der Berliner Mitte identifiziert bzw. entwickelt. Dabei stehen eine integrierte Betrachtung aller Verkehrsmittel als auch die Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum im Fokus. Im Mai 2024 haben die konzeptionellen Arbeiten zum Masterplan-Teilprojekt der SenMVKU mit einer Bestandsanalyse begonnen. Hierzu wurde das Projektgebiet hinsichtlich der Netze für die verschiedenen Verkehrsträger, der städtebaulichen Nutzungsstrukturen sowie der Flächenbedarfe u.a. für das Thema ruhender Verkehr analysiert. Bild: Büro Happold, Kartengrundlage: OpenStreetMap Ergebnisse der Status-Quo-Analyse Die Status-Quo-Analyse ist Ende 2024 abgeschlossen worden. Sie umfasst einen detaillierten Blick auf die verkehrliche und städtebauliche Situation in der Berliner Mitte. Im Folgenden sind zentrale Analyseergebnisse in den Kategorien Städtebau, Verkehrsnetze und Parken aufbereitet. Weitere Informationen Im Rahmen einer zwischen November 2024 und Mai 2025 durchgeführten „ Freiraumplanerischen Untersuchung für die Berliner Mitte “ wurden zudem Schwächen und Potenziale der Grün- und Freiraumqualitäten analysiert. Die Ergebnisse – insbesondere zu Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung, Begrünung und Grünvernetzung – wurden aufbereitet, um sie in einem nächsten Schritt in die Entwicklung des Verkehrskonzepts einzubeziehen. Anschließend wurden entlang von Leitlinien bestehende Konflikte und Defizite im Projektgebiet identifiziert. Dies bildete die Grundlage, um inhaltliche und räumliche Handlungsfelder festzulegen und Maßnahmen und Lösungsansätze zu entwickeln. Ende 2025 wurde das Projekt mit fachlich fundierten Aussagen zur weiteren verkehrlichen Entwicklung in der Berliner Mitte abgeschlossen. Bild: bloomimages GmbH Leitthesen und Maßnahmen Aufbauend auf der Analyse wurden verschiedene Leitthesen entwickelt. Diese geben das Zielbild für die zukünftige Entwicklung vor. Anhand dieser Thesen wurden übergeordnete Maßnahmen erarbeitet. Sie helfen dabei, die in den Leitthesen festgehaltenen Ziele für die Berliner Mitte zu erreichen und stehen beispielhaft für verschiedene Verkehrsräume. Weitere Informationen Bild: Buro Happold Schwerpunkte Auf Grundlage der Leitthesen wurden für unterschiedliche Stadttypologien (Freiraum, Verkehrsknoten, Stadtplatz) an ausgewählten Schwerpunktbereichen sowie für Schwerpunktthemen exemplarische Maßnahmen für die Berliner Mitte aufgezeigt. Weitere Informationen Daneben haben zu verschiedenen Zeitpunkten im Erarbeitungsprozess Beteiligungsveranstaltungen mit unterschiedlichen räumlichen und zielgruppenspezifischen Schwerpunktsetzungen stattgefunden: Beteiligung Gewerbetreibende im Bereich Gendarmenmarkt/Friedrichstraße Fachforum Museumsinsel (Schwerpunkt Reisebusse und Wegebeziehungen) Bild: Hier Mittenmang Beteiligungsveranstaltungen Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wurden mehrere Einzelveranstaltungen durchgeführt, die auf meinBerlin mit den Ergebnissen dokumentiert sind. Weitere Informationen Die Ergebnisse des verkehrlichen Innenstadtkonzepts wurden auch in Form einer Posterausstellung aufbereitet. Die Ausstellung kann an folgenden Orten besucht werden: Foyer der Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) , Breite Straße 30–36, 10178 Berlin: 15.12.2025 bis 30.01.2026 Quartier 205 Stadtmitte, Untergeschoss, Friedrichstraße 67–70, 10117 Berlin: 30.01. bis 13.03.2026 Bezirksamt Mitte, Berolina Galerie im Foyer, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin: 13.03. bis 24.04.2026 Kieztreff Leipziger Straße, Ladengeschäft Leipziger Straße 58, 10117 Berlin: 24.04. bis 05.06.2026 Wir freuen uns auf Sie!

Konzeptionelle Untersuchungen

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, den privaten Pkw-Verkehr oder für Radfahrende: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität für die Menschen der Stadt und ermöglicht die Ver- und Entsorgung. Die Vielzahl der Ansprüche an den öffentlichen Raum und den Straßenraum sind teilweise so umfangreich, dass es konzeptioneller Betrachtungen für das Netz bedarf. Diese gegebenenfalls themenübergreifenden Untersuchungen, beispielsweise in der Verzahnung zwischen Städtebau und Verkehr, oder auch verkehrsträgerübergreifenden Untersuchungen, liefern Erkenntnisse, die dann fallweise in konkrete Planungsvorhaben münden. Projekte in Planung Bild: SenMVKU Verkehrliches Innenstadtkonzept Zwischen 2023 und 2025 hat der Berliner Senat im Rahmen des Masterplan Berliner Mitte ein planerisches Konzept erstellt. Innerhalb dieses Kooperationsprojekts mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde ein verkehrliches Innenstadtkonzept entwickelt. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Digitale farbige TrueOrthophotos 2024 (DOP20RGBI) Verkehrskonzept für den Berliner Hauptbahnhof Im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des Europaplatzes sowie verkehrlichen Fragestellungen am Berliner Hauptbahnhof wurde ein aktualisiertes Verkehrskonzept für das Umfeld des Berliner Hauptbahnhofs erstellt, welches als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen soll. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Kartengrundlage: Geoportal Berlin Straßennetz Nord-Ost-Raum Für die Entwicklungsgebiete wurde eine verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nord-Ost-Raum Berlins erstellt. Weitergehende Untersuchungen zum ÖPNV (Straßenbahn) liefen parallel. Weitere Informationen

Einfuehrung der CNG-Antriebstechnologie

Ziel: Suche nach Moeglichkeiten zur Einfuehrung der CNG-Antriebstechnologie in abgegrenzten Gebieten. Aufgaben: Schwerpunkt dieser Untersuchungen bildet der Einsatz von CNG-Fahrzeugen im innerstaedtischen Einsatz. Im Ergebnis werden Wirtschaftlichkeisbetrachtungen zwischen CNG-Antrieben und konventionellen Antrieben unter Praxisbedingungen durchgefuehrt. Erstellung von Verkehrskonzepten zum modellhaften Einsatz von Erdgasfahrzeugen in Staedten. Ergebnisse: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum modellhaften Einsatz von Erdgasfahrzeugen in der Landeshauptstadt Dresden. Es bildet die Grundlage fuer einen Foerderantrag der Stadt Dresden beim BMU. Studien im Raum Sachsen, Sachsen Anhalt und Thueringen mit dem Ziel der Errichtung von CNG-Tankstellen.

Modellstadtprojekt 'Umweltfreundlicher Verkehr' (Planung und Umsetzung)

Integrative Verkehrskonzepte fuer Mittelzentren Brandenburgs mit dem Ziel der Verkehrsvermeidung, Verkehrsverminderung, Verkehrsverlagerung. Modellstaedte sind Neuruppin, Oranienburg und Senftenberg.

Verkehrskonzept für den Berliner Hauptbahnhof

Der Berliner Hauptbahnhof ist der wichtigste Personenbahnhof in Berlin und gehört zu den meistfrequentierten Fernbahnhöfen in Deutschland. Durch Anschlüsse an Bus, Regionalverkehr, die S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn ist er ein zentraler Umsteigepunkt für rund 330.000 Reisende täglich. Aufgrund der Bedeutung des Verkehrsknotenpunkts und der komplexen Belange des ÖPNV, des Taxiverkehrs und der zahlreichen Reisenden und zur Verbesserung der verkehrlichen Situation wurde das gesamte Umfeld des Hauptbahnhofs im Rahmen einer aktualisierten Verkehrskonzeption betrachtet. Der auf der Nordseite des Hauptbahnhofs gelegene Europaplatz ist derzeit nur provisorisch hergestellt und entspricht nicht den Anforderungen an einen zentralen Platz mit Adressbildung für die Hauptstadt. Der Platz soll sowohl eine gestalterische Aufwertung erfahren als auch funktional für verkehrliche Anforderungen qualifiziert werden. Gegenüber vorhergehenden Verkehrsuntersuchungen hat sich gezeigt, dass vor allem die Provisorien aufgrund der anhaltenden Bautätigkeiten auf dem Europaplatz sowie am Friedrich-List-Ufer immer wieder zu verkehrlichen Problemen und Fragestellungen geführt haben. Diese konnten, allein bezogen auf die jeweils betrachteten Teilbereiche, nicht zufriedenstellend gelöst werden und erschwerten immer wieder die Erreichung der definierten städtebaulichen Ziele. Für die zukünftige Gestaltung des Europaplatz Süd ist eine Begrünung („Grüner Schirm“) vorgesehen. Damit soll die Orientierung erleichtert und die städtebauliche Qualität sowie die allgemeine Situation für zu Fuß-Gehende verbessert werden (siehe Visualisierung im Ergebnis der Mehrfachbeauftragung Europaplatz Süd). Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird die Baumaßnahme derzeit nach dem freiraumplanerischen Entwurf des Büros Rehwaldt Landschaftsarchitekten für rund 3,1 Mio. Euro umgesetzt. Die Taxistellplätze werden im Zuge der Baumaßnahme Europaplatz Süd auf der Südseite des Hauptbahnhofs auf dem Washingtonplatz gebündelt. Hierfür wurde die dortige Taxivorfahrt um eine zweite Fahrspur erweitert. Zuletzt führte jedoch der Entfall der Taxivorfahrt auf dem Europaplatz Süd zu einer problematischen, regelwidrigen Nutzung der Bushaltestelle in der Invalidenstraße durch Taxis und private Fahrdienstleister. Durch das Verkehrskonzept wurden nun alternative Lösungen untersucht: Aufweitung der Taxivorfahrt auf dem Washingtonplatz Verbesserung der Zufahrt zur Warteposition für den Taxiverkehr unter dem westlichen Bahnviadukt Erhöhung der kostenlosen Aufenthaltszeit in der Tiefgarage des Hauptbahnhofes auf bis zu 30 Minuten Schaffung von Haltemöglichkeiten südlich des Hauptbahnhofes für private Fahrdienstleister Eine erhebliche Herausforderung besteht in der Unterbringung von Abstellflächen für den Radverkehr am Hauptbahnhof. Bereits aus der derzeitigen Nutzung lässt sich ein hoher Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten ablesen, der voraussichtlich zukünftig weiter steigen wird. Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden die bestehenden Potenzialanalysen weiterentwickelt und Möglichkeiten für kompakte, flächensparende Lösungen bzw. für Fahrradparkhäuser betrachtet.

Verkehrspolitik

Bild: Tom Kretschmer Berliner Mobilitätsgesetz Mobilität in Berlin soll klimafreundlicher, sicherer und für alle verfügbar sein. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Berliner Mobilitätsgesetz. Es rückt den Umweltverbund aus Bussen und Bahnen sowie Fuß- und Radverkehr in den Fokus der Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) ist die Roadmap der Berliner Verkehrswende. Der Plan nimmt die Ziele Klimaschutz, barrierefreie Mobilität für alle und Verkehrssicherheit in den Fokus, ist das Dach für andere Planungen und zeigt den Weg in eine noch lebenswertere Stadt auf. Weitere Informationen Bild: 123 Comics Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) Das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) ist die planerische Grundlage Berlins für den Wirtschaftsverkehr und konkretisiert den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr. Für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont zeigt es Maßnahmen und Ansätze auf. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Verkehrssicherheit Im Mobilitätsgesetz ist die Vision Zero verankert, also das Ziel, dass im Straßenverkehr keine Menschen mehr tödlich oder schwer verletzt werden. Die Vision Zero ist die zentrale Orientierung der Berliner Verkehrspolitik. Weitere Informationen Bild: detailfoto - Fotolia.com Tempobeschränkungen Lärm, Stickoxide und gefährliche Unfälle – der Pkw-Verkehr hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Stadt. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Strecken sind eine von vielen Maßnahmen für einen sicheren und umweltschonenden Verkehr. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Neue Mobilität Zur Mobilitätswende gehören neue Technologien und innovative Verkehrskonzepte, die im Mobilitätsgesetz als „Neue Mobilität“ bezeichnet werden. Das Land Berlin fördert diese mit einer Vielzahl von Projekten, um auszuloten, wie Mobilität sauberer und komfortabler, leiser und sicherer werden kann. Weitere Informationen Bild: Ben Chams - Fotolia.com Forschungs- und Entwicklungsprojekte Für unsere politische Planung und Lenkung nutzen wir die Erkenntnisse aus der internationalen und nationalen Verkehrsforschung und aus Projekten, die wir zum Teil auch selbst in Auftrag geben. Wir beteiligen uns an Projekten zur Erprobung innovativer Antriebe oder neuer Stadtlogistik-Konzepte. Weitere Informationen

Zusätzliche Erweiterung unserer ersten beiden Anfragen zur offensichtlich rechtswidrigen Planung und Bebauung des Brammenrings

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir fassen hier den Urteilstext zur Normenkontrolle aus dem OVG-Urteil, das mit ca. 50 Seiten sehr umfangreich ist, in zentralen Passsagen zusammen. a) Verfahrensrechtliche Mängel - Die Vorprüfung des Bebauungsplan-Entwurfes durch die Verwaltung war unvollständig: Wesentliche Umweltbelange (insbesondere Artenschutz und Ausgleichsflächen) wurden nicht ordnungsgemäß in den Beteiligungsverfahren berücksichtigt. - Im Bebauungskonzept fehlte zudem eine detaillierte Abwägung, wie durch Baumaßnahmen verursachte Nachteile wieder ausgeglichen werden. b) Material-rechtliche Fehler - Die planungsrechtliche Grundlage für eine großflächige Sportfachmarktnutzung wurde als unverhältnismäßig bewertet – insbesondere angesichts fehlender Verkehrskonzepte und zu geringer Grün- und Ausgleichsflächen (Anm. der Redaktion: Wir halten das für absichtsvoll – weil offensichtlich nach den Architektenplänen noch weit mehr gebaut werden sollte als angegeben – Meinungsäußerung)! - Das Gericht bemängelte fehlende ausreichende Begründung zur Änderung der bisherigen städtischen Nutzungen – Verletzung der Transparenzpflichten. c) Folgen Der Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Es dürfen keine planungsrechtlichen Maßnahmen mehr auf Basis dieses Plans umgesetzt werden. Die Argumentation des Gerichts liefert wertvolle Hinweise für sein Anliegen im Naturschutzbereich – u.a. zur Bedeutung klarer Ausgleichskonzepte. d) Fragen Welche Abteilung ist in der Stadtverwaltung OB für diese vorhersehbare Niederlage – und die nachfolgenden gerichtlichen – verantwortlich? Sie stimmen sicherlich mit uns überein, dass es dazu Konsequenzen bis hinein in die Stadtspitze geben muss? Eine Stadtspitze, die sich im Vorfeld der gerichtlichen Niederlagen schon sehr für dieses „Jahrhundertprojekt“ für Oberhausen feiern lies – Presseberichte gibt es. Oder wird es Bauernopfer geben? Wir beobachten das. Warum haben offensichtlich keinerlei Kontrollmechanismen gegriffen - denn es geht ja nicht nur um die verlorenen Prozesse, sondern auch um entstandene Kosten für eine sowieso schon verarmte Stadt? Dazu Weiteres: Nach dem VG-Urteil: : Die Stadt hätte zumindest eine vorsorgliche Bautätigkeits-Rückstellung vornehmen müssen – insbesondere wenn das Urteil klar auf erhebliche Fehler im Abwägungs- oder Umweltverfahren verweist (vgl. § 214 BauGB – Rechtmäßig gemacht durch Rechtskraft, § 69 VwGO – aufschiebende Wirkung). Frage: Können Sie uns die Rückstellung (wann, in welcher Höhe) nachweisen? Nach dem OVG-Beschluss (rechtskräftig): Jegliche Bautätigkeit war formal ohne gültige planungsrechtliche Grundlage – bereits aus Verwaltungsrechtsprinzipien (Rechtsbindung, Bestandskraft) hätte nicht die Stadt sofort die Planungs- und Bauaktivitäten einstellen müssen, solange die Planfeststellung unwirksam ist? Handlungspflicht betreibt auch den Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt (Verfahrenssicherungspflicht nach § 43 VwVfG NRW). Warum wurden diese Grundsätze missachtet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Ausbau des Stadions An der Alten Försterei

Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben den Vorschlag des 1. FC Union Berlin, das Stadion An der Alten Försterei nach seinem Ausbau zunächst mit 34.500 statt der ursprünglich geplanten 40.500 Plätzen in Betrieb zu nehmen, begrüßt und das dafür notwendige Verkehrskonzept bestätigt. Das Verfahren für den Bebauungsplan zur Stadionerweiterung kann damit in die nächste Stufe gehen. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten bleibt ein künftiger Stadionbetrieb mit 40.500 Besuchern. „Die großen sportlichen Erfolge des 1. FC Union Berlin strahlen weit über die Stadtgrenzen hinaus. Auch unser Berliner Verein in der obersten Spielklasse verdient ein erstligataugliches Stadion, in dem auch internationale Gegner in einem würdigen Rahmen empfangen werden können. Wir haben in guten Gesprächen mit Union einen tragfähigen Kompromiss für das Verkehrskonzept gefunden. So können die Planungen für das Stadion und deren Umsetzung fortgesetzt werden. Die Erweiterung der Stadion-Kapazität auf die ursprünglich angestrebte Zahl ist damit nicht vom Tisch. Wir bleiben weiterhin im Gespräch“, erklärt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . „Union braucht ein bundesligataugliches Stadion, das steht außer Frage. Berlin will seinen Fußball-Bundesligisten bei dessen selbstfinanziertem Stadionausbau auch weiterhin unterstützen, auch mit dem Ziel, mehr Union-Fans die Teilhabe zu ermöglichen. Alle Beteiligten in den zuständigen Senatsverwaltungen wissen zu würdigen, dass der Verein hier noch einmal einen großen Schritt zu einem tragfähigen Kompromiss gegangen ist. Mit der Bestätigung dieses Vorschlages kann das Bebauungsplanverfahren nun zügig fortgesetzt werden“, ergänzt Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen . „Ich freue mich über die schnelle und positive Reaktion des Senats auf unseren Vorschlag. Der vorläufige Verzicht auf eine größere Kapazität ist schmerzhaft, aber wir müssen mit dem Ausbau zügig vorankommen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Unser Ziel bleibt eine Alte Försterei mit 40.500 Besuchern, auch wenn wir diese erst in einer späteren Etappe erreichen“, so Dirk Zingler, Präsident des 1. FC Union Berlin .

MM Gernsbach GmbH - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Karton

Die Firma MM Gernsbach GmbH, Obertsroter Strasse 9 in 76593 Gernsbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Karton und Nebenanlagen mit einer max. Produktionskapazität von 1.200 t/Tag. Die Firma plant, Änderungen des Betriebs der bestehenden bzw. im Jahr 2015 genehmigten Anlage vorzunehmen, so u. a.: Erhöhung der CSB-Bemessungsfracht im Zulauf zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) durch neue Dimensionierung der genehmigten, jedoch nicht errichteten Anaerobanlage der ARA, Einspeisung des erzeugten Biogases in die Feuerungsanlagen des Kraftwerks, Anpassung des Verkehrskonzepts an das geänderte Verkehrsaufkommen, Überdachung des Altpapierlagerplatzes und Umbau des Regenüberlaufbeckens zu einem Regenrückhaltebecken.

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