Das Projekt "Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?" wird/wurde ausgeführt durch: Mutius.Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.
Das Projekt "Internationale Umwelthaftung für durch Unternehmen verursachte Umweltschäden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.
Das Projekt "Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsprogramms als Roadmap zur Umsetzung der integrierten Stickstoffstrategie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Adelphi Research gemeinnützige GmbH.Das Bundesumweltministerium (BMU) hat 2015 strategische Aktivitäten aufgenommen, um eine ressortübergreifende Strategie zur Lösung der Stickstoffproblematik zu erarbeiten. Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen diese politischen Aktivitäten wissenschaftlich begleitet werden. Das Projekt soll BMUB und UBA bei der Entwicklung eines Aktionsprogramms zur nationalen Stickstoffstrategie unterstützen. Das Aktionsprogramm soll u.a. sektorenübergreifende Maßnahmen und Instrumente enthalten, die in dem Vorhaben hinsichtlich Kohärenz, Wirksamkeit zur Verminderung von Stickstoffemissionen, Akzeptanz, Durchsetzbarkeit und ökonomischen Kriterien integriert bewertet werden. Querbezüge und Kohärenz rechtlicher Regelungen im Umweltrecht, Fachrecht und in Regierungsstrategien mit Stickstoffbezug sollen analysiert, Vollzugsdefizite und -hindernisse herausgearbeitet und Optimierungspotential vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollen die Kosten durch stickstoffverursachte Umweltlasten besser quantifiziert werden, um ökologisch wie ökonomisch ausbalancierte Lösungen zu identifizieren. Nicht zuletzt sollen die Erkenntnisse aus der Maßnahmenbewertung, der volkswirtschaftlichen Betrachtungen und der rechtlichen Analyse zusammengenommen in Vorschläge zur Entwicklung eines Umsetzungsfahrplans einfließen.
Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer. Polizei- und Justizstatistiken erfassen in Deutschland Fälle, in denen Umweltstraftaten in Deutschland ermittelt bzw. justiziell verfolgt werden. Diese statistisch erfassten Fälle sind zwischen 2004 und 2016 um fast ein Drittel gesunken. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Polizei- und Gerichtsstatistiken, die das Umweltbundesamt nun veröffentlicht hat. Mit der Veröffentlichung „Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken“ setzt das Umweltbundesamt seine Publikationsreihe zur Umweltkriminalität in Deutschland fort. Die Entwicklung der Fallzahlen im Umweltbereich weicht damit auffällig von der Gesamtentwicklung erfasster Straftaten in Deutschland ab:Deren Rückgang beläuft sich insgesamt lediglich auf vier Prozent. Außerdem stehen die Fallzahlen im deutlichen Kontrast zu dem von den Vereinten Nationen geschätzten globalen Anstieg der Umweltkriminalität. Auch die Europäische Union hat aufgrund vielfältiger Anzeichen für gravierende Verstöße gegen europäisches Umweltrecht einen Bekämpfungsschwerpunkt Umweltkriminalität in der Sicherheitszusammenarbeit und in einem neuen Umweltaktionsplan beschlossen; im Mittelpunkt stehen dabei der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie die illegale Verbringung und bzw. die illegale Beseitigung von Abfällen. Die genannten Abweichungen deuten auf eine beträchtliche Dunkelziffer an nicht verfolgten Umweltdelikten in Deutschland hin. Der Grund für die nach den Statistiken sinkenden Fallzahlen scheint daher weniger in tatsächlich gesunkenen Fallzahlen als in einer verringerten Kontrollintensität sowie einer weit verbreiteten Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden zu liegen. Von Entwarnung im Bereich der Umweltkriminalität kann daher nicht gesprochen werden. Umweltdelikte gehören überwiegend zur sogenannten „Kontrollkriminalität“: Die meisten Delikte werden erst durch Überwachungsmaßnahmen von Behörden erkennbar. Die Auswertung der Statistiken zu den Umweltstraftaten durch das Umweltbundesamt ist Bestandteil des mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützten Forschungsprojekts „Umweltstrafrecht – Status quo und Weiterentwicklung“. Ziel des Forschungsprojekts ist insbesondere die Entwicklung praxisnaher Verbesserungsansätze im Bereich des Umweltstrafrechts. Entsprechende Vorschläge werden Anfang 2019 in einem umfassenden Abschlussbericht vorgestellt werden.
Das Projekt "Wissenschaftliche Abklärungen Vollzug und Aufsicht" wird/wurde gefördert durch: Bundesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Umwelt.Für die Stärkung des Vollzugs im Umweltbereich müssen die Ursachen von Vollzugsdefiziten, geeignete Massnahmen zu deren Behebung sowie innovativen Methoden im Vollzug bereichsübergreifend erforscht bzw. entwickelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Methoden den Ansprüchen eines modernen Vollzugs genügen. Beispielsweise sollen Erfolgsfaktoren in Umweltbereichen mit gutem Vollzug identifiziert und in Umweltbereichen mit Verbesserungsbedarf adaptiert werden sowie unnötige administrative Kosten der Umweltregulierung identifiziert und anschliessend vermindert werden. Projektziele: Die Ursachen von Vollzugsdefiziten sind bekannt, geeignete Massnahmen zu deren Behebung sowie innovativen Methoden im Vollzug bereichsübergreifend sind erforscht bzw. entwickelt. Das Projekt zielf auf folgende Forschungsfelder: 11. Erfolgsfaktoren im Vollzug - Best-Practice 22. Spannungsfeld globale Strategie vs. lokaler Vollzug 33. Risikobasierter Ansatz zur Optimierung der Vollzugskontrolle 44. Politische Akzeptanz im Umweltrecht: technischer Umweltschutz vs. Natur.
Das Projekt "Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht.Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen
Das Projekt "Evaluierung von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Mit dem Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) am 15. Dezember 2006 setzte Deutschland europäisches Recht in deutsches Recht um und kam zudem seiner internationalen Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention nach. Nach dem UmwRG erhalten Umweltvereinigungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen (begrenzten) Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten. Ziel der umweltrechtlichen Verbandsklage ist es u.a., mögliche Vollzugsdefizite in der Umweltverwaltung abzubauen oder zu minimieren. Der Auftragnehmer soll untersuchen, ob Verbandsklagen oder die Möglichkeit solcher Klagen Einfluss auf die behördliche Entscheidungspraxis haben und zu einer besseren Einbeziehung von Umweltbelangen führen. Ferner soll geprüft werden, welche Optionen zur Fortentwicklung des Instruments der umweltrechtlichen Verbandsklage in Betracht kommen. Insoweit können die Ergebnisse des Forschungsvorhabens im Falle einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH in dem Verfahren C-15/09 (erwartet für Anfang 2011) auch einen wesentlichen Beitrag zu einer ggf. notwendigen Novellierung des UmwRG leisten. Ausgehend von der Aarhus-Konvention und der Richtlinie 2003/35/EG sollen die Auftragnehmer konkrete Diskussionsvorschläge zur Optimierung der Verbandsklage im Rahmen des UmwRG erarbeiten. Hierfür sind die Häufigkeit der Nutzung und die Erfolgsquoten der Verbandsklagen nach dem UmwRG zu ermitteln. Bei anerkannten Umweltvereinigungen, Behörden und Vorhabenträgern sind Informationen über die Entwicklung der Beteiligung, der Vollzugsqualität sowie über den Einfluss der Klagemöglichkeit und der tatsächlichen Klagetätigkeit auf die Vollzugsqualität einzuholen und auszuwerten. Dabei sind auch Studien und Forschungsergebnisse zu Verbandsrechten im Naturschutzrecht zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine rechtsvergleichende Betrachtung durchzuführen, wie das Instrument in anderen Vertragsstaaten der Aarhus-Konvention ausgestaltet ist und wirkt.
Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht.
Das Projekt "Erfahrungsbericht nach Paragraph 18 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.
Das Projekt "Entwurf einer kulturlandschaftlichen Gliederung Bayerns als Beitrag zur Biodiversität" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Landesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Zentrum für Forschung und Wissenstransfer, Institut für Ökologie und Landschaft.Das Institut für Landschaftsarchitektur erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung der Technischen Universität München im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Umwelt das Forschungsvorhaben 'Entwurf einer Kulturlandschaftsgliederung Bayern als Beitrag zur Biodiversität'. Ziel des von September 2009 bis Juni 2011 anberaumten Projektes ist es, Bayern flächendeckend in ca. 60-70 Kulturlandschaftsräume zu gliedern und diese in Steckbriefen zu beschreiben. Die Raumabgrenzung orientiert sich dabei im wesentlichen an tradierten, im Bewusstsein der Bevölkerung verankerten Kulturlandschaftsbezeichnungen wie z.B. 'Hallertau', 'Pfaffenwinkel' oder 'Gäuboden'. Für jeden Raum wird anhand definierter Kriterien dessen charakteristische landschaftswirksame Eigenart herausgearbeitet, z.B. in Bezug auf typische Landschaftselemente, Landnutzungsweisen, Siedlungs- und Bauformen, durch Nutzung entstandene Biotope aber auch kulturhistorische, sprachliche und weitere landeskulturelle bzw. landschaftsbezogene Besonderheiten. Die Arbeiten am Projekt werden unterstützt durch eine Projekt begleitende Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern unterschiedlicher mit dem Thema Kulturlandschaft befasster Behörden, Verbände und Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus werden in einem offenen Beteiligungsprozess weitere Experten, insbesondere regionale Gebietskenner, einbezogen. Hintergrund und Zielsetzung: Dem klaren gesetzlichen Auftrag zum Schutz der Kulturlandschaften steht ein deutliches Vollzugsdefizit gegenüber. Zwar besteht sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Bedeutung unserer Kulturlandschaften, zum Beispiel für die Ökologie oder für das Empfinden von Heimat. Auch wird der Belang von zahlreichen Fachdisziplinen wie z.B. Naturschutz, Denkmalpflege oder Heimatpflege vertreten. Dennoch ist eine seit Jahrzehnten anhaltende und nach wie vor andauernde Überprägung und Vereinheitlichung der vielfältigen traditionellen Kulturlandschaften im Zuge eines beschleunigten Nutzungswandels insbesondere durch Siedlungsentwicklung, Strukturwandel und Intensivierung der Landwirtschaft sowie Infrastrukturmaßnahmen zu beobachten. Als ein wesentlicher Grund hierfür wird der vorherrschende Mangel an Datengrundlagen, Methoden und Bewertungsmaßstäben angesehen, die es erschweren, das Schutzgut Kulturlandschaft bei räumlichen Planungsentscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Während eines der Hauptdefizite - das Fehlen einer Inventur noch vorhandener historischer Kulturlandschaftselemente - auf absehbare Zeit nicht zu beheben sein wird, besteht das Ziel des vorliegenden Forschungsprojektes vornehmlich darin, die unterschiedlichen Kulturlandschaften Bayerns landesweit zu erfassen und die wesentlichen, wertbestimmenden Merkmale der einzelnen Kulturlandschaften herauszuarbeiten und zu dokumentieren. (Text gekürzt)
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Lebewesen & Lebensräume | 37 |
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