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Nationale und internationale Hochwasserschutzpolitik am Rhein. Eine Mehrebenen-Politikfeldanalyse

Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.

Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?

Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.

Internationale Umwelthaftung für durch Unternehmen verursachte Umweltschäden

Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.

Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsprogramms als Roadmap zur Umsetzung der integrierten Stickstoffstrategie

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat 2015 strategische Aktivitäten aufgenommen, um eine ressortübergreifende Strategie zur Lösung der Stickstoffproblematik zu erarbeiten. Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen diese politischen Aktivitäten wissenschaftlich begleitet werden. Das Projekt soll BMUB und UBA bei der Entwicklung eines Aktionsprogramms zur nationalen Stickstoffstrategie unterstützen. Das Aktionsprogramm soll u.a. sektorenübergreifende Maßnahmen und Instrumente enthalten, die in dem Vorhaben hinsichtlich Kohärenz, Wirksamkeit zur Verminderung von Stickstoffemissionen, Akzeptanz, Durchsetzbarkeit und ökonomischen Kriterien integriert bewertet werden. Querbezüge und Kohärenz rechtlicher Regelungen im Umweltrecht, Fachrecht und in Regierungsstrategien mit Stickstoffbezug sollen analysiert, Vollzugsdefizite und -hindernisse herausgearbeitet und Optimierungspotential vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollen die Kosten durch stickstoffverursachte Umweltlasten besser quantifiziert werden, um ökologisch wie ökonomisch ausbalancierte Lösungen zu identifizieren. Nicht zuletzt sollen die Erkenntnisse aus der Maßnahmenbewertung, der volkswirtschaftlichen Betrachtungen und der rechtlichen Analyse zusammengenommen in Vorschläge zur Entwicklung eines Umsetzungsfahrplans einfließen.

Wissenschaftliche Abklärungen Vollzug und Aufsicht

Für die Stärkung des Vollzugs im Umweltbereich müssen die Ursachen von Vollzugsdefiziten, geeignete Massnahmen zu deren Behebung sowie innovativen Methoden im Vollzug bereichsübergreifend erforscht bzw. entwickelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Methoden den Ansprüchen eines modernen Vollzugs genügen. Beispielsweise sollen Erfolgsfaktoren in Umweltbereichen mit gutem Vollzug identifiziert und in Umweltbereichen mit Verbesserungsbedarf adaptiert werden sowie unnötige administrative Kosten der Umweltregulierung identifiziert und anschliessend vermindert werden. Projektziele: Die Ursachen von Vollzugsdefiziten sind bekannt, geeignete Massnahmen zu deren Behebung sowie innovativen Methoden im Vollzug bereichsübergreifend sind erforscht bzw. entwickelt. Das Projekt zielf auf folgende Forschungsfelder: 11. Erfolgsfaktoren im Vollzug - Best-Practice 22. Spannungsfeld globale Strategie vs. lokaler Vollzug 33. Risikobasierter Ansatz zur Optimierung der Vollzugskontrolle 44. Politische Akzeptanz im Umweltrecht: technischer Umweltschutz vs. Natur.

Umweltkriminalität: Weniger verfolgte Delikte, hohe Dunkelziffer

<p>Umweltkriminalität: Weniger verfolgte Delikte, hohe Dunkelziffer</p><p>Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.</p><p>Polizei- und Justizstatistiken erfassen in Deutschland Fälle, in denen Umweltstraftaten in Deutschland ermittelt bzw. justiziell verfolgt werden. Diese statistisch erfassten Fälle sind zwischen 2004 und 2016 um fast ein Drittel gesunken. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Polizei- und Gerichtsstatistiken, die das Umweltbundesamt nun veröffentlicht hat. Mit der Veröffentlichung „Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken“ setzt das Umweltbundesamt seine Publikationsreihe zur Umweltkriminalität in Deutschland fort.</p><p>Die Entwicklung der Fallzahlen im Umweltbereich weicht damit auffällig von der Gesamtentwicklung erfasster Straftaten in Deutschland ab:Deren Rückgang beläuft sich insgesamt lediglich auf vier Prozent. Außerdem stehen die Fallzahlen im deutlichen Kontrast zu dem von den Vereinten Nationen geschätzten globalen Anstieg der Umweltkriminalität. Auch die Europäische Union hat aufgrund vielfältiger Anzeichen für gravierende Verstöße gegen europäisches Umweltrecht einen Bekämpfungsschwerpunkt Umweltkriminalität in der Sicherheitszusammenarbeit und in einem neuen Umweltaktionsplan beschlossen; im Mittelpunkt stehen dabei der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie die illegale Verbringung und bzw. die illegale Beseitigung von Abfällen.</p><p>Die genannten Abweichungen deuten auf eine beträchtliche Dunkelziffer an nicht verfolgten Umweltdelikten in Deutschland hin. Der Grund für die nach den Statistiken sinkenden Fallzahlen scheint daher weniger in tatsächlich gesunkenen Fallzahlen als in einer verringerten Kontrollintensität sowie einer weit verbreiteten Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden zu liegen. Von Entwarnung im Bereich der Umweltkriminalität kann daher nicht gesprochen werden. Umweltdelikte gehören überwiegend zur sogenannten „Kontrollkriminalität“: Die meisten Delikte werden erst durch Überwachungsmaßnahmen von Behörden erkennbar.</p><p>Die Auswertung der Statistiken zu den Umweltstraftaten durch das Umweltbundesamt ist Bestandteil des mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützten Forschungsprojekts „Umweltstrafrecht – Status quo und Weiterentwicklung“. Ziel des Forschungsprojekts ist insbesondere die Entwicklung praxisnaher Verbesserungsansätze im Bereich des Umweltstrafrechts. Entsprechende Vorschläge werden Anfang 2019 in einem umfassenden Abschlussbericht vorgestellt werden.</p>

Erfassung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich - ilvorhaben 01: Statistische Methoden

A) Problemstellung: Soweit Untersuchungen über die Einhaltung und Überwachung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen (AWB) im Pflanzenschutz vorliegen (z.B. 'Pestizideinträge in Oberflächengewässer aus landwirtschaftlichen Hofabläufen , UBA-Texte 87/97; 'AWB zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und ihre Beachtung in der Praxis , UBA Texte 43/99; 'Bericht über die Umsetzung der Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land , Pflanzenschutzamt Hannover, April 2002), weisen diese nur auf eine geringe Befolgung der AWB zum Schutz terrestrischer und aquatischer Biozönosen durch die Anwender hin. Belastbare Daten über den Umfang des Fehlverhaltens lassen sich jedoch nicht ableiten. Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen wurden zahlreiche AWB neu formuliert. Durch die Erarbeitung einer Methode zur Einschätzung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von PSM soll die Möglichkeit einer quantitativen und repräsentativen Aussagen über den Umfang des Fehlverhaltens geschaffen werden. Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit sich die AWB in der Praxis bewähren. Aus den Ergebnissen sollen Verbesserungsvorschläge für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich abgeleitet werden. B) Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von PSM und PflSchG und den ungenügenden Kenntnissen über die Akzeptanz von Anwendungsbestimmungen und über den Umfang von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methode zur quantitativen Erfassung von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz, die Überprüfung der Akzeptanz der in 2001/2002 neu formulierten AWB und die Ableitung von Vorschlägen für die zukünftige Formulierung von AWB und für die Verbesserung der Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich.

Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) im internationalen Vergleich

Nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie zur UVP im Juni 1985 sind alle Mitgliedslaender der EG gehalten, diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Das F+E-Vorhaben soll - ausgehend von einer Bestandsaufnahme der gegenwaertigen Umsetzungsbemuehungen - die rechtlichen und administrativen Schwierigkeiten bei der Einbindung der Richtlinie in die verschiedenen nationalen Rechtskodices sowie die unterschiedlichen Verfahren der Fachplanung usw. untersuchen und fuer die Bundesrepublik Deutschland Abhilfemassnahmen vorschlagen. Das Forschungsvorhaben steht im Zusammenhang mit dem fuer 1987 geplanten internationalen Symposium zur UVP.

Mangel an praeventiven Gestaltungsmassnahmen zum Laermschutz - Ursachen, Gefahren, Massnahmen, Mangel an praeventiven Gestaltungsmassnahmen zum Laermschutz - Ursachen, Gefahren, Massnahmen

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes, das 1. Gruende fuer nichtpraeventives Verhalten (an Laermarbeitsplaetzen) aufzeigt und 2. daraus Anschauungsmaterial (insbes. zur Genese berufsbedingter Laermschwerhoerigkeit und akustische Beispiele zur Auswirkung von Schwerhoerigkeit) erarbeitet, das Verhaltensaenderungen bewirken soll: a) Laermsituationen werden gemieden oder die Expositionsdauer wird eingeschraenkt, b) die Akzeptanz von passivem Gehoerschutz wird erhoeht, c) aktive Laermschutzmassnahmen werden ergriffen. Ergaenzung: In Kooperation mit der Firma Head Acoustics (Aachen) wurde eine CD entwickelt, die u.a. die Probleme anschaulich darstellt, die Schwerhoerige am Arbeitsplatz und im Familien- bzw. Freundeskreis bekommen.

Sonderabfaelle in Lackierereien am Beispiel der Moebelindustrie

Das Vorhaben befasst sich mit technischen und organisatorischen Massnahmen in Lackierereien. Es untersucht, aus welchen Gruenden bekannte, wirtschaftlich interessante und umweltgerechte Massnahmen in den lackierenden Betrieben oft nicht umgesetzt werden. Betrachtet werden Massnahmen, die entweder den Auftragswirkungsgrad der Lackiererei erhoehen oder ueber andere Techniken (z.B. Overspray-Behandlung) die Menge des Sonderabfalles 'Lackschlamm' reduzieren. Am Beispiel von 15 Moebelherstellern wurden in der Praxis die herrschenden Bedingungen ermittelt und darauf aufbauend Moeglichkeiten erarbeitet, die es den Unternehmen erleichtern, die eigene Produktionsweise - speziell in der Lackiererei - zahlenmaessig zu beschreiben und daraus Schluesse hinsichtlich moeglicher Massnahmen zu ziehen. Es wurde gezeigt, dass es moeglich ist, ein Kennzahl-System fuer (Moebel-) Lackierereien zu entwickeln sowie eine Schwachstellenanalyse zu integrieren und damit eine Verzahnung zu moeglichen, fuer den Betrieb sinnvollen Massnahmen herzustellen. Deutlich wurde in dem Projekt auch die Bedeutung der psychologischen Faktoren, aufgrund derer ein Betrieb Investitionsentscheidungen trifft.

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