Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.
Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.
Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.
<p>Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen, Gewässer-, Luft- oder Bodenverunreinigung, illegale Abfallbeseitigung: Viele Straftatbestände haben einen Umweltbezug. Eine aktuelle Auswertung der Statistiken zu Umweltdelikten des UBA deutet auf eine Verringerung der tatsächlich verfolgten Straftaten hin. Es gibt aber deutliche Hinweise auf eine große Dunkelziffer.</p><p>Polizei- und Justizstatistiken erfassen in Deutschland Fälle, in denen Umweltstraftaten in Deutschland ermittelt bzw. justiziell verfolgt werden. Diese statistisch erfassten Fälle sind zwischen 2004 und 2016 um fast ein Drittel gesunken. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Polizei- und Gerichtsstatistiken, die das Umweltbundesamt nun veröffentlicht hat. Mit der Veröffentlichung „Umweltdelikte 2016: Auswertung von Statistiken“ setzt das Umweltbundesamt seine Publikationsreihe zur Umweltkriminalität in Deutschland fort.</p><p>Die Entwicklung der Fallzahlen im Umweltbereich weicht damit auffällig von der Gesamtentwicklung erfasster Straftaten in Deutschland ab:Deren Rückgang beläuft sich insgesamt lediglich auf vier Prozent. Außerdem stehen die Fallzahlen im deutlichen Kontrast zu dem von den Vereinten Nationen geschätzten globalen Anstieg der Umweltkriminalität. Auch die Europäische Union hat aufgrund vielfältiger Anzeichen für gravierende Verstöße gegen europäisches Umweltrecht einen Bekämpfungsschwerpunkt Umweltkriminalität in der Sicherheitszusammenarbeit und in einem neuen Umweltaktionsplan beschlossen; im Mittelpunkt stehen dabei der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen sowie die illegale Verbringung und bzw. die illegale Beseitigung von Abfällen.</p><p>Die genannten Abweichungen deuten auf eine beträchtliche Dunkelziffer an nicht verfolgten Umweltdelikten in Deutschland hin. Der Grund für die nach den Statistiken sinkenden Fallzahlen scheint daher weniger in tatsächlich gesunkenen Fallzahlen als in einer verringerten Kontrollintensität sowie einer weit verbreiteten Überlastung der für Vollzug, Ermittlung und Strafverfolgung zuständigen Behörden zu liegen. Von Entwarnung im Bereich der Umweltkriminalität kann daher nicht gesprochen werden. Umweltdelikte gehören überwiegend zur sogenannten „Kontrollkriminalität“: Die meisten Delikte werden erst durch Überwachungsmaßnahmen von Behörden erkennbar.</p><p>Die Auswertung der Statistiken zu den Umweltstraftaten durch das Umweltbundesamt ist Bestandteil des mit Mitteln des Bundesumweltministeriums unterstützten Forschungsprojekts „Umweltstrafrecht – Status quo und Weiterentwicklung“. Ziel des Forschungsprojekts ist insbesondere die Entwicklung praxisnaher Verbesserungsansätze im Bereich des Umweltstrafrechts. Entsprechende Vorschläge werden Anfang 2019 in einem umfassenden Abschlussbericht vorgestellt werden.</p>
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat 2015 strategische Aktivitäten aufgenommen, um eine ressortübergreifende Strategie zur Lösung der Stickstoffproblematik zu erarbeiten. Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen diese politischen Aktivitäten wissenschaftlich begleitet werden. Das Projekt soll BMUB und UBA bei der Entwicklung eines Aktionsprogramms zur nationalen Stickstoffstrategie unterstützen. Das Aktionsprogramm soll u.a. sektorenübergreifende Maßnahmen und Instrumente enthalten, die in dem Vorhaben hinsichtlich Kohärenz, Wirksamkeit zur Verminderung von Stickstoffemissionen, Akzeptanz, Durchsetzbarkeit und ökonomischen Kriterien integriert bewertet werden. Querbezüge und Kohärenz rechtlicher Regelungen im Umweltrecht, Fachrecht und in Regierungsstrategien mit Stickstoffbezug sollen analysiert, Vollzugsdefizite und -hindernisse herausgearbeitet und Optimierungspotential vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollen die Kosten durch stickstoffverursachte Umweltlasten besser quantifiziert werden, um ökologisch wie ökonomisch ausbalancierte Lösungen zu identifizieren. Nicht zuletzt sollen die Erkenntnisse aus der Maßnahmenbewertung, der volkswirtschaftlichen Betrachtungen und der rechtlichen Analyse zusammengenommen in Vorschläge zur Entwicklung eines Umsetzungsfahrplans einfließen.
Mit dem Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) am 15. Dezember 2006 setzte Deutschland europäisches Recht in deutsches Recht um und kam zudem seiner internationalen Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention nach. Nach dem UmwRG erhalten Umweltvereinigungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen (begrenzten) Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten. Ziel der umweltrechtlichen Verbandsklage ist es u.a., mögliche Vollzugsdefizite in der Umweltverwaltung abzubauen oder zu minimieren. Der Auftragnehmer soll untersuchen, ob Verbandsklagen oder die Möglichkeit solcher Klagen Einfluss auf die behördliche Entscheidungspraxis haben und zu einer besseren Einbeziehung von Umweltbelangen führen. Ferner soll geprüft werden, welche Optionen zur Fortentwicklung des Instruments der umweltrechtlichen Verbandsklage in Betracht kommen. Insoweit können die Ergebnisse des Forschungsvorhabens im Falle einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH in dem Verfahren C-15/09 (erwartet für Anfang 2011) auch einen wesentlichen Beitrag zu einer ggf. notwendigen Novellierung des UmwRG leisten. Ausgehend von der Aarhus-Konvention und der Richtlinie 2003/35/EG sollen die Auftragnehmer konkrete Diskussionsvorschläge zur Optimierung der Verbandsklage im Rahmen des UmwRG erarbeiten. Hierfür sind die Häufigkeit der Nutzung und die Erfolgsquoten der Verbandsklagen nach dem UmwRG zu ermitteln. Bei anerkannten Umweltvereinigungen, Behörden und Vorhabenträgern sind Informationen über die Entwicklung der Beteiligung, der Vollzugsqualität sowie über den Einfluss der Klagemöglichkeit und der tatsächlichen Klagetätigkeit auf die Vollzugsqualität einzuholen und auszuwerten. Dabei sind auch Studien und Forschungsergebnisse zu Verbandsrechten im Naturschutzrecht zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine rechtsvergleichende Betrachtung durchzuführen, wie das Instrument in anderen Vertragsstaaten der Aarhus-Konvention ausgestaltet ist und wirkt.
Die im Rahmen des Mehrjahresprogrammes 1996 - 1999 fuer den Artenschutz verfuegbaren, begrenzten Mittel wurden eingesetzt, um nicht nur das Grundlagenwissen ueber verschiedene gefaehrdete Tierarten entscheidend zu vergroessern und die Vollzugssicherheit zu verbessern, sondern es wurde auch ein Beitrag geleistet, um dem Prinzip der nachhaltigen Nutzung natuerlicher Ressourcen international Nachachtung zu verleihen., Erkennungshilfen Das Uebereinkommen ueber den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES ) kann nur vollzogen werden, wenn die Kontrollorgane in der Lage sind, geschuetzte Tiere und Pflanzen als solche zu erkennen. Zu diesem Zweck gibt das Bundesamt fuer Veterinaerwesen seit 1975 eine Instruktion fuer den Grenztieraerztlichen Dienst heraus, die einen umfangreichen diagnostischen Teil enthaelt. Auch fuer den Pflanzenschutzdienst des Bundesamtes fuer Landwirtschaft, der im Bereich der Flora die Einfuhrkontrollen wahrnimmt, wurden Erkennungshilfen verfasst. Ferner hat die schweizerische Delegation bei der CITES- Vertragsstaatenkonferenz bereits 1981 auf internationaler Ebene die Erstellung eines CITES Identification Manuals initiiert. Dieses Manual ist eine, mittlerweile neun Ordner umfassende, Dokumentation im Loseblattformat, die als Informationsquelle fuer die nationalen Vollzugsbehoerden und als Grundlage fuer die Erarbeitung nationaler Vollzugshilfen von grossem Nutzen ist. Die Ergebnisse der vom Bundesamt fuer Veterinaerwesen in Auftrag gegebenen Erkennungshilfen dienen somit nicht nur dem Grenztieraerztlichen Dienst und dem Pflanzenschutzdienst, sondern sind von weltweiter Bedeutung. Nachdem sich neben der Schweiz nur wenige andere Vertragsstaaten aktiv darum bemuehen, den Vollzugsorganen geeignete Arbeitsinstrumente zur Verfuegung zu stellen, ist ein Engagement der Schweiz in diesem Teilbereich auch in Zukunft von grossem Nutzen. Im Berichtszeitraum hat das Bundesamt fuer Veterinaerwesen Datenblaetter fuer die folgenden Tier- und Pflanzenarten in Auftrag gegeben: 01.09.1998: die verbleibenden 27 Bussard-Arten 24.09.1998: 26 Kakteenarten Entscheidungshilfen fuer die CITES-Vertragsstaatenkonferenz Im Hinblick auf die 10. und 11. Tagung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Harare 1997, Nairobi 2000) hat das Amt durch die Welt-Naturschutzorganisation IUCN geleistete Recherchen finanziell unterstuetzt Diese resultierten in den 'IUCN Analyses of Proposals to amend the CITES Appendices', sowie in einer revidierten Fassung der Veroeffentlichung 'CITES: Conservation Tool, Guide to amending the Appendices to CITES'. Beide Veroeffentlichungen sind wichtige Entscheidungshilfen fuer die Vorbereitung sowie fuer die Annahme oder Ablehnung von - bisweilen politisch brisanten - Antraegen zur Aenderung der Anhangslisten des Uebereinkommens. Sie trugen wesentlich dazu bei, dass die schweizerische Delegation sachlich fundiert in die Verhandlungen eingreifen konnte. Daneben erbrachte die IUCN im Rah...
A) Problemstellung: Soweit Untersuchungen über die Einhaltung und Überwachung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen (AWB) im Pflanzenschutz vorliegen (z.B. 'Pestizideinträge in Oberflächengewässer aus landwirtschaftlichen Hofabläufen , UBA-Texte 87/97; 'AWB zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und ihre Beachtung in der Praxis , UBA Texte 43/99; 'Bericht über die Umsetzung der Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land , Pflanzenschutzamt Hannover, April 2002), weisen diese nur auf eine geringe Befolgung der AWB zum Schutz terrestrischer und aquatischer Biozönosen durch die Anwender hin. Belastbare Daten über den Umfang des Fehlverhaltens lassen sich jedoch nicht ableiten. Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen wurden zahlreiche AWB neu formuliert. Durch die Erarbeitung einer Methode zur Einschätzung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von PSM soll die Möglichkeit einer quantitativen und repräsentativen Aussagen über den Umfang des Fehlverhaltens geschaffen werden. Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit sich die AWB in der Praxis bewähren. Aus den Ergebnissen sollen Verbesserungsvorschläge für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich abgeleitet werden. B) Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von PSM und PflSchG und den ungenügenden Kenntnissen über die Akzeptanz von Anwendungsbestimmungen und über den Umfang von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methode zur quantitativen Erfassung von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz, die Überprüfung der Akzeptanz der in 2001/2002 neu formulierten AWB und die Ableitung von Vorschlägen für die zukünftige Formulierung von AWB und für die Verbesserung der Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich.
Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg legte die Europäische Union einen ausführlichen Bewertungsbericht über den Stand der Umsetzung der Agenda 21 und die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb der EU vor. In Vorbereitung auf diesen Bericht wurde Ecologic beauftragt, eine Vorstudie über die Implementierung der Agenda 21 in der EU zu erarbeiten. Neben der Analyse und Bewertung wurden zu jedem der 40 Kapitel der Agenda 21 die bisherigen Defizite und Herausforderungen der einzelnen Politikfelder aufgezeigt sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene gegeben. Die Studie diente als Diskussionsgrundlage für Entscheidungen auf europäischer Ebene, beispielsweise für das Stakeholder Forum, welches im Frühjahr 2002 stattfand. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.
Die im Rahmen des Mehrjahresprogrammes 1996 - 1999 fuer den Artenschutz verfuegbaren, begrenzten Mittel wurden eingesetzt, um nicht nur das Grundlagenwissen ueber verschiedene gefaehrdete Tierarten entscheidend zu vergroessern und die Vollzugssicherheit zu verbessern, sondern es wurde auch ein Beitrag geleistet, um dem Prinzip der nachhaltigen Nutzung natuerlicher Ressourcen international Nachachtung zu verleihen. Erkennungshilfen Das Uebereinkommen ueber den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES ) kann nur vollzogen werden, wenn die Kontrollorgane in der Lage sind, geschuetzte Tiere und Pflanzen als solche zu erkennen. Zu diesem Zweck gibt das Bundesamt fuer Veterinaerwesen seit 1975 eine Instruktion fuer den Grenztieraerztlichen Dienst heraus, die einen umfangreichen diagnostischen Teil enthaelt. Auch fuer den Pflanzenschutzdienst des Bundesamtes fuer Landwirtschaft, der im Bereich der Flora die Einfuhrkontrollen wahrnimmt, wurden Erkennungshilfen verfasst. Ferner hat die schweizerische Delegation bei der CITES- Vertragsstaatenkonferenz bereits 1981 auf internationaler Ebene die Erstellung eines CITES Identification Manuals initiiert. Dieses Manual ist eine, mittlerweile neun Ordner umfassende, Dokumentation im Loseblattformat, die als Informationsquelle fuer die nationalen Vollzugsbehoerden und als Grundlage fuer die Erarbeitung nationaler Vollzugshilfen von grossem Nutzen ist. Die Ergebnisse der vom Bundesamt fuer Veterinaerwesen in Auftrag gegebenen Erkennungshilfen dienen somit nicht nur dem Grenztieraerztlichen Dienst und dem Pflanzenschutzdienst, sondern sind von weltweiter Bedeutung. Nachdem sich neben der Schweiz nur wenige andere Vertragsstaaten aktiv darum bemuehen, den Vollzugsorganen geeignete Arbeitsinstrumente zur Verfuegung zu stellen, ist ein Engagement der Schweiz in diesem Teilbereich auch in Zukunft von grossem Nutzen. Im Berichtszeitraum hat das Bundesamt fuer Veterinaerwesen Datenblaetter fuer die folgenden Tier- und Pflanzenarten in Auftrag gegeben: A 03.02.1999: 50 Kakteenarten A 27.04.1999: die verbleibenden 49 Habicht-Arten Verbesserung des Vollzugs im Inland 1998 wurde dem Bundesamt fuer Veterinaerwesen neu die Zustaendigkeit fuer den Vollzug von CITES im Bereich der Flora uebertragen. Hier bestanden erhebliche Vollzugsdefizite, die mit unterschiedlichen Mitteln angegangen wurden. Eine der getroffenen Massnahmen war ein von Juli bis Dezember 1999 durchgefuehrtes Forschungsprojekt, mit dem die Beteiligung der Schweiz am internationalen Handel mit Medizinalpflanzen abgeklaert werden sollte. Entscheidungshilfen fuer die CITES-Vertragsstaatenkonferenz Im Hinblick auf die 10. und 11. Tagung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Harare 1997, Nairobi 2000) hat das Amt durch die Welt-Naturschutzorganisation IUCN geleistete Recherchen finanziell unterstuetzt Diese resultierten in den 'IUCN Analyses of Proposals to amend the CITES Appendices', sowie in einer revidierten Fassung der...
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